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0514/2023

Masterplan Kommunale Sicherheit: Sachstand, weiteres Vorgehen und Bedarfsfeststellung

Beschlussvorlage Ausschuss 04.04.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.06.2023, TOP 10.24

Anlage 3 - Stellungnahme 14

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Anlage 1 - Erläuterung Methodik

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Zeitplan

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Anlage 3 - Stellungnahme 14

930 Zeichen

14 03.04.2023 
141/2 
I 
I/3 
Masterplan „Kommunale Sicherheit“ - Inanspruchnahme externer Leistungen 
Voraussichtliche Auftragssumme:   
84.034,00 Euro netto, 100.000,00 Euro brutto  
hier: Bedarfsfeststellung - Vorlage 0514/2023 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beziehe mich auf die mir von Ihnen am 29.03.2023 übersandte Beschlussvorlage 
0514/2023, in der Fassung vom gleichen Tag, zur Bedarfsfeststellung durch den 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales be- 
züglich der Inanspruchnahme externer Expertise bei der Fertigung des Masterplans 
„Kommunale Sicherheit“.  
Der Rat hat am 05.05.2022 die Verwaltung beauftragt, u. a. einen Masterplan „Kom- 
munale Sicherheit“ zu erstellen.  
Der Bedarf wird von 14-Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis genommen.  
Das Aktenzeichen des Rechnungsprüfungsamtes lautet: 141/29/02/23.  
Mit freundlichen Grüßen  
Das Aktenzeichen 
Mit freundlichen G

Anlage 1 - Erläuterung Methodik

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

8058 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0514/2023 
Freigabedatum 04.04.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Masterplan Kommunale Sicherheit: Sachstand, weiteres Vorgehen und 
Bedarfsfeststellung  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
 Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /Internationales 
(AVR) beschließt die Durchführung der vorgeschlagenen Umsetzung.  
 
2. Der AVR erkennt den Bedarf für die externe Durchführung und Begleitung der Analyse 
in Höhe von 100.000 € brutto an.  
 
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für die Vergabe zur 
Durchführung und Analyse in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2023, im Teilergeb-
nisplan des Amtes für öffentliche Ordnung, in der Produktgruppe 0201, Allg. Sicherheit 
und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Die Verwaltung wird dem Ausschuss im Herbst 2023 zum Masterplan Sicherheit und den 
dann bereits eingeleiteten Maßnahmen gemäß dem vorliegenden Zeitplan Bericht erstatten. 
 
Integrationsrat 18.04.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   100.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation 
Der Rat hat am 05.05.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, u.a. einen „Masterplan Kommuna-
le Sicherheit“ zu erstellen (vgl. AN/0906/2022). 
Die Entwicklung eines Masterplans zur kommunalen Sicherheit wird durch die zuvor bereits 
geleistete Arbeit der Stadt Köln aus dem Bereich der Kriminalprävention und Sicherheit unter-
stützt. In den integrierten Fachkreisen und Arbeitsgruppen zu Plätzen mit besonderem Hand-
lungsbedarf im Stadtgebiet liegt der Fokus bereits auf der Steigerung der Sicherheit und der 
Aufenthaltsqualität. Maßnahmen, die im Rahmen der etablierten Arbeitsgruppen des Kriminal-
präventiven Rates Köln (KPR) – insbesondere auch die KPR’e auf Bezirksebene – sowie wei-
teren Protagonisten umgesetzt werden, dienen als Basis für die Gestaltung des Masterplans.  
Ziel des Masterplans ist es, unter Einbeziehung der entsprechenden Stakeholder geeignete 
Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit im Ergebnis das Sicherheitsgefühl im öf-
fentlichen Raum weiter erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert werden kann.  
 
 
Methodisches Vorgehen  
Hierfür ist eine wissenschaftliche Analyse im Hinblick auf die Entwicklung von neuen Perspek-

3 
tiven zur Verbesserung der Sicherheit in gesamtstädtischer Betrachtung erforderlich.  
Es erfolgen eine Untersuchung der subjektiven Sicherheitswahrnehmung im räumlichen Kon-
text und eine Darstellung der objektiven Sicherheitslage durch die Polizei, ergänzt um die Er-
kenntnisse aus der täglichen Arbeit des Amtes für öffentliche Ordnung. Ferner werden eine 
Bedarfs- und Bestandsanalyse, Expert*innen-Interviews sowie eine Analyse der gewonnenen 
Erkenntnisse durchgeführt. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Struktur des Mas-
terplans und den fortführenden Prozess.  
Für die Durchführung bedarf es eines Mixed-Method-Ansatzes, der aus einer quantitativen 
und einer qualitativen Analyse besteht.  
In die quantitative Analyse fließen die Daten von der Polizei und des Amtes für öffentliche 
Ordnung ein, die zeitlich wie räumlich geclustert werden. Es werden hierbei auch Erfahrungen 
aus vergleichbaren Vorhaben (z.B. ELSA in Gelsenkirchen) berücksichtigt.  
Bei der qualitativen Analyse werden z.B. anhand einer (Bestands-) Analyse bereits bestehen-
de Maßnahmen und involvierte Netzwerkpartner*innen/ Akteur*innen in einem Präventionsat-
las dargestellt. Dieser Präventionsatlas weist die Präventionslandschaft von Netzwerken auf 
und zeigt u. a., in welchen Bereichen die Stadt Köln sowie die Akteure unterstützend wirken 
oder wo Bedarfe erkannt werden (räumlich oder fachlich).  
 
Im Ratsbeschluss war grundsätzlich ein Status Quo Bericht für das 4. Quartal 2022 ge-
wünscht. Aufgrund der komplexen Thematik und der verschiedenen Stakeholder war es aus 
Sicht der Verwaltung jedoch zielführender, nicht einen unvollständigen Zwischenbericht vorzu-
legen, sondern dem Ausschuss den Präventionsatlas als Status-quo Analyse zur Verfügung 
zu stellen, sobald dieser final erstellt ist. Es ist beabsichtigt, parallel zu dieser Vorlage den 
Bericht per Mitteilung in die Gremien einzubringen.  
 
Analyse und Struktur des Masterplans 
Die Erkenntnisse aus der quantitativen und qualitativen Analyse dienen als Grundlage für die 
Struktur des Masterplans. Aus der Struktur heraus sollen konkrete Handlungsempfehlungen 
und sowohl die Entwicklung als auch Umsetzung von Maßnahmen erarbeitet werden (siehe 
Anlage 1).  
Zur dann bestehenden Auswertung werden Modelle aus anderen Städten in Bezug auf Mas-
terpläne mit betrachtet und gegebenenfalls in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Die 
ersten Ergebnisse sollen im Herbst 2023 dem AVR vorgelegt werden (siehe Anlage 2).  
 
Externer Bedarf und Finanzierung 
Die Durchführung und Begleitung der Analyse soll extern vergeben werden, vorzugsweise an 
eine Hochschule, die sich bereits mit dem Themenkomplex beschäftigt, den Schwerpunkt in 
Kriminologie hat und ähnliche Fragestellungen in Großstädten durchgeführt hat.  
Für die Durchführung der Analyse werden Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro (brutto) 
kalkuliert. Darunter fallen u.a.: 
 Personalkosten: z.B. für die Durchführung und Begleitung der Analyse, Expert*innen-
Interviews, Auswertung und Ableitung für Handlungsempfehlungen sowie Nachbeglei-
tung und Dokumentation (ca. 93.000 €) 
 Reisekosten & Geschäftsbedarf: Material, Druck, Kosten für mögliche Unterbringung 
und Anreise der Teilnehmer*innen (ca. 4.000 €)  
 Unterauftrag: Transkription von 20 (Video-)Interviews je max. 90 Minuten (inkl. 
MwSt.), ggf. weiterer externer Auftragnehmer (ca. 3.000 €) 
 
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises für den Haushalt 2022 wurden im 
Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € im Teilergebnisplan des Amtes für öffentli-
che Ordnung in der Produktgruppe 0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13

4 
(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zugesetzt. Die Freigabe der Mittel obliegt 
dem AVR und dem Finanzausschuss. Die Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 
2023 zur Verfügung. 
 
Nach Vorlage und Auswertung der Handlungsanalyse wird dem AVR ein Beschluss zur weite-
ren Verwendung der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 
2022 im Teilfinanzplan des Amtes für öffentliche Ordnung in der Produktgruppe 0201, Allge-
meine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen) bei der Finanzstelle 3200-0201-0-1000, Masterplan Sicherheit, be-
reitgestellten investiven Mittel in Höhe von 300.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen 
(bspw. für Beleuchtung, bauliche Veränderungen, etc.) zur Entscheidung vorgelegt.  
 
RPA 
Eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist beigefügt (siehe Anlage 3).  
 
 
Anlagen

Anlage 2 - Zeitplan

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (5)

18.04.2023 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.06.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0514/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.04.2023
Erstellt
08.02.2023 12:06