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AN/1319/2018

Ist Braunkohleverbrennung in Köln verzichtbar?

Die Linke. Anfrage nach § 4 13.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 1.5

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

9799 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
 
 Oberbürgermeisterin Reker  
Ausschussvorsitzender 
Struwe  
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2018 
AN/1319/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
 
Ist Braunkohleverbrennung in Köln verzichtbar? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün zu 
nehmen: 
 
Nach dem Beschluss vom 04.04.2017 „Luft verbessern – 
Braunkohleverbrennung in Merkenich beenden, AN/0511/2017“, wurde mit 
dem Schreiben der RheinEnergie vom 03.04.2018 „Stand der Untersuchungen 
zum weiteren Betrieb des KWK-Braunkohle- Wirbelschichtkessels im HKW 
Merkenich der RheinEnergie AG“ zu Punkt 1 des Beschlusses festgestellt: „Mit 
den heute zur Verfügung stehenden alternativen Brennstoffen ist die 
Mitverbrennung aus Sicht von RheinEnergie AG nicht weiter zu verfolgen“. 
 
Für diesen Fall ist in Punkt 2 des Beschlusses vorgesehen, dass unverzüglich 
Planungen für eine alternative Gesamtversorgungslösung - unter vollständigem 
Verzicht auf den Brennstoff Braunkohle - einzuleiten sind.

Der Verweis, auf den Brennstoff Braunkohle zu verzichten, ist der allgemeinen 
Erkenntnis geschuldet, dass Braunkohle im hohen Maße die Umwelt belastet. 
So könnten - grob gerechnet - durch eine Umstellung von Kohle auf Gas, 
folgende Schadstoffmengen eingespart werden: 
 
Schadstoff Einsparung absolut Einsparung bei Umstellung 
von Kohle auf Gas in 
Prozent CO2 244.437 t (siehe Kommentar zu CO2) 
Staub 2,9 t ca. 90 % 
Stickoxide* 190 t (im Vergleich zur Anlage Niehl 2) ca. 57 % 
Schwefeldioxid 121 t ca. 100 % 
*(Alle Angaben außer dem Stickoxidwerten haben ihre Grundlage in der Umwelterklärung von 2018 von RheinEnergie. Die 
Stickoxidwerte Merkenich sind verglichen mit den Werten von Niehl 2 von 2015, vor dem Bau von Niehl 3) 
 
Jede Tonne Wirbelschichtkohle, die eingespart werden kann, ist ein Gewinn für 
Gesundheit und Klima. 
 
Zu CO2: 
Bei der Gewinnung von einer kWh-Energie aus Gas werden 202 g CO2 
emittiert, bei der Gewinnung aus Rheinischer Braunkohle hingegen 410 g, 
also mehr als das Doppelte. 
Im Jahresbericht „Klimaschutz für Köln“ ist als Ziel genannt, bis zum Jahr 2020 noch 
ca. 300.000 Tonnen CO2 einsparen zu wollen. Unter Berücksichtigung, dass ca. ¾ der 
CO2 Emission der Braunkohle in Köln emittiert wird (die Braunkohleveredelung zu 
Granulat findet nicht in Köln statt und verursacht ca. ¼ CO2), können über 50 Prozent 
der angestrebten Einsparungen alleine durch die Umstellung des Werks Merkenich 
von Kohle auf Gas erreicht werden. Um abschätzen zu können, was 244.437 Tonnen 
CO2 für eine Menge ist, sei verwiesen auf den Energiebericht 2017 zur 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Für alle städtischen Gebäude zusammen sind 
52.800 Tonnen CO2 für Heizenergie und Strom angefallen. 
 
Zu Stickoxiden: 
2017 emittierte das Heizkraftwerk Merkenich 331 Tonnen Stickoxide. Über die 
Hälfte dieser Stickoxide ließe sich durch Umstellung auf Gas vermeiden. 
Nach Angaben des Luftreinhalteplans von 2012 verursachen alle Busse in Köln 
zusammen jährlich 151 Tonnen Stickoxide, also deutlich weniger als Merkenich. Bei 
den Bussen wird nachgerüstet bzw. auf E-Busse umgestellt, was zu begrüßen ist. 
Aber auch wenn die Emissionen in Merkenich nicht an Kölner Hotspots entstehen so 
erhöhen sie doch die Hintergrundbelastung.

Zu Staub: 
Die Europäische Umweltagentur gibt an, dass in Deutschland der Feinstaub im Jahr 
2015 statistisch betrachtet für 66.080 vorzeitige Todesfälle verantwortlich war. Mit der 
Einführung der grünen Plakette im Jahr 2008 haben die Autofahrer*innen einen Beitrag 
zur Reduktion von Staub geleistet. Auch wenn die energieerzeugende Industrie die 
gesetzlichen Grenzwerte einhält, könnte sie durch Verzicht auf Kohle die 
Stauberzeugung erheblich reduzieren und damit die allgemeine Gesundheit 
verbessern. So könnten allein in Merkenicht 90 Prozent oder 2,9 Tonnen Staub 
eingespart werden. 
 
Zu Schwefeldioxiden 
Schwefeldioxid schädigt Menschen, Tiere, Böden und Pflanzen. Die 
Oxidationsprodukte führen zu "Saurem Regen". Partikelförmige Sulfate tragen zur 
großräumigen Belastung durch Feinstaub bei. Der Schwefeldioxidanteil ist seit 1990 
zwar erheblich zurückgegangen, dennoch ist er auch in geringen Mengen schädlich. 
Deutschland hat sich im Multikomponentenprotokoll der UNECE und auf EU Ebene ( 
Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen) verpflichtet, die Schwefeldioxid-
Emissionen weiter zu mindern. In Merkenich wäre bei Umstellung auf Gas 
Schwefeldioxid fast ganz vermeidbar. 
 
Zur Frage der Wirtschaftlichkeit: 
Die Gesamtkosten (interne Kosten, Subventionen und externe Kosten) zur 
Erzeugung einer kWh Energie sind bei Atomkraftwerken am höchsten, gefolgt von 
Kohlekraftwerken. 
Für die Allgemeinheit ist ein in Wärme-Kraft-Kopplung betriebenes Kohlekraftwerk, 
wie Merkenich, bedeutend teurer als ein durch Gas betriebenes, also 
unwirtschaftlich. Laut Umweltbundesamt fallen umgerechnet auf das Kraftwerk 
Merkenich durch den Einsatz von Braunkohle gegenüber Gas volkswirtschaftliche 
Zusatzkosten von 22 Millionen Euro pro Jahr an, die die Gemeinschaft zu tragen hat. 
 
Zur Kapazitätsfrage in Merkenich: 
Die GuD Anlage hat im Jahr 2010 nach Angabe von RheinEnergie 1.666.455 MWh 
Energie (ohne Reservekessel) und insgesamt 1.819.721 MWh mit dem Brennstoff Gas 
erzeugt. 2017 hat das Werk Merkenich mit Kohle und Gas zusammen nur 
748.877MWh Energie erzeugt, wobei der Gasanteil tendenziell immer weiter reduziert 
und der Kohleanteil erhöht wurde. Theoretisch würde die mit Gas betriebenen Anlagen

in Merkenich für den Energiebedarf völlig ausreichen. In der Praxis hängt es aber 
gerade bei wärmegeführten Kraftwerken von der Jahreszeit, bzw. Außentemperatur 
ab, welche Energiemenge wann benötigt wird. Bei Gesprächen mit Mitarbeitern der 
RheinEnergie wurde uns mitgeteilt, dass an ein paar Tage im Jahr die 
Dampfversorgung ohne Kohleanlage nicht ausreichen würde. 
Als im Winter 2014 /2015 die Anlage, die mit Braunkohlegranulat geheizt wird 
(Kessel 6), für mehrere Monate ausfiel, hat die RheinEnergie offensichtlich die GuD-
Anlage nicht stärker ausgelastet. Aber alle Abnehmer von Wärme und Dampf 
konnten weiter bedient werden durch Einsatz von dezentralen Reservekesseln auf 
Gasbasis. Was für mehrere Monate ging, sollte auch für ein paar Tage im Jahr 
möglich sein. 
 
Zu Punkt 3 der „Sachstandsermittlung zur Braunkohleverbrennung in Merkenich“: 
Die RheinEnergie wurde vom Rat der Stadt Köln aufgefordert, den Ausbau der Strom- 
und Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie weiter zu forcieren. Hier besteht 
unserer Auffassung nach erhebliches Ausbaupotential. In der Sektorkopplungsstudie 
von Prof. Quashning von 2016 ermittelt dieser einen Strombedarf aus Erneuerbare 
Energie in Deutschland von 1320 TWh für das Jahr 2040, will man das Pariser 
Klimaziel von 1,5 Grad einhalten. Dafür wäre ein Zubau von 15 GW/a Solarenergie, 
6,3 GW/a Onshore Windenergie und 3 GW/a Offshore Windenergie notwendig. Die 
RheinEnergie produziert ca. 1% des Strombedarfs in Deutschland. Um diesen 
Produktionsanteil zu behalten müsste sie umgerechnet 93 MW Wind und 150 MW 
Solar pro Jahr bauen oder erwerben. Tatsächlich hat RheinEnergie nach eigenen 
Angaben 2017 ihre Leistung bei Wind um 1 MW und bei Solar um 2,7 MW erhöht. 
RheinEnergie liegt bei erneuerbarer Energie unter dem Bundesdurchschnitt. 
 
Frage 1: 
Welche Möglichkeiten bestehen bereits heute, ggf. unter Einbeziehung der großen 
ungenutzten Dampfkapazität der Müllverbrennungsanlage, auf Kohleverbrennung in 
Merkenich zu verzichten? 
 
Frage 2: 
Im Schreiben vom 03.04.2018 der RheinEnergie, heißt es, dass bei der Alternative 
durch den Einsatz von Erdgas anstelle von Braunkohle eine neue Kraftwerkskapazität 
am Standort errichtet werden müsste. 
a) Was genau ist damit gemeint und ist dies mit dem Ausbaustopp von fossilen 
Kapazitäten vereinbar?

Sollte der Bau einer neuen Anlage gemeint sein, ergibt sich die Frage, 
b) wie soll ein geringfügig höherer Wirkungsgrad einer neuen Anlage eine 
dreistellige Investition rentabel machen? 
 
Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht eine Reduzierung der Förderhöhe 
von gasbetriebenen Kraftwerken in Kraft-Wärme-Kopplung vor, weil der Gaspreis 
mittlerweile niedrig ist und ansonsten eine Wettbewerbsverzerrung entstehen würde. 
 
Frage 3: 
Wie sah die Jahresdauerlinie der 4 einzelnen Kessel für das Jahr und 2017 für die 
Heizleistung und wie sah die Dampfleistung aus? 
Gerne als Grafik. (Siehe Beispiel unten) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frage 4: 
Die GuD Anlage hat einen maximalen Wirkungsgrad von 84% und wird in der 
Umwelterklärung von RheinEnergie als effektive und größte Anlage gepriesen. 
Wie hoch ist der maximale Gesamtwirkungsgrad der anderen Anlagen ( Block 4, Block 
6 und des Reservekessels) und wie hoch ist die jeweiligen maximale Dampfleistung in 
MW? 
 
Frage 5: 
2017 hat Merkenich 4,915g Staub pro MWh ausgestoßen, 2016 waren es noch 2,302g. 
Dies ist eine Erhöhung um 113,5 Prozent. In der Umwelterklärung gab es hierzu keine 
Stellungnahme. Was ist die Ursache und ist mit der Beseitigung zu rechnen? 
 
gez.  gez.  
Michael Weisenstein  Hamide Akbayir  
Fraktionsgeschäftsführer  Mitglied des Ausschusses Umwelt und 
Grün  
 
 
Jahresdauerlinie 
250 
 
 
200 
 
 
150 
 
100 
 
 
50 
 
 
0 
0 1500 3000 4500 6000 
Stunden 
7500 9000 
Heizleistung (MW)

Beratungsverlauf (1)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1319/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
13.09.2018
Erstellt
13.09.2018 13:26