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2177/2020

Unterbringung von Geflüchteten im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.09.2020, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4746 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 2177/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 
 
Unterbringung von Geflüchteten im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Die Fraktion Die Linke der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet die Verwaltung um die Beantwortung 
folgender Fragen:  
 
(1) V or über vier Jahren wurde mit der (Planung zur) Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in 
der Wilhelm-Schreiber-Straße begonnen. Bislang steht nach mannigfaltigen V erzögerungen 
lediglich ein Gebäudegerippe. 
Wie ist der Sach- und Planungsstand zur Unterkunft für Geflüchtete in der Wilhelm-Schreiber-
Straße? 
(2) In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist die ehemalige Unterkunft für 
Geflüchtete in der Geisselstraße als eine Art Notfallreserve für Grundschulplätze genannt. Die 
Unterkunft selbst soll nach Auskunft des Wohnungsamtes mit Fördermitteln saniert werden. 
Wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand für die ehemalige Unterkunft für Geflüchtete in 
der Geisselstraße? 
(3) Im September 2014 verkündete die damalige Sozialdezernentin auf einem Treffen des Forums 
für Willkommenskultur in der Melanchthon-Akademie, die Kölner Leitlinien zur Unterbringung 
von Geflüchteten nicht mehr einhalten zu können. 
Welche Strategie verfolgt die V erwaltung alsbald wieder zu den Leitlinien zurückzukehren? Bis 
wann wird dies erfolgen? Wie weit ist in dieser Hinsicht das Vier-Phasen-Konzept der 
Unterbringung vorangeschritten, insbesondere auch in Hinblick auf die in der 
Wohnungsbauoffensive genannten Flächen? 
(4) Welche Pläne gibt es, staatenlosen Menschen, die mit Unterbrechungen über Generationen in 
Köln/ Ehrenfeld leben, hier eine Möglichkeit zu geben, sich menschenwürdig niederzulassen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu (1): 
Die Baugenehmigung wurde am 06.12.2019 beantragt. Aufgrund hoher Belastung der Bauaufsichts-
behörde und der strittigen bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit geplanter PKW-
Parkplätze, die mit der Nachreichung von Unterlagen verbunden war, dauert das Baugenehmigungs-
verfahren noch an. Das Bauaufsichtsamt hat inzwischen die Erteilung einer Baugenehmigung unter 
Befreiung nach § 246 BauGB für die Unterkunft für Geflüchtete in Aussicht gestellt, so dass mit deren 
Vorliegen im vierten Quartal 2020 gerechnet wird. Im Übrigen wird auf die Informationen in der Vorla-
ge 0242/2020 verwiesen. 
 
Zu (2): 
Die Betreiberverantwortung und Verwaltung für die Immobilie Geisselstraße liegt derzeit noch beim 
Amt für Wohnungswesen. Dieses steht im Kontakt mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster und kann auf Aufforderung die Immobilie in das städtische Portfolio übertragen. Die Übertra-
gung erfolgt im Zusammenhang mit einer Anforderung des Grundstücks durch das Amt für Schulent-
wicklung, welches natürlich den Abschluss laufender Bauvorhaben priorisiert.

2 
 
 
Zu (3): 
Das Amt für Wohnungswesen informiert im Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln regelmäßig über 
die Umsetzung der dort definierten Ziele (zuletzt mit Stand 30.06.2020 in Vorlage 2111/2020). Neben 
der Qualität der Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in den Kölner „Leitli-
nien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ festgelegten Qualitäts-Standards im 
Fokus.  
 
In 2019 war die Steigerung des Anteils an abgeschlossenen Wohneinheiten – und somit die Verbes-
serung der Unterbringungsqualität – das vorrangige Ziel. Abgeschlossene Wohneinheiten sind für die 
Unterbringung von großer Bedeutung, da sie den Geflüchteten ein hohes Maß an Privatsphäre bie-
ten, ähnlich einer eigenen Wohnung des privaten Wohnungsmarktes.  
 
Das Amt für Wohnungswesen hat sich deshalb in 2020 die Erhaltung und den weiteren Ausbau der 
Ressourcen mit diesem hohen Standard zum Ziel gesetzt. Zum 30.06.2020 waren bereits 76% der 
Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme und Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem höchsten 
Qualitätsstandard untergebracht. Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde für das erste 
Quartal somit erreicht. 
 
Zu (4): 
In Köln sind staatenlose Personen in den verschiedensten Aufenthaltstiteln registriert. Aktuell halten 
sich in Köln rund 60 Personen als staatenlose Personen mit einem Aufenthaltstitel oder im laufenden 
Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) auf. Sofern eine geduldete Person Staatenlosigkeit beim 
Ausländeramt geltend macht, erfolgt eine Überprüfung. Während der Überprüfung wird die Person 
geduldet. Bei Feststellung der Staatenlosigkeit kann in der Regel „mindestens“ eine Aufenthaltser-
laubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wilhelm-Schreiber-Straße
  • Geisselstraße

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Details

Aktenzeichen
2177/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.08.2020
Erstellt
16.07.2020 11:33