mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Annahme einer Schenkung für die GGS An St. Theresia in Köln-Buchheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1807/2022 vom 30.05.2022

Stand: Am 13.06.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/2 Vorlagen-Nummer 1807/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung für die GGS An St. Theresia in Köln-Buchheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Geldspende für die GGS An St. Theresia in Köln-Buchheim durch die Ernst-Cassel-Stiftung dankend an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Ernst-Cassel-Stiftung beabsichtigt, der Schule im Rahmen des Stiftungszwecks zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege einen Geldbetrag i.H.v. insgesamt 10.000,- € für die Beschaffung von Sportgeräten und Parcours- Ausstattung zu spenden. Die Zuständigkeit zur Annahme der Schenkung durch die Bezirksvertretung Mülheim ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1.7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 5. Satzung zur Ände- rung der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019.

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz