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V/0153/2023

1. 122. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf im Bereich westlich Höltenweg / nördlich Umgehungsbahn

Vorlagen 27.04.2023

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V-0153-2023-Anlage-2-Antrag-auf-Bauleitplanung

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Beschlussvorlage

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V-0153-2023-Anlage-1-Plangebiet

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Anlage A

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V-0153-2023-Anlage-2-Antrag-auf-Bauleitplanung

1055 Zeichen

GSPublisherVersion 2108.0.30.100
N
ASB - Campus
VORABZUG
Bauherr/-in:
22.07.22, Münster
Höltenweg
48155 Münster
ASB-Regionalverband Münsterland
e.V .
Gustav-Stresemann-Weg 62
48155 Münster
Plan-Nr.:
Fourmove Architekten Part GmbB
Böwing - Duldner - Stellmach - Weber
Hafenweg 46 - 48
D-48155 Münster
Germany
T  +49 251 . 39 55 45 20
F  +49 251 . 39 55 45 25
info@fourmove.de
www.fourmove.de
Zonierungsplan
Katasterplan
731.L.02
Entwurfsverfasser:
Projekt Nr.
1:2000
gez.:
Maßstab:
0439 ACM
DIN A 3 Plangröße:
Zone A
Kanal
Wohngebiet
(WR)
Gewerbegebiet
(GE)
Höltenweg
bebauter
Gebäudebereich
Zone C
Zone B
Bahntrasse
Stromtrasse
Verkehrszone
zur Bahntrasse/
Gewerbebereich
Abstand zur
Hochspannungsleitung
Grünbereich
als Puffer zur
Wohnbebauung
Zone C
Verwaltung
mit
Mensa und Großküche
Ausbildungscenter,
Gästebereich
mit
Beherbergung,
Betriebs-KiTa
Zone B
Katastrophenschutz-
Zentrum
mit
Fahrzeughalle und
Materiallager,
sonstige
Räume.
Zone A
Rettungswache
mit
Fahrzeughalle,
Einsatzzentrale,
Büros,
Funktionsräume
Zonierungskonzept Katasterplan 1:2000

Beschlussvorlage

6265 Zeichen

V/0153/2023 
V/0153/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 122. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, 
Stadtteil Gremmendorf im Bereich Westlich Höltenweg / Nördlich Umgehungsbahn  
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 635: Gremmendorf – Westlich Höltenweg / Nördlich 
Umgehungsbahn  
[ASB-Campus]  
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Gremmendorf im Bereich westlich Höltenweg  / nördlich 
Umgehungsbahn zu ändern (122. Änderung des FNP). 
2. Für den Bereich westlich Höltenweg / nördlich Umgehungsbahn im Stadtteil Gremmendorf ist ge-
mäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan i. S. d. § 30 
BauGB zur Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund-
stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 635).  
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 173 
Flurstücke: 115, 161, 163, 165, 181, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191 und 192. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Stadtplanungsamt 
 
05.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Puke 
Telefon: 492-6192 
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0153/2023 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der 
Planungskosten durch de n Vorhabenträger geregelt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB) plant die Verlegung seines 
bisherigen Hauptgeschäftssitzes am Gustav-Stresemann-Weg 62 auf eine baulich bislang ungenutzte 
Fläche zwischen Dortmund -Ems-Kanal (DEK) und Höltenweg, nördlich der Umgehungsbah ntrasse 
Mecklenbeck-Sudmühle. Im Zuge der Verlegung soll ein ASB -Campus geschaffen werden, mit dem 
die verschiedenen Geschäftsbereiche des ASB räumlich gebündelt werden. Hierdurch sollen Syner-
gieeffekte erzielt und räumliche Entwicklungsmöglichkeiten gesch affen werden. Der ASB sieht fol-
gende Einrichtungen vor, die funktional in drei Zonen eingeteilt sind: Rettungswache, Katastrophen-
schutzzentrum und Verwaltung / Ausbildung. Zusätzlich sind weitere funktional ergänzende Nutzun-
gen wie eine Betriebs-KiTa, Beherbergung, Gastronomie (jeweils ausschließliche Nutzung durch die 
Belegschaft / Ausbildungs- und Seminarteilnehmende vor Ort), untergeordnete Mietflächen für andere 
Vereine sowie Fahrzeug- und Lagerhallen vorgesehen.  
 
Der ASB ist Träger diverser Einrichtun gen der Vorsorge und Rettungs-, Pflege und Betreuungswe-
sens, daher ist es aus gesellschaftlicher Sicht wichtig, das Angebot aufrechtzuerhalten und auf Dauer 
sicherzustellen. Die Realisierung des ASB -Campus trägt zum Erreichen dieses Ziels bei, indem ein 
schnelles Ausrücken der Einsatzkräfte bzw. eine gute verkehrliche Erreichbarkeit von Einsatzorten 
gewährleistet wird. Außerdem kann die Bündelung der verschiedenen Betriebsbereiche zu einer Effi-
zienzsteigerung der Leistungsangebote führen. Mit dem Ausbildungs- und Seminarbetrieb sowie den 
Entwicklungsspielräumen lässt sich das Angebot zudem dauerhaft aufrechterhalten bzw. ausbauen.  
 
Zentrale Aufgaben der Planung werden sein, das Vorhaben verträglich in die vorhandenen Grünstruk-
turen einzubetten und den Übergang zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung harmonisch zu ge-
stalten. Der Geltungsbereich umfasst daher auch die Flurstücke 184-192 mit dem Ziel, eine eindeuti-
ge planungsrechtliche Regelung für den bisher als Gartenzone genutzten Bereich zu schaffen, eine 
städtebauliche Ordnung sicherzustellen und den Eigentümern Planungssicherheit zu geben. Auf dem 
ca. 2,6 ha großen Areal befinden sich randständig Gehölz - und Baumstrukturen, die Teil eines die 
Trasse der Umgehungsbahn begleitenden strukturreichen Biotopkomplexes und somit erhaltenswert 
sind. Aufgrund der Lage zwischen dem Wohngebiet im Norden (B-Plan Nr. 145) und der Bahntrasse 
bzw. dem südlich daran angrenzenden Gewerbe - und Industriegebiet (B-Plan Nr. 155) zeichnet sich 
das Planareal als Pufferzone aus. Zweck der Planung ist es insofern, einen städtebaulich geordneten 
Übergang zu schaffen. Ferner schließt im Westen der DEK an das Plangebiet an.  
 
Da das Gebiet aus planungsrechtlicher Sicht zurzeit als Außenbereich gem. § 35 BauGB einzustufen 
ist, ist es für die Realisierung des o.g. Vorhabens erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. 
Darüber hinaus ist der Bereich im FNP zurzeit als Fläche fü r Bahnanlagen dargestellt, weshalb au-
ßerdem eine Änderung des FNP erforderlich wird. Diese 122. Änderung soll im sog. Parallelverfahren 
erfolgen. Die Bauleitplanverfahren sollen jeweils im Vollverfahren mit Darstellung der Umweltauswir-
kungen im Umweltbericht entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan aufgestellt werden, für den vor dem Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durch-
führungsvertrag geschlossen wird, welcher weitere Regelungen zur Realisierung beinhaltet.  Ferner 
wird der Durchführungsvertrag das Erfordernis einer Wiederaufforstungsverpflichtung regeln, die dem 
damaligen Eigentümer der Fläche aufgrund einer bereits stattgefundenen teilweisen Rodung des 
Waldbestandes auf dem Planareal auferlegt worden ist und die auf den ASB übergeht. Der forst- und 
naturschutzrechtliche Ausgleich ist dabei in Abstimmung mit dem Regionalforstamt bzw. der unteren 
Naturschutzbehörde soweit möglich vorrangig im Stadtgebiet zu realisieren.  
 
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt. Die 
Änderung des FNP entspricht räumlich dem Geltungsbereich des Bebauungsplans.

- 3 - 
V/0153/2023 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Anlage 2: Antrag auf Bauleitplanung

V-0153-2023-Anlage-1-Plangebiet

87 Zeichen

Geltungsbereich 1:5000Bebauungsplan Nr. 635: Westlich Höltenweg /Nördlich Umgehungsbahn

Anlage A

1802 Zeichen

Anlage A zur V/0153/2023 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für 
den geplanten neuen Standort des Arbeiter-Samariter-Bundes in Gremmendorf, zwischen 
Höltenweg und Dortmund -Ems-Kanal. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zu Münsters Zielen gehört es, das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentli-
che und private Dienstleistungen in Westfalen zu bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mit-
wirken sowie als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen zu werden. 
Mit der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der planungsrechtliche Rahmen für die 
Realisierung der Standortverlagerung und Standortbündelung in Gremmendorf geschaffen wer-
den.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleit-
pläne stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die 
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende  Beschluss 
der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans als Satzung. 
 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der 
Planungskosten durch die Vorhabenträgerin geregelt.  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Beschlüsse haben keine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (4)

16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 40.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 47.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Höltenweg
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Hafenweg 46

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Details

Aktenzeichen
V/0153/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2023
Erstellt
07.03.2023 12:25