0058/2023
Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststr. 1, 50733 Köln, und Rochusstr. 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1948 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 0058/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststr. 1, 50733 Köln, und Rochusstr. 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert in die Paul- Humburg-Str. 13, 50737 Köln) Die Bedarfsfeststellung und die Anmietung der Räumlichkeiten wurde am 23.01.2023 mit Vor- lage 3956/2022 in nichtöffentlicher Sitzung im Ausschuss Schule und Weiterbildung beschlos- sen. Die Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung, Auguststr. 1 in Köln-Nippes und Rochusstr. 80 in Köln-Ehrenfeld (derzeit ausgelagert in die Paul-Humburg-Str. 13 in Köln- Nippes), benötigen für intensivpädagogische Maßnahmen im Sekundarbereich I ab Klasse 7 zusätzliche Räumlichkeiten. Im Bestand stehen bei beiden Schulen keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen, Räume für beide Schulen zur gemeinsamen Nutzung in der Flora- straße 55-57, 50733 Köln, ab dem 01.02.2023 bis auf weiteres anzumieten. Die Räumlichkei- ten erstrecken sich über insgesamt 300,1 m² und beinhalten 12 Räume inklusive Küche, Büro, Lagerraum und WC. Die intensivpädagogische Maßnahme richtet sich an bis zu 15 Schüler*innen, die aus ver- schiedenen Gründen (z. B. große Lernrückstände, besonderer Unterstützungsbedarf im emo- tionalen Bereich, unberechenbare bedrohliche Reaktionen gegenüber Menschen und Gegen- ständen, Dissozialität, Destruktivität) am Hauptstandort nicht gefördert werden können. Der vom jeweiligen Schulstandort unabhängige Lernort bietet mit seiner werkpraktischen Aus- richtung die Möglichkeit einer besonders individualisierten und engen Begleitung der Schü- ler*innen. Ziel hierbei ist die Rückführung aus der intensivpädagogischen Maßnahme in die Schule und Anschlussmaßnahmen (KAoA). gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0058/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 05.01.2023 11:56