Neugestaltung Spielplatz Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2442/2018 vom 03.09.2018
Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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2017_Rixdorfer Straße_Entwurf
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Seilbahn mit Anlauframpe Rasengitter, Bestand DEN er u Große Vogelnestschaukel Drehscheibe / Karussell IGam „auapungab.ossen ssergebunden® WAS Negedecke "Baum, geplant Falischutzsand SeilzirkuS, Bestan Trampolin Spielgerät mit Kletternetz, Strickleiter, Hangelseilen, Reck und Rutschstange Le _ Stufenreckanlage, 3-fach Bestand Projekt: FREIFLÄCHENPLANUNG TRENDSPORT RIXDORFER STRASSE Ort: Rixdorfer Straße 52, 51063 Köln-Mülheim 44222-222222 2222222222222 2222222222222 2222222222222 22222222 “ Maßstab: gezeichnet: 1:100 mi Einheit: Format: Druck: m 1,1/0,76 18.10.17 51; 512: | 67: Auftraggeber: STADT KÖLN Amt für Kinder Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen u. Jugendf. Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Datum: 18.10.2017 geprüft von: i \ \ \ \ \ ! 4 Plangrundlage: ! Amt für Liegenschaften Vermessung und Kataster 1 Vermessungsabteilung 233/ 21 | Auftragsnummer 2207/17 ! September 2017 1 ' \ \ \ ' dipl.-ing. garten- & landschaftsarchitekt ak/nrw, niederelbener straße 11, 51588 nümbrecht, mobil 0173 201 61 71, m.lang@miclan.eu Landschaftsarchitekt: michael lang -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2442/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neugestaltung Spielplatz Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Begründung der Dringlichkeit: Es handelt sich hierbei um Landesmittel, die in 2017 für die Maßnahme beantragt wurden, mit dem Hinweis darauf, dass der Beschluss im Herbst 2018 erfolgen muss. Die Beschlussfassung in der Sitzung am 13.09.18 ist für die Bewilligung erforderlich. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spielplatzes „Rixdor- fer Straße“ in Köln-Mülheim mit Gesamtkosten in Höhe von 240.000,00 Euro durchzuführen. Die Beauftragung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel mit einer Förderquote von 85 % bzw. 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 240.000,00 € zum Haushaltsjahr 2019 Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 240.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 168.000 € 70 % 204.000 € 85 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Pflege und Wartung € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 24.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 16.800 €/ 20.400 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit der Entscheidung in elf ausgewählten Stadtteilen das Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ zu realisieren und dort eine Sozialraumkoordination ein- zurichten, geht die Stadt Köln seit 2006 einen besonderen Weg, der beispielhaft für kommunales Handeln ist. Sie hat frühzeitig erkannt, dass Quartiere, in Köln „Veedel“ genannt, die räumliche Basis für eine bewohnergetragene und bedarfsgerechte Stadtentwicklung sind. Das Veedel bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern Versorgung, Nachbarschaft, Kommunikation und Identifikation und damit eine besondere Verbundenheit. Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ für „Mülheim-Nord und Keupstraße“ baut die Stadt Köln diese Herangehensweise aus. Die Sozialraumorientierung als Grundlage der Stadtentwicklung wird als Handlungsstrategie sowohl innerhalb der Verwaltung, als auch bei den lokalen Akteuren des Sozialraumes implementiert. Mit den im Integrierten Stadtentwick- lungskonzept verankerten Strukturen soll das vorhandene bürger- und sozialraumorientiere Gefüge ergänzt und gestärkt werden. In dem Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße“ besteht eine große bis sehr große Unterversor- gungen von öffentlichen Spiel- und Bolzplatzflächen. Laut Rankingliste der Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln verfügt allein der Stadtteil Mülheim mit einem Flächenfehlbedarf von aktuell insgesamt 24.530 m² unter Berücksichtigung von Einwohnerdichte und Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie Anzahl und Anteil der hier lebenden Kinder und Jugendlichen über eine erhöhte Priorität aller 86 Köl- ner Stadtteile. Neben einem hohen Fehlbedarf an ausgebauten öffentlichen Spiel- und Bolzplatzflächen (Quantitati- 3 ve Bewertung) ist auch die Qualität auf den sechs öffentlichen Spiel- und Bolzplatzflächen im Stadt- viertel Mülheim-Nord und den drei öffentlichen Spiel- und Bolzplatzflächen im Stadtviertel Keupstraße von durchschnittlicher Wertigkeit. In den letzten Jahren konnten mehrere Spiel- und Bolzplatzflächen neugestaltet werden. Dies hatte eine leichte aber nicht ausreichende Anhebung der qualitativen Be- wertung des Sozialraumgebietes zur Folge. Von 2000 bis 2017 stieg die Einwohnerzahl im Stadtteil Mülheim um 5.886 Einwohnerinnen und Ein- wohnern. Die Anzahl der Einwohner hat in den Sozialräumen in den letzten Jahren stetig zugenom- men. Dem grundsätzlich vorhandenen und aufgrund der zunehmenden Einwohnerzahlen jährlich steigen- den Flächenfehlbedarf kann nur mit neu geschaffenen und neugestalteten Spiel- und Bewegungsflä- chen entgegengewirkt werden. Ein enorm hoher Handlungsbedarf ergibt sich darüber hinaus auch aus den vorhandenen Bevölke- rungsstrukturen sowie den gegebenen familiären und sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen. Im Sozialraumgebiet Mülheim Nord und Keupstraße sind 19,8 % aller Einwohner Kinder und Jugend- liche bis 18 Jahre. In den Sozialraumgebieten lebt somit ein hoher Anteil an Einwohnern, der zu- gangsberechtigt zu öffentlichen Spielplätzen ist. Um den jungen Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kom- munikations- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, ist die Neuerrichtung von attraktiven, qualitativ guten und bedarfsorientierten, sportlichen Angeboten dringend erforderlich. Kinder und Jugendliche verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit im öffentlichen Raum. Der Spielplatz Rixdorfer Straße liegt im Stadtteil Mülheim im nordöstlichen Teil des Sozialraums „Mülheim-Nord und Keupstraße“. Den Spielplatz und einen kleinen Park erreicht man über einen Wegezugang von der Rixdorfer Straße. Der Weg führt vorbei an einem Kinder- und Jugendbetreu- ungsangebot der Kölner Selbsthilfe e. V. Das Haus der Kölner Selbsthilfe grenzt unmittelbar an den Spielplatzbereich an. Die einzelnen Bereiche des Spielplatzes liegen auf zwei verschiedenen Höhenebenen. Im oberen Spielbereich, der angrenzend an den Parkbereich liegt, befinden sich eine Kletterseilzirkus, ein altes Podest mit Rutsche und ein kleiner Metallbagger. Auf dem tiefergelegenen Spielbereich ist noch eine alte Wippe vorhanden. Das gegenwärtige Spielgeräteangebot hat kaum noch einen spielpädagogi- schen Wert. Verschiedene Spielgeräte wurden in der Vergangenheit aus Gründen neuer verkehrssi- cherheitstechnischen Anforderungen abgebaut. Die noch vorhandenen Spielgeräte sind in ihrer Halt- barkeit sehr begrenzt. Der Spielplatz „Rixdorfer Straße“ soll seinem Standort entsprechend überwiegend ein Spiel- und Be- wegungsangebot für ältere Kinder und Jugendliche bereithalten und als zentraler Jugendtreffpunkt mit Aufenthaltsqualität zum Treffen und Chillen bedarfsgerecht hergestellt werden. Neben verschiedenen Klettergeräten gibt es eine große Drehscheibe, die die Ansprüche dieser Altersklasse erfüllt. Alle Ge- räte sind so ausgelegt, dass sie von mehreren älteren Kindern und Jugendlichen gleichzeitig genutzt werden können, um der Bewohnerdichte des Quartiers Rechnung zu tragen. Ergänzt werden die Spiel- und Bewegungsgeräte durch einen Streetballplatz und ein Trampolin. Zusätzlich werden Sitz- plätze mit Bänken und Sitzblöcken geschaffen. Ziel ist es, den Spielplatz mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsangeboten auszustatten und zu einem belebten und angenommen Ort zu machen. Dar- über hinaus ist beabsichtigt, im Zuge der Aufwertung der Freiräume im Wohnumfeld die Vorausset- zungen für eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität aller im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Im Rahmen eines Partizipationsprojektes wurden im Vorfeld der Planung die Wünsche und Anregun- gen der im Viertel lebenden Kinder und Jugendlichen aufgenommen. Als Beteiligungspartner stand die angrenzende Jugendeinrichtung der Kölner Selbsthilfe e. V. zur Verfügung. Auf der Grundlage dieser Kinder- und Jugendbeteiligung im Juli 2017 erfolgte eine bedarfsgerechte Planung zur Neuge- staltung des Spielplatzes. Die Planung wurde den Beteiligten im August 2017 vorgestellt. Änderungswünsche wurden nachfol- gend geprüft und nach Möglichkeit in die Entwurfsplanung eingearbeitet. 4 Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 240.000,00 Euro gliedern sich wie folgt: Planung: 46.500,- Euro Herrichtung: 193.500,- Euro Für die Maßnahme ist eine Förderung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EF- RE) mit einer Kofinanzierung über Städtebaufördermittel vorgesehen. Für die Planung und Herrich- tung der Flächen wurde zum Städtebauförderprogramm 2018 des Landes NRW ein Förderantrag im Rahmen des städtischen Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ Sozialraum Mülheim-Nord und Keupstraße über einen Zuschuss in Höhe von 204.000 Euro (= 85 % der Gesamtkosten) gestellt. Sollte der EFRE-Förderzugang nicht anerkannt werden, besteht die Möglichkeit ausschließlich Städ- tebaufördermittel zu beantragen. Die Förderquote liegt bei der Städtebauförderung bei 70 % der Ge- samtkosten (= Zuschuss von 168.000 Euro) Der überwiegende Teil des Sozialraums liegt im ausge- wiesenen Gebiet der Sozialen Stadt (nach Baugesetzbuch) des Vorläufer-Programms „Mülheim 2020‘“. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Teilfinanzplan 0902 (Städtebauförderung) unter Finanzstelle 1502-0902-9-1009 Starke Veedel Spielplatz Rixdorfer Str. zum Hpl-Entwurf 2019ff. berücksichtigt worden. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 24.000 Euro und die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff. im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit eingeplant worden. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt die Maßnahmen der Verkehrssi- cherungspflicht und die entstehenden Folgekosten im Rahmen der Wartung und Pflege. Anlagen Entwurfsplan Rixdorfer Straße
Beratungsverlauf
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13.09.2018
TOP 3.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
17.09.2018 zuletzt
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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