A-R/0001/2026
Silvester in Münster verantwortungsvoll gestalten - Sicherheit stärken, Belastungen reduzieren, Traditionen respektieren
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A-R-0001-2026
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Ratsantrag Silvester in Münster verantwortungsvoll gestalten – Sicherheit stärken, Belastungen reduzieren, Traditionen respektieren Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt das Ziel, den Jahreswechsel sicher und verantwortungsvoll zu gestalten. Der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt sowie die Entlastung von Einsatzkräften der Sicherheits- und Rettungsdienste sowie der AWM stehen dabei im Mittelpunkt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Feuerwerksverbotszonen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zum Jahreswechsel 2025/26 auszuwerten. Dabei sollen insbesondere Wirksamkeit, Akzeptanz, Einsatzaufkommen sowie die Einhaltung geltenden Rechts betrachtet werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wo punktuelle Erweiterungen von Feuerwerksverbotszonen sachlich und rechtlich geboten sind. Maßgeblich sollen dabei insbesondere sein: o konkrete Gefahrenlagen, o hohe Personendichten, o bauliche oder denkmalpflegerische Besonderheiten, o Erfahrungen von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung bis Mai 2026 zu berichten. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit Polizei und Zoll bestehende Maßnahmen gegen den Handel und Einsatz illegalen Feuerwerks zu bündeln und – im Rahmen der Zuständigkeiten – zu intensivieren. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung eines zentralen städtischen Feuerwerks oder alternativer gemeinschaftlicher Formate zu prüfen. Für ein zentrales Silvesterfeuerwerk um Mitternacht mit einer Dauer von rund 15 Minuten ist von Kosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auszugehen. Dieser Betrag stellt eine realistische und konservative Orientierungsgröße dar. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, auf welchen Wegen eine Finanzierung außerhalb oder ergänzend zum städtischen Kernhaushalt möglich ist. Dabei sollen insbesondere folgende Optionen betrachtet werden: die Einbindung privater Sponsoren sowie Akteure des Stadtmarketings, Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2026 eine Beteiligung von Gastronomie, Hotellerie oder Innenstadtakteuren, Kooperationen mit städtischen Gesellschaften, die Nutzung oder Umschichtung bestehender Veranstaltungs- oder Kulturmittel, sowie mögliche Kompensationseffekte durch Einsparungen bei Reinigung, Sicherheit oder Einsatzkräften. Ziel ist es, die Durchführung eines zentralen Feuerwerks haushaltsverträglich, transparent und ohne zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung bis Juli 2026 vorzulegen. 6. Die Stadt entwickelt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk. Ziel ist es, freiwillige Rücksichtnahme zu fördern, bestehende Regeln bekannt zu machen und für sensible Bereiche zu sensibilisieren. Dabei sollen insbesondere Polizei, Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetriebe, Tierschutz- und Umweltverbände eingebunden werden. 7. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag und den Städtetag NRW für eine praxistaugliche Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit illegalem Feuerwerk und den Schutz von Einsatzkräften. Begründung: Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil gelebter Tradition. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass es an einzelnen Orten und in bestimmten Situationen zu erheblichen Belastungen für Einsatzkräfte, Anwohnende, Tiere und Umwelt kommt. Ziel dieses Antrags ist es daher nicht, Silvesterfeuerwerk pauschal in Frage zu stellen oder den Verkauf von Feuerwerk zu verbieten, sondern bestehende Regelungen wirksam umzusetzen, gezielt weiterzuentwickeln und verantwortungsvolles Verhalten zu stärken. Die Praxis des Silvesterfeuerwerks hat sich in den letzten Jahren auch in Münster verändert. Frei verkäufliche Feuerwerkskörper werden immer lauter. Geknallt wird oft schon an den Tagen vor Silvester in extremer Lautstärke. Der Handel mit verbotenem Feuerwerk nimmt zu. Jahr für Jahr werden Menschen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerk schwer verletzt, das betrifft nicht selten Jugendliche und sogar Kinder. Die Krankenhäuser haben Hochbetrieb. Sicherheits- und Rettungskräfte sind an Silvester im Dauereinsatz und werden darüber hinaus regelmäßig bei Einsätzen angegriffen. Die AWM musste zum Jahreswechsel 2025/26 eine Rekordmenge an Müll von 6,6 Tonnen beseitigen. Haustierbesitzer in Münster berichten von extrem lärmgestressten Hunden, Katzen, Pferden und Kleintieren. Eine zum Jahreswechsel beendete Petition der Gewerkschaft der Polizei zur Beendigung der derzeitigen Praxis des privaten Feuerwerks war mit rund 3,25 Mio. Unterzeichnern die erfolgreichste Petition, die je in Deutschland gestartet wurde. Rund 60 Prozent der Deutschen sind inzwischen gegen privates Feuerwerk, wie eine aktuelle Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2025 belegt. Einer aktuellen Umfrage des TÜV zufolge wollen nur noch rund 22 Prozent der Deutschen selbst Feuerwerk machen. Viele Experten fordern ein Ende bzw. zumindest eine deutlichere Reglementierung des privaten Feuerwerks, wie sie von uns angestrebt wird. Ein differenzierter, rechtskonformer Ansatz, der zwischen Innenstadt und Stadtteilen sowie zwischen legalem und illegalem Feuerwerk unterscheidet, ist Voraussetzung für Akzeptanz und Wirksamkeit. Münster soll den Jahreswechsel sicher, geordnet und mit Augenmaß gestalten – ohne Symbolpolitik und ohne pauschale Verbotsdebatten. Münster, 26. Januar 2026 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0001/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 29.01.2026 10:17