SV-2014/0024
Große Anfrage der Fraktionen SPD, UWIGA, Die Linke., FDP und PIRATEN vom 14. Mai 2014 betr. 'Neubau Rathaus' Standort Kollegiengebäude und städtebauliche Entwicklung
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Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Darmstädter Fraktionen
SPD
UWIGA
FDP
DIE LINKE
Piraten
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 - 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
31.07.2014
Große Anfrage der Fraktionen SPD, UWIGA, FDP, DIE LINKE und PIRATEN vom 14.05.2014
„Neubau Rathaus“ - Standort Kollegiengebäude und st ädtebauliche Entwicklung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage vom 14.05.2014 beantworte ich wi e folgt:
Standort Kollegiengebäude und städtebauliche Entwicklung
Frage 1:
Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die Entsch eidung zum Bau eines „Bürgerrathauses“ erst nach
dem Nachweis der aktuellen Notwenigkeit desselben u nd nur von dem Hintergrund einer funktionsbe-
zogenen in allen Positionen nachvollziehbaren Wirts chaftlichkeitsberechnung in Zusammenhang mit
einem schlüssigen Baukostenplan erfolgen kann?
Antwort:
Selbstverständlich teilt der Magistrat die Auffassu ng, dass die Entscheidung zum Bau eines „Bürger-
rathauses“ erst nach dem Nachweis der aktuellen Not wendigkeit desselben und nur vor dem Hinter-
grund einer funktionsbezogenen in allen Positionen nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung in
Zusammenhang mit einem schlüssigen Baukostenplan er folgen kann.
Der Magistrat hat bereits von Beginn des Projektes seine Position kommuniziert, den Bau eines Bür-
gerrathauses dann umsetzen zu wollen, wenn sich die s u. a. als wirtschaftlich sinnvoll erweist. Dies
wurde beispielsweise auch in der Bürgerversammlung am 24.04.2013 und im Rahmen der Vorlage-Nr.
2013/041 – „Neubau eines Bürgerrathauses“ so zum Au sdruck gebracht.
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Weiter ist anzumerken, dass mit den bisher erarbeit eten Arbeitsergebnissen lediglich eine „Vorunter-
suchung zur Verwaltungskonzentration an einem zentr alen Standort“ vorgelegt wurde - keine Bauvorla-
ge.
Frage 2:
Stimmt der Magistrat der Feststellung zu, dass in d er Standortstudie von Planquadrat unter „Steck-
briefe“: Städtebaulicher Kontext: zu dem Standort L uisenplatz ausgeführt wird: „Als Rathausstandort
wäre dieser Standort insgesamt sehr gut geeignet un d würde ein hohes Maß an Repräsentativität ver-
sprechen. Dass Kollegiengebäude könnte darüber hina us als historisches Gebäude identitätsstiftend
wirken.“?
Antwort:
Ja, dies ist dort genannt. Weiter ist in der Stando rtstudie unter „Steckbriefe“: Besondere Merkmale
auch genannt, dass das im Besitz des Landes Hessen stehende Grundstück und Gebäude (hier: Kolle-
giengebäude) zunächst erworben werden müsste.
Das Kollegiengebäude steht jedoch seitens des Eigen tümers Land Hessen nicht zum Verkauf.
Frage 3:
Stimmt der Magistrat der Feststellung zu, dass der Standort Luisenplatz für ein „Bürgerrathaus“ die
größte Bürgernähe verspricht und das Kollegiengebäu de als vertrauter Ort mit hohem Wiedererken-
nungswert in der Stadtmitte die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt fördert und die Stadt nach
außen angemessen repräsentiert?
Antwort:
Ja, der Magistrat stimmt dieser Feststellung zu.
Der Magistrat ist aber darüber hinaus auch in der L age zu erkennen, dass ein sorgfältig, unter Einbe-
ziehung von Bürgerinnen und Bürgern, Fachexperten, des Gestaltungsbeirates und der Kommunalpoli-
tik, geplanter und ausgeführter Neubau eines Bürger rathauses ein identitätsstiftender Ort sein kann.
Ein solcher Neubau kann einer modernen Beziehung zw ischen Bürgerinnen und Bürgern zur Verwal-
tung und Kommunalpolitik und der zukünftigen städte baulichen Entwicklung und den Anforderungen
an eine ökologische und ökonomische Effizienz in ze ntraler Lage mit guter ÖPNV-Anbindung gerecht
werden.
Beim Kollegiengebäude handelt es sich jedoch nicht um eine realistische Option, da dieses nicht zum
Verkauf steht. Das Gebäude bietet bei Beibehaltung seiner räumlichen Struktur keine Möglichkeit der
Unterbringung aller wesentlichen Bereiche der Verwa ltung, die bürgerschaftsnah hier anzusiedeln wä-
ren und ist darüber hinaus äußerst problematisch hi nsichtlich der Anforderungen an eine Front-Office-
Verwaltung im Eingangsbereich.
Frage 4:
Ist der Magistrat an einer qualitätsvollen städteba ulichen und architektonischen Entwicklung des öf-
fentlichen Raumes interessiert? Wenn ja, warum begr eift der Magistrat die Projektierung eines „Bürger-
rathauses“ nicht als einmalige Chance, um für den L uisenplatz und das Kollegiengebäude eine erhebli-
che Bedeutungs- und Funktionssteigerung erreichen z u können?
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Antwort:
Ja, der Magistrat ist an einer qualitätsvollen städ tebaulichen und architektonischen Entwicklung des
öffentlichen Raumes interessiert. Dem Magistrat ist auch die städtebauliche und historische Bedeutung
des Kollegiengebäudes und des Luisenplatzes bewusst und spricht sich dafür aus, dass sich dieses
Gebäude auch zukünftig in ausschließlicher Nutzung durch die öffentliche Hand befinden sollte, so wie
es seit über 230 Jahren genutzt wurde und auch heut e durch das Land Hessen als Regierungspräsidi-
um genutzt wird.
Dem Magistrat ist jedoch auch bewusst, dass eine re ine Fixierung auf den Luisenplatz und das Kollegi-
engebäude in dieser für die Stadtgesellschaft wicht igen Fragestellung nicht weitsichtig genug ist und
das damit verbundene Spektrum an Lösungsvielfalt ve rkennt. So stellt das Bürgerrathaus auch eine
Chance dar, u. a. den Marienplatz qualitätsvoll, st ädtebaulich und architektonisch zu entwickeln.
Die Fixierung auf das Kollegiengebäude ist, in Anbe tracht des Faktes, dass die Möglichkeit des Ankau-
fes des Kollegiengebäudes nicht besteht, nicht sach gerecht.
Die Möglichkeit des Ankaufes oblag dem Vorgängermag istrat. Hierzu wurde im Jahr 2009 ein von den
damaligen, der SPD angehörenden Dezernenten und dem damaligen Oberbürgermeister, unterzeichne-
ter Letter-of-Intent mit dem Land Hessen abgeschlos sen. Dies geschah, ohne die städtischen Gremien
und die Bürgerinnen und Bürger einzubinden.
In den darauffolgenden drei Jahren wurden nach Akte nlage der Stadt keine weiteren Aktivitäten zur
Umsetzung des Vorhabens durch den Magistrat unterno mmen. Einem Gesprächsprotokoll vom
05.10.2009 ist vielmehr zu entnehmen, dass das Land um ein Gespräch gebeten hatte, um zu klären,
ob die Stadt Darmstadt überhaupt noch an dem Ankauf interessiert sei. Dies wurde zwar bejaht, Do-
kumente neueren Datums sind den Akten jedoch nicht zu entnehmen. Laut diesem Vermerk gab es
auch Einigkeit darüber, dass die damaligen Werte zu aktualisieren seien und neu zu verhandeln sei,
welche Kosten (Sanierungskosten) von der Stadt zu ü bernehmen sind.
Aus einem Artikel des Darmstädter-Echos vom 18.03.2 011 geht hervor, dass die Rücklage für den An-
kauf des Kollegiengebäudes aufgelöst werden sollte, um damit Sparvorgaben der Aufsichtsbehörde in
Höhe von 4,6 Mio. € zu erfüllen und den Restbetrag (2,9 Mio. €) für den Ausbau der Kinderbetreuung
zu verwenden. Laut Aktenlage hat die Finanzverwaltu ng daraufhin steuerliche Fragen zur Auflösung der
Rücklage für andere Zwecke als den Ankauf des Kolle giengebäudes geprüft.
Wie der Presseberichterstattung der Frankfurter All gemeinen Zeitung vom 11.04.2014 zu entnehmen
ist, hat das Finanzministerium Herrn Stadtverordnet en Klett schriftlich mitgeteilt, dass der Verkauf d es
Kollegiengebäudes seitens des Landes seit 2011 nich t mehr weiterverfolgt wurde, da von der Stadt
keine adäquaten Grundstücke, die den Raumbedarfsanf orderungen des Regierungspräsidiums entspra-
chen, angeboten werden konnten.
Beim Antrittsbesuch des derzeitigen hauptamtlichen Magistrates bei Herrn Regierungspräsidenten
a. D. Baron, hatte dieser im Sommer 2011 den Verkau f des Kollegiengebäudes ebenfalls für nicht sinn-
voll erachtet.
Herr Regierungspräsident a. D. Baron hatte den Magistrat gebeten, dem Land mitzuteilen, dass die Stadt
von einem Ankauf Abstand nimmt. Hintergrund hierfür war, dass der Regierungspräsident anstehende
Modernisierungsarbeiten nicht noch länger aufschieben wollte. Dem Anliegen von Herrn Regierungsprä-
sidenten a. D. Baron konnte gefolgt werden, da fest stand, dass es seitens des Landes – wie oben ge-
nannt – inzwischen keine weiteren Verkaufsabsichten gab und ein Kauf ohne Verkäufer nicht stattfinden
kann.
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Frage 5:
Insbesondere ein „Bürgerrathaus“ erfordert in der P rojektentwicklung für Form und Funktion die Be-
achtung der Kriterien: Stadträumliche Bedeutung im Stadtgefüge, Bürgernähe, Identifikation, Ables-
barkeit, Wertevermittlung, Transparenz, Orientierun g, Nutzungsvielfalt, Kostendisziplin etc. Mit wel-
chen Maßnahmen wird der Magistrat diesen Anspruch s icherstellen?
Antwort:
Im Rahmen des erfolgten ersten Schrittes der „Vorun tersuchung zur Verwaltungskonzentration an ei-
nem zentralen Standort“ wurde untersucht, ob der nä chste Schritt einer weiteren, vertiefenden Unter-
suchung sinnvoll ist. Alle am Projekt Beteiligten h aben sich den Themenbereichen „Raumbedarf“,
„Städtebau“ und „Wirtschaftlichkeit“ nach Abstimmun g der ersten Annahmen im Gesamtzusammen-
hang der komplexen Aufgabenstellung anhand von Prog nosen und Annahmen dem Projekt in einem
ersten Schritt angenähert. Die ersten Arbeitsergebn isse wurden am 24.04.2013 im Rahmen der Bür-
gerinformationsveranstaltung unter dem Titel „Voru ntersuchung zur Verwaltungskonzentration an ei-
nem zentralen Standort“ vorgestellt.
Aktuell werden im Nachgang die in den Runden-Tisch- Sitzungen abgestimmten Szenarien mit jeweils
zwei Standorten untersucht. Sobald herausgearbeitet wurde, welche Variante weiterverfolgt werden
sollte, werden selbstverständlich vertiefende Gutac hten und Stellungnahmen, die die genannten Krite-
rien berücksichtigen, angefertigt.
Frage 6:
Warum gelingt es dem Magistrat der Stadt Darmstadt nicht, durch eine vorurteilsfreie Kommunikati-
onsstrategie alle für die Entwicklung eines „Neuen Bürgerrathauses“ wichtigen Ansprechpartner (Bür-
ger, Rat, Verwaltung und Fachberater) zur Erlangung eines einvernehmlichen Konzeptes zusammenzu-
führen?
Antwort:
Der Magistrat pflegt eine vorurteilsfreie, stets an gemessene und sachliche Kommunikation. Insbeson-
dere berücksichtigt und akzeptiert der Magistrat be i seiner Kommunikation die gegebene Faktenlage.
Im Rahmen der Bürgerversammlung am 24.04.2013 zur „ Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentra-
tion an einem zentralen Standort“ wurden die ersten Annäherungen an das Thema allen Interessierten
erläutert, anhand von Grafiken dargestellt und es w urden Fragen beantwortet. Dies war der erste
Schritt zur offenen Kommunikation zu diesem Thema.
Mit Ausnahme der Fraktion UWIGA haben alle in der S tadtverordnetenversammlung vertretenen Frakti-
onen am 17.12.2013 dem Beschlussvorschlag Ziffer 4 – Bildung eines Runden Tisches aus der Vorla-
ge-Nr. 2013/0411 zugestimmt. An dem Runden Tisch ne hmen aktuell neben dem Magistrat, den Frak-
tionen von Bündnis90/Grüne, CDU und UFFBASSE, die F achberater sowie die Verwaltung in Form der
Personalvertretungen teil. Der Runde Tisch ist öffe ntlich, so dass auch Bürgerinnen und Bürger teil-
nehmen, Fragen stellen und ihre Anmerkungen vortrag en können. Weiterhin ist auch die Presse wäh-
rend der Sitzungen des Runden Tisches anwesend.
Bislang wurden die Maßgaben und Anliegen des Runden Tisches in die weitere Projektbearbeitung auf-
genommen. Beispielsweise ist dies auch bezüglich de r Überprüfung von weiteren Varianten unter Bei-
behalten eines der derzeitigen Verwaltungsstandorte erfolgt. Dies wurde im ersten Runden Tisch u. a.
auch von den Fraktionen der Oppositionen gefordert.
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Dass die Fraktionen SPD, FDP, Die Linke und Piraten entgegen der vorgenannten Beschlussfassung
und auch die Fraktion UWIGA trotz des konstruktiven Verlaufes des ersten Runden Tisches an diesem
nicht mehr teilnehmen, liegt in der Entscheidungsho heit der Fraktionen, nicht beim Magistrat.
Frage 7:
Wird der (die) zukünftige Baudezernent(in) die Mögl ichkeit haben, das Vorhaben: „Bürgerrathaus für
Darmstadt“ unabhängig von bestehenden Interessensla gen zu entwickeln?
Antwort:
Frau Stadträtin Cornelia Zuschke ist selbstverständ lich in das Projekt „Bürgerrathaus“ eingebunden
und berücksichtigt dabei die verschiedenen Aspekte wie Städtebau, Anforderungen der Bürgerinnen
und Bürger, Wirtschaftlichkeit, Anforderungen der V erwaltung, ÖPNV-Anbindung, Gebäudeökologie,
Gebäudeökonomie, etc.
Frage 8:
Warum wird der Gestaltungsbeirat nicht in die städt ebauliche Betrachtung: „Standort“ und die gebäu-
detypologische Bewertung: „Neubau Bürgerrathaus Dar mstadt“ einbezogen?
Antwort:
Bei dem jetzigen Stadium, bei dem verschiedene Alte rnativen geprüft werden und ausschließlich erste
Voruntersuchungen vorliegen, ist eine Einbindung de s Gestaltungsbeirates verfrüht. Zum Zeitpunkt, in
dem das Projekt in die Wettbewerbs- und Planungspha se übergeht, wird der Gestaltungsbeirat selbst-
verständlich einbezogen.
Frage 9
Aus welchen Analysen und Gutachten geht hervor, das s das Kollegiengebäude aus funktionalen Grün-
den nicht in Frage kommt?
Antwort:
In dem vom Vorgängermagistrat und Land in Auftrag gegebenen Bewertungsbericht zur Ermittlung des
bedingten Verkehrswertes zum Kollegiengebäude der Firma Ganesha Consulting GmbH & Co. KG – Im-
mobilienwirtschaftliche Unternehmensberatung – vom 27.04.2007 wird an mehreren Stellen ausgeführt,
dass „das Objekt nicht mehr zeitgemäß ist und den Anforderungen an eine moderne, flexible Bürofläche
nicht genügt.“ Weiterhin, dass das „Verhältnis zwischen Nutz- und Nebenflächen mit 69:31 eher als un-
günstig zu beurteilen ist.“
Aus den dem Magistrat vorliegenden Akten zum Ankauf des Kollegiengebäudes sind lediglich Überle-
gungen verzeichnet, welche städtischen Ämter und Di enststellen in das Kollegiengebäude einziehen
könnten. Weiterführende Pläne oder Konzepte, wie di e restlichen ca. 1.000 städtischen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter nach dem Ankauf untergebracht w erden sollten, sind in den vorliegenden Akten
nicht verzeichnet. In den Akten sind auch keinerlei Planungen bezüglich einer Nutzung des Wilhel-
minengebäudes durch die Stadt vorhanden.
Da das Kollegiengebäude für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht zur Verfügung steht, ergibt sich
keine Notwendigkeit für weitere Analysen und Gutach ten. Diese zu veranlassen würde den Grundsätzen
der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsausführ ung widersprechen.
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Frage 10:
Welche funktionalen Anforderungen stellt die Stadt an ein Rathaus? Welche werden davon vom
Kollegiengebäude erfüllt und welche nicht? (Bitte e ine tabellarische Darstellung)
Antwort:
Wie bei der Antwort zur Frage 9 geschildert, liegen keine aktuellen Analysen und Gutachten bezüglich
des Kollegiengebäudes vor.
Kosten zum Neubau Rathaus
Frage 11:
Gemäß Antwort 1 vom 10.03. auf die Große Anfrage de r FDP-Fraktion werden die Baukosten für das
neue Rathaus der Kostengruppe 300 und 400 rund € 68 Mio. betragen. Gemäß Baukostenindex 2013
für Bürogebäude mittleren Standards ist mit Kosten von circa € 51 Mio. zu rechnen. Wie ist diese
enorme Kostenabweichung von rund 20% zu erklären?
Antwort:
Die Baukosten wurden von Arcadis auf der Grundlage von Kennzahlen und Erfahrungswerten vergleich-
barer realisierter Objekte im Passivhausstandard mi t mehreren Untergeschossen berechnet. Darüber
hinaus wurde bei diesem ersten Ansatz die Baupreiss teigerung für die ermittelten Kostenzahlen für
einen theoretischen Baubeginn im Jahr 2015 berücksi chtigt. Diese Zahlen wurden ebenso wie die Flä-
chenannahmen im Rahmen der „Voruntersuchung zur Ver waltungskonzentration an einem zentralen
Standort“ auf Grundlage von Kennzahlen errechnet.
Frage 12:
Gemäß Ihrer Antwort zur Frage 1 & 2 vom 10.03. auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion enthält die
Kostengruppe 600 sämtliche Kosten für IT, Möblierun g und sonstige Umzugskosten. Die Kostengruppe
600 gemäß DIN 276 führt Kosten für „Ausstattung und Kunstwerke“. Wie setzen sich die angesetzten
Kosten für IT-Ausstattung, Möblierung und Umzug gen au zusammen?
Antwort:
Im Zuge der „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzent ration an einem zentralen Standort“ wurden die
Kosten nach DIN 276 für die Kostengruppe 600 von Ar cadis auf der Grundlage von Kennzahlen und
Erfahrungswerten vergleichbarer realisierter Objekt e berechnet. Eine darüber hinaus gehende Differen-
zierung ist, wie bei den anderen Kostengruppen, bei m derzeitigen Stand einer Voruntersuchung nicht
erfolgt.
Frage 13:
Die anfallenden Betriebskosten für extern angemiete te Mietflächen betragen gemäß Antwort 7 auf die
Große Anfrage der FDP-Fraktion rund € 660 TSD p.a. Nach der Bürgerrathaus-Präsentation (Seite 11)
betragen die jährlichen Betriebskosten in Summe run d € 2,95 Mio. Wie setzen sich die jährlichen Be-
triebskosten in Höhe von rund € 2,95 Mio. zusammen und wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten
für die im Eigentum befindlichen Immobilien?
Antwort:
Mit der Frage 7 der Großen Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.02.2014 wurde die Zusammensetzung
der Betriebskosten für den Neubau erfragt. Dies wur de vom Magistrat entsprechend beantwortet.
Mit der Frage 10 der Großen Anfrage der FDP-Fraktio n wurde gefragt, „Wie hoch sind aktuell die Be-
triebskosten pro Standort und pro Jahr (analog den Mietzahlungen)?“ Dem entsprechend wurden die
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Betriebskostenvorauszahlungen aus dem Jahr 2013 zu den angemieteten Objekten aufgeführt. Diese
Vorauszahlungen beinhalten lediglich die üblichen V orauszahlungen für Strom, Heizung und Was-
ser/Abwasser. Wie der Antwort zu entnehmen ist, erg eben diese in Summe 668.878,76 Euro p. a. be-
zogen auf das Jahr 2013 (somit rund 669 TSD € p. a. und nicht wie in der Frage 13 genannt rund 660
TSD € p. a.).
In der Präsentation zur Bürgerinformationsveranstal tung vom 24.04.2013 werden auf der Seite 11 die
für das Jahr 2018 prognostizierten Betriebskosten i n Höhe von rund 2,9 Mio. € jährlich genannt.
Die Zusammensetzung der für das Jahr 2018 prognosti zierten jährlichen Betriebskosten für den der-
zeitigen Gebäudebestand in Höhe von rund 2,9 Mio. € kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Darin ist ein Anteil von jährlichen Betriebskosten in Höhe von rund 1,5 Mio. € für die eigenen Gebäude
enthalten.
Betreiben Summe aus Technischem FM Jahr 2018
und Infrastrukturellem FM 1.534.150,36
Technisches FM Summe 628.426,84
Haushandwerker Personalkosten Hausmeister 573.883,1 8
Instandhalten Instandhaltung Maschinen und Techn. A nlagen 43.097,88
Wartung Wartungskosten 10.321,08
Betriebsmittel Wartungen 1.124,69
Infrastrukturelles FM Summe 905.723,52
Reinigen / Pflegen Reinigungsmaterial 27.943,02
Fremdreinigung 862.920,98
Außenflächen Straßenreinigung 8.194,22
Winterdienst 2.331,45
Begrünung Gärtnerdienste 4.333,84
Ver-und Entsorgung Summe 959.353,31
Frischwasser Wasser 44.068,86
Abwasser Schmutzwasser 35.043,31
Heizung / Kälte Gas 301.359,96
Fernwärme 150.383,25
Heizöl 0,00
Strom Strom 364.801,95
Müll Abfallentsorgung keine Gebühren 12.289,50
Müllgebühren 51.406,48
Grundsteuer Grundsteuer 31,13
Versicherung Beiträge f. gebäudebezogene Versicherungen 26.845,22
Instandhaltung Summe 312.757,66
Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen 147.433,66
Instandhaltungsrücklage 165.324,00
Sonstiges Summe 31.541,36
Schornsteinfegergebühr Aufwendungen f.bezogene Leis tungen 292,08
Niederschlagswasser Niederschlagswasser 31.249,28
Erstattung Betriebskosten Bessunger Straße -153.364,16
Gesamtsumme 2.711.314,88
Betriebskostenabrechnung vom Vermieter 216.008,20
Betriebskostenvorauszahlung 324.959,65
Gesamtsumme inkl. Betriebskosten aus Mietvertrag 3.252.282,73
Gesamtsumme ink. Betriebskosten aus Mietvertrag ohne Instandhaltungsko s-
ten 2.939.525,07
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Frage 14:
Arcadis rechnet mit jährlichen Betriebskosten in Hö he von circa € 1,1 Mio. für den Rathaus Neubau
(siehe Antwort 7). Weiterhin setzt Arcadis rund € 1 ,1 Mio. jährliche Instandhaltungskosten an. Wo wer-
den diese Kosten in der Bürgerrathaus-Präsentation berücksichtigt (vgl. hierzu Seite 11 der Präsenta-
tion)?
Antwort:
Bei dem Inhalt der Folie handelt es sich wie beschr ieben um eine „erste einfache Berechnung“ und
Prognose, um eine ungefähre Größenordnung eines mög lichen Investitionsrahmens zu ermitteln. Die
vertiefende Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksic htigt neben vielen anderen zusätzlichen und not-
wendigen Parametern selbstverständlich auch die Ins tandhaltungsrücklage in der von Arcadis ange-
setzten Höhe.
Frage 15:
Wurden bereits Gespräche mit den Vermietern der akt uell extern angemieteten Mietflächen geführt, um
die Möglichkeit einer etwaigen Mietreduktion zu prü fen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein,
warum nicht und ist dies in Zukunft geplant?
Antwort:
Ja.
Wie bereits auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 24.04.2013 kommuniziert und mit der Vorla-
ge-Nr. 2013/041 beschlossen (siehe Antwort zur Frag e 5), werden die Ergebnisse aus den Verhandlun-
gen in die vertiefenden Berechnungen zur Wirtschaft lichkeit einbezogen, sobald diese vorliegen.
Frage 16:
Wurden mit der bauverein AG Gespräche über die zukü nftigen Nutzungsmöglichkeiten und die Ver-
marktungschancen (Neuvermietung) der Liegenschaft i n der Frankfurter Straße für den Fall des Aus-
zugs der Stadtverwaltung geführt und wenn ja, mit w elchem Ergebnis?
Antwort:
Nein.
Dies war seither auch nicht notwendig, da beim erst en Runden Tisch – noch unter Beisein aller Frakti-
onen – festgelegt wurde, weitere Alternativen unter Beibehalten eines der vorhandenen Standorte zu
untersuchen. Beim zweiten Runden Tisch wurde vorges tellt, dass die bestmöglich Alternative in der
weiteren Nutzung des Stadthauses Frankfurter Straße 71 sein könnte. Im Rahmen der weiteren Mie-
ter/Vermieter-Gespräche werden auch die in der Frag e 16 genannten Themen behandelt werden.
Sollte zukünftig eine Verwendung des jetzigen Verwa ltungsstandortes Frankfurter Straße 71 von Seiten
der Stadtverwaltung nicht mehr benötigt werden, wir d die bauverein AG selbstverständlich so rechtzei-
tig eingebunden werden, dass deren eigene Planung i hres eigenen Portfolios auch in Bezug auf das
Gebäude Frankfurter Straße 71 umsetzbar sein wird. Derzeit befinden wir uns im Stadium der „Vorun-
tersuchung zur Verwaltungskonzentration an einem ze ntralen Standort“ und es ist kein Ergebnis dieser
Voruntersuchung im Vorfeld festgelegt.
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Frage 17:
Nach den Antworten der Frage 13 auf die Große Anfra ge der FDP-Fraktion wird für das neue Rathaus
mit einer jährlichen Besucherzahl von circa 280 TSD (oder circa 1.000 pro Werktag) gerechnet. Wie
wurde dieser Besucherandrang bei den Planungen berü cksichtigt (Logistik, Versorgung, Wartezone,
etc.)?
Antwort:
Der Bedarf wurde im Rahmen der „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an einem zentralen
Standort“ auf Grundlage von Erfahrungswerten, Kennz ahlen und Annahmen für eine erste Annäherung
berechnet. Selbstverständlich wurden und werden bei diesen Annahmen Logistik, Versorgung, Warte-
zone, etc. berücksichtigt.
Frage 18
Aus welchen Analysen und Gutachten geht hervor, das s das Kollegiengebäude aus finanziellen Gründen
nicht in Frage kommt?
Antwort:
In dem unter der Antwort zur Frage 9 genannten Bewertungsbericht wird ausgeführt, dass das „Verhält-
nis zwischen Nutz- und Nebenflächen mit 69:31 eher als ungünstig zu beurteilen ist.“ Eine weitere Stel-
lungnahme der Fa. Ganesha Consulting GmbH & Co. KG vom 16.10.2007 enthält folgende Ausführung:
„Die Parteien (Land und Stadt) waren sich einig, dass weder die Stadt noch das Land das Objekt jemals
unter der Maßgabe einer vollumfänglichen Modernisierung instand setzen wird, weil hier die Kosten-
Nutzen-Relation in keinem Verhältnis steht.“ Allein hieraus ergibt sich, dass die laufenden Betriebs- und
Bauunterhaltungskosten sich im Vergleich zu einem effizienten modernen Verwaltungsgebäude als unvor-
teilhaft darstellen.
Weitere aktuelle Analysen und Gutachten sind obsole t, da das Kollegiengebäude für die Wissenschafts-
stadt Darmstadt nicht zur Verfügung steht. Siehe hi erzu auch die Antwort zur Frage 9.
Frage 19:
Gab es weitere Analysen und Gutachten in Bezug auf das Kollegiengebäude? Wenn ja, welche?
Antwort:
Nein, siehe Antwort zur Frage 4, 9 und 18.
Frage 20:
Welcher Energiestandard wurde bei der Berechnung de r Energiekosten beim neuen Rathaus verwendet?
Antwort:
Bei der Berechnung wurde eine Ausführung als Passiv haus angenommen.
Flächennutzung
Frage 21:
Die Maximalbelegung des neuen Rathauses sieht eine Fläche/Mitarbeiter von rund 20 m² vor. Welche
konkrete Raumplanung liegt dem zugrunde? Hält der M agistrat dieses Flächenverhältnis, auch vor dem
Hintergrund gesetzlicher Anforderungen an die Gesta ltung von Arbeitsplätzen für angemessen und aus-
reichend – insbesondere auch in Hinblick auf die vo n den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt
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Darmstadt gute und engagiert geleistete Arbeit, die selbstverständlich mit den räumlichen Möglichkei-
ten der persönlichen Gestaltung des Arbeitsumfelds in direktem positiven Zusammenhang steht?
a. Wurde bei der Flächenbedarfsplanung beachtet, dass gerade im Bereich der öffentlichen
Verwaltung genügend Büroräume zur Verfügung stehen müssen, die geschützte Gespräche
zwischen Bürgerinnen/Antragstellerinnen und der Beh örde (vom Einwohnermeldeamt über
die Sozialverwaltung bis hin zur Antragstellung im Baubereich) ermöglichen und zulassen
müssen (Datenschutz, Persönlichkeitsschutz)? Wie so ll dies konkret realisiert werden?
b. Wie viel reine Arbeitsfläche pro Arbeitsplatz ist e ingeplant?
Antwort:
Der Flächenbedarf wurde im Rahmen der „Voruntersuch ung zur Verwaltungskonzentration an einem
zentralen Standort“ auf Grundlage von Kennzahlen un d Durchschnittswerten errechnet. Selbstverständ-
lich werden sowohl bei den Annahmen, als auch bei e iner weiteren Planung alle gesetzlichen Anforde-
rungen und aktuellen Aspekte und Notwendigkeiten de r Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt.
Frage 22:
Die „Bürgerrathaus – Auftakt – Präsentation“ geht v on einer deutlichen Verringerung der für die Verwal -
tungsarbeit benötigten Flächen aus. Woher genau res ultieren diese Annahmen? Bitte im Einzelnen auf-
führen: aus einer Verwaltungsmodernisierung, aus de r Straffung und Optimierung der Verwaltungsab-
läufe, aus der Schaffung von Telearbeitsplätzen unt er Optimierung der Büroflächen und –arbeitsplätze
– gemeinsame Nutzung eines Arbeitsplatzes, aus Pers onaleinsparungen, aus der Vergabe von Verwal-
tungstätigkeit und/oder Teilverwaltungstätigkeiten an Dritte.
Antwort:
Im Rahmen der „Voruntersuchung zur Verwaltungskonze ntration an einem zentralen Standort“ wurde
in einer ersten Annahme eine deutliche Verringerung der für die Verwaltungsarbeit benötigten Flächen
anhand von Kennzahlen und Durchschnittswerten ermit telt. Diese resultieren vor allem aus der Opti-
mierung von Verkehrs-, Registratur-, Archiv- und La gerflächen, einer Optimierung der Büroflächen und
–arbeitsplätze sowie aus der Optimierung der Sonder flächen wie Foyers, Poststellen, Besprechungs-
räume, Sozialräume etc.
Frage 23:
Unter der Annahme der deutlichen Verringerung der f ür die Verwaltungsarbeit benötigten Flächen –
Wurde überprüft, ob die einzelnen Verwaltungseinhei ten so sinnvoll zusammengefasst werden könnten
(entsprechend ihrer verwaltungsinternen Zusammenarb eit), dass sie in den stadteigenen Liegenschaf-
ten (unter Ausnutzung der derzeit leerstehenden, wi e z. B. die ehem. EAD-Verwaltung) zusammenge-
führt werden könnten? Wenn nein, welche Gründe lage n dieser Entscheidung zugrunde?
Antwort:
Eine deutliche Verringerung der für die Verwaltungs arbeit benötigten Flächen - insbesondere aus der
Optimierung der Büroflächen und Büroarbeitsplätze - ist unter den gegebenen räumlichen Bedingun-
gen im Bestand nicht zu realisieren. Die derzeitige Zuordnung der Verwaltungseinheiten zu den beste-
henden Verwaltungsstandorten ist Ausfluss der verwa ltungsinternen Zusammenarbeit und der unter
den gegeben Umständen sinnvollen Zusammenfassung di eser Verwaltungseinheiten nach dem jeweili-
gen Leistungsspektrum (z. B. Soziales, Technisches, etc.). Die entsprechenden Spielräume, um diese
Grundstruktur sachgerecht zu verändern, werden im d erzeitigen Standortbestand nicht gesehen
11
Frage 24:
Wurden die in den Fragen 22 und 23 – hier insbesond ere der in Frage 22 formulierten Fragen mit den
Gremien der Personalvertretung eingehend erörtert? Zu welchen Ergebnissen führten diese Erörterun-
gen?
Da hier eine Reihe von Mitbestimmungstatbeständen d es Hessischen Personalvertretungsgesetztes
(HPVG) berührt werden, wurden die Gremien der Perso nalvertretung hierzu angehört und wenn ja, zu
welchen Ergebnissen kamen diese? Wenn nein, Welche Gründe lagen dafür vor?
Antwort:
Um die Beschäftigteninteressen neben den Beteiligun gsmöglichkeiten des Hessischen Personalvertre-
tungsgesetzes frühzeitig bei allen konzeptionellen Überlegungen zu berücksichtigen, sind der Personal-
rat und der Gesamtpersonalrat seit den ersten Überl egungen zu einem Neuen Bürgerrathaus von An-
fang an im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbe it eingebunden. Dies erfolgte zu Beginn über
die damalige Steuerungsgruppe Bürgerrathaus. Aktuel l sind Personalrat und Gesamtpersonalrat am
Runden Tisch vertreten.
Bei den – insbesondere in der Frage 22 – formuliert en Fragestellungen handelt es sich im aktuellen
Stadium in Form von Voruntersuchungen zum Bürgerrat haus jeweils um Strukturüberlegungen im Zu-
sammenhang mit der Funktions- und Flächenoptimierun g. Sobald die Strukturüberlegungen in detail-
lierte Umsetzungsplanungen überführt werden, sind d ie Personalvertretungen in den entsprechenden
Arbeitsgremien mit eingebunden, um die Beschäftigte ninteressen ausreichend zu vertreten. Sind in der
konkreten Ausgestaltung Beteiligungstatbestände nac h dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
betroffen, erfolgt die dort vorgeschriebene Einbind ung der Gremien durch den Dienststellenleiter.
Frage 25:
Durch einen fiktiven Auszug aus der Frankfurter Str aße 71 stehen rund 12.000 m² Bürofläche zur Ver-
mietung an und somit ein massiver Mietertragsausfal l mit anfallende Vermietungskosten (Herrichtung
der Mietflächen, mietfreie Zeiten und ggfs. Übernah me der Maklercourtage) für die Bauverein AG. Hier-
zu sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Wur de dies in den durchgeführten Analysen berück-
sichtigt?
Antwort:
Bei einem Planungsvorlauf für den Bauverein von ca. 5 Jahren, falls ein Bürgerrathaus errichtet werden
sollte, wird der Bauverein attraktive Nachmieter finden. Da Darmstadt wirtschaftlich und demographisch
wächst, kann dies unterstellt werden.
In der Modellrechnung wurden vollständige Mietzahlungen für das Jahr des Auszuges aus den Liegen-
schaften und gleichzeitig entstehende Umzugskosten angesetzt, was zu einer Doppelbelastung in diesem
Jahr führt.
Gutachten Neubau Rathaus
Frage 26:
Warum wurde in der Bürgerrathaus-Präsentation kein Bezug auf das Gutachten von Arcadis genom-
men?
Antwort:
Von der Firma ARCADIS wurden DIN-konform die Baukos ten für den Neubau und die Betriebskosten für
den Neubau ermittelt. Diese sind als Eingangsgrößen in den Wirtschaftlichkeitsvergleich der Firma
Schüllermann Consulting GmbH eingeflossen.
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Hierauf hätte man in der Präsentation hinweisen kön nen. Letztendlich wurde hierauf aber verzichtet,
weil es sich bei der Bürgerrathaus-Präsentation zur Bürgerinformationsveranstaltung vom 24.04.2013
ohnehin um eine stark zusammengefasste Darstellung der ersten Voruntersuchungen handelt. Eine
weitere Informationsdichte wurde für diese erste Ve ranstaltung als nicht zielführend bewertet.
Frage 27:
Wann wird den Fraktionen der Stadtverordnetenversam mlung das Gutachten der Fa. Arcadis zugäng-
lich gemacht? Falls dies nicht geschehen soll, welc hen Grund gibt es, dem Parlament diese Information
vorzuenthalten?
Antwort:
Das Gutachten der Firma Arcadis zu den Bau- und Bet riebskosten eines zentralen Neubaus wird im
Rahmen der städtischen Internetseite zum Projekt Bü rgerrathaus zur Verfügung gestellt.
Frage 28:
Wann wird den Fraktionen der Stadtverordnetenversam mlung der von Land und Stadt gemeinsam be-
auftragte Bewertungsbericht zur Ermittlung des bedi ngten Verkehrswertes zum Kollegiengebäude der
Firma Ganesha Consulting GmbH & Co KG – Immobilienw irtschaftliche Unternehmungsberatung vom
27.04.2007 vorgelegt?
Antwort:
Der Magistrat beabsichtigt nicht, den angefragten, vom Vorgängermagistrat und dem Land Hessen
beauftragten und seit April/Mai 2007 vorliegenden B ewertungsbericht zur Ermittlung des bedingten
Verkehrswertes zum Kollegiengebäude den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Der Bewertungsbericht kann von den in der Stadtvero rdnetenversammlung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vertretenen Fraktionen bei der Stadtverwa ltung eingesehen werden.
Frage 29:
Wann werden den Fraktionen der Stadtverordnetenvers ammlung die in der Antwort zur Frage Nr. 8 der
Kleinen Anfrage des Stadtverordneten Hanno Benz erw ähnten Unterlagen zur Raumkapazität des Kol-
legiengebäudes vorgelegt?
Antwort:
Mit der Frage Nr. 8 der Kleinen Anfrage des Stadtve rordneten Hanno Benz hat dieser gefragt, ob die
Stadt Darmstadt Untersuchungen bzw. Gutachten angef ertigt bzw. in Auftrag gegeben hat, die einen
Vergleich zwischen der Nutzung der Gebäude des Regi erungspräsidiums Darmstadt als künftiges Rat-
haus sowie der (partiellen) Weiternutzung bestehend er Verwaltungsgebäude und den damit verbunde-
nen Investitionskosten und einen zentralen Neubau a uf dem Marienplatz beinhalten?
Herrn Stadtverordneten Hanno Benz wurde u. a. geant wortet, dass keine aktuellen Gutachten und Un-
tersuchungen angefertigt bzw. in Auftrag gegeben wu rden. Aus den der Stadt vorliegenden Unterlagen
zur Raumkapazität des Kollegiengebäudes aus den Jah ren 2007/2008 geht hervor, dass der größte
Teil der sanierungsbedürftigen, mit hohen Betriebsk osten behafteten und darüber hinaus verstreut
liegenden Verwaltungsgebäude der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch dann weiterhin erhalten und
betrieben werden müssten, wenn das Kollegiengebäude durch die Stadt mit etwa 200 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genutzt würde.
13
Da das Kollegiengebäude nicht zum Verkauf steht, wu rden keine aktuellen Untersuchungen und Gut-
achten angefertigt. Siehe hierzu auch die Antwort z ur Frage 9.
Frage 30:
Wie hoch sind die bisher für das Projekt „Rathaus N eubau“ angefallenen Kosten (hierzu zählen insbe-
sondere die Kosten für die Unternehmen Arcadis, Pla nquadrat, Schüllermann & Partner und Team
Quickborn)?
Antwort:
Für die bisher erbrachten Leistungen sind Kosten in Höhe von rd. 173.000 € entstanden.
Frage 31:
Welche durchschnittliche Verzinsung ergibt sich für das eingesetzte Kapital in Höhe von 110 Mio. Euro
nach Ablauf von 50 Jahren?
Antwort:
Eine durchschnittliche Verzinsung (synonym: Rendite, interner Zinsfuß) kann man nur bei solchen Inves-
titionsprojekten ermitteln, die nach den zu Projektbeginn zu leistenden Anschaffungsauszahlungen dau-
erhaft Überschüsse erzielen (i.d.R. gewerbliche Investitionen). Das ist hier nicht der Fall; vielmehr han-
delt es sich um einen langfristigen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit integrierter Baufinanzierung. Die Fra-
ge kann lediglich sein, ob das (kreditfinanzierte) neue Bürgerrathaus dauerhaft geringer zahlungswirk-
same Kosten verursacht als der Verbleib im Bestand.
Die zufließende Kreditsumme in Höhe von 110 Mio. EUR (derzeitiger Wissensstand) für den Neubau
fließt unmittelbar wieder ab in die Baukosten; der Saldo der Anschaffungsauszahlungen ist demnach
gleich Null (EUR). Als Ergebnis hat die Stadt ein neuwertiges, energetisch optimiertes Bürgerrathaus.
Dafür sind in den Folgeperioden Zins- und Tilgungszahlungen für den aufgenommenen Kredit zu leisten.
Diesem jährlichen Kapitaldienst sind die Einsparungen des neuen Bürgerrathauses gegenüber den bei
Verbleib im sanierungsbedürftigen Bestand jährlich zu erwartenden Zahlungen für Mieten, Reparaturen
und Energiekosten gegenüberzustellen. Es erfolgt demnach ein Vergleich der Folgekosten im Sinne des
§ 12 GemHVO wie er auch in der betriebswirtschaftlichen Praxis üblich ist.
Die jährlich gebildeten Salden des Vergleichs der zu leistenden Zahlungen bei Neubau bzw. Verbleib im
Bestand entscheiden über die finanzmathematische Vorteilhaftigkeit des Projekts (darzustellen mittels
des Kapitalwerts) über den gesamten Gebäudelebenszyklus (hier 50 Jahre). Diese jährlichen Salden sind
(nach Auswertung der derzeit vorliegenden Daten) nach ca. 10 Jahren deutlich positiv zugunsten des
neuen Bürgerrathauses, d.h. die Stadt spart ab diesem Jahr jährlich Beträge in Millionenhöhe, die sie
haushaltsentlastend oder für anderweitige Projekte einsetzen kann.
Aus den genannten Gründen kann daher mathematisch keine durchschnittliche Verzinsung errechnet
werden. Als Vergleichsgröße bleibt lediglich der Kapitalwert, der auch aus finanzmathematischer Sicht
die ohnehin aussagekräftigere Bewertungsgröße darstellt. Als Ersatzgröße lassen sich auch die durch-
schnittlichen jährlichen Einsparungen nennen sowie die gesamten über die Projektdauer erzielbaren Ein-
sparungen. Diese Größen stellen jedoch lediglich eine grobe Orientierung dar.
Frage 32:
Bis wann werden alle bislang durchgeführten Studien und Untersuchungen vollständig für die Bürge-
rinnen und Bürger zur Information zur Verfügung ste hen?
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Antwort:
Dies ist zwischenzeitlich innerhalb des Internetauf trittes der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt. D ie
Wirtschaftlichkeitsberechnung wird, nachdem sie bei m dritten Runden Tisch vorgestellt wurde zeitnah
ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Frage 33:
Während des ersten runden Tisches zum Bürgerrathaus am 24. Februar 2014 wurde sowohl von Seiten
des Oberbürgermeisters, als auch von Seiten des Sta dtkämmerers zugesagt, dass die Untersuchungs-
ergebnisse der Firma Schüllermann Consulting GmbH i m Original auf die Homepage der Stadt Darm-
stadt gestellt würden. Bisher ist dies nicht gesche hen, welche Gründe liegen hierfür vor? Welche ge-
nauen Eingangsdaten lagen diesem Gutachten zugrunde ?
Antwort:
Während des ersten Runden Tisches wurde vereinbart, dass in der zweiten Sitzung des Runden Tisches
diverse Alternativvarianten („Rathaus-Light“) bewertet werden. Es wurde besprochen, dass im Anschluss
an diese Bewertung die Wirtschaftlichkeitsberechnung der möglichen Alternativen erfolgt. Diese Berech-
nung sollte an einem dritten Runden Tisch vorgestellt werden. Des Weiteren wurde auch besprochen,
dass es sich bei der Benennung der Eingangsdaten teilweise um sensible Daten handelt, deren öffentli-
che Kommunikation die Position der Stadt bei eventuellen zukünftigen Verhandlungen verschlechtert.
Im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung der einzelnen Alternativen
wird auch die generelle methodische Herangehensweise sowie die Eingangsdaten der Wirtschaftlichkeits-
berechnung erläutert. Danach werden diese Erläuterungen gemeinsam mit der Wirtschaftlichkeitsberech-
nung im Internet zur Verfügung gestellt.
Bürgerbefragung
Frage 34:
Zu welchem Zeitpunkt ist die Bürgerbefragung zum „N eubau Rathaus“ geplant?
Antwort:
Aufgrund verschiedener Entwicklungen wird die für d en Herbst 2014 vorgesehene Bürgerbefragung
zurückgestellt. Hierzu gehört u. a. die Aufnahme vo n Sondierungsgesprächen mit der Theaterleitung
und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, um eventuell gemeinsam einen Neubau
des Verwaltungstraktes des Staatstheaters zu planen . Dies ergäbe die Chance, die dem Marienplatz
gegenüber liegende Fläche städtebaulich aufzuwerten und beim Bau Synergieeffekte zu heben. Die
angesprochenen Aspekte sind zu vertiefen und zu bew erten. Außerdem wird die neue Baudezernentin
in den weiteren Prozess eng eingebunden und das Pro jekt mit eigenen Impulsen begleiten. Es ist au-
ßerdem geplant, weitere Gespräche mit den derzeitig en Vermietern der angemieteten Gebäude zu füh-
ren. Die vorhandenen Voruntersuchungen und die neue n Gegebenheiten werden weiter ausgearbeitet,
um eine sachliche und klare Basis für die Befragung zu schaffen.
Frage 35:
Was ist der genaue Gegenstand der Bürgerbefragung?
Antwort:
Der Gegenstand der Bürgerbefragung ist die zukünfti ge Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
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Frage 36:
Hält sich der Magistrat an den in der Stadtverordne tenversammlung mit der Magistratsvorlage
2013/0411 beschlossenen Vorschlag, einen Bürgerents cheid gemäß der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) durchzuführen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht einen Bür gerentscheid, der durch den Magistrat initiiert
wird, nicht vor. Dieser Punkt wurde bereits in der genannten Magistratsvorlage ausgeführt. Die Bürger-
befragung wird analog zu den Regularien des Kommuna lwahlgesetzes erfolgen, d. h. das Quorum und
die Stimmberechtigten leiten sich aus diesen Regelu ngen ab.
In jedem Fall wird die Stadtverordnetenversammlung nach der Bürgerbefragung über das weitere Vor-
gehen beschließen, da das Verfahren der Bürgerbefra gung noch keine Rechtsgültigkeit hat. Der Magist-
rat hat in der genannten Magistratsvorlage erklärt, dass für ihn bei Erreichen des Quorums eine Bin-
dungswirkung besteht.
Frage 37:
Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten für die B ürgerbefragung analog eines Bürgerentscheides
gemäß Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ein?
Antwort:
Der Magistrat schätzt die Kosten für die Bürgerbefr agung mittels Briefwahl auf 184.400 €.
Frage 38:
Wer entscheidet über die Fragestellung der Bürgerbe fragung?
Antwort:
Die Fragestellung zur Bürgerbefragung wird gemeinsa m am Runden Tisch Bürgerrathaus entwickelt
und als Empfehlung an den Magistrat weitergeleitet. Es wird eine Magistratsvorlage zur Fragestellung
geben, über die der Magistrat und die Stadtverordne tenversammlung entscheiden.
Frage 39:
Wird die Magistratsvorlage 2013/0411 Gegenstand der Bürgerbefragung sein?
Antwort:
Nein, die Magistratsvorlage ist nicht Gegenstand de r Bürgerbefragung.
Frage 40:
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor der Befra gung über die Vor- und Nachteile eines Rathaus-
Neubaus versus einer weiteren Anmietung von Flächen informiert und über die jeweiligen Kosten auf-
geklärt? Wird es hierzu einen „bürgerverständlichen “ Fragenkatalog geben, der die Kosten eines Neu-
baus sowie die Kosten für eine weitere Anmietung ge genüberstellt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Selbstverständlich werden vor der Bürgerbefragung l eicht verständliche Informationsmaterialien her-
ausgegeben und im Internet veröffentlicht. Außerdem werden wir den öffentlichen Diskurs weiter füh-
ren.
Eine erste Voruntersuchung für die vier Varianten l iegt vor und wurde bereits am dritten Runden Tisch
Bürgerrathaus vorgestellt. Weitere Gutachten und Un tersuchungen werden am Runden Tisch Bürger-
rathaus präsentiert und diskutiert und anschließend veröffentlicht.
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Frage 41:
Sind zur Vorbereitung der geplanten Bürgerbefragung zum Neubau Rathaus Bürgerwerkstätten ge-
plant?
Antwort:
Im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Durchführung der Bürgerbefragung werden ge-
eignete Beteiligungsmethoden ausgewählt, die zur Zi elgruppe und zur Projektphase passen. Bürger-
werkstätten stellen hierfür eine Möglichkeit dar, a ber auch andere Methoden sind denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Verteiler:
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Magistratsgeschäftsstelle
Pressestelle
zur Kenntnis
zur Veröffentlichung
Dezernat III
Dezernat IV
Amt f. Intern. Dienste – Organisationsabt.-
SV-2014/0024
12366 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2014/0024 Große Anfrage der Fraktionen SPD, UWIGA, Die Linke., FDP und PIRATEN vom 14. Mai 2014 betr. "Neubau Rathaus" Standort Kollegiengebäude und städtebauliche Entwicklung Große Anfrage „Neubau Rathaus“ Standort Kollegiengebäude und städtebauliche Entwicklung 1. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die Entscheidung zum Bau eines „Bürgerrathauses“ erst nach dem Nachweis der aktuellen Notwendigkeit desselben und nur vor dem Hintergrund einer funktionsbezogenen in allen Positionen nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung in Zusammenhang mit einem schlüssigen Baukostenplan erfolgen kann? 2. Stimmt der Magistrat der Feststellung zu, dass in der Standortstudie von Planquadrat unter „Steckbriefe“: Städtebaulicher Kontext: zu dem Standort Luisenplatz ausgeführt wird: „Als Rathausstandort wäre dieser Standort insgesamt sehr gut geeignet und würde ein hohes Maß an Repräsentativität versprechen. Das Kollegiengebäude könnte darüber hinaus als historisches Gebäude identitätsstiftend wirken.“? 3. Stimmt der Magistrat der Feststellung zu, dass der Standort Luisenplatz für ein „Bürgerrathaus“ die größte Bürgernähe verspricht und das Kollegiengebäude als vertrauter Ort mit hohem Wiedererkennungswert in der Stadtmitte die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt fördert und die Stadt nach außen angemessen repräsentiert? 4. Ist der Magistrat an einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung des öffentlichen Raumes interessiert? Wenn ja, warum begreift der Magistrat die Projektierung eines „Bürgerrathauses“ nicht als einmalige Chance, um für den Luisenplatz und das Kollegiengebäude eine erhebliche Bedeutungs- und Funktionssteigerung erreichen zu können? 5. Insbesondere ein „Bürgerrathaus“ erfordert in der Projektentwicklung für Form und Funktion die Beachtung der Kriterien: Stadträumliche Bedeutung im Stadtgefüge, Bürgernähe, Identifikation, Ablesbarkeit, Wertevermittlung, Transparenz, Orientierung, Nutzungsvielfalt, Kostendisziplin etc. Mit welchen Maßnahmen wird der Magistrat diesen Anspruch sicherstellen? 6. Warum gelingt es dem Magistrat der Stadt Darmstadt nicht, durch eine vorurteilsfreie Kommunikationsstrategie alle für die Entwicklung eines „Neuen Bürgerrathauses“ wichtigen Ansprechpartner (Bürger, Rat, Verwaltung und Fachberater) zur Erlangung eines einvernehmlichen Konzeptes zusammenzuführen? 2 7. Wird der (die) zukünftige Baudezernent(In) die Möglichkeit haben, das Vorhaben: „Bürgerrathaus für Darmstadt“ unabhängig von bestehenden Interessenslagen zu entwickeln? 8. Warum wird der Gestaltungsbeirat nicht in die städtebauliche Betrachtung: „Standort“ und die gebäudetypologische Bewertung: „Neubau Bürgerrathaus Darmstadt“ einbezogen? 9. Aus welchen Analysen und Gutachten geht hervor, dass das Kollegiengebäude aus funktionalen Gründen nicht in Frage kommt? 10. Welche funktionalen Anforderungen stellt die Stadt an ein Rathaus? Welche werden davon vom Kollegiengebäude erfüllt und welche nicht? (Bitte eine tabellarische Darstellung) Kosten zum Neubau Rathaus 11. Gemäß Antwort 1 vom 10.03. auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion werden die Baukosten für das neue Rathaus der Kostengruppen 300 und 400 rund € 63 Mio. betragen. Gemäß Baukostenindex 2013 für Bürogebäude mittleren Standards ist mit Kosten von circa € 51 Mio. zu rechnen. Wie ist diese enorme Kostenabweichung von rund 20% zu erklären? 12. Gemäß Ihrer Antwort zur Frage 1 & 2 vom 10.03. auf die Große Anfrage der FDP- Fraktion enthält die Kostengruppe 600 sämtliche Kosten für IT, Möblierung und sonstige Umzugskosten. Die Kostengruppe 600 gemäß DIN 276 führt Kosten für „Ausstattung und Kunstwerke“. Wie setzen sich die angesetzten Kosten für IT- Ausstattung, Möblierung und Umzug genau zusammen? 13. Die anfallenden Betriebskosten für extern angemietete Mietflächen betragen gemäß Antwort 7 auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion rund € 660 TSD p.a. Nach der Bürgerrathaus-Präsentation (Seite 11) betragen die jährlichen Betriebskosten in Summe rund € 2,95 Mio. Wie setzen sich die jährlichen Betriebskosten in Höhe von rund € 2,95 Mio. zusammen und wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten für die im Eigentum befindlichen Immobilien? 14. Arcadis rechnet mit jährlichen Betriebskosten in Höhe von circa € 1,1 Mio. für den Rathaus Neubau (siehe Antwort 7). Weiterhin setzt Arcadis rund € 1,1 Mio. jährliche Instandhaltungskosten an. Wo werden diese Kosten in der Bürgerrathaus-Präsentation berücksichtigt (vgl. hierzu Seite 11 der Präsentation)? 15. Wurden bereits Gespräche mit den Vermietern der aktuell extern angemieteten Mietflächen geführt, um die Möglichkeit einer etwaigen Mietreduktion zu prüfen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und ist dies in Zukunft geplant? 16. Wurden mit der bauverein AG Gespräche über die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten und die Vermarktungschancen (Neuvermietung) der Liegenschaft in der Frankfurter Straße für den Fall des Auszugs der Stadtverwaltung geführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 17. Nach den Antworten der Frage 13 auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion wird für das neue Rathaus mit einer jährlichen Besucherzahl von circa 280 TSD (oder circa 1.000 pro Werktag) gerechnet. Wie wurde dieser Besucherandrang bei den Planungen berücksichtigt (Logistik, Versorgung, Wartezonen, etc.)? 18. Aus welchen Analysen und Gutachten geht hervor, dass das Kollegiengebäude aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt? 19. Gab es weitere Analysen und Gutachten in Bezug auf das Kollegiengebäude? Wenn ja, welche? 3 20. Welcher Energiestandard wurde bei der Berechnung der Energiekosten beim neuen Rathaus verwendet? Flächennutzung 21. Die Maximalbelegung des neuen Rathauses sieht eine Fläche/Mitarbeiter von rund 20 m² vor. Welche konkrete Raumplanung liegt dem zugrunde? Hält der Magistrat dieses Flächenverhältnis, auch vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen für angemessen und ausreichend - insbesondere auch in Hinblick auf die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Darmstadt gute und engagiert geleistete Arbeit, die selbstverständlich mit den räumlichen Möglichkeiten der persönlichen Gestaltung des Arbeitsumfelds in direktem positiven Zusammenhang steht? a) Wurde bei der Flächenbedarfsplanung beachtet, dass gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung genügend Büroräume zur Verfügung stehen müssen, die geschützte Gespräche zwischen BürgerInnen/AntragstellerInnen und der Behörde (vom Einwohnermeldeamt über die Sozialverwaltung bis hin zur Antragstellung im Baubereich) ermöglichen und zulassen müssen (Datenschutz, Persönlichkeitsschutz)? Wie soll dies konkret realisiert werden? b) Wieviel reine Arbeitsfläche pro Arbeitsplatz ist eingeplant? 22. Die „Bürgerrathaus – Auftakt – Präsentation“ geht von einer deutlichen Verringerung der für die Verwaltungsarbeit benötigten Flächen aus. Woher genau resultieren diese Annahmen? Bitte im Einzelnen aufführen: aus einer Verwaltungsmodernisierung, aus der Straffung und Optimierung der Verwaltungsabläufe, aus der Schaffung von Telearbeitsplätzen unter Optimierung der Büroflächen und - arbeitsplätze – gemeinsame Nutzung eines Arbeitsplatzes, aus Personaleinsparungen, aus der Vergabe von Verwaltungstätigkeiten und/oder Teilverwaltungstätigkeiten an Dritte. 23. Unter der Annahme der deutlichen Verringerung der für die Verwaltungsarbeit benötigten Flächen – Wurde überprüft, ob die einzelnen Verwaltungseinheiten so sinnvoll zusammengefasst werden könnten (entsprechend ihrer verwaltungsinternen Zusammenarbeit), dass sie in den stadteigenen Liegenschaften (unter Ausnutzung der derzeit leerstehenden, wie z. B. die ehem. EAD-Verwaltung) zusammengeführt werden könnten? Wenn nein, welche Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde? 24. Wurden die in den Fragen 22 und 23 - hier insbesondere der in Frage 22 formulierten Fragen mit den Gremien der Personalvertretung eingehend erörtert? Zu welchen Ergebnissen führten diese Erörterungen? Da hier eine Reihe von Mitbestimmungstatbeständen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) berührt werden, wurden die Gremien der Personalvertretung hierzu angehört und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese? Wenn nein, welche Gründe lagen dafür vor? 25. Durch einen theoretischen Auszug aus der Frankfurter Straße 71 stehen rund 12.000 m² Bürofläche zur Vermietung an und somit ein massiver Mietertragsausfall mit anfallende Vermietungskosten (Herrichtung der Mietflächen, mietfreie Zeiten und ggfs. Übernahme der Maklercourtage) für die Bauverein AG. Hierzu sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Wurde dies in den durchgeführten Analysen berücksichtigt? 4 Gutachten Neubau Rathaus 26. Warum wurde in der Bürgerrathaus-Präsentation kein Bezug auf das Gutachten von Arcadis genommen? 27. Wann wird den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung das Gutachten der Fa. Arcadis zugänglich gemacht? Falls dies nicht geschehen soll, welchen Grund gibt es, dem Parlament diese Informationen vorzuenthalten? 28. Wann wird den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der von Land und Stadt gemeinsam beauftragte Bewertungsbericht zur Ermittlung des Bedingten Verkehrswertes zum Kollegiengebäude der Firma Ganesha Consulting GmbH Co. KG – Immobilienwirtschaftliche Unternehmensberatung vom 27.04.2007 vorgelegt? 29. Wann werden den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung die in der Antwort zu Frage Nr. 8 der Kleinen Anfrage des Stadtverordneten Hanno Benz erwähnten Unterlagen zur Raumkapazität des Kollegiengebäudes vorgelegt? 30. Wie hoch sind die bisher für das Projekt "Rathaus-Neubau" angefallenen Kosten (hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Unternehmen Arcadis, Planquadrat, Schüllermann & Partner und Team Quickborn)? 31. Welche durchschnittliche Verzinsung ergibt sich für das eingesetzte Kapital in Höhe von 110 Mio. Euro nach Ablauf von 50 Jahren? 32. Bis wann werden alle bislang durchgeführten Studien und Untersuchungen vollständig für die Bürgerinnen und Bürger zur Information zur Verfügung stehen? 33. Während des ersten "runden Tisches" zum Rathaus am 24. Februar 2014 wurde sowohl von Seiten des Oberbürgermeisters, als auch von Seiten des Stadtkämmerers zugesagt, dass die Untersuchungsergebnisse der Firma Schüllermann Consulting GmbH im Original auf die Homepage der Stadt Darmstadt gestellt würden. Bisher ist dies nicht geschehen, welche Gründe liegen hierfür vor? Welche genauen Eingangsdaten lagen diesem Gutachten zugrunde? 5 Bürgerbefragung 34. Zu welchem Zeitpunkt ist die Bürgerbefragung zum „Neubau Rathaus“ geplant? 35. Was ist der genaue Gegenstand der Bürgerbefragung? 36. Hält sich der Magistrat an die in den Stadtverordnetenversammlung mit der Magistratsvorlage 2013/0411 beschlossenen Vorschlag, einen Bürgerentscheid gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen? Wenn nein, warum nicht? 37. Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten für die Bürgerbefragung analog eines Bürgerentscheides gemäß Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ein? 38. Wer entscheidet über die Fragestellung der Bürgerbefragung? 39. Wird die Magistratsvorlage 2013/0411 Gegenstand der Bürgerbefragung sein? 40. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor der Befragung über die Vor- und Nachteile eines Rathaus-Neubaus versus einer weiteren Anmietung von Flächen informiert und über die jeweiligen Kosten aufgeklärt? Wird es hierzu einen „bürgerverständlichen“ Fragenkatalog geben, der die Kosten eines Neubaus sowie die Kosten für eine weitere Anmietung gegenüberstellt? Wenn nein, warum nicht? 41. Sind zur Vorbereitung der geplanten Bürgerbefragung zum Neubau Rathaus Bürgerwerkstätten geplant? Darmstadt, 14. Mai 2014 Für die Fraktion der SPD Für die Fraktion der UWIGA Hanno Benz Helmut Klett (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) Für die Fraktion der FDP Für die Fraktion der Linken Sandra Klein Karl-Heinz Böck (Fraktionsvorsitzende) (Fraktionsvorsitzender) Für die Fraktion der Piraten Claudia Stricker (Fraktionsvorsitzende)
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Frankfurter Straße 71
- Luisenplatz 5a
- Bessunger Straße 153
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0024
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 16.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00