2177/2020
Unterbringung von Geflüchteten im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4746 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 2177/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 Unterbringung von Geflüchteten im Stadtbezirk Ehrenfeld Die Fraktion Die Linke der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: (1) V or über vier Jahren wurde mit der (Planung zur) Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in der Wilhelm-Schreiber-Straße begonnen. Bislang steht nach mannigfaltigen V erzögerungen lediglich ein Gebäudegerippe. Wie ist der Sach- und Planungsstand zur Unterkunft für Geflüchtete in der Wilhelm-Schreiber- Straße? (2) In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist die ehemalige Unterkunft für Geflüchtete in der Geisselstraße als eine Art Notfallreserve für Grundschulplätze genannt. Die Unterkunft selbst soll nach Auskunft des Wohnungsamtes mit Fördermitteln saniert werden. Wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand für die ehemalige Unterkunft für Geflüchtete in der Geisselstraße? (3) Im September 2014 verkündete die damalige Sozialdezernentin auf einem Treffen des Forums für Willkommenskultur in der Melanchthon-Akademie, die Kölner Leitlinien zur Unterbringung von Geflüchteten nicht mehr einhalten zu können. Welche Strategie verfolgt die V erwaltung alsbald wieder zu den Leitlinien zurückzukehren? Bis wann wird dies erfolgen? Wie weit ist in dieser Hinsicht das Vier-Phasen-Konzept der Unterbringung vorangeschritten, insbesondere auch in Hinblick auf die in der Wohnungsbauoffensive genannten Flächen? (4) Welche Pläne gibt es, staatenlosen Menschen, die mit Unterbrechungen über Generationen in Köln/ Ehrenfeld leben, hier eine Möglichkeit zu geben, sich menschenwürdig niederzulassen? Antwort der Verwaltung Zu (1): Die Baugenehmigung wurde am 06.12.2019 beantragt. Aufgrund hoher Belastung der Bauaufsichts- behörde und der strittigen bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit geplanter PKW- Parkplätze, die mit der Nachreichung von Unterlagen verbunden war, dauert das Baugenehmigungs- verfahren noch an. Das Bauaufsichtsamt hat inzwischen die Erteilung einer Baugenehmigung unter Befreiung nach § 246 BauGB für die Unterkunft für Geflüchtete in Aussicht gestellt, so dass mit deren Vorliegen im vierten Quartal 2020 gerechnet wird. Im Übrigen wird auf die Informationen in der Vorla- ge 0242/2020 verwiesen. Zu (2): Die Betreiberverantwortung und Verwaltung für die Immobilie Geisselstraße liegt derzeit noch beim Amt für Wohnungswesen. Dieses steht im Kontakt mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und kann auf Aufforderung die Immobilie in das städtische Portfolio übertragen. Die Übertra- gung erfolgt im Zusammenhang mit einer Anforderung des Grundstücks durch das Amt für Schulent- wicklung, welches natürlich den Abschluss laufender Bauvorhaben priorisiert. 2 Zu (3): Das Amt für Wohnungswesen informiert im Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln regelmäßig über die Umsetzung der dort definierten Ziele (zuletzt mit Stand 30.06.2020 in Vorlage 2111/2020). Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in den Kölner „Leitli- nien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ festgelegten Qualitäts-Standards im Fokus. In 2019 war die Steigerung des Anteils an abgeschlossenen Wohneinheiten – und somit die Verbes- serung der Unterbringungsqualität – das vorrangige Ziel. Abgeschlossene Wohneinheiten sind für die Unterbringung von großer Bedeutung, da sie den Geflüchteten ein hohes Maß an Privatsphäre bie- ten, ähnlich einer eigenen Wohnung des privaten Wohnungsmarktes. Das Amt für Wohnungswesen hat sich deshalb in 2020 die Erhaltung und den weiteren Ausbau der Ressourcen mit diesem hohen Standard zum Ziel gesetzt. Zum 30.06.2020 waren bereits 76% der Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme und Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem höchsten Qualitätsstandard untergebracht. Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde für das erste Quartal somit erreicht. Zu (4): In Köln sind staatenlose Personen in den verschiedensten Aufenthaltstiteln registriert. Aktuell halten sich in Köln rund 60 Personen als staatenlose Personen mit einem Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) auf. Sofern eine geduldete Person Staatenlosigkeit beim Ausländeramt geltend macht, erfolgt eine Überprüfung. Während der Überprüfung wird die Person geduldet. Bei Feststellung der Staatenlosigkeit kann in der Regel „mindestens“ eine Aufenthaltser- laubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Wilhelm-Schreiber-Straße
- Geisselstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2177/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 16.07.2020 11:33