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Generalsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/2135/2022 vom 21.11.2022

Stand: Am 23.01.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Januar 2024

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/2135/2022 Stand: 10.01.2024 Sachstandsbericht Generalsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.01.2023 8.1.2 Generalsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen, Antrag der SPD-Fraktion AN/2135/2022 Es hat am 16.01.2023 ein Ortstermin mit verschiedenen Beteiligten stattgefunden. Der Antrag wurde als Ergebnis des Ortstermins von der SPD-Fraktion modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, eine vorübergehende Baustellenzu- fahrt entlang des bestehenden Forstweges von der Sürther Straße zum Sportplatz Michaels- hoven entsprechend der Vorgaben des Landschaftsschutzes zu genehmigen. Anschließend ist diese Baustellenzufahrt zurückzubauen und durch eine dauerhafte Zuwegung ausschließlich für Fußgänger, mit einer wassergebundenen Wegedecke als Waldweg herzustellen. Dazu wird zur Sürther Straße hin eine Wegesperre für PKW/LKW etc. errichtet. Bei Sperre und dauerhafter Zuwegung ist zu berücksichtigen, dass forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen weiterhin Zufahrt gewährt werden muss. Ggf. zu entnehmendes Totholz ist bei Notwendigkeit durch Neupflan- zungen zu ersetzen. Zudem ist der Sportplatz entsprechend auszuschildern. Die für den Betrieb des Sportplatzes erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom müssten vom Gebiet der Diakonie aus verlegt werden. Dies soll in Absprache mit dem TV Rodenkirchen e.V. und im Rahmen der geplanten Generals- anierung des Naturrasenplatzes geschehen. Die Kosten werden durch den TV Rodenkirchen übernommen. Die erforderlichen naturrechtlichen Befreiungen müssten zeitnah erfolgen, so- dass mit der Sanierung in diesem Jahr begonnen werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Die Arbeiten zur Sanierung des Sportplatzes wurden etwas verspätet im Herbst 2023 begon- nen. Der Weg wurde, wie geplant, als Baustellenzufahrt befestigt. Wegen der ausgesprochen nassen Witterung ruhen die Arbeiten zur Vermeidung unnötiger Flurschäden bis auf weiteres. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz kann dann der Rückbau des Weges zu einem forstwirtschaftlichen Weg erfolgen, der dann auch als Fußgängerzugang zum Sportplatz genutzt werden kann. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: August 2024
  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    SPD-Fraktion Köln-Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2135/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 Generalsanierung vom Sportplatz Michaelshoven ermöglichen – Zuwegung schaffen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2022 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln eine vorübergehende Baustellenzufahrt entlang des bestehenden Trampelpfades von der Sürther Straße zum Sportplatz Michaelshoven herzustellen und die notwendigen Anschlüsse zu verlegen. Anschließend soll die Zuwegung dauerhaft mit einer wassergebundenen Wegdecke hergestellt werden. Zu entnehmendes Totholz ist durch Neupflanzungen zu ersetzen. Zudem ist der Sportplatz entsprechend auszuschildern. Dies soll in Absprache mit dem TV Rodenkirchen e.V. und im Rahmen der geplanten Generalsanierung des Naturrasenplatzes geschehen. Die vorübergehende Baustellenzufahrt ist sehr zeitnah umzusetzen, da die Sanierungsarbeiten bis Ende März abgeschlossen sein müssen. - 2 - Begründung: Im Kölner Süden mangelt es an ausreichend Sportplätzen. Insbesondere die Bezirkssportanlage Sürther Feld kann die Bedarfe nicht ausreichend decken. Der TV Rodenkirchen e.V. verfügt über einen nahegelegenen Naturrasenplatz, der aktuell jedoch in keinem guten Zustand ist und nur über einen Trampelpfad an die Sürther Straße angebunden ist. Der Verein plant eine Generalsanierung mit eigenen Mitteln. Dazu muss nur eine entsprechende Zuwegung geschaffen werden. Eine Begehung mit dem zuständigen Förster hat ergeben, dass ausschließlich tote Bäume (zwei oder drei) für die Zuwegung gefällt werden müssen. Als Ersatz für diese sind neue Bäume anzupflanzen. Mit der Zuwegung wird die Sanierung ermöglicht und ein zusätzlicher moderner Sportplatz geschaffen, der insbesondere für die vielen zugezogenen Familien im Sürther Feld einen Ort des Sports sowie des Miteinanders bietet. gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
  • Sachstandsbericht

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Beratungsverlauf

  1. 23.01.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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