A-R/0037/2026
Eine KI-Strategie für Münster
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A-R-0037-2026
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Münster, 23.06.2026 Ratsantrag Eine KI-Strategie für Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung Münster wird beauftragt, eine umfassende, praxisorientierte und rechtskonforme KI-Strategie als Bestandteil der städtischen Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese soll die Anwendung von KI unterstützen und begleitend zu ersten KI-Anwendungen erarbeitet werden. 2. Die KI-Strategie soll folgende zentralen Ziele erfüllen: Rechtssicherheit, IT-Sicherheit & Governance in Bezug auf KI gewährleisten Identifikation und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle Identifizierung und Umsetzung von Pilotprojekten und Planung von Umsetzungsprojekten für die kommenden Jahre (unter Einbeziehung der vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 und 2027 beschlossenen Automatisierungsprojekte im Bereich der Kitabeitragsberechnung und der Wohngeldbearbeitung) Aufbau von Kompetenzen (z. B. Schulung von Mitarbeitenden, Aufklärung über die Chancen und Risiken von KI, systematische Berücksichtigung von Best-Practice- Beispielen aus anderen Kommunen) Ein besonderer Fokus ist dabei auf den Nutzen für Bürger*innen und Beschäftigte sowie auf Effizienzgewinne und Einsparpotenziale im Rahmen der weiteren Umsetzung von Maßnahmen der Finanzstabilität zu legen. 3. Die Umsetzung der genannten Ziele soll sich an folgenden Leitlinien orientieren bzw. diese angemessen berücksichtigen: Transparenz angemessene Kontrolle durch Menschen Datenschutz und Datensouveränität verantwortungsvoller Einsatz und Reflexion Nachhaltigkeit und Ökologie Entlastung Gemeinwohlorientierung Nutzung vorhandener Stärken Befähigung und Einbindung aller Ämter und Fachabteilungen Wissenstransfer und Nachnutzung Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2026 4. Im Rahmen der Strategie sollen Umsetzungsinstrumente wie Dienstanweisungen, Prüfschemata, Checklisten und Projektsteckbriefe erarbeitet werden. Erfahrungen aus dem Stadt-Konzern, den Hochschulen und anderen Kommunen sollen in die Strategieentwicklung einfließen. 5. Mit der KI-Strategie sind auch die notwendigen finanziellen Bedarfe zu ermitteln und – soweit erforderlich – in zukünftige Haushaltsplanungen aufzunehmen. 6. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Liegenschaften und Digitalisierung ist regelmäßig über den Fortschritt zu unterrichten. Begründung: Zu 1) Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert weltweit die Art und Weise, wie Verwaltungen arbeiten, kommunizieren und Dienstleistungen erbringen. KI kann Arbeitsabläufe beschleunigen, Mitarbeitende entlasten, Entscheidungen unterstützen, serviceorientierte Angebote ermöglichen und langfristig Ressourcen schonen. Zugleich entstehen durch die EU-KI-Verordnung (EU AI Act), die DSGVO sowie landesrechtliche Standards neue Anforderungen an Rechtssicherheit, Transparenz und Technikfolgenabschätzung. Für Münster ergibt sich daraus die Notwendigkeit, eine kommunale KI-Strategie zu entwickeln, die die Einführung von KI zielgerichtet, rechtssicher, effizient und bürgerorientiert gestaltet. Innerhalb des Stadt-Konzerns existieren bereits wertvolle Kompetenzen, Initiativen und Pilotprojekte – u. a. das Innovationslab der citeq, das KI-Team der Stadtwerke Münster sowie verschiedene digitalisierungsbezogene Projekte in den Ämtern und Fachabteilungen der Stadtverwaltung. Diese Aktivitäten sollen im Rahmen der Strategieentwicklung systematisch zusammengeführt, koordiniert und für die gesamte Verwaltung nutzbar gemacht werden. Zu 2) Die KI-Strategie soll der Stadt Münster einen klaren Rahmen geben, um Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll, rechtssicher und zielgerichtet einzusetzen. Sie soll zugleich ein praxisorientiertes Arbeitsinstrument für die Verwaltung sein, das es ermöglicht, Chancen frühzeitig zu nutzen, Risiken zu minimieren und den gezielten Einsatz von KI Schritt für Schritt auszubauen. Dabei soll die Strategie sowohl strukturelle Grundlagen schaffen als auch konkrete Werkzeuge bereitstellen, um KI- Anwendungen effektiv zu prüfen, zu priorisieren, einzuführen und flächendeckend auszurollen. Folgende Ziele sollen durch die zentrale KI-Strategie bearbeitet werden: a.) Rechtssicherheit, IT-Sicherheit & Governance in Bezug auf KI Die KI-Strategie soll sicherstellen, dass der Einsatz von KI-Systemen jederzeit rechtskonform erfolgt. Dazu gehören insbesondere: Gewährleistung des rechtskonformen KI-Einsatzes nach DSGVO, EU AI Act und kommunalrechtlichen Vorgaben, Festlegung klarer Prüf- und Freigabeprozesse, u.a. mittels DSGVO-Kurzcheck, Risikoanalyse und ggf. DSFA (Datenschutzfolgeabschätzung), Definition einheitlicher Richtlinien, Rollen und Zuständigkeiten für Planung, Prüfung, Betrieb und Überwachung von KI-Systemen, Erstellung einer verbindlichen Dienstanweisung für den KI-Einsatz in der Stadtverwaltung Münster. b.) Identifikation & Priorisierung von Anwendungsfällen Die Strategie soll einen strukturierten Prozess zur Identifikation und Bewertung von KI- Anwendungen enthalten. Dazu gehören: systematische Erfassung, Beschreibung und Bewertung konkreter KI-UseCases anhand eines Ampelsystems, Priorisierung und Beurteilung anhand klarer Kriterien, insbesondere: o erwartbare Effizienzsteigerungen, o Einsparpotenziale (z. B. Personalzeit, Prozesskosten), o Nutzen für Bürger*innen und Beschäftigte, o technische und rechtliche Machbarkeit. c.) Umsetzung & Pilotierung Um den Einsatz von KI in der Verwaltung konkret voranzutreiben, soll die Strategie Pilotprojekte definieren und deren Umsetzung vorbereiten: Start erster KI-Pilotprojekte, z. B.: o KI-gestützte Sitzungsprotokollierung, o KI-gestützte Antragsbearbeitung (z. B. Wohngeld, Bauanträge), o Chatbots für Bürgerkommunikation und Bürgerservice, o juristische KI-Anwendungen (z.B. Becks Noxtua), o Automatisierung fachlicher Routinetätigkeiten, Evaluierung der Pilotprojekte, Skalierung erfolgreicher Ansätze und dauerhafte Verstetigung in den betroffenen Ämtern und Fachabteilungen. d.) Strukturierter Kompetenzaufbau Die Strategie soll Maßnahmen zum nachhaltigen Kompetenzaufbau in der Verwaltung definieren. Dazu gehört: Sichtung bestehender Kompetenzen innerhalb des Stadtkonzerns, insbesondere aus dem Innovationslab der citeq sowie dem KI-Team der Stadtwerke Münster, Entwicklung und Bereitstellung eines Schulungskonzepts für Beschäftigte, interne Kommunikationsformate zur Sensibilisierung für Chancen und Risiken von KI, systematische Berücksichtigung von Best-Practice-Beispielen aus anderen Kommunen, Hochschulen usw. Zu 3) Damit die Stadt Münster KI verantwortungsvoll, einheitlich und mit maximalem Nutzen einsetzen kann, braucht es klare Leitlinien, an denen sich alle Fachbereiche orientieren. Diese Grundprinzipien bilden das verbindliche Fundament der späteren KI-Strategie und gewährleisten, dass technologische Innovation stets im Einklang mit den Werten, Zielen und rechtlichen Anforderungen der Stadt Münster steht. Die KI-Strategie hat sich daher an folgenden Prinzipien auszurichten: Transparenz: KI-Systeme müssen nachvollziehbar sein. Funktionsweisen, Annahmen und Ergebnisse sollen verständlich kommuniziert werden. Transparenz soll dabei sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gegenüber Politik und Öffentlichkeit sichergestellt werden. Angemessene Kontrolle durch den Menschen Der Mensch bleibt in allen sensiblen und relevanten Verfahren die letztentscheidende Instanz. Datenschutz Der Schutz personenbezogener Daten sowie die sichere und verantwortungsvolle Verarbeitung von Informationen müssen jederzeit gewährleistet sein. Sensible oder personenbezogene Daten dürfen nicht in ungeprüften oder nicht freigegebenen KI-Systemen verarbeitet werden. Datensouveränität Die Stadt Münster soll die Kontrolle über ihre Daten und deren Verarbeitung behalten. Datenflüsse, Speicherorte, Zugriffsrechte und Nutzungsmöglichkeiten müssen transparent, nachvollziehbar und steuerbar sein. Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern sollen – soweit möglich – vermieden werden. Verantwortungsvoller Einsatz und Reflexion: Der Einsatz von KI soll kontinuierlich kritisch begleitet und bewertet werden. Chancen, Risiken und mögliche Auswirkungen auf Beschäftigte, Bürger*innen und Verwaltungsprozesse sind regelmäßig zu reflektieren. Nachhaltigkeit und Ökologie: KI-Anwendungen sollen ressourcenschonend, energieeffizient und nachhaltig eingesetzt werden. Dabei sollen ökologische Auswirkungen neuer Technologien angemessen berücksichtigt werden. Entlastung: KI soll Arbeitsabläufe vereinfachen, Zeit sparen und Beschäftigte bei Routinetätigkeiten sinnvoll unterstützen. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Mitarbeitenden und eine effizientere Verwaltung. Gemeinwohlorientierung: Der Nutzen für Beschäftigte, Bürger*innen und die Stadtgesellschaft steht im Mittelpunkt aller KI-Projekte. Nutzung vorhandener Stärken: Bereits bestehende KI- und Digitalisierungskompetenzen im Stadt-Konzern Münster (z. B. citeq, Stadtwerke Münster) sollen systematisch eingebunden und weiterentwickelt werden. Befähigung und Einbindung aller Ämter und Fachabteilungen: Alle Ämter sollen in die Lage versetzt werden, KI-Systeme sinnvoll vorzuschlagen, zu prüfen und eigenständig einzuführen – innerhalb des definierten Governance-Rahmens der KI- Strategie. Wissenstransfer und Nachnutzung: Erfolgreiche KI-Anwendungen sollen nach dem Prinzip „Copy & Paste“ verwaltungsweit geteilt und wiederverwendet werden, um Doppelentwicklungen zu vermeiden und Synergien zu schaffen. Zu 4) Die Einführung von KI in einer Kommunalverwaltung erfordert nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete, praxistaugliche und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für die Beschäftigten. Ein weiteres Ziel der KI-Strategie soll es daher sein, allen Ämtern und Fachabteilungen geeignete Instrumente an die Hand zu geben, um KI-Anwendungen rechtssicher, nachvollziehbar und möglichst eigenständig nutzen zu können. Durch standardisierte Umsetzungsinstrumente und klar definierte Abläufe sollen Unsicherheiten reduziert, die Handlungssicherheit erhöht und die Einführung geeigneter KI-Systeme vereinfacht werden. Hierzu sollen insbesondere folgende Instrumente entwickelt und bereitgestellt werden: eine Muster-Dienstanweisung „Einsatz von KI in der Stadt Münster“, Checklisten und Prüfverfahren (z. B. DSGVO-Kurzcheck, Risiko-Matrix gemäß EU AI Act), standardisierte Projektsteckbriefe zur Bewertung und Dokumentation von KI-Vorhaben, ein zentrales KI-Register für geprüfte und freigegebene KI-Anwendungen, ein Kommunikations- und Schulungskonzept für Beschäftigte. klare Dokumentations- und Freigabeverfahren, Darüber hinaus soll die Verwaltung ausdrücklich vorhandene Kompetenzen innerhalb des Stadt- Konzerns sowie Erfahrungen, erprobte Instrumente aus anderen Kommunen, Hochschulen und interkommunalen Netzwerken nutzen. Erfolgreiche Lösungen und erprobte Vorgehensweisen und Instrumente sollen möglichst einfach innerhalb der Verwaltung nachgenutzt und übertragen werden. Zu 5) Für die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der KI-Strategie benötigt die Verwaltung angemessene finanzielle und personelle Ressourcen. Die Strategie soll deshalb auch notwendige Investitions-, Schulungs- und Projektmittel identifizieren sowie Möglichkeiten der Förderung und interkommunalen Zusammenarbeit aufzeigen. Dabei sollen bestehende Ressourcen möglichst effizient genutzt und Doppelentwicklungen vermieden werden. Zu 6) Die regelmäßige Information des Ausschusses soll sicherstellen, dass die politische Begleitung der Strategieentwicklung gewährleistet bleibt und Erfahrungen aus Pilotprojekten frühzeitig in den weiteren Prozess einfließen können. Gez. Andrea Blome Stephan Brinktrine Sven Konopka Albert Wenzel Noah Börnhorst und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0037/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 23.06.2026
- Erstellt
- 23.06.2026 14:44