2026/0069
Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst
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3507 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstel le OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 41.1 772
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0069
Magistratsbeschluss -Nr.
274
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als Vorsitzender des
Gremiums gesetzt ist. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch ein vom Magistrat zu
bestimmendes Magistratsmitglied vertreten.
2. Der Magistrat wählt die in der Anlage befindlichen Personen als sachkundige Bürger und leitet
die Vorlage zur Beschlussfassung über Punkt 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt durch Listenwahl 4 Stadtverordnete und deren
Vertreter in das Kuratorium
- 3 -
Anlagen: Sachkundige Personen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2026
Als Vertretung des Oberbürgermeister s wird Stadtrat Desch gewählt.
Im Übrigen stimmt der Magistrat der Vorlage zu.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Für die Akademie für Tonkunst ist laut Betriebsordnung ein Kuratorium zu wählen. Seine
Aufgabe ist es, den Schulträger und den Verwaltungsrat in allen wichtigen Angelegenheiten
zu beraten sowie für die Herstellung und Erhaltung einer lebendigen Beziehung zwischen
Bevölkerung und der Akademie für Tonkunst zu sorgen. Die Wahlzeit des Kuratoriums ist an
die Legislaturperiode gebunden.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt in diesem Gremium kraft Amtes. Sollte er verhindert
sein, wird er von ein em vom Magistrat gewählten Mitglied vertreten. Er oder seine Vertreterin
bzw. sein Vertreter führen den Vorsitz.
Von der Leitung der Akademie für Tonkunst wurden 4 sachkundige Personen vorgeschlagen,
die für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung ste hen. Die Wahl dieser Personen erfolgt
durch den Magistrat.
Zur Besetzung der übrigen Plätze im Gremium wählt die Stadtverordnetenversammlung
4 Vertreterinnen oder Vertreter aus ihrer Mitte. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl durchgefüh rt.
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit während der gesamten Legislaturperiode sind auf den
Listen ausreichend Nachrücker vorzusehen.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
2026/0069
3343 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0069
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als Vorsitzender des
Gremiums gesetzt ist. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch ein vom Magistrat zu
bestimmendes Magistratsmitglied vertreten.
2. Der Magistrat wählt die in der Anlage befindlichen Personen als sachkundige Bürger und leitet
die Vorlage zur Beschlussfassung über Punkt 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt durch Listenwahl 4 Stadtverordnete und deren
Vertreter in das Kuratorium
- 2 -
Anlagen: Sachkundige Personen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Für die Akademie für Tonkunst ist laut Betriebsordnung ein Kuratorium zu wählen. Seine
Aufgabe ist es, den Schulträger und den Verwaltungsrat in allen wichtigen Angelegenheiten
zu beraten sowie für die Herstellung und Erhaltung einer lebendigen Beziehung z wischen
Bevölkerung und der Akademie für Tonkunst zu sorgen. Die Wahlzeit des Kuratoriums ist an
die Legislaturperiode gebunden.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt in diesem Gremium kraft Amtes. Sollte er verhindert
sein, wird er von einem vom Magi strat gewählten Mitglied vertreten. Er oder seine Vertreterin
bzw. sein Vertreter führen den Vorsitz.
Von der Leitung der Akademie für Tonkunst wurden 4 sachkundige Personen vorgeschlagen,
die für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die Wa hl dieser Personen erfolgt
durch den Magistrat .
Zur Besetzung der übrigen Plätze im Gremium wählt die Stadtverordnetenversammlung
4 Vertreterinnen oder Vertreter aus ihrer Mitte. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl durchgeführt.
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit während der gesamten Legislaturperiode sind auf den
Listen ausreichend Nachrücker vorzusehen.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0069
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00