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3555/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln", Az.: 147/23 B

Mitteilung Ausschuss 07.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.11.2023, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Eingabe

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Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift BAB 23.10.2023

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Anlage 1 Beschlussvorlage 2852-2022

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Mitteilung Ausschuss

721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 07.11.2023 
 3555/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln", Az.: 147/23 B 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung 
vom 23.10.2023 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, den Vorgang 
dem Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und dem Ausschuss 
für Allgemeine Verwaltung und Recht zur Kenntnis zu geben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Eingabe

1061 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" 
Aktenzeichen 147/23 B 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
 
Ich würde mich darüber freuen, wenn ganz ohne ein gesetzliches Verbot keine städti-
schen Werbeflächen mehr für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen 
mehr angeboten werden. Da sie Altverträge auslaufen lassen können, dürfte bis da-
hin auch Ford kein Problem mehr damit haben, nur noch Elektroautos vermarkten zu 
können. Auch sollte Werbung für Fleisch nach Möglichkeit reduziert werden, da 98% 
des Fleisches aus der Massentierhaltung kommen, der für einen großen Teil des Kli-
mawandels verantwortlich ist. Auch Flüge können gerne nur noch auf privaten Wer-
beflächen beworben werden. Generell würden alle privaten Werbeflächen davon 
ausgenommen werden, worauf sie die Dauermeckerer hinweisen könnten. Inspiriert 
wurde ich von Haarlem, wo es schon funktioniert. Sie könnten sich damit in der Au-
ßendarstellung als Klimastadt und fortschrittlich profilieren.

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift BAB 23.10.2023

8322 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
Fax:   (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 23.10.2023 
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW  - "Werbesatzung Köln" Aktenzei-
chen 147/23 B 
2822/2023 
Der Petent stellt seine Eingabe vor und betont, dass es ihm nicht um ein gesetzliches 
Werbeverbot für klimaschädigende Produkte und Dienstleistungen geht, sondern um 
ein Verbot von derartiger Werbung auf öffentlichen Werbeflächen. Dies könne die 
Stadt Köln durch eine Anpassung der Werbenutzungsverträge bewirken. Er führt an, 
dass z.B. der Metzger nach wie vor Werbung in seinem Schaufester für Fleisch ma-
chen kann. Sein Vorschlag betreffe nicht private Werbeflächen. Der Öffentlichkeit sei 
nicht bewusst, wie umweltschädigend Fleischprodukte und Tierprodukte wie Milch und 
Käse im Allgemeinen sind. 10-20 Prozent der weltweit jährlichen Immissionen gingen 
von der Produktion dieser Produkte aus.  
Verschiedene niederländische Städte hätten bereits solch ein Werbeverbot. Dort dürf-
ten auf öffentlichen Werbeflächen Fleischprodukte, Ölprodukte, Urlaubsflüge, fossilbe-
triebene Autos nicht mehr beworben werden. Grund für Werbung sei der Wunsch der 
Hersteller und auch der Bewerber eine größere Nachfrage und somit mehr Profit zu 
erzielen. Dies führe letztendlich zu einem Fortschreiten des Klimawandels. Als erfolg-
reiches Verbot von Werbung führt der Petent das Verbot von Zigarettenwerbung an. 
Es sei wissenschaftlich belegt, dass das vor Jahren eingeführte Tabakwerbeverbot zu 
einem Rückgang der Nachfrage für Zigaretten und somit der rauchenden Menschen 
geführt habe. Das Werbeverbot für klimaschädigende Produkte auf dem Gebiet der 
Stadt Köln können dazu führen, dass die Nachfrage für diese Produkte ebenfalls zu-
rückgingen und Köln somit einen Beitrag für ein gutes Klima leistet. Die Stadt Köln 
könne mit der Aufnahme eines solchen Werbeverbots in die Werbenutzungsverträge 
als erste Stadt in Deutschland ein positives und progressives Signal aussenden. 
 
Frau Hölzing, die Grünen, dankt dem Petenten für dieses sinnvolle und gute Anliegen. 
Werbung stelle mit allen psychologischen Mitteln und Kniffen immer nur die Vorteile 
des Produkts oder der Dienstleistung für den Verbraucher in den Vordergrund. Der 
Verbraucher könne sich nur eigenständig über Klimaschäden, die im Zusammenhang 
mit der Nutzung der Produkte stehen, informieren. An der Beseitigung der bereits ent-
standenen Umwelt- und Klimaschäden werde mit Hochdruck gearbeitet. Umwelt- und

klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen sowie die Werbung hierfür sollen auf 
den Prüfstand. Vorliegend sei das Problem, dass man vertraglich gebunden sei. Das 
Anliegen müsse auf dem Weg zu einem neuen Vertragsabschluss ganz besonders bei 
der Werbesatzung mitgenommen werden. Man wolle einen Hinweis an den Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Recht (AVR) mitgeben, sich frühzeitig an eine 
Ausrichtung auch im Hinblick auf Klima und Umwelt bei der neuen Vertragsgestaltung 
zu kümmern. 
 
Herr Erkelenz, CDU, begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und verweist auf die Aus-
führungen der Vorrednerin Frau Hölzing. Er weist darauf hin, dass in der Verwaltungs-
vorlage nicht klar definiert sei, was klimaschädlich ist. Theoretisch könne es jedes 
Produkt sein. Ein solch weitgehendes Werbeverbot begrüße man nicht. Man solle mit 
Augenmaß vorgehen und beim Aushandeln eines neuen Vertrages diesen im Sinne 
des Umwelt- und Klimaschutzes betrachten. Herr Erkelenz begrüßt eine Überweisung 
in den Ausschuss AVR. Ein völliges Werbeverbot sei allerdings nicht im Sinne der frei-
heitlichen Grundordnung und von daher sei Augenmaß geboten. 
 
Frau Oedingen, SPD, dankt dem Petenten für die Eingabe, die man unterstütze. Di-
verse umwelt- und klimaschädigende Produkte sollten nicht unbedingt beworben wer-
den. Um Einschränkungen vorzunehmen, sei allerdings durch die Verwaltung zu prü-
fen welche Produkte oder Produktgruppe betroffen sein könnten. Die SPD-Fraktion 
schließe sich dem Vorschlag an, das ganze Thema an den Ausschuss AVR zu ver-
weisen und es zudem noch dem Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis zu geben. An die 
bestehenden Werbenutzungsverträge sei man bis 2029 gebunden. Im Hinblick hierauf 
bittet Frau Oedingen die Verwaltung, Möglichkeiten einer Ausstiegsklausel zu prüfen. 
 
Frau Schöppen, FDP, bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe. Die Überwei-
sung an den AVR und auch an den Wirtschaftsausschuss, der eine dezidierte rechtli-
che Prüfung vornehmen kann, trage man mit, jedoch nicht den Beschlussvorschlag 
der Verwaltung. Es bestünden starke rechtliche Bedenken. Zudem sei nicht deutlich 
definiert worden, was „klimaschädlich“ alles bedeutet. Die von dem Petenten darge-
legten niederländischen Beispiele seien gut nachvollziehbar, allerdings sei der Be-
schlusstext zu schwammig. Alles könnte zu weit gehen. Z.B. müsse man sich dann 
auch die Frage stellen, ob man für landwirtschaftliche Produkte noch Werbung ma-
chen darf. Sie bittet um Besonnenheit.  
 
Frau Röhrig, Die Linke, bedankt sich beim Petenten. Es könne sich den Ausführungen 
der Vorredner/innen angeschlossen werden. Zudem solle dem Ausschuss Umwelt, 
Klima und Grün das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden, zumal dieser Ausschuss 
bei der Erarbeitung des Klimanotstandes involviert war.  
 
Herr Dr. Höver, Amtsleiter Bürgeramt Innenstadt, merkt an, dass der Werbenutzungs-
vertrag für die Dauer von fünfzehn Jahren abgeschlossen wird. Mehrere Jahre vorher 
startet bereits das Verfahren hierzu, bei dem sich der Rat, die Stadtwerke, die Verwal-
tung damit befassen. Nach seiner Auffassung wird in der Beschlussvorlage festgehal-
ten, dass bei diesem Verfahren künftig die in der Eingabe angesprochenen Aspekte 
berücksichtig werden sollen, soweit dies rechtlich und faktisch möglich und politisch 
gewollt ist. So einfach, wie die Beschlussvorlage vielleicht vermuten lässt, sei eine 
Umsetzung nicht. Das Thema habe ganz viele verschiedene Dimensionen. Es ginge 
auch um große Geldsummen. Was verboten werden soll, sei von den entsprechenden 
politischen Gremien zu entscheiden. In wie weit es für die Firmen lohnend sei mit der 
Stadt Köln dann noch einen Werbenutzungsvertrag zu schließen, werde sicherlich in 
die Überlegungen mit einfließen. Diese Fragen seien vorher politisch zu entscheiden.

Der Petent räumt ein, dass er sich auch auseinandergesetzt hat mit der Frage einer 
Definition für „klimaschädlich“. Eine Lösung könne er nicht präsentieren, schlägt aber 
vor, Werbeverbote für die vorrangig klimaschädlichsten Produkte wie Fleisch, fossilbe-
triebene Autos, Fernflüge und eventuell tierische Nahrungsmittel in den Werbenut-
zungsvertrag aufzunehmen.  
 
Frau Schöppen, FDP, bestätigt auf Nachfrage von Herrn Derichsweiler, Ausschuss-
vorsitzender, dass die FDP-Fraktion somit beantragt, die Eingabe ohne Beschlussfas-
sung zu verweisen in den Ausschuss AVR als federführend und in den Wirtschafts-
ausschuss. 
 
 
I Antrag auf Verweisung: 
Die FDP beantragt die Eingabe ohne Beschlussfassung an den Ausschuss Allge-
meine Verwaltung und Recht, als federführenden Ausschuss, und in den Wirtschafts-
ausschuss zu verweisen. 
 
II Ergänzter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe.  
  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Aufnahme der vorgeschlagenen 
Werbeverbote für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen in den Werbenut-
zungsvertrag zu prüfen und diese bei positivem Prüfungsausgang bei der nächsten 
Vertragsabfassung zu berücksichtigen. 
Der Beschluss über die Eingabe soll dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung 
und Recht, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün zur Kenntnis gegeben werden. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Zu I: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, Die Linke gegen die Stimmen von 
FDP und CDU abgelehnt. 
 
(Frau Gabrysch, Klima Freunde, war nicht anwesend) 
 
Zu II: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, CDU, Die Linke gegen die Stimme 
von FDP zugestimmt.  
 
(Frau Gabrysch, Klima Freunde, war nicht anwesend)

Anlage 1 Beschlussvorlage 2852-2022

1682 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2822/2023 
Freigabedatum 
 08.09.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW  - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B
  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Aufnahme der vorgeschlagenen 
Werbeverbote für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen in den Werbenut-
zungsvertrag zu prüfen und diese bei positivem Prüfungsausgang bei der nächsten 
Vertragsabfassung zu berücksichtigen. 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat die Eingabe des Petenten (Anlage 2) geprüft.  
 
Der aktuell gültige Werbenutzungsvertrag regelt das exklusive Recht zur Werbung auf 
öffentlichen Flächen der Stadt Köln und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die An-
regung wurde von der Verwaltung dankend aufgenommen und wird bei den Vertrags-
verhandlungen für den Folgevertrag berücksichtigt.  
 
Ob das vorgeschlagene Verbot von Werbung für klimaschädigende Produkte und 
Dienstleistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und Eingang in den noch zu 
verhandelnden neuen Werbenutzungsvertrag findet, muss einer genauen, u. a. rechtli-
chen, Überprüfung und Bewertung vorbehalten bleiben.

Beratungsverlauf (3)

16.11.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3555/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.11.2023
Erstellt
02.11.2023 13:31