2014/0313
Haushaltssatzung 2015
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2014/0313
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Vorlage-Nr. 2014/0313 Haushaltssatzung 2015
anlage 1
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Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung am 2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 522.385.963 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 532.069.938 EUR mit einem Fehlbedarf von 9.683.975 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR mit einem Überschuss von 500 EUR und einem Gesamtfehlbedarf von 9.683.475 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.542.861 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.953.590 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 46.463.034 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -37.509.444 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 37.509.444 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.128.970 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 22.380.474 EUR mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 7.586.109 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 37.509.444 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 1.000.000 EUR enthalten. Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2015 § 1 § 2 Stand nach Magistratsberatung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 23.505.200 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 425 v.H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 2014 als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 5 § 6 § 7 § 3 § 4 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede zweite Stelle im Rahmen des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fachschule bei der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen. Stand nach Magistratsberatung
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0313
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.08.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00