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SV-2022/0002

Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer Bürgerdatentransparenzkontos

Antrag 26.01.2022

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Punkt 5: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer 
Bürgerdatentransparenzkontos 
 (SV-Nr. 2022/0002) 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Antrag in 
geschäftsordnungsgemäße Behandlung zu geben.

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Punkt 27.6: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer 
Bürgerdatentransparenzkontos 
 (V-Nr. SV-2022/0002) 
 
Der Antrag wird gemäß der Empfehlung des Fachausschusses in die  
geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. 
 
Stimmenthaltung: AfD

SV-2022/0002

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Vorlage-Nr. SV-2022/0002 
 
 
Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer 
Bürgerdatentransparenzkontos 
 
 
 
 
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt          
 
 
 
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt 
 
An die Stadtverordnetenversammlung 
 
 
                                                                             
Darmstadt, 26. Jan. 2022 
 
Einführung eines Bürgerdatentransparenzkontos  
  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
  
1. Der Magistrat wird beauftragt im Zuge der bevorstehenden Digitalisierung der 
Verwaltung und ihrer Prozesse sogenannte Bürgerdatentransparenzkonten einzuführen.  
 
2. Der Magistrat wird aufgefordert dabei insbesondere sicherzustellen, dass in geeigneter 
Weise die Möglichkeit geschaffen wird für die eigene Person nachzuvollziehen, welche 
Datenbewegungen von persönlichen Daten durch die Stadtverwaltung erfolgt sind, 
insbesondere die Weitergabe an andere Behörden und Dienststellen, die Weitergabe zu 
statistischen und forschenden Zwecken und die Weitergabe im Rahmen von 
Abfrageansinnen gewerblicher Art.  
 
Begründung: 
Die Einfu hrung eines Bürgerdatentransparenzkontos soll helfen, fu r jeden die Hoheit u ber die 
eigenen Daten zu ermo glichen und damit den individuellen Datenschutz zu stärken. Dabei ist 
die Rechtskontrolle nach Nutzung und Verwendung der Daten jederzeit zu gewa hrleisten. 
Sta dte und Gemeinden sind zur neutralen Information verpflichtet: politisch neutral, 
hinsichtlich der Nutzung von Daten gegenu ber Dritten nicht an wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten ausgerichtet. Auch die mo gliche Einwilligung zur umfassenden Datennutzung 
darf diese rechtsstaatlichen Vorgaben nicht aushebeln. Allerdings kann und muss auch 
innerhalb der Kommunalverwaltung der Austausch auch mit anderen Beho  rden gepflegt 
werden. Dies gilt umso mehr, als die Digitalisierung der Verwaltung und ihrer Prozesse ein 
unumstrittenes politisches Ziel ist. Voraussetzung für einen sachgerechten Interessenausgleich 
ist, dass gegenüber den Bu rgerinnen und Bürgern jede Nutzung vollumfa nglich, auch in 
automatischen Verfahren, offengelegt wird. Diese Transparenz, insbesondere durch die 
unkomplizierte Möglichkeit der Einsicht, schafft die notwendige Kontrolle.   
 
 
Ursula Blaum 
Julia von Buttlar 
Leif Blum    Sven Beißwenger 
Stadtverordnete   Fraktionsvorsitzender

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Punkt 4: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer 
Bürgerdatentransparenzkontos 
 (SV-Nr. 2022/0002) 
 
Der Antrag wird auf Wunsch der FDP-Fraktion zurückgestellt, da Stadtv. Blum 
heute nicht anwesend sein kann.

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Punkt 5: Antrag der FDP-Fraktion vom 26. Januar 2022 betr. Einführung einer 
Bürgerdatentransparenzkontos 
 (V-Nr. 2022/0002) 
 
Der Antrag wird auf die nächste Sitzung am 30. März 2022 verschoben.

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Orte (1)

  • Rheinstraße 22

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2022/0002
Typ
Antrag
Datum
26.01.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00