V/0833/2014
Errichtung einer Prozesswasserbehandlungsanlage
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Beschlussvorlage
6372 Zeichen
V/0833/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Errichtung einer Prozesswasserbehandlungsanlage (Membrankontaktoren) auf der
Hauptkläranlage
-Baubeschluss-
Beratungsfolge
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Errichtung einer Prozesswasserbehandlungsanlage (Membrankontaktoren) auf der Haupt-
kläranlage wird gemäß Entwurf des Ingenieurbüros Frilling, Vechta, zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenberechnung für das Projekt beträgt einschließlich 19 % MwSt 998.410,00 €
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaß-
nahme
0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neu-
bau/Erneuerung
Auszahlungen 2015 600.000
2016 300.000
2017 100.000
Einzahlungen 2015 300.000 Förderantrag wurde
gestellt
2016 150.000
2017 31.950
Saldo 518.050
Vorlagen-Nr.:
V/0833/2014
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
06.11.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0833/2014
Es wird mit einer jährlichen Einsparung von ca. 68.535,87 Euro bei Umsetzung der innovative R e-
duktionsvariante gegenüber der derzeitigen Behandlung gerechnet. Des we iteren wird für diese
Variante eine Förderung durch das MKULNV-NRW in Höhe von 481.950,00 Euro erwartet.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2015 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittel -
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, w urde nach Beschluss des AUB vom 15.05.2012
(V/0349/2012) beauftragt, eine separate Prozesswasserbehandlung in das bestehende System der
Hauptkläranlage zu integrieren. Die verfahrenstechnische Planung der Prozesswasserbehandlung
wurde durch das Ingenieurbüro Atemis, Aachen, übernommen, welches als Subunternehmer für
das Ingenieurbüro Frilling fungierte.
Bei einer Prozesswasserbehandlung handelt es sich um eine abwassertechnische Verfahrensst u-
fe, mit deren Hilfe die bei der Schlammbehandlung entstehenden i nternen Prozesswässer, welche
einen hohen Ammoniumanteil beinhalten, behandelt werden. Die separate Behandlung der Pr o-
zesswässer ermöglicht eine stabilere Fahrweise der Gesamtanlage, ist energetisch günstiger und
schafft zusätzliche Behandlungskapazitäten.
Im Verlauf der Planung ergaben sich zwei Möglichkeiten zur Behandlung des stark belasteten Pro-
zesswassers. Bei der konventionellen Variante wird mittels großer Beckenvolumen in einem biol o-
gischen Verfahren das Ammonium in gasförmigen Stickstoff umgewande lt (Deammonifikation). Es
werden hierbei ca. 80 % des Stickstoffs eliminiert. Zur Umsetzung dieser Variante müssen zwei
Vorklärbecken außer Betrieb genommen und für die Deammonifikation umgebaut werden. Die
gesamten Investitionskosten belaufen sich auf 714.000,00 Euro. Diese Variante ist gegenüber der
derzeitigen Behandlung im Hauptstrom energetisch günstiger.
Eine innovative Variante ist der Bau einer Membranstrippung, die unter weiterer Reduzierung des
Energiebedarfs den Stickstoff aus dem Prozesswasser als Wertstoff zurüc kgewinnt. Im Rahmen
eines 2-wöchigen Testbetriebs mit einer kleinen Versuchsanlage konnte auf der Hauptkläranlage
gezeigt werden, dass mittels Membranstrippung ca. 90 % des Ammoniums eliminiert werden kann.
Membrankontaktoren werden eingesetzt, um das im Prozesswasser enthalte nde Ammonium über
eine Membran aus dem Prozesswasser auszuschleusen und dann mit Schwefelsäure zu Ammon i-
umsulfat umzuwandeln, das als Wertstoff (Düngemittel) eingesetzt werden kann. Diese Kompak t-
anlage kann in dem vo rh. Gebäude der Überschussschlammentwässerung ohne größere Umba u-
arbeiten installiert werden. Gegenüber der Deammonifikation ist bei diesem Verfahren eine weitere
deutliche Energieeinsparung zu erwarten. Die Investitionskosten für diese innovative Reduktion s-
variante betragen laut Kostenberechnung der Genehmigungsplanung 998.410,00 Euro. Da es sich
bei dieser Variante um eine förderfähige, innovative Pilotanlage handelt, wurde ein Antrag auf Pro-
jektförderung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirts chaft, Natur- und Verbraucher-
schutz des Landes NRW eingereicht. Der beantragte und in Aussicht gestellte Projektzuschuss
beträgt 481.950,00 Euro.
In der folgenden Tabelle sind die Kosten der beiden Varianten gegenüber gestellt.
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V/0833/2014
Variantenvergleich gegenüber Ist-Zustand:
konv. Variante
Umbau der Vorklärung
innovative Variante
(Membranstrippung)
(Deammonifikation) ohne Förderung mit Förderung
Investitionskosten 714.000,00 € 998.410,00 € 998.410,00 €
Förderung - 481.950,00 €
jährliche Abschreibung 47.418,42 €/a 66.306,75 €/a 34.299,32 €/a
Laufende Kosten:
Energieverbrauch bei 3,6 kWh/kg N
73.882,98 €/a
bei 0,5 kWh/kg N
10.261,52 €/a
bei 0,5 kWh/kg N
10.261,52 €/a
Erlös aus dem Verkauf
des Ammoniumsulfat
-,-- € - 123.876,62 €/a - 123.876,62 €/a
Schwefelsäure -,-- € 41.374,44 €/a 41.374,44 €/a
Verbrauchskosten -,-- €/a - 62.601,97 €/a - 62.601,97 €/a
73.882,98 €/a - 134.842,62 €/a - 134.842,62 €/a
jährliche Kosten 121.301,40 €/a - 68.535,87 €/a - 100.543,30 €/a
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt unter Berücksichtigung der jetzigen Energie - und Materi-
alkosten eine Einsparung von 68.535,87 €/a bei Umsetzung der innovativen Reduktionsvariante
gegenüber der bisherigen Behandlung im Hauptstrom. Die Kalkulation für den Verkauf des Ammo-
niumsulfats beruht auf einem stabilen Marktpreis für Düngemittel, der mit 26,78 €/t kalkuliert wu r-
de. Als weiterer Vorteil ist die Auftrechterhaltung der Vorklärung in Ihrem gesamten Umfang zu
erwähnen.
Aufgrund der zu erzielenden Energieeinsparun gen, der Reduktion von Betriebskosten und Ver m-
aktung eines Wertstoffes, sowie der Stabilisierung des Klärprozesses, ist die Umsetzung einer
Prozesswasserbehandlung als Membranstrippung (Reduktionsvariante) umzusetzen.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0833/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37