2020/0140
Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 'Einrichtung eines Zebrastreifens an der T-Kreuzung der Messeler-Park-Straße und Schönbergstraße'
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Punkt 10: Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 "Einrichtung eines Zebrastreifens an der T- Kreuzung der Messeler-Park-Straße und Schönbergstraße" (V-Nr. 2020/0140) - Kenntnisnahme - Der Ortsbeirat nimmt Kenntnis von der Vorlage.
2020/0140
4877 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt-alt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0140
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000
Betreff: Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum
Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 "Einrichtung eines Zebrastreifens an der T-
Kreuzung der Messeler -Park-Straße und Schönbergstraße"
Vorlage vom: 13.05.2020
Beschlussvorschlag :
Der Bericht o.g. Antrag wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.09 .2020:
Der Ausländerbeirat Darmstadt hat in dem Antrag SV -2020/0001 vom 05.12.2019 folgenden
Prüfantrag gestellt , dem die Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 zugestimmt hat :
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der T-Kreuzung der Messeler-Park-Straße und
Schönbergstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.
Begründung:
Um über die starkfrequentierte Messeler-Park-Straße in Wixhausen zu kommen, gibt es aktuell
keine Möglichkeit. Die einzige Ampelschaltung zum Überqueren der Straße befindet sich weit
weg an der Kreuzung zur B3. Insbesondere ist das Überqueren der Straße eine Tortur sowohl
für Schülerinnen und Schüler, aber auch ältere Menschen und Eltern, die ihre Kinder zum
Kindergarten bringen möchten. Die GAZ Schule (Georg-August-Zinn) befindet sich nördlich und
der Kindergarten Kunterbunt südlich der Messeler-Park-Straße. Jeden Morgen rennen Kinder
und Eltern mit Kinderwagen, die aus dem südlichen oder nördlichen Gebiet kommen, mit
einem hohen Risiko über die Straße. Immer wieder werden rücksichtslose Fahrer/ -innen
beobachtet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis was passiert. Wir bitten um Zustimmung des
Antrags!
Die Verwaltung hat sich dem Prüfauftrag angenommen und ist zu folgendem Ergebnis
gekommen:
Die Schönbergstraße führt als abknickende Vorfahrtsstraße in die in Ost -West-Richtung
verlaufende Messeler -Park-Straße in Richtung Osten.
Im östlichen Teil der Messeler -Park-Straße gilt Tempo 30. Im westlichen Teil nach der
Kreuzung Schönbergstraße ist eine Tempo -30-Zone mit geradlinigem Verlauf angeordnet.
Der im Antrag beschriebene Fußgängerüberweg sollte im westlichen Teil der Messeler -Park-
Straße zwischen der STOP -Markierung und der abbiegenden Schönbergstraße eingerichtet
werden. Der im Antrag beschriebene Standort für einen Fußgängerüberweg ist angesichts der
bestehenden Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Unter anderem gibt es keinen ausreichenden
Wartebereich für den von der Vorfahrtsstraße einbiegenden Verkehr.
Daraufhin wurden Standorte in westlicher Richtung für Fußgängerüberwege und
Querungshilfen (Mittelinsel und Fahrbahneinengung) geprüft.
Vom Mobilitätsamt der Stadt Darmstadt wurden Verk ehrsbeobachtungen und eine
Verkehrserhebung durchgeführt.
Bei den Untersuchungen in der Messeler -Park-Straße konnten keine Probleme beim Queren
der Fahrbahn, kein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie kein erhöhter Querungsbedarf
festgestellt werden. Sowohl der Kfz-Verkehr als auch der Querungsverkehr liegen deutlich
unter den Richtwerten, die in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
vorgegeben sind, um eine Querungsanlage einzurichten (500 Kfz/h im Querschnitt).
Bei der Verkehrserhebung am 2 8.01.2020 von 07:30 – 08:30 Uhr wurden 191 Kfz/h und 39
Fußgänger/h registriert.
Des Weiteren wurde die Thematik Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des
Straßenverkehr und Tiefbauamts sowie der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer
Sitzung der AG -Verkehrssicherheit (AGV) am 27.02.2020 vorgestellt.
Die Vertreterinnen und Vertreter in der AGV vertraten aufgrund der vorliegenden
Ortsverhältnisse sowie Erhebungsergebnisse ebenfalls die Meinung, dass eine Querung an
dieser Stelle nicht erforderlich und nach den vorliegenden Richtlinien auch nicht möglich ist.
- 4 -
Aus fachlicher Sicht können somit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs als auch der
Einrichtung einer Querungshilfe in der Messeler -Park-Straße nicht zugestimmt werden.
Darmstadt, den 15.09 .2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
4935 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt-alt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66 BW
IV
OBW
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0140
Magistratsbeschluss-Nr.
279
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000
Betreff: Bericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020 zum
Antrag SV-220/0001 vom 05.12.2019 "Einrichtung eines Zebrastreifens an der T-
Kreuzung der Messeler-Park-Straße und Schönbergstraße"
Vorlage vom: 13.05.2020
Beschlussvorschlag:
Der Bericht o.g. Antrag wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 21.10.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.09.2020 :
Der Ausländerbeirat Darmstadt hat in dem Antrag SV -2020/0001 vom 05.12.2019 folgenden
Prüfantrag gestellt, dem die Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 zugestimmt hat :
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der T-Kreuzung der Messeler-Park-Straße und
Schönbergstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.
Begründung:
Um über die starkfrequentierte Messeler-Park-Straße in Wixhausen zu kommen, gibt es aktuell
keine Möglichkeit. Die einzige Ampelschaltung zum Überqueren der Straße befindet sich weit
weg an der Kreuzung zur B3. Insbesondere ist das Überqueren der Straße eine Tortur sowohl
für Schülerinnen und Schüler, aber auch ältere Menschen und Eltern, die ihre Kinder zum
Kindergarten bringen möchten. Die GAZ Schule (Georg-August-Zinn) befindet sich nördlich und
der Kindergarten Kunterbunt südlich der Messeler-Park-Straße. Jeden Morgen rennen Kinder
und Eltern mit Kinderwagen, die aus dem südlichen oder nördlichen Gebiet kommen, mit
einem hohen Risiko über die Straße. Immer wieder werden rücksichtslose Fahrer/-innen
beobachtet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis was passiert. Wir bitten um Zustimmung des
Antrags!
Die Verwaltung hat sich dem Prüfauftrag angenommen und ist zu folgendem Ergebn is
gekommen:
Die Schönbergstraße führt als abknickende Vorfahrtsstraße in die in Ost -West-Richtung
verlaufende Messeler-Park-Straße in Richtung Osten.
Im östlichen Teil der Messeler-Park-Straße gilt Tempo 30. Im westlichen Teil nach der
Kreuzung Schönbergstraße ist eine Tempo-30-Zone mit geradlinigem Verlauf angeordnet.
Der im Antrag beschriebene Fußgängerüberweg sollte im westlichen Teil der Messeler -Park-
Straße zwischen der STOP-Markierung und der abbiegenden Schönbergstraße eingerichtet
werden. Der im Antrag beschriebene Standort für einen Fußgängerüberweg ist angesichts der
bestehenden Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Unter anderem gibt es keinen ausreichenden
Wartebereich für den von der Vorfahrtsstraße einbiegenden Verkehr.
Daraufhin wurden Standorte in westlicher Richtung für Fußgängerüberwege und
Querungshilfen (Mittelinsel und Fahrbahneinengung) geprüft.
Vom Mobilitätsamt der Stadt Darmstadt wurden Verkehrsbeobachtungen und eine
Verkehrserhebung durchgeführt.
Bei den Untersuchungen in der Messe ler-Park-Straße konnten keine Probleme beim Queren
der Fahrbahn, kein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie kein erhöhter Querungsbedarf
festgestellt werden. Sowohl der Kfz -Verkehr als auch der Querungsverkehr liegen deutlich
unter den Richtwerten, die in der R ichtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
vorgegeben sind, um eine Querungsanlage einzurichten (500 Kfz/h im Querschnitt).
Bei der Verkehrserhebung am 28.01.2020 von 07:30 – 08:30 Uhr wurden 191 Kfz/h und 39
Fußgänger/h registriert.
Des Weiteren wurde die Thematik Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des
Straßenverkehr und Tiefbauamts sowie der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer
Sitzung der AG-Verkehrssicherheit (AGV) am 27.02.2020 vorgestellt.
Die Vertreterinnen und Vertreter in der A GV vertraten aufgrund der vorliegenden
Ortsverhältnisse sowie Erhebungsergebnisse ebenfalls die Meinung, dass eine Querung an
dieser Stelle nicht erforderlich und nach den vorliegenden Richtlinien auch nicht möglich ist.
Aus fachlicher Sicht können somit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs als auch der
Einrichtung einer Querungshilfe in der Messeler -Park-Straße nicht zugestimmt werden.
Darmstadt, den 15.09.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Schönbergstraße
- Messeler-Park-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0140
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00