V/0153/2023
1. 122. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf im Bereich westlich Höltenweg / nördlich Umgehungsbahn
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V-0153-2023-Anlage-2-Antrag-auf-Bauleitplanung
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GSPublisherVersion 2108.0.30.100 N ASB - Campus VORABZUG Bauherr/-in: 22.07.22, Münster Höltenweg 48155 Münster ASB-Regionalverband Münsterland e.V . Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 Münster Plan-Nr.: Fourmove Architekten Part GmbB Böwing - Duldner - Stellmach - Weber Hafenweg 46 - 48 D-48155 Münster Germany T +49 251 . 39 55 45 20 F +49 251 . 39 55 45 25 info@fourmove.de www.fourmove.de Zonierungsplan Katasterplan 731.L.02 Entwurfsverfasser: Projekt Nr. 1:2000 gez.: Maßstab: 0439 ACM DIN A 3 Plangröße: Zone A Kanal Wohngebiet (WR) Gewerbegebiet (GE) Höltenweg bebauter Gebäudebereich Zone C Zone B Bahntrasse Stromtrasse Verkehrszone zur Bahntrasse/ Gewerbebereich Abstand zur Hochspannungsleitung Grünbereich als Puffer zur Wohnbebauung Zone C Verwaltung mit Mensa und Großküche Ausbildungscenter, Gästebereich mit Beherbergung, Betriebs-KiTa Zone B Katastrophenschutz- Zentrum mit Fahrzeughalle und Materiallager, sonstige Räume. Zone A Rettungswache mit Fahrzeughalle, Einsatzzentrale, Büros, Funktionsräume Zonierungskonzept Katasterplan 1:2000
Beschlussvorlage
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V/0153/2023 V/0153/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 122. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf im Bereich Westlich Höltenweg / Nördlich Umgehungsbahn 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 635: Gremmendorf – Westlich Höltenweg / Nördlich Umgehungsbahn [ASB-Campus] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Gremmendorf im Bereich westlich Höltenweg / nördlich Umgehungsbahn zu ändern (122. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich westlich Höltenweg / nördlich Umgehungsbahn im Stadtteil Gremmendorf ist ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan i. S. d. § 30 BauGB zur Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund- stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 635). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 173 Flurstücke: 115, 161, 163, 165, 181, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191 und 192. II. Finanzielle Auswirkungen: Stadtplanungsamt 05.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Puke Telefon: 492-6192 Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0153/2023 Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten durch de n Vorhabenträger geregelt. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB) plant die Verlegung seines bisherigen Hauptgeschäftssitzes am Gustav-Stresemann-Weg 62 auf eine baulich bislang ungenutzte Fläche zwischen Dortmund -Ems-Kanal (DEK) und Höltenweg, nördlich der Umgehungsbah ntrasse Mecklenbeck-Sudmühle. Im Zuge der Verlegung soll ein ASB -Campus geschaffen werden, mit dem die verschiedenen Geschäftsbereiche des ASB räumlich gebündelt werden. Hierdurch sollen Syner- gieeffekte erzielt und räumliche Entwicklungsmöglichkeiten gesch affen werden. Der ASB sieht fol- gende Einrichtungen vor, die funktional in drei Zonen eingeteilt sind: Rettungswache, Katastrophen- schutzzentrum und Verwaltung / Ausbildung. Zusätzlich sind weitere funktional ergänzende Nutzun- gen wie eine Betriebs-KiTa, Beherbergung, Gastronomie (jeweils ausschließliche Nutzung durch die Belegschaft / Ausbildungs- und Seminarteilnehmende vor Ort), untergeordnete Mietflächen für andere Vereine sowie Fahrzeug- und Lagerhallen vorgesehen. Der ASB ist Träger diverser Einrichtun gen der Vorsorge und Rettungs-, Pflege und Betreuungswe- sens, daher ist es aus gesellschaftlicher Sicht wichtig, das Angebot aufrechtzuerhalten und auf Dauer sicherzustellen. Die Realisierung des ASB -Campus trägt zum Erreichen dieses Ziels bei, indem ein schnelles Ausrücken der Einsatzkräfte bzw. eine gute verkehrliche Erreichbarkeit von Einsatzorten gewährleistet wird. Außerdem kann die Bündelung der verschiedenen Betriebsbereiche zu einer Effi- zienzsteigerung der Leistungsangebote führen. Mit dem Ausbildungs- und Seminarbetrieb sowie den Entwicklungsspielräumen lässt sich das Angebot zudem dauerhaft aufrechterhalten bzw. ausbauen. Zentrale Aufgaben der Planung werden sein, das Vorhaben verträglich in die vorhandenen Grünstruk- turen einzubetten und den Übergang zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung harmonisch zu ge- stalten. Der Geltungsbereich umfasst daher auch die Flurstücke 184-192 mit dem Ziel, eine eindeuti- ge planungsrechtliche Regelung für den bisher als Gartenzone genutzten Bereich zu schaffen, eine städtebauliche Ordnung sicherzustellen und den Eigentümern Planungssicherheit zu geben. Auf dem ca. 2,6 ha großen Areal befinden sich randständig Gehölz - und Baumstrukturen, die Teil eines die Trasse der Umgehungsbahn begleitenden strukturreichen Biotopkomplexes und somit erhaltenswert sind. Aufgrund der Lage zwischen dem Wohngebiet im Norden (B-Plan Nr. 145) und der Bahntrasse bzw. dem südlich daran angrenzenden Gewerbe - und Industriegebiet (B-Plan Nr. 155) zeichnet sich das Planareal als Pufferzone aus. Zweck der Planung ist es insofern, einen städtebaulich geordneten Übergang zu schaffen. Ferner schließt im Westen der DEK an das Plangebiet an. Da das Gebiet aus planungsrechtlicher Sicht zurzeit als Außenbereich gem. § 35 BauGB einzustufen ist, ist es für die Realisierung des o.g. Vorhabens erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Darüber hinaus ist der Bereich im FNP zurzeit als Fläche fü r Bahnanlagen dargestellt, weshalb au- ßerdem eine Änderung des FNP erforderlich wird. Diese 122. Änderung soll im sog. Parallelverfahren erfolgen. Die Bauleitplanverfahren sollen jeweils im Vollverfahren mit Darstellung der Umweltauswir- kungen im Umweltbericht entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebau- ungsplan aufgestellt werden, für den vor dem Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durch- führungsvertrag geschlossen wird, welcher weitere Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Ferner wird der Durchführungsvertrag das Erfordernis einer Wiederaufforstungsverpflichtung regeln, die dem damaligen Eigentümer der Fläche aufgrund einer bereits stattgefundenen teilweisen Rodung des Waldbestandes auf dem Planareal auferlegt worden ist und die auf den ASB übergeht. Der forst- und naturschutzrechtliche Ausgleich ist dabei in Abstimmung mit dem Regionalforstamt bzw. der unteren Naturschutzbehörde soweit möglich vorrangig im Stadtgebiet zu realisieren. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Änderung des FNP entspricht räumlich dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. - 3 - V/0153/2023 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Anlage 2: Antrag auf Bauleitplanung
V-0153-2023-Anlage-1-Plangebiet
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Geltungsbereich 1:5000Bebauungsplan Nr. 635: Westlich Höltenweg /Nördlich Umgehungsbahn
Anlage A
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Anlage A zur V/0153/2023 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für den geplanten neuen Standort des Arbeiter-Samariter-Bundes in Gremmendorf, zwischen Höltenweg und Dortmund -Ems-Kanal. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zu Münsters Zielen gehört es, das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentli- che und private Dienstleistungen in Westfalen zu bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mit- wirken sowie als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen zu werden. Mit der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der planungsrechtliche Rahmen für die Realisierung der Standortverlagerung und Standortbündelung in Gremmendorf geschaffen wer- den. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleit- pläne stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten durch die Vorhabenträgerin geregelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Beschlüsse haben keine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Höltenweg
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Hafenweg 46
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Details
- Aktenzeichen
- V/0153/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2023
- Erstellt
- 07.03.2023 12:25