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Fahrbahnparken Brüsseler Straße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3962/2017 vom 22.01.2018
Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 3962/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrbahnparken Brüsseler Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, auf der Brüsseler Straße, zwischen Ant- werpener Straße und Bismarckstraße, auf beiden Straßenseiten das halbseitige Gehwegparken ein- zuführen. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, das Parken auf einer Straßenseite kom- plett auf die Fahrbahn zu verlagern und das Parken auf der anderen Straßenseite ganz zu untersa- gen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten in der Sitzung am 19.10.17 unter TOP 5.2.4 auf der Brüsseler Straße, zwischen Antwerpener Straße und Bismarckstraße, das Fahrbahnparken anzuord- nen und damit den Gehweg den Fußgängern in voller Breite zur Verfügung zu stellen. Bisher wurde der Antrag nicht beschlossen. Der Antrag ist aufgrund der vorhanden Fahrbahnbreite von 7,50 Meter unter Beibehalt der bestehen- den Verkehrsführung (Zweirichtungsverkehr) nicht umsetzbar. Derzeit ist für die westliche Fahrbahnseite das komplette Gehwegparken, für die östliche Gehwegsei- te das halbseitige Gehwegparken angeordnet. Während auf der westlichen Seite entsprechend der Anordnung geparkt wird, stehen die Fahrzeuge auf der östlichen Seite, entgegen der bestehenden Beschilderungsanordnung, ebenfalls komplett auf dem Gehweg. Sollte nun auf beiden Straßenseiten das Parken komplett auf die Fahrbahn verlagert werden, so ver- bleibt eine Fahrgasse von ca. 3,50 Meter. Diese Breite ist für einen Zweirichtungsverkehr nicht aus- reichend. Die Verlagerung des Parkens komplett auf die Fahrbahn auf einer Straßenseite hat zur Folge, dass die Fußgänger auf der anderen Straßenseite keine größere Gehwegbreite als die derzeit zur Verfü- gung stehenden 2,00 Meter erhalten, das Parken dort ganz entfällt oder aber eine Einbahnstraßen- führung eingerichtet werden muss. Dies würde weitgehende Veränderungen der Verkehrsführungen im gesamten Quartier nach sich ziehen. Daher hat die Verwaltung folgende Alternativen erarbeitet: a) Halbseitiges Gehwegparken auf beiden Straßenseiten. Durch die derzeitige Parkaufstellung betragen die für die Fußgänger zur Verfügung stehen- den Gehwegbreiten jeweils ca. 2,00 Meter. Um mehr Platz für die Fußgänger zu erhalten schlägt die Verwaltung vor, auf beiden Stra- ßenseiten das halbseitige Gehwegparken einzuführen bzw. durchzusetzen und dies durch Markierung einer weißen Linie zwischen parkenden Fahrzeuge und Fußgängerfläche zu ver- deutlichen. Beidseitig haben die Fußgänger damit eine Fläche von jeweils 3,00 Meter Breite zur Verfü- gung. Die verbleibende Fahrgasse auf der Brüsseler Straße beträgt dann 5,50 Meter. Diese Breite ist für einen Zweirichtungsverkehr mit Begegnungsfall PKW – LKW (Lieferverkehr) außerhalb des Hauptverkehrsnetzes ausreichend. b) Komplettes Verlegen des Parkens auf die Fahrbahn auf einer Straßenseite. Alternativ ist die komplette Verlegung des Parkens vom Gehweg komplett auf die Fahrbahn auf einer Straßenseite möglich. Allerdings muss in diesem Fall das Parken auf der anderen Straßenseite komplett entfallen, was den Verlust von ca. 10 Stellplätzen zur Folge hat. Damit erhalten die Fußgänger Gehwegbreiten von 4,00 Meter. Die Fahrgasse wird in dieser Variante auf 5,50 Meter reduziert. 3
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