0514/2023
Masterplan Kommunale Sicherheit: Sachstand, weiteres Vorgehen und Bedarfsfeststellung
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Anlage 3 - Stellungnahme 14
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14 03.04.2023 141/2 I I/3 Masterplan „Kommunale Sicherheit“ - Inanspruchnahme externer Leistungen Voraussichtliche Auftragssumme: 84.034,00 Euro netto, 100.000,00 Euro brutto hier: Bedarfsfeststellung - Vorlage 0514/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir von Ihnen am 29.03.2023 übersandte Beschlussvorlage 0514/2023, in der Fassung vom gleichen Tag, zur Bedarfsfeststellung durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales be- züglich der Inanspruchnahme externer Expertise bei der Fertigung des Masterplans „Kommunale Sicherheit“. Der Rat hat am 05.05.2022 die Verwaltung beauftragt, u. a. einen Masterplan „Kom- munale Sicherheit“ zu erstellen. Der Bedarf wird von 14-Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis genommen. Das Aktenzeichen des Rechnungsprüfungsamtes lautet: 141/29/02/23. Mit freundlichen Grüßen Das Aktenzeichen Mit freundlichen G
Anlage 1 - Erläuterung Methodik
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Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 0514/2023 Freigabedatum 04.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Masterplan Kommunale Sicherheit: Sachstand, weiteres Vorgehen und Bedarfsfeststellung Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /Internationales (AVR) beschließt die Durchführung der vorgeschlagenen Umsetzung. 2. Der AVR erkennt den Bedarf für die externe Durchführung und Begleitung der Analyse in Höhe von 100.000 € brutto an. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für die Vergabe zur Durchführung und Analyse in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2023, im Teilergeb- nisplan des Amtes für öffentliche Ordnung, in der Produktgruppe 0201, Allg. Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss im Herbst 2023 zum Masterplan Sicherheit und den dann bereits eingeleiteten Maßnahmen gemäß dem vorliegenden Zeitplan Bericht erstatten. Integrationsrat 18.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Der Rat hat am 05.05.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, u.a. einen „Masterplan Kommuna- le Sicherheit“ zu erstellen (vgl. AN/0906/2022). Die Entwicklung eines Masterplans zur kommunalen Sicherheit wird durch die zuvor bereits geleistete Arbeit der Stadt Köln aus dem Bereich der Kriminalprävention und Sicherheit unter- stützt. In den integrierten Fachkreisen und Arbeitsgruppen zu Plätzen mit besonderem Hand- lungsbedarf im Stadtgebiet liegt der Fokus bereits auf der Steigerung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität. Maßnahmen, die im Rahmen der etablierten Arbeitsgruppen des Kriminal- präventiven Rates Köln (KPR) – insbesondere auch die KPR’e auf Bezirksebene – sowie wei- teren Protagonisten umgesetzt werden, dienen als Basis für die Gestaltung des Masterplans. Ziel des Masterplans ist es, unter Einbeziehung der entsprechenden Stakeholder geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit im Ergebnis das Sicherheitsgefühl im öf- fentlichen Raum weiter erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert werden kann. Methodisches Vorgehen Hierfür ist eine wissenschaftliche Analyse im Hinblick auf die Entwicklung von neuen Perspek- 3 tiven zur Verbesserung der Sicherheit in gesamtstädtischer Betrachtung erforderlich. Es erfolgen eine Untersuchung der subjektiven Sicherheitswahrnehmung im räumlichen Kon- text und eine Darstellung der objektiven Sicherheitslage durch die Polizei, ergänzt um die Er- kenntnisse aus der täglichen Arbeit des Amtes für öffentliche Ordnung. Ferner werden eine Bedarfs- und Bestandsanalyse, Expert*innen-Interviews sowie eine Analyse der gewonnenen Erkenntnisse durchgeführt. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Struktur des Mas- terplans und den fortführenden Prozess. Für die Durchführung bedarf es eines Mixed-Method-Ansatzes, der aus einer quantitativen und einer qualitativen Analyse besteht. In die quantitative Analyse fließen die Daten von der Polizei und des Amtes für öffentliche Ordnung ein, die zeitlich wie räumlich geclustert werden. Es werden hierbei auch Erfahrungen aus vergleichbaren Vorhaben (z.B. ELSA in Gelsenkirchen) berücksichtigt. Bei der qualitativen Analyse werden z.B. anhand einer (Bestands-) Analyse bereits bestehen- de Maßnahmen und involvierte Netzwerkpartner*innen/ Akteur*innen in einem Präventionsat- las dargestellt. Dieser Präventionsatlas weist die Präventionslandschaft von Netzwerken auf und zeigt u. a., in welchen Bereichen die Stadt Köln sowie die Akteure unterstützend wirken oder wo Bedarfe erkannt werden (räumlich oder fachlich). Im Ratsbeschluss war grundsätzlich ein Status Quo Bericht für das 4. Quartal 2022 ge- wünscht. Aufgrund der komplexen Thematik und der verschiedenen Stakeholder war es aus Sicht der Verwaltung jedoch zielführender, nicht einen unvollständigen Zwischenbericht vorzu- legen, sondern dem Ausschuss den Präventionsatlas als Status-quo Analyse zur Verfügung zu stellen, sobald dieser final erstellt ist. Es ist beabsichtigt, parallel zu dieser Vorlage den Bericht per Mitteilung in die Gremien einzubringen. Analyse und Struktur des Masterplans Die Erkenntnisse aus der quantitativen und qualitativen Analyse dienen als Grundlage für die Struktur des Masterplans. Aus der Struktur heraus sollen konkrete Handlungsempfehlungen und sowohl die Entwicklung als auch Umsetzung von Maßnahmen erarbeitet werden (siehe Anlage 1). Zur dann bestehenden Auswertung werden Modelle aus anderen Städten in Bezug auf Mas- terpläne mit betrachtet und gegebenenfalls in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Die ersten Ergebnisse sollen im Herbst 2023 dem AVR vorgelegt werden (siehe Anlage 2). Externer Bedarf und Finanzierung Die Durchführung und Begleitung der Analyse soll extern vergeben werden, vorzugsweise an eine Hochschule, die sich bereits mit dem Themenkomplex beschäftigt, den Schwerpunkt in Kriminologie hat und ähnliche Fragestellungen in Großstädten durchgeführt hat. Für die Durchführung der Analyse werden Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro (brutto) kalkuliert. Darunter fallen u.a.: Personalkosten: z.B. für die Durchführung und Begleitung der Analyse, Expert*innen- Interviews, Auswertung und Ableitung für Handlungsempfehlungen sowie Nachbeglei- tung und Dokumentation (ca. 93.000 €) Reisekosten & Geschäftsbedarf: Material, Druck, Kosten für mögliche Unterbringung und Anreise der Teilnehmer*innen (ca. 4.000 €) Unterauftrag: Transkription von 20 (Video-)Interviews je max. 90 Minuten (inkl. MwSt.), ggf. weiterer externer Auftragnehmer (ca. 3.000 €) Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises für den Haushalt 2022 wurden im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € im Teilergebnisplan des Amtes für öffentli- che Ordnung in der Produktgruppe 0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13 4 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zugesetzt. Die Freigabe der Mittel obliegt dem AVR und dem Finanzausschuss. Die Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung. Nach Vorlage und Auswertung der Handlungsanalyse wird dem AVR ein Beschluss zur weite- ren Verwendung der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2022 im Teilfinanzplan des Amtes für öffentliche Ordnung in der Produktgruppe 0201, Allge- meine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen) bei der Finanzstelle 3200-0201-0-1000, Masterplan Sicherheit, be- reitgestellten investiven Mittel in Höhe von 300.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen (bspw. für Beleuchtung, bauliche Veränderungen, etc.) zur Entscheidung vorgelegt. RPA Eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist beigefügt (siehe Anlage 3). Anlagen
Anlage 2 - Zeitplan
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Anlage 2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0514/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 08.02.2023 12:06