V/0278/2009
Gestaltung Umfeld Kiffe-Pavillon, Umgestaltung der Asche
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Beschlussvorlage
11619 Zeichen
V/0278/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Gestaltung Umfeld Kiffe-Pavillon, Umgestaltung der Asche
Beratungsfolge
05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Verkehrskonzept zur Erschließung des Parkhauses und der Umgestaltung der Asche
wird zugestimmt.
2. Die Umgestaltung der Asche erfolgt gemäß Anlage 1 (Baubeschluss).
3. Der Rat stellt die erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigungen gem. § 83
Abs. 1 GO NW zur Verfügung.
II. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Durchführung der Sachentscheidung entstehen im Haushaltsjahr 2009 bei der Maßnahme
4153 „Asche/Alter Steinweg“ im Teilfinanzplan 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und –
anlagen“ Investitionsauszahlungen in Höhe von 425.000 € und bei der Maßnahme 4119 „Mauritz-
straße, Parkhaus“ im selben Teilfinanzplan Investitionsauszahlungen in Höhe von 20.000 €, für die
Erträge in Höhe von 20.000 € aus KFZ-Stellplatzablösebeträgen im Teilergebnisplan 1201 erzielt
werden.
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 425.000
€ sind nach § 83 Abs. 1 GO NW außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung in Höhe von 425.000 € erfolgt aus Minderauszahlungen bei der Maßnahme Hanse-
straße (Produktgruppe 1201, Investitionsmaßname 4093 – Einsparungen durch Verzögerung der
Maßnahme) und in Höhe von 20.000 € durch Erträge aus KFZ-Stellplatzablösebeträgen im Teiler-
gebnisplan 1201.
Vorlagen-Nr.:
V/0278/2009
Auskunft erteilt:
Herr Pott
Ruf:
492 61 85
E-Mail:
Pott@stadt-muenster.de
Datum:
27.04.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0278/2009
Begründung:
Die Eröffnung des neuen Parkhauses am Alten Steinweg/Asche ist voraussichtlich zum
01.11.2009 vorgesehen. Die Westfälische Bauindustrie WBI beabsichtigt dieses als Parkhaus
Asche im Parkraumkonzept Altstadt/Hbf (Vorlage 906/2002) enthaltene öffentliche Parkhaus unter
dem Namen „Alter Steinweg“ zu führen, in dem ca. 390 Parkplätze eingerichtet werden.
Zur Inbetriebnahme des neuen Parkhauses ist eine Anpassung der Erschließung und Beschilde-
rung erforderlich. Weiter ist auch eine gestalterische Aufwertung und funktionale Verbesserung
des Straßenabschnittes Asche und der Freiflächen im Umfeld des Kiffe-Pavillons vorgesehen, die
noch im Jahr 2009 umgesetzt werden soll. Die zum größten Teil im Vorfeld der Baumaßnahme
durchzuführenden archäologischen Ausgrabungen sollen Mitte Juni 2009 beginnen. Der Straßen-
bau ist dann ab August 2009 mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten vorgesehen.
Die ebenfalls beabsichtigte gestalterische und funktionale Verbesserung der fußläufigen Anbin-
dung im Zuge der Julius-Voss-Gasse wird Gegenstand einer gesonderten Vorlage.
Zu1.
Die öffentliche Parkhauserschließung
Die Erschließung des Parkhauses ist in der Zufahrt über die Asche und den östlichen Abschnitt
des Alten Steinweges vorgesehen. Die Ausfahrt des Parkhauses erfolgt nur als Rechtseinbieger
zur Mauritzstraße in Fahrtrichtung Landeshaus. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus zum Alten
Steinweg oder als Linkseinbieger zur Mauritzstraße ist nicht vorgesehen.
Für die öffentliche Erreichbarkeit des neuen „Parkhauses Alter Steinweg“ ist es erforderlich, die mit
der Vorlage 824/1993 und dem Verkehrskonzept Altstadt beschlossene einschränkende Beschil-
derung an der Einmündung Asche / Mauritzstraße zu ändern.
Die Einfahrtsbeschränkung wird an die Einmündung Julius-Voss-Gasse/Asche zurückversetzt und
regelt damit den westlichen Abschnitt des Alten Steinweges von der Stadtbücherei in Fahrtrich-
tung Drubbel.
Die Asche und der östliche Bereich des Alten Steinweges (von der Asche bis zur Mauritzstraße)
mit der Parkhauszufahrt werden zukünftig vergleichbar zu den Altstadtstraßen mit Parkhauszufahr-
ten ohne Zufahrtsbeschränkungen betrieben. Für den östlichen Bereich des Alten Steinweges ist
die Aufrechterhaltung des Einfahrtsverbotes im Anschluss an die Parkhauszufahrt nicht möglich,
da eine „Zwangsführung“ in ein Parkhaus nicht zulässig ist. Ursächlich hierfür ist die Forderung,
dass vermeintliche Parkhausnutzer nach Durchsic ht der an der Einfahrt des Parkhauses ange-
schlagenen Öffnungszeiten, Parkgebühren, Höhenbeschränkungen etc. die Möglichkeit einge-
räumt werden muss, nicht in das Parkhaus zu fahren und deshalb eine legale Fahrtmöglichkeit zur
Mauritzstraße benötigen. Durch die Einbahnstraßenregelung am Alten Steinweg ist analog zum
Parkhaus Münster Arkaden ein Wenden nicht möglich.
Im Alten Steinweg bleibt aufgrund der begrenzten Straßenraum- und Fahrbahnbreite die Einbahn-
straßenregelung unverändert bestehen. Unabhängig von der Parkhauszufahrt kann der östliche
Bereich des Alten Steinweges wegen der begrenzten Fahrbahnbreiten zwischen der Einmündung
Winkelstraße und Asche für den Radverkehr in Gegenrichtung nach wie vor nicht freigegeben
werden.
Damit der östliche Alte Steinweg auch bei Rückstau vor der Parkhauszufahrt für Bewohner, Liefer-
verkehr und die Polizei ohne Behinderungen befahren werden kann, ist vorgesehen, von der
Asche bis zur Parkhauszufahrt ein absolutes Haltverbot anzuordnen. Bei einer Fahrbahnbreite von
ca. 5,50 kann sich damit der Zielverkehr zum Parkhaus und Rückstau linksseitig vor der Parkhaus-
zufahrt aufstellen und Bewohner, Lieferverkehr und die Polizei können diesen Bereich weiter ohne
Behinderungen passieren. Die bestehenden Parkplätze für Einsatzfahrzeuge der Polizei werden
dafür in Abstimmung mit der Polizei hinter die Parkhauszufahrt auf die rechte Fahrbahnseite Alter
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Steinweg verlegt. Hierdurch entfallen im Alten Steinweg die bislang in diesem Bereich ausgewie-
senen 5 Bewohnerstellplätze. Weiterhin entfallen durch die Neuregelung die bisher in der Asche
vorhandenen 8 Bewohnerstellplätze, die seiner Zeit eingerichtet wurden, weil hierfür der überbreite
Verkehrsraum zur Verfügung stand. Es wurde im Zuge der Planung auch eine Variante entwickelt,
die vorsieht, 7 Bewohnerstellplätzen in der Asche in einem angrenzenden Längsparkstreifen vor
dem Kiffe-Pavillon zu belassen. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Aufwertung des Berei-
ches um den Kiffe-Pavillon konnte diese Lösung weder gestalterisch noch funktional überzeugen.
Zudem würden die dort entfallenden aber notwendigen Fahrradabstellplätze zusätzlich verdichtet
und an mehreren Standorten im Umfeld des Kiffe-Pavillons platziert werden müssen, um dem exis-
tierenden Stellplatzbedarf von Fahrrädern genüge zu tun. Auch dies widerspräche der beabsichtig-
ten Aufwertung des öffentlichen Raumes.
Es ist vorgesehen, das Parkhaus in das städtische Parkleitsystem zu integrieren. Im Zuge der
Mauritzstraße werden an den Standorten der heutigen Zufahrtsbeschränkungen übliche Parkleit-
systemschilder mit einer dynamischen Restplatz anzeige aufgestellt. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 20.000 Euro.
Zu2.
Bestandssituation Asche
In der Asche besteht im Bestand noch der von der alten Buslinienführung in der Altstadt geprägte
Querschnitt mit früher drei Fahrspuren und einer signalisierten Ausfahrt zur ersten Tangente. Die
heutige Verkehrsregelung (Einbahnregelung für den Kfz-Verkehr mit Parkständen auf beiden Sei-
ten und Durchfahrt für Radfahrer in beide Richtungen) ist seiner Zeit ohne größeren baulichen
Aufwand nur durch Markierungen auf der Asphaltdecke realisiert worden.
Der Kiffe-Pavillon und sein direktes Umfeld
Das Kernstück des Umgestaltungsbereiches "Asche" ist der Kiffe-Pavillon - ein ehemaliger „Schau-
raum“ der Firma Opel Kiffe aus den 50er Jahren. Der als Autosalon geplante stützenlose Hallen-
bau in Spannbetonkonstruktion 1953-54 ausgeführt, ist als qualitätvolle Ausstellungsarchitektur der
frühen 50er Jahre in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.
Durch den Neubau des angrenzenden Parkhauses (Abstand ca. 8,00 m) mit erdgeschossiger Ge-
schäftsnutzung, erfährt der Pavillon - neben einer neuen Nutzung - auch eine veränderte aufge-
wertete städtebauliche Orientierung und Bedeutung. Um dies zu betonen und das Bauwerk "Pavil-
lon" besser zur Geltung zu bringen, ist vorgesehen, die „Bodenplatte“ - gewissermaßen als Tablett
- ruhig und unaufgeregt auszugestalten. Dies wird erreicht, indem eine durchgängige Pflasterung
von Gehwegplatten im Format 24/24/10 bis an die Bordsteinkanten der angrenzenden Fahrbahn-
flächen vorgenommen wird. Mit der durchgängigen einheitlichen Ausgestaltung des gesamten di-
rekten Umfeldes des Pavillons wird das Ziel verfolgt, die besondere gestalterische Wirkung dieses
Bauwerkes hervorzuheben.
Das Bodendenkmal unter der Asche
Unter dem in der Nachkriegszeit entstandenen Straßenzug befindet sich der nach Aktenlage aller
Wahrscheinlichkeit nach noch zur Gänze unvers ehrt erhalten gebliebene Hof der Erbmännerfami-
lien Kerkerinck sowie Buck zu Heimsburg (14./15. Jahrhundert) und das älteste Stadterweite-
rungsgebiet, das in seinen Anfängen bis in das 11. Jahrhundert zurückreicht. Nach den Bestim-
mungen des Denkmalschutzgesetzes müssen die Teile des Bodendenkmals, die durch den ge-
planten Straßenausbau zerstört und in ihrer Aussagekraft beeinträchtigt werden, im Vorfeld der
Baumaßnahme angemessen archäologisch untersucht werden.
Neugestaltung Straßenraum Asche
Als Kontrast hierzu ist vorgesehen die Fahrbahnflächen der Straßen - hier noch im engeren histo-
rischen Altstadtbereich - im Großpflaster zu belassen (Alter Steinweg), bzw. die Straßenfläche
Asche bis zur Mauritzstraße sinnfällig in gleicher Weise zu komplettieren.
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Für die Neugestaltung des Straßenraumes der Asche im öffentlichen Verkehrsraum gemäß Anlage
1 werden Baukosten in Höhe von 340.000 € kalkuliert. Im Vorfeld des Umbaus ist im Bereich des
Straßenkörpers eine flächige archäologische Ausgrabung erforderlich. Auch die Erstellung der
Nebenanlagen muss archäologisch begleitet werden. Für die archäologische Begleitung des Um-
baus insgesamt können - nach Aktenlage und auf der Basis von Erfahrungswerten geschätzt -
Kosten in Höhe von maximal 105.000 € anfallen. In der Summe ergeben sich Kosten in Höhe von
445.000 €.
Bezüglich der funktionalen Aufteilung der Fahrbahn werden analog zur Bestandssituation vor der
Stadtbücherei ein Längsparkstreifen für die Anlieferung, zwei Behindertenstellplätze und zwei Ta-
xenstandorte vorgehalten. Von hier aus ist für die Taxen eine verbesserte Ausfahrt in westliche
oder östliche Richtung über den Alten Steinweg möglich. Die Behindertenstellplätze müssen auf-
grund des erforderlichen Rückstaubereiches vor der Parkhauszufahrt vom Alten Steinweg in die
Asche verlegt werden.
Der gegenüberliegende Längsparkstreifen wird aufgegeben zugunsten
• einer ansprechenderen Umfeldgestaltung des Kiffe-Pavillons,
• einer verbesserten Integration des gegenläufigen Radverkehrs im unmittelbaren Sichtbe-
reich einfahrender Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn
• und der notwendigen und gebündelten Unterbringungsmöglichkeit von abgestellten Fahrrä-
dern in diesem Bereich.
Die Anlage 1 der Vorlage zeigt die geplanten Umbauten, die vordringlich im Straßenraum fristge-
recht zur Inbetriebnahme des Parkhauses fertig gestellt sein sollen.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen: Ausbauplan zur Umgestaltung der Asche
Ergänzungsvorlage V/0278/2009/1
2848 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0278/2009/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Pott
Ruf:
Betrifft
Gestaltung Umfeld Kiffe-Pavillon, Umgestaltung der Asche
Beratungsfolge
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Verkehrskonzept zur Erschließung des Parkhauses und der Umgestaltung der Asche
wird zugestimmt.
2. Die Umgestaltung der Asche erfolgt gemäß Anlage 1 (Baubeschluss) mit folgenden Änderun-
gen: Auf der nördlichen Seite der Asche werden vorrangig 2 Behindertenstellplätze ein-
gerichtet, westlich der Zufahrt Stadtbücherei in der Asche wird ein behindertengerechter
Übergang (vergleiche Alter Steinweg, Höhe Kirchherrengasse) gebaut.
3. Der Rat stellt die erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigungen gem. § 83
Abs. 1 GO NW zur Verfügung.
II. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Durchführung der Sachentscheidung entstehen im Haushaltsjahr 2009 bei der Maßnahme
4153 „Asche/Alter Steinweg“ im Teilfinanzplan 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und –
anlagen“ Investitionsauszahlungen in Höhe von 425.000 € und bei der Maßnahme 4119 „Mauritz-
straße, Parkhaus“ im selben Teilfinanzplan Investitionsauszahlungen in Höhe von 20.000 €, für die
Erträge in Höhe von 20.000 € aus KFZ-Stellplatzablösebeträgen im Teilergebnisplan 1201 erzielt
werden.
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 425.000
€ sind nach § 83 Abs. 1 GO NW außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung in Höhe von 425.000 € erfolgt aus Minderauszahlungen bei der Maßnahme Hanse-
straße (Produktgruppe 1201, Investitionsmaßname 4093 – Einsparungen durch Verzögerung der
Maßnahme) und in Höhe von 20.000 € durch Erträge aus KFZ-Stellplatzablösebeträgen im Teiler-
gebnisplan 1201.
492 61 85
E-Mail:
Pott@stadt-muenster.de
Datum:
11.05.2009
V/0278/2009/1
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V/0278/2009/1
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in der Sitzung am 05.05.2009 die Vorlage V/0278/2009
mit einem abweichenden Beschluss zu dem Punkt 2 beschlossen: „Auf der nördlichen Seite der
Asche werden vorrangig 2 Behindertenparkplätze eingerichtet, westlich der Zufahrt Stadtbücherei
in der Asche wird ein behindertengerechter Übergang (vergleiche Alter Steinweg, Höhe Kirchher-
rengasse) gebaut.“
In den Sitzungen 05.05.2009 des AUB und am 07.05.2009 des ASSVW haben beide Ausschüsse
die Vorlage mit dem abweichenden Beschluss der BV-Mitte beschlossen.
Die Verwaltung beabsichtigt den abweichenden Beschluss aufzugreifen und empfiehlt dem HFA
und Rat die Beschlussfassung in der entsprechend geänderten Fassung.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage_1_Vorlage_V_0278_2009
75 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0278/2009 Bomurag Jeıvjeyosv -WISYJY92] ID -payıv
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße
- Winkelstraße
- Alter Steinweg
- Asche
- Drubbel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0278/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37