2015/0533
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14
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Punkt 7: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 (V-Nr. 2015/0533) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 42: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 (V-Nr. 2015/0533) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktionen UWIGA und FDP
2015/0533
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0533
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur
6, Nr. 1336/14
Vorlage vom: 23.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 16 m² der öffentlichen Grünfläche Gemarkung
Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. November 2015
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 ist als öffentliche Grünfläche
gewidmet.
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche mit ca. 16 m² ist bereits verkauft worde n.
Voraussetzung für den Verkauf war die Einziehung der Teilfläche nach dem Hessischen
Straßengesetz. Eingezogen kann die Fläche allerdings nur mit der Zustimmung des neuen
Grundstückseigentümers, diese liegt nunmehr vor.
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs (Parkplatz) keine Bedeutung hat,
kann die Einziehung wegen Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses betrieben werden.
Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung.
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.
Darmstadt, 23.11.2015
III-66/2SV Fu-Si
Nst. 2821
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
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TrassenundSchächteder | Patum: 18.11.2015 Maßstab 1 : 500 Bearbeiter: Information: Interne Dienste-IT- Kabelmanagement Katasterkarte Flurstück Flurstück Flurgrenze T Flurstücksnummer Bruchstrich mm Zuordnungspfeil Flurstückshaken “ Flurnummer Gemeindegrenze Straßen- / Gewannname T Lagebezeichnung
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2184 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0533
Magistratsbeschluss -Nr.
650
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur
6, Nr. 1336/14
Vorlage vom: 23.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 16 m² der öffentlichen Grünfläche Gemarkung
Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. November 2015
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 ist al s öffentliche Grünfläche
gewidmet.
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche mit ca. 16 m² ist bereits verkauft worden.
Voraussetzung für den Verkauf war die Einziehung der Teilfläche nach dem Hessischen
Straßengesetz. Eingezogen kann die Fläche alle rdings nur mit der Zustimmung des neuen
Grundstückseigentümers, diese liegt nunmehr vor.
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs (Parkplatz) keine Bedeutung hat,
kann die Einziehung wegen Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses betrieben werden.
Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung.
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.
Darmstadt, 23.11.2015
III-66/2SV Fu-Si
Nst. 2821
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
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Punkt 7: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 (V-Nr. 2015/0533) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 5: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1336/14 (V-Nr. 2015/0533) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0533
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00