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V/0867/2008

Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.09.2008

Vorlagen 20.10.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 05.11.2008, TOP 2.7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2008

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Beschlussvorlage

3826 Zeichen

V/0867/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.09.2008, Nr. A-R/0046/2008 
"Kindertagesbetreuung: weitere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.09.2008 Nr. A-R/0046/2008 „Kin-
dertagesbetreuung: weitere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien“ wird zur weiteren 
Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien verwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Anliegen des Antrages 
 
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt mit Schreiben vom 16.09.2008, dass die 
Verwaltung beauftragt wird, die jährlichen Kosten für eine Beitragsfreiheit weiterer Einkommens-
gruppen in drei Schritten zu errechnen: 
 
- bis 25.000 € 
- bis 37.000 € 
- bis 50.000 € 
 
Zur Begründung wird ausgeführt: Weitere Einkommensgruppen beitragsfrei zu stellen, ist eine 
große Entlastung für Eltern. Während der Elternzeit haben viele Familien gerade im unteren Ein-
kommensbereich Einkommenseinbußen. 
 
Beitragsfreiheit schafft zudem Anreize, Kinder früh in die Tagesbetreuung zu geben, insbesondere 
bei den Familien, die besonders belastet (z. B. Bildungsferne, Alleinerziehende usw.) sind. 
 
Die Chancen dieser Kinder auf Teilhabe werden durch frühkindliche Bildung, Erziehung und 
Betreuung nachhaltig vergrößert.    
Vorlagen-Nr.: 
V/0867/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Bauer 
Ruf: 
492-5147 
E-Mail: 
BauerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0867/2008 
2. Beschlussgrundlage 
 
Mit der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vom 17.05.2006 
beschloss das Land NRW, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 01.08.2006 selber 
über die Erhebung von Elternbeiträgen entscheiden. Eine Änderung der bis zum 31.07.2006 gülti-
gen Elternbeitragstabelle zum 01.08.2006 erfolgte nicht (vgl. V/0398/2006 vom 30.05.2006 „Sat-
zung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtun-
gen“ und V/0574/2006 vom 25.07.2006 „Gesetzes- und Kostenentwicklung im Bereich Tages-
betreuung für Kinder“). 
 
Zum 01.08.2008 wurde das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) durch das Kinder-
bildungsgesetz (KiBiz) abgelöst und mit der Vorlage V/0946/2007 wurden eine neue Elternbei-
tragstabelle und Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und 
Kindertagespflege beschlossen. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich mit Beginn des Kindergar-
tenjahres 2008/2009 nach dem Jahresbruttoeinkommen, den wöchentlichen Betreuungsstunden 
und dem Alter des Kindes, das die Kindertageseinrichtung besucht. Die neue Elternbeitragstabelle 
hat weiterhin 6 Beitragsstufen. Die Beträge des Bruttojahreseinkommens wurden auf volle 1.000 €-
Beträge gerundet und die 1. Einkommensgruppe, in der der Elternbeitrag 0,00 € beträgt, wurde 
von 12.275 € auf 20.000 € angehoben. Die 6. Einkommensgruppe, in der der Höchstbeitrag zu 
zahlen ist, beginnt bei einem Einkommen über 62.000 €. Bei den im vorliegenden Antrag genann-
ten Einkommensgruppen handelt es sich um die Einkommensgruppen 2 bis 4. 
 
 
Weiteres Verfahren: 
 
Die Verwaltung wird das Beitragsaufkommen in den vorgenannten Einkommensgruppen ermitteln 
und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien die Auswirkungen einer Beitragsfreistel-
lung weiterer Einkommensgruppen darlegen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0046/2008 vom 16.09.2008 „Kin-
dertagesbetreuung: weitere untere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien“

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2008

1654 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2008  
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
Auf dem Weg zur beitragsfreien Kindertagesbetreuung verfolgt die Stadt 
Münster das Ziel,  weitere untere Einkommensgruppen von den 
Elternbeiträgen zu befreien.  
 
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die jährlichen Kosten für eine Beitragsfreistellung 
weiterer Einkommensgruppen in drei Schritten zu errechnen:
 
 
- bis 25.000 Euro 
- bis 37.000 Euro 
- bis 50.000 Euro. 
 
 
Begründung: 
 
Weitere untere Einkommensgruppen beitragsfrei zu stellen, ist eine große Entlastung für 
Eltern. Während der Elternzeit haben viele Familien gerade im unteren 
Einkommensbereich Einkommenseinbußen. 
 
Beitragsfreiheit schafft zudem Anreize, Kinder früh in die Tagesbetreuung zu geben, 
insbesondere bei den Familien, die besonderen Belastungen (z.B. Bildungsferne, 
Alleinerziehende usw.) sind. 
 
Die Chancen dieser Kinder auf Teilhabe werden durch frühkindliche Bildung, Erziehung 
und Betreuung nachhaltig vergrößert. 
 
 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Karina Kuschewski 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
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16.09.2008

Beratungsverlauf (1)

05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0867/2008
Typ
Vorlagen
Datum
20.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37