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2026/0069

Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst

Magistratsvorlage 30.07.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 20

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2026/0069

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstel le  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 41.1 772 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0069 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
274 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst  
 
Vorlage vom: 30.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als Vorsitzender des 
Gremiums gesetzt ist. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch ein vom Magistrat zu 
bestimmendes Magistratsmitglied vertreten.  
 
2. Der Magistrat wählt die in der Anlage befindlichen Personen als sachkundige Bürger und leitet 
die Vorlage zur Beschlussfassung über Punkt 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt durch Listenwahl 4 Stadtverordnete und deren 
Vertreter in das Kuratorium

- 3 - 
Anlagen: Sachkundige Personen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz  des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2026 
 
Als Vertretung des  Oberbürgermeister s wird Stadtrat Desch gewählt. 
 
Im Übrigen stimmt der Magistrat der Vorlage zu.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026  
 
Für die Akademie für Tonkunst ist laut Betriebsordnung ein Kuratorium zu wählen. Seine 
Aufgabe ist es, den Schulträger und den  Verwaltungsrat in allen wichtigen Angelegenheiten  
zu beraten sowie für die Herstellung und Erhaltung einer lebendigen Beziehung zwischen 
Bevölkerung und der  Akademie für Tonkunst zu sorgen.  Die Wahlzeit des Kuratoriums ist an 
die Legislaturperiode gebunden.  
 
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt in diesem Gremium kraft Amtes. Sollte er verhindert 
sein, wird er von ein em vom Magistrat gewählten Mitglied vertreten. Er oder seine Vertreterin 
bzw. sein Vertreter führen den Vorsitz.  
 
Von der Leitung der Akademie für Tonkunst wurden 4 sachkundige Personen vorgeschlagen, 
die für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung ste hen. Die Wahl dieser Personen erfolgt 
durch den Magistrat.  
 
Zur Besetzung der übrigen Plätze im Gremium wählt die Stadtverordnetenversammlung  
4 Vertreterinnen oder Vertreter aus ihrer Mitte. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl durchgefüh rt.  
 
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit während der gesamten Legislaturperiode sind auf den 
Listen ausreichend Nachrücker vorzusehen.  
 
Darmstadt, 30.07.2026  
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

2026/0069

3343 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0069 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst  
 
Vorlage vom: 30.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als Vorsitzender des 
Gremiums gesetzt ist. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch ein vom Magistrat zu 
bestimmendes Magistratsmitglied vertreten.  
 
2. Der Magistrat wählt die in der Anlage befindlichen Personen als sachkundige Bürger und leitet 
die Vorlage zur Beschlussfassung über Punkt 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt durch Listenwahl 4 Stadtverordnete und deren 
Vertreter in das Kuratorium

- 2 - 
Anlagen: Sachkundige Personen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026 
 
Für die Akademie für Tonkunst ist laut Betriebsordnung ein Kuratorium zu wählen. Seine 
Aufgabe ist es, den Schulträger und den  Verwaltungsrat in allen wichtigen Angelegenheiten  
zu beraten sowie für die Herstellung und Erhaltung einer lebendigen Beziehung z wischen 
Bevölkerung und der  Akademie für Tonkunst zu sorgen.  Die Wahlzeit des Kuratoriums ist an 
die Legislaturperiode gebunden.  
 
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt in diesem Gremium kraft Amtes. Sollte er verhindert 
sein, wird er von einem vom Magi strat gewählten Mitglied vertreten. Er oder seine Vertreterin 
bzw. sein Vertreter führen den Vorsitz.  
 
Von der Leitung der Akademie für Tonkunst wurden 4 sachkundige Personen vorgeschlagen, 
die für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die Wa hl dieser Personen erfolgt 
durch den Magistrat . 
 
Zur Besetzung der übrigen Plätze im Gremium wählt die Stadtverordnetenversammlung  
4 Vertreterinnen oder Vertreter aus ihrer Mitte. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl durchgeführt.  
 
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit während der gesamten Legislaturperiode sind auf den 
Listen ausreichend Nachrücker vorzusehen.  
 
Darmstadt, 30.07.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 20
Zur Sitzung
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Zur Sitzung
TOP 274
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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0069
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00