2021/0215
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier Linden sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der Erschließung des Baufeldes N1 in der Lincoln-Siedlung
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2021/0215
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.08.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0215
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: ./.
Kostenstelle: ./. Investitionsnummer: ./.
Kostenträger: ./. Sachkonto: ./.
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier Linden
sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der Erschließung
des Baufeldes N1 in der Lincoln -Siedlung
Vorlage vom: 03.08.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Fällung von zwei Linden (Nr. 150 und 152) wird im Nachgang der bereits vollzogenen
Fällung zugestimmt.
2. Der Umpflanzung von zwei Linden (Nr. 149 und 151) unter ökologischer Baubegleitung an
einen vorabgestimmten Standort durch eine Fachfirma wird zugestimmt.
3. Der Fällung des Silberahorns (Nr. 37 C) wird zugestimmt.
4. Nach Magistratsbeschluss können die Fällungsarbeiten durch den Investor beauftragt und
außerhalb der Brut - und Setzzeit durchgeführt werden.
- 2 -
Anlagen: Gutachten Büro Leitsch vom 12.6.2020
Gutachten Büro Leitsch vom 26.4.2021
Übersichtslageplan_1
Übersichtslageplan_2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3.8.2021
Für das Baufeld N1 in der Lincoln-Siedlung plant die Nassauische Heimstätte Wohn- und Ent-
wicklungsgruppe mbH einen Wohnkomplex für insgesamt 248 Mietwohnungen mit Tiefgarage
und Gewerbefläche zu errichten. Das Grundstück liegt im nordöstlichen Bereich der Lincoln -
Siedlung an der Ecke Heidelberger Straße/ Noackstraße. Es ist begrenzt durch die Heidelber-
ger Straße im Osten, den Quartiersplatz im Süden und die Grünachse nördlich des Quartie r-
sparks im Westen.
Für die motorisierte Erschließung des Baufeldes sind zwei neue Zufahrten geplant: Einerseits
im Osten über die Heidelberger Straße und andererseits im Norden über die bestehende
Noackstraße. Die Anlieferung des Supermarktes, die Zufahrt zur Tiefgarage sowie der Feue r-
wehr erfolgt von Osten über die neue Zufahrt Heidelberger Straße.
Für diese Umsetzung wurden bereits im Bebauungsplan S 25.1 eine Zufahrt auf das Baufeld
N1 durch die vorhandene Lindenallee abgestimmt und planungsrechtlich vorbereitet (recht s-
kräftiger Bebauungsplan). Die hierfür erforderliche Entfernung der 4 städtischen Linden
(Baumnummern 149-152) ist Gegenstand dieser Magistratsvorlage (s. Übersichtslageplan_1)
Baum
Nr. Art Baumhöhe (m) Kronendurchmesser
(cm)
Stammdurchmesser
(cm)
149 Linde 10 5 53
150 Linde 16 10 131
151 Linde 8 4 38
152 Linde 14 6 111
Die 4 Linden wurden im Zuge der Planung durch ein Gutachten des Sachverständigenbüros
Leitsch auf ihre Verpflanzungsfähigkeit geprüft. Die Bäume Nr. 150 und 152 wurden dabei als
nicht verpflanzungswürdig eingestuft und wurden bereits gefällt. Die Bäume Nr. 149 und 151
wurden aus baubiologischer Sicht zur Verpflanzung empfohlen (s. Gutachten vom 12.06.2020
in der Anlage)
In einem zweiten Gutachten wurde geprüft, inwieweit der Standort der Linden (zwischen Hei-
delberger Straße und westlich verlaufendem Radweg) eine Verpflanzung zulässt. Auch hier ist
das Ergebnis positiv ausgefallen (s. Gutachten vom 26.04.2021 ergänzt am 20.05.2021 in der
Anlage)
Es ist vorgesehen, die beiden zu verpflanzenden Linden im Nahbereich unterzubringen. Ein
Standort wurde in Abstimmung mit der BVD New Living GmbH & Co KG und dem für den Quar-
tierspark beauftragten Büro für Freiraumplanung im Bereich der Schaukelanlage im Quartier s-
park gefunden (s. Übersichtslageplan_2). Dem Gutachten des Büros Leitsch lag zur Abgabe
noch nicht der abschließende Abstimmungsstand vor, daher weichen die Angaben zum neuen
Standort hier ab.
Im Zuge der Bauvorbereitungen in der 51. KW 2020 wurde die Fällung der Linden Nr. 150 und
152 bereits veranlasst.
Der Zeitpunkt der Verpflanzung wird im Gutachten, bei entsprechenden Maßnahmen, als zu
jedem Zeitpunkt (auch in den Sommermonaten) möglich benannt. Seitens des Grünflächena m-
tes wird eine Umsetzung der Maßnahme im Herbst 2021 nach Abklingen der Sommerzeit mit
Wärmespitzen oder Hitzewellen vorgegeben.
- 4 -
Zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde außerdem der Silberahorn (Baum Nr. 37 C) an der
südwestlichen Grundstücksgrenze über einen Fällantrag bei der UNB zur Fällung beantragt und
von dieser genehmigt. Grund hierfür war ein notwendiger und nicht zu verschiebender Bau
eines Trafohäuschens der e-netz –Südhessen. Der Zustand des Silberahorns wurde seitens des
Sachverständigenbüros Leitsch als abgängig und somit als nicht erhaltenswürdig eingeschätzt.
Auch eine Verpflanzung wird daher nicht empfohlen (s. beiliegendes Gutachten vom
12.06.2020).
Nach Sichtung der Unterlagen wurde von Seiten des Grünflächenamtes festgestellt, dass sich
der zu fällende Silberahorn nicht wie ursprünglich angenommen auf privatem, sondern auf
städtischem Grund im Quartierspark befindet. Aus diesem Grund ist der im Bescheid zum
Fällantrag bereits genehmigte Silberahorn über die Magistratsvorlage abschließend zur Fällung
freizugeben.
Die Kosten der Umpflanzung der 2 Linden (Baum-Nr. 149 und 151) und deren mindestens 5-
jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie der Fällung des Silberahorns (Baum-Nr.
37 C) trägt die Nassauische Heimstätte.
Ergänzend wird mit der Bauherrschaft nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsb e-
schlusses eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen, in der sich die Bauherrschaft zur
Verpflanzung der beiden städtischen Bäume Nr. 149 und Nr. 151 sowie der mind. 5 -jährigen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege verpflichtet. Die auf privatem Grund befindlichen
Bäume, welche verpflanzt oder gefällt werden sollen, wurden über die gültige Baumschutzsat-
zung geregelt und über die UNB genehmigt.
Darmstadt, den 3.8.2021
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 2
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Teitsch Sachverständigenbüro Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Im Neugrund 13 64521 Groß-Gerau GUTACHTEN Gutachten - Nr. 221_0329 Datum der Auftragserteilung | 18.03.2021 Datum der Ortsbesichtigung 08.04.2021 Datum der Gutachtenerstellung 26.04.2021, ergänzt am 20.05.2021 Gutachter Firma E-Mail / Telefon Rüdiger Masson Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur SVB Leitsch GmbH Im Neugrund 13 64521 Groß-Gerau r.masson@svb-leitsch.de / 0171-7255722 Projektbezeichnung Prüfung der Verpflanzbarkeit von 2 Linden BV Lincolnsiedlung, Darmstadt Auftraggeber Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesell. mbH Schaumainkai 47 60596 Frankfurt am Main über: Landschaftsarchitektur und Ökologie Dipl. Ing. A. Bezzenberger Ludwigshöhstraße 13 64285 Darmstadt Teitsch Sachverständigenbüro Inhalt 1. Vorbemerkungen... neneneneensesesne nennen 3 1.1. Fragestellung des Gutachtens... nennen 3 1.2 Mitarbeit... nennen sen 3 1.3 Beauftragung... nennen een 3 1.4. Ortsbesichtigung...............eeeeneeeenneeeeneneneeeenneneenenene nennen 3 1.5 Begrifflichkeiten ...................eneneneneneneneneneneneneneeeneneenenen essen 3 2. Begutachtung... nennen sense 4 2.1 Allgemeine Angaben...........eneneeneneneneneneneeseneneneenenenen nennen 5 2.2 ängel / Besonderheiten........................neeeneneeenenenene nennen 5 2.3 Fotodokumentation.............enenennenenennenenenenennnennenennenenensnnnnee 6 3. Befund ...........eseeensenenenesenenenenenensenennennnnennnnenenenenennenenenenesnennnsnna 3 3.1. Befund visuelle Begutachtung ...................eeenenenenenneneennenennenenennennnnn 3 4. Bewertung ........eeemeeermeeeneeenneeenneeen nennen nennen onen 4 4.1 Bruchsicherheit...........eenensenenennenenenennenenenenenennenenneneenenennnnenennnen nee 4 4.2 Standsicherheit..........eeeeneneeneenenenenenenenenenennenenenee nennen nn 4 4.3 Erhaltungswürdigkeit ............eeeeeeneneeneneeeeneneeeeneneenenenen nennen ernennen 4 4.4 Erhaltungsfähigkeit .............neeeeneeneeeneneneeeeneneneneeenenenen nennen 4 4.5 Verpflanzbarkeit...........eeeeenenenneneeseneneenenenenenene nennen ernennen 4 2 Teitsch Sachverständigenbüro 1. Vorbemerkungen 1.1 Fragestellung des Gutachtens Gegenstand dieses Gutachtens ist die Bewertung von 2 Linden hinsichtlich ihrer Stand- und Bruchsicherheit, Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsfähigkeit, die Festlegung gegebenenfalls notwendiger baumpflegerischer Maßnahmen zur, sofern erforderlich, Herstellung der Verkehrs- sicherheit sowie die Prüfung und Bewertung der Verpflanzbarkeit. 1.2 Mitarbeit Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch den Unterzeichner des Gutachtens. 1.3 _ Beauftragung Am 18.03.2021 wurde die SVB Leitsch GmbH durch die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Frankfurt am Main) zur Erstellung des Gutachtens beauftragt. 1.4 _ Ortsbesichtigung Am 08.04.2021 wurde vom Unterzeichner des Gutachtens eine Ortsbesichtigung zur visuellen Begutachtung der Bäume durchgeführt. Die Ergebnisse und die fotografische Dokumentation wurden an diesem Termin gewonnen, sofern nicht anders vermerkt. Ergänzung am 20.05.2021: Am 07.05.2021 fand ein gemeinsamer Vorort-Termin zur Besprech- ung der Verpflanzung der beiden Linden 149 und 151 statt. An diesem Termin nahmen Herr Fichtler (Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am ain), Frau Bezzenberger (Büro Landschaftsarchitektur und Ökologie, Darmstadt), Frau Volk (Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Dreieich) sowie Herr Masson teil. Ein Angebot zur Verpflanzung der beiden Linden durch die Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG wurde am 20.05.2021 durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 1.5 _ Begrifflichkeiten Im Gutachten verwendete Fachbegriffe werden zur besseren Verständlichkeit im Anhang im Einzelnen definiert. Die visuelle Begutachtung richtet sich nach den Kenntnissen der FLL-Baumkontrollrichtlinie'. ! Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2010): Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen 3 Teitsch Sachverständigenbüro 2. Begutachtung Abb. 1: Planausschnitt Freiflächenplan (G_01, Stand: 04.05.2020). Baumstandorte 149 und 151 rot eingezeichnet. Neue Baumstandorte (V) orange gekennzeichnet. Quelle: Landschaftsarchitektur & Ökologie, Dipl.-Ing. Angela Bezzenberger, Darmstadt. Straßenbegleitgrün (Linden-Allee), Heidelberger Straße, Standort Darmstadt Baumnummer 149 und 151 Baumart Tilia spec., Linde 2.1 Allgemeine Angaben Teitsch Sachverständigenbüro Entwicklungsphase Reifephase * gem. FLL Sicherheitserwartung höher * gem. FLL Höhe in m 8 (149), 7 (151) * geschätzt Stammumfang in cm 53 (149), 38 (151) * gemessen Umfangmaßband Grundsicherheit n.b. * gem. SIA Kronendurchmesser in m 4 * geschätzt Kronenansatz in m Höhe n.b. * gemessen Vitalität VS 0 - Explorationsphase * nach ROLOFF? Standform Allee Bedeutung / Funktion Alleebaum, Straßenbegleitgrün 2.2 Mängel / Besonderheiten Krone - Stamm - Wurzel - Baumumfeld Radweg/Fahrbahn, eingeschränkter Wurzelraum 2 ROLOFF, A. Baumkronen; Eugen Ulmer Verlag 2001 Teitsch Sachverständigenbüro 2.3 _Fotodokumentation Abb. 2: Bäume 149 und 151. Abb. 3: Bäume 149 und 151. Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 4: Bäume 149 und 151. Abb. 5: Bäume 149 und 151. Abb. 6: Bäume 149 und 151. Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 8: Baum 149. Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 10: Baum 151. eitsch Sachverständigenbüro Abb. 12: Baum 151. 10 Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 13: Neue Baumstandorte nördlich der geplanten Trafostation. Abb. 14: Neue Baumstandorte nördlich der geplanten Trafostation. 11 Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 15: Neue Baumstandorte nördlich der geplanten Trafostation. 12 Teitsch Sachverständigenbüro 3. Befund 3.1 Befund visuelle Begutachtung Die in diesem Gutachten aufgenommenen Linden mit den städtischen Baumnummern 149 und 151 befinden sich in der späten Jugendphase bzw. frühen Reifephase und zeigen eine gute Vitalität (Explorationsphase). Die beiden Bäume stehen als Bestandteil der Linden-Allee im Straßenbegleitgrün der Heidelberger Straße (Abb. 2 bis 12). Die berechtigte Sicherheitserwar- ung am Standort wird in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie mit höher bewertet. Diese Einstufung begründet sich in der Frequentierung des Baumumfeldes (öffentliche Straße und Radweg). m Zuge der visuellen Kontrolle wurden die nachfolgend dargestellten und für die Fragestellung des Gutachtens relevanten Mängel und Kriterien im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich estgestellt. Krone In den Kronen der beiden Linden waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung keine besonderen Auffälligkeiten sichtbar. Stamm An den Stämmen der beiden Linden waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung keine besonderen Auffälligkeiten sichtbar. Wurzeln Im Baumumfeld waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung keine Wurzelschäden sichtbar. Baumumfeld Der Wurzelbereich der beiden Linden ist durch den westlich angrenzenden Radweg sowie die östlich angrenzende Fahrbahn eingeschränkt. 13 Teitsch Sachverständigenbüro 4. Bewertung 4.1 Bruchsicherheit Die Bruchsicherheit der beiden Bäume war zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung nicht beeinträchtigt. 4.2 Standsicherheit Die Standsicherheit der beiden Bäume war zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung auf Grundlage der visuellen Begutachtung nicht beeinträchtigt. 4.3 Erhaltungswürdigkeit Die beiden Linden übernehmen an ihrem Standort als Teil der zusammenhängenden Linden- Allee wertvolle, über die Grundfunktionen des urbanen Grüns hinausgehende Funktionen im Hinblick auf gestalterische und ökologische Aspekte. In Bezug auf den zusammenhängenden Charakter der Linden-Allee wird die Erhaltungswürdigkeit der beiden Bäume als Bestandteil der Allee als hoch eingestuft. Als Einzelbäume mit einer lediglich geringen Dimension betrachtet, wird die Erhaltungswürdigkeit für diese beiden Bäume als gegeben (neutral) bewertet. 4.4 Erhaltungsfähigkeit Die beiden Bäume waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung als langfristig erhaltungsfähig einzustufen. 4.5 Verpflanzbarkeit Im Allgemeinen hängt die Verpflanzbarkeit eines Baumes aus baumbiologischer Sicht maßgeblich von dessen Alter (Entwicklungsphase), Vitalität, von vorhandenen Vorschädigungen und seinem Standort ab. Neben den baumbiologischen Aspekten müssen die Baumgrunddaten (Stammumfang, Höhe und Kronendurchmesser) vor allem in Bezug auf den für die Verpflanzung vorgesehenen neuen Standort und den Transportweg zum neuen Standort bewertet und berücksichtigt werden. Zuletzt sollten unter Beachtung der zuvor genannten Punkte die wirtschaftlichen Aspekte einer Baumverpflanzung, besonders in Bezug auf die zu erwartende Funktion des verpflanzten Baumes am neuen Standort und die fachlich einzuschätzenden Chancen einer erfolgreichen und langfristigen Etablierung am neuen Standort, geprüft werden. Die am häufigsten verwendeten Rundspatenmaschinen zur Verpflanzung von Bäumen mit möglichst großen Wurzelballen, sind in der Lage, Bäume mit Ballendurchmessern von 2,5 bis 3 m zu transportieren. Gemäß der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) sollte der Durchmesser des mit an den neuen Standort transportierten Wurzelballens mindestens den 10-fachen Stamm- 14 Teitsch Sachverständigenbüro durchmesser des verpflanzten Baumes umfassen. Nach dieser Vorgabe kann ein Stammdurch- messer von ca. 30 cm als Richtwert zur Beurteilung einer Baumverpflanzung mit Standard- methoden herangezogen werden. Die Verpflanzung von Bäumen mit Stammdurchmessern von mehr als 30 cm (Stammumfang von mehr als ca. 100 cm) ist unter dem Einsatz von speziell angefertigten, technischen Konstruktionen möglich, sollte jedoch in jedem Einzelfall auf eine realistische Umsetzbarkeit geprüft werden. In Bezug auf die Stammumfänge von 38 bzw. 53 cm kann eine Verpflanzung für die beiden Linden mit Standardmethoden grundsätzlich in Betracht gezogen werden. Auf Grundlage der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) sollte ein Wurzelballen von mindestens ca. 1,6 m (Baum 149) bzw. ca. 1,2 m (Baum 151) Durchmesser an den neuen Standort transportiert werden. Wie in Abb. 7 bis 12 zu erkennen, betragen die Abstände zwischen dem östlichen Randstein (Fahrbahn) bzw. der westlich angrenzenden Asphaltkante (Radweg) ca. 1,5 m (Baum 149) und ca. 1,7 m (Baum 151) bzw. ca. 0,9 m (Baum 149) und ca. 0,7 m (Baum 151). Die Breite des Grünstreifens zwischen dem östlichen Randstein und der westlichen Asphaltkante beträgt jeweils ca. 2,4 m. Da die Bäume nicht mittig im Grünstreifen, sondern seitlich verschoben in Richtung Radweg stehen, stellt der Abstand zwischen dem Baumstandort und der Asphaltkante des Radwegs den maximalen Radius eines runden Wurzelballens ohne vorherigen, lokalen Rückbau des Radwegs dar. Mit einem Abstand von ca. 0,9 m zur Asphaltkante, könnte für Baum 149 ein maximaler Wurzelballen von ca. 1,8 m Durchmesser ausgehoben und trans- portiert werden. Für Baum 151 beträgt der maximale Durchmesser des Wurzelballens mit einem Abstand von ca. 0,7 m zur Asphaltkante entsprechend ca. 1,4 m. Verglichen mit den zuvor genannten Mindestgrößen der Wurzelballen nach der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) ergibt sich ein jeweils um ca. 0,2 m größerer, maximaler Wurzelballen. Bei Durchführung der Großbaumverpflanzungen, gegebenenfalls unter Verwendung einer entsprechenden Rund- spatenmaschine, könnte der lokale Rückbau des seitlich an den Radweg angrenzenden Schotterbanketts erforderlich werden. Auf Grundlage der von Frau Bezzenberger zur Verfügung gestellten Leitungspläne der e-netz Südhessen AG (Auskunftsnummer: 96063859, Stand: 02.03.2021) sind innerhalb des Grünstreifens keine Versorgungsleitungen vorhanden. Die Einholung der Leitungspläne erfolgte in Zuständigkeit des Auftraggebers. Eine abschließende Überprüfung auf Vollständigkeit kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht erfolgen. Die von Frau Bezzenberger als mögliche neue Standorte genannten Pflanzflächen sind als neue Baumstandorte innerhalb der vorgesehenen Baumreihe, eine fachgerechte Herstellung der neuen Pflanzflächen vorausgesetzt, grundsätzlich geeignet (Abb. 1 und 13 bis 15). Die am aktuellen Standort vorliegenden Funktionen der beiden Bäume im Hinblick auf ökologische und 15 Teitsch Sachverständigenbüro gestalterische Aspekte können, eine erfolgreiche Etablierung vorausgesetzt, auch am neuen Standort langfristig erfüllt werden. Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung noch ausstehende Auffüllung des Geländes und damit eine Erhöhung des Geländeniveaus im Bereich der neuen Baumstandorte vorgesehen. In Abhängigkeit der weiteren Planung und zeitlichen Abfolge der Baumaßnahmen ist davon auszugehen, dass die vor- gesehenen neuen Standorte erst zeitlich verzögert bepflanzt werden können. Nach mündlicher Information durch Frau Bezzenberger könnte der Abschluss der Baumaßnahmen im Umfeld der neuen Baumstandorte und somit die Herstellung der endgültigen Pflanzflächen bis zu 2 Jahre dauern, wodurch eine Zwischenpflanzung der beiden Bäume erforderlich wird. Aus baum- biologischer Sicht wird eine Zwischenpflanzung der Bäume im Hinblick auf die zu erwartenden, negativen Auswirkungen auf die Vitalität und das Feinwurzelwachstum nicht empfohlen. Sollte eine Zwischenpflanzung der Bäume dennoch angestrebt werden, so müssten nach Information durch Frau Bezzenberger geeignete Standorte durch die Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt werden, da auf dem zu bebauenden Grundstück selbst keine geeigneten Standorte vorhanden sind. Der Zeitpunkt für die Großbaumverpflanzungen sollte möglichst in das Frühjahr oder den Herbst gelegt werden. Eine Verpflanzung der Bäume innerhalb der Sommer- oder Wintermonate wird aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Nach Verpflanzung der Bäume ist auf eine achgerechte und regelmäßige Bewässerung sowie gegebenenfalls Düngung zu achten. Ergänzung am 20.05.2021: Nach mündlicher Information durch Frau Bezzenberger ist die städtische Grünfläche westlich der neu geplanten Trafostation zur Auswahl neuer Pflanzstandorte zur Verfügung gestellt worden (Abb. 16 und 17), wodurch eine Zwischen- pflanzung der beiden Bäume nicht erforderlich ist. Nach Rücksprache mit Frau Volk vor Ort können die beiden Linden 149 und 151 unter Verwendung der Rundspatenmaschine Optimal 1700 ohne vorherigen Rückbau des vorhandenen Radwegs mit einem maximalen Wurzel- ballendurchmesser von ca. 1,7 m verpflanzt werden. Eine fachgerechte Ausführung der Groß- baumverpflanzung vorausgesetzt, ist nicht mit einer Beschädigung des Radwegs oder den (auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Leitungspläne) unterhalb des Radwegs verlaufenden Versorgungsleitungen zu rechnen. Der Zeitpunkt für die Großbaumverpflanzungen sollte möglichst in das Frühjahr oder den Herbst gelegt werden. Unter Berücksichtigung eines erhöhten Pflegeaufwands (z. B. zusätzliche Bewässerung, Verdunstungsschutzmaßnahmen) ist eine Großbaumverpflanzung jedoch ganzjährig möglich, sofern die erforderlichen Pflege- maßnahmen im Rahmen der Anwachspflege gewährleistet werden können. In Bezug auf die zu erwartenden Witterungsverhältnisse in den Sommermonaten wäre eine Verpflanzung der beiden Linden bis Ende Juni 2021 zu empfehlen. 16 Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 16: 07.05.2021: Neue Baumstandorte auf der städtischen Grünfläche westlich der geplanten Trafostation. Abb. 17: 07.05.2021: Neue Baumstandorte auf der städtischen Grünfläche westlich der geplanten Trafostation. 17 Teitsch Sachverständigenbüro Im Rahmen der Vorbereitung einer geplanten Großbaumverpflanzung, der Verpflanzung und des Transports sowie der Nachbehandlung und Anwachspflege am neuen Standort sind folgende Aspekte auf Grundlage der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) zu berücksichtigen. Die vorbereitenden Maßnahmen sollten möglichst ein bis zwei Vegetationsperioden vor einer geplanten Verpflanzung durchgeführt werden. Am alten Baumstandort sollte das Freigraben des zu transportierenden Wurzelballens mit einer Grabenbreite von mindestens ca. 20 cm möglichst abschnittsweise über zwei Vegetationsperioden verteilt erfolgen. Dabei sollte der Außenrand des Grabens der späteren Wurzelballenaußenseite entsprechen. Beim Freigraben des Wurzelballens in einem Durchgang ist auf die Gewährleistung der Standsicherheit des Baumes zu achten. Nach fachgerechter Durchtrennung der vorhandenen Wurzeln ist der errichtete Graben mit geeignetem Substrat oder dem gegebenenfalls aufbereiteten Aushubmaterial wieder zu verfüllen. Anschließend ist der Graben durchdringend zu wässern. In Abhängigkeit der vorge- fundenen und durchtrennten Wurzeln sind gegebenenfalls ausgleichende Schnittmaßnahmen in der Krone durchzuführen. Der vorbereitete Wurzelbereich ist bis zur Durchführung der Großbaumverpflanzung zu sichern und soweit erforderlich durch eine geeignete Absperrung zu schützen. Die Verpflanzung der beiden Linden kann mit einer Rundspatenmaschine in Standardausführung unter Berücksichtigung der maximalen Breite des vorhandenen Grünstreifens durchgeführt werden. Aufgrund der einseitig in Richtung Radweg verschobenen Baumstandorte ist der Wurzelballen entsprechend in seiner Form anzupassen und in Richtung Straße zu verschieben. Während des Transports der Bäume zu den neuen Baumstandorten ist auf eine ausreichende Bewässerung der Wurzelballen zu achten. Am neuen Standort sind die vorgesehenen Pflanzgruben vor Durchführung der Verpflanzung fachgerecht herzustellen und soweit erforderlich zu lockern. Die während des Aushubs des Wurzelballens durchtrennten Wurzeln sind freizulegen und fachgerecht nachzuschneiden. Um den Wurzelballen herum ist eine Rehabilitationszone mit einer Breite von mindestens ca. 40 cm zu errichten. Die Rehabilitationszone ist mit geeignetem, gegebenenfalls aufbereitetem Boden oder Substrat zu verfüllen. Anschließend ist eine durchdringende Wässerung der Rehabili- tationszone erforderlich. Die verpflanzten Bäume sind zur Gewährleistung der Standsicherheit entsprechend zu verankern. Das Kronenvolumen ist in Abhängigkeit der Größe der transportierten Wurzelballen fachgerecht anzupassen. Die Stämme der verpflanzten Bäume sollten z. B. durch einen Weißanstrich vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden. Für die Dauer der folgenden Anwachspflege ist die Bedeckung der Baumscheiben mit Mulch zu empfehlen. 18 Teitsch Sachverständigenbüro Im Rahmen der Anwachspflege ist eine fachgerechte und ausreichende Bewässerung über einen Zeitraum von mindestens 2 (bis zu 5) Jahren sicherzustellen. In Abhängigkeit der Witterung können ca. 15 bis 20 Bewässerungsgänge pro Jahr mit ca. 200 bis 400 L je Bewässerungsgang angesetzt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Düngung sollte erst nach vorheriger Bodenprobe bedarfsgerecht durchgeführt werden. Das vom Auftraggeber am 20.05.2021 zur Verfügung gestellte Angebot der Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG zur Verpflanzung der beiden Linden beinhaltet die Herstellung der neuen Pflanzgruben, die Verpflanzung der Bäume inklusive Transport, die Errichtung der Rehabili- tationszonen inkl. Verfüllung, die Verankerung der Bäume, die Durchführung der erforderlichen Kronenausgleichsschnitte sowie die Durchführung des ersten Bewässerungsgangs. Die an die Verpflanzung anschließende Anwachspflege sowie die vorbereitenden Maßnahmen im Vorfeld der Verpflanzung sind im übermittelten Angebot nicht enthalten. Nach Rücksprache mit Frau Volk ist eine zeitnahe Verpflanzung der Bäume ohne vorbereitende Maßnahmen in Verbindung mit der Errichtung fachgerechter Rehabilitationszonen und der Nachbehandlung der durch- trennten Wurzeln denkbar. Die Gesamtkosten des zur Verfügung gestellten Angebots zur Verpflanzung der beiden Linden ohne Anwachspflege betragen ca. 5470 € (inkl. 19% MwSt.). Da eine fachgerechte Anwachs- bzw. Fertigstellungspflege sowohl bei einer Verpflanzung der Bäume wie auch bei einer Kompensation durch Neuanpflanzungen erforderlich ist, kann die genannte Summe zur Bewertung des wirtschaftlichen Aspekts der Großbaumverpflanzungen herangezogen werden. Auf Grundlage der Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch beträgt der Gehölzwert der beiden Linden 149 und 151 bis zur Funktionserfüllung insgesamt ca. 5240 € (jeweils ca. 2620 €). Als Richtwert für eine Kompensation durch Neuanpflanzungen (Hochstamm 4xv, StU 20-25) können ohne Anwachs- bzw. Fertigstellungspflege ca. 2580 € (1290 € pro Neuanpflanzung) angesetzt werden. Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Rüdiger Masson Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur 19
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Baufeld N1 in der Lincoln-Siedlung – Abstimmung zu geplanten Fällungen/Umpflanzungen 13.07.2021 151 149 150 152 Zufahrt Baufeld durch Entfernung von 4 Linden Nach B-Plan S25.1 bereits abgestimmt und planungsrechtlich vorbereitet Baum Nr. 149 und 151 können nach Beurteilung des Büro Leitsch verpflanzt werden. Standort Silberahorn im Grenzbereich – keine Alternative für Trafostandort -Nach Beurteilung Büro Leitsch – nicht erhaltenswürdig Quartiersplatz Quartierspark Heidelberger Straße Baum Nr. 150 und 152 eine Verpflanzung wurde aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen – bereits gefällt.
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Punkt 21: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier Linden sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der Erschließung des Baufeldes N1 in der Lincoln-Siedlung (V-Nr. 2021/0215) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Punkt 10: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier Linden sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der Erschließung des Baufeldes N1 in der Lincoln-Siedlung (V-Nr. 2021/0215) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Leitsch achverständigenbüro Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Bahnhofstraße 2 64569 Nauheim Gutachten Gutachten -Nr. 220 0400 Datum der Auftragserteilung 12.05.2020 Datum der Ortsbesichtigung 15.05./05.06.2020 Datum der Gutachtenerstellung | 12.06.2020 Gutachter Rüdiger Masson (Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur) Firma SVB Leitsch GmbH Bahnhofstraße 2 64569 Nauheim E-Mail/Telefon r.masson@svb-leitsch.de/0171-7255722 Projektbezeichnung BV Lincolnsiedlung, Darmstadt Visuelle Begutachtung und Bewertung der Verpflanzbarkeit ausgewählter Bäume Auftraggeber Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesell. mbH Schaumainkai 47 60596 Frankfurt am Main über: Landschaftsarchitektur und Ökologie Dipl. Ing. A. Bezzenberger Ludwigshöhstraße 13 64285 Darmstadt Tab. 1: Baumnummern, Grunddaten, Empfehlung Verpflanzbarkeit leitsch Sachverständigenbüro Vitalität siehe Anhang. Städtische Baumnummern in Klammern ergänzt. Empfehlung Verpflanzbarkeit: Die Bewertung bezieht sich auf Standardmethoden (Rundspatenmaschinen) unter Berücksichtigung des aktuellen Baumstandorts und des aktuellen Baumzustands. Baum Gattung/Art Vitalität | Baumhöhe | Kronendurch- | Stamm- ] Entwicklungs-[ Empfehlung |] [m] messer umfang phase Verpflanzbarkeit [m] [cm] La/nein] 1 Aesculus hippocastanum, Roßkastanie 1 12 10 174 Reifephase nein 2 Aesculus hippocastanum, Roßkastanie 1 14 12 190 Alterungsphase nein 2A Tilia cordata, Winterlinde 1 10 9 84 Reifephase nein 4 Platanusx ae: Gewöhnliche 1 15 14 170 Reifephase nein | 5 Platanus x acerifolia, Gewöhnliche 1 16 14 170 Reifephase hein Platane 6 Picea omorika, Serbische Fichte 4 11 2 63 Reifephase nein 6A Pices omorika, Serbische Fichte 4 9 2 52 Reifephase | nein Quercus rubra, Amerikanische | 7 Roteiche 1 15 17 210 | Alterungsphase nein 11 I Acer platanoides, Spitzahorn 2 14 13 180 Alterungsphase nein 12 Acer platanoides, Spitzahorn 2 14 15 185 Alterungsphase nein 13 Acer platanoides, Spitzahorn 2 14 10 142 Reifephase nein 15 Acer platanoides, Spitzahorn 3 12 10 145 Reifephase nein 15A Acer platanoides, Spitzahorn 2 10 9 160 Reifephase nein 16 Salix alba 'Tristis‘, Trauerweide 3 8 9 265 | Alterungsphase nein Zu BEREIT 17 Acer platanoides, Spitzahorn 1 13 13 152 Reifephase nein 18 Ailanthus altissima, Götterbaum 2 16 16 380 | Alterungsphase nein 21 Picea abies, Fichte 2. Id 7 147 Reifephase nein 25 Robinia pseudoacacia, Robinie 2 13 10 125/106 Reifephase nein 25A Robinia pseudoacacia, Robinie 1 14 7 87 Reifephase nein 26 Betula pendula, Sandbirke 4 14 10 134 Reifephase nein - - 37C Acer saccharinum, Silberahorn 2 14 11 135 Reifephase nein 39 Acer saccharinum, Silberahorn 2 14 10 132 Reifephase nein 40 | Aesculus hippocastanum, Roßkastanie 1 14 10 160 Reifephase | nein 46 Salıx alba 'Tristis’, Trauerweide 2 12 14 293 Alterungsphase nein u Tilia spec., Linde 1 16 8 146 Reifephase nein Ei Tilia spec., Linde 1 14 6 111 Reifephase nein En Tilia spec., Linde 0 8 4 38 Jugendphase ja Tilia spec., Linde 1 11 7 8 Reifephase ja 2 Tilia spec., Linde 1 16 10 131 Reifephase nein 32 Tilia spec., Linde je) 10 5 53 Reifephase ja (149) m er Sachverständigenbüro Tab. 2: Verkehrssicherheit, zugehörige Maßnahmen, Dringlichkeitsstufen, Kontrollintervall "Teitsch Verkehrssicherheit siehe Anhang, Punkt I.; Dringlichkeitsstufen siehe Anhang, Punkt I. a. Baum Verkehrssicherheit baumpflegerische Maßnahme (Dringlichkeitsstufe) | Kontrollintervall 1 verkehrssicher nach Maßnahme Totholzbeseitigung (2): Astbruch entfernen nr alle 2 Jahre 2 u verkehrssicher jährlich 2A verkehrssicher alle 2 Jahre 4 verkehrssicher nach Maßnahme Totholzbeseitigung (3) | alle 2 Jahre [ 5 verkehrssicher alle 2 Jahre 6 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgestorben jährlich 6A verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgestorben jährlich | 7 verkehrssicher nach Maßnahme | Totholzbeseitigung (3) jährlich 11 verkehrssicher jährlich 12 verkehrssicher jährlich 13 l verkehrssicher alle 2 Jahre 15 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgängig jährlich 15A verkehrssicher jährlich 16 r verkehrssicher nach Maßnahme Kroneneinkürzung (2): Ast mit Rissbildung ca. 1,5 m einkürzen jährlich 17 verkehrssicher alle 2 Jahre ] 18 nicht abschließend bewertbar Fremdbewuchs entfernen (-) jährlich 21 verkehrssicher | alle 2 Jahre 25 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (1): Zwiesel tief eingerissen, Bruchgefahr jährlich 25A verkehrssicher alle 2 Jahre 26 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgestorben Jährlich 37C verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (2): Bodenauftrag, Bodenverdichtung jährlich 39 verkehrssicher | alle 2 Jahre =] verkehrssicher alle 2 Jahre | 46 verkehrssicher nach Maßnahme en eu " Jährlich EN verkehrssicher alle 2 Jahre nt verkehrssicher alle 2 Jahre on verkehrssicher I alle 3 Jahre ces verkehrssicher alle 2 Jahre ns verkehrssicher alle 2 Jahre 2 verkehrssicher alle 2 Jahre \Teitsch Sachverständigenbüro 02 Anı3 won |8 > VErIER, Bi = = = A, ei IR Sy mE Abb. 1: Planausschnitt Rodungsplan (G_02, Stand: 04.05.2020). Baumnummern grün eingezeichnet. Quelle: Landschaftsarchitektur und Ökologie, Dipl.-Ing. A. Bezzenberger, Darmstadt. Es ) 2 ( ) eitsch Sachverständigenbüro Der Götterbaum mit der Nummer 18 befindet sich in der Alterungsphase und zeigt eine reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind Astungswunden, Rindenschäden und schwächere Totäste sichtbar. Aufgrund des Fremdbewuchses am Stamm konnte die Verkehrssicherheit dieses Baumes während der Ortsbesichtigung nicht vollständig beurteilt werden. Im Baumumfeld sind Rindenschäden an oberflächennahen Wurzeln sichtbar. Aufgrund des Alters und der Dimension des Baumes in Verbindung mit der Baumart wird eine Verpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 72 bis 76). Die Fichte mit der Nummer 21 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind mehrere Totäste sowie ein Nistplatz vorhanden. Am Stamm sind Astungswunden sichtbar. Aufgrund der rückgängigen Vitalität wird eine Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 77 bis 80). Die Robinie mit der Nummer 25 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). Aufgrund des tief eingerissenen Zwiesels und der vorliegenden Bruchgefahr sollte dieser Baum möglichst schnell entfernt werden (Abb. 81 bis 85). Die Robinie mit der Nummer 25A befindet sich ebenfalls in der Reifephase und zeigt eine gute Vitalität (Degenerationsphase). In der Krone sind schwächere Totäste sowie die Bildung eines V- Zwiesels zu erkennen. Aufgrund der Fehlentwicklung in der Krone (V-Zwiesel) wird eine Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Aufgrund des Standortes im geschützten Randbereich des lockeren Bestandes und der dadurch bedingten schlanken und hohen Wuchsform, müsste dieser Baum bei einer Verpflanzung an einen ähnlichen Standort mit entsprechendem Windschutz verpflanzt werden (Abb. 86 bis 89). Die Birke mit der Nummer 26 ist abgestorben und sollte im Rahmen der baumpflegerischen Arbeiten entfernt werden. In der Krone sind Fruchtkörper des Birkenporlings (Piptoporus betulinus) vorhanden (Abb. 90 bis 93). Der Silberahorn mit der Nummer 37C befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). Aufgrund des angebrachten Stammschutzes konnte der Stamm- umfang lediglich geschätzt werden. In der Krone sind Kappungsstellen, Misteln und schwächere Totäste vorhanden. Im Baumumfeld ist aufgrund der Errichtung einer Baustraße ein einseitiger Bodenauftrag mit Bodenverdichtung bis weniger als 1 m an den Stammfuß heran sichtbar. Aufgrund des deutlich beeinträchtigten und baulich veränderten Baumumfelds sowie der zu erwartenden, nachhaltigen Schädigung des Wurzelbereichs durch die erzeugte Bodenver- dichtung, wird die Entfernung dieses Baumes im Rahmen der baumpflegerischen Arbeiten nn leitsch Sachverständigenbüro empfohlen. Aufgrund des beeinträchtigten Wurzelbereichs in Verbindung mit der vorliegenden Vorschädigung wird eine Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Bei Erhalt dieses Baumes sollte die errichtete Baustraße möglichst schnell zurückgebaut und der Bodenverdichtung durch eine Baumumfeldverbesserung entgegengewirkt werden (Abb. 94 bis 98). Der Silberahorn mit der Nummer 39 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind Misteln und schwächere Totäste sichtbar. Am Stamm zeigt dieser Baum kleinere Rindenschäden. Aufgrund der reduzierten Vitalität wird eine Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 99 bis 102). Die Roßkastanie mit der Nummer 40 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine gute Vitalität (Degenerationsphase). Sowohl am Stamm als auch in der Krone zeigt dieser Baum keine besonderen Auffälligkeiten. Aufgrund der guten Vitalität und Wuchsform dieses Baumes ohne erkennbare Vorschädigungen ist eine Verpflanzung prinzipiell denkbar. Unter Berücksichtigung der Dimension des Baumes und des Stammumfangs von ca. 160 cm, würden jedoch technische Sonderlösungen zur Verpflanzung dieses Baumes erforderlich werden (Abb. 103 bis 106). Die Trauerweide mit der Nummer 46 befindet sich in der Alterungsphase und zeigt eine reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind Astausbrüche, Rindenschäden und verkehrssicherheitsrelevante Totäste sichtbar. Am Stamm zeigt dieser Baum Fremdbewuchs, einen leichten Schrägstand sowie Höhlungen mit lokal deutlichem Hohlklang. Im Baumumfeld wurde im Abstand von ca. 3,5 m zum Baumstandort Boden ab- und Schotter aufgetragen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden bei Erhalt des Baumes baumpflegerische Maßnahmen erforderlich (siehe Tab. 2). Aufgrund der Dimension des Baumes, seines Alters und der vorhandenen Vorschädigungen wird eine Verpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 107 bis 113). Die städtischen Linden mit den Nummern 149 bis 154 befinden sich in der frühen bis mittleren Reifephase (Bäume 149, 150 und 152 bis 154) bzw. in der Jugendphase (Baum 151) und zeigen eine gute Vitalität (Explorations- bzw. Degenerationsphase). Die Bäume zeigen die für städtische Bäume typischen Merkmale wie z. B. Astungswunden in der Krone, schwächeres Totholz oder Stammaustriebe. Baum 154 zeigt einen lokalen Hohlklang am Stamm. An Baum 153 ist ein älterer, bereits überwallter Rindenschaden am Stamm sichtbar. Aufgrund ihrer Dimension und des Standortes innerhalb der zusammenhängenden Lindenallee in Verbindung mit dem einseitig beeinträchtigten und begrenzten Wurzelbereich (Radweg) wird eine Verpflanzung für die Bäume 150, 152 und 154 aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Für die Bäume 149, 151 und 153 Lfeitsch Sachverständigenbüro könnte eine Verpflanzung mit Standardmethoden grundsätzlich durchgeführt werden, sollte jedoch vorab aufgrund der beengten Wurzelbereiche (Fahrbahn und Radweg) für jeden Einzelbaum geprüft werden. Bei Entfernung der Bäume 149 bis 152 sollten die an die Baumstandorte 150 und 152 angrenzenden und verbleibenden Bäume mit den Nummern 148 und 154 als Reaktion auf die veränderten Windlastverhältnisse durch die einseitige Freistellung um ca. 1 bis 1,5 m eingekürzt werden (Abb. 114 bis 120). Aufgrund der an einigen Bäumen vorhandenen Habitatstrukturen (Höhlungen, Nistplätze) sind vor und während der Ausführung der baumpflegerischen Arbeiten bzw. vor Fällung der Bäume die Belange des Artenschutzes zu beachten. Zur Bewertung der technischen Umsetzbarkeit der Baumverpflanzungen und zur Bewertung des Anwachserfolgs der Bäume am neuen Standort, wird als Ergänzung zu den Ausführungen in diesem Gutachten eine Beratung durch eine Fachfirma für Großbaumverpflanzungen vor Ort empfohlen. SVB Leitsch GmbH Rüdiger Masson Dipl.-Biologe FLL-zert. Baumkontrolleur leitsch Sachverständigenbüro Abb, 92: Baum 26. Abb. 93: Baum 26. Faber Abb. 94: Baum 37C. Abb. 95: Baum 37C. 41 Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 97: Baum 37C. Kappungsstelle (roter Pfeil). Abb. 98: Baum 37C. 42 leitsch Sachverständigenbüro Abb. 116: Lindenallee. Bäume 149, 151 und 153. 48 \Teitsch Sachverständigenbüro Abb. 117: Baum 149. Abb. 118: Baum 151. N: ua B \ EZ u 0 RR Abb. 119: Baum 153. Abb. 120: Baum 150. 49
anlage 4
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13.07.2021 Standort umzupflanzende Linden aus Baufeld N1 Ergänzende Baumpflanzungen (Herbst 2021) im Zuge Projekt Quartierspark Lincoln Baumumpflanzung aus N1 Baumneupflanzung T – Tilia spec. E Quercus robur K Pinus sylvestris A Acer campestre „Elsrijk“ C Carpinus betulus Aufgestellt: i.A. U.Aloe-Rudolph (67/14, -2142) Grünflächenamt Stadt Darmstadt E E E E K K C A A T T
Beratungsverlauf (3)
Orte (4)
- Heidelberger Straße
- Noackstraße
- Bahnhofstraße 2
- Ludwigshöhstraße 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0215
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00