A-R/0076/2018
Rückkehr zu G9: Den offenen Ganztag aus-/aufbauen (OGS II)
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a-r-0076-2018-Betreuung G9 180926
3357 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0076/2018
FDP-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
www. fdp -fraktion -ms.de
Antrag
Münster, 03.12.2018
Rückkehr zu G9:
Den offenen Ganztag aus-/aufbauen (OGS II)
Der Rat möge beschließen:
Viele Eltern haben sich die Rückkehr zum neunjährig en Gymnasium für ihre Kinder
gewünscht. Mit der Umstellung ab dem Schuljahr 2019 /2020 werden nun Kinder von ihrer
Grundschule mit offenen Ganztags-Angeboten in die K lasse 5 des Gymnasiums
wechseln. Um dort die von der Grundschule gewohnte, verlässliche ganztägige Betreuung
auch weiterhin sicherzustellen, müssen an den Gymna sien entsprechende Konzepte
entwickelt oder erweitert werden, weil Unterricht a m Nachmittag nach den neuen
Stundentafeln nicht mehr die Regel sein wird.
Die Verwaltung wird interessierte Schulen finanziel l, personell und sächlich dabei
unterstützen, entsprechende Konzepte für OGS II zu entwickeln.
Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Kommunen bei der Finanzierung dieser
Angebote unterstützen, aber auch die Stadt Münster wird einen Teil der entstehenden
Kosten tragen müssen (siehe OGS).
Begründung:
Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium wechsel n ab dem Schuljahr 2019/2020
Kinder von ihrer Grundschule mit offenen Ganztags-A ngeboten in die Klasse 5 der
gymnasialen Erprobungsstufe, in der sie voraussicht lich keinen Nachmittags-Unterricht
mehr haben werden.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat bekannt geg eben, dass das neunjährige
Gymnasium weitgehend ohne Nachmittagsunterricht aus kommen kann. In den Klassen 5
und 6 sollen die Schülerinnen und Schüler 28 bis 30 Unterrichtsstunden pro Woche
erhalten - also gut sechs Stunden pro Tag. In den K lassen 7 bis 10 sind 30 bis 33
Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen.
Um die von Eltern und Kindern aus der Grundschulzei t gewohnte Über-Mittags- und
Nachmittags-Betreuung sicherzustellen, müssen die G ymnasien rechtzeitig darauf
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eingerichtet sein, ein entsprechendes offenes Betre uungs-Angebot für die Zeit nach
Unterrichtsende anzubieten und auf- bzw. auszubauen . Hausaufgabenbetreuung und
Fördermaßnahmen können Teil dieses Konzeptes sein, das sich an den unterschiedlichen
Angeboten und Konzepten der Grundschule orientiert (Freie Träger, Vereine etc.)
Da heute bereits viele Gymnasien mit eigenen Konzep ten darauf eingerichtet sind,
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 an so lchen Nachmittagen zu betreuen, an
denen es keinen Schulunterricht gibt, ist vielerort s schon eine gelungene Vorarbeit
geleistet. Sie ist die willkommene Grundlage für de n jetzt dringender werdenden Ausbau
der Nachmittags-Betreuung zu einem Fünf-Tage-Angebo t. Dies gilt auch im Hinblick auf
den von der Bundesregierung ab 2025 angekündigten A nspruch jedes Grundschulkindes
auf einen Platz im offenen Ganztag – die Erwartung der Eltern an die Fortführung der
gesicherten Nachmittagsbetreuung auch in der Unters tufe des Gymnasiums, auf die viele
aus beruflichen Gründen zwingend angewiesen sind, w ird dadurch noch
selbstverständlicher werden.
gez.
Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen
Jürgen Reuter Jörg Berens
FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0076/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37