V/0704/2008
31. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0704/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Nord im Stadtteil Kinderhaus-West im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 09.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 24.09.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) dahingehend geändert, dass im Bereich des Hauptzentrums Kin- derhaus bisher dargestellte Wohnbauflächen sowie eine Grünfläche in eine gemischte Baufläche umgewidmet werden. Die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung im Bereich des Mot-Treff-Kottens entfällt. Das bisherige Planzeichen Spielbereich A nördlich der Straße Brüningheide und westlich der Ein- mündung Westhoffstraße wird ersetzt durch das neue Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“. Die Kennzeichnung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall im Bereich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der heutigen Westhoffstraße entfällt e- benfalls. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten Begründung: Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die ge- plante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus. Vorlagen-Nr.: V/0704/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 27.08.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0704/2008 Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans werden bisher dargestellte Wohnbauflächen sowie eine Grünfläche in eine gemischte Baufläc he umgewidmet. Es ist hier eine multifunktionale Nutzung mit Einzelhandelsangeboten, Dienstleistungen und innovativen Wohnformen für Men- schen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituation vorgesehen. Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeichnung des Mot-Treff-Kottens als Jugendeinrichtung (Zweckbestimmung Jugendheim). Die Einrichtung wird im Stadtteil Coerde in den Bereich Hof Messing verlagert. Im Plangebiet entfällt daher die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung. Nördlich der Straße Brüningheide und westlich der Einmündung Westhoffstraße enthält der wirk- same FNP die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A. Tatsächlich handelt es sich bei der vorhandenen Einrichtung nicht um einen Spielplatz, sondern um eine Ju- gendeinrichtung, nämlich den Hort „Feldstiegenkamp“ (Feez) mit dem angegliederten Bauspiel- platz (Baui). Daher wird das bisherige Planzeichen Spielbereich A ersetzt durch das neue Planzei- chen „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“. Die Darstellung einer Grünfläche bleibt bestehen. Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeichnung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall im Bereich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der heutigen Westhoffstraße. Dieser Standort wird aufgege- ben und die entsprechende Kennzeichnung entfällt. Ein neuer Standort im Stadtteil Kinderhaus steht noch nicht fest; übergangsweise wird der Haupt-Recyclinghof im Bereich der Zentraldeponie in Coerde die örtliche Funktion mit übernehmen. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) werden im Änderungsbereich der- gestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 515 „Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh)“ verbun- denen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 31. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 515 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchge- führt. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beiliegenden Anlagen und der Vorlage zum Bebau- ungsplan Nr. 515 (Kenntnisnahme des Entwurfs, V/0703/2008) entnommen werden. Die Offenlegung des Planentwurfs soll im Oktober 2008 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-0704-2008-Anlage-2-Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0704/2008 omsaunscne I Feen | STADT LMNIUNKSEgEE WS Gemischte Baufläche @& Mülldeponie / Abtall Flächen für den Grünflächen Amt für W/ Stadtentwicklung Gemeinbedarf | Stadtplanung Kirche Parkanlage Verkehrsplanung Kultureller Zweck Spielbereich A Plan zur 31. Änderung des fortge- Jugendheim schriebenen Flächennutzungsplanes . P} Öffentliche Parkfläche IP Sportlicher Zweck N Schule Wasserschutzgebiet . | Zonen = — Stand: 26.05.2008 E0oRa
V-0704-2008-Anlage-1-Begründung
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0704/2008 BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 7 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord, Stadtteil Kinderhaus-West, im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele................................................................................................. 1 2. Änderungsbereich ........................................................................................................................... 3 3. Änderungsinhalte............................................................................................................................. 3 3.1 Gemischte Baufläche ...................................................................................................................... 3 3.2 Flächen für den Gemeinbedarf........................................................................................................ 3 3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung .................................................................................................... 4 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 4 4.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................... 4 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Änderung des FNP................................................... 4 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes............................................................ 4 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose................................................. 5 4.4.1 Menschen ............................................................................................................................... 5 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt................................................................................. 5 4.4.3 Boden / Altlasten..................................................................................................................... 5 4.4.4 Wasser.................................................................................................................................... 5 4.4.5 Klima / Luft.............................................................................................................................. 5 4.4.6 Landschaft / Ortsbild............................................................................................................... 6 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................................................. 6 4.5 Wechselwirkungen .......................................................................................................................... 6 4.6 Nichtdurchführung der Planung....................................................................................................... 6 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten.............................................................................................. 6 4.8 Überwachung (Monitoring) .............................................................................................................. 6 4.9 Zusammenfassung.......................................................................................................................... 6 5. Gesamtabwägung ........................................................................................................................... 7 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten gemischten Baufläche (Umweltbericht)......................................................................................................................................... 7 5.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich........................................................................................ 7 5.3 Altlasten........................................................................................................................................... 7 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung.................................................................................. 7 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ...................................................................................................... 7 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus. Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensor t wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot v on öffentlichen und privaten Versorgungsein- richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie und Wohnungen kennzeichnen funktionierende Zentren. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Einzelhandel – insbesondere im Nahverso rgungsbereich (täglicher Bedarf, insbe- sondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbiete r sorgen in der Regel für eine starke Fre- quentierung und Belebung der Zentren. Das vom Rat der Stadt im Jahr 2004 beschlossene – u nd aktuell (2008) in der Fortschreibung befindliche – Einzelhandelskonzept greift die zentr enbildende Wirkung des Einzelhandels auf und bestimmt als zentrale Zielsetzung, dass die Ein zelhandelsentwicklung auch künftig vorran- gig auf die bestehenden Zentren auszurichten ist. E ine wesentliche Zielsetzung ist, die stadt- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Kinderhaus – Hauptzentrum BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 7 teilweise Selbstversorgung im Nahversorgungsbereich möglichst fußläufig sicherstellen zu kön- nen und damit eine hohe Kaufkraftbindung im Stadtteil zu erreichen. Hinsichtlich des Einzelhandelsangebotes im Bezirksz entrum Idenbrockplatz besteht allerdings Handlungsbedarf, um die Attraktivität des Zentrums halten bzw. wieder erlangen zu können. Der Stadtteil Kinderhaus verfügt über ca. 13.500 m² Einzelhandelsverkaufsflächen (Stand: 12/2006), 1/3 davon im Zentrum. Im Lebensmittelhand el, der tragenden Säule funktionierender Zentren, sind von 23 Anbietern nur 9 im Zentrum ang esiedelt, darunter zwei der vier großflächi- gen Lebensmittelmärkte (Vollsortimenter und Discounter). Ein besonderes Problem in Kinderhaus stellt die für die Entstehungszeit des Zentrums (1984) typische kleinteilige Ladenstruktur dar. Lediglich die beiden Lebensmittelmärkte verfügen über eine Verkaufsfläche von knapp 800 m². Angesichts de s rapiden Flächenwachstums im Le- bensmitteleinzelhandel ist dies für die Zukunftsfäh igkeit des Zentrums problematisch. Für Voll- sortimenter werden aktuell mindestens 1.200 m² und für Discounter mindestens 800 m² Ver- kaufsfläche vom Handel gefordert. Mit 0,29 m² Verkaufsfläche/Einwohner im Segment Nah rungs- und Genussmittel weist Kinder- haus quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt mit 0,45 m² VKF/Ew. (Stand: 12/2006) stark unterdurchschnittliche Ausstattung auf. Mehrere Gutachten haben erhebliche Ansiedlungspoten ziale für Kinderhaus ermittelt. Die GMA (Einzelhandelsstudie, 2001) empfahl die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 m² Verkaufsfläche (VK) und zusätzlich 600 m² VK für di e Bereiche Drogerie, Bekleidung etc. Auch die im Zusammenhang mit der aktuellen Fortschreibun g des Einzelhandelskonzeptes erstellte Verkaufsflächenprognose (Dr. Acocella, 2008) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Unter Berück- sichtigung der Zielsetzung einer bezirksweisen Selbstversorgung ermittelt der Gutachter für den Prognosezeitraum bis 2020 einen zusätzlichen Fläche nbedarf von ca. 3.700 bis ca. 4.300 m² VK allein für den Nahrungs- und Genussmittelbereich im Stadtbezirk Nord. Der Erweiterungsbereich soll durch die Verlegung de r Westhoffstraße in westlicher Richtung gebildet werden. Die Planung sieht eine Überbauung des so entstandenen ca. 12.000 m² gro- ßen Areals mit zwei Bauabschnitten im Norden und im Süden vor, jeweils anknüpfend an die Fußgängerbereiche des Idenbrockplatzes. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung ist ei ne multifunktionale Nutzung aus Einzelhan- del, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnungen vo rgesehen, wobei die Einzelhandelsnut- zung im Erdgeschoss und das Wohnangebot in den Ober geschossen deutlich überwiegen. Er- gänzend zur Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss wer den gezielt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmitt el- Verbrauchermarktes mit bis zu 2.000 m² Verkaufsfläche geschaffen. Diese Vertriebsform i st durch eine große Sortimentsbreite und - tiefe sowie ergänzende Sortimente aus dem periodisc hen Bereich gekennzeichnet und deshalb besonders geeignet, für eine hohe Attraktivität des Lebensmittelangebotes im Zentrum zu sor- gen. Die ausschließliche Zulassung von Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschossbereich er- folgt vorrangig, um das durch die geplante Verlegun g der Westhoffstraße gewonnene Flächen- potenzial zugunsten der Ansiedlung weiterer leistun gsfähiger Nahversorgungsanbieter bereit- zustellen. Der Lebensmittel- Verbrauchermarkt soll langfristig für eine hohe Kundenfrequenz im Zentrum sorgen und damit zu seiner Stärkung beitrag en. Mit der Verkaufsflächengröße von bis zu 2.000 m² werden die aktuellen Entwicklungstenden zen im Einzelhandel aufgegriffen und be- wusst ein großzügiger Entwicklungsspielraum berücksichtigt. Der nördliche Bauabschnitt verfügt über eine Grundf läche von ca. 4.200 m², der südliche um- fasst ca. 2.000 m². Abzüglich der Funktionsflächen für Treppenhäuser, Lager und Anlieferungs- bereiche können - in Abhängigkeit von den Betreiber konzepten - im Nordteil ca. 2.500 - 3.200 m² Verkaufsfläche und im Südteil ca. 1.000 - 1.300 m² Verkaufsfläche entstehen. Das mit der Planung ermöglichte zusätzliche Potenzi al von bis zu 4.500 m² Verkaufsfläche ist daher angesichts Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Kinderhaus – Hauptzentrum BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 7 • der Größe des Stadtteils (ca. 15.400 Einwohner), • der Versorgungsfunktion des Zentrums für den Stadt teil wie auch für den Stadtbezirk • seiner Lage innerhalb des zentralen Versorgungsber eiches • des bestätigten Bedarfes an zusätzlichen Verkaufsf lächen • der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt und • der Übereinstimmung mit den landesplanerischen Vor gaben gem. § 24a LEPro angemessen und strukturell verträglich. Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als Wohnb aufläche sowie als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Eingelagert in der Grünfläche bestehen die Kenn- zeichnung der bestehenden Wertstoffannahmestelle so wie die Kennzeichnung des Mot-Treff- Kottens als Jugendeinrichtung. Der ehemalige Kotten „Schlüter“ wird vom Verein „Mot-Treff- Kotten“, einem Verein von Motorradfreunden, genutzt . Beide Einrichtungen werden durch die Zentrumserweiterung überplant. Mit dem Verein „Mot- Treff-Kotten“ wurde eine Ersatzlösung vereinbart. Für die Wertstoffannahmestelle soll ebe nfalls ein Ersatzstandort in räumlicher Nähe geschaffen werden. Der sich im Parallelverfahren befindende Bebauungsp lan Nr. 515 stellt sicher, dass die Ziele dieser Planung umgesetzt werden können. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich für die geplante Erweiterung d es Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus liegt im Stadtbezirk Münster-Nord im Sta dtteil Kinderhaus-West. Die Fläche grenzt im Norden an die Kristiansandstraße, im Osten an da s Bezirkszentrum östlich der Westhoff- straße. Im Westen grenzt der Planbereich an einen vorhandenen Gartenbaubetrieb. 3. Änderungsinhalte 3.1 Gemischte Baufläche Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wer den bisher dargestellte Wohnbauflä- chen sowie eine Grünfläche teilweise in eine gemisc hte Baufläche umgewidmet. Es ist hier ei- ne multifunktionale Nutzung mit Einzelhandelsangebo ten, Dienstleistungen und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters un d unterschiedlicher Lebenssituation vor- gesehen. 3.2 Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Jugendheim Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmu ng Parkanlage besteht die Kennzeich- nung des Mot-Treff-Kottens als Jugendeinrichtung (Z weckbestimmung Jugendheim). Die Ein- richtung wird im Stadtteil Coerde in den Bereich Ho f Messing verlagert. Im Plangebiet entfällt daher die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung. Nördlich der Straße Brüningheide und westlich der E inmündung Westhoffstraße enthält der wirksame FNP die Darstellung einer Grünfläche mit d er Zweckbestimmung Spielbereich A. Tat- sächlich handelt es sich bei der vorhandenen Einric htung nicht um einen Spielplatz, sondern um eine Jugendeinrichtung, nämlich den Hort „Feldst iegenkamp“ (Feez) mit dem angeglieder- ten Bauspielplatz (Baui). Daher wird das bisherige Planzeichen Spielbereich A ersetzt durch das neue Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf m it der Zweckbestimmung Jugendheim“. Die Darstellung einer Grünfläche bleibt bestehen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Kinderhaus – Hauptzentrum BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 7 3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmu ng Parkanlage besteht die Kennzeich- nung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweck bestimmung Mülldeponie / Abfall im Be- reich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der he utigen Westhoffstraße. Dieser Standort wird aufgegeben und die entsprechende Kennzeichnung entfällt. Ein neuer Standort im Stadtteil Kinderhaus steht noch nicht fest; übergangsweise wi rd der Haupt-Recyclinghof im Bereich der Zentraldeponie in Coerde die örtliche Funktion mit übernehmen. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden . Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. Die Ergeb- nisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallel durchge- führten Bebauungsplan-Verfahren. 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Än derung des FNP Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durch geführten Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraus setzungen für die Erweiterung des Zent- rums Kinderhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach zusätzlicher Einzelhandelsfläche für den Bereich der Nahversorgung gedeckt werden. Der Änderungsbereich grenzt im Norden an die Kristi ansandstraße, im Westen an einen vor- handenen Gartenbaubetrieb und im Süden an die Westh offstraße. Die bisher im FNP darge- stellten Wohnbauflächen sowie Grünflächen werden in gemischte Bauflächen umgewidmet. Die Darstellung eines Spielplatzes nördlich der Straße Brüningheide wird entsprechend der tatsäch- lichen Nutzung durch eine Jugendeinrichtung in die Darstellung einer „Fläche für den Gemein- bedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“ geändert. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umwelt schutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die Änderung des Flächennutzungspla ns neben den Vorschriften des Bauge- setzbuches (BauGB) im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: • Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: Berücksichtigung der Lärmim- missionssituation, (s. Punkt 4.4.1) • Bundesnaturschutzgesetz: Prüfung der Eingriffsrele vanz (s. Punkt. 4.4.2) Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen ver bundenen Ziele im Rahmen des Verfah- rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Innerhalb der Grenzen des Änderungsbereiches besteh en keine speziellen Schutzausweisun- gen des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von geme inschaftlicher Bedeutung (FFH-Ge- biete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind von der Planung nicht betroffen. Im Norden des Änderungsbereiches befindet sich eine Grünfläche, die im Rahmen der Stadtbi- otopkartierung teilweise als schutzwürdig eingestuft wurde. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Kinderhaus – Hauptzentrum BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 7 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 4.4.1 Menschen Der Änderungsbereich ist durch das bestehende Zentr um Kinderhaus mit seiner gemischten Nutzung einschließlich Wohnen sowie die im Bestand vierspurige Westhoffstraße geprägt. An- grenzend an den Änderungsbereich finden sich Wohnba uflächen. Im Rahmen des Lärmgut- achtens für den parallel im Aufstellungsverfahren b efindlichen Bebauungsplan Nr. 515 sind Ü- berschreitungen von Grenz-, Richt- und Orientierung swerten festgestellt und geeignete Ge- genmaßnahmen entwickelt worden. Zur Vermeidung erhe blicher Umweltauswirkungen ist die Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsp lanverfahrens sicher zu stellen. Auf der Maßstabsebene des FNP sind diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand übe rwiegend versiegelt und bebaut und unter- liegt einer intensiven Nutzung. Unter diesen Voraus setzungen sind als Lebensräume für Tiere und Pflanzen am ehesten die vorhandenen Grünflächen geeignet. Ein Teil der im Norden des Änderungsbereiches dargestellten Grünfläche ist im Rahmen der Stadtbiotopkartierung als er- haltenswert eingestuft worden. Hinsichtlich erforderlicher Kompensationsmaßnahmen sind im FNP Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bode n, Natur und Landschaft dargestellt. Die konkrete Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Über planung von Ausgleichsflächen mit geeig- neten Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der parallel erfolgenden Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 515. 4.4.3 Boden / Altlasten Aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung des Änderungsbereiches sind die na- türlichen Böden kaum noch vorhanden. Die Planung st eht der Bodenschutzklausel des Bauge- setzbuches aufgrund der geplanten Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung nicht entgegen. Etwaige Altlast-/ Verdachtsflächen, die aufgrund ih rer Größe auf der Maßstabsebene des FNP zu kennzeichnen wären, sind im Änderungsbereich nic ht bekannt. Der Verdacht auf eine (klein- räumige) schädliche Bodenveränderung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ge- klärt. 4.4.4 Wasser Auf der Maßstabsebene des FNP sind die Wasserschutz gebiete gekennzeichnet. Durch den Änderungsbereich verläuft die Grenze der Zone 3 des Wasserschutzgebietes Kinderhaus. Die Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind im weiteren Verfahren einzuhalten. Eine Offenlegung des im Änderungsbereich im Bestand überwiegend verrohrten Wasserlaufes (Nr. 3328.000.22) ist mit der Änderung nicht verbun den, so dass diesbezüglich keine Umwelt- entlastung zu erwarten ist. 4.4.5 Klima / Luft Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand dur ch Bebauung und Versiegelung gekenn- zeichnet. Derartige, im Zusammenhang bebaute Fläche n sind in der Regel durch ein höheres Temperaturniveau als das unbebaute Umland gekennzei chnet. Diese Situation wird durch die Neuplanung mit dem höheren Versiegelungsgrad verfe stigt (zur Kompensation der Versiege- lung s. Punkt 4.4.2). Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Kinderhaus – Hauptzentrum BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 7 4.4.6 Landschaft / Ortsbild Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird im Ist-Z ustand durch die vierspurige Westhoff- straße und die angrenzende Bebauung des Zentrums Ki nderhaus mit einer gemäßigten Hö- henentwicklung sowie die umgebende Hochhausbebauung geprägt. Die 31. Änderung des FNP dient der Vorbereitung der geplanten Erweiterung de s Bezirkszentrums Kinderhaus nach Wes- ten durch die Erweiterung der Darstellung der gemis chten Baufläche. Durch diese Änderung des FNP innerhalb des bereits intensiv bebauten und genutzten Zentrums sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Orts- bzw . Siedlungsbild über die der zusätzli- chen Versiegelung (s. Punkt 4.4.2) erkennbar. 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Bau- und Bodendenkmale im Sinne des Denkmal- schutzes NRW bekannt. 4.5 Wechselwirkungen Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen sind über die bei den einzelnen Schutzgütern genannten Wirkungen nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 4.6 Nichtdurchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der 31. Änderung des FNP ist im Änderungsbereich von keiner relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen. 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels d er Optimierung von Einkaufsabläufen, des Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangel s adäquater Flächen- Alternativen in ver- gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 4.8 Überwachung (Monitoring) Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf der Planungsebene des FNP nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen einer laufenden Fortschreibung des FNP. 4.9 Zusammenfassung Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durch geführten Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraus setzungen für die Erweiterung des Zent- rums Kinderhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach zusätzlicher Einzelhandelsfläche für den Bereich de r Nahversorgung gedeckt werden. Erhebli- che Umweltauswirkungen sind für den Menschen im Hin blick auf die Lärmimmissionssituation zu erwarten und auf Ebene des parallel in Aufstellu ng befindlichen Bebauungsplans durch ge- eignete Lärmschutzmaßnahmen zu vermeiden. Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Beba uung und intensiven Nutzung des Ände- rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorb elastung für die Schutzgüter Boden, Was- ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingr iffs durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Fläche n für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle- ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft dargestellt. Die Eingriffs-/ Aus- gleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Kinderhaus – Hauptzentrum BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 7 5. Gesamtabwägung 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu r geplanten gemischten Bauflä- che (Umweltbericht) Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels d er Optimierung von Einkaufsabläufen, des Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangel s adäquater Flächen-Alternativen in ver- gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 5.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Beba uung und intensiven Nutzung des Ände- rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorb elastung für die Schutzgüter Boden, Was- ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingr iffs durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Fläche n für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle- ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft dargestellt. Die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des paral lel in Aufstellung befindlichen Bebauungs- plans. 5.3 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge- sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge- kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Wohnsiedlungsbereich (WSB) dar. Die 31. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans steht somit im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben. 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die für eine Gemischte Baufläche vorgesehene Fläche steht im Eigentum der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla- nes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Westhoffstraße
- Kristiansandstraße
- Idenbrockplatz
- Feldstiegenkamp
- Erlenkamp
- Am Burloh
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0704/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37