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2020/0140

Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 'Einrichtung eines Zebrastreifens an der T-Kreuzung der Messeler-Park-Straße und Schönbergstraße'

Magistratsvorlage 13.05.2020

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2020/0140

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Punkt 10: Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum 
Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 "Einrichtung eines Zebrastreifens an der T-
Kreuzung der Messeler-Park-Straße und Schönbergstraße" 
 (V-Nr. 2020/0140) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ortsbeirat nimmt Kenntnis von der Vorlage.

2020/0140

4877 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.09.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt-alt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0140 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165000 
 
Betreff: Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum 
Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 "Einrichtung eines Zebrastreifens an  der T-
Kreuzung der Messeler -Park-Straße und Schönbergstraße"  
 
Vorlage vom: 13.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht o.g. Antrag wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.09 .2020: 
 
Der Ausländerbeirat Darmstadt hat in dem Antrag SV -2020/0001 vom 05.12.2019 folgenden 
Prüfantrag gestellt , dem die Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 zugestimmt hat : 
 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der T-Kreuzung der Messeler-Park-Straße und 
Schönbergstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann. 
 
Begründung: 
Um über die starkfrequentierte Messeler-Park-Straße in Wixhausen zu kommen, gibt es aktuell 
keine Möglichkeit. Die einzige Ampelschaltung zum Überqueren der Straße befindet sich weit 
weg an der Kreuzung zur B3. Insbesondere ist das Überqueren der Straße eine Tortur sowohl 
für Schülerinnen und Schüler, aber auch ältere Menschen und Eltern, die ihre Kinder zum 
Kindergarten bringen möchten. Die GAZ Schule (Georg-August-Zinn) befindet sich nördlich und 
der Kindergarten Kunterbunt südlich  der Messeler-Park-Straße. Jeden Morgen rennen Kinder 
und Eltern mit Kinderwagen, die aus dem südlichen oder nördlichen Gebiet kommen, mit 
einem hohen Risiko über die Straße. Immer wieder werden rücksichtslose Fahrer/ -innen 
beobachtet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis was passiert. Wir bitten um Zustimmung  des 
Antrags! 
 
Die Verwaltung hat sich dem Prüfauftrag angenommen und ist zu folgendem Ergebnis 
gekommen: 
 
Die Schönbergstraße führt als abknickende Vorfahrtsstraße in die in Ost -West-Richtung 
verlaufende Messeler -Park-Straße in Richtung Osten.  
Im östlichen Teil der Messeler -Park-Straße gilt Tempo 30. Im westlichen Teil nach der 
Kreuzung Schönbergstraße ist eine Tempo -30-Zone mit geradlinigem Verlauf angeordnet.  
Der im Antrag beschriebene Fußgängerüberweg sollte im westlichen Teil der Messeler -Park-
Straße zwischen der STOP -Markierung und der abbiegenden Schönbergstraße eingerichtet 
werden. Der im Antrag beschriebene Standort für einen Fußgängerüberweg ist angesichts der 
bestehenden Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Unter anderem gibt es keinen ausreichenden  
Wartebereich für den von der Vorfahrtsstraße einbiegenden Verkehr.  
 
Daraufhin wurden Standorte in westlicher Richtung für Fußgängerüberwege und 
Querungshilfen (Mittelinsel und Fahrbahneinengung) geprüft.  
 
Vom Mobilitätsamt der Stadt Darmstadt wurden Verk ehrsbeobachtungen und eine 
Verkehrserhebung durchgeführt.  
Bei den Untersuchungen in der Messeler -Park-Straße konnten keine Probleme beim Queren 
der Fahrbahn, kein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie kein erhöhter Querungsbedarf 
festgestellt werden. Sowohl der  Kfz-Verkehr als auch der Querungsverkehr liegen deutlich 
unter den Richtwerten, die in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt  06) 
vorgegeben sind, um eine Querungsanlage einzurichten (500 Kfz/h im Querschnitt).  
Bei der Verkehrserhebung am 2 8.01.2020 von 07:30 – 08:30 Uhr wurden 191 Kfz/h und 39 
Fußgänger/h registriert.  
 
Des Weiteren wurde die Thematik  Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des 
Straßenverkehr und Tiefbauamts sowie der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer 
Sitzung der AG -Verkehrssicherheit (AGV) am 27.02.2020 vorgestellt.  
Die Vertreterinnen und Vertreter in der AGV vertraten aufgrund der vorliegenden 
Ortsverhältnisse sowie Erhebungsergebnisse ebenfalls die Meinung, dass eine Querung an 
dieser Stelle nicht erforderlich und nach den vorliegenden Richtlinien auch nicht möglich ist.

- 4 - 
 
Aus fachlicher Sicht können somit  der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs als auch der 
Einrichtung einer Querungshilfe in der Messeler -Park-Straße nicht zugestimmt werden.  
 
 
 
Darmstadt, den 15.09 .2020 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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4935 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.09.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Mobilitätsamt-alt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 BW 
IV 
OBW 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0140 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
279 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000 
 
Betreff: Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum 
Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 "Einrichtung eines Zebrastreifens an  der T-
Kreuzung der Messeler-Park-Straße und Schönbergstraße"  
 
Vorlage vom: 13.05.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht o.g. Antrag wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.10.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.09.2020 : 
 
Der Ausländerbeirat Darmstadt hat in dem Antrag SV -2020/0001 vom 05.12.2019 folgenden 
Prüfantrag gestellt, dem die Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 zugestimmt hat : 
 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der T-Kreuzung der Messeler-Park-Straße und 
Schönbergstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann. 
 
Begründung: 
Um über die starkfrequentierte Messeler-Park-Straße in Wixhausen zu kommen, gibt es aktuell 
keine Möglichkeit. Die einzige Ampelschaltung zum Überqueren der Straße befindet sich weit 
weg an der Kreuzung zur B3. Insbesondere ist das Überqueren der Straße eine Tortur sowohl 
für Schülerinnen und Schüler, aber auch ältere Menschen und Eltern, die ihre Kinder zum 
Kindergarten bringen möchten. Die GAZ Schule (Georg-August-Zinn) befindet sich nördlich und 
der Kindergarten Kunterbunt südlich  der Messeler-Park-Straße. Jeden Morgen rennen Kinder 
und Eltern mit Kinderwagen, die aus dem südlichen oder nördlichen Gebiet kommen, mit 
einem hohen Risiko über die Straße. Immer wieder werden rücksichtslose Fahrer/-innen 
beobachtet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis was passiert. Wir bitten um Zustimmung des 
Antrags! 
 
Die Verwaltung hat sich dem Prüfauftrag angenommen und ist zu folgendem Ergebn is 
gekommen: 
 
Die Schönbergstraße führt als abknickende Vorfahrtsstraße in die in Ost -West-Richtung 
verlaufende Messeler-Park-Straße in Richtung Osten.  
Im östlichen Teil der Messeler-Park-Straße gilt Tempo 30. Im westlichen Teil nach der 
Kreuzung Schönbergstraße ist eine Tempo-30-Zone mit geradlinigem Verlauf angeordnet.  
Der im Antrag beschriebene Fußgängerüberweg sollte im westlichen Teil der Messeler -Park-
Straße zwischen der STOP-Markierung und der abbiegenden Schönbergstraße eingerichtet 
werden. Der im Antrag beschriebene Standort für einen Fußgängerüberweg ist angesichts der 
bestehenden Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Unter anderem gibt es keinen ausreichenden 
Wartebereich für den von der Vorfahrtsstraße einbiegenden Verkehr.  
 
Daraufhin wurden Standorte in westlicher Richtung für Fußgängerüberwege und 
Querungshilfen (Mittelinsel und Fahrbahneinengung) geprüft.  
 
Vom Mobilitätsamt der Stadt Darmstadt wurden Verkehrsbeobachtungen und eine 
Verkehrserhebung durchgeführt.  
Bei den Untersuchungen in der Messe ler-Park-Straße konnten keine Probleme beim Queren 
der Fahrbahn, kein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie kein erhöhter Querungsbedarf 
festgestellt werden. Sowohl der Kfz -Verkehr als auch der Querungsverkehr liegen deutlich 
unter den Richtwerten, die in der R ichtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt  06) 
vorgegeben sind, um eine Querungsanlage einzurichten (500 Kfz/h im Querschnitt).  
Bei der Verkehrserhebung am 28.01.2020 von 07:30 – 08:30 Uhr wurden 191 Kfz/h und 39 
Fußgänger/h registriert. 
 
Des Weiteren wurde die Thematik Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des 
Straßenverkehr und Tiefbauamts sowie der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer 
Sitzung der AG-Verkehrssicherheit (AGV) am 27.02.2020 vorgestellt.

Die Vertreterinnen und Vertreter in der A GV vertraten aufgrund der vorliegenden 
Ortsverhältnisse sowie Erhebungsergebnisse ebenfalls die Meinung, dass eine Querung an 
dieser Stelle nicht erforderlich und nach den vorliegenden Richtlinien auch nicht möglich ist.  
 
Aus fachlicher Sicht können somit  der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs als auch der 
Einrichtung einer Querungshilfe in der Messeler -Park-Straße nicht zugestimmt werden.  
 
 
 
Darmstadt, den 15.09.2020 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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Orte (2)

  • Schönbergstraße
  • Messeler-Park-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0140
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00