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2021/0215

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier Linden sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der Erschließung des Baufeldes N1 in der Lincoln-Siedlung

Magistratsvorlage 03.08.2021

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2021/0215

6478 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.08.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0215 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: ./. 
Kostenstelle:  ./. Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  ./. Sachkonto: ./. 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen  
Baumbestandes  
hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier Linden  
sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der Erschließung 
des Baufeldes N1 in der Lincoln -Siedlung 
 
Vorlage vom: 03.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Fällung von zwei Linden (Nr. 150 und 152) wird im Nachgang der bereits vollzogenen  
    Fällung zugestimmt.  
2. Der Umpflanzung von zwei Linden (Nr. 149 und 151) unter ökologischer Baubegleitung an  
    einen vorabgestimmten Standort durch eine Fachfirma  wird zugestimmt.  
3. Der Fällung des Silberahorns (Nr. 37 C) wird zugestimmt.  
4. Nach Magistratsbeschluss können die Fällungsarbeiten durch den Investor beauftragt und  
    außerhalb der Brut - und Setzzeit durchgeführt werden.

- 2 - 
Anlagen: Gutachten Büro Leitsch vom 12.6.2020  
Gutachten Büro Leitsch vom 26.4.2021  
Übersichtslageplan_1  
Übersichtslageplan_2  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  3.8.2021  
 
 
Für das Baufeld N1 in der Lincoln-Siedlung plant die Nassauische Heimstätte Wohn- und Ent-
wicklungsgruppe mbH einen Wohnkomplex für insgesamt 248 Mietwohnungen mit Tiefgarage 
und Gewerbefläche zu errichten. Das Grundstück liegt im nordöstlichen Bereich der Lincoln -
Siedlung an der Ecke Heidelberger Straße/ Noackstraße. Es ist begrenzt durch die Heidelber-
ger Straße im Osten, den Quartiersplatz im Süden und die Grünachse nördlich des Quartie r-
sparks im Westen.  
Für die motorisierte Erschließung des Baufeldes sind zwei neue Zufahrten geplant: Einerseits 
im Osten über die Heidelberger Straße und andererseits im Norden über die bestehende 
Noackstraße. Die Anlieferung des Supermarktes, die Zufahrt zur Tiefgarage sowie der Feue r-
wehr erfolgt von Osten über die neue Zufahrt Heidelberger Straße. 
Für diese Umsetzung wurden bereits im Bebauungsplan S 25.1 eine Zufahrt auf das Baufeld 
N1 durch die vorhandene Lindenallee abgestimmt und planungsrechtlich vorbereitet (recht s-
kräftiger Bebauungsplan). Die hierfür erforderliche Entfernung der 4 städtischen Linden 
(Baumnummern 149-152) ist Gegenstand dieser Magistratsvorlage (s. Übersichtslageplan_1) 
 
Baum 
Nr. Art Baumhöhe (m) Kronendurchmesser 
(cm) 
Stammdurchmesser 
(cm) 
149 Linde 10 5 53 
150 Linde 16 10 131 
151 Linde 8 4 38 
152 Linde 14 6 111 
 
Die 4 Linden wurden im Zuge der Planung durch ein Gutachten des Sachverständigenbüros 
Leitsch auf ihre Verpflanzungsfähigkeit geprüft. Die Bäume Nr. 150 und 152 wurden dabei als 
nicht verpflanzungswürdig eingestuft und wurden bereits gefällt. Die Bäume Nr.  149 und 151 
wurden aus baubiologischer Sicht zur Verpflanzung empfohlen (s. Gutachten vom 12.06.2020 
in der Anlage) 
In einem zweiten Gutachten wurde geprüft, inwieweit der Standort der Linden (zwischen Hei-
delberger Straße und westlich verlaufendem Radweg) eine Verpflanzung zulässt. Auch hier ist 
das Ergebnis positiv ausgefallen (s. Gutachten vom 26.04.2021 ergänzt am 20.05.2021 in der 
Anlage) 
Es ist vorgesehen, die beiden zu verpflanzenden Linden im Nahbereich unterzubringen. Ein 
Standort wurde in Abstimmung mit der BVD New Living GmbH & Co KG und dem für den Quar-
tierspark beauftragten Büro für Freiraumplanung im Bereich der Schaukelanlage im Quartier s-
park gefunden (s. Übersichtslageplan_2). Dem Gutachten des Büros Leitsch lag zur Abgabe 
noch nicht der abschließende Abstimmungsstand vor, daher weichen die Angaben zum neuen 
Standort hier ab. 
Im Zuge der Bauvorbereitungen in der 51. KW 2020 wurde die Fällung der Linden Nr. 150 und 
152 bereits veranlasst.  
Der Zeitpunkt der Verpflanzung wird im Gutachten, bei entsprechenden Maßnahmen, als zu 
jedem Zeitpunkt (auch in den Sommermonaten) möglich benannt. Seitens des Grünflächena m-
tes wird eine Umsetzung der Maßnahme im Herbst 2021 nach Abklingen der Sommerzeit mit 
Wärmespitzen oder Hitzewellen vorgegeben.

- 4 - 
 
 
 
Zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde außerdem der Silberahorn (Baum Nr. 37 C) an der 
südwestlichen Grundstücksgrenze über einen Fällantrag bei der UNB zur Fällung beantragt und 
von dieser genehmigt. Grund hierfür war ein notwendiger und nicht zu verschiebender  Bau 
eines Trafohäuschens der e-netz –Südhessen. Der Zustand des Silberahorns wurde seitens des 
Sachverständigenbüros Leitsch als abgängig und somit als nicht erhaltenswürdig eingeschätzt. 
Auch eine Verpflanzung wird daher nicht empfohlen (s. beiliegendes Gutachten vom 
12.06.2020). 
 
Nach Sichtung der Unterlagen wurde von Seiten des Grünflächenamtes festgestellt, dass sich 
der zu fällende Silberahorn nicht wie ursprünglich angenommen auf privatem, sondern auf 
städtischem Grund im Quartierspark befindet. Aus diesem Grund ist der im Bescheid zum 
Fällantrag bereits genehmigte Silberahorn über die Magistratsvorlage abschließend zur Fällung 
freizugeben. 
 
Die Kosten der Umpflanzung der 2 Linden (Baum-Nr. 149 und 151) und deren mindestens 5-
jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie der Fällung des Silberahorns (Baum-Nr. 
37 C) trägt die Nassauische Heimstätte. 
Ergänzend wird mit der Bauherrschaft nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsb e-
schlusses eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen, in der sich die Bauherrschaft zur 
Verpflanzung der beiden städtischen Bäume Nr. 149 und Nr. 151 sowie der mind. 5 -jährigen 
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege verpflichtet. Die auf privatem Grund befindlichen 
Bäume, welche verpflanzt oder gefällt werden sollen, wurden über die gültige Baumschutzsat-
zung geregelt und über die UNB genehmigt. 
 
Darmstadt, den 3.8.2021 
 
 
Dezernat III 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

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Teitsch

Sachverständigenbüro

Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Im Neugrund 13 64521 Groß-Gerau

GUTACHTEN

Gutachten - Nr. 221_0329
Datum der Auftragserteilung | 18.03.2021
Datum der Ortsbesichtigung 08.04.2021

Datum der
Gutachtenerstellung

26.04.2021, ergänzt am 20.05.2021

Gutachter

Firma

E-Mail / Telefon

Rüdiger Masson
Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur

SVB Leitsch GmbH
Im Neugrund 13
64521 Groß-Gerau

r.masson@svb-leitsch.de / 0171-7255722

Projektbezeichnung

Prüfung der Verpflanzbarkeit von 2 Linden
BV Lincolnsiedlung, Darmstadt

Auftraggeber

Nassauische Heimstätte

Wohnungs- und Entwicklungsgesell. mbH
Schaumainkai 47

60596 Frankfurt am Main

über:

Landschaftsarchitektur und Ökologie
Dipl. Ing. A. Bezzenberger
Ludwigshöhstraße 13

64285 Darmstadt

Teitsch

Sachverständigenbüro

Inhalt

1. Vorbemerkungen... neneneneensesesne nennen 3
1.1. Fragestellung des Gutachtens... nennen 3
1.2 Mitarbeit... nennen sen 3
1.3 Beauftragung... nennen een 3
1.4. Ortsbesichtigung...............eeeeneeeenneeeeneneneeeenneneenenene nennen 3
1.5 Begrifflichkeiten ...................eneneneneneneneneneneneneneeeneneenenen essen 3

2. Begutachtung... nennen sense 4
2.1 Allgemeine Angaben...........eneneeneneneneneneneeseneneneenenenen nennen 5
2.2 ängel / Besonderheiten........................neeeneneeenenenene nennen 5
2.3  Fotodokumentation.............enenennenenennenenenenennnennenennenenensnnnnee 6

3. Befund ...........eseeensenenenesenenenenenensenennennnnennnnenenenenennenenenenesnennnsnna 3
3.1. Befund visuelle Begutachtung ...................eeenenenenenneneennenennenenennennnnn 3

4. Bewertung ........eeemeeermeeeneeenneeenneeen nennen nennen onen 4
4.1 Bruchsicherheit...........eenensenenennenenenennenenenenenennenenneneenenennnnenennnen nee 4
4.2  Standsicherheit..........eeeeneneeneenenenenenenenenenennenenenee nennen nn 4
4.3  Erhaltungswürdigkeit ............eeeeeeneneeneneeeeneneeeeneneenenenen nennen ernennen 4
4.4  Erhaltungsfähigkeit .............neeeeneeneeeneneneeeeneneneneeenenenen nennen 4
4.5  Verpflanzbarkeit...........eeeeenenenneneeseneneenenenenenene nennen ernennen 4

2

Teitsch

Sachverständigenbüro

1. Vorbemerkungen

1.1 Fragestellung des Gutachtens

Gegenstand dieses Gutachtens ist die Bewertung von 2 Linden hinsichtlich ihrer Stand- und
Bruchsicherheit, Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsfähigkeit, die Festlegung gegebenenfalls
notwendiger baumpflegerischer Maßnahmen zur, sofern erforderlich, Herstellung der Verkehrs-
sicherheit sowie die Prüfung und Bewertung der Verpflanzbarkeit.

1.2 Mitarbeit

Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch den Unterzeichner des Gutachtens.

1.3 _ Beauftragung
Am 18.03.2021 wurde die SVB Leitsch GmbH durch die Nassauische Heimstätte Wohnungs-
und Entwicklungsgesellschaft mbH (Frankfurt am Main) zur Erstellung des Gutachtens

beauftragt.

1.4 _ Ortsbesichtigung
Am 08.04.2021 wurde vom Unterzeichner des Gutachtens eine Ortsbesichtigung zur visuellen
Begutachtung der Bäume durchgeführt. Die Ergebnisse und die fotografische Dokumentation

wurden an diesem Termin gewonnen, sofern nicht anders vermerkt.

Ergänzung am 20.05.2021: Am 07.05.2021 fand ein gemeinsamer Vorort-Termin zur Besprech-

ung der Verpflanzung der beiden Linden 149 und 151 statt. An diesem Termin nahmen Herr
Fichtler (Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am

ain), Frau Bezzenberger (Büro Landschaftsarchitektur und Ökologie, Darmstadt), Frau Volk
(Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Dreieich) sowie Herr Masson teil. Ein Angebot zur
Verpflanzung der beiden Linden durch die Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG wurde am
20.05.2021 durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

1.5 _ Begrifflichkeiten
Im Gutachten verwendete Fachbegriffe werden zur besseren Verständlichkeit im Anhang im
Einzelnen definiert.

Die visuelle Begutachtung richtet sich nach den Kenntnissen der FLL-Baumkontrollrichtlinie'.

! Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2010): Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für

Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen

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Teitsch

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2. Begutachtung

Abb. 1: Planausschnitt Freiflächenplan (G_01, Stand: 04.05.2020). Baumstandorte 149 und 151 rot
eingezeichnet. Neue Baumstandorte (V) orange gekennzeichnet. Quelle: Landschaftsarchitektur &
Ökologie, Dipl.-Ing. Angela Bezzenberger, Darmstadt.

Straßenbegleitgrün (Linden-Allee), Heidelberger Straße,
Standort Darmstadt
Baumnummer 149 und 151
Baumart Tilia spec., Linde

2.1 Allgemeine Angaben

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Entwicklungsphase

Reifephase

* gem. FLL

Sicherheitserwartung

höher

* gem. FLL

Höhe in m

8 (149), 7 (151)

* geschätzt

Stammumfang in cm

53 (149), 38 (151)

* gemessen Umfangmaßband

Grundsicherheit n.b. * gem. SIA
Kronendurchmesser in m 4 * geschätzt
Kronenansatz in m Höhe n.b. * gemessen
Vitalität VS 0 - Explorationsphase * nach ROLOFF?
Standform Allee

Bedeutung / Funktion Alleebaum, Straßenbegleitgrün

2.2 Mängel / Besonderheiten

Krone -

Stamm -

Wurzel -

Baumumfeld Radweg/Fahrbahn, eingeschränkter Wurzelraum

2 ROLOFF, A. Baumkronen; Eugen Ulmer Verlag 2001

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2.3 _Fotodokumentation

Abb. 2: Bäume 149 und 151.

Abb. 3: Bäume 149 und 151.

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Abb. 4: Bäume 149 und 151.

Abb. 5: Bäume 149 und 151. Abb. 6: Bäume 149 und 151.

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Abb. 8: Baum 149.

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Abb. 10: Baum 151.

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Abb. 12: Baum 151.

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Abb. 13: Neue Baumstandorte nördlich der geplanten Trafostation.

Abb. 14: Neue Baumstandorte nördlich der geplanten Trafostation.

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Abb. 15: Neue Baumstandorte nördlich der geplanten Trafostation.

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3. Befund
3.1 Befund visuelle Begutachtung

Die in diesem Gutachten aufgenommenen Linden mit den städtischen Baumnummern 149 und
151 befinden sich in der späten Jugendphase bzw. frühen Reifephase und zeigen eine gute
Vitalität (Explorationsphase). Die beiden Bäume stehen als Bestandteil der Linden-Allee im
Straßenbegleitgrün der Heidelberger Straße (Abb. 2 bis 12). Die berechtigte Sicherheitserwar-
ung am Standort wird in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie mit höher bewertet.
Diese Einstufung begründet sich in der Frequentierung des Baumumfeldes (öffentliche Straße
und Radweg).

m Zuge der visuellen Kontrolle wurden die nachfolgend dargestellten und für die Fragestellung
des Gutachtens relevanten Mängel und Kriterien im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich

estgestellt.

Krone

In den Kronen der beiden Linden waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung keine besonderen
Auffälligkeiten sichtbar.

Stamm

An den Stämmen der beiden Linden waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung keine
besonderen Auffälligkeiten sichtbar.

Wurzeln
Im Baumumfeld waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung keine Wurzelschäden sichtbar.

Baumumfeld

Der Wurzelbereich der beiden Linden ist durch den westlich angrenzenden Radweg sowie die
östlich angrenzende Fahrbahn eingeschränkt.

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4. Bewertung

4.1  Bruchsicherheit
Die Bruchsicherheit der beiden Bäume war zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung nicht

beeinträchtigt.

4.2 Standsicherheit
Die Standsicherheit der beiden Bäume war zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung auf Grundlage

der visuellen Begutachtung nicht beeinträchtigt.

4.3  Erhaltungswürdigkeit

Die beiden Linden übernehmen an ihrem Standort als Teil der zusammenhängenden Linden-
Allee wertvolle, über die Grundfunktionen des urbanen Grüns hinausgehende Funktionen im
Hinblick auf gestalterische und ökologische Aspekte. In Bezug auf den zusammenhängenden
Charakter der Linden-Allee wird die Erhaltungswürdigkeit der beiden Bäume als Bestandteil der
Allee als hoch eingestuft. Als Einzelbäume mit einer lediglich geringen Dimension betrachtet,
wird die Erhaltungswürdigkeit für diese beiden Bäume als gegeben (neutral) bewertet.

4.4  Erhaltungsfähigkeit
Die beiden Bäume waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung als langfristig erhaltungsfähig

einzustufen.

4.5  Verpflanzbarkeit

Im Allgemeinen hängt die Verpflanzbarkeit eines Baumes aus baumbiologischer Sicht
maßgeblich von dessen Alter (Entwicklungsphase), Vitalität, von vorhandenen Vorschädigungen
und seinem Standort ab. Neben den baumbiologischen Aspekten müssen die Baumgrunddaten
(Stammumfang, Höhe und Kronendurchmesser) vor allem in Bezug auf den für die Verpflanzung
vorgesehenen neuen Standort und den Transportweg zum neuen Standort bewertet und
berücksichtigt werden. Zuletzt sollten unter Beachtung der zuvor genannten Punkte die
wirtschaftlichen Aspekte einer Baumverpflanzung, besonders in Bezug auf die zu erwartende
Funktion des verpflanzten Baumes am neuen Standort und die fachlich einzuschätzenden
Chancen einer erfolgreichen und langfristigen Etablierung am neuen Standort, geprüft werden.

Die am häufigsten verwendeten Rundspatenmaschinen zur Verpflanzung von Bäumen mit
möglichst großen Wurzelballen, sind in der Lage, Bäume mit Ballendurchmessern von 2,5 bis 3
m zu transportieren. Gemäß der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) sollte der Durchmesser des
mit an den neuen Standort transportierten Wurzelballens mindestens den 10-fachen Stamm-

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durchmesser des verpflanzten Baumes umfassen. Nach dieser Vorgabe kann ein Stammdurch-
messer von ca. 30 cm als Richtwert zur Beurteilung einer Baumverpflanzung mit Standard-
methoden herangezogen werden. Die Verpflanzung von Bäumen mit Stammdurchmessern von
mehr als 30 cm (Stammumfang von mehr als ca. 100 cm) ist unter dem Einsatz von speziell
angefertigten, technischen Konstruktionen möglich, sollte jedoch in jedem Einzelfall auf eine
realistische Umsetzbarkeit geprüft werden.

In Bezug auf die Stammumfänge von 38 bzw. 53 cm kann eine Verpflanzung für die beiden
Linden mit Standardmethoden grundsätzlich in Betracht gezogen werden. Auf Grundlage der
ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) sollte ein Wurzelballen von mindestens ca. 1,6 m (Baum
149) bzw. ca. 1,2 m (Baum 151) Durchmesser an den neuen Standort transportiert werden. Wie
in Abb. 7 bis 12 zu erkennen, betragen die Abstände zwischen dem östlichen Randstein
(Fahrbahn) bzw. der westlich angrenzenden Asphaltkante (Radweg) ca. 1,5 m (Baum 149) und
ca. 1,7 m (Baum 151) bzw. ca. 0,9 m (Baum 149) und ca. 0,7 m (Baum 151). Die Breite des
Grünstreifens zwischen dem östlichen Randstein und der westlichen Asphaltkante beträgt
jeweils ca. 2,4 m. Da die Bäume nicht mittig im Grünstreifen, sondern seitlich verschoben in
Richtung Radweg stehen, stellt der Abstand zwischen dem Baumstandort und der Asphaltkante
des Radwegs den maximalen Radius eines runden Wurzelballens ohne vorherigen, lokalen
Rückbau des Radwegs dar. Mit einem Abstand von ca. 0,9 m zur Asphaltkante, könnte für
Baum 149 ein maximaler Wurzelballen von ca. 1,8 m Durchmesser ausgehoben und trans-
portiert werden. Für Baum 151 beträgt der maximale Durchmesser des Wurzelballens mit einem
Abstand von ca. 0,7 m zur Asphaltkante entsprechend ca. 1,4 m. Verglichen mit den zuvor
genannten Mindestgrößen der Wurzelballen nach der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) ergibt
sich ein jeweils um ca. 0,2 m größerer, maximaler Wurzelballen. Bei Durchführung der
Großbaumverpflanzungen, gegebenenfalls unter Verwendung einer entsprechenden Rund-
spatenmaschine, könnte der lokale Rückbau des seitlich an den Radweg angrenzenden
Schotterbanketts erforderlich werden. Auf Grundlage der von Frau Bezzenberger zur Verfügung
gestellten Leitungspläne der e-netz Südhessen AG (Auskunftsnummer: 96063859, Stand:

02.03.2021) sind innerhalb des Grünstreifens keine Versorgungsleitungen vorhanden. Die

Einholung der Leitungspläne erfolgte in Zuständigkeit des Auftraggebers. Eine abschließende

Überprüfung auf Vollständigkeit kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht erfolgen.

Die von Frau Bezzenberger als mögliche neue Standorte genannten Pflanzflächen sind als neue
Baumstandorte innerhalb der vorgesehenen Baumreihe, eine fachgerechte Herstellung der
neuen Pflanzflächen vorausgesetzt, grundsätzlich geeignet (Abb. 1 und 13 bis 15). Die am

aktuellen Standort vorliegenden Funktionen der beiden Bäume im Hinblick auf ökologische und

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Teitsch

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gestalterische Aspekte können, eine erfolgreiche Etablierung vorausgesetzt, auch am neuen
Standort langfristig erfüllt werden. Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine zum Zeitpunkt der
Ortsbesichtigung noch ausstehende Auffüllung des Geländes und damit eine Erhöhung des
Geländeniveaus im Bereich der neuen Baumstandorte vorgesehen. In Abhängigkeit der weiteren
Planung und zeitlichen Abfolge der Baumaßnahmen ist davon auszugehen, dass die vor-
gesehenen neuen Standorte erst zeitlich verzögert bepflanzt werden können. Nach mündlicher
Information durch Frau Bezzenberger könnte der Abschluss der Baumaßnahmen im Umfeld der

neuen Baumstandorte und somit die Herstellung der endgültigen Pflanzflächen bis zu 2 Jahre
dauern, wodurch eine Zwischenpflanzung der beiden Bäume erforderlich wird. Aus baum-
biologischer Sicht wird eine Zwischenpflanzung der Bäume im Hinblick auf die zu erwartenden,
negativen Auswirkungen auf die Vitalität und das Feinwurzelwachstum nicht empfohlen. Sollte
eine Zwischenpflanzung der Bäume dennoch angestrebt werden, so müssten nach Information
durch Frau Bezzenberger geeignete Standorte durch die Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt
werden, da auf dem zu bebauenden Grundstück selbst keine geeigneten Standorte vorhanden
sind. Der Zeitpunkt für die Großbaumverpflanzungen sollte möglichst in das Frühjahr oder den
Herbst gelegt werden. Eine Verpflanzung der Bäume innerhalb der Sommer- oder Wintermonate
wird aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Nach Verpflanzung der Bäume ist auf eine
achgerechte und regelmäßige Bewässerung sowie gegebenenfalls Düngung zu achten.

Ergänzung am 20.05.2021: Nach mündlicher Information durch Frau Bezzenberger ist die

städtische Grünfläche westlich der neu geplanten Trafostation zur Auswahl neuer
Pflanzstandorte zur Verfügung gestellt worden (Abb. 16 und 17), wodurch eine Zwischen-

pflanzung der beiden Bäume nicht erforderlich ist. Nach Rücksprache mit Frau Volk vor Ort
können die beiden Linden 149 und 151 unter Verwendung der Rundspatenmaschine Optimal
1700 ohne vorherigen Rückbau des vorhandenen Radwegs mit einem maximalen Wurzel-
ballendurchmesser von ca. 1,7 m verpflanzt werden. Eine fachgerechte Ausführung der Groß-
baumverpflanzung vorausgesetzt, ist nicht mit einer Beschädigung des Radwegs oder den (auf
Grundlage der zur Verfügung gestellten Leitungspläne) unterhalb des Radwegs verlaufenden
Versorgungsleitungen zu rechnen. Der Zeitpunkt für die Großbaumverpflanzungen sollte
möglichst in das Frühjahr oder den Herbst gelegt werden. Unter Berücksichtigung eines

erhöhten Pflegeaufwands (z. B. zusätzliche Bewässerung, Verdunstungsschutzmaßnahmen) ist
eine Großbaumverpflanzung jedoch ganzjährig möglich, sofern die erforderlichen Pflege-
maßnahmen im Rahmen der Anwachspflege gewährleistet werden können. In Bezug auf die zu
erwartenden Witterungsverhältnisse in den Sommermonaten wäre eine Verpflanzung der

beiden Linden bis Ende Juni 2021 zu empfehlen.

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Teitsch

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Abb. 16: 07.05.2021: Neue Baumstandorte auf der städtischen Grünfläche westlich der geplanten
Trafostation.

Abb. 17: 07.05.2021: Neue Baumstandorte auf der städtischen Grünfläche westlich der geplanten
Trafostation.

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Im Rahmen der Vorbereitung einer geplanten Großbaumverpflanzung, der Verpflanzung und
des Transports sowie der Nachbehandlung und Anwachspflege am neuen Standort sind
folgende Aspekte auf Grundlage der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) zu berücksichtigen. Die
vorbereitenden Maßnahmen sollten möglichst ein bis zwei Vegetationsperioden vor einer
geplanten Verpflanzung durchgeführt werden. Am alten Baumstandort sollte das Freigraben des
zu transportierenden Wurzelballens mit einer Grabenbreite von mindestens ca. 20 cm möglichst
abschnittsweise über zwei Vegetationsperioden verteilt erfolgen. Dabei sollte der Außenrand des
Grabens der späteren Wurzelballenaußenseite entsprechen. Beim Freigraben des Wurzelballens
in einem Durchgang ist auf die Gewährleistung der Standsicherheit des Baumes zu achten. Nach
fachgerechter Durchtrennung der vorhandenen Wurzeln ist der errichtete Graben mit
geeignetem Substrat oder dem gegebenenfalls aufbereiteten Aushubmaterial wieder zu
verfüllen. Anschließend ist der Graben durchdringend zu wässern. In Abhängigkeit der vorge-
fundenen und durchtrennten Wurzeln sind gegebenenfalls ausgleichende Schnittmaßnahmen in
der Krone durchzuführen. Der vorbereitete Wurzelbereich ist bis zur Durchführung der
Großbaumverpflanzung zu sichern und soweit erforderlich durch eine geeignete Absperrung zu
schützen.

Die Verpflanzung der beiden Linden kann mit einer Rundspatenmaschine in Standardausführung
unter Berücksichtigung der maximalen Breite des vorhandenen Grünstreifens durchgeführt
werden. Aufgrund der einseitig in Richtung Radweg verschobenen Baumstandorte ist der
Wurzelballen entsprechend in seiner Form anzupassen und in Richtung Straße zu verschieben.
Während des Transports der Bäume zu den neuen Baumstandorten ist auf eine ausreichende

Bewässerung der Wurzelballen zu achten.

Am neuen Standort sind die vorgesehenen Pflanzgruben vor Durchführung der Verpflanzung
fachgerecht herzustellen und soweit erforderlich zu lockern. Die während des Aushubs des
Wurzelballens durchtrennten Wurzeln sind freizulegen und fachgerecht nachzuschneiden. Um
den Wurzelballen herum ist eine Rehabilitationszone mit einer Breite von mindestens ca. 40 cm
zu errichten. Die Rehabilitationszone ist mit geeignetem, gegebenenfalls aufbereitetem Boden
oder Substrat zu verfüllen. Anschließend ist eine durchdringende Wässerung der Rehabili-
tationszone erforderlich. Die verpflanzten Bäume sind zur Gewährleistung der Standsicherheit

entsprechend zu verankern. Das Kronenvolumen ist in Abhängigkeit der Größe der

transportierten Wurzelballen fachgerecht anzupassen. Die Stämme der verpflanzten Bäume

sollten z. B. durch einen Weißanstrich vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden. Für die
Dauer der folgenden Anwachspflege ist die Bedeckung der Baumscheiben mit Mulch zu
empfehlen.

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Teitsch

Sachverständigenbüro

Im Rahmen der Anwachspflege ist eine fachgerechte und ausreichende Bewässerung über einen
Zeitraum von mindestens 2 (bis zu 5) Jahren sicherzustellen. In Abhängigkeit der Witterung
können ca. 15 bis 20 Bewässerungsgänge pro Jahr mit ca. 200 bis 400 L je Bewässerungsgang
angesetzt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Düngung sollte erst nach vorheriger
Bodenprobe bedarfsgerecht durchgeführt werden.

Das vom Auftraggeber am 20.05.2021 zur Verfügung gestellte Angebot der Wichmann ARBOR
GmbH & Co. KG zur Verpflanzung der beiden Linden beinhaltet die Herstellung der neuen
Pflanzgruben, die Verpflanzung der Bäume inklusive Transport, die Errichtung der Rehabili-
tationszonen inkl. Verfüllung, die Verankerung der Bäume, die Durchführung der erforderlichen
Kronenausgleichsschnitte sowie die Durchführung des ersten Bewässerungsgangs. Die an die
Verpflanzung anschließende Anwachspflege sowie die vorbereitenden Maßnahmen im Vorfeld
der Verpflanzung sind im übermittelten Angebot nicht enthalten. Nach Rücksprache mit Frau
Volk ist eine zeitnahe Verpflanzung der Bäume ohne vorbereitende Maßnahmen in Verbindung
mit der Errichtung fachgerechter Rehabilitationszonen und der Nachbehandlung der durch-
trennten Wurzeln denkbar.

Die Gesamtkosten des zur Verfügung gestellten Angebots zur Verpflanzung der beiden Linden
ohne Anwachspflege betragen ca. 5470 € (inkl. 19% MwSt.). Da eine fachgerechte Anwachs-
bzw. Fertigstellungspflege sowohl bei einer Verpflanzung der Bäume wie auch bei einer
Kompensation durch Neuanpflanzungen erforderlich ist, kann die genannte Summe zur
Bewertung des wirtschaftlichen Aspekts der Großbaumverpflanzungen herangezogen werden.
Auf Grundlage der Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch beträgt der Gehölzwert der
beiden Linden 149 und 151 bis zur Funktionserfüllung insgesamt ca. 5240 € (jeweils ca. 2620
€). Als Richtwert für eine Kompensation durch Neuanpflanzungen (Hochstamm 4xv, StU 20-25)
können ohne Anwachs- bzw. Fertigstellungspflege ca. 2580 € (1290 € pro Neuanpflanzung)

angesetzt werden.

Sachverständigenbüro Leitsch GmbH

Rüdiger Masson

Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur

19

anlage 3

618 Zeichen

Baufeld N1 in der Lincoln-Siedlung – Abstimmung zu geplanten Fällungen/Umpflanzungen       13.07.2021 
 
151 149 
150 152 Zufahrt Baufeld durch Entfernung von 4 Linden 
Nach B-Plan S25.1 bereits abgestimmt und 
planungsrechtlich vorbereitet 
Baum Nr. 149 und 151 können nach Beurteilung des 
Büro Leitsch verpflanzt werden. 
Standort Silberahorn im Grenzbereich – keine Alternative für Trafostandort -Nach Beurteilung 
Büro Leitsch – nicht erhaltenswürdig  
Quartiersplatz 
Quartierspark 
Heidelberger Straße 
Baum Nr. 150 und 152 eine Verpflanzung wurde aus 
baumbiologischer Sicht nicht empfohlen – bereits 
gefällt.

anlage 6

393 Zeichen

Punkt 21: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes 
hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier 
Linden 
sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der 
Erschließung des Baufeldes N1 in der Lincoln-Siedlung 
 (V-Nr. 2021/0215) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 5

431 Zeichen

Punkt 10: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes 
hier: Fällung eines Silberahorns (Grünzug Quartierspark Lincoln) und zweier 
Linden 
sowie Umpflanzung zweier Linden (Heidelberger Straße) im Zuge der 
Erschließung des Baufeldes N1 in der Lincoln-Siedlung 
 (V-Nr. 2021/0215) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

anlage 1

12333 Zeichen

Leitsch
achverständigenbüro

Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Bahnhofstraße 2 64569 Nauheim

Gutachten
Gutachten -Nr. 220 0400
Datum der Auftragserteilung 12.05.2020
Datum der Ortsbesichtigung 15.05./05.06.2020

Datum der Gutachtenerstellung | 12.06.2020

Gutachter Rüdiger Masson
(Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur)

Firma SVB Leitsch GmbH
Bahnhofstraße 2
64569 Nauheim

E-Mail/Telefon r.masson@svb-leitsch.de/0171-7255722

Projektbezeichnung BV Lincolnsiedlung, Darmstadt

Visuelle Begutachtung und Bewertung der
Verpflanzbarkeit ausgewählter Bäume

Auftraggeber Nassauische Heimstätte

Wohnungs- und Entwicklungsgesell. mbH
Schaumainkai 47

60596 Frankfurt am Main

über:

Landschaftsarchitektur und Ökologie
Dipl. Ing. A. Bezzenberger
Ludwigshöhstraße 13

64285 Darmstadt

Tab. 1: Baumnummern, Grunddaten, Empfehlung Verpflanzbarkeit

leitsch

Sachverständigenbüro

Vitalität siehe Anhang. Städtische Baumnummern in Klammern ergänzt. Empfehlung Verpflanzbarkeit: Die Bewertung
bezieht sich auf Standardmethoden (Rundspatenmaschinen) unter Berücksichtigung des aktuellen Baumstandorts und
des aktuellen Baumzustands.
Baum Gattung/Art Vitalität | Baumhöhe | Kronendurch- | Stamm- ] Entwicklungs-[ Empfehlung |]
[m] messer umfang phase Verpflanzbarkeit
[m] [cm] La/nein]
1 Aesculus hippocastanum, Roßkastanie 1 12 10 174 Reifephase nein
2 Aesculus hippocastanum, Roßkastanie 1 14 12 190 Alterungsphase nein
2A Tilia cordata, Winterlinde 1 10 9 84 Reifephase nein
4 Platanusx ae: Gewöhnliche 1 15 14 170 Reifephase nein |
5 Platanus x acerifolia, Gewöhnliche 1 16 14 170 Reifephase hein
Platane
6 Picea omorika, Serbische Fichte 4 11 2 63 Reifephase nein
6A Pices omorika, Serbische Fichte 4 9 2 52 Reifephase | nein
Quercus rubra, Amerikanische |
7 Roteiche 1 15 17 210 | Alterungsphase nein
11 I Acer platanoides, Spitzahorn 2 14 13 180 Alterungsphase nein
12 Acer platanoides, Spitzahorn 2 14 15 185 Alterungsphase nein
13 Acer platanoides, Spitzahorn 2 14 10 142 Reifephase nein
15 Acer platanoides, Spitzahorn 3 12 10 145 Reifephase nein
15A Acer platanoides, Spitzahorn 2 10 9 160 Reifephase nein
16 Salix alba 'Tristis‘, Trauerweide 3 8 9 265 | Alterungsphase nein
Zu BEREIT
17 Acer platanoides, Spitzahorn 1 13 13 152 Reifephase nein
18 Ailanthus altissima, Götterbaum 2 16 16 380 | Alterungsphase nein
21 Picea abies, Fichte 2. Id 7 147 Reifephase nein
25 Robinia pseudoacacia, Robinie 2 13 10 125/106 Reifephase nein
25A Robinia pseudoacacia, Robinie 1 14 7 87 Reifephase nein
26 Betula pendula, Sandbirke 4 14 10 134 Reifephase nein
- -
37C Acer saccharinum, Silberahorn 2 14 11 135 Reifephase nein
39 Acer saccharinum, Silberahorn 2 14 10 132 Reifephase nein
40 | Aesculus hippocastanum, Roßkastanie 1 14 10 160 Reifephase | nein
46 Salıx alba 'Tristis’, Trauerweide 2 12 14 293 Alterungsphase nein
u Tilia spec., Linde 1 16 8 146 Reifephase nein
Ei Tilia spec., Linde 1 14 6 111 Reifephase nein
En Tilia spec., Linde 0 8 4 38 Jugendphase ja
Tilia spec., Linde 1 11 7 8 Reifephase ja
2 Tilia spec., Linde 1 16 10 131 Reifephase nein
32 Tilia spec., Linde je) 10 5 53 Reifephase ja
(149)

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Sachverständigenbüro

Tab. 2: Verkehrssicherheit, zugehörige Maßnahmen, Dringlichkeitsstufen, Kontrollintervall

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Verkehrssicherheit siehe Anhang, Punkt I.; Dringlichkeitsstufen siehe Anhang, Punkt I. a.
Baum Verkehrssicherheit baumpflegerische Maßnahme (Dringlichkeitsstufe) | Kontrollintervall
1 verkehrssicher nach Maßnahme Totholzbeseitigung (2): Astbruch entfernen nr alle 2 Jahre
2 u verkehrssicher jährlich
2A verkehrssicher alle 2 Jahre
4 verkehrssicher nach Maßnahme Totholzbeseitigung (3) | alle 2 Jahre
[ 5 verkehrssicher alle 2 Jahre
6 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgestorben jährlich
6A verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgestorben jährlich |
7 verkehrssicher nach Maßnahme | Totholzbeseitigung (3) jährlich
11 verkehrssicher jährlich
12 verkehrssicher jährlich
13 l verkehrssicher alle 2 Jahre
15 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgängig jährlich
15A verkehrssicher jährlich
16 r verkehrssicher nach Maßnahme Kroneneinkürzung (2): Ast mit Rissbildung ca. 1,5 m einkürzen jährlich
17 verkehrssicher alle 2 Jahre ]
18 nicht abschließend bewertbar Fremdbewuchs entfernen (-) jährlich
21 verkehrssicher | alle 2 Jahre
25 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (1): Zwiesel tief eingerissen, Bruchgefahr jährlich
25A verkehrssicher alle 2 Jahre
26 verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (3): abgestorben Jährlich
37C verkehrssicher nach Maßnahme Fällung (2): Bodenauftrag, Bodenverdichtung jährlich
39 verkehrssicher | alle 2 Jahre
=] verkehrssicher alle 2 Jahre |
46 verkehrssicher nach Maßnahme en eu " Jährlich
EN verkehrssicher alle 2 Jahre
nt verkehrssicher alle 2 Jahre
on verkehrssicher I alle 3 Jahre
ces verkehrssicher alle 2 Jahre
ns verkehrssicher alle 2 Jahre
2 verkehrssicher alle 2 Jahre

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Sachverständigenbüro

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Abb. 1: Planausschnitt Rodungsplan (G_02, Stand: 04.05.2020). Baumnummern grün eingezeichnet.
Quelle: Landschaftsarchitektur und Ökologie, Dipl.-Ing. A. Bezzenberger, Darmstadt.

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Sachverständigenbüro

Der Götterbaum mit der Nummer 18 befindet sich in der Alterungsphase und zeigt eine
reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind Astungswunden, Rindenschäden und
schwächere Totäste sichtbar. Aufgrund des Fremdbewuchses am Stamm konnte die
Verkehrssicherheit dieses Baumes während der Ortsbesichtigung nicht vollständig beurteilt
werden. Im Baumumfeld sind Rindenschäden an oberflächennahen Wurzeln sichtbar. Aufgrund
des Alters und der Dimension des Baumes in Verbindung mit der Baumart wird eine Verpflanzung
aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 72 bis 76).

Die Fichte mit der Nummer 21 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte Vitalität
(Stagnationsphase). In der Krone sind mehrere Totäste sowie ein Nistplatz vorhanden. Am Stamm
sind Astungswunden sichtbar. Aufgrund der rückgängigen Vitalität wird eine Verpflanzung dieses
Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 77 bis 80).

Die Robinie mit der Nummer 25 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte Vitalität
(Stagnationsphase). Aufgrund des tief eingerissenen Zwiesels und der vorliegenden Bruchgefahr

sollte dieser Baum möglichst schnell entfernt werden (Abb. 81 bis 85).

Die Robinie mit der Nummer 25A befindet sich ebenfalls in der Reifephase und zeigt eine gute
Vitalität (Degenerationsphase). In der Krone sind schwächere Totäste sowie die Bildung eines V-
Zwiesels zu erkennen. Aufgrund der Fehlentwicklung in der Krone (V-Zwiesel) wird eine
Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Aufgrund des
Standortes im geschützten Randbereich des lockeren Bestandes und der dadurch bedingten
schlanken und hohen Wuchsform, müsste dieser Baum bei einer Verpflanzung an einen ähnlichen

Standort mit entsprechendem Windschutz verpflanzt werden (Abb. 86 bis 89).

Die Birke mit der Nummer 26 ist abgestorben und sollte im Rahmen der baumpflegerischen
Arbeiten entfernt werden. In der Krone sind Fruchtkörper des Birkenporlings (Piptoporus
betulinus) vorhanden (Abb. 90 bis 93).

Der Silberahorn mit der Nummer 37C befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte
Vitalität (Stagnationsphase). Aufgrund des angebrachten Stammschutzes konnte der Stamm-
umfang lediglich geschätzt werden. In der Krone sind Kappungsstellen, Misteln und schwächere
Totäste vorhanden. Im Baumumfeld ist aufgrund der Errichtung einer Baustraße ein einseitiger
Bodenauftrag mit Bodenverdichtung bis weniger als 1 m an den Stammfuß heran sichtbar.
Aufgrund des deutlich beeinträchtigten und baulich veränderten Baumumfelds sowie der zu
erwartenden, nachhaltigen Schädigung des Wurzelbereichs durch die erzeugte Bodenver-
dichtung, wird die Entfernung dieses Baumes im Rahmen der baumpflegerischen Arbeiten

nn

leitsch

Sachverständigenbüro

empfohlen. Aufgrund des beeinträchtigten Wurzelbereichs in Verbindung mit der vorliegenden
Vorschädigung wird eine Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht
empfohlen. Bei Erhalt dieses Baumes sollte die errichtete Baustraße möglichst schnell
zurückgebaut und der Bodenverdichtung durch eine Baumumfeldverbesserung entgegengewirkt
werden (Abb. 94 bis 98).

Der Silberahorn mit der Nummer 39 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine reduzierte
Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind Misteln und schwächere Totäste sichtbar. Am
Stamm zeigt dieser Baum kleinere Rindenschäden. Aufgrund der reduzierten Vitalität wird eine

Verpflanzung dieses Baumes aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen (Abb. 99 bis 102).

Die Roßkastanie mit der Nummer 40 befindet sich in der Reifephase und zeigt eine gute Vitalität
(Degenerationsphase). Sowohl am Stamm als auch in der Krone zeigt dieser Baum keine
besonderen Auffälligkeiten. Aufgrund der guten Vitalität und Wuchsform dieses Baumes ohne
erkennbare Vorschädigungen ist eine Verpflanzung prinzipiell denkbar. Unter Berücksichtigung
der Dimension des Baumes und des Stammumfangs von ca. 160 cm, würden jedoch technische

Sonderlösungen zur Verpflanzung dieses Baumes erforderlich werden (Abb. 103 bis 106).

Die Trauerweide mit der Nummer 46 befindet sich in der Alterungsphase und zeigt eine
reduzierte Vitalität (Stagnationsphase). In der Krone sind Astausbrüche, Rindenschäden und
verkehrssicherheitsrelevante Totäste sichtbar. Am Stamm zeigt dieser Baum Fremdbewuchs, einen
leichten Schrägstand sowie Höhlungen mit lokal deutlichem Hohlklang. Im Baumumfeld wurde
im Abstand von ca. 3,5 m zum Baumstandort Boden ab- und Schotter aufgetragen. Zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden bei Erhalt des Baumes baumpflegerische
Maßnahmen erforderlich (siehe Tab. 2). Aufgrund der Dimension des Baumes, seines Alters und
der vorhandenen Vorschädigungen wird eine Verpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht
empfohlen (Abb. 107 bis 113).

Die städtischen Linden mit den Nummern 149 bis 154 befinden sich in der frühen bis mittleren
Reifephase (Bäume 149, 150 und 152 bis 154) bzw. in der Jugendphase (Baum 151) und zeigen
eine gute Vitalität (Explorations- bzw. Degenerationsphase). Die Bäume zeigen die für städtische
Bäume typischen Merkmale wie z. B. Astungswunden in der Krone, schwächeres Totholz oder
Stammaustriebe. Baum 154 zeigt einen lokalen Hohlklang am Stamm. An Baum 153 ist ein älterer,
bereits überwallter Rindenschaden am Stamm sichtbar. Aufgrund ihrer Dimension und des
Standortes innerhalb der zusammenhängenden Lindenallee in Verbindung mit dem einseitig
beeinträchtigten und begrenzten Wurzelbereich (Radweg) wird eine Verpflanzung für die Bäume
150, 152 und 154 aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen. Für die Bäume 149, 151 und 153

Lfeitsch

Sachverständigenbüro

könnte eine Verpflanzung mit Standardmethoden grundsätzlich durchgeführt werden, sollte
jedoch vorab aufgrund der beengten Wurzelbereiche (Fahrbahn und Radweg) für jeden
Einzelbaum geprüft werden. Bei Entfernung der Bäume 149 bis 152 sollten die an die
Baumstandorte 150 und 152 angrenzenden und verbleibenden Bäume mit den Nummern 148
und 154 als Reaktion auf die veränderten Windlastverhältnisse durch die einseitige Freistellung
um ca. 1 bis 1,5 m eingekürzt werden (Abb. 114 bis 120).

Aufgrund der an einigen Bäumen vorhandenen Habitatstrukturen (Höhlungen, Nistplätze) sind
vor und während der Ausführung der baumpflegerischen Arbeiten bzw. vor Fällung der Bäume
die Belange des Artenschutzes zu beachten. Zur Bewertung der technischen Umsetzbarkeit der
Baumverpflanzungen und zur Bewertung des Anwachserfolgs der Bäume am neuen Standort,
wird als Ergänzung zu den Ausführungen in diesem Gutachten eine Beratung durch eine

Fachfirma für Großbaumverpflanzungen vor Ort empfohlen.

SVB Leitsch GmbH

Rüdiger Masson
Dipl.-Biologe
FLL-zert. Baumkontrolleur

leitsch

Sachverständigenbüro

Abb, 92: Baum 26. Abb. 93: Baum 26.

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Abb. 94: Baum 37C. Abb. 95: Baum 37C.

41

Teitsch

Sachverständigenbüro

Abb. 97: Baum 37C. Kappungsstelle (roter Pfeil). Abb. 98: Baum 37C.

42

leitsch

Sachverständigenbüro

Abb. 116: Lindenallee. Bäume 149, 151 und 153.

48

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Sachverständigenbüro

Abb. 117: Baum 149. Abb. 118: Baum 151.

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Abb. 119: Baum 153. Abb. 120: Baum 150.

49

anlage 4

409 Zeichen

13.07.2021 
 
Standort umzupflanzende Linden aus Baufeld N1 
Ergänzende Baumpflanzungen (Herbst 2021) im Zuge Projekt Quartierspark Lincoln  
 
 Baumumpflanzung aus N1    Baumneupflanzung  
T – Tilia spec.     E Quercus robur 
K Pinus sylvestris 
A Acer campestre „Elsrijk“ 
C Carpinus betulus 
 
Aufgestellt: i.A. U.Aloe-Rudolph (67/14, -2142) 
Grünflächenamt Stadt Darmstadt 
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A 
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Beratungsverlauf (3)

TOP 252
TOP 10
TOP 21

Orte (4)

  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße
  • Bahnhofstraße 2
  • Ludwigshöhstraße 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0215
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00