V/0867/2008
Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.09.2008
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Beschlussvorlage
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V/0867/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.09.2008, Nr. A-R/0046/2008 "Kindertagesbetreuung: weitere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien" Beratungsfolge 05.11.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.09.2008 Nr. A-R/0046/2008 „Kin- dertagesbetreuung: weitere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien“ wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien verwiesen. Begründung: 1. Anliegen des Antrages Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt mit Schreiben vom 16.09.2008, dass die Verwaltung beauftragt wird, die jährlichen Kosten für eine Beitragsfreiheit weiterer Einkommens- gruppen in drei Schritten zu errechnen: - bis 25.000 € - bis 37.000 € - bis 50.000 € Zur Begründung wird ausgeführt: Weitere Einkommensgruppen beitragsfrei zu stellen, ist eine große Entlastung für Eltern. Während der Elternzeit haben viele Familien gerade im unteren Ein- kommensbereich Einkommenseinbußen. Beitragsfreiheit schafft zudem Anreize, Kinder früh in die Tagesbetreuung zu geben, insbesondere bei den Familien, die besonders belastet (z. B. Bildungsferne, Alleinerziehende usw.) sind. Die Chancen dieser Kinder auf Teilhabe werden durch frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig vergrößert. Vorlagen-Nr.: V/0867/2008 Auskunft erteilt: Frau Bauer Ruf: 492-5147 E-Mail: BauerG@stadt-muenster.de Datum: 15.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0867/2008 2. Beschlussgrundlage Mit der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vom 17.05.2006 beschloss das Land NRW, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 01.08.2006 selber über die Erhebung von Elternbeiträgen entscheiden. Eine Änderung der bis zum 31.07.2006 gülti- gen Elternbeitragstabelle zum 01.08.2006 erfolgte nicht (vgl. V/0398/2006 vom 30.05.2006 „Sat- zung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtun- gen“ und V/0574/2006 vom 25.07.2006 „Gesetzes- und Kostenentwicklung im Bereich Tages- betreuung für Kinder“). Zum 01.08.2008 wurde das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) durch das Kinder- bildungsgesetz (KiBiz) abgelöst und mit der Vorlage V/0946/2007 wurden eine neue Elternbei- tragstabelle und Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich mit Beginn des Kindergar- tenjahres 2008/2009 nach dem Jahresbruttoeinkommen, den wöchentlichen Betreuungsstunden und dem Alter des Kindes, das die Kindertageseinrichtung besucht. Die neue Elternbeitragstabelle hat weiterhin 6 Beitragsstufen. Die Beträge des Bruttojahreseinkommens wurden auf volle 1.000 €- Beträge gerundet und die 1. Einkommensgruppe, in der der Elternbeitrag 0,00 € beträgt, wurde von 12.275 € auf 20.000 € angehoben. Die 6. Einkommensgruppe, in der der Höchstbeitrag zu zahlen ist, beginnt bei einem Einkommen über 62.000 €. Bei den im vorliegenden Antrag genann- ten Einkommensgruppen handelt es sich um die Einkommensgruppen 2 bis 4. Weiteres Verfahren: Die Verwaltung wird das Beitragsaufkommen in den vorgenannten Einkommensgruppen ermitteln und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien die Auswirkungen einer Beitragsfreistel- lung weiterer Einkommensgruppen darlegen. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin Anlagen: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0046/2008 vom 16.09.2008 „Kin- dertagesbetreuung: weitere untere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien“
Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2008
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2008 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Auf dem Weg zur beitragsfreien Kindertagesbetreuung verfolgt die Stadt Münster das Ziel, weitere untere Einkommensgruppen von den Elternbeiträgen zu befreien. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die jährlichen Kosten für eine Beitragsfreistellung weiterer Einkommensgruppen in drei Schritten zu errechnen: - bis 25.000 Euro - bis 37.000 Euro - bis 50.000 Euro. Begründung: Weitere untere Einkommensgruppen beitragsfrei zu stellen, ist eine große Entlastung für Eltern. Während der Elternzeit haben viele Familien gerade im unteren Einkommensbereich Einkommenseinbußen. Beitragsfreiheit schafft zudem Anreize, Kinder früh in die Tagesbetreuung zu geben, insbesondere bei den Familien, die besonderen Belastungen (z.B. Bildungsferne, Alleinerziehende usw.) sind. Die Chancen dieser Kinder auf Teilhabe werden durch frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig vergrößert. gez. Jutta Möllers gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Karina Kuschewski gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48147 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „ “ 16.09.2008
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0867/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37