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A-R/0037/2026

Eine KI-Strategie für Münster

Antrag an den Rat 23.06.2026

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A-R-0037-2026

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A-R-0037-2026

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Münster, 23.06.2026 
Ratsantrag 
Eine KI-Strategie für Münster 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung Münster wird beauftragt, eine umfassende, praxisorientierte und 
rechtskonforme KI-Strategie als Bestandteil der städtischen Digitalisierungsstrategie zu entwickeln 
und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese soll die Anwendung von KI unterstützen und 
begleitend zu ersten KI-Anwendungen erarbeitet werden. 
 
2. Die KI-Strategie soll folgende zentralen Ziele erfüllen: 
 Rechtssicherheit, IT-Sicherheit & Governance in Bezug auf KI gewährleisten 
 Identifikation und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle 
 Identifizierung und Umsetzung von Pilotprojekten und Planung von 
Umsetzungsprojekten für die kommenden Jahre (unter Einbeziehung der vom Rat im 
Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 und 2027 beschlossenen 
Automatisierungsprojekte im Bereich der Kitabeitragsberechnung und der 
Wohngeldbearbeitung) 
 Aufbau von Kompetenzen (z. B. Schulung von Mitarbeitenden, Aufklärung über die 
Chancen und Risiken von KI, systematische Berücksichtigung von Best-Practice-
Beispielen aus anderen Kommunen) 
Ein besonderer Fokus ist dabei auf den Nutzen für Bürger*innen und Beschäftigte sowie auf 
Effizienzgewinne und Einsparpotenziale im Rahmen der weiteren Umsetzung von Maßnahmen der 
Finanzstabilität zu legen. 
3. Die Umsetzung der genannten Ziele soll sich an folgenden Leitlinien orientieren bzw. diese 
angemessen berücksichtigen: 
 Transparenz 
 angemessene Kontrolle durch Menschen 
 Datenschutz und Datensouveränität 
 verantwortungsvoller Einsatz und Reflexion 
 Nachhaltigkeit und Ökologie 
 Entlastung 
 Gemeinwohlorientierung 
 Nutzung vorhandener Stärken 
 Befähigung und Einbindung aller Ämter und Fachabteilungen 
 Wissenstransfer und Nachnutzung 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2026

4. Im Rahmen der Strategie sollen Umsetzungsinstrumente wie Dienstanweisungen, Prüfschemata, 
Checklisten und Projektsteckbriefe erarbeitet werden. Erfahrungen aus dem Stadt-Konzern, den 
Hochschulen und anderen Kommunen sollen in die Strategieentwicklung einfließen. 
5. Mit der KI-Strategie sind auch die notwendigen finanziellen Bedarfe zu ermitteln und – soweit 
erforderlich – in zukünftige Haushaltsplanungen aufzunehmen. 
6. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Liegenschaften und Digitalisierung ist regelmäßig über den 
Fortschritt zu unterrichten. 
 
Begründung:  
 
Zu 1) 
 
Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert weltweit die Art und Weise, wie 
Verwaltungen arbeiten, kommunizieren und Dienstleistungen erbringen. KI kann Arbeitsabläufe 
beschleunigen, Mitarbeitende entlasten, Entscheidungen unterstützen, serviceorientierte Angebote 
ermöglichen und langfristig Ressourcen schonen. Zugleich entstehen durch die EU-KI-Verordnung (EU 
AI Act), die DSGVO sowie landesrechtliche Standards neue Anforderungen an Rechtssicherheit, 
Transparenz und Technikfolgenabschätzung.  
 
Für Münster ergibt sich daraus die Notwendigkeit, eine kommunale KI-Strategie zu entwickeln, die die 
Einführung von KI zielgerichtet, rechtssicher, effizient und bürgerorientiert gestaltet. Innerhalb des 
Stadt-Konzerns existieren bereits wertvolle Kompetenzen, Initiativen und Pilotprojekte – u. a. das 
Innovationslab der citeq, das KI-Team der Stadtwerke Münster sowie verschiedene 
digitalisierungsbezogene Projekte in den Ämtern und Fachabteilungen der Stadtverwaltung. Diese 
Aktivitäten sollen im Rahmen der Strategieentwicklung systematisch zusammengeführt, koordiniert 
und für die gesamte Verwaltung nutzbar gemacht werden.  
 
Zu 2) 
 
Die KI-Strategie soll der Stadt Münster einen klaren Rahmen geben, um Künstliche Intelligenz 
verantwortungsvoll, rechtssicher und zielgerichtet einzusetzen. Sie soll zugleich ein praxisorientiertes 
Arbeitsinstrument für die Verwaltung sein, das es ermöglicht, Chancen frühzeitig zu nutzen, Risiken zu 
minimieren und den gezielten Einsatz von KI Schritt für Schritt auszubauen. Dabei soll die Strategie 
sowohl strukturelle Grundlagen schaffen als auch konkrete Werkzeuge bereitstellen, um KI-
Anwendungen effektiv zu prüfen, zu priorisieren, einzuführen und flächendeckend auszurollen.  
 
Folgende Ziele sollen durch die zentrale KI-Strategie bearbeitet werden: 
a.) Rechtssicherheit, IT-Sicherheit & Governance in Bezug auf KI 
Die KI-Strategie soll sicherstellen, dass der Einsatz von KI-Systemen jederzeit rechtskonform 
erfolgt. Dazu gehören insbesondere:  
 Gewährleistung des rechtskonformen KI-Einsatzes nach DSGVO, EU AI Act und 
kommunalrechtlichen Vorgaben,  
 Festlegung klarer Prüf- und Freigabeprozesse, u.a. mittels DSGVO-Kurzcheck, Risikoanalyse 
und ggf. DSFA (Datenschutzfolgeabschätzung),  
 Definition einheitlicher Richtlinien, Rollen und Zuständigkeiten für Planung, Prüfung, Betrieb 
und Überwachung von KI-Systemen,  
 Erstellung einer verbindlichen Dienstanweisung für den KI-Einsatz in der Stadtverwaltung 
Münster.  
 
b.) Identifikation & Priorisierung von Anwendungsfällen

Die Strategie soll einen strukturierten Prozess zur Identifikation und Bewertung von KI-
Anwendungen enthalten. Dazu gehören:  
 systematische Erfassung, Beschreibung und Bewertung konkreter KI-UseCases anhand 
eines Ampelsystems,  
 Priorisierung und Beurteilung anhand klarer Kriterien, insbesondere:  
o erwartbare Effizienzsteigerungen,  
o Einsparpotenziale (z. B. Personalzeit, Prozesskosten),  
o Nutzen für Bürger*innen und Beschäftigte,  
o technische und rechtliche Machbarkeit.  
 
c.) Umsetzung & Pilotierung  
Um den Einsatz von KI in der Verwaltung konkret voranzutreiben, soll die Strategie Pilotprojekte 
definieren und deren Umsetzung vorbereiten:  
 Start erster KI-Pilotprojekte, z. B.:  
o KI-gestützte Sitzungsprotokollierung,  
o KI-gestützte Antragsbearbeitung (z. B. Wohngeld, Bauanträge), 
o Chatbots für Bürgerkommunikation und Bürgerservice,  
o juristische KI-Anwendungen (z.B. Becks Noxtua),  
o Automatisierung fachlicher Routinetätigkeiten,  
 Evaluierung der Pilotprojekte,  
 Skalierung erfolgreicher Ansätze und  
 dauerhafte Verstetigung in den betroffenen Ämtern und Fachabteilungen. 
 
d.) Strukturierter Kompetenzaufbau 
Die Strategie soll Maßnahmen zum nachhaltigen Kompetenzaufbau in der Verwaltung 
definieren. Dazu gehört:  
 Sichtung bestehender Kompetenzen innerhalb des Stadtkonzerns, insbesondere aus 
dem Innovationslab der citeq sowie dem KI-Team der Stadtwerke Münster,  
 Entwicklung und Bereitstellung eines Schulungskonzepts für Beschäftigte, 
 interne Kommunikationsformate zur Sensibilisierung für Chancen und Risiken von KI,  
 systematische Berücksichtigung von Best-Practice-Beispielen aus anderen Kommunen, 
Hochschulen usw.  
 
Zu 3) 
 
Damit die Stadt Münster KI verantwortungsvoll, einheitlich und mit maximalem Nutzen einsetzen 
kann, braucht es klare Leitlinien, an denen sich alle Fachbereiche orientieren. Diese Grundprinzipien 
bilden das verbindliche Fundament der späteren KI-Strategie und gewährleisten, dass technologische 
Innovation stets im Einklang mit den Werten, Zielen und rechtlichen Anforderungen der Stadt Münster 
steht. Die KI-Strategie hat sich daher an folgenden Prinzipien auszurichten:  
 
 Transparenz:  
KI-Systeme müssen nachvollziehbar sein. Funktionsweisen, Annahmen und Ergebnisse sollen 
verständlich kommuniziert werden. Transparenz soll dabei sowohl innerhalb der Verwaltung 
als auch gegenüber Politik und Öffentlichkeit sichergestellt werden. 
 Angemessene Kontrolle durch den Menschen 
Der Mensch bleibt in allen sensiblen und relevanten Verfahren die letztentscheidende Instanz.  
 Datenschutz 
Der Schutz personenbezogener Daten sowie die sichere und verantwortungsvolle 
Verarbeitung von Informationen müssen jederzeit gewährleistet sein. Sensible oder 
personenbezogene Daten dürfen nicht in ungeprüften oder nicht freigegebenen KI-Systemen 
verarbeitet werden.

 Datensouveränität  
Die Stadt Münster soll die Kontrolle über ihre Daten und deren Verarbeitung behalten. 
Datenflüsse, Speicherorte, Zugriffsrechte und Nutzungsmöglichkeiten müssen transparent, 
nachvollziehbar und steuerbar sein. Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern sollen – soweit 
möglich – vermieden werden. 
 Verantwortungsvoller Einsatz und Reflexion: 
Der Einsatz von KI soll kontinuierlich kritisch begleitet und bewertet werden. Chancen, Risiken 
und mögliche Auswirkungen auf Beschäftigte, Bürger*innen und Verwaltungsprozesse sind 
regelmäßig zu reflektieren. 
 Nachhaltigkeit und Ökologie: 
KI-Anwendungen sollen ressourcenschonend, energieeffizient und nachhaltig eingesetzt 
werden. Dabei sollen ökologische Auswirkungen neuer Technologien angemessen 
berücksichtigt werden. 
 Entlastung: 
KI soll Arbeitsabläufe vereinfachen, Zeit sparen und Beschäftigte bei Routinetätigkeiten 
sinnvoll unterstützen. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Mitarbeitenden und eine 
effizientere Verwaltung. 
 Gemeinwohlorientierung: 
Der Nutzen für Beschäftigte, Bürger*innen und die Stadtgesellschaft steht im Mittelpunkt aller 
KI-Projekte. 
 Nutzung vorhandener Stärken: 
Bereits bestehende KI- und Digitalisierungskompetenzen im Stadt-Konzern Münster (z. B. 
citeq, Stadtwerke Münster) sollen systematisch eingebunden und weiterentwickelt werden. 
 Befähigung und Einbindung aller Ämter und Fachabteilungen: 
Alle Ämter sollen in die Lage versetzt werden, KI-Systeme sinnvoll vorzuschlagen, zu prüfen 
und eigenständig einzuführen – innerhalb des definierten Governance-Rahmens der KI-
Strategie. 
 Wissenstransfer und Nachnutzung: 
Erfolgreiche KI-Anwendungen sollen nach dem Prinzip „Copy & Paste“ verwaltungsweit geteilt 
und wiederverwendet werden, um Doppelentwicklungen zu vermeiden und Synergien zu 
schaffen. 
 
Zu 4) 
Die Einführung von KI in einer Kommunalverwaltung erfordert nicht nur strategische Ziele, sondern 
auch konkrete, praxistaugliche und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für die Beschäftigten. 
Ein weiteres Ziel der KI-Strategie soll es daher sein, allen Ämtern und Fachabteilungen geeignete 
Instrumente an die Hand zu geben, um KI-Anwendungen rechtssicher, nachvollziehbar und möglichst 
eigenständig nutzen zu können. 
Durch standardisierte Umsetzungsinstrumente und klar definierte Abläufe sollen Unsicherheiten 
reduziert, die Handlungssicherheit erhöht und die Einführung geeigneter KI-Systeme vereinfacht 
werden. Hierzu sollen insbesondere folgende Instrumente entwickelt und bereitgestellt werden: 
 eine Muster-Dienstanweisung „Einsatz von KI in der Stadt Münster“, 
 Checklisten und Prüfverfahren (z. B. DSGVO-Kurzcheck, Risiko-Matrix gemäß EU AI Act),  
 standardisierte Projektsteckbriefe zur Bewertung und Dokumentation von KI-Vorhaben, 
 ein zentrales KI-Register für geprüfte und freigegebene KI-Anwendungen,  
 ein Kommunikations- und Schulungskonzept für Beschäftigte. 
 klare Dokumentations- und Freigabeverfahren,

Darüber hinaus soll die Verwaltung ausdrücklich vorhandene Kompetenzen innerhalb des Stadt-
Konzerns sowie Erfahrungen, erprobte Instrumente aus anderen Kommunen, Hochschulen und 
interkommunalen Netzwerken nutzen. Erfolgreiche Lösungen und erprobte Vorgehensweisen und 
Instrumente sollen möglichst einfach innerhalb der Verwaltung nachgenutzt und übertragen werden.  
Zu 5) 
Für die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der KI-Strategie benötigt die Verwaltung 
angemessene finanzielle und personelle Ressourcen. Die Strategie soll deshalb auch notwendige 
Investitions-, Schulungs- und Projektmittel identifizieren sowie Möglichkeiten der Förderung und 
interkommunalen Zusammenarbeit aufzeigen. Dabei sollen bestehende Ressourcen möglichst effizient 
genutzt und Doppelentwicklungen vermieden werden. 
Zu 6) 
Die regelmäßige Information des Ausschusses soll sicherstellen, dass die politische Begleitung der 
Strategieentwicklung gewährleistet bleibt und Erfahrungen aus Pilotprojekten frühzeitig in den 
weiteren Prozess einfließen können. 
 
 
Gez. 
Andrea Blome   Stephan Brinktrine  Sven Konopka 
Albert Wenzel   Noah Börnhorst  und Fraktion 
und Fraktion   und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

01.07.2026 Rat
TOP 37.12 Antrag

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0037/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
23.06.2026
Erstellt
23.06.2026 14:44