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A-R/0050/2024

Einrichtung von Biodiversitäts-Photovoltaik in Form von "Weideenergie"-Anlagen auf Münsteraner Stadtgebiet zur Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaziele

Antrag an den Rat 03.12.2024

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A-R-0050-2024

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A-R-0050-2024

6537 Zeichen

Münster, 03.12.2024 
 
 
Ratsantrag           
 
Einrichtung von Biodiversitäts-Photovoltaik in Form von „Weideenergie“-Anlagen 
auf Münsteraner Stadtgebiet zur Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaziele 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Münster beabsichtigt, dass zur Unterstützung der Biodiversi-
täts- und Klimaziele eine oder mehrere Biodiversitäts-Photovoltaik-Anlagen in 
Form von Weideenergie-Flächen auf Münsteraner Stadtgebiet entstehen sollen. 
2. Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, ein Weideenergie-Pilotprojekt mit 
Beispielcharakter umzusetzen und eine finanzielle Beteiligung für die Bürger*in-
nen anzubieten. Die Naturschutzverbände sowie die NABU-Naturschutzstation 
Münsterland sollen in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. 
3. Die Verwaltung prüft mögliche Fördertöpfe, sodass die Wirtschaftlichkeit der Wei-
deenergie-Anlage erhöht werden kann (z.B. durch Nutzung der Mittel des Akti-
onsprogramms Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung). 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbän-
den und der NABU-Naturschutzstation Münsterland geeignete Flächen für ein 
Weideenergie-Projekt (bevorzugt solche, die im Eigentum der Stadt Münster 
sind), zu identifizieren und in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster die ent-
sprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Suchraum für 
Weideenergie-Projekte sind dabei zunächst die gesetzlich privilegierten Korridore 
sowie die im integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) dargestellten Potential- 
und Prüfbereiche für Freiflächen-Solaranlagen, darüber hinaus. Darüber hinaus 
kommen auch Flächen mit besonderer und herausragender Bedeutung für den 
Naturschutz gemäß Regionalplan sowie in Münsters Kaltluftschneisen (PV rand-
lich, nicht überbaute Weidefläche in der „Kernzone“) in Betracht. Diese können 
insbesondere zur Arrondierung von Schutzgebieten genutzt werden (Bsp.: „Aue“ 
der Münsterschen Aa südwestlich des oberen Zulaufs des Aasees).  
 
 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2024

Begründung: 
Vor dem Hintergrund der Biodiversitäts- und der Klimakrise sind innovative Lösungen 
gefragt, um beide Krisen zu adressieren.  
Durch eine Weideenergie-Fläche generiert die Stadt hochwertvolle Habitate zur Förde-
rung der Artenvielfalt, sorgt für Wasserretention in der Landschaft, trägt zum Ausbau 
der Erneuerbaren Energien bei und fördert den fahrradtouristischen Wert des Münster-
landes bei Anbindung an das Radverkehrswegenetz. Bei Weideenergie-Flächen funkti-
oniert das, indem extensive Ganzjahresbeweidung mit hoch aufgeständerter Freiflä-
chen-Photovoltaik auf maximal 50 % der Fläche kombiniert wird. Zusätzlich kann durch 
Wiedervernässungsmaßnahmen die Wasserretention und Grundwasserneubildung in 
der Landschaft gestärkt werden. Wenn Weideenergie zusätzlich auf ehemaligen Ener-
giemais-Flächen eingerichtet wird, steigert sich zudem der Wert der Fläche hinsichtlich 
der CO2-Speicherung im Boden durch Humusaufbau und Wurzelmasse sowie der Grad 
der Energiegewinnung, die bspw. bei 30 %-iger Aufständerung mit Freiflächen-Photo-
voltaik um bis zu 10 % höher liegt im Vergleich zum Energiepflanzenanbau auf 100% 
der Fläche. 
Neben den positiven Auswirkungen der Fläche für Biodiversität, Energiegewinnung, 
Kohlenstoffspeicherung und Wasserretention werden weitere Synergien erreicht: 
 Modellcharakterund Vorreiterfunktion 
 Senkung des Nitrateintrags  
 Ggf. Kombination mit Kompensationsflächenpool 
 Aufwertung des Radtourismus durch Anbindung an das Radverkehrswegenetz 
 Produktion hochwertigen lokalen Rindfleischs und somit Förderung der lokalen 
Wertschöpfung und Leistung eines Beitrags zur Öko-Modellregion Münsterland 
 Durch teilmobile Schlachtung können höchste Tierschutzanforderungenerreicht 
werden 
 Möglichkeit der Akquirierung von Drittmitteln durch Nutzung des Aktionspro-
gramms Natürlicher Klimaschutz 
Die Stadtwerke Münster haben als zentrale Partnerin bei der Umsetzung der Energie-
wende die notwendige Kompetenz zur Errichtung einer Weideenergie-Anlage und auch 
gute Erfahrungen mit der finanziellen Beteiligung von Bürger*innen gemacht. Zur Zeit 
befindet sich beispielsweise die erste Agri-PV-Anlage der Stadtwerke in Münster-A-
melsbüren in der Umsetzung. Die hieraus gewonnen Erkenntnisse können auch für eine 
Weideenergieanlage hilfreich sein, sodass die Stadtwerke Münster nach Abschluss des 
Agri-PV-Projekts diese zur Umsetzung einer Weideenergieanlage nutzen können. Die 
NABU-Naturschutzstation Münsterland hat ebenfalls hohe Kompetenzen, v.a. im Bezug 
auf extensive Weidebewirtschaftung und soll bei der Planung und Umsetzung beraten. 
Da sich innovative Freiflächen-PV-Anlagen, z.B. mit aufgeständerten Modulen bisher 
noch nicht wirtschaftlich betreiben lassen, soll sich die Stadtverwaltung um die Einwer-
bung von Fördermitteln bemühen, damit eine Weideenergieanlage als Pilotprojekt um-
gesetzt werden kann. Darüber hinaus soll auch geprüft werden, inwieweit der Strom di-
rekt vor Ort abgenommen und/oder von der Stadt selbst verbraucht werden kann. Ins-

besondere ist auch zu prüfen, ob eine Nachrangdarlehens-Finanzierung mit reduzier-
tem Zins oder eine Nutzung der Erträge aus dem optionalen Klimacent im Ökostromtarif 
der Stadtwerke zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit der Anlage anzuwenden wären. 
Bisher waren die Anlage-Angebote in Rekordzeit gezeichnet, sodass bei entsprechen-
der Bewerbung des besonderen ökologischen Nutzens der Anlage ausreichende Kapi-
talmittel auch bei reduziertem Zins eingeworben werden könnten. Die reduzierten 
Zinsansätze können dann das Delta bei Kosten und Ertrag der Anlage verringern. 
Die Suche nach einer geeigneten Fläche kann beispielsweise durch das Stadtplanungs-
amt in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt koordiniert und durchgeführt werden. 
Auch Abweichungen von den im IFM dargestellten Potential- und Prüfbereichen sollen – 
wie mit der Vorlage V/0192/2024 beschlossen – grundsätzlich in Betracht gezogen wer-
den, da eine Weideenergieanlage nicht ausschließlich dem Zweck der Energieerzeu-
gung, sondern auch und vor allem dem Naturschutz dient. 
 
gez. 
Dr. Leandra Praetzel            Hedwig Liekefedt                 Dr. Martin Grewer 
Dr. Robin Korte                    Lia Kirsch                             und Gruppe 
und Fraktion                         und Fraktion  
 
          
 
 
Weiterführende Informationen: 
Kurzfassung des Modells Weideenergie:  
https://neuewildnis.de/energieweide/Weide-Energie_NRW_kurz.pdf

Beratungsverlauf (1)

11.12.2024 Rat
TOP 49.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0050/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.12.2024
Erstellt
03.12.2024 15:47