Gefahrenstelle für Radfahrende auf der Bergisch Gladbacher Straße entschärfen
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1417/2021 vom 14.06.2021
Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Antrag_Unterführung_BGS_neu
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Gemeinsamer Antrag 14.06.2021 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , Die LINKE und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Gefahrenstelle für Radfahrende auf der Bergisch Gladbacher Straße entschärfen Die Verwaltung wird beauftragt, den gefährlichen Übergang für Fahrradfahrende von der Fahrradspur auf die Straße unter der Unterführung der Bergisch Gladbacher Straße durch geeignete Maßnahmen umzugestalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden an dieser Stelle zu gewährleisten. Die Umsetzung muss außerdem ein einfaches und sicheres Linksabbiegen von Fahrradfahrenden auf die Ackerstraße ermöglichen und im Einklang mit der geplanten „Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn“ (Vorlage 1007/2017, beschlossen am 29.05.2017) stehen. Begründung: Unter der Unterführung auf der Bergisch Gladbacher Straße (zwischen Einmündung Ackerstraße und Carlswerkstraße) endet in Fahrtrichtung Mülheim der Fahrradweg genau in der dunklen Unterführung. Fahrradfahrende müssen hier unter schlechten Sichtbedingungen auf die Straße wechseln und zusätzlich noch den Rechtsabbiegerstreifen überqueren. Ein StVO-konformes und sicheres Linksabbiegen auf die Ackerstraße (als schnelle Verbindung zum Bahnhof Mülheim) ist nur langwierig (Absteigen, schiebendes Überqueren der Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion DIE LINKE – Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Fußgängerampel) möglich. Diese ungünstige Führung des Radverkehrs sorgt regelmäßig für unsichere und gefährliche Situationen für Fahrradfahrende und sollte beseitigt werden. gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne
Beratungsverlauf
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14.06.2021
TOP 8.1.10.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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