Mandari Insight

V/0704/2008

31. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 26.08.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.09.2008, TOP 17.2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0704-2008-Anlage-2-Plan

· application/pdf

Ansehen

V-0704-2008-Anlage-1-Begründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4731 Zeichen

V/0704/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Nord im Stadtteil Kinderhaus-West im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 
8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) dahingehend geändert, dass im Bereich des Hauptzentrums Kin-
derhaus bisher dargestellte Wohnbauflächen sowie eine Grünfläche in eine gemischte Baufläche 
umgewidmet werden. 
 
Die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung im Bereich des Mot-Treff-Kottens entfällt. 
 
Das bisherige Planzeichen Spielbereich A nördlich der Straße Brüningheide und westlich der Ein-
mündung Westhoffstraße wird ersetzt durch das neue Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf 
mit der Zweckbestimmung Jugendheim“. 
 
Die Kennzeichnung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / 
Abfall im Bereich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der heutigen Westhoffstraße entfällt e-
benfalls. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten 
 
 
Begründung: 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die ge-
plante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0704/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.08.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0704/2008 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans werden bisher dargestellte Wohnbauflächen 
sowie eine Grünfläche in eine gemischte Baufläc he umgewidmet. Es ist hier eine multifunktionale 
Nutzung mit Einzelhandelsangeboten, Dienstleistungen und innovativen Wohnformen für Men-
schen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituation vorgesehen. 
 
Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeichnung 
des Mot-Treff-Kottens als Jugendeinrichtung (Zweckbestimmung Jugendheim). Die Einrichtung 
wird im Stadtteil Coerde in den Bereich Hof Messing verlagert. Im Plangebiet entfällt daher die 
Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung. 
 
Nördlich der Straße Brüningheide und westlich der Einmündung Westhoffstraße enthält der wirk-
same FNP die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A. Tatsächlich 
handelt es sich bei der vorhandenen Einrichtung nicht um einen Spielplatz, sondern um eine Ju-
gendeinrichtung, nämlich den Hort „Feldstiegenkamp“ (Feez) mit dem angegliederten Bauspiel-
platz (Baui). Daher wird das bisherige Planzeichen Spielbereich A ersetzt durch das neue Planzei-
chen „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“. Die Darstellung einer 
Grünfläche bleibt bestehen. 
 
Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage besteht die Kennzeichnung 
einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall im Bereich des 
bestehenden Wertstoffhofs westlich der heutigen Westhoffstraße. Dieser Standort wird aufgege-
ben und die entsprechende Kennzeichnung entfällt. Ein neuer Standort im Stadtteil Kinderhaus 
steht noch nicht fest; übergangsweise wird der Haupt-Recyclinghof im Bereich der Zentraldeponie 
in Coerde die örtliche Funktion mit übernehmen. 
 
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) werden im Änderungsbereich der-
gestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, 
dass die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 515 „Kinderhaus – Erweiterung Zentrum 
Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh)“ verbun-
denen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. 
 
Die Verfahren zur 31. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 515 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchge-
führt. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beiliegenden Anlagen und der Vorlage zum Bebau-
ungsplan Nr. 515 (Kenntnisnahme des Entwurfs, V/0703/2008) entnommen werden. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfs soll im Oktober 2008 erfolgen. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

V-0704-2008-Anlage-2-Plan

475 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage
Nr. V/0704/2008

omsaunscne I Feen | STADT LMNIUNKSEgEE

WS Gemischte Baufläche @&  Mülldeponie / Abtall
Flächen für den Grünflächen Amt für W/ Stadtentwicklung
Gemeinbedarf | Stadtplanung
Kirche Parkanlage Verkehrsplanung
Kultureller Zweck Spielbereich A

Plan zur 31. Änderung des fortge-

Jugendheim schriebenen Flächennutzungsplanes
. P} Öffentliche Parkfläche IP
Sportlicher Zweck

N

Schule Wasserschutzgebiet .
| Zonen = — Stand: 26.05.2008

E0oRa

V-0704-2008-Anlage-1-Begründung

26211 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0704/2008 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 7 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord, Stadtteil Kinderhaus-West, 
im Bereich des Hauptzentrums um den Idenbrockplatz 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele................................................................................................. 1 
2.  Änderungsbereich ........................................................................................................................... 3 
3.  Änderungsinhalte............................................................................................................................. 3 
3.1  Gemischte Baufläche ...................................................................................................................... 3 
3.2  Flächen für den Gemeinbedarf........................................................................................................ 3 
3.3  Flächen für Ver- und Entsorgung .................................................................................................... 4 
4.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 4 
4.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................... 4 
4.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Änderung des FNP................................................... 4 
4.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes............................................................ 4 
4.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose................................................. 5 
4.4.1  Menschen ............................................................................................................................... 5 
4.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt................................................................................. 5 
4.4.3  Boden / Altlasten..................................................................................................................... 5 
4.4.4  Wasser.................................................................................................................................... 5 
4.4.5  Klima / Luft.............................................................................................................................. 5 
4.4.6  Landschaft / Ortsbild............................................................................................................... 6 
4.4.7  Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................................................. 6 
4.5  Wechselwirkungen .......................................................................................................................... 6 
4.6  Nichtdurchführung der Planung....................................................................................................... 6 
4.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten.............................................................................................. 6 
4.8  Überwachung (Monitoring) .............................................................................................................. 6 
4.9  Zusammenfassung.......................................................................................................................... 6 
5.  Gesamtabwägung ........................................................................................................................... 7 
5.1  Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten gemischten Baufläche 
(Umweltbericht)......................................................................................................................................... 7 
5.2  Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich........................................................................................ 7 
5.3  Altlasten........................................................................................................................................... 7 
5.4  Ziele der Raumordnung und Landesplanung.................................................................................. 7 
5.5  Liegenschaftliche Verfügbarkeit ...................................................................................................... 7 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) der Stadt Münster ist die 
geplante Erweiterung des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in Kinderhaus. 
 
Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensor t wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer 
Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot v on öffentlichen und privaten Versorgungsein-
richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen  wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie 
und Wohnungen kennzeichnen funktionierende Zentren.  Eine besondere Bedeutung kommt 
hierbei dem Einzelhandel – insbesondere im Nahverso rgungsbereich (täglicher Bedarf, insbe-
sondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbiete r sorgen in der Regel für eine starke Fre-
quentierung und Belebung der Zentren. 
Das vom Rat der Stadt im Jahr 2004 beschlossene – u nd aktuell (2008) in der Fortschreibung 
befindliche – Einzelhandelskonzept greift die zentr enbildende Wirkung des Einzelhandels auf 
und bestimmt als zentrale Zielsetzung, dass die Ein zelhandelsentwicklung auch künftig vorran-
gig auf die bestehenden Zentren auszurichten ist. E ine wesentliche Zielsetzung ist, die stadt-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Kinderhaus – Hauptzentrum 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 7 
teilweise Selbstversorgung im Nahversorgungsbereich  möglichst fußläufig sicherstellen zu kön-
nen und damit eine hohe Kaufkraftbindung im Stadtteil zu erreichen. 
 
Hinsichtlich des Einzelhandelsangebotes im Bezirksz entrum Idenbrockplatz besteht allerdings 
Handlungsbedarf, um die Attraktivität des Zentrums halten bzw. wieder erlangen zu können. 
Der Stadtteil Kinderhaus verfügt über ca. 13.500 m²  Einzelhandelsverkaufsflächen (Stand: 
12/2006), 1/3 davon im Zentrum. Im Lebensmittelhand el, der tragenden Säule funktionierender 
Zentren, sind von 23 Anbietern nur 9 im Zentrum ang esiedelt, darunter zwei der vier großflächi-
gen Lebensmittelmärkte (Vollsortimenter und Discounter). 
Ein besonderes Problem in Kinderhaus stellt die für  die Entstehungszeit des Zentrums (1984) 
typische kleinteilige Ladenstruktur dar. Lediglich die beiden Lebensmittelmärkte verfügen über 
eine Verkaufsfläche von knapp 800 m². Angesichts de s rapiden Flächenwachstums im Le-
bensmitteleinzelhandel ist dies für die Zukunftsfäh igkeit des Zentrums problematisch. Für Voll-
sortimenter werden aktuell mindestens 1.200 m² und für Discounter mindestens 800 m² Ver-
kaufsfläche vom Handel gefordert.  
Mit 0,29 m² Verkaufsfläche/Einwohner im Segment Nah rungs- und Genussmittel weist Kinder-
haus quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt mit  0,45 m² VKF/Ew. (Stand: 12/2006) stark 
unterdurchschnittliche Ausstattung auf.  
 
Mehrere Gutachten haben erhebliche Ansiedlungspoten ziale für Kinderhaus ermittelt. Die GMA 
(Einzelhandelsstudie, 2001) empfahl die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 m² 
Verkaufsfläche (VK) und zusätzlich 600 m² VK für di e Bereiche Drogerie, Bekleidung etc. Auch 
die im Zusammenhang mit der aktuellen Fortschreibun g des Einzelhandelskonzeptes erstellte 
Verkaufsflächenprognose (Dr. Acocella, 2008) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Unter Berück-
sichtigung der Zielsetzung einer bezirksweisen Selbstversorgung ermittelt der Gutachter für den 
Prognosezeitraum bis 2020 einen zusätzlichen Fläche nbedarf von ca. 3.700 bis ca. 4.300 m² 
VK allein für den Nahrungs- und Genussmittelbereich im Stadtbezirk Nord. 
 
Der Erweiterungsbereich soll durch die Verlegung de r Westhoffstraße in westlicher Richtung 
gebildet werden. Die Planung sieht eine Überbauung des so entstandenen ca. 12.000 m² gro-
ßen Areals mit zwei Bauabschnitten im Norden und im  Süden vor, jeweils anknüpfend an die 
Fußgängerbereiche des Idenbrockplatzes.  
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung ist ei ne multifunktionale Nutzung aus Einzelhan-
del, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnungen vo rgesehen, wobei die Einzelhandelsnut-
zung im Erdgeschoss und das Wohnangebot in den Ober geschossen deutlich überwiegen. Er-
gänzend zur Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss wer den gezielt die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmitt el- Verbrauchermarktes mit bis zu 2.000 
m² Verkaufsfläche geschaffen. Diese Vertriebsform i st durch eine große Sortimentsbreite und -
tiefe sowie ergänzende Sortimente aus dem periodisc hen Bereich gekennzeichnet und deshalb 
besonders geeignet, für eine hohe Attraktivität des  Lebensmittelangebotes im Zentrum zu sor-
gen. 
Die ausschließliche Zulassung von Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschossbereich er-
folgt vorrangig, um das durch die geplante Verlegun g der Westhoffstraße gewonnene Flächen-
potenzial zugunsten der Ansiedlung weiterer leistun gsfähiger Nahversorgungsanbieter bereit-
zustellen. Der Lebensmittel- Verbrauchermarkt soll langfristig für eine hohe Kundenfrequenz im 
Zentrum sorgen und damit zu seiner Stärkung beitrag en. Mit der Verkaufsflächengröße von bis 
zu 2.000 m² werden die aktuellen Entwicklungstenden zen im Einzelhandel aufgegriffen und be-
wusst ein großzügiger Entwicklungsspielraum berücksichtigt. 
Der nördliche Bauabschnitt verfügt über eine Grundf läche von ca. 4.200 m², der südliche um-
fasst ca. 2.000 m². Abzüglich der Funktionsflächen für Treppenhäuser, Lager und Anlieferungs-
bereiche können - in Abhängigkeit von den Betreiber konzepten -  im Nordteil ca. 2.500 - 3.200 
m² Verkaufsfläche und im Südteil ca. 1.000 - 1.300 m² Verkaufsfläche entstehen. 
 
Das mit der Planung ermöglichte zusätzliche Potenzi al von bis zu 4.500 m² Verkaufsfläche ist 
daher angesichts

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Kinderhaus – Hauptzentrum 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 7 
• der Größe des Stadtteils (ca. 15.400 Einwohner), 
• der Versorgungsfunktion des Zentrums für den Stadt teil wie auch für den Stadtbezirk 
• seiner Lage innerhalb des zentralen Versorgungsber eiches 
• des bestätigten Bedarfes an zusätzlichen Verkaufsf lächen 
• der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen des  Einzelhandelskonzeptes der Stadt und 
• der Übereinstimmung mit den landesplanerischen Vor gaben gem. § 24a LEPro 
angemessen und strukturell verträglich. 
 
Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als Wohnb aufläche sowie als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Eingelagert  in der Grünfläche bestehen die Kenn-
zeichnung der bestehenden Wertstoffannahmestelle so wie die Kennzeichnung des Mot-Treff-
Kottens als Jugendeinrichtung. Der ehemalige Kotten  „Schlüter“ wird vom Verein „Mot-Treff-
Kotten“, einem Verein von Motorradfreunden, genutzt . Beide Einrichtungen werden durch die 
Zentrumserweiterung überplant. Mit dem Verein „Mot- Treff-Kotten“ wurde eine Ersatzlösung 
vereinbart. Für die Wertstoffannahmestelle soll ebe nfalls ein Ersatzstandort in räumlicher Nähe 
geschaffen werden. 
 
Der sich im Parallelverfahren befindende Bebauungsp lan Nr. 515 stellt sicher, dass die Ziele 
dieser Planung umgesetzt werden können. 
 
 
2. Änderungsbereich 
 
Der Änderungsbereich für die geplante Erweiterung d es Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in 
Kinderhaus liegt im Stadtbezirk Münster-Nord im Sta dtteil Kinderhaus-West. Die Fläche grenzt 
im Norden an die Kristiansandstraße, im Osten an da s Bezirkszentrum östlich der Westhoff-
straße. Im Westen grenzt der Planbereich an einen vorhandenen Gartenbaubetrieb. 
 
 
3. Änderungsinhalte 
 
3.1 Gemischte Baufläche 
 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wer den bisher dargestellte Wohnbauflä-
chen sowie eine Grünfläche teilweise in eine gemisc hte Baufläche umgewidmet. Es ist  hier ei- 
ne multifunktionale Nutzung mit Einzelhandelsangebo ten, Dienstleistungen und innovativen 
Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters un d unterschiedlicher Lebenssituation vor-
gesehen. 
 
3.2 Flächen für den Gemeinbedarf 
 
Zweckbestimmung Jugendheim 
Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmu ng Parkanlage besteht die Kennzeich-
nung des Mot-Treff-Kottens als Jugendeinrichtung (Z weckbestimmung Jugendheim). Die Ein-
richtung wird im Stadtteil Coerde in den Bereich Ho f Messing verlagert. Im Plangebiet entfällt 
daher die Kennzeichnung einer Jugendeinrichtung. 
 
Nördlich der Straße Brüningheide und westlich der E inmündung Westhoffstraße enthält der 
wirksame FNP die Darstellung einer Grünfläche mit d er Zweckbestimmung Spielbereich A. Tat-
sächlich handelt es sich bei der vorhandenen Einric htung nicht um einen Spielplatz, sondern 
um eine Jugendeinrichtung, nämlich den Hort „Feldst iegenkamp“ (Feez) mit dem angeglieder-
ten Bauspielplatz (Baui). Daher wird das bisherige Planzeichen Spielbereich A ersetzt durch 
das neue Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf m it der Zweckbestimmung Jugendheim“. 
Die Darstellung einer Grünfläche bleibt bestehen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Kinderhaus – Hauptzentrum 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 7 
3.3 Flächen für Ver- und Entsorgung 
 
Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall 
Eingelagert in der Grünfläche mit der Zweckbestimmu ng Parkanlage besteht die Kennzeich-
nung einer Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweck bestimmung Mülldeponie / Abfall im Be-
reich des bestehenden Wertstoffhofs westlich der he utigen Westhoffstraße. Dieser Standort 
wird aufgegeben und die entsprechende Kennzeichnung entfällt. Ein neuer Standort im Stadtteil 
Kinderhaus steht noch nicht fest; übergangsweise wi rd der Haupt-Recyclinghof im Bereich der 
Zentraldeponie in Coerde die örtliche Funktion mit übernehmen. 
 
 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung  
 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden . Umfang und Detaillierungsgrad für die 
Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. Die Ergeb-
nisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallel durchge-
führten Bebauungsplan-Verfahren. 
 
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der 31. Än derung des FNP  
 
Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durch geführten Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraus setzungen für die Erweiterung des Zent-
rums Kinderhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach 
zusätzlicher Einzelhandelsfläche für den Bereich der Nahversorgung gedeckt werden. 
Der Änderungsbereich grenzt im Norden an die Kristi ansandstraße, im Westen an einen vor-
handenen Gartenbaubetrieb und im Süden an die Westh offstraße. Die bisher im FNP darge-
stellten Wohnbauflächen sowie Grünflächen werden in  gemischte Bauflächen umgewidmet. Die 
Darstellung eines Spielplatzes nördlich der Straße Brüningheide wird entsprechend der tatsäch-
lichen Nutzung durch eine Jugendeinrichtung in die Darstellung einer „Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim“ geändert. 
 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes  
 
Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umwelt schutzzielen in Fachgesetzen und -
plänen sind für die Änderung des Flächennutzungspla ns neben den Vorschriften des Bauge-
setzbuches (BauGB) im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: 
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: Berücksichtigung der Lärmim- 
missionssituation, (s. Punkt 4.4.1) 
• Bundesnaturschutzgesetz: Prüfung der Eingriffsrele vanz (s. Punkt. 4.4.2) 
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen ver bundenen Ziele im Rahmen des Verfah-
rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
 
Innerhalb der Grenzen des Änderungsbereiches besteh en keine speziellen Schutzausweisun-
gen des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von geme inschaftlicher Bedeutung (FFH-Ge-
biete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne  des Bundesnaturschutzgesetzes sind 
von der Planung nicht betroffen. 
 
Im Norden des Änderungsbereiches befindet sich eine  Grünfläche, die im Rahmen der Stadtbi-
otopkartierung teilweise als schutzwürdig eingestuft wurde.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Kinderhaus – Hauptzentrum 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 7 
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose  
 
4.4.1 Menschen  
 
Der Änderungsbereich ist durch das bestehende Zentr um Kinderhaus mit seiner gemischten 
Nutzung einschließlich Wohnen sowie die im Bestand vierspurige Westhoffstraße geprägt. An-
grenzend an den Änderungsbereich finden sich Wohnba uflächen. Im Rahmen des Lärmgut-
achtens für den parallel im Aufstellungsverfahren b efindlichen Bebauungsplan Nr. 515 sind Ü- 
berschreitungen von Grenz-, Richt- und Orientierung swerten festgestellt und geeignete Ge-
genmaßnahmen entwickelt worden. Zur Vermeidung erhe blicher Umweltauswirkungen ist die 
Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsp lanverfahrens sicher zu stellen. 
Auf der Maßstabsebene des FNP sind diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 
 
4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
 
Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand übe rwiegend versiegelt und bebaut und unter-
liegt einer intensiven Nutzung. Unter diesen Voraus setzungen sind als Lebensräume für Tiere 
und Pflanzen am ehesten die vorhandenen Grünflächen  geeignet. Ein Teil der im Norden des 
Änderungsbereiches dargestellten Grünfläche ist im Rahmen der Stadtbiotopkartierung als er-
haltenswert eingestuft worden. 
Hinsichtlich erforderlicher Kompensationsmaßnahmen sind im FNP Flächen für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bode n, Natur und Landschaft dargestellt. Die 
konkrete Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Über planung von Ausgleichsflächen mit geeig-
neten Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der parallel erfolgenden Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 515. 
 
4.4.3 Boden / Altlasten  
 
Aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung des Änderungsbereiches sind die na-
türlichen Böden kaum noch vorhanden. Die Planung st eht der Bodenschutzklausel des Bauge-
setzbuches aufgrund der geplanten Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung nicht 
entgegen. 
Etwaige Altlast-/ Verdachtsflächen, die aufgrund ih rer Größe auf der Maßstabsebene des FNP 
zu kennzeichnen wären, sind im Änderungsbereich nic ht bekannt. Der Verdacht auf eine (klein-
räumige) schädliche Bodenveränderung wird im Rahmen  des Bebauungsplanverfahrens ge-
klärt. 
 
4.4.4 Wasser  
 
Auf der Maßstabsebene des FNP sind die Wasserschutz gebiete gekennzeichnet. Durch den 
Änderungsbereich verläuft die Grenze der Zone 3 des  Wasserschutzgebietes Kinderhaus. Die 
Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind im weiteren Verfahren einzuhalten. 
Eine Offenlegung des im Änderungsbereich im Bestand  überwiegend verrohrten Wasserlaufes 
(Nr. 3328.000.22) ist mit der Änderung nicht verbun den, so dass diesbezüglich keine Umwelt-
entlastung zu erwarten ist. 
 
4.4.5 Klima / Luft  
 
Der Änderungsbereich ist bereits im Ist-Zustand dur ch Bebauung und Versiegelung gekenn-
zeichnet. Derartige, im Zusammenhang bebaute Fläche n sind in der Regel durch ein höheres 
Temperaturniveau als das unbebaute Umland gekennzei chnet. Diese Situation wird durch die 
Neuplanung mit dem höheren Versiegelungsgrad  verfe stigt (zur Kompensation der Versiege-
lung s. Punkt 4.4.2).

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Kinderhaus – Hauptzentrum 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 7 
4.4.6 Landschaft / Ortsbild  
 
Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird im Ist-Z ustand durch die vierspurige Westhoff-
straße und die angrenzende Bebauung des Zentrums Ki nderhaus mit einer gemäßigten Hö-
henentwicklung sowie die umgebende Hochhausbebauung  geprägt. Die 31. Änderung des FNP 
dient der Vorbereitung der geplanten Erweiterung de s Bezirkszentrums Kinderhaus nach Wes-
ten durch die Erweiterung der Darstellung der gemis chten Baufläche. Durch diese Änderung 
des FNP innerhalb des bereits intensiv bebauten und  genutzten Zentrums sind keine erhebli-
chen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Orts- bzw . Siedlungsbild über die der zusätzli-
chen Versiegelung (s. Punkt  4.4.2) erkennbar. 
 
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Bau- und  Bodendenkmale im Sinne des Denkmal-
schutzes NRW bekannt. 
 
4.5 Wechselwirkungen  
 
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen sind über die bei den 
einzelnen Schutzgütern genannten Wirkungen nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 
 
4.6 Nichtdurchführung der Planung  
 
Im Falle der Nichtdurchführung der 31. Änderung des  FNP ist im Änderungsbereich von keiner 
relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen.  
 
4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
 
Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in 
Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels d er Optimierung von Einkaufsabläufen, des 
Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangel s adäquater Flächen- Alternativen in ver-
gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 
 
4.8 Überwachung (Monitoring)  
 
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf der Planungsebene des FNP nicht 
erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen einer laufenden 
Fortschreibung des FNP. 
 
4.9 Zusammenfassung  
 
Mit der 31. Änderung des FNP und der parallel durch geführten Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 515 sollen die planungsrechtlichen Voraus setzungen für die Erweiterung des Zent-
rums Kinderhaus nach Westen geschaffen werden. Mit dieser Erweiterung soll der Bedarf nach 
zusätzlicher Einzelhandelsfläche für den Bereich de r Nahversorgung gedeckt werden. Erhebli-
che Umweltauswirkungen sind für den Menschen im Hin blick auf die Lärmimmissionssituation 
zu erwarten und auf Ebene des parallel in Aufstellu ng befindlichen Bebauungsplans durch ge-
eignete Lärmschutzmaßnahmen zu vermeiden. 
Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Beba uung und intensiven Nutzung des Ände-
rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorb elastung für die Schutzgüter Boden, Was-
ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingr iffs durch die zusätzliche Versiegelung und 
Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Fläche n für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle- 
ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft dargestellt. Die Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
31. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Kinderhaus – Hauptzentrum 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 7 
 
5. Gesamtabwägung  
 
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu r geplanten gemischten Bauflä-
che (Umweltbericht) 
 
Aufgrund der erforderlichen unmittelbaren Nähe des Bezirkszentrums am Idenbrockplatz in 
Kinderhaus scheidet vor dem Hintergrund des Ziels d er Optimierung von Einkaufsabläufen, des 
Ziels der Stärkung des Bezirkszentrums sowie mangel s adäquater Flächen-Alternativen in ver-
gleichbarer räumlicher Nähe eine weiterreichende Alternativendiskussion und -bewertung aus. 
 
5.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich 
 
Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Beba uung und intensiven Nutzung des Ände-
rungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vorb elastung für die Schutzgüter Boden, Was-
ser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation des Eingr iffs durch die zusätzliche Versiegelung und 
Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeignete Fläche n für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle- 
ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft dargestellt. Die Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des paral lel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans. 
 
5.3 Altlasten 
 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich es sind nach derzeitigem Kenntnisstand 
keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
 
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
 
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan (GEP)) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Wohnsiedlungsbereich 
(WSB) dar. Die 31. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans steht somit im 
Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben. 
 
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
 
Die für eine Gemischte Baufläche vorgesehene Fläche  steht im Eigentum der Stadt Münster. 
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen 
Entwurf der 31. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
 
Münster, 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

09.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 15.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Rat
TOP 17.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Westhoffstraße
  • Kristiansandstraße
  • Idenbrockplatz
  • Feldstiegenkamp
  • Erlenkamp
  • Am Burloh
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0704/2008
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37