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0921/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillverbot Volksgarten, Aktenzeichen 148/24

Mitteilung Ausschuss 25.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 19.05.2025, TOP 5.1.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

552 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 25.03.2025 
 0921/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillverbot Volksgarten, 
Aktenzeichen 148/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1969 Zeichen

Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 28. Oktober 2024 07:00 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Ber-Anregung Grillverbot 
 
Guten Tag, 
 
nachfolgende E-Mail ging im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein. 
 
Können Sie hier weiterhelfen oder eventuell einen zuständigen Ansprechpartner nennen? 
 
 
 
Viele Grüße 
 
 
 
 
 
Telefon: 0221/221- 
Telefax: 0221/221- 
E-Mail:    
Internet: stadt.koeln  
www.instagram.com/stadt.koeln 
www.youtube.com/user/Koeln 
https://www.facebook.com/stadt.koeln50 
https://social.cologne/@koeln 
 
 
Hinweis zum Datenschutz: 
Zur Klärung Ihres Anliegens ist es erforderlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten 
erheben und zweckgebunden verarbeiten. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten 
innerhalb der Stadtverwaltung sowie an die Beteiligungsunternehmen notwendig, um eine 
zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten.  
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über Ihre Rechte nach 
der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen 
entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Köln unter:  
https://www.stadt-koeln.de/artikel/66904/index.html 
 
 
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 26. Oktober 2024 14:03 
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 
26.10.2024 14:03:28 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne würde ich der Vertretung Innenstadt vorschlagen, 
dass im neu angelegten Volksgarten ein Grillverbot eingeführt wird, um so die 
Verschmitzung zu reduzieren. 
Ich würde mich freuen, wenn mein Antrag an die passende Stelle weitergeleitet wird. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

2458 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
  14.03.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Grillverbot Volksgarten“, Aktenzeichen 148/24  
Sehr geehrte Frau   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.10.2024. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat mir zu Ihrem Anliegen mitgeteilt, 
dass „gemäß § 26 Abs. 1 Kölner Stadtordnung (KSO) das Grillen in den Grünanlagen 
grundsätzlich erlaubt ist. Dies gilt auch für den Volksgarten. Konkrete Ausnahmen und 
Einschränkungen sind im § 26 Abs. 2 KSO geregelt. Demnach ist das Grillen unter an-
derem in einem Abstand von bis zu 100 Metern zu Waldrändern und unterhalb sowie 
in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen verboten. Weitere zu 
beachtende Vorgaben werden in den Abs. 3 und 4 des § 26 geregelt. 
Die Flächen des Volksgartens in ihrer Schutzbedürftigkeit unterscheiden sich nicht 
von den übrigen städtischen Grünflächen, daher sind unter Voraussetzung der Beach-
tung der in der KSO festgelegten Vorgaben zum Grillen, keine besonderen Einschrän-
kungen notwendig.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herr  , Telefonnummer: 0221/221-   oder 
per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden und den Bezirksvertretungen Innenstadt und 
Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegen-
heit in den Gremien, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.

Seite 2/2 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Beratungsverlauf (3)

31.03.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
0921/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2025
Erstellt
24.03.2025 08:46