Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillverbot Volksgarten, Aktenzeichen 148/24
Mitteilung Ausschuss 0921/2025 vom 25.03.2025
Stand: Am 19.05.2025 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 25.03.2025 0921/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillverbot Volksgarten, Aktenzeichen 148/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver -
Anlage 1 Eingabe
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Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 28. Oktober 2024 07:00 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Ber-Anregung Grillverbot Guten Tag, nachfolgende E-Mail ging im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein. Können Sie hier weiterhelfen oder eventuell einen zuständigen Ansprechpartner nennen? Viele Grüße Telefon: 0221/221- Telefax: 0221/221- E-Mail: Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Hinweis zum Datenschutz: Zur Klärung Ihres Anliegens ist es erforderlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und zweckgebunden verarbeiten. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung sowie an die Beteiligungsunternehmen notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadt Köln unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/66904/index.html Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 26. Oktober 2024 14:03 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 26.10.2024 14:03:28 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, gerne würde ich der Vertretung Innenstadt vorschlagen, dass im neu angelegten Volksgarten ein Grillverbot eingeführt wird, um so die Verschmitzung zu reduzieren. Ich würde mich freuen, wenn mein Antrag an die passende Stelle weitergeleitet wird. Mit freundlichen Grüßen -
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 14.03.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Grillverbot Volksgarten“, Aktenzeichen 148/24 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.10.2024. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat mir zu Ihrem Anliegen mitgeteilt, dass „gemäß § 26 Abs. 1 Kölner Stadtordnung (KSO) das Grillen in den Grünanlagen grundsätzlich erlaubt ist. Dies gilt auch für den Volksgarten. Konkrete Ausnahmen und Einschränkungen sind im § 26 Abs. 2 KSO geregelt. Demnach ist das Grillen unter an- derem in einem Abstand von bis zu 100 Metern zu Waldrändern und unterhalb sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen verboten. Weitere zu beachtende Vorgaben werden in den Abs. 3 und 4 des § 26 geregelt. Die Flächen des Volksgartens in ihrer Schutzbedürftigkeit unterscheiden sich nicht von den übrigen städtischen Grünflächen, daher sind unter Voraussetzung der Beach- tung der in der KSO festgelegten Vorgaben zum Grillen, keine besonderen Einschrän- kungen notwendig.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herr , Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden und den Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegen- heit in den Gremien, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Seite 2/2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf
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31.03.2025
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). -
08.05.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
19.05.2025 zuletzt
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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