3555/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln", Az.: 147/23 B
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 07.11.2023 3555/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 27.11.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln", Az.: 147/23 B Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung vom 23.10.2023 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, den Vorgang dem Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht zur Kenntnis zu geben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Eingabe
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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Ich würde mich darüber freuen, wenn ganz ohne ein gesetzliches Verbot keine städti- schen Werbeflächen mehr für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen mehr angeboten werden. Da sie Altverträge auslaufen lassen können, dürfte bis da- hin auch Ford kein Problem mehr damit haben, nur noch Elektroautos vermarkten zu können. Auch sollte Werbung für Fleisch nach Möglichkeit reduziert werden, da 98% des Fleisches aus der Massentierhaltung kommen, der für einen großen Teil des Kli- mawandels verantwortlich ist. Auch Flüge können gerne nur noch auf privaten Wer- beflächen beworben werden. Generell würden alle privaten Werbeflächen davon ausgenommen werden, worauf sie die Dauermeckerer hinweisen könnten. Inspiriert wurde ich von Haarlem, wo es schon funktioniert. Sie könnten sich damit in der Au- ßendarstellung als Klimastadt und fortschrittlich profilieren.
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift BAB 23.10.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2023 Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 23.10.2023 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzei- chen 147/23 B 2822/2023 Der Petent stellt seine Eingabe vor und betont, dass es ihm nicht um ein gesetzliches Werbeverbot für klimaschädigende Produkte und Dienstleistungen geht, sondern um ein Verbot von derartiger Werbung auf öffentlichen Werbeflächen. Dies könne die Stadt Köln durch eine Anpassung der Werbenutzungsverträge bewirken. Er führt an, dass z.B. der Metzger nach wie vor Werbung in seinem Schaufester für Fleisch ma- chen kann. Sein Vorschlag betreffe nicht private Werbeflächen. Der Öffentlichkeit sei nicht bewusst, wie umweltschädigend Fleischprodukte und Tierprodukte wie Milch und Käse im Allgemeinen sind. 10-20 Prozent der weltweit jährlichen Immissionen gingen von der Produktion dieser Produkte aus. Verschiedene niederländische Städte hätten bereits solch ein Werbeverbot. Dort dürf- ten auf öffentlichen Werbeflächen Fleischprodukte, Ölprodukte, Urlaubsflüge, fossilbe- triebene Autos nicht mehr beworben werden. Grund für Werbung sei der Wunsch der Hersteller und auch der Bewerber eine größere Nachfrage und somit mehr Profit zu erzielen. Dies führe letztendlich zu einem Fortschreiten des Klimawandels. Als erfolg- reiches Verbot von Werbung führt der Petent das Verbot von Zigarettenwerbung an. Es sei wissenschaftlich belegt, dass das vor Jahren eingeführte Tabakwerbeverbot zu einem Rückgang der Nachfrage für Zigaretten und somit der rauchenden Menschen geführt habe. Das Werbeverbot für klimaschädigende Produkte auf dem Gebiet der Stadt Köln können dazu führen, dass die Nachfrage für diese Produkte ebenfalls zu- rückgingen und Köln somit einen Beitrag für ein gutes Klima leistet. Die Stadt Köln könne mit der Aufnahme eines solchen Werbeverbots in die Werbenutzungsverträge als erste Stadt in Deutschland ein positives und progressives Signal aussenden. Frau Hölzing, die Grünen, dankt dem Petenten für dieses sinnvolle und gute Anliegen. Werbung stelle mit allen psychologischen Mitteln und Kniffen immer nur die Vorteile des Produkts oder der Dienstleistung für den Verbraucher in den Vordergrund. Der Verbraucher könne sich nur eigenständig über Klimaschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte stehen, informieren. An der Beseitigung der bereits ent- standenen Umwelt- und Klimaschäden werde mit Hochdruck gearbeitet. Umwelt- und klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen sowie die Werbung hierfür sollen auf den Prüfstand. Vorliegend sei das Problem, dass man vertraglich gebunden sei. Das Anliegen müsse auf dem Weg zu einem neuen Vertragsabschluss ganz besonders bei der Werbesatzung mitgenommen werden. Man wolle einen Hinweis an den Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Recht (AVR) mitgeben, sich frühzeitig an eine Ausrichtung auch im Hinblick auf Klima und Umwelt bei der neuen Vertragsgestaltung zu kümmern. Herr Erkelenz, CDU, begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und verweist auf die Aus- führungen der Vorrednerin Frau Hölzing. Er weist darauf hin, dass in der Verwaltungs- vorlage nicht klar definiert sei, was klimaschädlich ist. Theoretisch könne es jedes Produkt sein. Ein solch weitgehendes Werbeverbot begrüße man nicht. Man solle mit Augenmaß vorgehen und beim Aushandeln eines neuen Vertrages diesen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes betrachten. Herr Erkelenz begrüßt eine Überweisung in den Ausschuss AVR. Ein völliges Werbeverbot sei allerdings nicht im Sinne der frei- heitlichen Grundordnung und von daher sei Augenmaß geboten. Frau Oedingen, SPD, dankt dem Petenten für die Eingabe, die man unterstütze. Di- verse umwelt- und klimaschädigende Produkte sollten nicht unbedingt beworben wer- den. Um Einschränkungen vorzunehmen, sei allerdings durch die Verwaltung zu prü- fen welche Produkte oder Produktgruppe betroffen sein könnten. Die SPD-Fraktion schließe sich dem Vorschlag an, das ganze Thema an den Ausschuss AVR zu ver- weisen und es zudem noch dem Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis zu geben. An die bestehenden Werbenutzungsverträge sei man bis 2029 gebunden. Im Hinblick hierauf bittet Frau Oedingen die Verwaltung, Möglichkeiten einer Ausstiegsklausel zu prüfen. Frau Schöppen, FDP, bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe. Die Überwei- sung an den AVR und auch an den Wirtschaftsausschuss, der eine dezidierte rechtli- che Prüfung vornehmen kann, trage man mit, jedoch nicht den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es bestünden starke rechtliche Bedenken. Zudem sei nicht deutlich definiert worden, was „klimaschädlich“ alles bedeutet. Die von dem Petenten darge- legten niederländischen Beispiele seien gut nachvollziehbar, allerdings sei der Be- schlusstext zu schwammig. Alles könnte zu weit gehen. Z.B. müsse man sich dann auch die Frage stellen, ob man für landwirtschaftliche Produkte noch Werbung ma- chen darf. Sie bittet um Besonnenheit. Frau Röhrig, Die Linke, bedankt sich beim Petenten. Es könne sich den Ausführungen der Vorredner/innen angeschlossen werden. Zudem solle dem Ausschuss Umwelt, Klima und Grün das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden, zumal dieser Ausschuss bei der Erarbeitung des Klimanotstandes involviert war. Herr Dr. Höver, Amtsleiter Bürgeramt Innenstadt, merkt an, dass der Werbenutzungs- vertrag für die Dauer von fünfzehn Jahren abgeschlossen wird. Mehrere Jahre vorher startet bereits das Verfahren hierzu, bei dem sich der Rat, die Stadtwerke, die Verwal- tung damit befassen. Nach seiner Auffassung wird in der Beschlussvorlage festgehal- ten, dass bei diesem Verfahren künftig die in der Eingabe angesprochenen Aspekte berücksichtig werden sollen, soweit dies rechtlich und faktisch möglich und politisch gewollt ist. So einfach, wie die Beschlussvorlage vielleicht vermuten lässt, sei eine Umsetzung nicht. Das Thema habe ganz viele verschiedene Dimensionen. Es ginge auch um große Geldsummen. Was verboten werden soll, sei von den entsprechenden politischen Gremien zu entscheiden. In wie weit es für die Firmen lohnend sei mit der Stadt Köln dann noch einen Werbenutzungsvertrag zu schließen, werde sicherlich in die Überlegungen mit einfließen. Diese Fragen seien vorher politisch zu entscheiden. Der Petent räumt ein, dass er sich auch auseinandergesetzt hat mit der Frage einer Definition für „klimaschädlich“. Eine Lösung könne er nicht präsentieren, schlägt aber vor, Werbeverbote für die vorrangig klimaschädlichsten Produkte wie Fleisch, fossilbe- triebene Autos, Fernflüge und eventuell tierische Nahrungsmittel in den Werbenut- zungsvertrag aufzunehmen. Frau Schöppen, FDP, bestätigt auf Nachfrage von Herrn Derichsweiler, Ausschuss- vorsitzender, dass die FDP-Fraktion somit beantragt, die Eingabe ohne Beschlussfas- sung zu verweisen in den Ausschuss AVR als federführend und in den Wirtschafts- ausschuss. I Antrag auf Verweisung: Die FDP beantragt die Eingabe ohne Beschlussfassung an den Ausschuss Allge- meine Verwaltung und Recht, als federführenden Ausschuss, und in den Wirtschafts- ausschuss zu verweisen. II Ergänzter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Aufnahme der vorgeschlagenen Werbeverbote für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen in den Werbenut- zungsvertrag zu prüfen und diese bei positivem Prüfungsausgang bei der nächsten Vertragsabfassung zu berücksichtigen. Der Beschluss über die Eingabe soll dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur Kenntnis gegeben werden. Abstimmungsergebnis: Zu I: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, Die Linke gegen die Stimmen von FDP und CDU abgelehnt. (Frau Gabrysch, Klima Freunde, war nicht anwesend) Zu II: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, CDU, Die Linke gegen die Stimme von FDP zugestimmt. (Frau Gabrysch, Klima Freunde, war nicht anwesend)
Anlage 1 Beschlussvorlage 2852-2022
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 2822/2023 Freigabedatum 08.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Aufnahme der vorgeschlagenen Werbeverbote für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen in den Werbenut- zungsvertrag zu prüfen und diese bei positivem Prüfungsausgang bei der nächsten Vertragsabfassung zu berücksichtigen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung hat die Eingabe des Petenten (Anlage 2) geprüft. Der aktuell gültige Werbenutzungsvertrag regelt das exklusive Recht zur Werbung auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die An- regung wurde von der Verwaltung dankend aufgenommen und wird bei den Vertrags- verhandlungen für den Folgevertrag berücksichtigt. Ob das vorgeschlagene Verbot von Werbung für klimaschädigende Produkte und Dienstleistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und Eingang in den noch zu verhandelnden neuen Werbenutzungsvertrag findet, muss einer genauen, u. a. rechtli- chen, Überprüfung und Bewertung vorbehalten bleiben.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3555/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.11.2023
- Erstellt
- 02.11.2023 13:31