Mandari Insight

V/0322/2009

Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes

Vorlagen 06.05.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.06.2009, TOP 6

geschaeftsbericht_sozialamt2008

· application/pdf

Ansehen

Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

geschaeftsbericht_sozialamt2008

177560 Zeichen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
1 
2008

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes 
Herausgeberin:   Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion:    Barbara Hamisch 
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning 
Münster, Mai 2009 
2

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
 
Vorwort 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
der Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes informiert Sie wieder über die sozialen 
Leistungen der Stadt Münster für einkommensschwache, zugewanderte, behinderte 
und pflegebedürftige junge und ältere Menschen. Er beschreibt die gesetzlichen und 
freiwilligen Aufgaben und Leistungen, gibt Auskunft über die Zahl der Leistungsberech-
tigten sowie die Aufwendungen und Erträge; er informiert über die Arbeit und Aktivitäten 
der einzelnen Organisationseinheiten des Amtes und zieht damit Bilanz für 2008. 
Ich freue mich, dass im vergangenen Jahr die Leistungen und Angebote des Sozialam-
tes für die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt freundlicher und mit gesteigerter 
Servicequalität erbracht werden konnten. Das möchte ich an verschiedenen Beispielen 
aufzeigen: 
• Das neue Dienstgebäude an der Hafenstraße 8 wirkt durch seine Farbgestaltung, 
seinen barrierefreien Zugang, sein ansprechendes Kundenzentrum im Eingangsbe-
reich und die Raumgestaltung auf Besucherinnen und Besucher einladend, freund-
lich und funktional. 
• Das Informationsbüro Pflege konnte 2008 mit seiner neuen Homepage „online“ ge-
hen. Unter www.muenster.de/stadt/pflege erhalten die virtuellen Besucherinnen und 
Besucher nun umfassende Informationen zu Leistungen und Angeboten rund um 
die Pflege in Münster. Die Seite ist benutzerfreundlich vernetzt mit den Informatio-
nen der Anbieter des Pflegemarktes. Besuchen Sie uns doch einmal. 
• Das neue Kundenzentrum Soziales als erste Anlaufstelle des Sozialamtes ist 
durchgehend während der Servicezeiten geöffnet. Sie erhalten dort umfassende In-
formationen, nicht nur für den Aufgabenbereich des Sozialamtes, und können klei-
nere Anliegen direkt erledigen. Fast 19.000 Menschen konnten wir dort 2008 infor-
mieren und beraten. Ich freue mich auch, dass wir im Kundenzentrum drei familien-
freundliche Teilzeitarbeitsplätze schaffen konnten. 
• Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise, se it fast eineinhalb Jahren im Haus, 
stellt eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Aufgabenangebotes des Sozialam-
tes für Menschen mit Behinderungen dar. Die engagierten Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter, die gut zugänglichen Räume und die langen Öffnungszeiten sind bei 
den Besucherinnen und Besuchern auf eine gute Resonanz gestoßen. Die Bearbei-
tungszeiten konnten nach anfänglichen Problemen inzwischen deutlich reduziert 
werden.   
3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
• Eine große Herausforderung stellt auch die schrittweise Herstellung von Barriere-
freiheit für unsere Informationsangebote für Menschen mit unterschiedlichen Behin-
derungen dar. Wichtige Informationen des Amtes im Internet müssen neu gestaltet 
werden. Die Barrierefreiheit dieses Geschäftsberichtes ist ebenfalls eine Premiere; 
fast alle Tabellen mussten neu formatiert werden. Über eine Reaktion behinderter 
oder nicht behinderter Menschen auf das neue Layout würde ich mich freuen. 
Abschließend möchte ich auf einen langfristigen Erfolg des Sozialamtes hinweisen. Im 
Jahr 2000 hatte der Rat den Aufbau eines stadtweiten stadtteilorientierten Wohn- und 
Pflegekonzeptes beschlossen. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Investoren, 
Betreibern und der Pflege- und Sozialplanung des Sozialamtes, aber auch der städti-
schen Bau- und Planungsverwaltung, können Sie das Ergebnis der gemeinsamen Be-
mühungen der Grafik unter Ziffer 19.4 entnehmen. Fast alle größeren Stadtteile verfü-
gen bereits jetzt oder in naher Zukunft über Wohn- und Pflegeangebote.  
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich für ihre gute Arbeit und ihren großen 
Einsatz herzlich danken.  
Im Mai 2009 
 
  
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamtes 
4

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Inhaltsverzeichnis: 
1. Einleitung ..............................................................................................................7   
 
2. Aufgaben des So zialamtes ...................................................................................7   
 
3. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................10  
 
4. Umsetzung SGB II ..............................................................................................13 
4.1 Finanzdaten der Stadt Münste r im Bereich des SGB II.......................................13 
4.2 Weitere Leistungs daten zum SGB II ...................................................................15  
 
5. Sozialhilfe zur Ex istenzsicherung........................................................................ 17 
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außer halb von Einrichtungen....................................17 
5.1.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................18 
5.1.2 Strukturmerkmale der  Leistungsberechtigen.......................................................19 
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von 
Einrichtungen ......................................................................................................19 
5.2.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................20 
5.2.2 Strukturmerkmale der  Leistungsberechtigten......................................................21 
5.2.3 Finanzta bleau .....................................................................................................22 
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Gr undsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung in Einrichtungen ...................................................................23 
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozi alhilfe zur Existenzsicherung .....................23  
 
6. Weitere Leistungen nach dem SGB X II und anderen Rechtsvorschriften...........23 
6.1 Entwicklung in  Münster .......................................................................................23 
6.2 Hilfen zur Ge sundheit..........................................................................................26 
6.3 Beratung und Leistungen bei  Pflegebedürftigkeit................................................28 
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................29 
6.3.2 Pflegekon ferenz ..................................................................................................32 
6.3.3 Informations büro Pflege......................................................................................32 
6.3.4 Heimauf sicht .......................................................................................................35 
6.3.5 Hilfe zur Pflege....................................................................................................37 
6.3.6 Investitionskostenförder ung von Pflegeeinrichtungen.........................................39 
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung.........................................................42 
6.4.1 Koordinierungsstelle  für Behindertenfragen........................................................42 
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integrat ion von Menschen mit Behinderungen..43 
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................44 
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen ................................44 
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / 
Schwerbehindertenausweise ..............................................................................45 
6.4.6 Einglieder ungshilfe..............................................................................................45   
 
7. Rechts- und Unter haltsangelegenheiten.............................................................47   
 
8. Wirtschaftliche Leistun gen für Asylsuchende......................................................49 
8.1 Überregionale und regi onale Entwicklung...........................................................49 
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................50 
8.3 Finanzta bleau .....................................................................................................51 
8.4 Aktuelle Entwi cklung, Ausblick............................................................................51   
 
5

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
9. Menschen mit Migrati onsvorgeschichte ..............................................................52 
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .52 
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................52 
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtli ngen..................................................53 
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaus siedlerinnen und Spätaussiedlern ...55  
 
10. BAföG für Schüler innen und Schüler ..................................................................55  
 
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose.................................................................56   
 
12. Schuldner beratung..............................................................................................57   
 
13. Mieter beratung....................................................................................................59   
 
14. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................60 
14.1 Umzug in ein anderes  Dienstgebäude ................................................................60 
14.2 Kommunalisierung der Ve rsorgungsverwaltung..................................................61 
14.3 Einrichtung eines Projektes „Sozia ler Fachdienst Senioren und Pflege“ ............61 
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachst elle im Bereich der Leistungen nach dem 
SGB XII...............................................................................................................62 
14.5 Personalsit uation ................................................................................................62 
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement ...........................................................63 
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz...................................63 
14.8 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................63 
14.9 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................65   
 
15. Kundenzentrum  Soziales ....................................................................................67  
 
16. Ausschuss für Soziales, Ge sundheit und Arbeitsförderung ................................67  
 
17. Aktuelle sozialpo litische Themen ........................................................................69 
17.1 Wohn- und Teil habegesetz .................................................................................69 
17.2 Pflegestü tzpunkte ...............................................................................................69   
 
18. Statistische Auswertungen.................................................................................. 71 
18.1 Leistungsbeziehende Kind er und Jugendliche nach Rechtskreisen ...................71 
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewäh lten Personengruppen im Jahr 2008............72   
 
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und 
ambulante Dienste ..............................................................................................74 
19.1 Einrichtungen der vollstationären Pf lege, der Kurzzeit- und Tagespflege, 
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................74 
19.2 Ambulante Dienste..............................................................................................77 
19.3 Wohnmöglichkeiten für M enschen mit Behinderung ...........................................78 
19.4 Grafik zur Lage der  Pflegeeinrichtungen.............................................................81   
 
20. Auswertungen in Statistischen Bezirk en ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .......82 
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwo hnung nach verschiedenen Merkmalen .........82 
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen.............................86 
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht .................................88 
20.4 Arbeitslose nach Empf ängergruppen und Geschlecht ........................................90  
6

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
1. Einleitung 
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen 
Dienstleistungen des Sozialamtes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Finan-
zen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammen und zeigt 
die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf.  
2008 ist das vierte Jahr nach der grundlegenden Reform der sozialen Sicherungssys-
teme zum 01.01.2005. Mittlerweile können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu 
konzipierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufgezeigt werden.  
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach 
Geschlecht differenziert. Soweit die Angaben auf externen statistischen Auswertungen 
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifischen Darstellung nicht immer gege-
ben.  
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und 
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem 
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers 
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten 
nachrichtlich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den Finanzstatistiken 
nur die Ausgaben und Einnahmen zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die 
Ausgaben zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen 
Haushalt.  
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch einen kurzen Überblick über die we-
sentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt die Ausga-
ben und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des SGB II ent-
stehen.  
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierefreie Fassung des Geschäftsbe-
richts.  
2. Aufgaben des Sozialamtes 
Die Leistungen des Sozialamtes richten sich in ihrem Schwerpunkt an ältere und behin-
derte Menschen. Existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Hilfe zur Pflege, 
der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Gesundheit erhalten Personengruppen, die in 
der Regel die Situation nicht aus eigener Kraft verbessern können. Im Ergebnis gilt das 
auch für Flüchtlinge, die im Normalfall ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit sicher-
stellen dürfen.  
Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von der 
Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben 
zu, die mit der Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft Münster, der gesetzlich 
festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einzelne Leistungen – vor allem die Unter-
kunftskosten –, dem Haushalt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu Lasten 
der Stadt Münster handelt, und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als Re-
ferenzsystem für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zusammenhängen.  
7

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Zum 01.01.2008 hat das Sozialamt weitere Aufgaben des Schwerbehindertenrechts 
vom ehemaligen Versorgungsamt übernommen. Die Feststellung der Schwerbehinder-
teneigenschaft und die damit verbundenen Aufgabenfelder runden das bisherige Auf-
gabenspektrum sinnvoll ab.  
Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebündelt werden: 
• Leistungen als Einkommensersatz 
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
- Hilfe in Einrichtungen 
- Leistungen für Flüchtlinge 
• Leistungen für Erwerbssuchende SGB II 
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft 
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen (Richtlinienkompetenz) 
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16a SGB II) 
• Wohnen 
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit 
- Verwaltung von Übergangswohnungen 
- Betrieb von Übergangseinrichtun gen für Spätaussiedler und Flüchtlinge 
• Pflege 
- Pflegeplanung 
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb von Einrichtungen 
- Wohnraumanpassungsberatung 
- Heimaufsicht 
- Pflegeberatung 
- Pflegewohngeldgewährung 
• Seniorenarbeit / Altenhilfe 
- Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“ 
- Förderung von Seni orenbegegnungsstätten 
• Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe 
- Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen 
• Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf  
• Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehinder-
tenausweise 
8

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
• Stadtteilarbeit  
- Koordination des Programms „Sozia le Stadt Kinderhaus/Brüningheide“  
• Integration von Einwanderern 
- Erstversorgung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie von Flüchtlingen mit 
Wohnraum 
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen 
- Finanzierung der sozialen Betreu ung und Beratung von Aussiedlerinnen und 
Aussiedlern 
- Koordination des Stadtweiten Netzwer ks – Integration von Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte und der AG „Soziale Integration“ 
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausl ändischen Vereine und Initiativen  
• Zusammenarbeit mit und Förderung der freien Wohlfahrtspflege 
 Zusammenarbeit mit  
- der Kommission zur Förderung der Integr ation von Menschen  mit Behinderun-
gen (Geschäftsführung) 
- der Pflegekonferenz (Geschäftsführung) 
- der Gesundheitskonferenz  
- dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster  
- dem Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster  
 Förderung folgender Aufgabenfelder  
- Frauenhäuser 
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt 
- Wohnungslosenhilfe 
- Träger / Vereine der Behindertenhilfe 
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen 
- Beratung von Selbsthilfeinitiativen 
- Angebote für Pflegebedür ftige und ihre Angehörigen 
- Schuldnerberatung 
- Zielgruppenspezifische Angebote, Stadtteilarbeit und Grundsatzaufgaben der 
Verbände der freien Wohlfahrtspflege 
- Soziale Begegnungs- und Berat ungsangebote in den Stadtteilen 
9

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
3. Finanzdaten des Sozialamtes 
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2008 ergeben 
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen  
• - 05.01 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,  kommunaler Anteil,  
• - 05.02 Sicherung des Lebensunterhalts, ohne SGB II und  
• - 05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe. 
Tabelle 1  
Teilergebnisplan für das Jahr 2008  
in Euro 
 
Produkt-
gruppe 
05.01 
Produkt-
gruppe 
05.02 
Produkt-
gruppe 
05.03 
Summe 
 Ordentliche  
Erträge 18.708.114 4.281.922 4.207.228 27.197.264
abzüglich Ordentliche  
Aufwendungen 50.515.919 26.029.059 30.642.558 107.187.536
ergibt 
Ergebnis der  
laufenden Verwal-
tungstätigkeit 
minus 
31.807.805
minus 
21.747.137
minus 
26.435.330 
minus 
79.990.272
weitere 
Aufwendungen aus 
internen Leistungs-
beziehungen 
317.380 133.090 2.156.490 2.606.960
ergibt  Ergebnis minus 
32.125.185
minus 
21.880.227
minus 
28.591.820 
minus 
82.597.232
Es handelt sich hier um vorläufige Werte, da die bilanziellen Abschreibungen und ein 
Teil der Personalaufwendungen noch nicht gebucht wurden.  
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapiteln. 
Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig 
dargestellt die wesentlichen  
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008 
• Einnahmen der Stadt  Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008
10

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
 11
Tabelle 2 
Auszug der wesentlichen Bruttoausgaben der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Art der Ausgaben insgesamt davon 
a. v. E.1
davon 
i. E.2  
Insgesamt 35.880.435 23.439.230  12.441.205 
davon     
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.847.000 3.358.621  1.488.379 
davon     
laufende Leistungen  4.677.557 3.290.543  1.387.014 
einmalige Leistungen   169.443  68.078   101.365 
Grundsicherung im Alter  
und bei Erwerbsminderung 14.492.932 13.428.605  1.064.327 
davon     
laufende Leistungen  14.414.568 13.350.391  1.064.177 
einmalige Leistungen   78.364  78.214    150 
Hilfe zur Pflege 9.527.102 2.473.048  7.054.054 
davon     
in Form von Pflegegeld  233.830  233.830  0 
in Form von anderen Leistungen 2.239.218 2.239.218  0 
teilstationär  129.308 0  129.308 
vollstationär 6.924.746 0  6.924.746 
Eingliederungshilfe für behinderte  
Menschen  1.310.000  798.488   511.512 
davon     
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  2.051 0   2.051 
Heilpädagogische Leistungen für Kinder  249.384  249.384  0 
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung  486.820  486.820  0 
sonstige Eingliederungshilfe  571.745  62.284   509.461 
Hilfen zur Gesundheit  4.415.677 2.121.829  2.293.848 
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.287.724 1.258.639   29.085 
davon     
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts  96  96  0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen  958.620  952.621   5.999 
Bestattungskosten  329.008  305.922   23.086 
                                            
1 außerhalb von Einrichtungen 
2 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
12 
Tabelle 3  
 Auszug der wesentlichen Einnahmen der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Art der Einnahmen insgesamt davon 
a. v. E.3
 
davon 
i. E.4
 
Insgesamt  1.923.349 1.111.132  812.217 
davon     
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz;  
Kostenersatz  178.591  75.811   102.780 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt  70.666  70.666  0 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung   150 150 0
Hilfen zur Gesundheit   11.171  2.685   8.486 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen   76.664 688   75.976 
Hilfe zur Pflege   19.940  1.622   18.318 
Übergeleitete Unterhaltsansprüche  
gegen Unterhaltspflichtige  535.459  284.821   250.638 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt  283.963  283.963  0 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  34.078 156   33.922 
Hilfe zur Pflege   217.418 702   216.716 
Leistungen von Sozialleistungsträgern 365.446  244.655   120.791 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt  118.325  116.338   1.987 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  88.369  86.537   1.832 
Hilfen zur Gesundheit   13.522  13.522    0 
Hilfe zur Pflege   144.980  28.008   116.972 
Hilfe zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten5 250 250 0
Sonstige Ersatzleistungen  110.473  26.136   84.337 
davon   
Hilfe zum Lebensunterhalt  7.207  7.207    0 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  13.872  13.784    88 
Hilfen zur Gesundheit   0 0 0 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen   1.685 1.685 0 
Hilfe zur Pflege  87.709 3.460 84.249
Rückzahlung gewährter Hilfen  
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 733.380  479.709   253.671 
davon     
Hilfe zum Lebensunterhalt  405.059  395.485   9.574 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  77.296  73.833  3.463 
Hilfen zur Gesundheit  226  0  226
Hilfe zur Pflege  246.378  5.970   240.408 
Hilfen zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten6  4.421  4.421  0 
                                            
3 außerhalb von Einrichtungen 
4 in Einrichtungen 
5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
4. Umsetzung SGB II  
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 01.01.2005 von den Leistungsträ-
gern Stadt Münster und Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufgaben der 
Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II wahrzunehmen.  
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Münster erfolgt mit dem Ziel, den Leis-
tungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hilfen aus einer Hand anzubieten.  
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 20.12.2007 die einheitliche Wahr-
nehmung der Aufgaben nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die Bun-
desagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften für nicht mit der Verfassung verein-
bar erklärt hat und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die 
Umsetzung des SGB II neu zu regeln. Eine Entscheidung steht bislang noch aus.  
4.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II 
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2005 durch die Grundsicherung für Arbeit-
suchende die nachfolgend aufgeführten Ausgaben und Einnahmen. Es handelt sich 
dabei um den kommunalen Teil der Ausgaben und Einnahmen, die für Leistungen nach 
dem SGB II anfallen, nicht um die Gesamtausgaben.  
13

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
14 
Tabelle 4  
Ausgaben und Einnahmen der Stadt Münster  
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende  
in Euro 
Für das Jahr 2005 sind keine Kostenerstattungsbeiträge gemäß § 36a SGB II bei Auf-
enthalten in Frauenhäusern enthalten, weil diese nach einer Gesetzesänderung im Jahr 
2005 erstmalig im Jahr 2006 geflossen sind.  
                                            
7 Seit Anfang des Jahres 2008 werden Rückforderungen von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die 
entsprechenden Einnahmen der Stadt Münster werden mit den Ausgaben verrechnet, so dass die Beträ-
ge hier nicht als Einnahmen erscheinen. Dadurch ist der Einnahmerückgang zu erklären.  
 2005 2006 2007 2008 
Ausgaben  42.465.112 47.100.159 46.840.498 45.696.024
davon  
laufende Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 41.283.973 45.787.180 45.447.288 44.332.624
sonstige Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 470.170 523.803 607.068 
538.480
einmalige Leistungen  
(Bekleidung, Hausrat,  
Klassenfahrten) 
710.969 783.654 754.286 
786.300
Kostenerstattungen nach  
§ 36a SGB II bei Aufenthalten 
in Frauenhäusern 
5.522 31.856 
38.620
Einnahmen  15.730.736 18.156.405 16.518.573 13.708.980
davon  
Bundeserstattung  
(zu den Kosten für Unterkunft 
und Heizung) 
11.872.818 13.008.252 13.868.390 
12.524.375
Landeserstattung  
(aus eingespartem Wohngeld) 3.322.605 3.888.849 1.333.003 
301.992
Kostenerstattungen nach  
§ 36a SGB II bei Aufenthalten 
in Frauenhäusern 
205.391 273.145 
283.382
Sonstige Einnahmen  
(Unterhalt, sonstige 
Forderungen) 
535.313 1.053.913 1.044.035 
599.2317
Nettoausgaben 26.734.376 28.943.754 30.321.925 31.987.044

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II 
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2008 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 341 gesunken. Auch 
die Zahl der anspruchsberechtigten Personen ist zurückgegangen.   
Tabelle 5  
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften 
 Personen  Bedarfsgemeinschaften 
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300 
Dezember 2006 21.034 10.731 
Dezember 2007 20.829 10.316 
Dezember 2008 19.860   9.975 
Tabelle 6  
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
Dezember 2005 ca. 19.600   
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433 
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389 
Dezember 2008 19.860 10.109   9.751 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007 und 
2008.  
Im Dezember 2008 waren 5.817 Personen mit Leistungsansprüchen nach dem SGB II 
arbeitslos, davon 2.627 Frauen und 3.190 Männer. Dies sind 549 Personen weniger als 
im Vergleichsmonat des Vorjahres (6.366 Personen). 
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, 
wenn sie  
• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen oder weniger als 15 Stunden pro 
Woche arbeiten, 
• eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Ver-
mittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
• sich bei der Agentur für Arbeit beziehungs weise der Arbeitsgemeinschaft arbeitslos 
gemeldet haben. 
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Schülerinnen und Schüler 
und sonstige Personen, die den Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung 
stehen, gelten als nicht arbeitslos. 
15

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Personen im SGB II aufgeteilt nach ausge-
wählten Personengruppen findet sich unter Nummer 18.2 dieses Geschäftsberichts.  
Insgesamt waren im Dezember 2008 in Münster 8.427 Personen arbeitslos (SGB II und 
SGB III), davon 3.784 Frauen und 4.643 Männer. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf 
alle zivilen Erwerbspersonen) betrug 6,0 %.  
16

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung  
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistungen zur Existenzsicherung, dazu ge-
hören die Hilfe zum Lebensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen 
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich an Personen, die 
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt 
und war bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sicherungsleistung neben der 
Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhilferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch 
XII – SGB XII) aufgenommen.  
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. 
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die 
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen. 
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jahresenden 2005, 2006, 2007 
und 2008 in Münster wie folgt dar: 
Tabelle 7  
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter  
 und bei Erwerbsminderung) 
 Personen insgesamt  davon a. v. E.  davon i. E.  
31.12.2005 2.684 2.398 286 
31.12.2006 2.897 2.610 287 
31.12.2007 3.167 2.866 301 
31.12.2008 3.353 3.044 309 
Von den 309 Personen, die im Jahr 2008 Leistungen in Einrichtungen erhielten, beka-
men 58 nur existenzsichernde Leistungen und 251 existenzsichernde Leistungen plus 
Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe.  
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008 
100 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.  
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt 
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die 
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem 
SGB II.  
17

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme 
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den 
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht 
hat. Danach betrugen die Bruttoausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im 
Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2005 waren es noch knapp 1,2 Milliarden 
Euro und in den Jahren 2006 und 2007 ist diese Summe auf jeweils unter 1,1 Milliarden 
Euro zurückgegangen.  
5.1.1 Entwicklung in Münster  
Am 31.12.2008 erhielten in Münster 479 Menschen in 437 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster. 
In dieser Zahl nicht enthalten sind 100 Personen in 99 Haushalten, die diese Leistung 
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.  
Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr 
15 %.  
Die Steigerung liegt im zweiten Jahr in Folge bei über 10 %. Dieser  Anstieg ist ein Indiz 
dafür, dass vermehrt Leistungsberechtigte aus dem SGB II in das SGB XII wechseln. 
Trotz des nicht unerheblichen Anstiegs der Leistungsberechtigten ist die Hilfe zum Le-
bensunterhalt nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an die sich häufig Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung anschlie-
ßen.  
Der Wechsel und die damit verbundene Steigerung der Leistungsberechtigten manifes-
tieren sich daher auch im Vierten Kapitel des SGB XII bei der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhafter Erwerbsminderung und hier bei den Leistungsberechtigten unter 65 
Jahren. Deren Zahl ist von 987 im Jahr 2007 weiter um knapp 16 % auf 1.140 im Jahr 
2008 gestiegen.  
18

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen  
Von den 479 Menschen, die am 31.12.2008 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 264 (55,2%) männlich und 215 weiblich (44,8%). 
Tabelle 8 
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb von Einrichtungen nach Alter  
 Gesamtzahl  
der Personen 
Davon 0  
bis unter  
15 Jahre 
Davon 15 
bis unter  
25 Jahre 
Davon 25 
bis unter 
65 Jahre 
Davon 65 
Jahre und 
älter 
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
Tabelle 9 
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 
 Gesamtzahl der 
Personen 
davon mit deutscher 
Staatsbürgerschaft 
davon ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft 
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des 
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008 100 Personen Hilfe 
zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers. 
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Er werbsminderung außerhalb von Einrich-
tungen 
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft 
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine 
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe. 
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft 
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.  
19

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu 
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.  
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in 
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet 
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein 
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen. 
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet. 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die im-
mer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 
Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung im Jahr 2003 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren 2006 und 2007 wa-
ren es bereits knapp 3,2 beziehungsweise knapp 3,6 Milliarden Euro. Diese bundeswei-
te Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.  
5.2.1 Entwicklung in Münster  
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.565 Menschen in 2.268 Haushal-
ten. 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 
wird ausschließlich zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr um 114 Personen ge-
stiegen. Erstmals ist dabei die Zahl der Leistungsberechtigten über 65 Jahre um 2,7 % 
zum Vorjahr gesunken. Diese Entwicklung ist gegenläufig zur demographischen Bevöl-
kerungsentwicklung und wird sich daher wohl nicht fortsetzen. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren ist gegenüber dem Vor-
jahr um 15,5 % gestiegen. Damit sind zwischenzeitlich mehr als 44 % aller Leistungsbe-
rechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre. Die 
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach 
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält damit an. 
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt 
zwischen 25 und 65 Jahre, so ist festzustellen, dass zurzeit knapp 51 % der Leistungs-
berechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind. Die Leistungen zur Exis-
tenzsicherung nach dem SGB XII sind damit immer öfter für jüngere und nicht mehr vor-
rangig für ältere Menschen erforderlich. 
20

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten  
Von den 2.565 Menschen, die am 31.12.2008 Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1073 (41,8 %) männlich und 1.492 weiblich (58,2 %). 
Tabelle 10  
Zahl der Leistungsberechtigten  
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen nach Alter  
 Gesamtzahl der 
Personen 
davon  
Personen  
über 65 Jahre 
davon  
Personen 18 – 65 Jahre  
und voll erwerbsgemindert 
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.256 1.371 885
31.12.2007 2.451 1.464 987
31.12.2008 2.565 1.425 1.140
Zusätzlich erhielten am 31.12.2008 321 Personen Grundsicherung im Alter und bei 
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum 
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 251 zu Lasten der Stadt Münster 
und 70 zu Lasten des Landschaftsverband Westfalen-Lippe. 
Tabelle 11  
Zahl der Leistungsberechtigten  
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 
 Gesamtzahl 
der Personen 
davon mit deutscher 
Staatsbürgerschaft 
davon ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft 
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.256 1.855 401
31.12.2007 2.451 2.026 425
31.12.2008 2.565 2.086 479
 
21

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
22 
5.2.3 Finanztableau 
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der 
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2007 
und 2008: 
Tabelle 12  
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter  
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro 
2007  2008  
a. v. E.8  i. E.9  a. v. E.  i. E.  
Personen  
über 65 Jahre 6.510.878 973.468 6.853.783 946.317
Personen 18 – 65 Jahre 
und voll erwerbsgemindert 6.097.751 105.239
6.574.822 118.010
Summe Ausgaben 12.608.629 1.078.707 13.428.605 1.064.327
Tabelle 13  
Einnahmen in der Grundsicherung im Alter  
 und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro 
  2007  2008 
 a. v. E.  i. E.  a. v. E.  i. E.  
Erstattung vom Bund 2.047.805 2.000.329 
Sonstige Ersatzleistungen 141.059 13.339 174.304 5.383
Summe Einnahmen 2.188.864 13.339 2.174.633 5.383
Tabelle 14  
Summe der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter  
 und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro 
  2007  2008 
Nettoausgaben 11.485.133 12.312.916 
                                            
8 außerhalb von Einrichtungen 
9 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5.3 Hilfe zum Lebensunterha lt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung in Einrichtungen 
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Die Leistungen für den Lebensunterhalt 
sind dabei in der Regel ergänzend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zah-
len. 
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrichtungen erhielten in Münster 
lediglich 58 Personen. Es handelt sich im Wesentlichen um Personen, die bislang keine 
eigene Wohnung hatten.  
5.4 Zu erwartende Entwicklung der So zialhilfe zur Existenzsicherung  
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden die Fallzahlen und damit die Aus-
gaben bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung wei-
ter steigen. 
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist erneut eine deutliche Steigerung festzu-
stellen; ob dieser Trend anhält, bleibt abzuwarten. Nach wie vor ist zu beobachten, dass 
Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häufig nur kurzfristig Leistungen nach dem 
Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann nach der Feststellung einer dauerhaft 
vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen. 
Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet 
sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen schwierig.  
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person von der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter und dem Sozialamt unterschiedlich beurteilt wird, entscheidet die gemeinsame Eini-
gungsstelle der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit. Die gemeinsame Einigungs-
stelle tagte im Jahr 2008 insgesamt vier Mal. Von den 15 strittigen Fällen konnten 8 
Verfahren abschließend entschieden werden, 7 Verfahren sind zurzeit noch anhängig. 
6 Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften 
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen, 
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.  
6.1 Entwicklung in Münster 
Am 31.12.2008 erhielten insgesamt 1.231 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.  
Von diesen insgesamt 1.231 Menschen erhielten 38,7 % Hilfe zur Gesundheit nach 
dem Fünften Kapitel, 37,7 % Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 13,6 % Ein-
gliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 10 % verteilten sich auf 
die weiteren Hilfen nach dem SGB XII. 
23

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr verschoben. Die Zahl der 
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von ambulanter Hilfe zur Pflege ist um 
97 Personen gestiegen, dies entspricht einem Prozentsatz von 26,5 %. 
Ursache für diese außergewöhnliche Steigerung ist unter anderem die Rechtsprechung 
des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007 
entschieden, dass die Kosten für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Le-
bensunterhalt oder der Grundsicherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, 
sondern dass es sich dabei um Hilfe zur Pflege handelt. Ab 2008 erhalten daher alle 
Leistungsberechtigten, die im Rahmen der existenzsichernden Leistungen auch Kosten 
für eine Haushaltshilfe erhielten, diese Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege. 
Tabelle 15  
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe  
außerhalb von Einrichtungen 
 Personen 
insgesamt 
davon  
Hilfe zur 
Pflege 
davon  
Eingliederungs- 
hilfe für behinderte
Menschen 
davon  
Hilfen zur 
Gesundheit 
davon  
Hilfen in  
anderen  
Lebenslagen 
31.12.2005 979  334 89  347 209 
31.12.2006 1.180  333 91  579 177 
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 30 Personen Hilfe zur 
Pflege und eine Person sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers. 
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden, 
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.  
24

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
25 
 Tabelle 16  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen 
 
Personen 
insge-
samt 
davon  
Leistungen zur Exis-
tenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensun-
terhalt und Grundsi-
cherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung)
davon  
Eingliede-
rungshilfe  
für behinder-
te Menschen 
davon 
Hilfe  
zur  
Pflege 
davon 
sonstige 
Hilfen10
31.12.2005 844 78 18  748  
31.12.2006 705 60 13  620 12 
31.12.2007 730 69 14 630 17
31.12.2008 711 58 14 618 21
Von den insgesamt 653 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 251 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe 
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages. 
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 121 Personen Hilfe zur 
Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 121 Personen erhielten 70 Perso-
nen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel 
auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages 
Tabelle 17  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen  
 nach Altersgruppen in Jahren  
 Personen 
insgesamt  
davon 
0 bis 
unter 25
davon  
25 bis 
unter 30 
davon  
30 bis 
unter 45 
davon  
45 bis 
unter 65 
davon  
ab 65 
31.12.2005  844 1 21  121 701 
31.12.2006  705 - 4  23 678 
31.12.2007  730  4  27 699 
31.12.2008 711 2 31 678
                                            
10 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Tabelle 18  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen  
nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
31.12.2005 844 556 288 
31.12.2006 705 501 204 
31.12.2007 730 516 214 
31.12.2008 711 497 214 
6.2 Hilfen zur Gesundheit 
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die 
• vorbeugende Gesundheitshilfe 
• Hilfe bei Krankheit 
• Hilfe zur Familienplanung 
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft  
• Hilfe bei Sterilisation 
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten 
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle 
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich 
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen 
Krankenversicherung. 
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und 
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die 
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen 
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der 
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen 
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“). 
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf 
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung 
pflichtversichert. 
26

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
27 
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur 
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle 
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte, 
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur 
Gesundheit) bezogen, haben ab 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen 
oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.  
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der 
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter 
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur 
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und 
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu 
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist mit 476 Personen gegenüber dem Vorjahr mit 
488 Personen nahezu stabil geblieben. 
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen des SGB XII zu 
Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren 
2005 bis 2008 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch 
die Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthalten, die von den 
Krankenkassen betreut werden. 
Tabelle 19  
Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger  
nach Jahren in Euro 
 
2005 2006 2007 2008 
Hilfe bei Krankheit a. v. E.11
 2.621.000 1.424.000 1.903.000 2.120.000
Hilfe bei Krankheit i. E.12 1.830.000 3.355.000 2.333.000 2.294.000
Summe 4.451.000 4.779.000 4.236.000 4.414.000
Veränderungen zum Vorjahr 
in Prozent - 29,7 + 7,4 - 11,4 
+ 4,2 
Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe bei Krankheit in Einrichtun-
gen vom Jahr 2005 auf das Jahr 2006 hat buchungstechnische Gründe.  
Der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 ist zum Teil auf die Reduzierung der Anzahl 
der Leistungsberechtigten zurückzuführen. Aber auch die zeitversetzte Abrechnung der 
Krankenkosten führt dazu, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderungen sich erst 
verspätet bei den Ausgaben bemerkbar machen.  
                                            
11 außerhalb von Einrichtungen 
12 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
28 
Die Gesamtausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe bei den 
Hilfen zur Gesundheit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.  
Tabelle 20  
Ausgaben und Einnahmen der Hilfen zur Gesundheit  
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
nach Jahren in Euro 
 
Ausgaben 
2006 
Ein-
nahmen 
2006 
Ausgaben 
2007 
Ein-
nahmen  
2007 
Ausgaben 
2008 
Ein-
nahmen 
2008 
i. E. 13
 3.355.380 3.891 2.332.634 2.185 2.293.848 8.712
a. v. E. 14 1.436.338 32.474 1.905.079 34.972 2.121.829 16.207
Summe 4.791.718 36.365 4.237.713 37.157 4.415.677 24.919
Netto-
ausgaben 4.755.353 4.200.556 4.390.758 
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Jahr 2015 voraussichtlich nahezu 
konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährigen wächst in diesem Zeitraum moderat, die 
absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren verzeichnet einen deutlichen Anstieg. Der 
Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankten an der Gesamtbevölkerung 
nimmt kontinuierlich zu, ebenso die Singularisierungstendenzen mit nachlassender be-
ziehungsweise nicht vorhandener familiärer Unterstützung.  
Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowie dem Verbleib im Wohnquartier 
wird das Instrument des Case Management als Angebot für hilfe- und pflegebedürftige 
Menschen im Stadtteil durchgeführt und weiter ausgebaut werden. 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und Pfle-
ge“ beraten, ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen ab und über-
prüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexibler und ressourcenorientierter ambulanter 
Hilfe- und Pflegemix, der mit Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von haus-
haltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege abgestimmt und vereinbart wird.  
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernetzung und Kooperation mit 
den beteiligten Hilfeerbringern und Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht-
zeitig die Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientierte Unterstützung und Pflege 
im Einzelfall stoßen kann. In solchen Situationen ist dann eine gut organisierte Überlei-
tung in eine angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Versorgung zu ge-
währleisten. 
                                           
 
13 in Einrichtungen 
14 außerhalb von Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Informationsbüros Pflege über die Leistungen des 
Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimauf-
sicht. 
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste sowie die ambulant betreute Wohngemein-
schaften für Menschen mit Demenz aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft 
über die Lage der Pflegeeinrichtungen in Münster.  
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung 
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung 
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der 
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung 
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und 
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot. 
Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplanung mit der Pflegekonferenz und 
dem Informationsbüro Pflege können bei der Sicherung und Weiterentwicklung der 
Pflege die örtlichen Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Kompetenzen 
und Erfahrungen in den Stadtteilen und Quartieren genutzt werden. 
Im Jahr 2008 legte das Sozialamt zum dritten Mal einen Pflegebericht vor, der sich auf 
die Pflegestatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) 
sowie auf eigene Erhebungen im Bereich vollstationäre Pflege, Tagespflege und ambu-
lante Pflege für Münster bezieht. 
Die Pflegelandschaft in Münster ist gekennzeichnet durch ein vielfältiges und flächen-
deckendes Angebot. Die räumliche Verteilung von pflegerischen Verbundsystemen in 
Stadtteilen mit mindestens 6.500 Einwohnern ist bis auf die Stadtteile Roxel und Nien-
berge durchgängig entwickelt. In beiden Stadtteilen befinden sich allerdings Projekte in 
der Planungs- beziehungsweise unmittelbar vor der Bauphase. Roxel wird ab dem Jahr 
2010 über ein vollstationäres Angebot mit 40 Plätzen und etwa 15 weiteren Service-
wohnangeboten verfügen. In Nienberge entsteht im Rahmen der Zentrumserweiterung 
ein kombiniertes Wohn- und Pflegeangebot auf ambulanter Ebene. 
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege, bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. Es ist zu erwarten, dass die Auslastung der Pflegeheime, die sich im 
Jahr 2008 zwischen 93 % und 95 % bewegte und wiederum nach unten entwickelt hat, 
mit Blick auf das im Januar 2009 eröffnete Johanniter Stift im Geistviertel und der im 
Bau befindlichen Einrichtung der Senator Gruppe am Pottkamp, weiter sinken wird. 
29

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Der Trend, in überschaubare und infrastrukturell gut platzierte Wohn- und Betreuungs-
angebote zu investieren, nimmt zu. Ebenso steigt die Nachfrage nach wohnbegleiten-
den hauswirtschaftlichen und serviceorientierten Dienstleistungen. Anbieter mit kombi-
nierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten orientieren sich an 
dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler älterer Menschen 
entgegen, auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit im 
Wohnquartier zu verbleiben.  
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten 
Wohngemeinschaften fort. Inzwischen werden in 11 Wohngemeinschaften 110 Miet-
wohneinheiten für eine „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Menschen 
angeboten. Analog zu den Belegungsfristen in der stationären Pflege, die landesweit 
partiell zwischen 12 und 18 Monaten betragen, ist auch in diesem Angebotssegment 
inzwischen ein leichter Nachfragerückgang zu beobachten. 
Die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen bewegt sich seit Jahren 
zwischen dem „Zuhause“ und dem „Heim“. Insbesondere ambulant betreute Wohnge-
meinschaften werden für demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige zu-
nehmend attraktiver als Alternative zum Alleinleben oder zur stationären Versorgung. 
Sie erweitern und ergänzen die bisherigen Formen der pflegerischen Infrastruktur und 
schließen die Lücke zwischen häuslicher Einzelversorgung und traditionellem Heim. 
Bereits 1996 begann in Münster die Initiierung von ambulant betreuten Wohngemein-
schaften für ältere Menschen mit demenzieller Erkrankung. Ende 2007 wurde aus einer 
Arbeitsgruppe der Pflegekonferenz Mindeststandards für diese Wohnform entwickelt, 
die sich an den bereits bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Betreuungsverträgen 
nach § 75 SGB XII orientieren. Diese von den Betreuungsanbietern und der Stadt 
Münster vereinbarten Leistungsvereinbarungen bieten für die Mieterinnen und Mieter 
ein hohes Maß an Standard und Sicherheit. Sie sind in der Broschüre des Sozialamtes 
„Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ aufgeführt.  
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsstandards ist eine Erklärung zur Selbstver-
pflichtung der Betreuungsanbieter, die den Vertragspartnern bei Abschluss des Betreu-
ungsvertrages mit den Qualitätskriterien überreicht wird. Kerninhalt dieser Erklärung ist 
die Voraussetzung zum Erhalt der Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Le-
bensführung. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens sichern alle in dieser Form konzi-
pierten Wohn- und Betreuungsangebote die individuelle Auswahl von Anbietern ambu-
lanter Pflegeleistungen zu. Ebenso können die Mieterinnen und Mieter durch mehrheit-
lichen Beschluss Dienstleister für die allgemeinen Betreuungsangebote auswählen. 
Darüber hinaus werden wesentliche Vorgaben zu Wohnraum und Wohnumfeld, „Rund 
um die Uhr Betreuung“, Anforderung an das Personal des Betreuungsanbieters und den 
Kosten insgesamt beschrieben. 
Die Broschüre bietet zugleich einen Überblick zu bestehenden und geplanten Angebo-
ten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen in 
Münster. Die Qualitätsstandards sind allen Interessierten bei der Auswahl einer Wohn-
gemeinschaft behilflich. Sie dienen außerdem Anbietern und Initiatoren als Richtschnur 
für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften und sollen anhand der ge-
nannten guten Beispiele ermutigen, weitere Wohnformen für ein selbständiges und 
selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.  
30

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Broschüre „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ ist 
im Informationsbüro Pflege erhältlich. Außerdem ist sie im Internet unter 
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/Publikationen zu finden. 
Pflegemarktbeobachtung 
Im Rahmen der jährlichen Pflegemarktbeobachtung wurde auch für das Jahr 2008 deut-
lich, dass sich der Wettbewerb auf dem Pflegemarkt weiter verschärft. Waren vor drei 
bis fünf Jahren noch eher lang anhaltende Versorgungsaufträge sowohl im ambulanten 
als auch im stationären Bereich die Regel, sind es jetzt vermehrt kurzzeitige Kontakte 
beziehungsweise Aufenthalte. Professionelle pflegerische Leistungen werden zuneh-
mend erst dann in Anspruch genommen, wenn die häusliche Versorgung durch Famili-
enangehörige an ihre Belastungsgrenze stößt. 
Nicht zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Betreuungs- und Hauswirt-
schaftskräften in Privathaushalten, teilweise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche 
Anteile an grundpflegerischen Aufgaben übernommen. Es ist zu erwarten, dass soge-
nannte privat organisierte Hilfen in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Die-
sem Trend ist durch passgenaue Versorgungsarrangements zu begegnen, die durch 
zur Verfügung stehende familiäre Ressourcen, ehrenamtliche Angebote, wie beispiels-
weise die Stadtteilinitiative „Von Mensch zu Mensch“ sowie professionelle hauswirt-
schaftliche und pflegerische Angebote sinnvoll ergänzt beziehungsweise abgestimmt 
werden.  
Netzwerke „Älter werden im Stadtteil“ 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung beauftragte die Verwal-
tung mit Beschluss vom 16.10.2007 in zunächst zwei ausgewählten Stadtbezirken in 
Münster Arbeitskreise zur Altenarbeit zu bilden. Durch die Zusammenarbeit von Profes-
sionellen, ehrenamtlich Tätigen, bürgerschaftlich Engagierten und Interessierten entste-
hen Gremien, die sich kontinuierlich über Angebote, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse 
älterer Menschen im Stadtteil austauschen. 
In Hiltrup und in der nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Kreuzviertel, Buddenturm, 
Aegidii, Martini, Überwasser und Dom wurden die Stadtteilnetzwerke „Älter werden in 
…“, erfolgreich eingerichtet. Für weitere Arbeitskreise sind die Stadtteile Gremmendorf / 
Angelmodde und Coerde vorgesehen. Die Initiierung der Arbeitskreise erfolgt in enger 
Abstimmung mit der Seniorenvertretung Münster. 
Neben Anbietern seniorenspezifischer Dienstleistungen sind auch Vertreter der Kom-
munalpolitik, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und alle Interessierten in den Stadt-
teilen aufgefordert, die Bedarfslage älterer Menschen vor Ort wahrzunehmen um ein 
wohnortnahes Angebot für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Dabei 
sollen die Herausforderungen des Wandels in der Altersstruktur in den einzelnen Stadt-
teilen aufgenommen und die Stärken und Schwächen eines Viertels mit Blick auf die 
Angebote der Altenhilfe dargestellt werden. Die daraus resultierenden Handlungs-
schwerpunkte werden von den Akteuren im Stadtteil aufgegriffen und vor Ort umge-
setzt.  
31

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Aufgabenfelder der Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“ 
• Bestandsaufnahmen der Altenhilfeangebote im Stadtteil  
• Ermittlung und Analyse von Bedürfnissen älterer Menschen 
• Herstellen von Infrastruktur und Netzwerk , um eine selbstbestimmte Lebensführung 
bis in hohe Alter zu ermöglichen 
• Integrative und generationsübergrei fende Wahrnehmung aller Altersfragen 
• Entwicklung von notwendigen und nachhaltigen Projekten 
• Aufbau und kontinuierliche Pflege einer Informationsplattform durch eine nutzer-
freundliche Internetdarstellung sowie eine Broschüre 
6.3.2 Pflegekonferenz 
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel, 
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und 
komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen in Münster zu gewährleis-
ten.  
In 2008 haben, wie in den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonferenz“ 
festgeschrieben, zwei Sitzungen im Frühjahr und Herbst stattgefunden. Wie auch in den 
vorangegangen Jahren, nehmen die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pflegeeinrich-
tungen, der Pflegebericht, die Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie der Bericht zu 
den Einstufungen des Medizinischen Dienstes einen essentiellen Stellenwert in der Be-
ratungsarbeit der Pflegekonferenz ein. 
Darüber hinaus sind im Rahmen der Bearbeitung von Schwerpunktthemen durch Ar-
beitsgruppen der Pflegekonferenz die „Qualitätsstandards zu ambulant betreuten 
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ und die „Handlungsempfehlungen zur 
Umsetzung einer kultursensible Altenpflege für Münster“ der Konferenz präsentiert wor-
den.  
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz sowie die Ergebnisse der Arbeits-
gruppen können auf den Internetseiten des Sozialamtes eingesehen werden.  
6.3.3 Informationsbüro Pflege 
Die Aufgaben des Informationsbüros gliedern sich in die Pflegeberatung, die Wohnbera-
tung und die Hilfen beim Umzug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen. 
Zielgruppen der Pflegeberatung sind Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedroh-
te jeden Alters und ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und 
professionelle Helferinnen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten Pflegebereich 
und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. 
32

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Pflegeberatung 
•  umfasst die persönliche oder telefonische Beratung 
• fragt nach freien Betreuungs- und Pflegekap azitäten im häuslichen, teilstationären 
und stationären Bereich 
• hält aktuelles Info rmationsmaterial vor 
• bietet Vorträge und Veranstaltungen an 
• kooperiert mit allen Anbietern und Einrichtungen im Pflegebereich 
• koordiniert Angebote 
Die im Jahr 2007 eingeführte Erweiterung des Beratungsangebotes um die Möglichkeit 
der Terminberatung innerhalb oder außerhalb der regulären Sprechzeiten oder eines 
Hausbesuches hat sich etabliert. Die Angebote werden stärker genutzt, während die 
Kontakte in der allgemeinen Sprechzeit abnehmen.  
Die Gesamtzahl der Klientenkontakte lag im Jahr 2008 bei 3.364 und zeigt damit eine 
weiterhin sinkende Tendenz. Qualitativ ist jedoch zunehmend eine Veränderung in 
Richtung Beratungsintensität zu beobachten. Dabei stiegen im Jahr 2008 im Vergleich 
zum Vorjahr die Erstkontakte (neue Ratsuchende) insbesondere bei den Terminbera-
tungen und den Hausbesuchen, während Wiederholungskontakte generell gesunken 
sind. 
Ein Klientenkontakt kann eine Beratung, eine Kapazitätenabfrage, ein Kapazitätenan-
gebot und die Ausgabe von Informationsmaterial sein. Bei 3.364 Klientenkontakten 
wurden 100 Beratungen mehr erbracht als im Vorjahr. Einen Einbruch gab es dagegen 
bei Nachfragen und Angeboten zu Kapazitäten. Dies galt insbesondere für die stationä-
re Versorgung.  
Die Anzahl der persönlichen Kontakte ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr gestie-
gen. Kurzkontakte haben weiter abgenommen zugunsten von länger dauernden. Insge-
samt wird Beratung immer persönlicher und intensiver, dauert länger und berührt meh-
rere Themen.  
Vorherrschende Themen in der Beratung bleiben die Fragen zur häuslichen Versor-
gung. Nochmals steigend sind auch Fragen zur Finanzierung, vor allem bei vorliegen-
den Behinderungen und Überlastung der Pflegeperson. Deutlich gesunken sind erneut 
Fragen zur Heimaufnahme.  
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Informationsbüro Pflege Schulungen 
durch, hält Vorträge und stellt auf Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsange-
bot vor. 
Nähere Informationen zur Pflegesituation in Münster können dem Pflegebericht 2008 
des Sozialamtes entnommen werden, der im Internet auf der Homepage des Sozialam-
tes unter Publikationen abgerufen werden kann.  
33

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, Informationsmaterial 
sowie im Rahmen von Angeboten für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträ-
ge mit Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Hausnotrufsysteme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung 
von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenfliesen im Bad, über Hilfs- 
und Pflegehilfsmittel vom Handgriff in der richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis 
zur bodengleichen Dusche. 
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus schwerpunktmäßig die Analyse 
der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfslage, die Beratung zu 
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung individueller Lösungs-
möglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere von Menschen mit ein-
geschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personenkreis wurden im Jahr 
2008 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau- und Anpassungsmaß-
nahmen in insgesamt 45 Fällen durchgeführt (ungefähr ein Drittel aller Hausbesuche). 
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Diagnoseangeboten für Betroffene und 
Angehörige aus dieser Personengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Ko-
operationsabsprachen mit den existierenden Institutionen und Beratungsstellen in den 
betreffenden Fällen regelmäßig durchgeführt und weiter ausgebaut.  
Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch Informationen und Unterstüt-
zung zur Klärung von Finanzierungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpas-
sungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. 
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2008 auf erneut gestiegenem Niveau nachge-
fragt. Im Jahr 2008 sind die telefonischen Anfragen und Informationsgespräche im 
Rahmen der Sprechzeiten im Büro signifikant von 1.115 im Jahr 2007 auf 1.862 ange-
stiegen. Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen wurden 160 Beratungen und 
Begleitungen (2007: 144) durchgeführt.  
Dabei wurden in 93 Beratungs- und Begleitungssituationen die Leistungen der Wohnbe-
ratung durch Frauen und in 67 Fällen durch Männer in Anspruch genommen.  
Tabelle 21  
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung 
Alter in Jahren Anzahl der Personen 
bis 10 keine 
11 bis 20 3 
21 bis 40 9 
41 bis 64 30 
65 bis 70 19 
71 bis 74 15 
75 bis 80 35 
81 und älter 49 
34

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die insgesamt 160 Beratungen zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen betref-
fen in 88 Fällen Einpersonenhaushalte, in 61 Fällen Zweipersonenhaushalte, in 8 Fällen 
Dreipersonenhaushalte und lediglich in 3 Fällen lebten in den betreffenden Haushalten 
mehr als 3 Personen.  
Die 88 allein lebenden Personen waren in 64 Fällen weiblich und nur in 24 Fällen männ-
lich.  
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vorstellung des Angebotes der Wohn-
beratung und zur Darstellung der Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt 
18 Veranstaltungen von durchschnittlich 2 Stunden Dauer vor unterschiedlichen Perso-
nenkreisen durchgeführt.  
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen in der Zeit vom 
20. bis 24.08.2008 eine Projektwoche zum Thema „Wohnen im Alter“ durchführt. Insge-
samt 10 Einzelveranstaltungen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung rund um 
das Thema „Wohnen im Alter“ wurden während der Veranstaltungswoche angeboten.  
Das Amt für Wohnungswesen bietet als Kooperationspartner des Informationsbüros 
Pflege Hilfen beim Umzug an; ein Beratungsangebot für Menschen, die wissen möch-
ten, wie ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen 
sich anbieten und welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei 
der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen Angelegenheiten rund um 
das Thema „Mietwohnung“, bei der Erledigung von An- und Ummeldungen und bei der 
Vorbereitung des Umzuges können die Betroffenen beim Amt für Wohnungswesen Un-
terstützung bekommen. 
6.3.4 Heimaufsicht 
Die Heimaufsicht der Stadt Münster war im Jahr 2008 für 128 Einrichtungen bezie-
hungsweise Teile von Einrichtungen mit insgesamt 4000 Plätzen zuständig. Zwar waren 
die Platzzahlen leicht rückläufig, die Zahl der Einrichtungen ist aber um 5 gestiegen. 
Dies ist auf die Dezentralisierung im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Be-
hinderungen zurückzuführen.   
Im Jahr 2008 (Stichtag 31.12.2008) gab es in Münster 30 vollstationäre Pflegeeinrich-
tungen sowie 13 Einrichtungen der Tagespflege beziehungsweise solitäre Kurzzeitpfle-
ge. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten insgesamt 2406 Menschen be-
treut werden. In der solitären Kurzzeitpflege wurden 96 Plätze vorgehalten, in der Ta-
gespflege 113. 
Die beiden Hospize in Münster verfügen über insgesamt 16 Plätze.  
Im Jahr 2008 wurde eine vollstationäre Einrichtung mit 80 Plätzen gebaut, die seit dem 
02.01.2009 genutzt wird. Zusätzlich befindet sich eine weitere im Bau und zwei in Pla-
nung. 17 Anträge auf Abstimmungsbescheinigungen nach dem Landespflegegesetz für 
geplante Umbauten beziehungsweise Neubauten wurden gestellt, von denen aber vor-
aussichtlich nicht alle in den nächsten Jahren umgesetzt werden können. Hintergrund 
der zahlreichen Baumaßnahmen ist die Tendenz, die Zahl der Doppelzimmer zuguns-
ten von Einzelzimmern zu reduzieren. 
35

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
In der Stadt Münster existieren elf Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Men-
schen. Aufgrund der jeweiligen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen 
werden diese von der Heimaufsicht begleitet. Die Qualitätsstandards beziehen sich zum 
einen auf den Wohnraum und das Wohnraumumfeld sowie die „Rund-um-die-Uhr“-
Betreuung. Im Hinblick auf den Wohnraum und das Umfeld muss sich die Gestaltung an 
den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientieren. Ausreichend bemessener 
Wohnraum ist vorzuhalten sowie eine Platzierung in einem geeigneten Wohnumfeld, 
das beispielsweise über Einkaufsmöglichkeiten verfügt. 
Die „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung soll sicherstellen, dass Unterstützungsleistungen 
erbracht werden können, die ergänzend zu den noch vorhandenen Kompetenzen der 
Betroffenen und den Hilfestellungen der Angehörigen notwendig sind. Dazu gehören die 
hauswirtschaftliche Versorgung, die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie die 
soziale Betreuung. Grund- und behandlungspflegerische Leistungen sind nicht Bestand-
teil des „Rund-um-die-Uhr“-Betreuungsangebotes.  
Im Jahr 2008 gab es personelle Veränderungen. Neben 1,5 Verwaltungskräften wird 
das Team der Heimaufsicht seit Juli 2008 durch eine Pflegefachkraft (0,5 Stellen) kom-
plettiert. Dadurch konnten auch verstärkt Prüfungen bezüglich der Pflegequalität durch-
geführt werden. 
Die Heimaufsicht hat im Jahr 2008 82 Prüf- und Beratungsbesuche durchgeführt. Wie in 
den vergangenen Jahren, so stellte sich auch in diesem Berichtszeitraum die Betreu-
ungs- und Versorgungssituation der Menschen in den Einrichtungen in Münster insge-
samt positiv dar. 
Unangekündigt waren 33 Prüf- und Beratungsbesuche. Teilweise hat die Heimaufsicht 
turnusgemäß geprüft, teilweise fand die Prüfung statt, weil Beschwerden vorlagen.  
Das Heimgesetz schreibt vor, dass mindestens 50 % des Personals über eine Fach-
kraftausbildung verfügen müssen. Die Vorhaltung dieser Fachkraftquote wird regelmä-
ßig von der Heimaufsicht überprüft. Im Altenpflegebereich beträgt die Quote 67,1 %  
(Vorjahr: 67,2 %). Nahezu identisch geblieben ist die Fachkraftquote im Bereich der 
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 2007 betrug die Quote 73,5 %, 2008 
lag sie bei 73,4 %. Auch bezüglich der Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurde 
die geforderte Quote von 50 % weit überschritten. Sie lag hier bei 93,4 %. In den beiden 
Hospizen wurde sogar mit 93,67 % Fachpersonal gearbeitet.  
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Personals von dem durch Pflegesätze 
refinanzierten Personal wurden im Jahresverlauf nicht festgestellt. 
Im Rahmen ihres Beratungsauftrages beantwortete die Heimaufsicht häufig Nachfragen 
bezüglich der Heimmitwirkung und der Heimverträge sowie hinsichtlich durchgeführter 
Fixierungen.  
Beschwerden betrafen oft den Bereich der Hygiene sowie Kommunikationsschwierigkei-
ten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Objektiv grobe Verstöße waren nicht zu 
verzeichnen. Bei Schwierigkeiten zwischen Angehörigen und dem Personal der Einrich-
tungen konnte die Heimaufsicht häufig vermittelnd tätig werden. 
36

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Im Rahmen des Projekts „Heimbeiräte stärken“ hatte die Heimaufsicht eine begleitende 
Aufgabe. So konnten Ehrenamtliche an verschiedene Pflegeeinrichtungen vermittelt 
werden, um so erste Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohnern zu knüpfen. Das Ziel, 
Heimbeiräte in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde dabei nicht außer Acht gelassen.  
Am 10.12.2008 trat das Wohn- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft, 
dessen Umsetzung ab 2009 vorzunehmen ist. Einzelheiten zu diesem Gesetz sind un-
ter Nummer 17.1 dieses Geschäftsberichts aufgeführt.  
6.3.5 Hilfe zur Pflege 
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können. 
1.232 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2008 in Münster Hilfe zur Pflege, davon 
493 häusliche Pflege und 739 Pflege in stationären Einrichtungen. 
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1081 Personen von der Stadt Münster finanziert, während 
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 151 Personen Kostenträger ist.  
Während im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster die Anzahl der 
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 26,5 % gestiegen ist, ist die Zahl 
der Leistungsberechtigten, die stationäre Pflege erhielt, um 2 % zurückgegangen. 
Ursache  für die Fallzahlsteigerung  im Bereich der ambulanten Pflege ist unter ande-
rem, wie bereits unter 6.1 dargestellt,  die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes 
(BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007 entschieden, dass die Kosten 
für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsi-
cherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, sondern dass es sich dabei um Hil-
fe zur Pflege handelt. Ab dem Jahr 2008 erhalten auch Leistungsberechtigte, die keine 
pflegerischen Hilfen sondern ausschließlich Unterstützung im Bereich der Hauswirt-
schaft benötigen, Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der anspruchsberechtigte Personen-
kreis ist durch diese höchstrichterliche Rechtsprechung erheblich erweitert worden. 
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, sofern Leistungsansprüche gegen-
über einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind. 
37

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
38 
Tabelle 22 
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster 
(ohne Tagespflege) 
Anzahl der Personen 
 Personen  
insgesamt 
davon  
außerhalb von Einrichtungen
davon  
 in Einrichtungen 
31.12.2006 953 333 620 
31.12.2007 996 366 630 
31.12.2008 1.081 463 618 
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers 
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 151 Personen Hilfe zur Pflege zu 
Lasten des überörtlichen Trägers. 
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und 
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der 
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:  
Tabelle 23  
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)  
örtlicher und überörtlicher Träger  
Anzahl der Personen nach Geschlecht 
 Personen 
insgesamt 
davon  
a. v. E. 15  
weiblich 
davon  
a. v. E.  
 männlich 
davon  
 i. E.16  
 weiblich 
davon  
 i. E.  
männlich 
31.12.2006 1.085 225 130 518 212 
31.12.2007 1.127 252 138 529 208 
31.12.2008 1.232 307 186 520 219 
 
                                            
15 außerhalb von Einrichtungen 
16 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
39 
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger stellen sich 
wie folgt dar:  
Tabelle 24  
Ausgaben und Einnahmen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren  
in Euro 
 Ausgaben 
2006 
Ein-
nahmen 
2006 
Ausgaben 
2007 
Ein-
nahmen 
2007 
Ausgaben 
2008 
Ein-
nahmen 
2008 
i. E.17 7.260.208 1.706.122 7.128.820 1.010.887 7.054.054 676.663
a. v. E.18  2.003.294 14.062 2.341.684 29.561 2.473.048 39.762
Summe 9.263.502 1.720.184 9.470.504 1.040.448 9.527.102 716.425
Netto-
ausgaben 7.543.318 8.430.056 8.810.677 
Die deutlich erhöhten Einnahmen bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im Jahr 2006 
haben ihren Grund in einer einmaligen „Wohngelderstattung für Heimbewohner“ auf-
grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003, das im Neunten 
Änderungsgesetz zum Wohngeldgesetz umgesetzt wurde. Im Jahr 2006 wurden die 
angemeldeten Erstattungsansprüche befriedigt.  
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 
Nach Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhilfe 
verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaßnah-
men für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationären 
Dauerpflegeeinrichtungen. 
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich 
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage 
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld). 
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden. 
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im 
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind. 
                                           
 
17 in Einrichtungen 
18 außerhalb von Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine 
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe. 
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld) 
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die zwischen den Jahren 2001 und 2008 Pflegewohngeld erhalten haben, 
zeigt die folgende Tabelle: 
Tabelle 25  
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld  
insgesamt und nach Geschlecht 
 Personen insgesamt  davon weiblich davon männlich 
01.12.2001 1.039   
01.12.2002 1.057   
01.12.2003 780   
01.12.2004 766 608 158 
01.12.2005 790 629 161 
01.12.2006 749 592 157 
01.12.2007 781 627 154 
01.12.2008 750 595 155 
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist seit einigen Jahren relativ stabil und kor-
respondiert mit der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der stationären Pflege.  
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in den Jahren 2001 – 2008 folgender-
maßen dar:  
Tabelle 26  
Ausgaben für Pflegewohngeld in den Jahren 2001 bis 2008  
in Euro  
Jahr Ausgaben 
2001 5.030.096 
2002 5.191.786 
2003 4.356.038 
2004 3.968.249 
2005 4.246.554 
2006 4.214.220 
2007 4.459.161 
2008 4.440.649 
40

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen 
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2008 gegenüber 
dem Vorjahr um einen erhöht geändert. Die Fördersumme ist moderat gestiegen.  
Tabelle 27  
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste  
und Fördersumme in Euro  
 nach Jahren 
 2004 2005 2006 2007 2008 
Anzahl geförderte  
ambulante Dienste 27 28 25 25 26 
Fördersumme  
ambulante Dienste 635.870 608.965 620.033 622.056 646.717 
Für die 7 geförderten Tagespflegeeinrichtungen und die 17 Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen-/plätze wurden im Jahr 2008 Aufwendungszuschüsse in Höhe von 354.218 Euro 
erbracht.  
Tabelle 28  
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen  
und Fördersumme in Euro  
 nach Jahren 
 2004 2005 2006 2007 2008 
Anzahl geförderter  
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7 
Anzahl geförderter  
Kurzzeitpflegeeinrichtungen / 
-plätze 
4 4 7 15 17 
Fördersumme  
Tagespflege- und Kurzzeit-
pflegeeinrichtungen  
197.250 216.015 255.265 358.130 354.218
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze 
gewährt.  
41

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf (ehemalige Fürsorgestelle) sind beim Sozialamt in einer Organisations-
einheit gebündelt.  
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be-
hinderungen von hier betreut.  
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes. 
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 
eine wichtige finanzielle Maßnahme. 
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben 
in den Themenfeldern 
• Koordinierung der Maßnahmen und Planu ngen, die die Anliegen von Menschen mit 
Behinderungen betreffen, 
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und 
andere Interessierte,  
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
mit Behinderungen, 
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Information sarbeit, Erstellen von Broschüren und 
Faltblättern; Initiierung von und Beteiligung an Veranstaltungen, 
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten. 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat auch 2008 darauf hingewirkt, dass 
die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) 
umgesetzt werden. Dazu gehörte unter anderem die Mitwirkung an der barrierefreien 
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster sowie an der barrierefreien Gestaltung von 
Veranstaltungen (unter anderem Tag des offenen Denkmals). Diese und weitere The-
men wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie Behindertenvereinen bear-
beitet. 
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2008 in Kooperation mit 
dem Gesundheitsamt erstmalig die Broschüre „Barrierefreie Praxen in Münster“ he-
rausgegeben. Ferner hat die Koordinierungsstelle an der Aktualisierung des Stadtplans 
für Menschen mit Behinderungen (Neuauflage April 2008) und der Erarbeitung eines 
Konzeptes für die Aktualisierung des KOMM-Projektes mitgewirkt. 
42

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
KOMM (www.muenster.de/komm) ist eine Internetplattform für Menschen mit Behinde-
rungen, die unter anderem Daten zur barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen in 
Münster enthält. Mit finanzieller Unterstützung der Hüfferstiftung und unter Einbezie-
hung mehrerer Kooperationspartner soll der KOMM-Internetauftritt überarbeitet werden 
(unter anderem barrierefreie Gestaltung, nutzerfreundlichere Struktur der Datenbank). 
Die neue Internetseite wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 fertig sein. 
Zu den Aufgaben gehörte auch weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für 
Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des 
Forschungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle 
Hilfe aus einer Hand“. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde 
im September 2008 die zweite  Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen – Be-
darfs- und Strukturplanung für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ durch-
geführt. In Kooperation mit der Regionalkonferenz hat die Behindertenbeauftragte der 
Stadt Münster die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten 
Teilhabe von Menschen mit geistiger Entwicklung erarbeitet (Beschlussvorlage an den 
Rat V/0900/2008) und erste Umsetzungsschritte initiiert. 
Im Stadtteil Handorf hat die Behindertenbeauftragte eine Sprechstunde und einen In-
formationsnachmittag angeboten sowie einen Rundgang zur Barrierefreiheit organisiert. 
6.4.2 Kommission zur Förderung der Inte gration von Menschen mit Behinderun-
gen  
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen be-
ziehungsweise im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner initi-
iert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation behinder-
ter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die Fach-
ausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.  
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: 
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen  
• Wohnen, Pflege, Betreuung 
• Integration in das Erwerbsleben 
• Integration in Sport, Freize it, Kultur und Weiterbildung 
• Stadtplanung und Verkehr 
Im Jahr 2008 hat die KIB sieben Mal  getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils 
zwischen 3 und 13 Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich 
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie darüber hinaus mit 
Schwerpunktthemen all ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die 
weitere Umsetzung gegeben. 
43

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Ein Schwerpunktthema war die barrierefreie Gestaltung der Schwimmbäder in Münster. 
Zu diesem Thema wurde 2007 eine Arbeitsgruppe gebildet, die für die zur Sanierung 
anstehenden Bäder ausgehend von Ortsterminen und/oder einer Vorstellung der Pla-
nungen Anregungen gegeben hat. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich unter 
anderem auch mit der barrierefreien Gestaltung des Preußenstadions, der Berücksich-
tigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und dem Ein-
zelhandelskonzept Münsters beschäftigt. Die KIB hat ferner angeregt, das Prinzip des 
„Design für alle“ (Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestalteten Lebensbereiche für 
alle Menschen) als Leitlinie in das Handlungskonzept „Demografischer Wandel in Müns-
ter“ aufzunehmen. 
Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenvereine und –verbände sowie Selbsthilfe-
gruppen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen 
Sitzung ein. Das Schwerpunktthema der gemeinsamen Sitzung in 2008 lautete: Selb-
ständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfen aus einer Hand – Vor-
stellung des Abschlussberichtes und der Einschätzungen zur Entwicklung in Münster 
2003-2007.  
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für 
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.  
2008 hat die Fachstelle 102 Betriebsbesuche durchgeführt (145 in 2007 – Zahl ohne 
Besuche des Integrationsfachdienstes, der bis 31.07.2007 zur Fachstelle gehörte). Die 
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Informationsständen in der Stadtbücherei 
und Sprechstunden im Gesundheitshaus fortgesetzt.  
Die Zahl der Kündigungen ist mit 127 (darunter 55 Kündigungen von schwerbehinderten 
Frauen) im Vergleich zum Vorjahr mit 63 Kündigungen deutlich angestiegen. Die Zahl 
der geförderten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei 
129 (darunter 57 Förderungen für Frauen) und entspricht in etwa dem Niveau des Vor-
jahres (133). 
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Be-
hinderte Menschen im Beruf im Jahr 2008 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0083/2009). 
6.4.4 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen 
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung 
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden. 
Diese werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst 
kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungs-
anbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertre-
ten. Der Fahrdienstbeirat hat im März 2008 getagt. Die Anregung des Beirates, ein 
Merkblatt mit Hinweisen zu den Beschwerdemöglichkeiten zu erstellen und 2008 an alle 
Nutzerinnen und Nutzer zu verschicken, wurde umgesetzt. 
44

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Am 31.12.2008 waren 402 Menschen mit Behinderungen (darunter 280 Frauen) be-
rechtigt, das Angebot zu nutzen. Ungefähr 51 % der Berechtigten zahlt die Eigenbeteili-
gung. Es wurden 14.236 Fahrten durchgeführt (15.350 in 2007), darunter 5.801 Fahrten 
(41 %), für die eine Eigenbeteiligung zu zahlen war. 
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl vor 
Einführung der Eigenbeteiligung um rund 25 % zurückgegangen. 
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehin-
dertenausweise 
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und 
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.  
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen 
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.  
Im Jahr 2008 gingen in Münster rund 2.300 Erstanträge auf einen Schwerbehinderten-
ausweis und 3.200 Änderungsanträge ein. Hinzu kam die Bearbeitung von 1.700 Nach-
prüfungen, 1.160 Widersprüchen und 3.560 Verlängerungsanträgen.  
Durch den Umzug und die Neuorganisation erhöhte sich die Bearbeitungsdauer zu-
nächst vorübergehend auf etwa vier Monate. Die Probleme konnten jedoch rasch besei-
tigt werden, so dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis in der Regel nach 
zirka drei Monaten ausgestellt werden kann.  
6.4.6 Eingliederungshilfe 
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine 
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit 
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr. 
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe 
an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen 
oder zu sichern. 
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungs-
hilfe. Allerdings gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung 
des 65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für 
die stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr voll-
endet und vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaftsverbandes bekom-
men haben.  
45

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
46 
Am 31.12.2008 bezogen insgesamt 168 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von 
Einrichtungen und 14 Menschen erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei der 
ambulanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber dem 
Vorjahr erneut stark gestiegen und zwar um 33 %. Die Entwicklung der ambulanten 
Eingliederungshilfe in den letzten drei Jahren zeigt die deutliche Zunahme dieser Leis-
tung: 
Tabelle 29  
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster  
Anzahl der Personen 
 Personen insgesamt davon a. v. E.
19  davon i. E.20
 
31.12.2006 104 91 13 
31.12.2007 140 126 14 
31.12.2008 182 168 14 
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers 
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen und umfassen unter ande-
rem Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädagogisches Reiten, Musiktherapie, 
Autismusambulanz und heilpädagogische Familienhilfe. 
Ab 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Leis-
tungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 SGB 
IX in Verbindung mit der Budgetverordnung. 
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB 
XII), dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln. 
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. 
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der 
Leistungsgewährung und Leistungserbringung. 
Zurzeit erhalten drei Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Ursächlich für die geringe Zahl der Leistungsberechtigten, die diese 
Form der Leistung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der Leistungsbe-
rechtigten von Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und deren Leistun-
gen sich oft nicht für ein Budget eignen und  zum anderen, dass diese Form der Leis-
tung noch weitgehend unbekannt ist. 
                                           
 
19 außerhalb von Einrichtungen 
20 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
47 
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar: 
Tabelle 30  
Ausgaben der Eingliederungshilfe  
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
nach Leistungsarten und Jahren  
in Euro 
2006 2007 2008 
 a. v. E. 
21
 
i. E. 22 a. v. E. i. E.  a. v. E.  i. E.  
Medizinische  
 
nd 0 1.387 0 2.426Rehabilitation, 
orthopädische u
andere Hilfsmittel 
0 2.051
Heilpädagogische 
Maßnahmen für 
Kinder 
91.538 0 105.757 0
249.384 0
Hilfe zu einer  
 
 
244.281 0 389.763 0angemessenen
Schulausbildung
486.820 0
Sonstige  
Eingliederungshilfe 51.444 0 36.241 33.886
62.221 36.562
Andere Leistungen 
zur Teilhabe am 
Leben in der  
Gemeinschaft 
0 529.882 0 486.227
63 472.899
Summe  387.263 531.269 531.761 522.539 798.488 511.512
Summe  
a. v. E.  und i. E.   918.532 1.054.300 1.310.000 
7 Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
 
n 
Im Jahr 2008 waren die Unterhaltsansprüche von 3.938 Bedarfsgemeinschaften (2007: 
                                           
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
gehört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für 
den Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wen
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht 
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt zunächst für 
die Dauer von zwei Jahren vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geltend ge-
macht.  
4.270 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten 
Personen belief sich per 31.12.2008 auf 5.256. 
 
21 außerhalb von Einrichtungen 
22 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Unterhaltsbeiträgen wie 
folgt dar: 
Tabelle 31  
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 
II (ohne den Anteil der Bundesagentur für Arbeit) 308.503 515.920 453.701
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII  
sowie Altfälle nach BSHG 289.967 327.753 
282.741
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von 
Einrichtungen sowie Eingliederungshilfe 291.762 282.758 
251.496
Unterhaltsvorschussgesetz 507.203 630.878 629.283
Summe 1.397.435 1.757.309 1.617.221 
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es 
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamteinnahmen belie-
fen sich im Jahr 2008 auf 854.899 Euro. 
Die für die Jahre 2007 und 2008 aufgeführten Einnahmen bezüglich des Unterhaltsvor-
schussgesetzes enthalten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien realisierten Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung tech-
nisch nicht möglich ist.  
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im  Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII im Jahr 
2008 Minderausgaben verzeichnet werden. 
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.2006 für den Bereich der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende keine Auswertung der angerechneten Beträge mehr mög-
lich. Für das Jahr 2008 können Angaben gemacht werden.  
48

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Hinsichtlich der angerechneten  Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar: 
Tabelle 32  
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Grundsicherung für Arbeitsuchende  
gemäß SGB II (2006: bis 31.07). 1.045.005 Keine Angaben 2.089.740 
Hilfe zum Lebensunterhalt  
gemäß SGB XII 397.372 352.357 
373.722 
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 78 Titel (2007: 118 Titel) erstritten. Der Rückgang ist 
darauf zurückzuführen, dass zuvor in einer Vielzahl von reinen UVG – Fällen, die seit 
dem 01.03.2008 nicht mehr von der Fachstelle bearbeitet werden, eine Titulierung er-
folgte. 
8 Wirtschaftliche Leist ungen für Asylsuchende 
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein eigenes 
Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in der Regel das 
Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde inzwi-
schen mehrfach geändert, zuletzt am 28.09.2008. Die Höhe der Leistungen ist jedoch 
seit dem Jahr 1993 unverändert.   
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 
Zum Jahresende 2007 erhielten in Deutschland rund 153.000 Personen Regelleistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und 
Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um zirka 20 % zurückgegangen Seit Be-
stehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) ist damit die höchste Veränderungsra-
te gegenüber dem Vorjahreswert und insgesamt der niedrigste Empfängerstand festzu-
stellen. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen verzeich-
net; seitdem ist die Zahl der Leistungsberechtigten rückläufig.  
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im 
Jahr 2007 bei insgesamt 1,03 Milliarden Euro, dies entspricht einem Rückgang um zirka 
11 % gegenüber dem Vorjahreswert. Der größte Teil der Bruttoausgaben wurde mit 
0,75 Milliarden Euro für Regelleistungen aufgewandt. Für besondere Leistungen wur-
den im Jahr 2007 rund 0,28 Milliarden Euro ausgegeben. 
Die Zahlen für das Jahr 2008 sind noch nicht veröffentlicht.  
49

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte, in denen Leistungen nach dem 
AsylbLG gezahlt wurden, am 31.12.2008 auf 367 und lag damit im Vergleich zum glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um 25 % niedriger. Die Anzahl der Personen ist um 295 
auf 740 gesunken. 
In 24 von diesen Fällen wurden für 34 Personen aufgrund der gesetzlichen Vorausset-
zungen Leistungen analog zu Leistungen nach dem SGB XII gewährt. 
Tabelle 33  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte  
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht 
 Haushalte 
insgesamt 
Personen  
insgesamt 
davon  
weiblich 
davon  
 männlich 
31.12.2003 563 1.476 741 735 
31.12.2004 604 1.517 770 747 
31.12.2005 667 1.530 731 799 
31.12.2006 636 1.413 657 756 
31.12.2007 491 1.035 480 555 
31.12.2008 367    740 329 411 
Tabelle 34  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Leistungsbeziehende Personen nach Altersgruppen 
 Personen 
insgesamt  
davon 
0 bis 
unter 10
davon 
10 bis 
unter 18
davon 
18 bis 
unter 25
davon  
25 bis 
unter 45 
davon  
45 bis 
unter 65 
ab  
65 
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
50

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
8.3 Finanztableau 
Tabelle 35  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Ausgaben nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Leistungen analog BSHG /SGB XII 460.714 395.974 255.394
Grundleistungen 4.773.987 4.117.824 2.709.029
Leistungen bei Krankheit 1.739.400 1.595.404 1.046.714
Arbeitsgelegenheiten 39.998 32.303 29.307
Sonstige Leistungen 91.970 80.987 71.683
Summe Ausgaben 7.106.069 6.222.492 4.112.127
Tabelle 36  
Asylbewerberleistungsgesetz  
 Einnahmen nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Erstattung vom Land 1.508.631 813.789 673.040
Sonstige Einnahmen 84.145 101.948 159.117
Summe Einnahmen 1.592.776 915.737 832.157
Tabelle 37  
Asylbewerberleistungsgesetz  
 Nettoausgaben nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Nettoausgaben 5.513.293 5.306.755 3.279.970
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgaben im AsylbLG weiter zurückgegan-
gen. Allerdings wurden deswegen auch die Erstattungen des Landes NRW reduziert, so 
dass die Nettoentlastung geringer ausfällt als der Ausgabenrückgang.  
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
Die im Jahre 2007 geschaffene Bleiberechts- beziehungsweise Altfallregelung, wonach 
langjährige geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltser-
laubnis erhalten, hatte große Auswirkungen für den Personenkreis. Viele Ausländer er-
füllten die Voraussetzungen, so dass dadurch die Fallzahl der Leistungsberechtigten 
nach dem AsylbLG im Laufe des Jahres deutlich reduziert wurde. 
51

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Stadt Münster befindet sich jedoch seit November 2008 wieder in der Aufnahme-
pflicht, so dass die Fallzahl gegen Ende des Jahres 2008 stagnierte.  
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.  
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“ 
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten rund 35 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration und 
Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen. 
Im Jahr 2008 hat das Netzwerk, wie in der Geschäftsordnung festgelegt, zwei Plenums-
sitzungen und jeweils vier Sitzungen der Arbeitsgruppen Soziale Integration und Spra-
che/Bildung durchgeführt. 
Schwerpunkte der Arbeit waren im Berichtsjahr die Entwicklung des Internetauftritts, die 
Wahlen der Sprecherinnen und Sprecher des Plenums, die Vorstellung verschiedener 
Projekte sowie der Austausch zu den Arbeitsinhalten der einzelnen Akteure im Netz-
werk. Die beiden Arbeitsgruppen beschäftigten sich insbesondere mit der Umsetzung 
des Migrationsleitbildes und den Themen „Integration durch Stadtteilarbeit“, „Jugendge-
richtshilfe bei der Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ und „Interkulturel-
le Wochen 2008“. Darüber hinaus informierte sich das Netzwerk über Projekte ver-
schiedener Träger respektive daraus gewonnener Erkenntnisse. 
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das 
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die 
Koordination aller Schnittstellen.  
9.2 Förderangebote für In itiativen im Feld Migration / Integration  
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger 
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten 
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr. 
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld 
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind. 
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster und deren Aktivitäten sich überwie-
gend auf das Stadtgebiet Münster richten. 
52

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere 
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und 
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. 
Die Zuschüsse können für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Aktivitä-
ten, projektbezogene Honorarkosten, Miet- und Betriebskosten sowie einmalige Kosten 
im Zusammenhang mit den Veranstaltungen bewilligt werden. Zu den in 2008 geförder-
ten 14 Vereinen und Initiativen gehören auch zwei neue, ein afrikanischer und ein russi-
scher Verein. 
Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Bericht über die Förderinhalte und das Fördervo-
lumen vorgelegt. 
9.3 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen 
Im Jahr 2008 hat die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland erstmals nach Jahren 
wieder zugenommen (2007: 19.164; 2008: 22.085). Dies ist auch ein Grund, warum die 
Stadt Münster wieder Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufnehmen muss.  
Insgesamt wurden in 2008 in Münster 104 Personen aufgenommen. 
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen 
ist zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies 
gilt auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG. 
Jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen GUS werden in einer Über-
gangseinrichtung im Stadtbezirk West untergebracht. 
Tabelle 38  
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster  
in den Jahren 1998 bis 2008 
Jahr Anzahl der Flüchtlinge 
1998 535 
2000 749 
2002 264 
2003 198 
2004 285 
2005 130 
2006 85 
2007 76 
2008 104 
53

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Wegen der großen Zahl der Personen, die aufgrund der Bleiberechts beziehungsweise 
Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, ging die Zahl der Unterbrin-
gungen in den Übergangsheimen trotz steigender Aufnahmezahl auf 461 Personen zu-
rück  
Tabelle 39  
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge  
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen  
nach Jahren  
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen 
1998 998 998 
2000 1.335 1.128 
2002 1.186 960 
2003 984 715 
2004 967 729 
2005 1.002 668 
2006 830 594 
2007 758 518 
2008 763 461 
Sozialdienst für Flüchtlinge  
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der 
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. 
Auch die allgemeine Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird si-
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden an die 
zuständigen Betreuerverbände in den Einrichtungen vermittelt. Auch nach dem Umzug 
in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis in der Regel einer weiteren Betreu-
ung. 
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen: 
• Beratung bei Alltagsproblem en und Kriseninterventionen 
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen 
• Gemeinwesenarbeit 
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders) 
54

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen 
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländer noch länger in den Übergangsheimen, weil 
sie keine passenden Wohnungen finden. Dann werden sie weiterhin vom Sozialdienst 
für Flüchtlinge und Spätaussiedler betreut. Neben der Wohnungssuche ist die Haupt-
aufgabe die Hilfe bei der Beantragung diverser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII, 
Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld). 
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuungsangebotes sind, wurden entwi-
ckelt: 
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung, 
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten, 
• Beratung und Begleitung bei Einschulung,  Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen. 
Im Jahr 2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen 
31.714 Euro erstattet (2007: 36.760 Euro; 2006: 69.269 Euro). 
9.4 Betreuung und Unterbring ung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedlern ist eine kommunale Aufgabe. 
Wurden im Jahr 1998 noch insgesamt 507 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler der 
Stadt Münster zugewiesen, hat sich der seit einigen Jahren andauernde Trend der rück-
läufigen Zuweisungen auch im Jahr 2008 fortgesetzt. Nach 29 zugewiesenen Personen 
im Jahr 2007 wurde mit lediglich noch 2 Personen im Jahr 2008 ein absoluter Tiefstand 
erreicht. 
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde die letzte der Übergangseinrichtungen 
für diese Zielgruppe im Jahr 2009 aufgegeben.  
Sollte sich in den kommenden Jahren erneut ein kommunaler Handlungsbedarf hin-
sichtlich der wohnungsmäßigen Versorgung und sozialen Betreuung der Spätaussiedle-
rinnen und Spätaussiedler ergeben, wird zeitnah zu reagieren sein. 
10 BAföG für Schülerinnen und Schüler 
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, 
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und 
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des 
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.  
55

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen 
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils 
für volle Monate. 
Im Jahr 2008 haben 1.078 Schülerinnen und Schüler eine Förderung erhalten (die Zahl 
bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegenüber 
dem Vorjahr leicht verringert (2007: 1.122; 2006: 1.089;).  
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 4,04 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen 
werden vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Ge-
bietsrechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt. 
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die Statistik des Gebietsrechenzentrums 
nicht vor.  
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal- 
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung. 
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose 
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine 
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die 
Kommunen sind verpflichtet unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungswei-
se zu beheben.  
Im Jahr 2008 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 234 Räumungsklagen informiert. 
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 159 Räumungstermine festgesetzt; 
hiervon betroffen waren 46 Familien mit Kindern und 113 Haushalte ohne Kinder. 
Im Berichtszeitraum wurde in 99 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der 
Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB XII wur-
den in Höhe von 140.851 Euro als Darlehen gezahlt, um die Unterkunft zu sichern oder 
eine vergleichbare Notlage zu beheben. 
35 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz (OBG) 
wurden ausgesprochen, davon 10 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 25 
Fällen wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf in Anspruch genommen. Durch kontinu-
ierliche Gespräche – insbesondere mit den Wohnungsbaugesellschaften – konnten im 
Jahr 2008 in insgesamt 46 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen in 
Mietverträge umgewandelt werden.  
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2008 auf 185 (2007: 
198; 2006: 216) Haushalte. Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen 
517 (274 Erwachsene und 243 Kinder / Jugendliche).  
Die Einstellung der Energieversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen der 
Verbraucher und die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe stellen ein neues Auf-
gabenfeld für die Fachstelle dar. Hier wurden, gegebenenfalls gemeinsam mit der Ar-
beitsgemeinschaft Münster und sonstigen Transferleistungsträgern, Finanzierungsmo-
dalitäten mit den Energieversorgern abgestimmt. 
56

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern 
können, ist besondere Bedeutung beizumessen.  
In der Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten 
Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und den evangeli-
schen Beratungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundla-
ge von abgestimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungs-
bedarfe ein Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steue-
rung und Finanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.  
In der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 wurden auf der Grundlage der vertraglichen 
Vereinbarungen insgesamt 192 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf 
belief sich auf ca. 145.000 Euro. 
Die existenzsichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden in 
der Außenstelle des Sozialamtes / der Arbeitsgemeinschaft Münster im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2008 haben dort insgesamt 3.029 Personen 
nach Sozialleistungen nachgesucht; davon waren 1.669 Personen leistungsberechtigt. 
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII 
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca. 495.000 Euro. 
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte – und die sich daraus ergebende Proble-
matik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen, 
wird als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kom-
menden Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen 
Wohnungslosenhilfe betreffen die Themen „ Migranten in der Wohnungslosenhilfe – 
Wirtschaftliche Hilfeleistungen und Unterbringungsverpflichtungen“ sowie „alte und pfle-
gebedürftige Wohnungslose / Schaffung von Unterbringungs- und Betreuungskonzep-
ten“. 
12. Schuldnerberatung 
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte 
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im 
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.  
Im Jahr 2008 nahmen 541 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. 58 % der ratsuchenden Personen waren 40 Jahre und älter. Der 
Anteil der Single-Haushalte lag etwa bei 50 %. Arbeitslosigkeit als Auslöser einer indivi-
duellen Überschuldungssituation verlor zu Beginn des Jahres 2008 zunächst an Bedeu-
tung. Dies änderte sich allerdings schlagartig mit dem Einsetzen der Finanzkrise im 
Spätsommer des Jahres 2008. Knapp 50 % der Ratsuchenden waren ohne Arbeits-
platz.  
57

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Tabelle 40  
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle 
nach Jahren  
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
2005 513 171 342 
2006 491 222 269 
2007 496 204 292 
2008 541 232 309 
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Thema: „Trennung / Scheidung und 
Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster 
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die 
Tilgung bestehender Verbindlichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Überschul-
dung. 
Extrem hohe Schuldenlasten sind im Bereich der städtischen Schuldnerberatungsstelle 
eher rückläufig. Rund 15 % der langfristig betreuten Schuldner haben Verbindlichkeiten 
von mehr als 50.000 Euro (Vorjahr: 25 %); zwei Drittel aller Ratsuchenden zwischen 
10.000 und 50.000 Euro. Auf 17 % ist dagegen der Anteil der gering Verschuldeten (bis 
10.000 Euro) angewachsen. Dieser Wert korrespondiert mit der zunehmenden Bedeu-
tung von Geringverdienern, insbesondere mit Leistungsanspruch nach dem SGB II, un-
ter den Überschuldungsfällen. 
In 1.053 Beratungsgesprächen, Telefonaten und E-Mail-Kontakten (2007: 1.135; 2006: 
1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch gefun-
den. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto „Hilfe zur 
Selbsthilfe“. 
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch die wöchentliche Außensprech-
stunde im Jugendinformations- und -beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind 
hier Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. 
Der drastische Konjunktureinbruch wird, insbesondere soweit er mit einem massiven 
Abbau von Arbeitsplätzen einhergeht, für eine schnell steigende Nachfrage in den 
Schuldnerberatungsstellen sorgen. Es ist daher zu erwarten, dass die rückläufigen 
Verbraucherinsolvenzzahlen in 2008 nur ein kurzes Zwischenintermezzo bleiben. 
Als Ansprechpartner stehen dem betroffenen Personenkreis die vor Ort tätigen Schuld-
nerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentrale und der Stadt 
Münster zur Verfügung.  
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Beratungsstellen:  
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt  
• Caritasverband Münster 
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGmbH  
58

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
• SKM - Katholischer Verein für so ziale Dienste in Münster e. V.  
• Verbraucherzentrale Münster 
• Schuldnerberatungsstelle, So zialamt der Stadt Münster  
Diese sechs Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern 
und Rechtsanwälten, kostenlos. Außerdem sind sie als „anerkannte Stellen“ im außer-
gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.  
 
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen sind unterschiedlich und hän-
gen maßgeblich von deren Personalausstattung ab.  
 
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind nicht zu verzeichnen. Je nach 
Beratungsstelle ist in der Regel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen auszu-
gehen. In den Sommerferien ist häufig eine zurückgehende Nachfrage zu verzeichnen; 
besonderer Andrang herrscht stets zum Jahreswechsel.  
13. Mieterberatung 
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder 
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von 
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen, 
wenn es Probleme gibt vor allem wegen  
• Mieterhöhungen,  
• Nebenkostenabrechnungen, 
• gravierender Wohnungsmängel, 
• inakzeptabler Kündigungen sowie 
• zurückzufordernder Kautionen. 
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder der Arbeitsgemein-
schaft Münster einen Mieter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag 
in Höhe von zurzeit 52 Euro wird vom Sozialamt übernommen.  
59

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
In den Jahren 1999 bis 2008 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden: 
Tabelle 41  
Ausgaben für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro 
Jahr Ausgaben 
1999 2.045 
2000 4.653 
2001 5.011 
2002 5.880 
2003 4.499 
2004 3.170 
2005 3.453 
2006 3.584 
2007 6.136 
2008 7.332 
Summe 45.763 
Im Jahr 2008 sind die bislang höchsten Ausgaben für Mieterberatungsscheine zu ver-
zeichnen. Die erhöhte Nachfrage ist auf die Kostensteigerungen im Bereich der Neben- 
und Heizkosten zurückzuführen.  
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen 
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.  
14. Strukturinformationen zum Sozialamt 
14.1 Umzug in ein anderes Dienstgebäude 
Zum 15.02.2008 bezog das Sozialamt das komplett renovierte Gebäude an der Hafen-
straße 8. Bei der Instandsetzung des Gebäudes wurde besonderer Wert auf die Einhal-
tung der aktuellen energetischen Standards und auf eine behindertengerechte Gestal-
tung gelegt. Der Eingangsbereich ist stufenlos; Türöffner und Sprachansage im Aufzug 
sind selbstverständlich.   
In dem Gebäude stehen insgesamt 71 Büroräume sowie ein Kundenzentrum zur Verfü-
gung. Das Sozialamt kann damit seit dem Umzug alle Leistungen unter einem Dach 
anbieten; ein Vorteil vor allem für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter sind zufrieden: die kurzen Wege machen den fachlichen Aus-
tausch einfacher und schneller; insgesamt eine positive Bilanz mit vielen Vorzügen für 
alle Beteiligten. 
60

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
14.2 Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung 
Aus dem gesamten Aufgabenpaket der ehemaligen Versorgungsämter wurde dem So-
zialamt gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zum Jahresbe-
ginn 2008 die Zuständigkeit für die „Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen“ 
übertragen. Zur Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe wurde parallel der Über-
gang von 9,3 Vollzeitstellen mit insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum 
Sozialamt verfügt, die als eigene Fachstelle der Abteilung zwei in die Organisations-
struktur des Sozialamtes integriert wurden.  
Von den 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind acht Beamte, deren Beamten-
verhältnis in ein städtisches umgewandelt wurde, sowie fünf Tariflich Beschäftigte, die 
weiterhin Landesbedienstete bleiben. 
14.3 Einrichtung eines Proj ektes „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ 
Um der zunehmenden Komplexität von Pflegesituationen, dem damit einhergehenden 
Unterstützungsbedarf von (alleinlebenden) Pflegebedürftigen sowie deren (pflegenden) 
Angehörigen gerecht zu werden, wurde zum 01.09.2008 das Projekt „Sozialer Fach-
dienst Senioren und Pflege“ gestartet. Die Optimierung der Schnittstelle von Leistungs-
gewährung und Sozialdienst, eine bessere Koordinierung beziehungsweise Vernetzung 
von Hilfsangeboten und die Entwicklung eines Fallmanagements stehen dabei im Fo-
kus. 
Die bisher im Amt für Jugendliche, Kinder und Familien wahrgenommenen Aufgaben im 
Bereich Hilfen für alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Stellungnah-
men und Sozialberichte hierzu sind seit Projektbeginn im Sozialamt angesiedelt.  
Der „Soziale Fachdienst Senioren und Pflege“ ist für folgende Aufgaben zuständig: 
• Hilfen nach dem SGB XII  
• Unterbringung in einer Einrichtung / Feststellung Heimbetreuungsbedürftigkeit 
• Case-Management insbesondere in der Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege 
• Hilfen für Menschen, die voraussicht lich hauswirtschaftliche Hilfen benötigen 
• Allgemeine Beratung in der  Altenhilfe und bei Pflegefragen 
• Stadtteilarbeit in den Fe ldern Altenhilfe und Pflege 
• Zusammenarbeit mit Fachdiensten anderer Ämter 
Im Rahmen eines Organisationsprozesses werden zurzeit die Beratungsbereiche In-
formationsbüro Pflege und „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ zusammen ge-
führt. Die neue Organisationseinheit wird auch die kommunalen Aufgaben innerhalb der 
geplanten Pflegestützpunkte übernehmen. 
61

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachstelle im Bere ich der Leistungen nach 
dem SGB XII 
In der Leistungsgewährung nach dem SGB XII hat sich die im Jahr 2007 eingeführte 
Einheitssachbearbeitung bewährt. Die Leistungsbewilligung aus „einer Hand“ bedeutet 
für die Bürgerinnen und Bürger eine große Vereinfachung, weil sie für alle Leistungsar-
ten nach dem SGB XII nur eine Ansprechperson haben. 
Sowohl die steigenden Fallzahlen als auch die Zunahme der Komplexität der Leistungs-
fälle und die Fallfluktuation haben die Einrichtung einer dritten Fachstelle im Leistungs-
bereich des SGB XII erforderlich gemacht. Die Maßnahme konnte ohne eine Stellen-
vermehrung im Sozialamt durchgeführt werden.  
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag 
Sprechstunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die ge-
samte Leistungspalette des SGB XII abdeckt werden. Die Zahl der Besucherinnen und 
Besucher ist erneut gestiegen und korrespondiert mit der Steigerung der Fallzahlen, 
Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter 
der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.  
Tabelle 42  
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII 
 Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord 
01.03. bis 31.12.2006 3754 254 182 
01.01. bis 31.12.2007 4515 344 128 
01.01. bis 31.12.2008 5171 477 180 
14.5 Personalsituation  
Die Erhöhung des Personalbestandes des Sozialamtes ist im Wesentlichen zurückzu-
führen auf die Übernahme von 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Ver-
sorgungsverwaltung. Da für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenverhältnis 
der Übergang zum neuen Dienstherrn (Kommune) gesetzlich festgelegt worden ist, wa-
ren im städtischen Stellenplan entsprechend 8 Stellen neu einzurichten. Finanziert wer-
den diese Stellen aus den Landeserstattungen für diese Pflichtaufgabe. 
Durch die Dezentralisierung des ehemaligen Rechtsamtes wurde der Stellenplan des 
Sozialamtes um weitere 2 Stellen erhöht. 
Schließlich wurde mit Blick auf die stetige Fallzahlzunahme im Bereich der Leistungs-
gewährung nach dem SGB XII eine zusätzliche Stelle eingerichtet.  
62

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
63 
Eine Reduzierung um 1,25 Stellen erfolgte infolge der Verlagerung der Geltendma-
chung der Unterhaltsansprüche in reinen Unterhaltsvorschussfällen zum Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
Durch die mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmte Einsparung des 
Integrationsfachdienstes sowie Einsparung kleinerer Stellenanteile wurde eine weitere 
Stellenplanreduzierung um insgesamt 1,4 Stellen erreicht. 
Da sich die Verlagerung der Stellen für das Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und 
Pflege“ stellenplanmäßig erst im Jahr 2009 auswirkt, fand im Jahr 2008 eine Erhöhung 
der Stellenanteile auf insgesamt 114,09 Stellen statt. 
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement 
Zum 01.01.2008 ist das Sozialamt neben weiteren Ämtern auf die kaufmännische dop-
pelte Buchführung umgestellt worden. Damit ist die Umstellung der Finanzwirtschaft in 
der Stadt Münster abgeschlossen.  
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz 
Mit dem Außerkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes zum 31.12.2004 endete nicht 
automatisch der daraus resultierende Handlungsbedarf. Bis zum Jahresende 2007 
konnten die Abschlussarbeiten aber weitgehend abgeschlossen werden. Die noch an-
hängigen Verfahren werden ab dem 01.01.2008 nicht mehr gesondert, sondern in der 
normalen Sachbearbeitung mit abgewickelt.  
Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen erfolgte seit dem 01.01.2007. 
Es wurde befristet für zwei Jahre eine halbe zusätzliche Stelle eingerichtet. Im Jahr 
2008 konnten Darlehenrückforderungen nur noch in geringer Höhe realisiert werden. 
Aus diesem Grund wird das Projekt nicht über den 31.12.2008 hinaus fortgeführt. 
14.8 Organigramm des Sozialamtes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
64

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
65 
14.9 Öffentlichkeitsarbeit 
In der Öffentlichkeit wurden im vergangenen Jahr intensiv die Auswirkungen des Pflege-
Weiterentwicklungsgesetzes und die darin vorgesehene Einrichtung von Pflegestützpunk-
ten diskutiert. Daneben war zum Jahresbeginn 2008 die Umsetzung der Kommunalisie-
rung der Versorgungsverwaltung ein Schwerpunkt der Presseberichte. 
Aber auch im Bereich der sonstigen Informationen für behinderte Menschen und deren 
Umfeld wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkei-
ten sowie durch Zeitungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke 
hingewiesen. 
Um den Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Informationen zukommen zu lassen, 
wurde im Zusammenhang mit dem Umzug des Sozialamtes eine intensive Pressearbeit 
betrieben.  
Veröffentlichungen 
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das 
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert. 
Im Jahr 2008 waren folgende Informationsschriften erhältlich:  
• Alt-Werden in vertrauter Umgebung 
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz 
• Arbeit und Behinderung  
• Barrierefreie Praxen in Münster 
• Barrierefreie Toiletten in Münster 
• Bauen für alle! -barrierefrei- 
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster  
• Behindert und berufstätig 
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum 
• Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthaus 2 
• Die Heimaufsicht 
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege? 
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
66 
• Frauenspezifische Sozialarbeit in  städtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Münster 
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes 
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster 
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer 
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit 
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster 
• Informationsbüro Pflege 
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung 
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung 
• Mobil mit Behinderung 
• Mütter mit Behinderungen in Münster 
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige 
Menschen in Münster 
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes 
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes 
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung 
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung 
• Service-Wohnen in Münster 
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung 
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen 
• Tätigkeitsbericht der Heimauf sicht der Stadt Münster 2005-2007 
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster  
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und 
betreute Wohnformen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
67 
15. Kundenzentrum Soziales 
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für 
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen 
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden. 
Mehr als 18.500 Besucherinnen und Besucher haben vom 15.02.2008 bis Ende 2008 das 
Kundenzentrum Soziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich sowohl auf den Leis-
tungsbereich des SGB XII und das Asylbewerberleistungsgesetz als auch auf das 
Schwerbehindertenrecht. Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen Angelegen-
heiten und Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt.  
16. Ausschuss für Soziales, Ges undheit und Arbeitsförderung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert. 
Die Beratungszuständigkeiten des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung umfassen folgende Felder:  
• Soziale Angelegenheiten  
• Gesundheitswesen  
• Familienförderung  
• Rettungswesen  
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik  
• Arbeitsförderung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat ferner folgende Ent-
scheidungsbefugnisse: 
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege 
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen 
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
68 
In seinen sechs öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpolitischen 
Beratungsschwerpunkte des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
folgende Themen: 
• Förderung von Maßnahmen und Projek ten gegen Jugendarbeitslosigkeit 
• Berichte über kommunale Maßnahm en und Angebote zur Beschäftigungsförderung 
und Qualifizierung 
• Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitslosenberatung im cuba  
• Informationen an den Ausschuss über recht liche Fragen im Rechtskreis SGB II 
• Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II (neu § 16a SGB 
II) zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Stadt Münster 
• Konzeptionelle Entwicklung eines an Haus halte mit geringem Einkommen gerichteten 
Energiesparprojekts  
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007 
• Etatberatungen 2008  
• Entscheidung für die Durchführung eines Pi lotprojekts „Beratung von Zielen, Zielkenn-
zahlen und Bewirtschaftungsregeln im NKF-Haushalt“ 
• Handlungskonzept ‚Demografi scher Wandel in Münster’ 
• Pflegebericht 2008  
• Förderung des Aufbaus und der Vernetzung ambulanter Palliativangebote aus Mitteln 
der Stiftung Magdalenenhospital 
• Informationen an den Ausschuss über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, insbeson-
dere zum Thema Pflegestützpunkte 
• Information des Ausschusses über den Aufbau des neuen Aufgabenbereichs „Bera-
tung und Hilfe bei Pflegebedürftigkeit“ im Sozialamt 
• Bericht über Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII 
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
• Handlungsempfehlungen zur Förderung eine r gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster 
• Arbeitssituation im Aufgabenberei ch Schwerbehindertenausweise 
• Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose, Erfahrungsbericht

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
69 
• Bürgerschaftliches Engagement, Neuausri chtung der Freiwilligenagentur  
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide:  Programmverlängerung bis 2010 und Jahres-
bericht 2007/2008 
• Migrationsleitbild der Stadt Münster 
• Fortführung des Flüchtlingskinderfonds 
17. Aktuelle sozialpolitische Themen 
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Diskussion über die 
Umsetzung des Gesetzes über das Wohnen und die Assistenz und Pflege in Einrichtun-
gen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG)  und die Diskussion über die Einrichtung von 
Pflegestützpunkten nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu nennen. 
17.1 Wohn- und Teilhabegesetz 
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit des Bundes für das Heimrecht in gro-
ßen Teilen auf die Länder übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes NRW hat zum 10.12.2008 das  Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in 
Kraft gesetzt. Das WTG sieht im Vergleich zum bisherigen Heimrecht folgende wesentli-
che  Änderungen vor: 
• Der Geltungsbereich des Gesetzes ist er weitert worden und umfasst unter anderem 
künftig auch bestimmte Hausgemeinschaften, in denen ambulante Pflege angeboten 
wird. 
• Die Mitwirkungsrechte der Bewohner sind gestärkt worden. 
• Die Prüfungen der Heimaufsicht erfolgen mindestens einmal jährlich und sind immer 
unangemeldet. 
• Die Qualität der Einric htungen soll transparenter werden durch die Veröffentlichung 
der Prüfberichte 
17.2 Pflegestützpunkte 
Zum 01.07.2008 ist das  Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten. Das 
Gesetz sieht die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2009 vor. Nach § 
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und 
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern die 
oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie sollen hierbei eng mit den Kommunen koope-
rieren.  
Das Land Nordrhein-Westfalen wird von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch machen 
und eine Allgemeinverfügung vermutlich im Mai 2009 erlassen. Die Einrichtung der Pfle-
gestützpunkte wird (voraussichtlich) bis zum 01.11.2009 in Nordrhein-Westfalen abge-
schlossen sein.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
70 
In der Präambel der Rahmenvereinbarung, die zwischen den Landesverbänden, den Pfle-
ge- und Krankenkassen, den Ersatzkassen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden ge-
troffen wurden, wurden folgende Zielsetzungen verbindlich festgelegt: 
• Die Beratungsleistung erfolgt aus einer Hand , dies betrifft die Sozialgesetzbücher I, V, 
XI und XII sowie die Berücksichtigung von vorhandenen und bewährten Strukturen. 
• Bereits vorhandene finanzielle, fachliche und organisatorische Ressourcen sollen op-
timal gebündelt werden, ein Aufbau neuer Parallelstrukturen ist zu verhindern. 
• Pflegestützpunkte sollen als Knotenpunkte eines Gesamtnetzwerkes für vorpflegeri-
sche, komplementäre und pflegerische Angebote nach möglichst einheitlichen Krite-
rien errichtet und ausgestaltet werden. 
• Pflegestützpunkte werden in Anbindung an vorhandene Beratungsstrukturen der Pfle-
ge- und Krankenkassen sowie der Kommunen eingerichtet.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
71 
18. Statistische Auswertungen 
18.1 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 23 
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2008. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.248 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren leistungsberechtigt. 
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:  
Tabelle 43  
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren  
nach Leistungskreisen  
Stand Dezember 2008 
Rechtskreise Anzahl der Personen 
SGB II 5.916
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 47
Asylbewerberleistungsgesetz 285
Summe 6.248
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten 
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:  
Tabelle 44  
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)  
 und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 15 Jahren  
nach Altersgruppen und Geschlecht  
Stand Dezember 2008 
 Anzahl Personen davon weiblich davon männlich 
0 bis unter 3 1.509 751 758
3 bis unter 7 1.804 895 909
7 bis unter 15 2.935 1.437 1.498
Summe 6.248 3.083 3.165
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes 
                                            
23 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen. Die entspre-
chende Angabe im Geschäftsbericht 2007 bezog sich auf die Altersgruppe von 0 bis unter 18 Jahren und ist 
daher mit dieser Zahl nicht vergleichbar. Für die Altersgruppe der 15 bis unter 18 jährigen leistungsberech-
tigten Personen stehen zurzeit keine validen Daten zur Verfügung.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
72 
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2008 
Tabelle 45  
Arbeitslose Frauen und Männer  
 mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 im Jahr 2008 
 Janu-
ar 
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust 
Sep-
tem-
ber 
Ok-
tober
No-
vem-
ber 
De-
zem-
ber 
Frauen 
und  
Männer 
insgesamt  
6.586 6.394 6.286 6.270 6. 260 6.235 6.367 6.468 6. 193 5.962 5.744 5.817 
darunter 
Jüngere 
unter 25 
Jahren 
477 478 482 482 481 477 573 630 557 514 487 467 
darunter 
50 Jahre 
und älter 
1.348 1.322 1.292 1.304 1. 310 1.326 1.321 1.355 1. 336 1.340 1.327 1.332 
darunter 
Ausländer 1.355 1.292 1.254 1.271 1. 266 1.268 1.291 1.320 1. 245 1.174 1.155 1.175 
darunter 
Schwer-
behinderte 
336 329 315 341 340 341 332 345 346 342 338 329 
 
Tabelle 46  
Arbeitslose Frauen  
 mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 im Jahr 2008 
 Janu-
ar 
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust 
Sep-
tem-
ber 
Ok-
tober
No-
vem-
ber 
De-
zem-
ber 
Frauen 
insge-
samt  
2.862 2.762 2.727 2.739 2. 747 2.804 2.919 2.999 2. 877 2.776 2.621 2.627 
darunter 
Jüngere 
unter 25 
Jahren 
220 209 206 208 210 219 282 281 266 240 220 205 
darunter 
50 Jahre 
und älter 
561 554 538 550 548 562 565 587 565 575 569 556 
darunter 
Ausländer 597 561 544 548 560 572 600 627 610 566 539 538 
darunter 
Schwer-
behinderte 
121 124 113 121 118 119 119 123 119 116 119 111

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
73 
Tabelle 47  
Arbeitslose Männer  
 mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 im Jahr 2008 
 Janu-
ar 
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust 
Sep-
tem-
ber 
Ok-
tober
No-
vem-
ber 
De-
zem-
ber 
Männer 
insge-
samt  
3.724 3.632 3.559 3.531 3.513 3.431 3.448 3.469 3.316 3.186 3.123 3.190 
darunter 
Jüngere 
unter 25 
Jahren 
257 269 276 274 271 258 291 349 291 274 267 262 
darunter 
50 Jahre 
und älter 
787 768 754 754 762 764 756 768 771 765 758 776 
darunter 
Ausländer 758 731 710 723 706 696 691 693 635 608 616 637 
darunter 
Schwer-
behinderte 
215 205 202 220 222 222 213 222 227 226 219 218 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
74 
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und 
ambulante Dienste 
19.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize 
Tabelle 48  
Einrichtungen der vollstationären Pflege 
Einrichtung Plätze 
Einge-
streute 
Kurz-
zeitpfle-
ge 
Straße,  
Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 
Altenheim St. Elisa-
beth 115 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck 
Friederike-Fliedner-
Haus 76 4 Tannenbergstr. 1 - 
11 48147 Mitte Kreuz 
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf 
LWL Pflegezentrum 
Münster 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg 
Haus Heidhorn - 
Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit 
52 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel 
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West 
Kardinal-von-Galen-
Stift 72 6 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde 
Altenzentrum Klara-
stift 143 Andreas-Hofer-Str. 
70 48145 Mitte Herz-Jesu 
Altenheim St. Lamber-
ti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf 
Maria-Hötte-Stift 129 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg 
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup 
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddenturm 
Ev. Altenzent. Meck-
mannshof 171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim Micha-
elweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck 
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof 
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof 
DKV-Residenz  49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
75 
Einrichtung Plätze 
Einge-
streute 
Kurz-
zeitpfle-
ge 
Straße,  
Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Achatius-Haus Wol-
beck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck 
Haus v. Guten Hirten  16 Mauritz-Lindenweg 
61 48145 Mitte Herz-Jesu 
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum  
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck 
Seniorenzentrum  
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten 
Papst Johannes Paul 
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde 
Gesamtplatzzahl 2406 67    
Tabelle 49  
Einrichtungen der Kurzzeitpflege 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil 
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg 
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Kurzzeitpflege „Haus 
Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum 
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck 
Gesamtplatzzahl 96

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
76 
Tabelle 50  
Einrichtungen der Tagespflege 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt- 
bezirk Stadtteil 
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte 
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 
Wohnstift am Süd-
park 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof 
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 
Gesamtplatzzahl 110    
Tabelle 51  
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Villa Hittorf 10 Hittorstraße 10 48149 Mitte Schloss 
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu 
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu 
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte 
Irmgard-
Buschmann-
Haus 
11/8 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck 
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck 
Kirmstraße –  
Gartenstiege 7/7 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge 
Josef-
Beckmann-
Straße 
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus 
Villa Kahmann 11 Gremmendorfert Weg 44 48167 Südost Gremmendorf 
Gesamtplatzzahl 110  
Tabelle 52  
Hospize 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil 
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf 
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu 
Gesamtplatzzahl 16

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
77 
19.2 Ambulante Dienste 
Tabelle 53  
Ambulante Dienste 
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Acticom Münsterstr. 25 48167 
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Diekmannstr. 6-10 48161 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147 
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165 
Care aktiv An den Loddenbüschen  77 48155 
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt 
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Düesbergweg 124 48153 
Caritas Münster Josefstraße 2 48151 
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 
Diakonisches Werk Münster 
V /F ili fl
Am Blaukreuzwäldchen 31 48167 
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147 
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165 
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145 
Humanitas Grevener Str. 105 48159 
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145 
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155 
Mathildenstift – Alten- und Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143 
Meinert Hauptstraße 30 48727 Billerbeck 
MiCura Tibusplatz 6 48143 
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48153 
Pensler Handorfer Straße 23 48157 
Pia causa Josefstraße 4 48151 
Pro.cura Hofstraße 17 48167 
Raphaelsklinik – Ambulante Kranken-
fl
Loerstraße 23 48143 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145 
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167 
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
78 
19.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
Tabelle 54  
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Alexianer-
Wohnbereiche 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung 
Wohngruppe Bern-
hard-Poether-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Felix Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Georg Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und seelische Behinde-
rung  (Senioren) 
Wohngruppe Haus 
Ida 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Pater-Kolbe-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Bonifatius Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Lioba Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Markus Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Wohnverbund  
Philipp-Neri 
Stationäre  
Außenwohngruppen 
Psychische Behinderung 
Alexianer Service 
Wohnen 
Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Geistige Behinderung,  
erworbene Hirnschädigung 
Alexianer  
Krankenhaus 
Münster 
GmbH 
BEWO der  
Alexianer 
Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Arbeitskreis 
Jugend- und 
Drogenbera-
tung e.V. 
 Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Suchtstoffabhängigkeit 
Sozial-
therapeutische 
Wohneinrichtung 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
 Dezentrales  
stationäres Angebot 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
Bischof-
Hermann-
Stiftung 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
v. Bodel- 
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel 
 Ambulant  
unterstütztes  
Wohnen 
Geistige Behinderung, Epilepsie, 
autistische Störung  
Haus vom  
Guten Hirten 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung, leichte 
geistige Behinderung und psychi-
sche Störung 
Deutsche  
Provinz der 
Schwestern 
vom Guten 
Hirten 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
geistige oder psychische  
Behinderungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
79 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Evangelische
Jugendhilfe 
Münsterland 
gGmbH 
 Wohngemeinschaft Essstörungen 
Psycho-Soziales 
Zentrum gGmbH 
Münster 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Wohnstätte Coerde Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Förderkreis  
Sozialpsychi-
atrie e.V., Di-
akonisches 
Werk Münster Wohnstätte 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Stationäre 
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Indro e. V. ProBeWo  Betreutes Wohnen  Suchtstoffabhängigkeit 
Landschafts-
verband  
Westfalen-
Lippe  
Westf. Wohnverbund 
Münster 
Verschiedene  
Wohnformen 
Geistige und psychische  
Behinderung, Suchterkrankung 
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Dachsleite 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe Zum-
sandestraße 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohnstätte Haus 
Edelbach 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige Behinderung 
Wohnnest – Kurz-
zeitwohnheim für 
Kinder und  
Jugendliche mit  
Behinderung 
Kurzzeitwohn- 
angebot 
Geistige und mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
Lebenshilfe  
Münster 
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für 
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung 
Stationäre Wohnein-
richtung 
Geistige u. mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
Netzwerk  
Suchthilfe 
gGmbH 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Suchterkrankung 
Pro domicil 
 Ambulant  
unterstütztes  
Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Sozialdienst 
Kath. Frauen 
e.V. 
Anna-Katharinenstift 
Karthaus 
- Klaragruppe -  
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung  
(nur Frauen) 
Start e.V.  Betreutes Wohnen Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Ludgerushaus Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und psychische  
Behinderung  
Stift Tilbeck 
GmbH  Haus Nikolai Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
80 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Haus Matthäus Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung Stift Tilbeck 
GmbH  Ambulant  
betreutes Wohnen 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Geistige oder mehrfache  
Behinderung 
St. Rochus-
Hospital 
Telgte GmbH 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Verbund so-
zialtherapeu-
tischer Ein-
richtungen 
e.V. 
Betreutes Wohnen Ambulant  
betreutes Wohnen 
Seelische Behinderung,  
Suchtstoffabhängigkeit 
Verein der  
Angehörigen 
psychisch 
Kranker 
BEWO  Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Haus  
Gremmendorf 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohnstätte  
Gut Kinderhaus 
Stationäre Wohnein-
richtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Haus Wolbeck Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Albersloher Weg 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Am Oedingteich 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
An der Meerwiese 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft 
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in 
Wolbeck 
Stationäres  
Einzelwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in 
Gremmendorf und 
Angelmodde 
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Westfalenfleiß 
GmbH 
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
wohnAssis-
tenz 
 Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Zentrum Mo-
biler Dienste 
 Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
81 
19.4 Grafik zur Lage der Pflegeeinrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
82 
20. Auswertungen in Statis tischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken 
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptw ohnung nach verschiedenen Merkmalen 
Tabelle 55  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008  
nach Staatsangehörigkeit  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
insgesamt darunter Ausländer 
darunter Deutsche  
mit zweiter ausländischer 
Staatsangehörigkeit 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk Anzahl Anzahl  in Prozent Anzahl in Prozent 
11 Aegidii 1 260  95 7,5  40 3,2
12 Überwasser 1 138  129 11,3  46 4,0
13 Dom 1 936  168 8,7  70 3,6
14 Buddenturm 2 022  142 7,0  67 3,3
15 Martini 1 188  106 8,9  46 3,9
21 Pluggendorf 3 593  294 8,2  139 3,9
22 Josef 7 309  546 7,5  231 3,2
23 Bahnhof  909  86 9,5  41 4,5
24 Hansaplatz 5 975  419 7,0  225 3,8
25 Mauritz - West 5 376  293 5,5  149 2,8
26 Schlachthof 4 613  252 5,5  324 7,0
27 Kreuz 10 883  484 4,4  281 2,6
28 Neutor 3 335  485 14,5  184 5,5
29 Schloss 1 765  155 8,8  52 2,9
31 Aaseestadt 5 168  531 10,3  298 5,8
32 Geist 8 286  548 6,6  387 4,7
33 Schützenhof 6 607  750 11,4  437 6,6
34 Düesberg 6 456  262 4,1  256 4,0
43 Hafen  864  127 14,7  23 2,7
44 Herz - Jesu 4 853  309 6,4  165 3,4
45 Mauritz - Mitte 9 594  406 4,2  332 3,5
46 Rumphorst 7 669  418 5,5  412 5,4
47 Uppenberg 7 267  674 9,3  595 8,2
Stadtbezirk Mitte 108 066 7 679 7,1 4 800 4,4
51 Gievenbeck 17 554 2 359 13,4 2 086 11,9
52 Sentrup 5 469  514 9,4  241 4,4
54 Mecklenbeck 8 939  556 6,2  622 7,0
56 Albachten 5 494  331 6,0  448 8,2
57 Roxel 8 150  592 7,3  446 5,5
58 Nienberge 6 171  241 3,9  230 3,7
Stadtbezirk West 51 777 4 593 8,9 4 073 7,9
61 Coerde 9 869 1 452 14,7 1 869 18,9
62 Kinderhaus - 
Ost 4 895  369 7,5  470 9,6
63 Kinderhaus - 
West 
10 148 1 259 12,4 1 569 15,5
68 Sprakel 2 893  101 3,5  124 4,3
Stadtbezirk Nord 27 805 3 181 11,4 4 032 14,5

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
83 
71 Mauritz - Ost 9 619  482 5,0  311 3,2
76 Gelmer - 
Dyckburg 3 372  144 4,3  105 3,1
77 Handorf 7 387  287 3,9  345 4,7
Stadtbezirk Ost 20 378  913 4,5  761 3,7
81 Gremmendorf-
West 
4 651  292 6,3  422 9,1
82 Gremmendorf-
Ost 
6 146  280 4,6  293 4,8
86 Angelmodde 7 337  622 8,5  750 10,2
87 Wolbeck 8 514  373 4,4  335 3,9
Stadtbezirk  
Südost 26 648 1 567 5,9 1 800 6,8
91 Berg Fidel 5 583  887 15,9  946 16,9
95 Hiltrup - Ost 6 551  280 4,3  383 5,8
96 Hiltrup - Mitte 9 569  663 6,9  621 6,5
97 Hiltrup - West 8 796  669 7,6  822 9,3
98 Amelsbüren 5 833  262 4,5  368 6,3
Stadtbezirk 
Hiltrup 36 332 2 761 7,6 3 140 8,6
nicht zuzuordnen X X X X X
Stadt Münster 271 006 20 694 7,6 18 606 6,9
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit 
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 
insgesamt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
84 
Tabelle 56  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008  
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer Bezirk  
Stadtbezirk 
Bevölkerung 
am Ort der 
Hauptwoh-
nung 
Arbeitslose 
insgesamt 
davon  
SGB III Empfänger 
davon  
SGB II Empfänger 
 Anzahl Anzahl Anzahl In Prozent Anzahl In Prozent
11 Aegidii 1 260  23  10 0,8  13 1,0
12 Überwasser 1 138  30  16 1,4  14 1,2
13 Dom 1 936  35  19 1,0  16 0,8
14 Buddenturm 2 022  44  16 0,8  28 1,4
15 Martini 1 188  31  16 1,3  15 1,3
21 Pluggendorf 3 593  77  37 1,0  40 1,1
22 Josef 7 309  272  60 0,8  212 2,9
23 Bahnhof  909  33  13 1,4  20 2,2
24 Hansaplatz 5 975  195  64 1,1  131 2,2
25 Mauritz - West 5 376  123  55 1,0  68 1,3
26 Schlachthof 4 613  132  46 1,0  86 1,9
27 Kreuz 10 883  205  98 0,9  107 1,0
28 Neutor 3 335  89  39 1,2  50 1,5
29 Schloss 1 765  35  21 1,2  14 0,8
31 Aaseestadt 5 168  130  54 1,0  76 1,5
32 Geist 8 286  270  76 0,9  194 2,3
33 Schützenhof 6 607  270  75 1,1  195 3,0
34 Düesberg 6 456  160  58 0,9  102 1,6
43 Hafen  864  29  10 1,2  19 2,2
44 Herz - Jesu 4 853  132  44 0,9  88 1,8
45 Mauritz - Mitte 9 594  223  108 1,1  115 1,2
46 Rumphorst 7 669  164  65 0,8  99 1,3
47 Uppenberg 7 267  316  99 1,4  217 3,0
Stadtbezirk Mitte 108 066 3 018 1 099 1,0 1 919 1,8
51 Gievenbeck 17 554  475  135 0,8  340 1,9
52 Sentrup 5 469  97  43 0,8  54 1,0
54 Mecklenbeck 8 939  199  92 1,0  107 1,2
56 Albachten 5 494  123  63 1,1  60 1,1
57 Roxel 8 150  221  70 0,9  151 1,9
58 Nienberge 6 171  148  46 0,7  102 1,7
Stadtbezirk West 51 777 1 263  449 0,9  814 1,6
61 Coerde 9 869  767  128 1,3  639 6,5
62 Kinderhaus - Ost 4 895  185  40 0,8  145 3,0
63 Kinderhaus - West 10 148  676  75 0,7  601 5,9
68 Sprakel 2 893  54  27 0,9  27 0,9
Stadtbezirk Nord 27 805 1 682  270 1,0 1 412 5,1
71 Mauritz - Ost 9 619  195  87 0,9  108 1,1
76 Gelmer - Dyckburg 3 372  56  19 0,6  37 1,1
77 Handorf 7 387  170  58 0,8  112 1,5
Stadtbezirk Ost 20 378  421  164 0,8  257 1,3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
85 
81 Gremmendorf-West 4 651  155  64 1,4  91 2,0
82 Gremmendorf-Ost 6 146  142  49 0,8  93 1,5
86 Angelmodde 7 337  333  82 1,1  251 3,4
87 Wolbeck 8 514  175  71 0,8  104 1,2
Stadtbezirk Südost 26 648  805  266 1,0  539 2,0
91 Berg Fidel 5 583  314  82 1,5  232 4,2
95 Hiltrup - Ost 6 551  143  59 0,9  84 1,3
96 Hiltrup - Mitte 9 569  363  89 0,9  274 2,9
97 Hiltrup - West 8 796  284  81 0,9  203 2,3
98 Amelsbüren 5 833  117  40 0,7  77 1,3
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 1 221  351 1,0  870 2,4
nicht zuzuordnen X  17  11 X  6 X
Stadt Münster 271 006 8 427 2 610 1,0 5 817 2,1
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit  
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 
insgesamt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
86 
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung  
Tabelle 57  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung  
Personenzahl nach Altersgruppen am 31.12.2008  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk 
Personen 
insge-
samt 
davon 
0 – 14 
Jahre 
davon 
15 – 17 
Jahre 
davon
18 – 24 
Jahre 
davon 
25 – 29  
Jahre 
davon  
30 – 64  
Jahre 
davon 
65 – 79 
Jahre 
davon 
80 Jahre 
und  
älter 
11 Aegidii 1 260  72  14  150  189  529  194  112
12 Überwasser 1 138  59  8  175  223  480  138  55
13 Dom 1 936  81  16  274  316  834  287  128
14 Buddenturm 2 022  111  19  302  309  767  190  324
15 Martini 1 188  63  11  176  186  532  157  63
21 Pluggendorf 3 593  157  28  523  566 1 477  462  380
22 Josef 7 309  467  87  912 1 250 3 450  781  362
23 Bahnhof  909  34  10  219  206  338  61  41
24 Hansaplatz 5 975  409  68  799 1 098 2 947  448  206
25 Mauritz - West 5 376  459  72  593  815 2 755  490  192
26 Schlachthof 4 613  571  108  379  477 2 301  548  229
27 Kreuz 10 883 1 014  177 1 109 1 253 5 612 1 152  566
28 Neutor 3 335  210  29  724  703 1 305  248  116
29 Schloss 1 765  159  22  152  203  868  225  136
31 Aaseestadt 5 168  536  120  451  423 2 319  928  391
32 Geist 8 286  975  186  842  865 4 041  998  379
33 Schützenhof 6 607  578  98  763 1 074 3 147  653  294
34 Düesberg 6 456  839  160  525  405 3 015 1 063  449
43 Hafen  864  43  13  130  163  404  80  31
44 Herz - Jesu 4 853  441  106  434  545 2 076  716  535
45 Mauritz - Mitte 9 594  999  218  721  885 4 768 1 379  624
46 Rumphorst 7 669 1 161  258  699  539 3 530 1 016  466
47 Uppenberg 7 267  904  162  703  864 3 524  801  309
Stadtbezirk Mitte 108 066 10 342 1 990 11 755 13 557 51 019 13 015 6 388
51 Gievenbeck 17 554 3 239  511 2 465 1 971 7 444 1 333  591
52 Sentrup 5 469  674  134 1 021  714 2 108  503  315
54 Mecklenbeck 8 939 1 261  316 1 034  613 4 183 1 140  392
56 Albachten 5 494 1 018  197  440  226 2 703  701  209
57 Roxel 8 150 1 312  229  690  528 3 946 1 157  288
58 Nienberge 6 171  766  182  580  367 2 943 1 087  246
Stadtbezirk West 51 777 8 270 1 569 6 230 4 419 23 327 5 921 2 041
61 Coerde 9 869 1 768  360  978  654 4 354 1 369  386
62 Kinderhaus - Ost 4 895  640  153  473  369 2 324  720  216
63 Kinderhaus - 
West 10 148 1 626  397 1 013  587 4 669 1 463  393
68 Sprakel 2 893  458  99  213  123 1 374  497  129
Stadtbezirk Nord 27 805 4 492 1 009 2 677 1 733 12 721 4 049 1 124
71 Mauritz - Ost 9 619 1 286  283  621  461 4 746 1 583  639
76 Gelmer - Dyck-
burg 
3 372  536  109  248  128 1 713  504  134

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
87 
77 Handorf 7 387 1 196  280  557  304 3 429 1 271  350
Stadtbezirk Ost 20 378 3 018  672 1 426  893 9 888 3 358 1 123
81 Gremmendorf-
West 4 651  802  165  376  242 2 316  560  190
82 Gremmendorf-
Ost 
6 146 1 071  224  450  295 3 050  774  282
86 Angelmodde 7 337 1 060  264  605  409 3 492 1 132  375
87 Wolbeck 8 514 1 229  331  680  382 4 114 1 441  337
Stadtbezirk Süd-
ost 
26 648 4 162  984 2 111 1 328 12 972 3 907 1 184
91 Berg Fidel 5 583  880  187  483  408 2 453  856  316
95 Hiltrup - Ost 6 551  823  248  502  285 3 192 1 263  238
96 Hiltrup - Mitte 9 569 1 268  273  697  647 4 466 1 625  593
97 Hiltrup - West 8 796 1 481  372  778  498 4 509  995  163
98 Amelsbüren 5 833 1 084  159  380  293 2 803  890  224
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 5 536 1 239 2 840 2 131 17 423 5 629 1 534
Außenbezirke 162 940 25 478 5 473 15 284 10 504 76 331 22 864 7 006
Stadt Münster 271 006 35 820 7 463 27 039 24 061 127 
350 35 879 13 394
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
88 
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht 
Tabelle 58  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht  
am 31.12.2008  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Personen  
insgesamt davon männlich davon weiblich Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1 260  586 46,5  674 53,5
12 Überwasser 1 138  485 42,6  653 57,4
13 Dom 1 936  888 45,9 1 048 54,1
14 Buddenturm 2 022  872 43,1 1 150 56,9
15 Martini 1 188  512 43,1  676 56,9
21 Pluggendorf 3 593 1 535 42,7 2 058 57,3
22 Josef 7 309 3 296 45,1 4 013 54,9
23 Bahnhof  909  449 49,4  460 50,6
24 Hansaplatz 5 975 2 843 47,6 3 132 52,4
25 Mauritz - West 5 376 2 407 44,8 2 969 55,2
26 Schlachthof 4 613 2 042 44,3 2 571 55,7
27 Kreuz 10 883 4 989 45,8 5 894 54,2
28 Neutor 3 335 1 641 49,2 1 694 50,8
29 Schloss 1 765  818 46,3  947 53,7
31 Aaseestadt 5 168 2 398 46,4 2 770 53,6
32 Geist 8 286 3 872 46,7 4 414 53,3
33 Schützenhof 6 607 3 092 46,8 3 515 53,2
34 Düesberg 6 456 3 076 47,6 3 380 52,4
43 Hafen  864  455 52,7  409 47,3
44 Herz - Jesu 4 853 2 060 42,4 2 793 57,6
45 Mauritz - Mitte 9 594 4 319 45,0 5 275 55,0
46 Rumphorst 7 669 3 578 46,7 4 091 53,3
47 Uppenberg 7 267 3 507 48,3 3 760 51,7
Stadtbezirk Mitte 108 066 49 720 46,0 58 346 54,0
51 Gievenbeck 17 554 8 461 48,2 9 093 51,8
52 Sentrup 5 469 2 627 48,0 2 842 52,0
54 Mecklenbeck 8 939 4 370 48,9 4 569 51,1
56 Albachten 5 494 2 651 48,3 2 843 51,7
57 Roxel 8 150 4 004 49,1 4 146 50,9
58 Nienberge 6 171 3 061 49,6 3 110 50,4
Stadtbezirk West 51 777 25 174 48,6 26 603 51,4
61 Coerde 9 869 4 775 48,4 5 094 51,6
62 Kinderhaus - Ost 4 895 2 321 47,4 2 574 52,6
63 Kinderhaus - West 10 148 4 888 48,2 5 260 51,8
68 Sprakel 2 893 1 445 49,9 1 448 50,1
Stadtbezirk Nord 27 805 13 429 48,3 14 376 51,7
71 Mauritz - Ost 9 619 4 564 47,4 5 055 52,6
76 Gelmer - Dyckburg 3 372 1 621 48,1 1 751 51,9
77 Handorf 7 387 3 589 48,6 3 798 51,4
Stadtbezirk Ost 20 378 9 774 48,0 10 604 52,0
81 Gremmendorf- 4 651 2 310 49,7 2 341 50,3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
89 
West 
82 Gremmendorf-Ost 6 146 2 989 48,6 3 157 51,4
86 Angelmodde 7 337 3 544 48,3 3 793 51,7
87 Wolbeck 8 514 4 132 48,5 4 382 51,5
Stadtbezirk Südost 26 648 12 975 48,7 13 673 51,3
91 Berg Fidel 5 583 2 634 47,2 2 949 52,8
95 Hiltrup - Ost 6 551 3 146 48,0 3 405 52,0
96 Hiltrup - Mitte 9 569 4 350 45,5 5 219 54,5
97 Hiltrup - West 8 796 4 291 48,8 4 505 51,2
98 Amelsbüren 5 833 2 942 50,4 2 891 49,6
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 17 363 47,8 18 969 52,2
Außenbezirke 162 940 78 715 48,3 84 225 51,7
Stadt Münster 271 006 128 435 47,4 142 571 52,6
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
90 
20.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht  
Tabelle 59  
Arbeitslose Personen am 31.12.2008  
nach Rechtskreisen und Geschlecht  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk 
Arbeits
lose 
ins- 
gesamt 
davon 
männ-
lich  
davon 
weib-
lich 
davon 
SGB III  
ins-
gesamt
davon 
männ-
lich 
davon 
weib-
lich 
davon 
SGB II  
insge-
samt 
davon 
männl
ich 
davon 
weib-
lich 
11 Aegidii   23   8   15   10 . .   13 . .
12 Überwasser   30   20   10   16   10   6   14   10   4
13 Dom   35   21   14   19 . .   16 . .
14 Buddenturm   44   29   15   16   10   6   28   19   9
15 Martini   31   17   14   16   9   7   15   8   7
21 Pluggendorf   77   50   27   37   22   15   40   28   12
22 Josef   272   198   74   60   38   22   212   160   52
23 Bahnhof   33   22   11   13   9   4   20   13   7
24 Hansaplatz   195   121   74   64   34   30   131   87   44
25 Mauritz - West   123   69   54   55   23   32   68   46   22
26 Schlachthof   132   71   61   46   26   20   86   45   41
27 Kreuz   205   106   99   98   44   54   107   62   45
28 Neutor   89   48   41   39   16   23   50   32   18
29 Schloss   35   20   15   21   11   10   14   9   5
31 Aaseestadt   130   75   55   54   29   25   76   46   30
32 Geist   270   158   112   76   50   26   194   108   86
33 Schützenhof   270   162   108   75   46   29   195   116   79
34 Düesberg   160   102   58   58   36   22   102   66   36
43 Hafen   29   15   14   10   6   4   19   9   10
44 Herz - Jesu   132   78   54   44   21   23   88   57   31
45 Mauritz - Mitte   223   124   99   108   55   53   115   69   46
46 Rumphorst   164   75   89   65   27   38   99   48   51
47 Uppenberg   316   178   138   99   57   42   217   121   96
Stadtbezirk Mitte  3 018  1 767  1 251  1 099   590   509  1 919  1 177   742
51 Gievenbeck   475   219   256   135   66   69   340   153   187
52 Sentrup   97   55   42   43   25   18   54   30   24
54 Mecklenbeck   199   109   90   92   47   45   107   62   45
56 Albachten   123   57   66   63   31   32   60   26   34
57 Roxel   221   129   92   70   37   33   151   92   59
58 Nienberge   148   93   55   46   33   13   102   60   42
Stadtbezirk West  1 263   662   601   449   239   210   814   423   391
61 Coerde   767   401   366   128   75   53   639   326   313
62 Kinderhaus-
Ost   185   100   85   40   24   16   145   76   69
63 Kinderhaus-
West 
  676   368   308   75   53   22   601   315   286
68 Sprakel   54   35   19   27   15   12   27   20   7
Stadtbezirk Nord  1 682   904   778   270   167   103  1 412   737   675

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
91 
71 Mauritz - Ost   195   112   83   87   53   34   108   59   49
76 Gelmer - Dyck-
burg   56   27   29   19   11   8   37   16   21
77 Handorf   170   87   83   58   31   27   112   56   56
Stadtbezirk Ost   421   226   195   164   95   69   257   131   126
81 Gremmendorf-
West 
  155   79   76   64   35   29   91   44   47
82 Gremmendorf-
Ost 
  142   74   68   49   21   28   93   53   40
86 Angelmodde   333   173   160   82   46   36   251   127   124
87 Wolbeck   175   105   70   71   48   23   104   57   47
Stadtbezirk  
Südost 
  805   431   374   266   150   116   539   281   258
91 Berg Fidel   314   175   139   82   52   30   232   123   109
95 Hiltrup - Ost   143   74   69   59   32   27   84   42   42
96 Hiltrup - Mitte   363   178   185   89   51   38   274   127   147
97 Hiltrup - West   284   161   123   81   52   29   203   109   94
98 Amelsbüren   117   57   60   40   21   19   77   36   41
Stadtbezirk 
Hiltrup 
 1 221   645   576   351   208   143   870   437   433
nicht zuzuordnen   17   8   9   11   4   7   6   4   2
Stadt Münster  8 427  4 643  3 784  2 610  1 453  1 157  5 817  3 190  2 627
Quellen: Bundesagentur für Arbeit und Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung

Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes

177560 Zeichen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
1 
2008

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes 
Herausgeberin:   Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion:    Barbara Hamisch 
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning 
Münster, Mai 2009 
2

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
 
Vorwort 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
der Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes informiert Sie wieder über die sozialen 
Leistungen der Stadt Münster für einkommensschwache, zugewanderte, behinderte 
und pflegebedürftige junge und ältere Menschen. Er beschreibt die gesetzlichen und 
freiwilligen Aufgaben und Leistungen, gibt Auskunft über die Zahl der Leistungsberech-
tigten sowie die Aufwendungen und Erträge; er informiert über die Arbeit und Aktivitäten 
der einzelnen Organisationseinheiten des Amtes und zieht damit Bilanz für 2008. 
Ich freue mich, dass im vergangenen Jahr die Leistungen und Angebote des Sozialam-
tes für die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt freundlicher und mit gesteigerter 
Servicequalität erbracht werden konnten. Das möchte ich an verschiedenen Beispielen 
aufzeigen: 
• Das neue Dienstgebäude an der Hafenstraße 8 wirkt durch seine Farbgestaltung, 
seinen barrierefreien Zugang, sein ansprechendes Kundenzentrum im Eingangsbe-
reich und die Raumgestaltung auf Besucherinnen und Besucher einladend, freund-
lich und funktional. 
• Das Informationsbüro Pflege konnte 2008 mit seiner neuen Homepage „online“ ge-
hen. Unter www.muenster.de/stadt/pflege erhalten die virtuellen Besucherinnen und 
Besucher nun umfassende Informationen zu Leistungen und Angeboten rund um 
die Pflege in Münster. Die Seite ist benutzerfreundlich vernetzt mit den Informatio-
nen der Anbieter des Pflegemarktes. Besuchen Sie uns doch einmal. 
• Das neue Kundenzentrum Soziales als erste Anlaufstelle des Sozialamtes ist 
durchgehend während der Servicezeiten geöffnet. Sie erhalten dort umfassende In-
formationen, nicht nur für den Aufgabenbereich des Sozialamtes, und können klei-
nere Anliegen direkt erledigen. Fast 19.000 Menschen konnten wir dort 2008 infor-
mieren und beraten. Ich freue mich auch, dass wir im Kundenzentrum drei familien-
freundliche Teilzeitarbeitsplätze schaffen konnten. 
• Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise, se it fast eineinhalb Jahren im Haus, 
stellt eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Aufgabenangebotes des Sozialam-
tes für Menschen mit Behinderungen dar. Die engagierten Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter, die gut zugänglichen Räume und die langen Öffnungszeiten sind bei 
den Besucherinnen und Besuchern auf eine gute Resonanz gestoßen. Die Bearbei-
tungszeiten konnten nach anfänglichen Problemen inzwischen deutlich reduziert 
werden.   
3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
• Eine große Herausforderung stellt auch die schrittweise Herstellung von Barriere-
freiheit für unsere Informationsangebote für Menschen mit unterschiedlichen Behin-
derungen dar. Wichtige Informationen des Amtes im Internet müssen neu gestaltet 
werden. Die Barrierefreiheit dieses Geschäftsberichtes ist ebenfalls eine Premiere; 
fast alle Tabellen mussten neu formatiert werden. Über eine Reaktion behinderter 
oder nicht behinderter Menschen auf das neue Layout würde ich mich freuen. 
Abschließend möchte ich auf einen langfristigen Erfolg des Sozialamtes hinweisen. Im 
Jahr 2000 hatte der Rat den Aufbau eines stadtweiten stadtteilorientierten Wohn- und 
Pflegekonzeptes beschlossen. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Investoren, 
Betreibern und der Pflege- und Sozialplanung des Sozialamtes, aber auch der städti-
schen Bau- und Planungsverwaltung, können Sie das Ergebnis der gemeinsamen Be-
mühungen der Grafik unter Ziffer 19.4 entnehmen. Fast alle größeren Stadtteile verfü-
gen bereits jetzt oder in naher Zukunft über Wohn- und Pflegeangebote.  
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich für ihre gute Arbeit und ihren großen 
Einsatz herzlich danken.  
Im Mai 2009 
 
  
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamtes 
4

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Inhaltsverzeichnis: 
1. Einleitung ..............................................................................................................7   
 
2. Aufgaben des So zialamtes ...................................................................................7   
 
3. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................10  
 
4. Umsetzung SGB II ..............................................................................................13 
4.1 Finanzdaten der Stadt Münste r im Bereich des SGB II.......................................13 
4.2 Weitere Leistungs daten zum SGB II ...................................................................15  
 
5. Sozialhilfe zur Ex istenzsicherung........................................................................ 17 
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außer halb von Einrichtungen....................................17 
5.1.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................18 
5.1.2 Strukturmerkmale der  Leistungsberechtigen.......................................................19 
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von 
Einrichtungen ......................................................................................................19 
5.2.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................20 
5.2.2 Strukturmerkmale der  Leistungsberechtigten......................................................21 
5.2.3 Finanzta bleau .....................................................................................................22 
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Gr undsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung in Einrichtungen ...................................................................23 
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozi alhilfe zur Existenzsicherung .....................23  
 
6. Weitere Leistungen nach dem SGB X II und anderen Rechtsvorschriften...........23 
6.1 Entwicklung in  Münster .......................................................................................23 
6.2 Hilfen zur Ge sundheit..........................................................................................26 
6.3 Beratung und Leistungen bei  Pflegebedürftigkeit................................................28 
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................29 
6.3.2 Pflegekon ferenz ..................................................................................................32 
6.3.3 Informations büro Pflege......................................................................................32 
6.3.4 Heimauf sicht .......................................................................................................35 
6.3.5 Hilfe zur Pflege....................................................................................................37 
6.3.6 Investitionskostenförder ung von Pflegeeinrichtungen.........................................39 
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung.........................................................42 
6.4.1 Koordinierungsstelle  für Behindertenfragen........................................................42 
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integrat ion von Menschen mit Behinderungen..43 
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................44 
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen ................................44 
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / 
Schwerbehindertenausweise ..............................................................................45 
6.4.6 Einglieder ungshilfe..............................................................................................45   
 
7. Rechts- und Unter haltsangelegenheiten.............................................................47   
 
8. Wirtschaftliche Leistun gen für Asylsuchende......................................................49 
8.1 Überregionale und regi onale Entwicklung...........................................................49 
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................50 
8.3 Finanzta bleau .....................................................................................................51 
8.4 Aktuelle Entwi cklung, Ausblick............................................................................51   
 
5

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
9. Menschen mit Migrati onsvorgeschichte ..............................................................52 
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .52 
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................52 
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtli ngen..................................................53 
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaus siedlerinnen und Spätaussiedlern ...55  
 
10. BAföG für Schüler innen und Schüler ..................................................................55  
 
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose.................................................................56   
 
12. Schuldner beratung..............................................................................................57   
 
13. Mieter beratung....................................................................................................59   
 
14. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................60 
14.1 Umzug in ein anderes  Dienstgebäude ................................................................60 
14.2 Kommunalisierung der Ve rsorgungsverwaltung..................................................61 
14.3 Einrichtung eines Projektes „Sozia ler Fachdienst Senioren und Pflege“ ............61 
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachst elle im Bereich der Leistungen nach dem 
SGB XII...............................................................................................................62 
14.5 Personalsit uation ................................................................................................62 
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement ...........................................................63 
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz...................................63 
14.8 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................63 
14.9 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................65   
 
15. Kundenzentrum  Soziales ....................................................................................67  
 
16. Ausschuss für Soziales, Ge sundheit und Arbeitsförderung ................................67  
 
17. Aktuelle sozialpo litische Themen ........................................................................69 
17.1 Wohn- und Teil habegesetz .................................................................................69 
17.2 Pflegestü tzpunkte ...............................................................................................69   
 
18. Statistische Auswertungen.................................................................................. 71 
18.1 Leistungsbeziehende Kind er und Jugendliche nach Rechtskreisen ...................71 
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewäh lten Personengruppen im Jahr 2008............72   
 
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und 
ambulante Dienste ..............................................................................................74 
19.1 Einrichtungen der vollstationären Pf lege, der Kurzzeit- und Tagespflege, 
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................74 
19.2 Ambulante Dienste..............................................................................................77 
19.3 Wohnmöglichkeiten für M enschen mit Behinderung ...........................................78 
19.4 Grafik zur Lage der  Pflegeeinrichtungen.............................................................81   
 
20. Auswertungen in Statistischen Bezirk en ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .......82 
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwo hnung nach verschiedenen Merkmalen .........82 
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen.............................86 
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht .................................88 
20.4 Arbeitslose nach Empf ängergruppen und Geschlecht ........................................90  
6

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
1. Einleitung 
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen 
Dienstleistungen des Sozialamtes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Finan-
zen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammen und zeigt 
die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf.  
2008 ist das vierte Jahr nach der grundlegenden Reform der sozialen Sicherungssys-
teme zum 01.01.2005. Mittlerweile können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu 
konzipierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufgezeigt werden.  
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach 
Geschlecht differenziert. Soweit die Angaben auf externen statistischen Auswertungen 
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifischen Darstellung nicht immer gege-
ben.  
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und 
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem 
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers 
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten 
nachrichtlich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den Finanzstatistiken 
nur die Ausgaben und Einnahmen zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die 
Ausgaben zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen 
Haushalt.  
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch einen kurzen Überblick über die we-
sentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt die Ausga-
ben und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des SGB II ent-
stehen.  
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierefreie Fassung des Geschäftsbe-
richts.  
2. Aufgaben des Sozialamtes 
Die Leistungen des Sozialamtes richten sich in ihrem Schwerpunkt an ältere und behin-
derte Menschen. Existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Hilfe zur Pflege, 
der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Gesundheit erhalten Personengruppen, die in 
der Regel die Situation nicht aus eigener Kraft verbessern können. Im Ergebnis gilt das 
auch für Flüchtlinge, die im Normalfall ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit sicher-
stellen dürfen.  
Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von der 
Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben 
zu, die mit der Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft Münster, der gesetzlich 
festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einzelne Leistungen – vor allem die Unter-
kunftskosten –, dem Haushalt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu Lasten 
der Stadt Münster handelt, und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als Re-
ferenzsystem für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zusammenhängen.  
7

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Zum 01.01.2008 hat das Sozialamt weitere Aufgaben des Schwerbehindertenrechts 
vom ehemaligen Versorgungsamt übernommen. Die Feststellung der Schwerbehinder-
teneigenschaft und die damit verbundenen Aufgabenfelder runden das bisherige Auf-
gabenspektrum sinnvoll ab.  
Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebündelt werden: 
• Leistungen als Einkommensersatz 
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
- Hilfe in Einrichtungen 
- Leistungen für Flüchtlinge 
• Leistungen für Erwerbssuchende SGB II 
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft 
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen (Richtlinienkompetenz) 
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16a SGB II) 
• Wohnen 
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit 
- Verwaltung von Übergangswohnungen 
- Betrieb von Übergangseinrichtun gen für Spätaussiedler und Flüchtlinge 
• Pflege 
- Pflegeplanung 
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb von Einrichtungen 
- Wohnraumanpassungsberatung 
- Heimaufsicht 
- Pflegeberatung 
- Pflegewohngeldgewährung 
• Seniorenarbeit / Altenhilfe 
- Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“ 
- Förderung von Seni orenbegegnungsstätten 
• Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe 
- Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen 
• Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf  
• Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehinder-
tenausweise 
8

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
• Stadtteilarbeit  
- Koordination des Programms „Sozia le Stadt Kinderhaus/Brüningheide“  
• Integration von Einwanderern 
- Erstversorgung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie von Flüchtlingen mit 
Wohnraum 
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen 
- Finanzierung der sozialen Betreu ung und Beratung von Aussiedlerinnen und 
Aussiedlern 
- Koordination des Stadtweiten Netzwer ks – Integration von Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte und der AG „Soziale Integration“ 
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausl ändischen Vereine und Initiativen  
• Zusammenarbeit mit und Förderung der freien Wohlfahrtspflege 
 Zusammenarbeit mit  
- der Kommission zur Förderung der Integr ation von Menschen  mit Behinderun-
gen (Geschäftsführung) 
- der Pflegekonferenz (Geschäftsführung) 
- der Gesundheitskonferenz  
- dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster  
- dem Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster  
 Förderung folgender Aufgabenfelder  
- Frauenhäuser 
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt 
- Wohnungslosenhilfe 
- Träger / Vereine der Behindertenhilfe 
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen 
- Beratung von Selbsthilfeinitiativen 
- Angebote für Pflegebedür ftige und ihre Angehörigen 
- Schuldnerberatung 
- Zielgruppenspezifische Angebote, Stadtteilarbeit und Grundsatzaufgaben der 
Verbände der freien Wohlfahrtspflege 
- Soziale Begegnungs- und Berat ungsangebote in den Stadtteilen 
9

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
3. Finanzdaten des Sozialamtes 
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2008 ergeben 
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen  
• - 05.01 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,  kommunaler Anteil,  
• - 05.02 Sicherung des Lebensunterhalts, ohne SGB II und  
• - 05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe. 
Tabelle 1  
Teilergebnisplan für das Jahr 2008  
in Euro 
 
Produkt-
gruppe 
05.01 
Produkt-
gruppe 
05.02 
Produkt-
gruppe 
05.03 
Summe 
 Ordentliche  
Erträge 18.708.114 4.281.922 4.207.228 27.197.264
abzüglich Ordentliche  
Aufwendungen 50.515.919 26.029.059 30.642.558 107.187.536
ergibt 
Ergebnis der  
laufenden Verwal-
tungstätigkeit 
minus 
31.807.805
minus 
21.747.137
minus 
26.435.330 
minus 
79.990.272
weitere 
Aufwendungen aus 
internen Leistungs-
beziehungen 
317.380 133.090 2.156.490 2.606.960
ergibt  Ergebnis minus 
32.125.185
minus 
21.880.227
minus 
28.591.820 
minus 
82.597.232
Es handelt sich hier um vorläufige Werte, da die bilanziellen Abschreibungen und ein 
Teil der Personalaufwendungen noch nicht gebucht wurden.  
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapiteln. 
Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig 
dargestellt die wesentlichen  
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008 
• Einnahmen der Stadt  Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008
10

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
 11
Tabelle 2 
Auszug der wesentlichen Bruttoausgaben der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Art der Ausgaben insgesamt davon 
a. v. E.1
davon 
i. E.2  
Insgesamt 35.880.435 23.439.230  12.441.205 
davon     
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.847.000 3.358.621  1.488.379 
davon     
laufende Leistungen  4.677.557 3.290.543  1.387.014 
einmalige Leistungen   169.443  68.078   101.365 
Grundsicherung im Alter  
und bei Erwerbsminderung 14.492.932 13.428.605  1.064.327 
davon     
laufende Leistungen  14.414.568 13.350.391  1.064.177 
einmalige Leistungen   78.364  78.214    150 
Hilfe zur Pflege 9.527.102 2.473.048  7.054.054 
davon     
in Form von Pflegegeld  233.830  233.830  0 
in Form von anderen Leistungen 2.239.218 2.239.218  0 
teilstationär  129.308 0  129.308 
vollstationär 6.924.746 0  6.924.746 
Eingliederungshilfe für behinderte  
Menschen  1.310.000  798.488   511.512 
davon     
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  2.051 0   2.051 
Heilpädagogische Leistungen für Kinder  249.384  249.384  0 
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung  486.820  486.820  0 
sonstige Eingliederungshilfe  571.745  62.284   509.461 
Hilfen zur Gesundheit  4.415.677 2.121.829  2.293.848 
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.287.724 1.258.639   29.085 
davon     
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts  96  96  0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen  958.620  952.621   5.999 
Bestattungskosten  329.008  305.922   23.086 
                                            
1 außerhalb von Einrichtungen 
2 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
12 
Tabelle 3  
 Auszug der wesentlichen Einnahmen der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Art der Einnahmen insgesamt davon 
a. v. E.3
 
davon 
i. E.4
 
Insgesamt  1.923.349 1.111.132  812.217 
davon     
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz;  
Kostenersatz  178.591  75.811   102.780 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt  70.666  70.666  0 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung   150 150 0
Hilfen zur Gesundheit   11.171  2.685   8.486 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen   76.664 688   75.976 
Hilfe zur Pflege   19.940  1.622   18.318 
Übergeleitete Unterhaltsansprüche  
gegen Unterhaltspflichtige  535.459  284.821   250.638 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt  283.963  283.963  0 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  34.078 156   33.922 
Hilfe zur Pflege   217.418 702   216.716 
Leistungen von Sozialleistungsträgern 365.446  244.655   120.791 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt  118.325  116.338   1.987 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  88.369  86.537   1.832 
Hilfen zur Gesundheit   13.522  13.522    0 
Hilfe zur Pflege   144.980  28.008   116.972 
Hilfe zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten5 250 250 0
Sonstige Ersatzleistungen  110.473  26.136   84.337 
davon   
Hilfe zum Lebensunterhalt  7.207  7.207    0 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  13.872  13.784    88 
Hilfen zur Gesundheit   0 0 0 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen   1.685 1.685 0 
Hilfe zur Pflege  87.709 3.460 84.249
Rückzahlung gewährter Hilfen  
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 733.380  479.709   253.671 
davon     
Hilfe zum Lebensunterhalt  405.059  395.485   9.574 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  77.296  73.833  3.463 
Hilfen zur Gesundheit  226  0  226
Hilfe zur Pflege  246.378  5.970   240.408 
Hilfen zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten6  4.421  4.421  0 
                                            
3 außerhalb von Einrichtungen 
4 in Einrichtungen 
5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
4. Umsetzung SGB II  
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 01.01.2005 von den Leistungsträ-
gern Stadt Münster und Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufgaben der 
Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II wahrzunehmen.  
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Münster erfolgt mit dem Ziel, den Leis-
tungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hilfen aus einer Hand anzubieten.  
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 20.12.2007 die einheitliche Wahr-
nehmung der Aufgaben nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die Bun-
desagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften für nicht mit der Verfassung verein-
bar erklärt hat und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die 
Umsetzung des SGB II neu zu regeln. Eine Entscheidung steht bislang noch aus.  
4.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II 
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2005 durch die Grundsicherung für Arbeit-
suchende die nachfolgend aufgeführten Ausgaben und Einnahmen. Es handelt sich 
dabei um den kommunalen Teil der Ausgaben und Einnahmen, die für Leistungen nach 
dem SGB II anfallen, nicht um die Gesamtausgaben.  
13

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
14 
Tabelle 4  
Ausgaben und Einnahmen der Stadt Münster  
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende  
in Euro 
Für das Jahr 2005 sind keine Kostenerstattungsbeiträge gemäß § 36a SGB II bei Auf-
enthalten in Frauenhäusern enthalten, weil diese nach einer Gesetzesänderung im Jahr 
2005 erstmalig im Jahr 2006 geflossen sind.  
                                            
7 Seit Anfang des Jahres 2008 werden Rückforderungen von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die 
entsprechenden Einnahmen der Stadt Münster werden mit den Ausgaben verrechnet, so dass die Beträ-
ge hier nicht als Einnahmen erscheinen. Dadurch ist der Einnahmerückgang zu erklären.  
 2005 2006 2007 2008 
Ausgaben  42.465.112 47.100.159 46.840.498 45.696.024
davon  
laufende Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 41.283.973 45.787.180 45.447.288 44.332.624
sonstige Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 470.170 523.803 607.068 
538.480
einmalige Leistungen  
(Bekleidung, Hausrat,  
Klassenfahrten) 
710.969 783.654 754.286 
786.300
Kostenerstattungen nach  
§ 36a SGB II bei Aufenthalten 
in Frauenhäusern 
5.522 31.856 
38.620
Einnahmen  15.730.736 18.156.405 16.518.573 13.708.980
davon  
Bundeserstattung  
(zu den Kosten für Unterkunft 
und Heizung) 
11.872.818 13.008.252 13.868.390 
12.524.375
Landeserstattung  
(aus eingespartem Wohngeld) 3.322.605 3.888.849 1.333.003 
301.992
Kostenerstattungen nach  
§ 36a SGB II bei Aufenthalten 
in Frauenhäusern 
205.391 273.145 
283.382
Sonstige Einnahmen  
(Unterhalt, sonstige 
Forderungen) 
535.313 1.053.913 1.044.035 
599.2317
Nettoausgaben 26.734.376 28.943.754 30.321.925 31.987.044

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II 
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2008 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 341 gesunken. Auch 
die Zahl der anspruchsberechtigten Personen ist zurückgegangen.   
Tabelle 5  
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften 
 Personen  Bedarfsgemeinschaften 
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300 
Dezember 2006 21.034 10.731 
Dezember 2007 20.829 10.316 
Dezember 2008 19.860   9.975 
Tabelle 6  
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
Dezember 2005 ca. 19.600   
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433 
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389 
Dezember 2008 19.860 10.109   9.751 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007 und 
2008.  
Im Dezember 2008 waren 5.817 Personen mit Leistungsansprüchen nach dem SGB II 
arbeitslos, davon 2.627 Frauen und 3.190 Männer. Dies sind 549 Personen weniger als 
im Vergleichsmonat des Vorjahres (6.366 Personen). 
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, 
wenn sie  
• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen oder weniger als 15 Stunden pro 
Woche arbeiten, 
• eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Ver-
mittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
• sich bei der Agentur für Arbeit beziehungs weise der Arbeitsgemeinschaft arbeitslos 
gemeldet haben. 
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Schülerinnen und Schüler 
und sonstige Personen, die den Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung 
stehen, gelten als nicht arbeitslos. 
15

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Personen im SGB II aufgeteilt nach ausge-
wählten Personengruppen findet sich unter Nummer 18.2 dieses Geschäftsberichts.  
Insgesamt waren im Dezember 2008 in Münster 8.427 Personen arbeitslos (SGB II und 
SGB III), davon 3.784 Frauen und 4.643 Männer. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf 
alle zivilen Erwerbspersonen) betrug 6,0 %.  
16

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung  
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistungen zur Existenzsicherung, dazu ge-
hören die Hilfe zum Lebensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen 
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich an Personen, die 
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt 
und war bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sicherungsleistung neben der 
Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhilferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch 
XII – SGB XII) aufgenommen.  
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. 
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die 
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen. 
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jahresenden 2005, 2006, 2007 
und 2008 in Münster wie folgt dar: 
Tabelle 7  
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter  
 und bei Erwerbsminderung) 
 Personen insgesamt  davon a. v. E.  davon i. E.  
31.12.2005 2.684 2.398 286 
31.12.2006 2.897 2.610 287 
31.12.2007 3.167 2.866 301 
31.12.2008 3.353 3.044 309 
Von den 309 Personen, die im Jahr 2008 Leistungen in Einrichtungen erhielten, beka-
men 58 nur existenzsichernde Leistungen und 251 existenzsichernde Leistungen plus 
Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe.  
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008 
100 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.  
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt 
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die 
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem 
SGB II.  
17

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme 
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den 
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht 
hat. Danach betrugen die Bruttoausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im 
Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2005 waren es noch knapp 1,2 Milliarden 
Euro und in den Jahren 2006 und 2007 ist diese Summe auf jeweils unter 1,1 Milliarden 
Euro zurückgegangen.  
5.1.1 Entwicklung in Münster  
Am 31.12.2008 erhielten in Münster 479 Menschen in 437 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster. 
In dieser Zahl nicht enthalten sind 100 Personen in 99 Haushalten, die diese Leistung 
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.  
Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr 
15 %.  
Die Steigerung liegt im zweiten Jahr in Folge bei über 10 %. Dieser  Anstieg ist ein Indiz 
dafür, dass vermehrt Leistungsberechtigte aus dem SGB II in das SGB XII wechseln. 
Trotz des nicht unerheblichen Anstiegs der Leistungsberechtigten ist die Hilfe zum Le-
bensunterhalt nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an die sich häufig Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung anschlie-
ßen.  
Der Wechsel und die damit verbundene Steigerung der Leistungsberechtigten manifes-
tieren sich daher auch im Vierten Kapitel des SGB XII bei der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhafter Erwerbsminderung und hier bei den Leistungsberechtigten unter 65 
Jahren. Deren Zahl ist von 987 im Jahr 2007 weiter um knapp 16 % auf 1.140 im Jahr 
2008 gestiegen.  
18

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen  
Von den 479 Menschen, die am 31.12.2008 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 264 (55,2%) männlich und 215 weiblich (44,8%). 
Tabelle 8 
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb von Einrichtungen nach Alter  
 Gesamtzahl  
der Personen 
Davon 0  
bis unter  
15 Jahre 
Davon 15 
bis unter  
25 Jahre 
Davon 25 
bis unter 
65 Jahre 
Davon 65 
Jahre und 
älter 
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
Tabelle 9 
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 
 Gesamtzahl der 
Personen 
davon mit deutscher 
Staatsbürgerschaft 
davon ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft 
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des 
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008 100 Personen Hilfe 
zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers. 
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Er werbsminderung außerhalb von Einrich-
tungen 
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft 
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine 
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe. 
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft 
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.  
19

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu 
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.  
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in 
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet 
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein 
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen. 
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet. 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die im-
mer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 
Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung im Jahr 2003 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren 2006 und 2007 wa-
ren es bereits knapp 3,2 beziehungsweise knapp 3,6 Milliarden Euro. Diese bundeswei-
te Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.  
5.2.1 Entwicklung in Münster  
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.565 Menschen in 2.268 Haushal-
ten. 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 
wird ausschließlich zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr um 114 Personen ge-
stiegen. Erstmals ist dabei die Zahl der Leistungsberechtigten über 65 Jahre um 2,7 % 
zum Vorjahr gesunken. Diese Entwicklung ist gegenläufig zur demographischen Bevöl-
kerungsentwicklung und wird sich daher wohl nicht fortsetzen. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren ist gegenüber dem Vor-
jahr um 15,5 % gestiegen. Damit sind zwischenzeitlich mehr als 44 % aller Leistungsbe-
rechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre. Die 
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach 
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält damit an. 
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt 
zwischen 25 und 65 Jahre, so ist festzustellen, dass zurzeit knapp 51 % der Leistungs-
berechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind. Die Leistungen zur Exis-
tenzsicherung nach dem SGB XII sind damit immer öfter für jüngere und nicht mehr vor-
rangig für ältere Menschen erforderlich. 
20

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten  
Von den 2.565 Menschen, die am 31.12.2008 Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1073 (41,8 %) männlich und 1.492 weiblich (58,2 %). 
Tabelle 10  
Zahl der Leistungsberechtigten  
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen nach Alter  
 Gesamtzahl der 
Personen 
davon  
Personen  
über 65 Jahre 
davon  
Personen 18 – 65 Jahre  
und voll erwerbsgemindert 
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.256 1.371 885
31.12.2007 2.451 1.464 987
31.12.2008 2.565 1.425 1.140
Zusätzlich erhielten am 31.12.2008 321 Personen Grundsicherung im Alter und bei 
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum 
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 251 zu Lasten der Stadt Münster 
und 70 zu Lasten des Landschaftsverband Westfalen-Lippe. 
Tabelle 11  
Zahl der Leistungsberechtigten  
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 
 Gesamtzahl 
der Personen 
davon mit deutscher 
Staatsbürgerschaft 
davon ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft 
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.256 1.855 401
31.12.2007 2.451 2.026 425
31.12.2008 2.565 2.086 479
 
21

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
22 
5.2.3 Finanztableau 
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der 
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2007 
und 2008: 
Tabelle 12  
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter  
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro 
2007  2008  
a. v. E.8  i. E.9  a. v. E.  i. E.  
Personen  
über 65 Jahre 6.510.878 973.468 6.853.783 946.317
Personen 18 – 65 Jahre 
und voll erwerbsgemindert 6.097.751 105.239
6.574.822 118.010
Summe Ausgaben 12.608.629 1.078.707 13.428.605 1.064.327
Tabelle 13  
Einnahmen in der Grundsicherung im Alter  
 und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro 
  2007  2008 
 a. v. E.  i. E.  a. v. E.  i. E.  
Erstattung vom Bund 2.047.805 2.000.329 
Sonstige Ersatzleistungen 141.059 13.339 174.304 5.383
Summe Einnahmen 2.188.864 13.339 2.174.633 5.383
Tabelle 14  
Summe der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter  
 und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro 
  2007  2008 
Nettoausgaben 11.485.133 12.312.916 
                                            
8 außerhalb von Einrichtungen 
9 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
5.3 Hilfe zum Lebensunterha lt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung in Einrichtungen 
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Die Leistungen für den Lebensunterhalt 
sind dabei in der Regel ergänzend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zah-
len. 
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrichtungen erhielten in Münster 
lediglich 58 Personen. Es handelt sich im Wesentlichen um Personen, die bislang keine 
eigene Wohnung hatten.  
5.4 Zu erwartende Entwicklung der So zialhilfe zur Existenzsicherung  
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden die Fallzahlen und damit die Aus-
gaben bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung wei-
ter steigen. 
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist erneut eine deutliche Steigerung festzu-
stellen; ob dieser Trend anhält, bleibt abzuwarten. Nach wie vor ist zu beobachten, dass 
Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häufig nur kurzfristig Leistungen nach dem 
Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann nach der Feststellung einer dauerhaft 
vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen. 
Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet 
sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen schwierig.  
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person von der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter und dem Sozialamt unterschiedlich beurteilt wird, entscheidet die gemeinsame Eini-
gungsstelle der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit. Die gemeinsame Einigungs-
stelle tagte im Jahr 2008 insgesamt vier Mal. Von den 15 strittigen Fällen konnten 8 
Verfahren abschließend entschieden werden, 7 Verfahren sind zurzeit noch anhängig. 
6 Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften 
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen, 
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.  
6.1 Entwicklung in Münster 
Am 31.12.2008 erhielten insgesamt 1.231 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.  
Von diesen insgesamt 1.231 Menschen erhielten 38,7 % Hilfe zur Gesundheit nach 
dem Fünften Kapitel, 37,7 % Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 13,6 % Ein-
gliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 10 % verteilten sich auf 
die weiteren Hilfen nach dem SGB XII. 
23

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr verschoben. Die Zahl der 
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von ambulanter Hilfe zur Pflege ist um 
97 Personen gestiegen, dies entspricht einem Prozentsatz von 26,5 %. 
Ursache für diese außergewöhnliche Steigerung ist unter anderem die Rechtsprechung 
des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007 
entschieden, dass die Kosten für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Le-
bensunterhalt oder der Grundsicherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, 
sondern dass es sich dabei um Hilfe zur Pflege handelt. Ab 2008 erhalten daher alle 
Leistungsberechtigten, die im Rahmen der existenzsichernden Leistungen auch Kosten 
für eine Haushaltshilfe erhielten, diese Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege. 
Tabelle 15  
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe  
außerhalb von Einrichtungen 
 Personen 
insgesamt 
davon  
Hilfe zur 
Pflege 
davon  
Eingliederungs- 
hilfe für behinderte
Menschen 
davon  
Hilfen zur 
Gesundheit 
davon  
Hilfen in  
anderen  
Lebenslagen 
31.12.2005 979  334 89  347 209 
31.12.2006 1.180  333 91  579 177 
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 30 Personen Hilfe zur 
Pflege und eine Person sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers. 
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden, 
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.  
24

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
25 
 Tabelle 16  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen 
 
Personen 
insge-
samt 
davon  
Leistungen zur Exis-
tenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensun-
terhalt und Grundsi-
cherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung)
davon  
Eingliede-
rungshilfe  
für behinder-
te Menschen 
davon 
Hilfe  
zur  
Pflege 
davon 
sonstige 
Hilfen10
31.12.2005 844 78 18  748  
31.12.2006 705 60 13  620 12 
31.12.2007 730 69 14 630 17
31.12.2008 711 58 14 618 21
Von den insgesamt 653 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 251 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe 
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages. 
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 121 Personen Hilfe zur 
Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 121 Personen erhielten 70 Perso-
nen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel 
auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages 
Tabelle 17  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen  
 nach Altersgruppen in Jahren  
 Personen 
insgesamt  
davon 
0 bis 
unter 25
davon  
25 bis 
unter 30 
davon  
30 bis 
unter 45 
davon  
45 bis 
unter 65 
davon  
ab 65 
31.12.2005  844 1 21  121 701 
31.12.2006  705 - 4  23 678 
31.12.2007  730  4  27 699 
31.12.2008 711 2 31 678
                                            
10 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Tabelle 18  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen  
nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
31.12.2005 844 556 288 
31.12.2006 705 501 204 
31.12.2007 730 516 214 
31.12.2008 711 497 214 
6.2 Hilfen zur Gesundheit 
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die 
• vorbeugende Gesundheitshilfe 
• Hilfe bei Krankheit 
• Hilfe zur Familienplanung 
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft  
• Hilfe bei Sterilisation 
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten 
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle 
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich 
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen 
Krankenversicherung. 
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und 
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die 
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen 
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der 
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen 
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“). 
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf 
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung 
pflichtversichert. 
26

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
27 
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur 
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle 
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte, 
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur 
Gesundheit) bezogen, haben ab 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen 
oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.  
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der 
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter 
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur 
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und 
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu 
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist mit 476 Personen gegenüber dem Vorjahr mit 
488 Personen nahezu stabil geblieben. 
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen des SGB XII zu 
Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren 
2005 bis 2008 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch 
die Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthalten, die von den 
Krankenkassen betreut werden. 
Tabelle 19  
Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger  
nach Jahren in Euro 
 
2005 2006 2007 2008 
Hilfe bei Krankheit a. v. E.11
 2.621.000 1.424.000 1.903.000 2.120.000
Hilfe bei Krankheit i. E.12 1.830.000 3.355.000 2.333.000 2.294.000
Summe 4.451.000 4.779.000 4.236.000 4.414.000
Veränderungen zum Vorjahr 
in Prozent - 29,7 + 7,4 - 11,4 
+ 4,2 
Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe bei Krankheit in Einrichtun-
gen vom Jahr 2005 auf das Jahr 2006 hat buchungstechnische Gründe.  
Der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 ist zum Teil auf die Reduzierung der Anzahl 
der Leistungsberechtigten zurückzuführen. Aber auch die zeitversetzte Abrechnung der 
Krankenkosten führt dazu, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderungen sich erst 
verspätet bei den Ausgaben bemerkbar machen.  
                                            
11 außerhalb von Einrichtungen 
12 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
28 
Die Gesamtausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe bei den 
Hilfen zur Gesundheit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.  
Tabelle 20  
Ausgaben und Einnahmen der Hilfen zur Gesundheit  
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
nach Jahren in Euro 
 
Ausgaben 
2006 
Ein-
nahmen 
2006 
Ausgaben 
2007 
Ein-
nahmen  
2007 
Ausgaben 
2008 
Ein-
nahmen 
2008 
i. E. 13
 3.355.380 3.891 2.332.634 2.185 2.293.848 8.712
a. v. E. 14 1.436.338 32.474 1.905.079 34.972 2.121.829 16.207
Summe 4.791.718 36.365 4.237.713 37.157 4.415.677 24.919
Netto-
ausgaben 4.755.353 4.200.556 4.390.758 
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Jahr 2015 voraussichtlich nahezu 
konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährigen wächst in diesem Zeitraum moderat, die 
absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren verzeichnet einen deutlichen Anstieg. Der 
Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankten an der Gesamtbevölkerung 
nimmt kontinuierlich zu, ebenso die Singularisierungstendenzen mit nachlassender be-
ziehungsweise nicht vorhandener familiärer Unterstützung.  
Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowie dem Verbleib im Wohnquartier 
wird das Instrument des Case Management als Angebot für hilfe- und pflegebedürftige 
Menschen im Stadtteil durchgeführt und weiter ausgebaut werden. 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und Pfle-
ge“ beraten, ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen ab und über-
prüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexibler und ressourcenorientierter ambulanter 
Hilfe- und Pflegemix, der mit Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von haus-
haltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege abgestimmt und vereinbart wird.  
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernetzung und Kooperation mit 
den beteiligten Hilfeerbringern und Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht-
zeitig die Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientierte Unterstützung und Pflege 
im Einzelfall stoßen kann. In solchen Situationen ist dann eine gut organisierte Überlei-
tung in eine angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Versorgung zu ge-
währleisten. 
                                           
 
13 in Einrichtungen 
14 außerhalb von Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Informationsbüros Pflege über die Leistungen des 
Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimauf-
sicht. 
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste sowie die ambulant betreute Wohngemein-
schaften für Menschen mit Demenz aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft 
über die Lage der Pflegeeinrichtungen in Münster.  
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung 
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung 
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der 
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung 
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und 
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot. 
Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplanung mit der Pflegekonferenz und 
dem Informationsbüro Pflege können bei der Sicherung und Weiterentwicklung der 
Pflege die örtlichen Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Kompetenzen 
und Erfahrungen in den Stadtteilen und Quartieren genutzt werden. 
Im Jahr 2008 legte das Sozialamt zum dritten Mal einen Pflegebericht vor, der sich auf 
die Pflegestatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) 
sowie auf eigene Erhebungen im Bereich vollstationäre Pflege, Tagespflege und ambu-
lante Pflege für Münster bezieht. 
Die Pflegelandschaft in Münster ist gekennzeichnet durch ein vielfältiges und flächen-
deckendes Angebot. Die räumliche Verteilung von pflegerischen Verbundsystemen in 
Stadtteilen mit mindestens 6.500 Einwohnern ist bis auf die Stadtteile Roxel und Nien-
berge durchgängig entwickelt. In beiden Stadtteilen befinden sich allerdings Projekte in 
der Planungs- beziehungsweise unmittelbar vor der Bauphase. Roxel wird ab dem Jahr 
2010 über ein vollstationäres Angebot mit 40 Plätzen und etwa 15 weiteren Service-
wohnangeboten verfügen. In Nienberge entsteht im Rahmen der Zentrumserweiterung 
ein kombiniertes Wohn- und Pflegeangebot auf ambulanter Ebene. 
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege, bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. Es ist zu erwarten, dass die Auslastung der Pflegeheime, die sich im 
Jahr 2008 zwischen 93 % und 95 % bewegte und wiederum nach unten entwickelt hat, 
mit Blick auf das im Januar 2009 eröffnete Johanniter Stift im Geistviertel und der im 
Bau befindlichen Einrichtung der Senator Gruppe am Pottkamp, weiter sinken wird. 
29

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Der Trend, in überschaubare und infrastrukturell gut platzierte Wohn- und Betreuungs-
angebote zu investieren, nimmt zu. Ebenso steigt die Nachfrage nach wohnbegleiten-
den hauswirtschaftlichen und serviceorientierten Dienstleistungen. Anbieter mit kombi-
nierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten orientieren sich an 
dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler älterer Menschen 
entgegen, auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit im 
Wohnquartier zu verbleiben.  
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten 
Wohngemeinschaften fort. Inzwischen werden in 11 Wohngemeinschaften 110 Miet-
wohneinheiten für eine „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Menschen 
angeboten. Analog zu den Belegungsfristen in der stationären Pflege, die landesweit 
partiell zwischen 12 und 18 Monaten betragen, ist auch in diesem Angebotssegment 
inzwischen ein leichter Nachfragerückgang zu beobachten. 
Die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen bewegt sich seit Jahren 
zwischen dem „Zuhause“ und dem „Heim“. Insbesondere ambulant betreute Wohnge-
meinschaften werden für demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige zu-
nehmend attraktiver als Alternative zum Alleinleben oder zur stationären Versorgung. 
Sie erweitern und ergänzen die bisherigen Formen der pflegerischen Infrastruktur und 
schließen die Lücke zwischen häuslicher Einzelversorgung und traditionellem Heim. 
Bereits 1996 begann in Münster die Initiierung von ambulant betreuten Wohngemein-
schaften für ältere Menschen mit demenzieller Erkrankung. Ende 2007 wurde aus einer 
Arbeitsgruppe der Pflegekonferenz Mindeststandards für diese Wohnform entwickelt, 
die sich an den bereits bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Betreuungsverträgen 
nach § 75 SGB XII orientieren. Diese von den Betreuungsanbietern und der Stadt 
Münster vereinbarten Leistungsvereinbarungen bieten für die Mieterinnen und Mieter 
ein hohes Maß an Standard und Sicherheit. Sie sind in der Broschüre des Sozialamtes 
„Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ aufgeführt.  
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsstandards ist eine Erklärung zur Selbstver-
pflichtung der Betreuungsanbieter, die den Vertragspartnern bei Abschluss des Betreu-
ungsvertrages mit den Qualitätskriterien überreicht wird. Kerninhalt dieser Erklärung ist 
die Voraussetzung zum Erhalt der Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Le-
bensführung. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens sichern alle in dieser Form konzi-
pierten Wohn- und Betreuungsangebote die individuelle Auswahl von Anbietern ambu-
lanter Pflegeleistungen zu. Ebenso können die Mieterinnen und Mieter durch mehrheit-
lichen Beschluss Dienstleister für die allgemeinen Betreuungsangebote auswählen. 
Darüber hinaus werden wesentliche Vorgaben zu Wohnraum und Wohnumfeld, „Rund 
um die Uhr Betreuung“, Anforderung an das Personal des Betreuungsanbieters und den 
Kosten insgesamt beschrieben. 
Die Broschüre bietet zugleich einen Überblick zu bestehenden und geplanten Angebo-
ten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen in 
Münster. Die Qualitätsstandards sind allen Interessierten bei der Auswahl einer Wohn-
gemeinschaft behilflich. Sie dienen außerdem Anbietern und Initiatoren als Richtschnur 
für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften und sollen anhand der ge-
nannten guten Beispiele ermutigen, weitere Wohnformen für ein selbständiges und 
selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.  
30

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Broschüre „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ ist 
im Informationsbüro Pflege erhältlich. Außerdem ist sie im Internet unter 
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/Publikationen zu finden. 
Pflegemarktbeobachtung 
Im Rahmen der jährlichen Pflegemarktbeobachtung wurde auch für das Jahr 2008 deut-
lich, dass sich der Wettbewerb auf dem Pflegemarkt weiter verschärft. Waren vor drei 
bis fünf Jahren noch eher lang anhaltende Versorgungsaufträge sowohl im ambulanten 
als auch im stationären Bereich die Regel, sind es jetzt vermehrt kurzzeitige Kontakte 
beziehungsweise Aufenthalte. Professionelle pflegerische Leistungen werden zuneh-
mend erst dann in Anspruch genommen, wenn die häusliche Versorgung durch Famili-
enangehörige an ihre Belastungsgrenze stößt. 
Nicht zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Betreuungs- und Hauswirt-
schaftskräften in Privathaushalten, teilweise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche 
Anteile an grundpflegerischen Aufgaben übernommen. Es ist zu erwarten, dass soge-
nannte privat organisierte Hilfen in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Die-
sem Trend ist durch passgenaue Versorgungsarrangements zu begegnen, die durch 
zur Verfügung stehende familiäre Ressourcen, ehrenamtliche Angebote, wie beispiels-
weise die Stadtteilinitiative „Von Mensch zu Mensch“ sowie professionelle hauswirt-
schaftliche und pflegerische Angebote sinnvoll ergänzt beziehungsweise abgestimmt 
werden.  
Netzwerke „Älter werden im Stadtteil“ 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung beauftragte die Verwal-
tung mit Beschluss vom 16.10.2007 in zunächst zwei ausgewählten Stadtbezirken in 
Münster Arbeitskreise zur Altenarbeit zu bilden. Durch die Zusammenarbeit von Profes-
sionellen, ehrenamtlich Tätigen, bürgerschaftlich Engagierten und Interessierten entste-
hen Gremien, die sich kontinuierlich über Angebote, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse 
älterer Menschen im Stadtteil austauschen. 
In Hiltrup und in der nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Kreuzviertel, Buddenturm, 
Aegidii, Martini, Überwasser und Dom wurden die Stadtteilnetzwerke „Älter werden in 
…“, erfolgreich eingerichtet. Für weitere Arbeitskreise sind die Stadtteile Gremmendorf / 
Angelmodde und Coerde vorgesehen. Die Initiierung der Arbeitskreise erfolgt in enger 
Abstimmung mit der Seniorenvertretung Münster. 
Neben Anbietern seniorenspezifischer Dienstleistungen sind auch Vertreter der Kom-
munalpolitik, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und alle Interessierten in den Stadt-
teilen aufgefordert, die Bedarfslage älterer Menschen vor Ort wahrzunehmen um ein 
wohnortnahes Angebot für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Dabei 
sollen die Herausforderungen des Wandels in der Altersstruktur in den einzelnen Stadt-
teilen aufgenommen und die Stärken und Schwächen eines Viertels mit Blick auf die 
Angebote der Altenhilfe dargestellt werden. Die daraus resultierenden Handlungs-
schwerpunkte werden von den Akteuren im Stadtteil aufgegriffen und vor Ort umge-
setzt.  
31

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Aufgabenfelder der Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“ 
• Bestandsaufnahmen der Altenhilfeangebote im Stadtteil  
• Ermittlung und Analyse von Bedürfnissen älterer Menschen 
• Herstellen von Infrastruktur und Netzwerk , um eine selbstbestimmte Lebensführung 
bis in hohe Alter zu ermöglichen 
• Integrative und generationsübergrei fende Wahrnehmung aller Altersfragen 
• Entwicklung von notwendigen und nachhaltigen Projekten 
• Aufbau und kontinuierliche Pflege einer Informationsplattform durch eine nutzer-
freundliche Internetdarstellung sowie eine Broschüre 
6.3.2 Pflegekonferenz 
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel, 
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und 
komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen in Münster zu gewährleis-
ten.  
In 2008 haben, wie in den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonferenz“ 
festgeschrieben, zwei Sitzungen im Frühjahr und Herbst stattgefunden. Wie auch in den 
vorangegangen Jahren, nehmen die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pflegeeinrich-
tungen, der Pflegebericht, die Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie der Bericht zu 
den Einstufungen des Medizinischen Dienstes einen essentiellen Stellenwert in der Be-
ratungsarbeit der Pflegekonferenz ein. 
Darüber hinaus sind im Rahmen der Bearbeitung von Schwerpunktthemen durch Ar-
beitsgruppen der Pflegekonferenz die „Qualitätsstandards zu ambulant betreuten 
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ und die „Handlungsempfehlungen zur 
Umsetzung einer kultursensible Altenpflege für Münster“ der Konferenz präsentiert wor-
den.  
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz sowie die Ergebnisse der Arbeits-
gruppen können auf den Internetseiten des Sozialamtes eingesehen werden.  
6.3.3 Informationsbüro Pflege 
Die Aufgaben des Informationsbüros gliedern sich in die Pflegeberatung, die Wohnbera-
tung und die Hilfen beim Umzug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen. 
Zielgruppen der Pflegeberatung sind Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedroh-
te jeden Alters und ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und 
professionelle Helferinnen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten Pflegebereich 
und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. 
32

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Pflegeberatung 
•  umfasst die persönliche oder telefonische Beratung 
• fragt nach freien Betreuungs- und Pflegekap azitäten im häuslichen, teilstationären 
und stationären Bereich 
• hält aktuelles Info rmationsmaterial vor 
• bietet Vorträge und Veranstaltungen an 
• kooperiert mit allen Anbietern und Einrichtungen im Pflegebereich 
• koordiniert Angebote 
Die im Jahr 2007 eingeführte Erweiterung des Beratungsangebotes um die Möglichkeit 
der Terminberatung innerhalb oder außerhalb der regulären Sprechzeiten oder eines 
Hausbesuches hat sich etabliert. Die Angebote werden stärker genutzt, während die 
Kontakte in der allgemeinen Sprechzeit abnehmen.  
Die Gesamtzahl der Klientenkontakte lag im Jahr 2008 bei 3.364 und zeigt damit eine 
weiterhin sinkende Tendenz. Qualitativ ist jedoch zunehmend eine Veränderung in 
Richtung Beratungsintensität zu beobachten. Dabei stiegen im Jahr 2008 im Vergleich 
zum Vorjahr die Erstkontakte (neue Ratsuchende) insbesondere bei den Terminbera-
tungen und den Hausbesuchen, während Wiederholungskontakte generell gesunken 
sind. 
Ein Klientenkontakt kann eine Beratung, eine Kapazitätenabfrage, ein Kapazitätenan-
gebot und die Ausgabe von Informationsmaterial sein. Bei 3.364 Klientenkontakten 
wurden 100 Beratungen mehr erbracht als im Vorjahr. Einen Einbruch gab es dagegen 
bei Nachfragen und Angeboten zu Kapazitäten. Dies galt insbesondere für die stationä-
re Versorgung.  
Die Anzahl der persönlichen Kontakte ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr gestie-
gen. Kurzkontakte haben weiter abgenommen zugunsten von länger dauernden. Insge-
samt wird Beratung immer persönlicher und intensiver, dauert länger und berührt meh-
rere Themen.  
Vorherrschende Themen in der Beratung bleiben die Fragen zur häuslichen Versor-
gung. Nochmals steigend sind auch Fragen zur Finanzierung, vor allem bei vorliegen-
den Behinderungen und Überlastung der Pflegeperson. Deutlich gesunken sind erneut 
Fragen zur Heimaufnahme.  
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Informationsbüro Pflege Schulungen 
durch, hält Vorträge und stellt auf Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsange-
bot vor. 
Nähere Informationen zur Pflegesituation in Münster können dem Pflegebericht 2008 
des Sozialamtes entnommen werden, der im Internet auf der Homepage des Sozialam-
tes unter Publikationen abgerufen werden kann.  
33

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, Informationsmaterial 
sowie im Rahmen von Angeboten für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträ-
ge mit Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Hausnotrufsysteme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung 
von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenfliesen im Bad, über Hilfs- 
und Pflegehilfsmittel vom Handgriff in der richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis 
zur bodengleichen Dusche. 
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus schwerpunktmäßig die Analyse 
der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfslage, die Beratung zu 
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung individueller Lösungs-
möglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere von Menschen mit ein-
geschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personenkreis wurden im Jahr 
2008 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau- und Anpassungsmaß-
nahmen in insgesamt 45 Fällen durchgeführt (ungefähr ein Drittel aller Hausbesuche). 
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Diagnoseangeboten für Betroffene und 
Angehörige aus dieser Personengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Ko-
operationsabsprachen mit den existierenden Institutionen und Beratungsstellen in den 
betreffenden Fällen regelmäßig durchgeführt und weiter ausgebaut.  
Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch Informationen und Unterstüt-
zung zur Klärung von Finanzierungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpas-
sungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. 
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2008 auf erneut gestiegenem Niveau nachge-
fragt. Im Jahr 2008 sind die telefonischen Anfragen und Informationsgespräche im 
Rahmen der Sprechzeiten im Büro signifikant von 1.115 im Jahr 2007 auf 1.862 ange-
stiegen. Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen wurden 160 Beratungen und 
Begleitungen (2007: 144) durchgeführt.  
Dabei wurden in 93 Beratungs- und Begleitungssituationen die Leistungen der Wohnbe-
ratung durch Frauen und in 67 Fällen durch Männer in Anspruch genommen.  
Tabelle 21  
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung 
Alter in Jahren Anzahl der Personen 
bis 10 keine 
11 bis 20 3 
21 bis 40 9 
41 bis 64 30 
65 bis 70 19 
71 bis 74 15 
75 bis 80 35 
81 und älter 49 
34

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die insgesamt 160 Beratungen zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen betref-
fen in 88 Fällen Einpersonenhaushalte, in 61 Fällen Zweipersonenhaushalte, in 8 Fällen 
Dreipersonenhaushalte und lediglich in 3 Fällen lebten in den betreffenden Haushalten 
mehr als 3 Personen.  
Die 88 allein lebenden Personen waren in 64 Fällen weiblich und nur in 24 Fällen männ-
lich.  
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vorstellung des Angebotes der Wohn-
beratung und zur Darstellung der Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt 
18 Veranstaltungen von durchschnittlich 2 Stunden Dauer vor unterschiedlichen Perso-
nenkreisen durchgeführt.  
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen in der Zeit vom 
20. bis 24.08.2008 eine Projektwoche zum Thema „Wohnen im Alter“ durchführt. Insge-
samt 10 Einzelveranstaltungen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung rund um 
das Thema „Wohnen im Alter“ wurden während der Veranstaltungswoche angeboten.  
Das Amt für Wohnungswesen bietet als Kooperationspartner des Informationsbüros 
Pflege Hilfen beim Umzug an; ein Beratungsangebot für Menschen, die wissen möch-
ten, wie ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen 
sich anbieten und welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei 
der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen Angelegenheiten rund um 
das Thema „Mietwohnung“, bei der Erledigung von An- und Ummeldungen und bei der 
Vorbereitung des Umzuges können die Betroffenen beim Amt für Wohnungswesen Un-
terstützung bekommen. 
6.3.4 Heimaufsicht 
Die Heimaufsicht der Stadt Münster war im Jahr 2008 für 128 Einrichtungen bezie-
hungsweise Teile von Einrichtungen mit insgesamt 4000 Plätzen zuständig. Zwar waren 
die Platzzahlen leicht rückläufig, die Zahl der Einrichtungen ist aber um 5 gestiegen. 
Dies ist auf die Dezentralisierung im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Be-
hinderungen zurückzuführen.   
Im Jahr 2008 (Stichtag 31.12.2008) gab es in Münster 30 vollstationäre Pflegeeinrich-
tungen sowie 13 Einrichtungen der Tagespflege beziehungsweise solitäre Kurzzeitpfle-
ge. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten insgesamt 2406 Menschen be-
treut werden. In der solitären Kurzzeitpflege wurden 96 Plätze vorgehalten, in der Ta-
gespflege 113. 
Die beiden Hospize in Münster verfügen über insgesamt 16 Plätze.  
Im Jahr 2008 wurde eine vollstationäre Einrichtung mit 80 Plätzen gebaut, die seit dem 
02.01.2009 genutzt wird. Zusätzlich befindet sich eine weitere im Bau und zwei in Pla-
nung. 17 Anträge auf Abstimmungsbescheinigungen nach dem Landespflegegesetz für 
geplante Umbauten beziehungsweise Neubauten wurden gestellt, von denen aber vor-
aussichtlich nicht alle in den nächsten Jahren umgesetzt werden können. Hintergrund 
der zahlreichen Baumaßnahmen ist die Tendenz, die Zahl der Doppelzimmer zuguns-
ten von Einzelzimmern zu reduzieren. 
35

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
In der Stadt Münster existieren elf Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Men-
schen. Aufgrund der jeweiligen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen 
werden diese von der Heimaufsicht begleitet. Die Qualitätsstandards beziehen sich zum 
einen auf den Wohnraum und das Wohnraumumfeld sowie die „Rund-um-die-Uhr“-
Betreuung. Im Hinblick auf den Wohnraum und das Umfeld muss sich die Gestaltung an 
den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientieren. Ausreichend bemessener 
Wohnraum ist vorzuhalten sowie eine Platzierung in einem geeigneten Wohnumfeld, 
das beispielsweise über Einkaufsmöglichkeiten verfügt. 
Die „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung soll sicherstellen, dass Unterstützungsleistungen 
erbracht werden können, die ergänzend zu den noch vorhandenen Kompetenzen der 
Betroffenen und den Hilfestellungen der Angehörigen notwendig sind. Dazu gehören die 
hauswirtschaftliche Versorgung, die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie die 
soziale Betreuung. Grund- und behandlungspflegerische Leistungen sind nicht Bestand-
teil des „Rund-um-die-Uhr“-Betreuungsangebotes.  
Im Jahr 2008 gab es personelle Veränderungen. Neben 1,5 Verwaltungskräften wird 
das Team der Heimaufsicht seit Juli 2008 durch eine Pflegefachkraft (0,5 Stellen) kom-
plettiert. Dadurch konnten auch verstärkt Prüfungen bezüglich der Pflegequalität durch-
geführt werden. 
Die Heimaufsicht hat im Jahr 2008 82 Prüf- und Beratungsbesuche durchgeführt. Wie in 
den vergangenen Jahren, so stellte sich auch in diesem Berichtszeitraum die Betreu-
ungs- und Versorgungssituation der Menschen in den Einrichtungen in Münster insge-
samt positiv dar. 
Unangekündigt waren 33 Prüf- und Beratungsbesuche. Teilweise hat die Heimaufsicht 
turnusgemäß geprüft, teilweise fand die Prüfung statt, weil Beschwerden vorlagen.  
Das Heimgesetz schreibt vor, dass mindestens 50 % des Personals über eine Fach-
kraftausbildung verfügen müssen. Die Vorhaltung dieser Fachkraftquote wird regelmä-
ßig von der Heimaufsicht überprüft. Im Altenpflegebereich beträgt die Quote 67,1 %  
(Vorjahr: 67,2 %). Nahezu identisch geblieben ist die Fachkraftquote im Bereich der 
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 2007 betrug die Quote 73,5 %, 2008 
lag sie bei 73,4 %. Auch bezüglich der Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurde 
die geforderte Quote von 50 % weit überschritten. Sie lag hier bei 93,4 %. In den beiden 
Hospizen wurde sogar mit 93,67 % Fachpersonal gearbeitet.  
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Personals von dem durch Pflegesätze 
refinanzierten Personal wurden im Jahresverlauf nicht festgestellt. 
Im Rahmen ihres Beratungsauftrages beantwortete die Heimaufsicht häufig Nachfragen 
bezüglich der Heimmitwirkung und der Heimverträge sowie hinsichtlich durchgeführter 
Fixierungen.  
Beschwerden betrafen oft den Bereich der Hygiene sowie Kommunikationsschwierigkei-
ten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Objektiv grobe Verstöße waren nicht zu 
verzeichnen. Bei Schwierigkeiten zwischen Angehörigen und dem Personal der Einrich-
tungen konnte die Heimaufsicht häufig vermittelnd tätig werden. 
36

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Im Rahmen des Projekts „Heimbeiräte stärken“ hatte die Heimaufsicht eine begleitende 
Aufgabe. So konnten Ehrenamtliche an verschiedene Pflegeeinrichtungen vermittelt 
werden, um so erste Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohnern zu knüpfen. Das Ziel, 
Heimbeiräte in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde dabei nicht außer Acht gelassen.  
Am 10.12.2008 trat das Wohn- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft, 
dessen Umsetzung ab 2009 vorzunehmen ist. Einzelheiten zu diesem Gesetz sind un-
ter Nummer 17.1 dieses Geschäftsberichts aufgeführt.  
6.3.5 Hilfe zur Pflege 
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können. 
1.232 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2008 in Münster Hilfe zur Pflege, davon 
493 häusliche Pflege und 739 Pflege in stationären Einrichtungen. 
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1081 Personen von der Stadt Münster finanziert, während 
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 151 Personen Kostenträger ist.  
Während im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster die Anzahl der 
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 26,5 % gestiegen ist, ist die Zahl 
der Leistungsberechtigten, die stationäre Pflege erhielt, um 2 % zurückgegangen. 
Ursache  für die Fallzahlsteigerung  im Bereich der ambulanten Pflege ist unter ande-
rem, wie bereits unter 6.1 dargestellt,  die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes 
(BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007 entschieden, dass die Kosten 
für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsi-
cherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, sondern dass es sich dabei um Hil-
fe zur Pflege handelt. Ab dem Jahr 2008 erhalten auch Leistungsberechtigte, die keine 
pflegerischen Hilfen sondern ausschließlich Unterstützung im Bereich der Hauswirt-
schaft benötigen, Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der anspruchsberechtigte Personen-
kreis ist durch diese höchstrichterliche Rechtsprechung erheblich erweitert worden. 
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, sofern Leistungsansprüche gegen-
über einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind. 
37

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
38 
Tabelle 22 
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster 
(ohne Tagespflege) 
Anzahl der Personen 
 Personen  
insgesamt 
davon  
außerhalb von Einrichtungen
davon  
 in Einrichtungen 
31.12.2006 953 333 620 
31.12.2007 996 366 630 
31.12.2008 1.081 463 618 
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers 
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 151 Personen Hilfe zur Pflege zu 
Lasten des überörtlichen Trägers. 
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und 
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der 
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:  
Tabelle 23  
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)  
örtlicher und überörtlicher Träger  
Anzahl der Personen nach Geschlecht 
 Personen 
insgesamt 
davon  
a. v. E. 15  
weiblich 
davon  
a. v. E.  
 männlich 
davon  
 i. E.16  
 weiblich 
davon  
 i. E.  
männlich 
31.12.2006 1.085 225 130 518 212 
31.12.2007 1.127 252 138 529 208 
31.12.2008 1.232 307 186 520 219 
 
                                            
15 außerhalb von Einrichtungen 
16 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
39 
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger stellen sich 
wie folgt dar:  
Tabelle 24  
Ausgaben und Einnahmen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren  
in Euro 
 Ausgaben 
2006 
Ein-
nahmen 
2006 
Ausgaben 
2007 
Ein-
nahmen 
2007 
Ausgaben 
2008 
Ein-
nahmen 
2008 
i. E.17 7.260.208 1.706.122 7.128.820 1.010.887 7.054.054 676.663
a. v. E.18  2.003.294 14.062 2.341.684 29.561 2.473.048 39.762
Summe 9.263.502 1.720.184 9.470.504 1.040.448 9.527.102 716.425
Netto-
ausgaben 7.543.318 8.430.056 8.810.677 
Die deutlich erhöhten Einnahmen bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im Jahr 2006 
haben ihren Grund in einer einmaligen „Wohngelderstattung für Heimbewohner“ auf-
grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003, das im Neunten 
Änderungsgesetz zum Wohngeldgesetz umgesetzt wurde. Im Jahr 2006 wurden die 
angemeldeten Erstattungsansprüche befriedigt.  
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 
Nach Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhilfe 
verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaßnah-
men für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationären 
Dauerpflegeeinrichtungen. 
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich 
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage 
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld). 
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden. 
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im 
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind. 
                                           
 
17 in Einrichtungen 
18 außerhalb von Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine 
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe. 
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld) 
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die zwischen den Jahren 2001 und 2008 Pflegewohngeld erhalten haben, 
zeigt die folgende Tabelle: 
Tabelle 25  
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld  
insgesamt und nach Geschlecht 
 Personen insgesamt  davon weiblich davon männlich 
01.12.2001 1.039   
01.12.2002 1.057   
01.12.2003 780   
01.12.2004 766 608 158 
01.12.2005 790 629 161 
01.12.2006 749 592 157 
01.12.2007 781 627 154 
01.12.2008 750 595 155 
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist seit einigen Jahren relativ stabil und kor-
respondiert mit der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der stationären Pflege.  
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in den Jahren 2001 – 2008 folgender-
maßen dar:  
Tabelle 26  
Ausgaben für Pflegewohngeld in den Jahren 2001 bis 2008  
in Euro  
Jahr Ausgaben 
2001 5.030.096 
2002 5.191.786 
2003 4.356.038 
2004 3.968.249 
2005 4.246.554 
2006 4.214.220 
2007 4.459.161 
2008 4.440.649 
40

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen 
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2008 gegenüber 
dem Vorjahr um einen erhöht geändert. Die Fördersumme ist moderat gestiegen.  
Tabelle 27  
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste  
und Fördersumme in Euro  
 nach Jahren 
 2004 2005 2006 2007 2008 
Anzahl geförderte  
ambulante Dienste 27 28 25 25 26 
Fördersumme  
ambulante Dienste 635.870 608.965 620.033 622.056 646.717 
Für die 7 geförderten Tagespflegeeinrichtungen und die 17 Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen-/plätze wurden im Jahr 2008 Aufwendungszuschüsse in Höhe von 354.218 Euro 
erbracht.  
Tabelle 28  
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen  
und Fördersumme in Euro  
 nach Jahren 
 2004 2005 2006 2007 2008 
Anzahl geförderter  
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7 
Anzahl geförderter  
Kurzzeitpflegeeinrichtungen / 
-plätze 
4 4 7 15 17 
Fördersumme  
Tagespflege- und Kurzzeit-
pflegeeinrichtungen  
197.250 216.015 255.265 358.130 354.218
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze 
gewährt.  
41

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf (ehemalige Fürsorgestelle) sind beim Sozialamt in einer Organisations-
einheit gebündelt.  
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be-
hinderungen von hier betreut.  
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes. 
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 
eine wichtige finanzielle Maßnahme. 
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben 
in den Themenfeldern 
• Koordinierung der Maßnahmen und Planu ngen, die die Anliegen von Menschen mit 
Behinderungen betreffen, 
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und 
andere Interessierte,  
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
mit Behinderungen, 
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Information sarbeit, Erstellen von Broschüren und 
Faltblättern; Initiierung von und Beteiligung an Veranstaltungen, 
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten. 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat auch 2008 darauf hingewirkt, dass 
die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) 
umgesetzt werden. Dazu gehörte unter anderem die Mitwirkung an der barrierefreien 
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster sowie an der barrierefreien Gestaltung von 
Veranstaltungen (unter anderem Tag des offenen Denkmals). Diese und weitere The-
men wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie Behindertenvereinen bear-
beitet. 
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2008 in Kooperation mit 
dem Gesundheitsamt erstmalig die Broschüre „Barrierefreie Praxen in Münster“ he-
rausgegeben. Ferner hat die Koordinierungsstelle an der Aktualisierung des Stadtplans 
für Menschen mit Behinderungen (Neuauflage April 2008) und der Erarbeitung eines 
Konzeptes für die Aktualisierung des KOMM-Projektes mitgewirkt. 
42

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
KOMM (www.muenster.de/komm) ist eine Internetplattform für Menschen mit Behinde-
rungen, die unter anderem Daten zur barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen in 
Münster enthält. Mit finanzieller Unterstützung der Hüfferstiftung und unter Einbezie-
hung mehrerer Kooperationspartner soll der KOMM-Internetauftritt überarbeitet werden 
(unter anderem barrierefreie Gestaltung, nutzerfreundlichere Struktur der Datenbank). 
Die neue Internetseite wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 fertig sein. 
Zu den Aufgaben gehörte auch weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für 
Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des 
Forschungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle 
Hilfe aus einer Hand“. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde 
im September 2008 die zweite  Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen – Be-
darfs- und Strukturplanung für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ durch-
geführt. In Kooperation mit der Regionalkonferenz hat die Behindertenbeauftragte der 
Stadt Münster die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten 
Teilhabe von Menschen mit geistiger Entwicklung erarbeitet (Beschlussvorlage an den 
Rat V/0900/2008) und erste Umsetzungsschritte initiiert. 
Im Stadtteil Handorf hat die Behindertenbeauftragte eine Sprechstunde und einen In-
formationsnachmittag angeboten sowie einen Rundgang zur Barrierefreiheit organisiert. 
6.4.2 Kommission zur Förderung der Inte gration von Menschen mit Behinderun-
gen  
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen be-
ziehungsweise im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner initi-
iert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation behinder-
ter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die Fach-
ausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.  
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: 
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen  
• Wohnen, Pflege, Betreuung 
• Integration in das Erwerbsleben 
• Integration in Sport, Freize it, Kultur und Weiterbildung 
• Stadtplanung und Verkehr 
Im Jahr 2008 hat die KIB sieben Mal  getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils 
zwischen 3 und 13 Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich 
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie darüber hinaus mit 
Schwerpunktthemen all ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die 
weitere Umsetzung gegeben. 
43

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Ein Schwerpunktthema war die barrierefreie Gestaltung der Schwimmbäder in Münster. 
Zu diesem Thema wurde 2007 eine Arbeitsgruppe gebildet, die für die zur Sanierung 
anstehenden Bäder ausgehend von Ortsterminen und/oder einer Vorstellung der Pla-
nungen Anregungen gegeben hat. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich unter 
anderem auch mit der barrierefreien Gestaltung des Preußenstadions, der Berücksich-
tigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und dem Ein-
zelhandelskonzept Münsters beschäftigt. Die KIB hat ferner angeregt, das Prinzip des 
„Design für alle“ (Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestalteten Lebensbereiche für 
alle Menschen) als Leitlinie in das Handlungskonzept „Demografischer Wandel in Müns-
ter“ aufzunehmen. 
Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenvereine und –verbände sowie Selbsthilfe-
gruppen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen 
Sitzung ein. Das Schwerpunktthema der gemeinsamen Sitzung in 2008 lautete: Selb-
ständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfen aus einer Hand – Vor-
stellung des Abschlussberichtes und der Einschätzungen zur Entwicklung in Münster 
2003-2007.  
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für 
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.  
2008 hat die Fachstelle 102 Betriebsbesuche durchgeführt (145 in 2007 – Zahl ohne 
Besuche des Integrationsfachdienstes, der bis 31.07.2007 zur Fachstelle gehörte). Die 
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Informationsständen in der Stadtbücherei 
und Sprechstunden im Gesundheitshaus fortgesetzt.  
Die Zahl der Kündigungen ist mit 127 (darunter 55 Kündigungen von schwerbehinderten 
Frauen) im Vergleich zum Vorjahr mit 63 Kündigungen deutlich angestiegen. Die Zahl 
der geförderten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei 
129 (darunter 57 Förderungen für Frauen) und entspricht in etwa dem Niveau des Vor-
jahres (133). 
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Be-
hinderte Menschen im Beruf im Jahr 2008 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0083/2009). 
6.4.4 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen 
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung 
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden. 
Diese werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst 
kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungs-
anbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertre-
ten. Der Fahrdienstbeirat hat im März 2008 getagt. Die Anregung des Beirates, ein 
Merkblatt mit Hinweisen zu den Beschwerdemöglichkeiten zu erstellen und 2008 an alle 
Nutzerinnen und Nutzer zu verschicken, wurde umgesetzt. 
44

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Am 31.12.2008 waren 402 Menschen mit Behinderungen (darunter 280 Frauen) be-
rechtigt, das Angebot zu nutzen. Ungefähr 51 % der Berechtigten zahlt die Eigenbeteili-
gung. Es wurden 14.236 Fahrten durchgeführt (15.350 in 2007), darunter 5.801 Fahrten 
(41 %), für die eine Eigenbeteiligung zu zahlen war. 
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl vor 
Einführung der Eigenbeteiligung um rund 25 % zurückgegangen. 
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehin-
dertenausweise 
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und 
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.  
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen 
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.  
Im Jahr 2008 gingen in Münster rund 2.300 Erstanträge auf einen Schwerbehinderten-
ausweis und 3.200 Änderungsanträge ein. Hinzu kam die Bearbeitung von 1.700 Nach-
prüfungen, 1.160 Widersprüchen und 3.560 Verlängerungsanträgen.  
Durch den Umzug und die Neuorganisation erhöhte sich die Bearbeitungsdauer zu-
nächst vorübergehend auf etwa vier Monate. Die Probleme konnten jedoch rasch besei-
tigt werden, so dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis in der Regel nach 
zirka drei Monaten ausgestellt werden kann.  
6.4.6 Eingliederungshilfe 
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine 
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit 
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr. 
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe 
an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen 
oder zu sichern. 
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungs-
hilfe. Allerdings gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung 
des 65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für 
die stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr voll-
endet und vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaftsverbandes bekom-
men haben.  
45

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
46 
Am 31.12.2008 bezogen insgesamt 168 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von 
Einrichtungen und 14 Menschen erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei der 
ambulanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber dem 
Vorjahr erneut stark gestiegen und zwar um 33 %. Die Entwicklung der ambulanten 
Eingliederungshilfe in den letzten drei Jahren zeigt die deutliche Zunahme dieser Leis-
tung: 
Tabelle 29  
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster  
Anzahl der Personen 
 Personen insgesamt davon a. v. E.
19  davon i. E.20
 
31.12.2006 104 91 13 
31.12.2007 140 126 14 
31.12.2008 182 168 14 
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers 
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen und umfassen unter ande-
rem Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädagogisches Reiten, Musiktherapie, 
Autismusambulanz und heilpädagogische Familienhilfe. 
Ab 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Leis-
tungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 SGB 
IX in Verbindung mit der Budgetverordnung. 
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB 
XII), dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln. 
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. 
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der 
Leistungsgewährung und Leistungserbringung. 
Zurzeit erhalten drei Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Ursächlich für die geringe Zahl der Leistungsberechtigten, die diese 
Form der Leistung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der Leistungsbe-
rechtigten von Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und deren Leistun-
gen sich oft nicht für ein Budget eignen und  zum anderen, dass diese Form der Leis-
tung noch weitgehend unbekannt ist. 
                                           
 
19 außerhalb von Einrichtungen 
20 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
47 
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar: 
Tabelle 30  
Ausgaben der Eingliederungshilfe  
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
nach Leistungsarten und Jahren  
in Euro 
2006 2007 2008 
 a. v. E. 
21
 
i. E. 22 a. v. E. i. E.  a. v. E.  i. E.  
Medizinische  
 
nd 0 1.387 0 2.426Rehabilitation, 
orthopädische u
andere Hilfsmittel 
0 2.051
Heilpädagogische 
Maßnahmen für 
Kinder 
91.538 0 105.757 0
249.384 0
Hilfe zu einer  
 
 
244.281 0 389.763 0angemessenen
Schulausbildung
486.820 0
Sonstige  
Eingliederungshilfe 51.444 0 36.241 33.886
62.221 36.562
Andere Leistungen 
zur Teilhabe am 
Leben in der  
Gemeinschaft 
0 529.882 0 486.227
63 472.899
Summe  387.263 531.269 531.761 522.539 798.488 511.512
Summe  
a. v. E.  und i. E.   918.532 1.054.300 1.310.000 
7 Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
 
n 
Im Jahr 2008 waren die Unterhaltsansprüche von 3.938 Bedarfsgemeinschaften (2007: 
                                           
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
gehört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für 
den Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wen
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht 
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt zunächst für 
die Dauer von zwei Jahren vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geltend ge-
macht.  
4.270 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten 
Personen belief sich per 31.12.2008 auf 5.256. 
 
21 außerhalb von Einrichtungen 
22 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Unterhaltsbeiträgen wie 
folgt dar: 
Tabelle 31  
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 
II (ohne den Anteil der Bundesagentur für Arbeit) 308.503 515.920 453.701
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII  
sowie Altfälle nach BSHG 289.967 327.753 
282.741
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von 
Einrichtungen sowie Eingliederungshilfe 291.762 282.758 
251.496
Unterhaltsvorschussgesetz 507.203 630.878 629.283
Summe 1.397.435 1.757.309 1.617.221 
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es 
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamteinnahmen belie-
fen sich im Jahr 2008 auf 854.899 Euro. 
Die für die Jahre 2007 und 2008 aufgeführten Einnahmen bezüglich des Unterhaltsvor-
schussgesetzes enthalten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien realisierten Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung tech-
nisch nicht möglich ist.  
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im  Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII im Jahr 
2008 Minderausgaben verzeichnet werden. 
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.2006 für den Bereich der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende keine Auswertung der angerechneten Beträge mehr mög-
lich. Für das Jahr 2008 können Angaben gemacht werden.  
48

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Hinsichtlich der angerechneten  Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar: 
Tabelle 32  
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Grundsicherung für Arbeitsuchende  
gemäß SGB II (2006: bis 31.07). 1.045.005 Keine Angaben 2.089.740 
Hilfe zum Lebensunterhalt  
gemäß SGB XII 397.372 352.357 
373.722 
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 78 Titel (2007: 118 Titel) erstritten. Der Rückgang ist 
darauf zurückzuführen, dass zuvor in einer Vielzahl von reinen UVG – Fällen, die seit 
dem 01.03.2008 nicht mehr von der Fachstelle bearbeitet werden, eine Titulierung er-
folgte. 
8 Wirtschaftliche Leist ungen für Asylsuchende 
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein eigenes 
Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in der Regel das 
Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde inzwi-
schen mehrfach geändert, zuletzt am 28.09.2008. Die Höhe der Leistungen ist jedoch 
seit dem Jahr 1993 unverändert.   
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 
Zum Jahresende 2007 erhielten in Deutschland rund 153.000 Personen Regelleistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und 
Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um zirka 20 % zurückgegangen Seit Be-
stehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) ist damit die höchste Veränderungsra-
te gegenüber dem Vorjahreswert und insgesamt der niedrigste Empfängerstand festzu-
stellen. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen verzeich-
net; seitdem ist die Zahl der Leistungsberechtigten rückläufig.  
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im 
Jahr 2007 bei insgesamt 1,03 Milliarden Euro, dies entspricht einem Rückgang um zirka 
11 % gegenüber dem Vorjahreswert. Der größte Teil der Bruttoausgaben wurde mit 
0,75 Milliarden Euro für Regelleistungen aufgewandt. Für besondere Leistungen wur-
den im Jahr 2007 rund 0,28 Milliarden Euro ausgegeben. 
Die Zahlen für das Jahr 2008 sind noch nicht veröffentlicht.  
49

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte, in denen Leistungen nach dem 
AsylbLG gezahlt wurden, am 31.12.2008 auf 367 und lag damit im Vergleich zum glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um 25 % niedriger. Die Anzahl der Personen ist um 295 
auf 740 gesunken. 
In 24 von diesen Fällen wurden für 34 Personen aufgrund der gesetzlichen Vorausset-
zungen Leistungen analog zu Leistungen nach dem SGB XII gewährt. 
Tabelle 33  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte  
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht 
 Haushalte 
insgesamt 
Personen  
insgesamt 
davon  
weiblich 
davon  
 männlich 
31.12.2003 563 1.476 741 735 
31.12.2004 604 1.517 770 747 
31.12.2005 667 1.530 731 799 
31.12.2006 636 1.413 657 756 
31.12.2007 491 1.035 480 555 
31.12.2008 367    740 329 411 
Tabelle 34  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Leistungsbeziehende Personen nach Altersgruppen 
 Personen 
insgesamt  
davon 
0 bis 
unter 10
davon 
10 bis 
unter 18
davon 
18 bis 
unter 25
davon  
25 bis 
unter 45 
davon  
45 bis 
unter 65 
ab  
65 
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
50

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
8.3 Finanztableau 
Tabelle 35  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Ausgaben nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Leistungen analog BSHG /SGB XII 460.714 395.974 255.394
Grundleistungen 4.773.987 4.117.824 2.709.029
Leistungen bei Krankheit 1.739.400 1.595.404 1.046.714
Arbeitsgelegenheiten 39.998 32.303 29.307
Sonstige Leistungen 91.970 80.987 71.683
Summe Ausgaben 7.106.069 6.222.492 4.112.127
Tabelle 36  
Asylbewerberleistungsgesetz  
 Einnahmen nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Erstattung vom Land 1.508.631 813.789 673.040
Sonstige Einnahmen 84.145 101.948 159.117
Summe Einnahmen 1.592.776 915.737 832.157
Tabelle 37  
Asylbewerberleistungsgesetz  
 Nettoausgaben nach Jahren in Euro 
 2006 2007 2008 
Nettoausgaben 5.513.293 5.306.755 3.279.970
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgaben im AsylbLG weiter zurückgegan-
gen. Allerdings wurden deswegen auch die Erstattungen des Landes NRW reduziert, so 
dass die Nettoentlastung geringer ausfällt als der Ausgabenrückgang.  
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
Die im Jahre 2007 geschaffene Bleiberechts- beziehungsweise Altfallregelung, wonach 
langjährige geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltser-
laubnis erhalten, hatte große Auswirkungen für den Personenkreis. Viele Ausländer er-
füllten die Voraussetzungen, so dass dadurch die Fallzahl der Leistungsberechtigten 
nach dem AsylbLG im Laufe des Jahres deutlich reduziert wurde. 
51

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Stadt Münster befindet sich jedoch seit November 2008 wieder in der Aufnahme-
pflicht, so dass die Fallzahl gegen Ende des Jahres 2008 stagnierte.  
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.  
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“ 
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten rund 35 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration und 
Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen. 
Im Jahr 2008 hat das Netzwerk, wie in der Geschäftsordnung festgelegt, zwei Plenums-
sitzungen und jeweils vier Sitzungen der Arbeitsgruppen Soziale Integration und Spra-
che/Bildung durchgeführt. 
Schwerpunkte der Arbeit waren im Berichtsjahr die Entwicklung des Internetauftritts, die 
Wahlen der Sprecherinnen und Sprecher des Plenums, die Vorstellung verschiedener 
Projekte sowie der Austausch zu den Arbeitsinhalten der einzelnen Akteure im Netz-
werk. Die beiden Arbeitsgruppen beschäftigten sich insbesondere mit der Umsetzung 
des Migrationsleitbildes und den Themen „Integration durch Stadtteilarbeit“, „Jugendge-
richtshilfe bei der Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ und „Interkulturel-
le Wochen 2008“. Darüber hinaus informierte sich das Netzwerk über Projekte ver-
schiedener Träger respektive daraus gewonnener Erkenntnisse. 
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das 
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die 
Koordination aller Schnittstellen.  
9.2 Förderangebote für In itiativen im Feld Migration / Integration  
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger 
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten 
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr. 
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld 
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind. 
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster und deren Aktivitäten sich überwie-
gend auf das Stadtgebiet Münster richten. 
52

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere 
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und 
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. 
Die Zuschüsse können für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Aktivitä-
ten, projektbezogene Honorarkosten, Miet- und Betriebskosten sowie einmalige Kosten 
im Zusammenhang mit den Veranstaltungen bewilligt werden. Zu den in 2008 geförder-
ten 14 Vereinen und Initiativen gehören auch zwei neue, ein afrikanischer und ein russi-
scher Verein. 
Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Bericht über die Förderinhalte und das Fördervo-
lumen vorgelegt. 
9.3 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen 
Im Jahr 2008 hat die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland erstmals nach Jahren 
wieder zugenommen (2007: 19.164; 2008: 22.085). Dies ist auch ein Grund, warum die 
Stadt Münster wieder Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufnehmen muss.  
Insgesamt wurden in 2008 in Münster 104 Personen aufgenommen. 
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen 
ist zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies 
gilt auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG. 
Jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen GUS werden in einer Über-
gangseinrichtung im Stadtbezirk West untergebracht. 
Tabelle 38  
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster  
in den Jahren 1998 bis 2008 
Jahr Anzahl der Flüchtlinge 
1998 535 
2000 749 
2002 264 
2003 198 
2004 285 
2005 130 
2006 85 
2007 76 
2008 104 
53

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Wegen der großen Zahl der Personen, die aufgrund der Bleiberechts beziehungsweise 
Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, ging die Zahl der Unterbrin-
gungen in den Übergangsheimen trotz steigender Aufnahmezahl auf 461 Personen zu-
rück  
Tabelle 39  
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge  
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen  
nach Jahren  
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen 
1998 998 998 
2000 1.335 1.128 
2002 1.186 960 
2003 984 715 
2004 967 729 
2005 1.002 668 
2006 830 594 
2007 758 518 
2008 763 461 
Sozialdienst für Flüchtlinge  
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der 
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. 
Auch die allgemeine Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird si-
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden an die 
zuständigen Betreuerverbände in den Einrichtungen vermittelt. Auch nach dem Umzug 
in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis in der Regel einer weiteren Betreu-
ung. 
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen: 
• Beratung bei Alltagsproblem en und Kriseninterventionen 
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen 
• Gemeinwesenarbeit 
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders) 
54

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen 
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländer noch länger in den Übergangsheimen, weil 
sie keine passenden Wohnungen finden. Dann werden sie weiterhin vom Sozialdienst 
für Flüchtlinge und Spätaussiedler betreut. Neben der Wohnungssuche ist die Haupt-
aufgabe die Hilfe bei der Beantragung diverser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII, 
Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld). 
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuungsangebotes sind, wurden entwi-
ckelt: 
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung, 
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten, 
• Beratung und Begleitung bei Einschulung,  Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen. 
Im Jahr 2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen 
31.714 Euro erstattet (2007: 36.760 Euro; 2006: 69.269 Euro). 
9.4 Betreuung und Unterbring ung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedlern ist eine kommunale Aufgabe. 
Wurden im Jahr 1998 noch insgesamt 507 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler der 
Stadt Münster zugewiesen, hat sich der seit einigen Jahren andauernde Trend der rück-
läufigen Zuweisungen auch im Jahr 2008 fortgesetzt. Nach 29 zugewiesenen Personen 
im Jahr 2007 wurde mit lediglich noch 2 Personen im Jahr 2008 ein absoluter Tiefstand 
erreicht. 
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde die letzte der Übergangseinrichtungen 
für diese Zielgruppe im Jahr 2009 aufgegeben.  
Sollte sich in den kommenden Jahren erneut ein kommunaler Handlungsbedarf hin-
sichtlich der wohnungsmäßigen Versorgung und sozialen Betreuung der Spätaussiedle-
rinnen und Spätaussiedler ergeben, wird zeitnah zu reagieren sein. 
10 BAföG für Schülerinnen und Schüler 
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, 
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und 
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des 
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.  
55

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen 
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils 
für volle Monate. 
Im Jahr 2008 haben 1.078 Schülerinnen und Schüler eine Förderung erhalten (die Zahl 
bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegenüber 
dem Vorjahr leicht verringert (2007: 1.122; 2006: 1.089;).  
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 4,04 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen 
werden vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Ge-
bietsrechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt. 
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die Statistik des Gebietsrechenzentrums 
nicht vor.  
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal- 
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung. 
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose 
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine 
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die 
Kommunen sind verpflichtet unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungswei-
se zu beheben.  
Im Jahr 2008 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 234 Räumungsklagen informiert. 
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 159 Räumungstermine festgesetzt; 
hiervon betroffen waren 46 Familien mit Kindern und 113 Haushalte ohne Kinder. 
Im Berichtszeitraum wurde in 99 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der 
Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB XII wur-
den in Höhe von 140.851 Euro als Darlehen gezahlt, um die Unterkunft zu sichern oder 
eine vergleichbare Notlage zu beheben. 
35 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz (OBG) 
wurden ausgesprochen, davon 10 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 25 
Fällen wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf in Anspruch genommen. Durch kontinu-
ierliche Gespräche – insbesondere mit den Wohnungsbaugesellschaften – konnten im 
Jahr 2008 in insgesamt 46 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen in 
Mietverträge umgewandelt werden.  
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2008 auf 185 (2007: 
198; 2006: 216) Haushalte. Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen 
517 (274 Erwachsene und 243 Kinder / Jugendliche).  
Die Einstellung der Energieversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen der 
Verbraucher und die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe stellen ein neues Auf-
gabenfeld für die Fachstelle dar. Hier wurden, gegebenenfalls gemeinsam mit der Ar-
beitsgemeinschaft Münster und sonstigen Transferleistungsträgern, Finanzierungsmo-
dalitäten mit den Energieversorgern abgestimmt. 
56

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern 
können, ist besondere Bedeutung beizumessen.  
In der Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten 
Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und den evangeli-
schen Beratungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundla-
ge von abgestimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungs-
bedarfe ein Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steue-
rung und Finanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.  
In der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 wurden auf der Grundlage der vertraglichen 
Vereinbarungen insgesamt 192 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf 
belief sich auf ca. 145.000 Euro. 
Die existenzsichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden in 
der Außenstelle des Sozialamtes / der Arbeitsgemeinschaft Münster im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2008 haben dort insgesamt 3.029 Personen 
nach Sozialleistungen nachgesucht; davon waren 1.669 Personen leistungsberechtigt. 
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII 
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca. 495.000 Euro. 
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte – und die sich daraus ergebende Proble-
matik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen, 
wird als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kom-
menden Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen 
Wohnungslosenhilfe betreffen die Themen „ Migranten in der Wohnungslosenhilfe – 
Wirtschaftliche Hilfeleistungen und Unterbringungsverpflichtungen“ sowie „alte und pfle-
gebedürftige Wohnungslose / Schaffung von Unterbringungs- und Betreuungskonzep-
ten“. 
12. Schuldnerberatung 
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte 
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im 
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.  
Im Jahr 2008 nahmen 541 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. 58 % der ratsuchenden Personen waren 40 Jahre und älter. Der 
Anteil der Single-Haushalte lag etwa bei 50 %. Arbeitslosigkeit als Auslöser einer indivi-
duellen Überschuldungssituation verlor zu Beginn des Jahres 2008 zunächst an Bedeu-
tung. Dies änderte sich allerdings schlagartig mit dem Einsetzen der Finanzkrise im 
Spätsommer des Jahres 2008. Knapp 50 % der Ratsuchenden waren ohne Arbeits-
platz.  
57

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
Tabelle 40  
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle 
nach Jahren  
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
2005 513 171 342 
2006 491 222 269 
2007 496 204 292 
2008 541 232 309 
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Thema: „Trennung / Scheidung und 
Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster 
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die 
Tilgung bestehender Verbindlichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Überschul-
dung. 
Extrem hohe Schuldenlasten sind im Bereich der städtischen Schuldnerberatungsstelle 
eher rückläufig. Rund 15 % der langfristig betreuten Schuldner haben Verbindlichkeiten 
von mehr als 50.000 Euro (Vorjahr: 25 %); zwei Drittel aller Ratsuchenden zwischen 
10.000 und 50.000 Euro. Auf 17 % ist dagegen der Anteil der gering Verschuldeten (bis 
10.000 Euro) angewachsen. Dieser Wert korrespondiert mit der zunehmenden Bedeu-
tung von Geringverdienern, insbesondere mit Leistungsanspruch nach dem SGB II, un-
ter den Überschuldungsfällen. 
In 1.053 Beratungsgesprächen, Telefonaten und E-Mail-Kontakten (2007: 1.135; 2006: 
1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch gefun-
den. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto „Hilfe zur 
Selbsthilfe“. 
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch die wöchentliche Außensprech-
stunde im Jugendinformations- und -beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind 
hier Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. 
Der drastische Konjunktureinbruch wird, insbesondere soweit er mit einem massiven 
Abbau von Arbeitsplätzen einhergeht, für eine schnell steigende Nachfrage in den 
Schuldnerberatungsstellen sorgen. Es ist daher zu erwarten, dass die rückläufigen 
Verbraucherinsolvenzzahlen in 2008 nur ein kurzes Zwischenintermezzo bleiben. 
Als Ansprechpartner stehen dem betroffenen Personenkreis die vor Ort tätigen Schuld-
nerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentrale und der Stadt 
Münster zur Verfügung.  
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Beratungsstellen:  
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt  
• Caritasverband Münster 
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGmbH  
58

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
• SKM - Katholischer Verein für so ziale Dienste in Münster e. V.  
• Verbraucherzentrale Münster 
• Schuldnerberatungsstelle, So zialamt der Stadt Münster  
Diese sechs Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern 
und Rechtsanwälten, kostenlos. Außerdem sind sie als „anerkannte Stellen“ im außer-
gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.  
 
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen sind unterschiedlich und hän-
gen maßgeblich von deren Personalausstattung ab.  
 
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind nicht zu verzeichnen. Je nach 
Beratungsstelle ist in der Regel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen auszu-
gehen. In den Sommerferien ist häufig eine zurückgehende Nachfrage zu verzeichnen; 
besonderer Andrang herrscht stets zum Jahreswechsel.  
13. Mieterberatung 
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder 
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von 
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen, 
wenn es Probleme gibt vor allem wegen  
• Mieterhöhungen,  
• Nebenkostenabrechnungen, 
• gravierender Wohnungsmängel, 
• inakzeptabler Kündigungen sowie 
• zurückzufordernder Kautionen. 
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder der Arbeitsgemein-
schaft Münster einen Mieter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag 
in Höhe von zurzeit 52 Euro wird vom Sozialamt übernommen.  
59

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
In den Jahren 1999 bis 2008 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden: 
Tabelle 41  
Ausgaben für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro 
Jahr Ausgaben 
1999 2.045 
2000 4.653 
2001 5.011 
2002 5.880 
2003 4.499 
2004 3.170 
2005 3.453 
2006 3.584 
2007 6.136 
2008 7.332 
Summe 45.763 
Im Jahr 2008 sind die bislang höchsten Ausgaben für Mieterberatungsscheine zu ver-
zeichnen. Die erhöhte Nachfrage ist auf die Kostensteigerungen im Bereich der Neben- 
und Heizkosten zurückzuführen.  
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen 
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.  
14. Strukturinformationen zum Sozialamt 
14.1 Umzug in ein anderes Dienstgebäude 
Zum 15.02.2008 bezog das Sozialamt das komplett renovierte Gebäude an der Hafen-
straße 8. Bei der Instandsetzung des Gebäudes wurde besonderer Wert auf die Einhal-
tung der aktuellen energetischen Standards und auf eine behindertengerechte Gestal-
tung gelegt. Der Eingangsbereich ist stufenlos; Türöffner und Sprachansage im Aufzug 
sind selbstverständlich.   
In dem Gebäude stehen insgesamt 71 Büroräume sowie ein Kundenzentrum zur Verfü-
gung. Das Sozialamt kann damit seit dem Umzug alle Leistungen unter einem Dach 
anbieten; ein Vorteil vor allem für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter sind zufrieden: die kurzen Wege machen den fachlichen Aus-
tausch einfacher und schneller; insgesamt eine positive Bilanz mit vielen Vorzügen für 
alle Beteiligten. 
60

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
14.2 Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung 
Aus dem gesamten Aufgabenpaket der ehemaligen Versorgungsämter wurde dem So-
zialamt gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zum Jahresbe-
ginn 2008 die Zuständigkeit für die „Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen“ 
übertragen. Zur Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe wurde parallel der Über-
gang von 9,3 Vollzeitstellen mit insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum 
Sozialamt verfügt, die als eigene Fachstelle der Abteilung zwei in die Organisations-
struktur des Sozialamtes integriert wurden.  
Von den 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind acht Beamte, deren Beamten-
verhältnis in ein städtisches umgewandelt wurde, sowie fünf Tariflich Beschäftigte, die 
weiterhin Landesbedienstete bleiben. 
14.3 Einrichtung eines Proj ektes „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ 
Um der zunehmenden Komplexität von Pflegesituationen, dem damit einhergehenden 
Unterstützungsbedarf von (alleinlebenden) Pflegebedürftigen sowie deren (pflegenden) 
Angehörigen gerecht zu werden, wurde zum 01.09.2008 das Projekt „Sozialer Fach-
dienst Senioren und Pflege“ gestartet. Die Optimierung der Schnittstelle von Leistungs-
gewährung und Sozialdienst, eine bessere Koordinierung beziehungsweise Vernetzung 
von Hilfsangeboten und die Entwicklung eines Fallmanagements stehen dabei im Fo-
kus. 
Die bisher im Amt für Jugendliche, Kinder und Familien wahrgenommenen Aufgaben im 
Bereich Hilfen für alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Stellungnah-
men und Sozialberichte hierzu sind seit Projektbeginn im Sozialamt angesiedelt.  
Der „Soziale Fachdienst Senioren und Pflege“ ist für folgende Aufgaben zuständig: 
• Hilfen nach dem SGB XII  
• Unterbringung in einer Einrichtung / Feststellung Heimbetreuungsbedürftigkeit 
• Case-Management insbesondere in der Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege 
• Hilfen für Menschen, die voraussicht lich hauswirtschaftliche Hilfen benötigen 
• Allgemeine Beratung in der  Altenhilfe und bei Pflegefragen 
• Stadtteilarbeit in den Fe ldern Altenhilfe und Pflege 
• Zusammenarbeit mit Fachdiensten anderer Ämter 
Im Rahmen eines Organisationsprozesses werden zurzeit die Beratungsbereiche In-
formationsbüro Pflege und „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ zusammen ge-
führt. Die neue Organisationseinheit wird auch die kommunalen Aufgaben innerhalb der 
geplanten Pflegestützpunkte übernehmen. 
61

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachstelle im Bere ich der Leistungen nach 
dem SGB XII 
In der Leistungsgewährung nach dem SGB XII hat sich die im Jahr 2007 eingeführte 
Einheitssachbearbeitung bewährt. Die Leistungsbewilligung aus „einer Hand“ bedeutet 
für die Bürgerinnen und Bürger eine große Vereinfachung, weil sie für alle Leistungsar-
ten nach dem SGB XII nur eine Ansprechperson haben. 
Sowohl die steigenden Fallzahlen als auch die Zunahme der Komplexität der Leistungs-
fälle und die Fallfluktuation haben die Einrichtung einer dritten Fachstelle im Leistungs-
bereich des SGB XII erforderlich gemacht. Die Maßnahme konnte ohne eine Stellen-
vermehrung im Sozialamt durchgeführt werden.  
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag 
Sprechstunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die ge-
samte Leistungspalette des SGB XII abdeckt werden. Die Zahl der Besucherinnen und 
Besucher ist erneut gestiegen und korrespondiert mit der Steigerung der Fallzahlen, 
Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter 
der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.  
Tabelle 42  
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII 
 Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord 
01.03. bis 31.12.2006 3754 254 182 
01.01. bis 31.12.2007 4515 344 128 
01.01. bis 31.12.2008 5171 477 180 
14.5 Personalsituation  
Die Erhöhung des Personalbestandes des Sozialamtes ist im Wesentlichen zurückzu-
führen auf die Übernahme von 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Ver-
sorgungsverwaltung. Da für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenverhältnis 
der Übergang zum neuen Dienstherrn (Kommune) gesetzlich festgelegt worden ist, wa-
ren im städtischen Stellenplan entsprechend 8 Stellen neu einzurichten. Finanziert wer-
den diese Stellen aus den Landeserstattungen für diese Pflichtaufgabe. 
Durch die Dezentralisierung des ehemaligen Rechtsamtes wurde der Stellenplan des 
Sozialamtes um weitere 2 Stellen erhöht. 
Schließlich wurde mit Blick auf die stetige Fallzahlzunahme im Bereich der Leistungs-
gewährung nach dem SGB XII eine zusätzliche Stelle eingerichtet.  
62

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
63 
Eine Reduzierung um 1,25 Stellen erfolgte infolge der Verlagerung der Geltendma-
chung der Unterhaltsansprüche in reinen Unterhaltsvorschussfällen zum Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
Durch die mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmte Einsparung des 
Integrationsfachdienstes sowie Einsparung kleinerer Stellenanteile wurde eine weitere 
Stellenplanreduzierung um insgesamt 1,4 Stellen erreicht. 
Da sich die Verlagerung der Stellen für das Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und 
Pflege“ stellenplanmäßig erst im Jahr 2009 auswirkt, fand im Jahr 2008 eine Erhöhung 
der Stellenanteile auf insgesamt 114,09 Stellen statt. 
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement 
Zum 01.01.2008 ist das Sozialamt neben weiteren Ämtern auf die kaufmännische dop-
pelte Buchführung umgestellt worden. Damit ist die Umstellung der Finanzwirtschaft in 
der Stadt Münster abgeschlossen.  
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz 
Mit dem Außerkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes zum 31.12.2004 endete nicht 
automatisch der daraus resultierende Handlungsbedarf. Bis zum Jahresende 2007 
konnten die Abschlussarbeiten aber weitgehend abgeschlossen werden. Die noch an-
hängigen Verfahren werden ab dem 01.01.2008 nicht mehr gesondert, sondern in der 
normalen Sachbearbeitung mit abgewickelt.  
Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen erfolgte seit dem 01.01.2007. 
Es wurde befristet für zwei Jahre eine halbe zusätzliche Stelle eingerichtet. Im Jahr 
2008 konnten Darlehenrückforderungen nur noch in geringer Höhe realisiert werden. 
Aus diesem Grund wird das Projekt nicht über den 31.12.2008 hinaus fortgeführt. 
14.8 Organigramm des Sozialamtes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
64

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
65 
14.9 Öffentlichkeitsarbeit 
In der Öffentlichkeit wurden im vergangenen Jahr intensiv die Auswirkungen des Pflege-
Weiterentwicklungsgesetzes und die darin vorgesehene Einrichtung von Pflegestützpunk-
ten diskutiert. Daneben war zum Jahresbeginn 2008 die Umsetzung der Kommunalisie-
rung der Versorgungsverwaltung ein Schwerpunkt der Presseberichte. 
Aber auch im Bereich der sonstigen Informationen für behinderte Menschen und deren 
Umfeld wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkei-
ten sowie durch Zeitungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke 
hingewiesen. 
Um den Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Informationen zukommen zu lassen, 
wurde im Zusammenhang mit dem Umzug des Sozialamtes eine intensive Pressearbeit 
betrieben.  
Veröffentlichungen 
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das 
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert. 
Im Jahr 2008 waren folgende Informationsschriften erhältlich:  
• Alt-Werden in vertrauter Umgebung 
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz 
• Arbeit und Behinderung  
• Barrierefreie Praxen in Münster 
• Barrierefreie Toiletten in Münster 
• Bauen für alle! -barrierefrei- 
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster  
• Behindert und berufstätig 
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum 
• Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthaus 2 
• Die Heimaufsicht 
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege? 
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
66 
• Frauenspezifische Sozialarbeit in  städtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Münster 
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes 
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster 
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer 
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit 
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster 
• Informationsbüro Pflege 
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung 
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung 
• Mobil mit Behinderung 
• Mütter mit Behinderungen in Münster 
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige 
Menschen in Münster 
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes 
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes 
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung 
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung 
• Service-Wohnen in Münster 
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung 
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen 
• Tätigkeitsbericht der Heimauf sicht der Stadt Münster 2005-2007 
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster  
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und 
betreute Wohnformen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
67 
15. Kundenzentrum Soziales 
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für 
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen 
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden. 
Mehr als 18.500 Besucherinnen und Besucher haben vom 15.02.2008 bis Ende 2008 das 
Kundenzentrum Soziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich sowohl auf den Leis-
tungsbereich des SGB XII und das Asylbewerberleistungsgesetz als auch auf das 
Schwerbehindertenrecht. Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen Angelegen-
heiten und Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt.  
16. Ausschuss für Soziales, Ges undheit und Arbeitsförderung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert. 
Die Beratungszuständigkeiten des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung umfassen folgende Felder:  
• Soziale Angelegenheiten  
• Gesundheitswesen  
• Familienförderung  
• Rettungswesen  
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik  
• Arbeitsförderung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat ferner folgende Ent-
scheidungsbefugnisse: 
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege 
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen 
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
68 
In seinen sechs öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpolitischen 
Beratungsschwerpunkte des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
folgende Themen: 
• Förderung von Maßnahmen und Projek ten gegen Jugendarbeitslosigkeit 
• Berichte über kommunale Maßnahm en und Angebote zur Beschäftigungsförderung 
und Qualifizierung 
• Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitslosenberatung im cuba  
• Informationen an den Ausschuss über recht liche Fragen im Rechtskreis SGB II 
• Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II (neu § 16a SGB 
II) zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Stadt Münster 
• Konzeptionelle Entwicklung eines an Haus halte mit geringem Einkommen gerichteten 
Energiesparprojekts  
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007 
• Etatberatungen 2008  
• Entscheidung für die Durchführung eines Pi lotprojekts „Beratung von Zielen, Zielkenn-
zahlen und Bewirtschaftungsregeln im NKF-Haushalt“ 
• Handlungskonzept ‚Demografi scher Wandel in Münster’ 
• Pflegebericht 2008  
• Förderung des Aufbaus und der Vernetzung ambulanter Palliativangebote aus Mitteln 
der Stiftung Magdalenenhospital 
• Informationen an den Ausschuss über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, insbeson-
dere zum Thema Pflegestützpunkte 
• Information des Ausschusses über den Aufbau des neuen Aufgabenbereichs „Bera-
tung und Hilfe bei Pflegebedürftigkeit“ im Sozialamt 
• Bericht über Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII 
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
• Handlungsempfehlungen zur Förderung eine r gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster 
• Arbeitssituation im Aufgabenberei ch Schwerbehindertenausweise 
• Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose, Erfahrungsbericht

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
69 
• Bürgerschaftliches Engagement, Neuausri chtung der Freiwilligenagentur  
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide:  Programmverlängerung bis 2010 und Jahres-
bericht 2007/2008 
• Migrationsleitbild der Stadt Münster 
• Fortführung des Flüchtlingskinderfonds 
17. Aktuelle sozialpolitische Themen 
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Diskussion über die 
Umsetzung des Gesetzes über das Wohnen und die Assistenz und Pflege in Einrichtun-
gen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG)  und die Diskussion über die Einrichtung von 
Pflegestützpunkten nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu nennen. 
17.1 Wohn- und Teilhabegesetz 
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit des Bundes für das Heimrecht in gro-
ßen Teilen auf die Länder übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes NRW hat zum 10.12.2008 das  Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in 
Kraft gesetzt. Das WTG sieht im Vergleich zum bisherigen Heimrecht folgende wesentli-
che  Änderungen vor: 
• Der Geltungsbereich des Gesetzes ist er weitert worden und umfasst unter anderem 
künftig auch bestimmte Hausgemeinschaften, in denen ambulante Pflege angeboten 
wird. 
• Die Mitwirkungsrechte der Bewohner sind gestärkt worden. 
• Die Prüfungen der Heimaufsicht erfolgen mindestens einmal jährlich und sind immer 
unangemeldet. 
• Die Qualität der Einric htungen soll transparenter werden durch die Veröffentlichung 
der Prüfberichte 
17.2 Pflegestützpunkte 
Zum 01.07.2008 ist das  Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten. Das 
Gesetz sieht die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2009 vor. Nach § 
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und 
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern die 
oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie sollen hierbei eng mit den Kommunen koope-
rieren.  
Das Land Nordrhein-Westfalen wird von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch machen 
und eine Allgemeinverfügung vermutlich im Mai 2009 erlassen. Die Einrichtung der Pfle-
gestützpunkte wird (voraussichtlich) bis zum 01.11.2009 in Nordrhein-Westfalen abge-
schlossen sein.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
70 
In der Präambel der Rahmenvereinbarung, die zwischen den Landesverbänden, den Pfle-
ge- und Krankenkassen, den Ersatzkassen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden ge-
troffen wurden, wurden folgende Zielsetzungen verbindlich festgelegt: 
• Die Beratungsleistung erfolgt aus einer Hand , dies betrifft die Sozialgesetzbücher I, V, 
XI und XII sowie die Berücksichtigung von vorhandenen und bewährten Strukturen. 
• Bereits vorhandene finanzielle, fachliche und organisatorische Ressourcen sollen op-
timal gebündelt werden, ein Aufbau neuer Parallelstrukturen ist zu verhindern. 
• Pflegestützpunkte sollen als Knotenpunkte eines Gesamtnetzwerkes für vorpflegeri-
sche, komplementäre und pflegerische Angebote nach möglichst einheitlichen Krite-
rien errichtet und ausgestaltet werden. 
• Pflegestützpunkte werden in Anbindung an vorhandene Beratungsstrukturen der Pfle-
ge- und Krankenkassen sowie der Kommunen eingerichtet.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
71 
18. Statistische Auswertungen 
18.1 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 23 
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2008. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.248 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren leistungsberechtigt. 
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:  
Tabelle 43  
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren  
nach Leistungskreisen  
Stand Dezember 2008 
Rechtskreise Anzahl der Personen 
SGB II 5.916
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 47
Asylbewerberleistungsgesetz 285
Summe 6.248
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten 
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:  
Tabelle 44  
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)  
 und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 15 Jahren  
nach Altersgruppen und Geschlecht  
Stand Dezember 2008 
 Anzahl Personen davon weiblich davon männlich 
0 bis unter 3 1.509 751 758
3 bis unter 7 1.804 895 909
7 bis unter 15 2.935 1.437 1.498
Summe 6.248 3.083 3.165
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes 
                                            
23 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen. Die entspre-
chende Angabe im Geschäftsbericht 2007 bezog sich auf die Altersgruppe von 0 bis unter 18 Jahren und ist 
daher mit dieser Zahl nicht vergleichbar. Für die Altersgruppe der 15 bis unter 18 jährigen leistungsberech-
tigten Personen stehen zurzeit keine validen Daten zur Verfügung.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
72 
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2008 
Tabelle 45  
Arbeitslose Frauen und Männer  
 mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 im Jahr 2008 
 Janu-
ar 
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust 
Sep-
tem-
ber 
Ok-
tober
No-
vem-
ber 
De-
zem-
ber 
Frauen 
und  
Männer 
insgesamt  
6.586 6.394 6.286 6.270 6. 260 6.235 6.367 6.468 6. 193 5.962 5.744 5.817 
darunter 
Jüngere 
unter 25 
Jahren 
477 478 482 482 481 477 573 630 557 514 487 467 
darunter 
50 Jahre 
und älter 
1.348 1.322 1.292 1.304 1. 310 1.326 1.321 1.355 1. 336 1.340 1.327 1.332 
darunter 
Ausländer 1.355 1.292 1.254 1.271 1. 266 1.268 1.291 1.320 1. 245 1.174 1.155 1.175 
darunter 
Schwer-
behinderte 
336 329 315 341 340 341 332 345 346 342 338 329 
 
Tabelle 46  
Arbeitslose Frauen  
 mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 im Jahr 2008 
 Janu-
ar 
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust 
Sep-
tem-
ber 
Ok-
tober
No-
vem-
ber 
De-
zem-
ber 
Frauen 
insge-
samt  
2.862 2.762 2.727 2.739 2. 747 2.804 2.919 2.999 2. 877 2.776 2.621 2.627 
darunter 
Jüngere 
unter 25 
Jahren 
220 209 206 208 210 219 282 281 266 240 220 205 
darunter 
50 Jahre 
und älter 
561 554 538 550 548 562 565 587 565 575 569 556 
darunter 
Ausländer 597 561 544 548 560 572 600 627 610 566 539 538 
darunter 
Schwer-
behinderte 
121 124 113 121 118 119 119 123 119 116 119 111

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
73 
Tabelle 47  
Arbeitslose Männer  
 mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 im Jahr 2008 
 Janu-
ar 
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust 
Sep-
tem-
ber 
Ok-
tober
No-
vem-
ber 
De-
zem-
ber 
Männer 
insge-
samt  
3.724 3.632 3.559 3.531 3.513 3.431 3.448 3.469 3.316 3.186 3.123 3.190 
darunter 
Jüngere 
unter 25 
Jahren 
257 269 276 274 271 258 291 349 291 274 267 262 
darunter 
50 Jahre 
und älter 
787 768 754 754 762 764 756 768 771 765 758 776 
darunter 
Ausländer 758 731 710 723 706 696 691 693 635 608 616 637 
darunter 
Schwer-
behinderte 
215 205 202 220 222 222 213 222 227 226 219 218 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
74 
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und 
ambulante Dienste 
19.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize 
Tabelle 48  
Einrichtungen der vollstationären Pflege 
Einrichtung Plätze 
Einge-
streute 
Kurz-
zeitpfle-
ge 
Straße,  
Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 
Altenheim St. Elisa-
beth 115 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck 
Friederike-Fliedner-
Haus 76 4 Tannenbergstr. 1 - 
11 48147 Mitte Kreuz 
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf 
LWL Pflegezentrum 
Münster 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg 
Haus Heidhorn - 
Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit 
52 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel 
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West 
Kardinal-von-Galen-
Stift 72 6 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde 
Altenzentrum Klara-
stift 143 Andreas-Hofer-Str. 
70 48145 Mitte Herz-Jesu 
Altenheim St. Lamber-
ti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf 
Maria-Hötte-Stift 129 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg 
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup 
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddenturm 
Ev. Altenzent. Meck-
mannshof 171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim Micha-
elweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck 
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof 
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof 
DKV-Residenz  49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
75 
Einrichtung Plätze 
Einge-
streute 
Kurz-
zeitpfle-
ge 
Straße,  
Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Achatius-Haus Wol-
beck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck 
Haus v. Guten Hirten  16 Mauritz-Lindenweg 
61 48145 Mitte Herz-Jesu 
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum  
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck 
Seniorenzentrum  
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten 
Papst Johannes Paul 
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde 
Gesamtplatzzahl 2406 67    
Tabelle 49  
Einrichtungen der Kurzzeitpflege 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil 
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg 
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Kurzzeitpflege „Haus 
Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum 
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck 
Gesamtplatzzahl 96

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
76 
Tabelle 50  
Einrichtungen der Tagespflege 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt- 
bezirk Stadtteil 
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte 
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 
Wohnstift am Süd-
park 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof 
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 
Gesamtplatzzahl 110    
Tabelle 51  
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Villa Hittorf 10 Hittorstraße 10 48149 Mitte Schloss 
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu 
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu 
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte 
Irmgard-
Buschmann-
Haus 
11/8 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck 
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck 
Kirmstraße –  
Gartenstiege 7/7 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge 
Josef-
Beckmann-
Straße 
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus 
Villa Kahmann 11 Gremmendorfert Weg 44 48167 Südost Gremmendorf 
Gesamtplatzzahl 110  
Tabelle 52  
Hospize 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil 
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf 
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu 
Gesamtplatzzahl 16

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
77 
19.2 Ambulante Dienste 
Tabelle 53  
Ambulante Dienste 
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Acticom Münsterstr. 25 48167 
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Diekmannstr. 6-10 48161 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147 
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165 
Care aktiv An den Loddenbüschen  77 48155 
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt 
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Düesbergweg 124 48153 
Caritas Münster Josefstraße 2 48151 
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 
Diakonisches Werk Münster 
V /F ili fl
Am Blaukreuzwäldchen 31 48167 
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147 
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165 
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145 
Humanitas Grevener Str. 105 48159 
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145 
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155 
Mathildenstift – Alten- und Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143 
Meinert Hauptstraße 30 48727 Billerbeck 
MiCura Tibusplatz 6 48143 
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48153 
Pensler Handorfer Straße 23 48157 
Pia causa Josefstraße 4 48151 
Pro.cura Hofstraße 17 48167 
Raphaelsklinik – Ambulante Kranken-
fl
Loerstraße 23 48143 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145 
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167 
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
78 
19.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
Tabelle 54  
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Alexianer-
Wohnbereiche 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung 
Wohngruppe Bern-
hard-Poether-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Felix Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Georg Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und seelische Behinde-
rung  (Senioren) 
Wohngruppe Haus 
Ida 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Pater-Kolbe-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Bonifatius Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Lioba Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Markus Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Wohnverbund  
Philipp-Neri 
Stationäre  
Außenwohngruppen 
Psychische Behinderung 
Alexianer Service 
Wohnen 
Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Geistige Behinderung,  
erworbene Hirnschädigung 
Alexianer  
Krankenhaus 
Münster 
GmbH 
BEWO der  
Alexianer 
Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Arbeitskreis 
Jugend- und 
Drogenbera-
tung e.V. 
 Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Suchtstoffabhängigkeit 
Sozial-
therapeutische 
Wohneinrichtung 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
 Dezentrales  
stationäres Angebot 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
Bischof-
Hermann-
Stiftung 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
v. Bodel- 
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel 
 Ambulant  
unterstütztes  
Wohnen 
Geistige Behinderung, Epilepsie, 
autistische Störung  
Haus vom  
Guten Hirten 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung, leichte 
geistige Behinderung und psychi-
sche Störung 
Deutsche  
Provinz der 
Schwestern 
vom Guten 
Hirten 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
geistige oder psychische  
Behinderungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
79 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Evangelische
Jugendhilfe 
Münsterland 
gGmbH 
 Wohngemeinschaft Essstörungen 
Psycho-Soziales 
Zentrum gGmbH 
Münster 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Wohnstätte Coerde Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Förderkreis  
Sozialpsychi-
atrie e.V., Di-
akonisches 
Werk Münster Wohnstätte 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Stationäre 
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Indro e. V. ProBeWo  Betreutes Wohnen  Suchtstoffabhängigkeit 
Landschafts-
verband  
Westfalen-
Lippe  
Westf. Wohnverbund 
Münster 
Verschiedene  
Wohnformen 
Geistige und psychische  
Behinderung, Suchterkrankung 
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Dachsleite 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe Zum-
sandestraße 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohnstätte Haus 
Edelbach 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige Behinderung 
Wohnnest – Kurz-
zeitwohnheim für 
Kinder und  
Jugendliche mit  
Behinderung 
Kurzzeitwohn- 
angebot 
Geistige und mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
Lebenshilfe  
Münster 
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für 
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung 
Stationäre Wohnein-
richtung 
Geistige u. mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
Netzwerk  
Suchthilfe 
gGmbH 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Suchterkrankung 
Pro domicil 
 Ambulant  
unterstütztes  
Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Sozialdienst 
Kath. Frauen 
e.V. 
Anna-Katharinenstift 
Karthaus 
- Klaragruppe -  
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung  
(nur Frauen) 
Start e.V.  Betreutes Wohnen Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Ludgerushaus Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und psychische  
Behinderung  
Stift Tilbeck 
GmbH  Haus Nikolai Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
80 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Haus Matthäus Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung Stift Tilbeck 
GmbH  Ambulant  
betreutes Wohnen 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Geistige oder mehrfache  
Behinderung 
St. Rochus-
Hospital 
Telgte GmbH 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Verbund so-
zialtherapeu-
tischer Ein-
richtungen 
e.V. 
Betreutes Wohnen Ambulant  
betreutes Wohnen 
Seelische Behinderung,  
Suchtstoffabhängigkeit 
Verein der  
Angehörigen 
psychisch 
Kranker 
BEWO  Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Haus  
Gremmendorf 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohnstätte  
Gut Kinderhaus 
Stationäre Wohnein-
richtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Haus Wolbeck Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Albersloher Weg 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Am Oedingteich 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
An der Meerwiese 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft 
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in 
Wolbeck 
Stationäres  
Einzelwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in 
Gremmendorf und 
Angelmodde 
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Westfalenfleiß 
GmbH 
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
wohnAssis-
tenz 
 Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Zentrum Mo-
biler Dienste 
 Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
81 
19.4 Grafik zur Lage der Pflegeeinrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
82 
20. Auswertungen in Statis tischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken 
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptw ohnung nach verschiedenen Merkmalen 
Tabelle 55  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008  
nach Staatsangehörigkeit  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
insgesamt darunter Ausländer 
darunter Deutsche  
mit zweiter ausländischer 
Staatsangehörigkeit 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk Anzahl Anzahl  in Prozent Anzahl in Prozent 
11 Aegidii 1 260  95 7,5  40 3,2
12 Überwasser 1 138  129 11,3  46 4,0
13 Dom 1 936  168 8,7  70 3,6
14 Buddenturm 2 022  142 7,0  67 3,3
15 Martini 1 188  106 8,9  46 3,9
21 Pluggendorf 3 593  294 8,2  139 3,9
22 Josef 7 309  546 7,5  231 3,2
23 Bahnhof  909  86 9,5  41 4,5
24 Hansaplatz 5 975  419 7,0  225 3,8
25 Mauritz - West 5 376  293 5,5  149 2,8
26 Schlachthof 4 613  252 5,5  324 7,0
27 Kreuz 10 883  484 4,4  281 2,6
28 Neutor 3 335  485 14,5  184 5,5
29 Schloss 1 765  155 8,8  52 2,9
31 Aaseestadt 5 168  531 10,3  298 5,8
32 Geist 8 286  548 6,6  387 4,7
33 Schützenhof 6 607  750 11,4  437 6,6
34 Düesberg 6 456  262 4,1  256 4,0
43 Hafen  864  127 14,7  23 2,7
44 Herz - Jesu 4 853  309 6,4  165 3,4
45 Mauritz - Mitte 9 594  406 4,2  332 3,5
46 Rumphorst 7 669  418 5,5  412 5,4
47 Uppenberg 7 267  674 9,3  595 8,2
Stadtbezirk Mitte 108 066 7 679 7,1 4 800 4,4
51 Gievenbeck 17 554 2 359 13,4 2 086 11,9
52 Sentrup 5 469  514 9,4  241 4,4
54 Mecklenbeck 8 939  556 6,2  622 7,0
56 Albachten 5 494  331 6,0  448 8,2
57 Roxel 8 150  592 7,3  446 5,5
58 Nienberge 6 171  241 3,9  230 3,7
Stadtbezirk West 51 777 4 593 8,9 4 073 7,9
61 Coerde 9 869 1 452 14,7 1 869 18,9
62 Kinderhaus - 
Ost 4 895  369 7,5  470 9,6
63 Kinderhaus - 
West 
10 148 1 259 12,4 1 569 15,5
68 Sprakel 2 893  101 3,5  124 4,3
Stadtbezirk Nord 27 805 3 181 11,4 4 032 14,5

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
83 
71 Mauritz - Ost 9 619  482 5,0  311 3,2
76 Gelmer - 
Dyckburg 3 372  144 4,3  105 3,1
77 Handorf 7 387  287 3,9  345 4,7
Stadtbezirk Ost 20 378  913 4,5  761 3,7
81 Gremmendorf-
West 
4 651  292 6,3  422 9,1
82 Gremmendorf-
Ost 
6 146  280 4,6  293 4,8
86 Angelmodde 7 337  622 8,5  750 10,2
87 Wolbeck 8 514  373 4,4  335 3,9
Stadtbezirk  
Südost 26 648 1 567 5,9 1 800 6,8
91 Berg Fidel 5 583  887 15,9  946 16,9
95 Hiltrup - Ost 6 551  280 4,3  383 5,8
96 Hiltrup - Mitte 9 569  663 6,9  621 6,5
97 Hiltrup - West 8 796  669 7,6  822 9,3
98 Amelsbüren 5 833  262 4,5  368 6,3
Stadtbezirk 
Hiltrup 36 332 2 761 7,6 3 140 8,6
nicht zuzuordnen X X X X X
Stadt Münster 271 006 20 694 7,6 18 606 6,9
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit 
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 
insgesamt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
84 
Tabelle 56  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008  
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer Bezirk  
Stadtbezirk 
Bevölkerung 
am Ort der 
Hauptwoh-
nung 
Arbeitslose 
insgesamt 
davon  
SGB III Empfänger 
davon  
SGB II Empfänger 
 Anzahl Anzahl Anzahl In Prozent Anzahl In Prozent
11 Aegidii 1 260  23  10 0,8  13 1,0
12 Überwasser 1 138  30  16 1,4  14 1,2
13 Dom 1 936  35  19 1,0  16 0,8
14 Buddenturm 2 022  44  16 0,8  28 1,4
15 Martini 1 188  31  16 1,3  15 1,3
21 Pluggendorf 3 593  77  37 1,0  40 1,1
22 Josef 7 309  272  60 0,8  212 2,9
23 Bahnhof  909  33  13 1,4  20 2,2
24 Hansaplatz 5 975  195  64 1,1  131 2,2
25 Mauritz - West 5 376  123  55 1,0  68 1,3
26 Schlachthof 4 613  132  46 1,0  86 1,9
27 Kreuz 10 883  205  98 0,9  107 1,0
28 Neutor 3 335  89  39 1,2  50 1,5
29 Schloss 1 765  35  21 1,2  14 0,8
31 Aaseestadt 5 168  130  54 1,0  76 1,5
32 Geist 8 286  270  76 0,9  194 2,3
33 Schützenhof 6 607  270  75 1,1  195 3,0
34 Düesberg 6 456  160  58 0,9  102 1,6
43 Hafen  864  29  10 1,2  19 2,2
44 Herz - Jesu 4 853  132  44 0,9  88 1,8
45 Mauritz - Mitte 9 594  223  108 1,1  115 1,2
46 Rumphorst 7 669  164  65 0,8  99 1,3
47 Uppenberg 7 267  316  99 1,4  217 3,0
Stadtbezirk Mitte 108 066 3 018 1 099 1,0 1 919 1,8
51 Gievenbeck 17 554  475  135 0,8  340 1,9
52 Sentrup 5 469  97  43 0,8  54 1,0
54 Mecklenbeck 8 939  199  92 1,0  107 1,2
56 Albachten 5 494  123  63 1,1  60 1,1
57 Roxel 8 150  221  70 0,9  151 1,9
58 Nienberge 6 171  148  46 0,7  102 1,7
Stadtbezirk West 51 777 1 263  449 0,9  814 1,6
61 Coerde 9 869  767  128 1,3  639 6,5
62 Kinderhaus - Ost 4 895  185  40 0,8  145 3,0
63 Kinderhaus - West 10 148  676  75 0,7  601 5,9
68 Sprakel 2 893  54  27 0,9  27 0,9
Stadtbezirk Nord 27 805 1 682  270 1,0 1 412 5,1
71 Mauritz - Ost 9 619  195  87 0,9  108 1,1
76 Gelmer - Dyckburg 3 372  56  19 0,6  37 1,1
77 Handorf 7 387  170  58 0,8  112 1,5
Stadtbezirk Ost 20 378  421  164 0,8  257 1,3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
85 
81 Gremmendorf-West 4 651  155  64 1,4  91 2,0
82 Gremmendorf-Ost 6 146  142  49 0,8  93 1,5
86 Angelmodde 7 337  333  82 1,1  251 3,4
87 Wolbeck 8 514  175  71 0,8  104 1,2
Stadtbezirk Südost 26 648  805  266 1,0  539 2,0
91 Berg Fidel 5 583  314  82 1,5  232 4,2
95 Hiltrup - Ost 6 551  143  59 0,9  84 1,3
96 Hiltrup - Mitte 9 569  363  89 0,9  274 2,9
97 Hiltrup - West 8 796  284  81 0,9  203 2,3
98 Amelsbüren 5 833  117  40 0,7  77 1,3
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 1 221  351 1,0  870 2,4
nicht zuzuordnen X  17  11 X  6 X
Stadt Münster 271 006 8 427 2 610 1,0 5 817 2,1
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit  
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 
insgesamt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
86 
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung  
Tabelle 57  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung  
Personenzahl nach Altersgruppen am 31.12.2008  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk 
Personen 
insge-
samt 
davon 
0 – 14 
Jahre 
davon 
15 – 17 
Jahre 
davon
18 – 24 
Jahre 
davon 
25 – 29  
Jahre 
davon  
30 – 64  
Jahre 
davon 
65 – 79 
Jahre 
davon 
80 Jahre 
und  
älter 
11 Aegidii 1 260  72  14  150  189  529  194  112
12 Überwasser 1 138  59  8  175  223  480  138  55
13 Dom 1 936  81  16  274  316  834  287  128
14 Buddenturm 2 022  111  19  302  309  767  190  324
15 Martini 1 188  63  11  176  186  532  157  63
21 Pluggendorf 3 593  157  28  523  566 1 477  462  380
22 Josef 7 309  467  87  912 1 250 3 450  781  362
23 Bahnhof  909  34  10  219  206  338  61  41
24 Hansaplatz 5 975  409  68  799 1 098 2 947  448  206
25 Mauritz - West 5 376  459  72  593  815 2 755  490  192
26 Schlachthof 4 613  571  108  379  477 2 301  548  229
27 Kreuz 10 883 1 014  177 1 109 1 253 5 612 1 152  566
28 Neutor 3 335  210  29  724  703 1 305  248  116
29 Schloss 1 765  159  22  152  203  868  225  136
31 Aaseestadt 5 168  536  120  451  423 2 319  928  391
32 Geist 8 286  975  186  842  865 4 041  998  379
33 Schützenhof 6 607  578  98  763 1 074 3 147  653  294
34 Düesberg 6 456  839  160  525  405 3 015 1 063  449
43 Hafen  864  43  13  130  163  404  80  31
44 Herz - Jesu 4 853  441  106  434  545 2 076  716  535
45 Mauritz - Mitte 9 594  999  218  721  885 4 768 1 379  624
46 Rumphorst 7 669 1 161  258  699  539 3 530 1 016  466
47 Uppenberg 7 267  904  162  703  864 3 524  801  309
Stadtbezirk Mitte 108 066 10 342 1 990 11 755 13 557 51 019 13 015 6 388
51 Gievenbeck 17 554 3 239  511 2 465 1 971 7 444 1 333  591
52 Sentrup 5 469  674  134 1 021  714 2 108  503  315
54 Mecklenbeck 8 939 1 261  316 1 034  613 4 183 1 140  392
56 Albachten 5 494 1 018  197  440  226 2 703  701  209
57 Roxel 8 150 1 312  229  690  528 3 946 1 157  288
58 Nienberge 6 171  766  182  580  367 2 943 1 087  246
Stadtbezirk West 51 777 8 270 1 569 6 230 4 419 23 327 5 921 2 041
61 Coerde 9 869 1 768  360  978  654 4 354 1 369  386
62 Kinderhaus - Ost 4 895  640  153  473  369 2 324  720  216
63 Kinderhaus - 
West 10 148 1 626  397 1 013  587 4 669 1 463  393
68 Sprakel 2 893  458  99  213  123 1 374  497  129
Stadtbezirk Nord 27 805 4 492 1 009 2 677 1 733 12 721 4 049 1 124
71 Mauritz - Ost 9 619 1 286  283  621  461 4 746 1 583  639
76 Gelmer - Dyck-
burg 
3 372  536  109  248  128 1 713  504  134

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
87 
77 Handorf 7 387 1 196  280  557  304 3 429 1 271  350
Stadtbezirk Ost 20 378 3 018  672 1 426  893 9 888 3 358 1 123
81 Gremmendorf-
West 4 651  802  165  376  242 2 316  560  190
82 Gremmendorf-
Ost 
6 146 1 071  224  450  295 3 050  774  282
86 Angelmodde 7 337 1 060  264  605  409 3 492 1 132  375
87 Wolbeck 8 514 1 229  331  680  382 4 114 1 441  337
Stadtbezirk Süd-
ost 
26 648 4 162  984 2 111 1 328 12 972 3 907 1 184
91 Berg Fidel 5 583  880  187  483  408 2 453  856  316
95 Hiltrup - Ost 6 551  823  248  502  285 3 192 1 263  238
96 Hiltrup - Mitte 9 569 1 268  273  697  647 4 466 1 625  593
97 Hiltrup - West 8 796 1 481  372  778  498 4 509  995  163
98 Amelsbüren 5 833 1 084  159  380  293 2 803  890  224
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 5 536 1 239 2 840 2 131 17 423 5 629 1 534
Außenbezirke 162 940 25 478 5 473 15 284 10 504 76 331 22 864 7 006
Stadt Münster 271 006 35 820 7 463 27 039 24 061 127 
350 35 879 13 394
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
88 
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht 
Tabelle 58  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht  
am 31.12.2008  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Personen  
insgesamt davon männlich davon weiblich Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1 260  586 46,5  674 53,5
12 Überwasser 1 138  485 42,6  653 57,4
13 Dom 1 936  888 45,9 1 048 54,1
14 Buddenturm 2 022  872 43,1 1 150 56,9
15 Martini 1 188  512 43,1  676 56,9
21 Pluggendorf 3 593 1 535 42,7 2 058 57,3
22 Josef 7 309 3 296 45,1 4 013 54,9
23 Bahnhof  909  449 49,4  460 50,6
24 Hansaplatz 5 975 2 843 47,6 3 132 52,4
25 Mauritz - West 5 376 2 407 44,8 2 969 55,2
26 Schlachthof 4 613 2 042 44,3 2 571 55,7
27 Kreuz 10 883 4 989 45,8 5 894 54,2
28 Neutor 3 335 1 641 49,2 1 694 50,8
29 Schloss 1 765  818 46,3  947 53,7
31 Aaseestadt 5 168 2 398 46,4 2 770 53,6
32 Geist 8 286 3 872 46,7 4 414 53,3
33 Schützenhof 6 607 3 092 46,8 3 515 53,2
34 Düesberg 6 456 3 076 47,6 3 380 52,4
43 Hafen  864  455 52,7  409 47,3
44 Herz - Jesu 4 853 2 060 42,4 2 793 57,6
45 Mauritz - Mitte 9 594 4 319 45,0 5 275 55,0
46 Rumphorst 7 669 3 578 46,7 4 091 53,3
47 Uppenberg 7 267 3 507 48,3 3 760 51,7
Stadtbezirk Mitte 108 066 49 720 46,0 58 346 54,0
51 Gievenbeck 17 554 8 461 48,2 9 093 51,8
52 Sentrup 5 469 2 627 48,0 2 842 52,0
54 Mecklenbeck 8 939 4 370 48,9 4 569 51,1
56 Albachten 5 494 2 651 48,3 2 843 51,7
57 Roxel 8 150 4 004 49,1 4 146 50,9
58 Nienberge 6 171 3 061 49,6 3 110 50,4
Stadtbezirk West 51 777 25 174 48,6 26 603 51,4
61 Coerde 9 869 4 775 48,4 5 094 51,6
62 Kinderhaus - Ost 4 895 2 321 47,4 2 574 52,6
63 Kinderhaus - West 10 148 4 888 48,2 5 260 51,8
68 Sprakel 2 893 1 445 49,9 1 448 50,1
Stadtbezirk Nord 27 805 13 429 48,3 14 376 51,7
71 Mauritz - Ost 9 619 4 564 47,4 5 055 52,6
76 Gelmer - Dyckburg 3 372 1 621 48,1 1 751 51,9
77 Handorf 7 387 3 589 48,6 3 798 51,4
Stadtbezirk Ost 20 378 9 774 48,0 10 604 52,0
81 Gremmendorf- 4 651 2 310 49,7 2 341 50,3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
89 
West 
82 Gremmendorf-Ost 6 146 2 989 48,6 3 157 51,4
86 Angelmodde 7 337 3 544 48,3 3 793 51,7
87 Wolbeck 8 514 4 132 48,5 4 382 51,5
Stadtbezirk Südost 26 648 12 975 48,7 13 673 51,3
91 Berg Fidel 5 583 2 634 47,2 2 949 52,8
95 Hiltrup - Ost 6 551 3 146 48,0 3 405 52,0
96 Hiltrup - Mitte 9 569 4 350 45,5 5 219 54,5
97 Hiltrup - West 8 796 4 291 48,8 4 505 51,2
98 Amelsbüren 5 833 2 942 50,4 2 891 49,6
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 17 363 47,8 18 969 52,2
Außenbezirke 162 940 78 715 48,3 84 225 51,7
Stadt Münster 271 006 128 435 47,4 142 571 52,6
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
90 
20.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht  
Tabelle 59  
Arbeitslose Personen am 31.12.2008  
nach Rechtskreisen und Geschlecht  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk 
Arbeits
lose 
ins- 
gesamt 
davon 
männ-
lich  
davon 
weib-
lich 
davon 
SGB III  
ins-
gesamt
davon 
männ-
lich 
davon 
weib-
lich 
davon 
SGB II  
insge-
samt 
davon 
männl
ich 
davon 
weib-
lich 
11 Aegidii   23   8   15   10 . .   13 . .
12 Überwasser   30   20   10   16   10   6   14   10   4
13 Dom   35   21   14   19 . .   16 . .
14 Buddenturm   44   29   15   16   10   6   28   19   9
15 Martini   31   17   14   16   9   7   15   8   7
21 Pluggendorf   77   50   27   37   22   15   40   28   12
22 Josef   272   198   74   60   38   22   212   160   52
23 Bahnhof   33   22   11   13   9   4   20   13   7
24 Hansaplatz   195   121   74   64   34   30   131   87   44
25 Mauritz - West   123   69   54   55   23   32   68   46   22
26 Schlachthof   132   71   61   46   26   20   86   45   41
27 Kreuz   205   106   99   98   44   54   107   62   45
28 Neutor   89   48   41   39   16   23   50   32   18
29 Schloss   35   20   15   21   11   10   14   9   5
31 Aaseestadt   130   75   55   54   29   25   76   46   30
32 Geist   270   158   112   76   50   26   194   108   86
33 Schützenhof   270   162   108   75   46   29   195   116   79
34 Düesberg   160   102   58   58   36   22   102   66   36
43 Hafen   29   15   14   10   6   4   19   9   10
44 Herz - Jesu   132   78   54   44   21   23   88   57   31
45 Mauritz - Mitte   223   124   99   108   55   53   115   69   46
46 Rumphorst   164   75   89   65   27   38   99   48   51
47 Uppenberg   316   178   138   99   57   42   217   121   96
Stadtbezirk Mitte  3 018  1 767  1 251  1 099   590   509  1 919  1 177   742
51 Gievenbeck   475   219   256   135   66   69   340   153   187
52 Sentrup   97   55   42   43   25   18   54   30   24
54 Mecklenbeck   199   109   90   92   47   45   107   62   45
56 Albachten   123   57   66   63   31   32   60   26   34
57 Roxel   221   129   92   70   37   33   151   92   59
58 Nienberge   148   93   55   46   33   13   102   60   42
Stadtbezirk West  1 263   662   601   449   239   210   814   423   391
61 Coerde   767   401   366   128   75   53   639   326   313
62 Kinderhaus-
Ost   185   100   85   40   24   16   145   76   69
63 Kinderhaus-
West 
  676   368   308   75   53   22   601   315   286
68 Sprakel   54   35   19   27   15   12   27   20   7
Stadtbezirk Nord  1 682   904   778   270   167   103  1 412   737   675

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008 
 
91 
71 Mauritz - Ost   195   112   83   87   53   34   108   59   49
76 Gelmer - Dyck-
burg   56   27   29   19   11   8   37   16   21
77 Handorf   170   87   83   58   31   27   112   56   56
Stadtbezirk Ost   421   226   195   164   95   69   257   131   126
81 Gremmendorf-
West 
  155   79   76   64   35   29   91   44   47
82 Gremmendorf-
Ost 
  142   74   68   49   21   28   93   53   40
86 Angelmodde   333   173   160   82   46   36   251   127   124
87 Wolbeck   175   105   70   71   48   23   104   57   47
Stadtbezirk  
Südost 
  805   431   374   266   150   116   539   281   258
91 Berg Fidel   314   175   139   82   52   30   232   123   109
95 Hiltrup - Ost   143   74   69   59   32   27   84   42   42
96 Hiltrup - Mitte   363   178   185   89   51   38   274   127   147
97 Hiltrup - West   284   161   123   81   52   29   203   109   94
98 Amelsbüren   117   57   60   40   21   19   77   36   41
Stadtbezirk 
Hiltrup 
 1 221   645   576   351   208   143   870   437   433
nicht zuzuordnen   17   8   9   11   4   7   6   4   2
Stadt Münster  8 427  4 643  3 784  2 610  1 453  1 157  5 817  3 190  2 627
Quellen: Bundesagentur für Arbeit und Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung

Berichtsvorlage

1727 Zeichen

V/0322/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
09.06.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit 
                     Behinderungen Bericht
10.06.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
17.06.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
17.06.2009 Ausländerbeirat Bericht
24.06.2009 Hauptausschuss Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Der Geschäftsbericht fasst die unterschiedlichen Aufgaben und sozialen Dienstleistungen des 
Sozialamtes zusammen und gibt einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben 
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe.  
Um angesichts der zunehmenden Bedeutung des Themas Pflege einen Überblick über den örtlichen 
Pflegemarkt zu gewähren, sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und 
Tagespflege, Hospize, ambulante Dienste und Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
aufgeführt. Erstmalig ist die Lage der Pflegeeinrichtungen auch grafisch dargestellt.  
Der Geschäftsbericht ist unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit gestaltet worden und erscheint 
auch im Internet in barrierefreier Fassung. Damit werden die verpflichtenden Vorgaben der 
„Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem 
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ erfüllt. 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
Anlage: Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes  
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0322/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Hamisch 
Ruf: 
492 50 29 
E-Mail: 
HamischB@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.04.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (6)

27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2009 Sitzung
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (71)

  • Hafenstraße 8
  • Krumme Straße 39
  • Tannenbergstraße 1
  • Offenbergstraße 19
  • Kinderhauser Straße 92
  • Westfalenstraße 490
  • Scharnhorststraße 4
  • Fliednerstraße 17
  • Münzstraße 38a
  • Wienburgstraße 60
  • Clevornstraße 5
  • Münsterstraße 24b
  • Handorfer Straße 24
  • Marktallee 42
  • Culmer Straße 16
  • Klosterstraße 75
  • Josefstraße 4
  • Taubenstraße 8
  • Andreas-Hofer-Straße 86
  • Kirmstraße 18
  • Josef-Beckmann-Straße 5
  • Dorbaumstraße 215
  • Hofstraße 17
  • Pottkamp 15
  • Südlohnweg 1
  • Düesbergweg 143
  • Meckmannweg 74
  • Michaelweg 53
  • Bohlweg 5
  • Tibusplatz 1
  • Rottkamp 49
  • Alexianerweg 10
  • Kortumweg 56
  • Prozessionsweg 54
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 34
  • Stratmannweg 21
  • Hohenzollernring 66
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Höltenweg 116
  • Albersloher Weg 539
  • Zwi-Schulmann-Weg
  • Hansaplatz 5
  • Am Berg Fidel 70
  • An der Alten Kirche 5
  • Am Küchenbusch 15
  • Am Blaukreuzwäldchen 31
  • Am Oedingteich
  • An der Meerwiese
  • Clemens-August-Platz 8a
  • Mauritz-Lindenweg 61
  • An den Loddenbüschen 77
  • Grevener Straße 105
  • Geringhoffstraße 45
  • Wolbecker Straße 140b
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Augustastraße 34
  • Wichernstraße 22
  • Patronatsstraße 22
  • Zumsandestraße 25
  • Sophienstraße 1
  • Brüningheide
  • Wilkinghege 64
  • Gartenbreie 1
  • Gartenstiege 7
  • Kanalstraße 30
  • Letterhausweg 103
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 3
  • Edelbach
  • Düesberg 6
  • Neutor 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0322/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37