SV-2022/0002
Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer Bürgerdatentransparenzkontos
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Punkt 5: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer Bürgerdatentransparenzkontos (SV-Nr. 2022/0002) Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Antrag in geschäftsordnungsgemäße Behandlung zu geben.
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Punkt 27.6: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer Bürgerdatentransparenzkontos (V-Nr. SV-2022/0002) Der Antrag wird gemäß der Empfehlung des Fachausschusses in die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. Stimmenthaltung: AfD
SV-2022/0002
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Vorlage-Nr. SV-2022/0002
Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer
Bürgerdatentransparenzkontos
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt
An die Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 26. Jan. 2022
Einführung eines Bürgerdatentransparenzkontos
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt im Zuge der bevorstehenden Digitalisierung der
Verwaltung und ihrer Prozesse sogenannte Bürgerdatentransparenzkonten einzuführen.
2. Der Magistrat wird aufgefordert dabei insbesondere sicherzustellen, dass in geeigneter
Weise die Möglichkeit geschaffen wird für die eigene Person nachzuvollziehen, welche
Datenbewegungen von persönlichen Daten durch die Stadtverwaltung erfolgt sind,
insbesondere die Weitergabe an andere Behörden und Dienststellen, die Weitergabe zu
statistischen und forschenden Zwecken und die Weitergabe im Rahmen von
Abfrageansinnen gewerblicher Art.
Begründung:
Die Einfu hrung eines Bürgerdatentransparenzkontos soll helfen, fu r jeden die Hoheit u ber die
eigenen Daten zu ermo glichen und damit den individuellen Datenschutz zu stärken. Dabei ist
die Rechtskontrolle nach Nutzung und Verwendung der Daten jederzeit zu gewa hrleisten.
Sta dte und Gemeinden sind zur neutralen Information verpflichtet: politisch neutral,
hinsichtlich der Nutzung von Daten gegenu ber Dritten nicht an wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ausgerichtet. Auch die mo gliche Einwilligung zur umfassenden Datennutzung
darf diese rechtsstaatlichen Vorgaben nicht aushebeln. Allerdings kann und muss auch
innerhalb der Kommunalverwaltung der Austausch auch mit anderen Beho rden gepflegt
werden. Dies gilt umso mehr, als die Digitalisierung der Verwaltung und ihrer Prozesse ein
unumstrittenes politisches Ziel ist. Voraussetzung für einen sachgerechten Interessenausgleich
ist, dass gegenüber den Bu rgerinnen und Bürgern jede Nutzung vollumfa nglich, auch in
automatischen Verfahren, offengelegt wird. Diese Transparenz, insbesondere durch die
unkomplizierte Möglichkeit der Einsicht, schafft die notwendige Kontrolle.
Ursula Blaum
Julia von Buttlar
Leif Blum Sven Beißwenger
Stadtverordnete Fraktionsvorsitzender
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Punkt 4: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer Bürgerdatentransparenzkontos (SV-Nr. 2022/0002) Der Antrag wird auf Wunsch der FDP-Fraktion zurückgestellt, da Stadtv. Blum heute nicht anwesend sein kann.
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Punkt 5: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer Bürgerdatentransparenzkontos (V-Nr. 2022/0002) Der Antrag wird auf die nächste Sitzung am 30. März 2022 verschoben.
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Rheinstraße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2022/0002
- Typ
- Antrag
- Datum
- 26.01.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00