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SV-2017/0023

Antrag der SPD Fraktion vom 20. Februar 2017 betr. Prüfung von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit

Antrag 20.02.2017

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SV-2017/0023

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SV-2017/0023

5679 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2017/0023 
 
 
Antrag der SPD Fraktion vom 20. Februar 2017 betr. Prüfung von Möglichkeiten der 
interkommunalen Zusammenarbeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
 
SPD-Stadtverordnetenfraktion  
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77 
BIC HELADEF1DAS 
 
Antrag 
 
 
Prüfung von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die SPD-Fraktion beantragt folgende Punkte zur Prüfung der weiteren Möglichkeiten der 
interkommunalen Zusammenarbeit in der Stadt Darmstadt. 
 
1. Die Verwaltung der Stadt Darmstadt wird beauftragt, eine systematische Bestandsaufnahme 
vorzunehmen, 
 in Bezug auf welche Aufgaben im Rahmen der kommunalen Aufgabenstruktur der 
Stadt (einschließlich der Eigenbetriebe und Unternehmen) eine interkommunale 
Zusammenarbeit in Frage kommen kann.  
 in welcher Form jeweils eine interkommunale Zusammenarbeit mit anderen 
Kommunen oder Landkreisen wirtschaftliche oder leistungsbezogene Vorteile 
erbringen könnte. 
 
2. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme soll der Stadtverordnetenversammlung nach vorheriger 
Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen, in Form einer strukturierten, schriftlichen 
Übersicht vorgelegt werden. In Verbindung mit der Übersicht soll ein entsprechender 
Handlungsvorschlag vorgelegt werden, inwiefern möglichen Maßnahmen zum Ausbau 
interkommunaler Zusammenarbeit, mit welcher Priorität durchgeführt werden könnten und 
sollten.

2 
3. In diesem Zusammenhang soll weiterhin geprüft werden, inwiefern auf verschiedenen 
Ebenen Fördermöglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit oder Projekte 
bestehen, (z.B. nach der Richtlinie zu Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit in 
Hessen). 
 
 
Begründung: 
Nicht nur, aber besonders in Zeiten knapper Haushaltsmittel und des demographischen Wandels ist 
intensiv zu prüfen, durch welche organisatorischen Maßnahmen Kosten für die Erfüllung der 
städtischen Aufgaben eingespart bzw. bei gleichbleibenden oder geringeren Kosten städtische 
Leistungen aufrechterhalten werden können. Hierfür kann die Zusammenarbeit mit anderen Städten 
und Gemeinden sinnvoll und vorteilhaft sein oder unter Umständen langfristig sogar unumgänglich 
werden. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass neben den bestehenden interkommunalen 
Projekten weitere Möglichkeiten ausgelotet werden. 
 
 
Interkommunale Zusammenarbeit kann in vielfältigen Formen stattfinden, z. B. durch 
 einen systematisierten, aufgabenbezogenen Informationsaustausch zwischen den 
Verwaltungen der beteiligten Kommunen, 
 gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen, 
 die Zusammenarbeit in einer Rechtsform nach dem Gesetz über Kommunale 
Gemeinschaftsarbeit (KGG), z. B. durch die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft 
oder der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen 
Wahrnehmung von Aufgaben, 
 die Erfüllung von Aufgaben durch eine Kommune, auch für den oder die Partner gegen 
Entgelt oder anderweitige Gegenleistungen bis hin zur organisatorischen Zusammenlegung 
einzelner Facheinheiten der beteiligten Kommunen zu einem Fachamt, das als 
stadtübergreifendes „Dienstleistungszentrum" für alle beteiligten Partner tätig wird. 
 Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit können sich z. B. ergeben aus: 
 einer verbesserten Koordination der Aufgabenerfüllung, 
 der gemeinsamen Nutzung von vorhandener Infrastruktur (z. B. Hallen- und Saalbauten, 
Kulturangebot usw.) 
 der gemeinsamen Nutzung von Ausstattungen (z. B. bessere Auslastung technischer Geräte 
und Einrichtungen usw.), 
 der gemeinsamen Nutzung von teurem, spezialisiertem Fachwissen (z.B. Betriebswirtschaft, 
Recht, Informationstechnologien usw.), 
 einem gemeinsamen Beschaffungswesen und gemeinsamen Anschaffungen, 
 einer wechselseitigen Unterstützung bei Personalengpässen, 
 einer eventuellen Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten u.v.m. 
 
Insgesamt kann interkommunale Zusammenarbeit helfen, die Stärken der Partner zu bündeln, 
Schwächen auszugleichen und Synergien zu schöpfen. 
Die zentrale Herausforderung für Verwaltung und den Magistrat der Stadt ist die Notwendigkeit der 
Kostensenkung zur Konsolidierung des Haushalts. Weiterhin erfordern veränderte Einwohnerzahlen 
sowie die Änderung der Bevölkerungsstruktur Anpassungen auch an regionale 
Verwaltungsstrukturen. Dies soll durch Prozessoptimierung und die Ausnutzung von Synergieeffekten 
geschehen, ohne Kernkompetenzen aus der Hand zu geben oder die Handlungsfähigkeit der Stadt 
einzuschränken. Die weitgehende Erhaltung der bisherigen Leistungen für den Bürger sowohl in

3 
qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht soll dabei angestrebt werden. Hierzu kann eine 
verstärkte interkommunale Zusammenarbeit effektive Hilfe leisten. 
 
Insbesondere sollte auch auf Ebene des Kreises Darmstadt- Dieburg die Prüfung einer 
interkommunalen Zusammenarbeit und daraus abgeleitete Handlungsperspektiven verfolgt werden. 
Der  Landkreis könnte hierbei eine koordinierende Rolle für alle kreisangehörigen Kommunen 
verfolgen. 
 
Mit Hilfe der beauftragten Bestandsaufnahme können die städtischen Gremien einen systematischen 
Überblick über die möglichen Handlungsfelder interkommunaler Zusammenarbeit in unserer Stadt 
Darmstadt erhalten. Auf dieser Grundlage können dann weitere Beschlussfassungen auf möglichen 
lohnenswerten Handlungsfeldern stattfinden. 
 
 
 
Darmstadt, 20. Februar 2017 
 
Sabine Heilmann   Michael Siebel  
(Stadtverordnete)   (Fraktionssprecher)

Beratungsverlauf (2)

TOP 22.9
TOP 23.14

Orte (1)

  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2017/0023
Typ
Antrag
Datum
20.02.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00