AN/0623/2023
Anfrage Frau Dr. Köhler zu Leistungen nach dem SGB XII
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Anfrage Dr Köhler 11042023
1791 Zeichen
______________________________ Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de www.seniorenvertretung-koeln.de [1]von[2] Dr. Christiane Köhler Seniorenvertreterin Private Adresse: Nauheimer Str 15 50969 Köln Telefon: 0221 / 243014 Email: svk.koehler@stadt-koeln.de _______________ An den Vorsitzenden des Ausschusses Köln, den 11. 04. 2023 für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, zu nachfolgenden Fragen erbitte/n ich/wir Ihre Beantwortung: 1. Bitte nennen Sie uns die Summe des Schonvermögens, wenn jemand in das Pflegeheim muss und nicht mehr zuhause gepflegt werden kann? Welche gesetzliche Grundlage ist dabei ausschlaggebend? 2. Was wird vor diesem Datum angerechnet (Verkauf eines alten PKWs, Schenkung von Sachwerten/Immobilien und welche zu beachtende Fristen gibt es dabei)? 3. Wer zahlt im Pflegefall noch – außer der betroffenen Person? Gibt es besondere Regelungen in der Stadt Köln bei der Heranziehung/Abrechnung der Pflegekosten? 4. Wie kann es sein, dass bei Pflegegrad 1 und der Inanspruchnahme von Sachleistungen, hier: Reinigung der Wohnung, der Nachweis eines Pflegekurses verlangt wird, und Fristen für Übergangsregelungen infolge der Pandemie diesbezüglich gelten statt die Inanspruchnahme unbürokratisch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe dauerhaft zu ermöglichen? In Erwartung Ihrer Beantwortung verbleibt mit freundlichen Grüßen gez. Dr. C. Köhler AN/0623/2023 Eingang GF SoSeSe 11.04.2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Ottmar-Pohl-Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0623/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 12.04.2023 14:46