SV-2017/0023
Antrag der SPD Fraktion vom 20. Februar 2017 betr. Prüfung von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
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SV-2017/0023
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Vorlage-Nr. SV-2017/0023 Antrag der SPD Fraktion vom 20. Februar 2017 betr. Prüfung von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77 BIC HELADEF1DAS Antrag Prüfung von Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die SPD-Fraktion beantragt folgende Punkte zur Prüfung der weiteren Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit in der Stadt Darmstadt. 1. Die Verwaltung der Stadt Darmstadt wird beauftragt, eine systematische Bestandsaufnahme vorzunehmen, in Bezug auf welche Aufgaben im Rahmen der kommunalen Aufgabenstruktur der Stadt (einschließlich der Eigenbetriebe und Unternehmen) eine interkommunale Zusammenarbeit in Frage kommen kann. in welcher Form jeweils eine interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder Landkreisen wirtschaftliche oder leistungsbezogene Vorteile erbringen könnte. 2. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme soll der Stadtverordnetenversammlung nach vorheriger Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen, in Form einer strukturierten, schriftlichen Übersicht vorgelegt werden. In Verbindung mit der Übersicht soll ein entsprechender Handlungsvorschlag vorgelegt werden, inwiefern möglichen Maßnahmen zum Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit, mit welcher Priorität durchgeführt werden könnten und sollten. 2 3. In diesem Zusammenhang soll weiterhin geprüft werden, inwiefern auf verschiedenen Ebenen Fördermöglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit oder Projekte bestehen, (z.B. nach der Richtlinie zu Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit in Hessen). Begründung: Nicht nur, aber besonders in Zeiten knapper Haushaltsmittel und des demographischen Wandels ist intensiv zu prüfen, durch welche organisatorischen Maßnahmen Kosten für die Erfüllung der städtischen Aufgaben eingespart bzw. bei gleichbleibenden oder geringeren Kosten städtische Leistungen aufrechterhalten werden können. Hierfür kann die Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden sinnvoll und vorteilhaft sein oder unter Umständen langfristig sogar unumgänglich werden. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass neben den bestehenden interkommunalen Projekten weitere Möglichkeiten ausgelotet werden. Interkommunale Zusammenarbeit kann in vielfältigen Formen stattfinden, z. B. durch einen systematisierten, aufgabenbezogenen Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen der beteiligten Kommunen, gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen, die Zusammenarbeit in einer Rechtsform nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), z. B. durch die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft oder der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben, die Erfüllung von Aufgaben durch eine Kommune, auch für den oder die Partner gegen Entgelt oder anderweitige Gegenleistungen bis hin zur organisatorischen Zusammenlegung einzelner Facheinheiten der beteiligten Kommunen zu einem Fachamt, das als stadtübergreifendes „Dienstleistungszentrum" für alle beteiligten Partner tätig wird. Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit können sich z. B. ergeben aus: einer verbesserten Koordination der Aufgabenerfüllung, der gemeinsamen Nutzung von vorhandener Infrastruktur (z. B. Hallen- und Saalbauten, Kulturangebot usw.) der gemeinsamen Nutzung von Ausstattungen (z. B. bessere Auslastung technischer Geräte und Einrichtungen usw.), der gemeinsamen Nutzung von teurem, spezialisiertem Fachwissen (z.B. Betriebswirtschaft, Recht, Informationstechnologien usw.), einem gemeinsamen Beschaffungswesen und gemeinsamen Anschaffungen, einer wechselseitigen Unterstützung bei Personalengpässen, einer eventuellen Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten u.v.m. Insgesamt kann interkommunale Zusammenarbeit helfen, die Stärken der Partner zu bündeln, Schwächen auszugleichen und Synergien zu schöpfen. Die zentrale Herausforderung für Verwaltung und den Magistrat der Stadt ist die Notwendigkeit der Kostensenkung zur Konsolidierung des Haushalts. Weiterhin erfordern veränderte Einwohnerzahlen sowie die Änderung der Bevölkerungsstruktur Anpassungen auch an regionale Verwaltungsstrukturen. Dies soll durch Prozessoptimierung und die Ausnutzung von Synergieeffekten geschehen, ohne Kernkompetenzen aus der Hand zu geben oder die Handlungsfähigkeit der Stadt einzuschränken. Die weitgehende Erhaltung der bisherigen Leistungen für den Bürger sowohl in 3 qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht soll dabei angestrebt werden. Hierzu kann eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit effektive Hilfe leisten. Insbesondere sollte auch auf Ebene des Kreises Darmstadt- Dieburg die Prüfung einer interkommunalen Zusammenarbeit und daraus abgeleitete Handlungsperspektiven verfolgt werden. Der Landkreis könnte hierbei eine koordinierende Rolle für alle kreisangehörigen Kommunen verfolgen. Mit Hilfe der beauftragten Bestandsaufnahme können die städtischen Gremien einen systematischen Überblick über die möglichen Handlungsfelder interkommunaler Zusammenarbeit in unserer Stadt Darmstadt erhalten. Auf dieser Grundlage können dann weitere Beschlussfassungen auf möglichen lohnenswerten Handlungsfeldern stattfinden. Darmstadt, 20. Februar 2017 Sabine Heilmann Michael Siebel (Stadtverordnete) (Fraktionssprecher)
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Wilhelminenstraße 7a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2017/0023
- Typ
- Antrag
- Datum
- 20.02.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00