A-R/0026/2023
Die Zuständigkeiten zwischen Rat und BVen abgrenzen
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A-R-0026-2023-GAL_SPD_Volt-Abgrenzung Zuständigkeiten Rat
1703 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2023
Münster, 06.06.2023
Die Zuständigkeiten zwischen Rat und BVen abgrenzen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rechtsgutachten einzuholen, mit dem die den
Bezirksvertretungen nach der Gemeindeordnung NRW zugewiesenen rechtlichen Zuständigkeiten
und Kompetenzen in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten und Kompetenzen des Rates, des
Oberbürgermeisters und den Geschäften der laufenden Verwaltung dargelegt werden. Dieses
Gutachten ist dem Rat zur Beratung vorzulegen und gegebenenfalls eine Anpassung der GO
vorzuschlagen.
Begründung:
Nach § 37 der Gemeindeordnung NRW ist den Bezirksvertretungen eine Allzuständigkeit für
Entscheidungen in bezirklichen Angelegenheiten gesetzlich zugewiesen worden, die lediglich durch
abweichende gesetzliche Regelungen begrenzt wird - zu nennen sind hier die
Zuständigkeitsregelungen des § 41 Abs. 1 GO NRW für den Rat sowie die speziellen
Kompetenzregelungen für den Oberbürgermeister (§ 61 GO NRW) und die sog. Geschäfte der
laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 / § 37 Abs. 1 letzter Satz GO NRW).
In der kommunalen Wirklichkeit ist diese vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Zuordnung
allerdings nicht immer in ausreichendem Maße im Bewusstsein der handelnden Akteur*innen
verankert und wird aus den Bezirksvertretungen zunehmend kritisch angemerkt. Aus diesem Grunde
erscheint es hilfreich, die grundsätzlich vom Gesetzgeber gezogenen Zuständigkeits- und
Kompetenzlinien durch eine unabhängige Begutachtung aufzuzeigen.
gez.
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt und Fraktion Martin Grewer
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0026/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.06.2023
- Erstellt
- 06.06.2023 15:45