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A-R/0076/2018

Rückkehr zu G9: Den offenen Ganztag aus-/aufbauen (OGS II)

Antrag an den Rat 04.12.2018

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a-r-0076-2018-Betreuung G9 180926

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a-r-0076-2018-Betreuung G9 180926

3357 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0076/2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www. fdp -fraktion -ms.de  
Antrag    
    
    
     
 
 Münster, 03.12.2018 
 
Rückkehr zu G9:  
Den offenen Ganztag aus-/aufbauen (OGS II) 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
Viele Eltern haben sich die Rückkehr zum neunjährig en Gymnasium für ihre Kinder 
gewünscht. Mit der Umstellung ab dem Schuljahr 2019 /2020 werden nun Kinder von ihrer 
Grundschule mit offenen Ganztags-Angeboten in die K lasse 5 des Gymnasiums  
wechseln. Um dort die von der Grundschule gewohnte,  verlässliche ganztägige Betreuung 
auch weiterhin sicherzustellen, müssen an den Gymna sien entsprechende Konzepte 
entwickelt oder erweitert werden, weil Unterricht a m Nachmittag nach den neuen 
Stundentafeln nicht mehr die Regel sein wird. 
 
Die Verwaltung wird interessierte Schulen finanziel l, personell und sächlich dabei 
unterstützen, entsprechende Konzepte für OGS II zu entwickeln. 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Kommunen bei der Finanzierung dieser 
Angebote unterstützen, aber auch die Stadt Münster wird einen Teil der entstehenden 
Kosten tragen müssen (siehe OGS). 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium wechsel n ab dem Schuljahr 2019/2020 
Kinder von ihrer Grundschule mit offenen Ganztags-A ngeboten in die Klasse 5 der 
gymnasialen Erprobungsstufe, in der sie voraussicht lich keinen Nachmittags-Unterricht 
mehr haben werden.  
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer  hat bekannt geg eben, dass das neunjährige 
Gymnasium weitgehend ohne Nachmittagsunterricht aus kommen kann. In den Klassen 5 
und 6 sollen die Schülerinnen und Schüler 28 bis 30  Unterrichtsstunden pro Woche 
erhalten - also gut sechs Stunden pro Tag. In den K lassen 7 bis 10 sind 30 bis 33 
Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen.  
Um die von Eltern und Kindern aus der Grundschulzei t gewohnte Über-Mittags- und 
Nachmittags-Betreuung sicherzustellen, müssen die G ymnasien rechtzeitig darauf

- 2 - 
eingerichtet sein, ein entsprechendes offenes Betre uungs-Angebot für die Zeit nach 
Unterrichtsende anzubieten und auf- bzw. auszubauen . Hausaufgabenbetreuung und 
Fördermaßnahmen können Teil dieses Konzeptes sein, das sich an den unterschiedlichen 
Angeboten und Konzepten der Grundschule orientiert (Freie Träger, Vereine etc.) 
 
Da heute bereits viele Gymnasien mit eigenen Konzep ten darauf eingerichtet sind, 
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 an so lchen Nachmittagen zu betreuen, an 
denen es keinen Schulunterricht gibt, ist vielerort s schon eine gelungene Vorarbeit 
geleistet. Sie ist die willkommene Grundlage für de n jetzt dringender werdenden Ausbau 
der Nachmittags-Betreuung zu einem Fünf-Tage-Angebo t. Dies gilt auch im Hinblick auf 
den von der Bundesregierung ab 2025 angekündigten A nspruch jedes Grundschulkindes 
auf einen Platz im offenen Ganztag – die Erwartung der Eltern an die Fortführung der 
gesicherten Nachmittagsbetreuung auch in der Unters tufe des Gymnasiums, auf die viele 
aus beruflichen Gründen zwingend angewiesen sind, w ird dadurch noch 
selbstverständlicher werden. 
 
 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff           Hans Varnhagen 
Jürgen Reuter                           Jörg Berens  
 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

12.12.2018 Rat
TOP 60.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0076/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37