V/0322/2009
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
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2008
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2009
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes informiert Sie wieder über die sozialen
Leistungen der Stadt Münster für einkommensschwache, zugewanderte, behinderte
und pflegebedürftige junge und ältere Menschen. Er beschreibt die gesetzlichen und
freiwilligen Aufgaben und Leistungen, gibt Auskunft über die Zahl der Leistungsberech-
tigten sowie die Aufwendungen und Erträge; er informiert über die Arbeit und Aktivitäten
der einzelnen Organisationseinheiten des Amtes und zieht damit Bilanz für 2008.
Ich freue mich, dass im vergangenen Jahr die Leistungen und Angebote des Sozialam-
tes für die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt freundlicher und mit gesteigerter
Servicequalität erbracht werden konnten. Das möchte ich an verschiedenen Beispielen
aufzeigen:
• Das neue Dienstgebäude an der Hafenstraße 8 wirkt durch seine Farbgestaltung,
seinen barrierefreien Zugang, sein ansprechendes Kundenzentrum im Eingangsbe-
reich und die Raumgestaltung auf Besucherinnen und Besucher einladend, freund-
lich und funktional.
• Das Informationsbüro Pflege konnte 2008 mit seiner neuen Homepage „online“ ge-
hen. Unter www.muenster.de/stadt/pflege erhalten die virtuellen Besucherinnen und
Besucher nun umfassende Informationen zu Leistungen und Angeboten rund um
die Pflege in Münster. Die Seite ist benutzerfreundlich vernetzt mit den Informatio-
nen der Anbieter des Pflegemarktes. Besuchen Sie uns doch einmal.
• Das neue Kundenzentrum Soziales als erste Anlaufstelle des Sozialamtes ist
durchgehend während der Servicezeiten geöffnet. Sie erhalten dort umfassende In-
formationen, nicht nur für den Aufgabenbereich des Sozialamtes, und können klei-
nere Anliegen direkt erledigen. Fast 19.000 Menschen konnten wir dort 2008 infor-
mieren und beraten. Ich freue mich auch, dass wir im Kundenzentrum drei familien-
freundliche Teilzeitarbeitsplätze schaffen konnten.
• Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise, se it fast eineinhalb Jahren im Haus,
stellt eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Aufgabenangebotes des Sozialam-
tes für Menschen mit Behinderungen dar. Die engagierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die gut zugänglichen Räume und die langen Öffnungszeiten sind bei
den Besucherinnen und Besuchern auf eine gute Resonanz gestoßen. Die Bearbei-
tungszeiten konnten nach anfänglichen Problemen inzwischen deutlich reduziert
werden.
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
• Eine große Herausforderung stellt auch die schrittweise Herstellung von Barriere-
freiheit für unsere Informationsangebote für Menschen mit unterschiedlichen Behin-
derungen dar. Wichtige Informationen des Amtes im Internet müssen neu gestaltet
werden. Die Barrierefreiheit dieses Geschäftsberichtes ist ebenfalls eine Premiere;
fast alle Tabellen mussten neu formatiert werden. Über eine Reaktion behinderter
oder nicht behinderter Menschen auf das neue Layout würde ich mich freuen.
Abschließend möchte ich auf einen langfristigen Erfolg des Sozialamtes hinweisen. Im
Jahr 2000 hatte der Rat den Aufbau eines stadtweiten stadtteilorientierten Wohn- und
Pflegekonzeptes beschlossen. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Investoren,
Betreibern und der Pflege- und Sozialplanung des Sozialamtes, aber auch der städti-
schen Bau- und Planungsverwaltung, können Sie das Ergebnis der gemeinsamen Be-
mühungen der Grafik unter Ziffer 19.4 entnehmen. Fast alle größeren Stadtteile verfü-
gen bereits jetzt oder in naher Zukunft über Wohn- und Pflegeangebote.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich für ihre gute Arbeit und ihren großen
Einsatz herzlich danken.
Im Mai 2009
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ..............................................................................................................7
2. Aufgaben des So zialamtes ...................................................................................7
3. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................10
4. Umsetzung SGB II ..............................................................................................13
4.1 Finanzdaten der Stadt Münste r im Bereich des SGB II.......................................13
4.2 Weitere Leistungs daten zum SGB II ...................................................................15
5. Sozialhilfe zur Ex istenzsicherung........................................................................ 17
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außer halb von Einrichtungen....................................17
5.1.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................18
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen.......................................................19
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von
Einrichtungen ......................................................................................................19
5.2.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................20
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................21
5.2.3 Finanzta bleau .....................................................................................................22
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Gr undsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung in Einrichtungen ...................................................................23
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozi alhilfe zur Existenzsicherung .....................23
6. Weitere Leistungen nach dem SGB X II und anderen Rechtsvorschriften...........23
6.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................23
6.2 Hilfen zur Ge sundheit..........................................................................................26
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit................................................28
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................29
6.3.2 Pflegekon ferenz ..................................................................................................32
6.3.3 Informations büro Pflege......................................................................................32
6.3.4 Heimauf sicht .......................................................................................................35
6.3.5 Hilfe zur Pflege....................................................................................................37
6.3.6 Investitionskostenförder ung von Pflegeeinrichtungen.........................................39
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung.........................................................42
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen........................................................42
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integrat ion von Menschen mit Behinderungen..43
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................44
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen ................................44
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht /
Schwerbehindertenausweise ..............................................................................45
6.4.6 Einglieder ungshilfe..............................................................................................45
7. Rechts- und Unter haltsangelegenheiten.............................................................47
8. Wirtschaftliche Leistun gen für Asylsuchende......................................................49
8.1 Überregionale und regi onale Entwicklung...........................................................49
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................50
8.3 Finanzta bleau .....................................................................................................51
8.4 Aktuelle Entwi cklung, Ausblick............................................................................51
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
9. Menschen mit Migrati onsvorgeschichte ..............................................................52
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .52
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................52
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtli ngen..................................................53
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaus siedlerinnen und Spätaussiedlern ...55
10. BAföG für Schüler innen und Schüler ..................................................................55
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose.................................................................56
12. Schuldner beratung..............................................................................................57
13. Mieter beratung....................................................................................................59
14. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................60
14.1 Umzug in ein anderes Dienstgebäude ................................................................60
14.2 Kommunalisierung der Ve rsorgungsverwaltung..................................................61
14.3 Einrichtung eines Projektes „Sozia ler Fachdienst Senioren und Pflege“ ............61
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachst elle im Bereich der Leistungen nach dem
SGB XII...............................................................................................................62
14.5 Personalsit uation ................................................................................................62
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement ...........................................................63
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz...................................63
14.8 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................63
14.9 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................65
15. Kundenzentrum Soziales ....................................................................................67
16. Ausschuss für Soziales, Ge sundheit und Arbeitsförderung ................................67
17. Aktuelle sozialpo litische Themen ........................................................................69
17.1 Wohn- und Teil habegesetz .................................................................................69
17.2 Pflegestü tzpunkte ...............................................................................................69
18. Statistische Auswertungen.................................................................................. 71
18.1 Leistungsbeziehende Kind er und Jugendliche nach Rechtskreisen ...................71
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewäh lten Personengruppen im Jahr 2008............72
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste ..............................................................................................74
19.1 Einrichtungen der vollstationären Pf lege, der Kurzzeit- und Tagespflege,
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................74
19.2 Ambulante Dienste..............................................................................................77
19.3 Wohnmöglichkeiten für M enschen mit Behinderung ...........................................78
19.4 Grafik zur Lage der Pflegeeinrichtungen.............................................................81
20. Auswertungen in Statistischen Bezirk en ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .......82
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwo hnung nach verschiedenen Merkmalen .........82
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen.............................86
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht .................................88
20.4 Arbeitslose nach Empf ängergruppen und Geschlecht ........................................90
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen
Dienstleistungen des Sozialamtes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Finan-
zen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammen und zeigt
die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf.
2008 ist das vierte Jahr nach der grundlegenden Reform der sozialen Sicherungssys-
teme zum 01.01.2005. Mittlerweile können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu
konzipierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufgezeigt werden.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach
Geschlecht differenziert. Soweit die Angaben auf externen statistischen Auswertungen
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifischen Darstellung nicht immer gege-
ben.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten
nachrichtlich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den Finanzstatistiken
nur die Ausgaben und Einnahmen zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die
Ausgaben zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen
Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch einen kurzen Überblick über die we-
sentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt die Ausga-
ben und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des SGB II ent-
stehen.
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierefreie Fassung des Geschäftsbe-
richts.
2. Aufgaben des Sozialamtes
Die Leistungen des Sozialamtes richten sich in ihrem Schwerpunkt an ältere und behin-
derte Menschen. Existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Hilfe zur Pflege,
der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Gesundheit erhalten Personengruppen, die in
der Regel die Situation nicht aus eigener Kraft verbessern können. Im Ergebnis gilt das
auch für Flüchtlinge, die im Normalfall ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit sicher-
stellen dürfen.
Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von der
Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben
zu, die mit der Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft Münster, der gesetzlich
festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einzelne Leistungen – vor allem die Unter-
kunftskosten –, dem Haushalt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu Lasten
der Stadt Münster handelt, und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als Re-
ferenzsystem für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zusammenhängen.
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Zum 01.01.2008 hat das Sozialamt weitere Aufgaben des Schwerbehindertenrechts
vom ehemaligen Versorgungsamt übernommen. Die Feststellung der Schwerbehinder-
teneigenschaft und die damit verbundenen Aufgabenfelder runden das bisherige Auf-
gabenspektrum sinnvoll ab.
Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebündelt werden:
• Leistungen als Einkommensersatz
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe in Einrichtungen
- Leistungen für Flüchtlinge
• Leistungen für Erwerbssuchende SGB II
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen (Richtlinienkompetenz)
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16a SGB II)
• Wohnen
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit
- Verwaltung von Übergangswohnungen
- Betrieb von Übergangseinrichtun gen für Spätaussiedler und Flüchtlinge
• Pflege
- Pflegeplanung
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb von Einrichtungen
- Wohnraumanpassungsberatung
- Heimaufsicht
- Pflegeberatung
- Pflegewohngeldgewährung
• Seniorenarbeit / Altenhilfe
- Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“
- Förderung von Seni orenbegegnungsstätten
• Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe
- Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen
• Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
• Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehinder-
tenausweise
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
• Stadtteilarbeit
- Koordination des Programms „Sozia le Stadt Kinderhaus/Brüningheide“
• Integration von Einwanderern
- Erstversorgung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie von Flüchtlingen mit
Wohnraum
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen
- Finanzierung der sozialen Betreu ung und Beratung von Aussiedlerinnen und
Aussiedlern
- Koordination des Stadtweiten Netzwer ks – Integration von Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte und der AG „Soziale Integration“
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausl ändischen Vereine und Initiativen
• Zusammenarbeit mit und Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Zusammenarbeit mit
- der Kommission zur Förderung der Integr ation von Menschen mit Behinderun-
gen (Geschäftsführung)
- der Pflegekonferenz (Geschäftsführung)
- der Gesundheitskonferenz
- dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster
- dem Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster
Förderung folgender Aufgabenfelder
- Frauenhäuser
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt
- Wohnungslosenhilfe
- Träger / Vereine der Behindertenhilfe
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen
- Beratung von Selbsthilfeinitiativen
- Angebote für Pflegebedür ftige und ihre Angehörigen
- Schuldnerberatung
- Zielgruppenspezifische Angebote, Stadtteilarbeit und Grundsatzaufgaben der
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Soziale Begegnungs- und Berat ungsangebote in den Stadtteilen
9
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
3. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2008 ergeben
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen
• - 05.01 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, kommunaler Anteil,
• - 05.02 Sicherung des Lebensunterhalts, ohne SGB II und
• - 05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe.
Tabelle 1
Teilergebnisplan für das Jahr 2008
in Euro
Produkt-
gruppe
05.01
Produkt-
gruppe
05.02
Produkt-
gruppe
05.03
Summe
Ordentliche
Erträge 18.708.114 4.281.922 4.207.228 27.197.264
abzüglich Ordentliche
Aufwendungen 50.515.919 26.029.059 30.642.558 107.187.536
ergibt
Ergebnis der
laufenden Verwal-
tungstätigkeit
minus
31.807.805
minus
21.747.137
minus
26.435.330
minus
79.990.272
weitere
Aufwendungen aus
internen Leistungs-
beziehungen
317.380 133.090 2.156.490 2.606.960
ergibt Ergebnis minus
32.125.185
minus
21.880.227
minus
28.591.820
minus
82.597.232
Es handelt sich hier um vorläufige Werte, da die bilanziellen Abschreibungen und ein
Teil der Personalaufwendungen noch nicht gebucht wurden.
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapiteln.
Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig
dargestellt die wesentlichen
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008
• Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008
10
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
11
Tabelle 2
Auszug der wesentlichen Bruttoausgaben der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Ausgaben insgesamt davon
a. v. E.1
davon
i. E.2
Insgesamt 35.880.435 23.439.230 12.441.205
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.847.000 3.358.621 1.488.379
davon
laufende Leistungen 4.677.557 3.290.543 1.387.014
einmalige Leistungen 169.443 68.078 101.365
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung 14.492.932 13.428.605 1.064.327
davon
laufende Leistungen 14.414.568 13.350.391 1.064.177
einmalige Leistungen 78.364 78.214 150
Hilfe zur Pflege 9.527.102 2.473.048 7.054.054
davon
in Form von Pflegegeld 233.830 233.830 0
in Form von anderen Leistungen 2.239.218 2.239.218 0
teilstationär 129.308 0 129.308
vollstationär 6.924.746 0 6.924.746
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen 1.310.000 798.488 511.512
davon
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2.051 0 2.051
Heilpädagogische Leistungen für Kinder 249.384 249.384 0
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 486.820 486.820 0
sonstige Eingliederungshilfe 571.745 62.284 509.461
Hilfen zur Gesundheit 4.415.677 2.121.829 2.293.848
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.287.724 1.258.639 29.085
davon
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 96 96 0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 958.620 952.621 5.999
Bestattungskosten 329.008 305.922 23.086
1 außerhalb von Einrichtungen
2 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
12
Tabelle 3
Auszug der wesentlichen Einnahmen der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Einnahmen insgesamt davon
a. v. E.3
davon
i. E.4
Insgesamt 1.923.349 1.111.132 812.217
davon
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz;
Kostenersatz 178.591 75.811 102.780
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 70.666 70.666 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 150 150 0
Hilfen zur Gesundheit 11.171 2.685 8.486
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 76.664 688 75.976
Hilfe zur Pflege 19.940 1.622 18.318
Übergeleitete Unterhaltsansprüche
gegen Unterhaltspflichtige 535.459 284.821 250.638
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 283.963 283.963 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 34.078 156 33.922
Hilfe zur Pflege 217.418 702 216.716
Leistungen von Sozialleistungsträgern 365.446 244.655 120.791
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 118.325 116.338 1.987
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 88.369 86.537 1.832
Hilfen zur Gesundheit 13.522 13.522 0
Hilfe zur Pflege 144.980 28.008 116.972
Hilfe zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten5 250 250 0
Sonstige Ersatzleistungen 110.473 26.136 84.337
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 7.207 7.207 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 13.872 13.784 88
Hilfen zur Gesundheit 0 0 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1.685 1.685 0
Hilfe zur Pflege 87.709 3.460 84.249
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 733.380 479.709 253.671
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 405.059 395.485 9.574
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 77.296 73.833 3.463
Hilfen zur Gesundheit 226 0 226
Hilfe zur Pflege 246.378 5.970 240.408
Hilfen zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten6 4.421 4.421 0
3 außerhalb von Einrichtungen
4 in Einrichtungen
5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
4. Umsetzung SGB II
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 01.01.2005 von den Leistungsträ-
gern Stadt Münster und Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufgaben der
Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II wahrzunehmen.
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Münster erfolgt mit dem Ziel, den Leis-
tungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hilfen aus einer Hand anzubieten.
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 20.12.2007 die einheitliche Wahr-
nehmung der Aufgaben nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die Bun-
desagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften für nicht mit der Verfassung verein-
bar erklärt hat und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die
Umsetzung des SGB II neu zu regeln. Eine Entscheidung steht bislang noch aus.
4.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2005 durch die Grundsicherung für Arbeit-
suchende die nachfolgend aufgeführten Ausgaben und Einnahmen. Es handelt sich
dabei um den kommunalen Teil der Ausgaben und Einnahmen, die für Leistungen nach
dem SGB II anfallen, nicht um die Gesamtausgaben.
13
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
14
Tabelle 4
Ausgaben und Einnahmen der Stadt Münster
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
in Euro
Für das Jahr 2005 sind keine Kostenerstattungsbeiträge gemäß § 36a SGB II bei Auf-
enthalten in Frauenhäusern enthalten, weil diese nach einer Gesetzesänderung im Jahr
2005 erstmalig im Jahr 2006 geflossen sind.
7 Seit Anfang des Jahres 2008 werden Rückforderungen von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die
entsprechenden Einnahmen der Stadt Münster werden mit den Ausgaben verrechnet, so dass die Beträ-
ge hier nicht als Einnahmen erscheinen. Dadurch ist der Einnahmerückgang zu erklären.
2005 2006 2007 2008
Ausgaben 42.465.112 47.100.159 46.840.498 45.696.024
davon
laufende Leistungen für
Unterkunft und Heizung 41.283.973 45.787.180 45.447.288 44.332.624
sonstige Leistungen für
Unterkunft und Heizung 470.170 523.803 607.068
538.480
einmalige Leistungen
(Bekleidung, Hausrat,
Klassenfahrten)
710.969 783.654 754.286
786.300
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufenthalten
in Frauenhäusern
5.522 31.856
38.620
Einnahmen 15.730.736 18.156.405 16.518.573 13.708.980
davon
Bundeserstattung
(zu den Kosten für Unterkunft
und Heizung)
11.872.818 13.008.252 13.868.390
12.524.375
Landeserstattung
(aus eingespartem Wohngeld) 3.322.605 3.888.849 1.333.003
301.992
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufenthalten
in Frauenhäusern
205.391 273.145
283.382
Sonstige Einnahmen
(Unterhalt, sonstige
Forderungen)
535.313 1.053.913 1.044.035
599.2317
Nettoausgaben 26.734.376 28.943.754 30.321.925 31.987.044
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2008 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 341 gesunken. Auch
die Zahl der anspruchsberechtigten Personen ist zurückgegangen.
Tabelle 5
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften
Personen Bedarfsgemeinschaften
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300
Dezember 2006 21.034 10.731
Dezember 2007 20.829 10.316
Dezember 2008 19.860 9.975
Tabelle 6
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
Dezember 2005 ca. 19.600
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389
Dezember 2008 19.860 10.109 9.751
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007 und
2008.
Im Dezember 2008 waren 5.817 Personen mit Leistungsansprüchen nach dem SGB II
arbeitslos, davon 2.627 Frauen und 3.190 Männer. Dies sind 549 Personen weniger als
im Vergleichsmonat des Vorjahres (6.366 Personen).
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos,
wenn sie
• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro
Woche arbeiten,
• eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Ver-
mittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
• sich bei der Agentur für Arbeit beziehungs weise der Arbeitsgemeinschaft arbeitslos
gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Schülerinnen und Schüler
und sonstige Personen, die den Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung
stehen, gelten als nicht arbeitslos.
15
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Personen im SGB II aufgeteilt nach ausge-
wählten Personengruppen findet sich unter Nummer 18.2 dieses Geschäftsberichts.
Insgesamt waren im Dezember 2008 in Münster 8.427 Personen arbeitslos (SGB II und
SGB III), davon 3.784 Frauen und 4.643 Männer. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf
alle zivilen Erwerbspersonen) betrug 6,0 %.
16
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistungen zur Existenzsicherung, dazu ge-
hören die Hilfe zum Lebensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich an Personen, die
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt
und war bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sicherungsleistung neben der
Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhilferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch
XII – SGB XII) aufgenommen.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen.
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen.
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jahresenden 2005, 2006, 2007
und 2008 in Münster wie folgt dar:
Tabelle 7
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung)
Personen insgesamt davon a. v. E. davon i. E.
31.12.2005 2.684 2.398 286
31.12.2006 2.897 2.610 287
31.12.2007 3.167 2.866 301
31.12.2008 3.353 3.044 309
Von den 309 Personen, die im Jahr 2008 Leistungen in Einrichtungen erhielten, beka-
men 58 nur existenzsichernde Leistungen und 251 existenzsichernde Leistungen plus
Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe.
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008
100 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem
SGB II.
17
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht
hat. Danach betrugen die Bruttoausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im
Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2005 waren es noch knapp 1,2 Milliarden
Euro und in den Jahren 2006 und 2007 ist diese Summe auf jeweils unter 1,1 Milliarden
Euro zurückgegangen.
5.1.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2008 erhielten in Münster 479 Menschen in 437 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
In dieser Zahl nicht enthalten sind 100 Personen in 99 Haushalten, die diese Leistung
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr
15 %.
Die Steigerung liegt im zweiten Jahr in Folge bei über 10 %. Dieser Anstieg ist ein Indiz
dafür, dass vermehrt Leistungsberechtigte aus dem SGB II in das SGB XII wechseln.
Trotz des nicht unerheblichen Anstiegs der Leistungsberechtigten ist die Hilfe zum Le-
bensunterhalt nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an die sich häufig Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung anschlie-
ßen.
Der Wechsel und die damit verbundene Steigerung der Leistungsberechtigten manifes-
tieren sich daher auch im Vierten Kapitel des SGB XII bei der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhafter Erwerbsminderung und hier bei den Leistungsberechtigten unter 65
Jahren. Deren Zahl ist von 987 im Jahr 2007 weiter um knapp 16 % auf 1.140 im Jahr
2008 gestiegen.
18
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 479 Menschen, die am 31.12.2008 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 264 (55,2%) männlich und 215 weiblich (44,8%).
Tabelle 8
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
15 Jahre
Davon 15
bis unter
25 Jahre
Davon 25
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
Tabelle 9
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl der
Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008 100 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Er werbsminderung außerhalb von Einrich-
tungen
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
19
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die im-
mer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung im Jahr 2003 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren 2006 und 2007 wa-
ren es bereits knapp 3,2 beziehungsweise knapp 3,6 Milliarden Euro. Diese bundeswei-
te Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.
5.2.1 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.565 Menschen in 2.268 Haushal-
ten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
wird ausschließlich zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht.
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr um 114 Personen ge-
stiegen. Erstmals ist dabei die Zahl der Leistungsberechtigten über 65 Jahre um 2,7 %
zum Vorjahr gesunken. Diese Entwicklung ist gegenläufig zur demographischen Bevöl-
kerungsentwicklung und wird sich daher wohl nicht fortsetzen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren ist gegenüber dem Vor-
jahr um 15,5 % gestiegen. Damit sind zwischenzeitlich mehr als 44 % aller Leistungsbe-
rechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre. Die
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält damit an.
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt
zwischen 25 und 65 Jahre, so ist festzustellen, dass zurzeit knapp 51 % der Leistungs-
berechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind. Die Leistungen zur Exis-
tenzsicherung nach dem SGB XII sind damit immer öfter für jüngere und nicht mehr vor-
rangig für ältere Menschen erforderlich.
20
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.565 Menschen, die am 31.12.2008 Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1073 (41,8 %) männlich und 1.492 weiblich (58,2 %).
Tabelle 10
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Gesamtzahl der
Personen
davon
Personen
über 65 Jahre
davon
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.256 1.371 885
31.12.2007 2.451 1.464 987
31.12.2008 2.565 1.425 1.140
Zusätzlich erhielten am 31.12.2008 321 Personen Grundsicherung im Alter und bei
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 251 zu Lasten der Stadt Münster
und 70 zu Lasten des Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Tabelle 11
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
der Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.256 1.855 401
31.12.2007 2.451 2.026 425
31.12.2008 2.565 2.086 479
21
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
22
5.2.3 Finanztableau
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2007
und 2008:
Tabelle 12
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2007 2008
a. v. E.8 i. E.9 a. v. E. i. E.
Personen
über 65 Jahre 6.510.878 973.468 6.853.783 946.317
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert 6.097.751 105.239
6.574.822 118.010
Summe Ausgaben 12.608.629 1.078.707 13.428.605 1.064.327
Tabelle 13
Einnahmen in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2007 2008
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erstattung vom Bund 2.047.805 2.000.329
Sonstige Ersatzleistungen 141.059 13.339 174.304 5.383
Summe Einnahmen 2.188.864 13.339 2.174.633 5.383
Tabelle 14
Summe der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro
2007 2008
Nettoausgaben 11.485.133 12.312.916
8 außerhalb von Einrichtungen
9 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5.3 Hilfe zum Lebensunterha lt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung in Einrichtungen
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Die Leistungen für den Lebensunterhalt
sind dabei in der Regel ergänzend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zah-
len.
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrichtungen erhielten in Münster
lediglich 58 Personen. Es handelt sich im Wesentlichen um Personen, die bislang keine
eigene Wohnung hatten.
5.4 Zu erwartende Entwicklung der So zialhilfe zur Existenzsicherung
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden die Fallzahlen und damit die Aus-
gaben bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung wei-
ter steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist erneut eine deutliche Steigerung festzu-
stellen; ob dieser Trend anhält, bleibt abzuwarten. Nach wie vor ist zu beobachten, dass
Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häufig nur kurzfristig Leistungen nach dem
Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann nach der Feststellung einer dauerhaft
vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen.
Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet
sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen schwierig.
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person von der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter und dem Sozialamt unterschiedlich beurteilt wird, entscheidet die gemeinsame Eini-
gungsstelle der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit. Die gemeinsame Einigungs-
stelle tagte im Jahr 2008 insgesamt vier Mal. Von den 15 strittigen Fällen konnten 8
Verfahren abschließend entschieden werden, 7 Verfahren sind zurzeit noch anhängig.
6 Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen,
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.
6.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2008 erhielten insgesamt 1.231 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.
Von diesen insgesamt 1.231 Menschen erhielten 38,7 % Hilfe zur Gesundheit nach
dem Fünften Kapitel, 37,7 % Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 13,6 % Ein-
gliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 10 % verteilten sich auf
die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
23
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr verschoben. Die Zahl der
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von ambulanter Hilfe zur Pflege ist um
97 Personen gestiegen, dies entspricht einem Prozentsatz von 26,5 %.
Ursache für diese außergewöhnliche Steigerung ist unter anderem die Rechtsprechung
des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007
entschieden, dass die Kosten für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Le-
bensunterhalt oder der Grundsicherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind,
sondern dass es sich dabei um Hilfe zur Pflege handelt. Ab 2008 erhalten daher alle
Leistungsberechtigten, die im Rahmen der existenzsichernden Leistungen auch Kosten
für eine Haushaltshilfe erhielten, diese Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege.
Tabelle 15
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe
außerhalb von Einrichtungen
Personen
insgesamt
davon
Hilfe zur
Pflege
davon
Eingliederungs-
hilfe für behinderte
Menschen
davon
Hilfen zur
Gesundheit
davon
Hilfen in
anderen
Lebenslagen
31.12.2005 979 334 89 347 209
31.12.2006 1.180 333 91 579 177
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 30 Personen Hilfe zur
Pflege und eine Person sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden,
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
24
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
25
Tabelle 16
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
Personen
insge-
samt
davon
Leistungen zur Exis-
tenzsicherung
(Hilfe zum Lebensun-
terhalt und Grundsi-
cherung im Alter und
bei Erwerbsminderung)
davon
Eingliede-
rungshilfe
für behinder-
te Menschen
davon
Hilfe
zur
Pflege
davon
sonstige
Hilfen10
31.12.2005 844 78 18 748
31.12.2006 705 60 13 620 12
31.12.2007 730 69 14 630 17
31.12.2008 711 58 14 618 21
Von den insgesamt 653 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 251 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 121 Personen Hilfe zur
Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 121 Personen erhielten 70 Perso-
nen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel
auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages
Tabelle 17
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
nach Altersgruppen in Jahren
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 30
davon
30 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
davon
ab 65
31.12.2005 844 1 21 121 701
31.12.2006 705 - 4 23 678
31.12.2007 730 4 27 699
31.12.2008 711 2 31 678
10 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Tabelle 18
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2005 844 556 288
31.12.2006 705 501 204
31.12.2007 730 516 214
31.12.2008 711 497 214
6.2 Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe
• Hilfe bei Krankheit
• Hilfe zur Familienplanung
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
• Hilfe bei Sterilisation
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert.
26
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
27
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte,
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur
Gesundheit) bezogen, haben ab 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen
oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich.
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist mit 476 Personen gegenüber dem Vorjahr mit
488 Personen nahezu stabil geblieben.
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen des SGB XII zu
Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren
2005 bis 2008 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch
die Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthalten, die von den
Krankenkassen betreut werden.
Tabelle 19
Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger
nach Jahren in Euro
2005 2006 2007 2008
Hilfe bei Krankheit a. v. E.11
2.621.000 1.424.000 1.903.000 2.120.000
Hilfe bei Krankheit i. E.12 1.830.000 3.355.000 2.333.000 2.294.000
Summe 4.451.000 4.779.000 4.236.000 4.414.000
Veränderungen zum Vorjahr
in Prozent - 29,7 + 7,4 - 11,4
+ 4,2
Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe bei Krankheit in Einrichtun-
gen vom Jahr 2005 auf das Jahr 2006 hat buchungstechnische Gründe.
Der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 ist zum Teil auf die Reduzierung der Anzahl
der Leistungsberechtigten zurückzuführen. Aber auch die zeitversetzte Abrechnung der
Krankenkosten führt dazu, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderungen sich erst
verspätet bei den Ausgaben bemerkbar machen.
11 außerhalb von Einrichtungen
12 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
28
Die Gesamtausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe bei den
Hilfen zur Gesundheit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 20
Ausgaben und Einnahmen der Hilfen zur Gesundheit
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Jahren in Euro
Ausgaben
2006
Ein-
nahmen
2006
Ausgaben
2007
Ein-
nahmen
2007
Ausgaben
2008
Ein-
nahmen
2008
i. E. 13
3.355.380 3.891 2.332.634 2.185 2.293.848 8.712
a. v. E. 14 1.436.338 32.474 1.905.079 34.972 2.121.829 16.207
Summe 4.791.718 36.365 4.237.713 37.157 4.415.677 24.919
Netto-
ausgaben 4.755.353 4.200.556 4.390.758
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Jahr 2015 voraussichtlich nahezu
konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährigen wächst in diesem Zeitraum moderat, die
absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren verzeichnet einen deutlichen Anstieg. Der
Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankten an der Gesamtbevölkerung
nimmt kontinuierlich zu, ebenso die Singularisierungstendenzen mit nachlassender be-
ziehungsweise nicht vorhandener familiärer Unterstützung.
Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowie dem Verbleib im Wohnquartier
wird das Instrument des Case Management als Angebot für hilfe- und pflegebedürftige
Menschen im Stadtteil durchgeführt und weiter ausgebaut werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und Pfle-
ge“ beraten, ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen ab und über-
prüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexibler und ressourcenorientierter ambulanter
Hilfe- und Pflegemix, der mit Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von haus-
haltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege abgestimmt und vereinbart wird.
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernetzung und Kooperation mit
den beteiligten Hilfeerbringern und Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht-
zeitig die Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientierte Unterstützung und Pflege
im Einzelfall stoßen kann. In solchen Situationen ist dann eine gut organisierte Überlei-
tung in eine angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Versorgung zu ge-
währleisten.
13 in Einrichtungen
14 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Informationsbüros Pflege über die Leistungen des
Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimauf-
sicht.
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste sowie die ambulant betreute Wohngemein-
schaften für Menschen mit Demenz aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft
über die Lage der Pflegeeinrichtungen in Münster.
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot.
Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplanung mit der Pflegekonferenz und
dem Informationsbüro Pflege können bei der Sicherung und Weiterentwicklung der
Pflege die örtlichen Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Kompetenzen
und Erfahrungen in den Stadtteilen und Quartieren genutzt werden.
Im Jahr 2008 legte das Sozialamt zum dritten Mal einen Pflegebericht vor, der sich auf
die Pflegestatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS)
sowie auf eigene Erhebungen im Bereich vollstationäre Pflege, Tagespflege und ambu-
lante Pflege für Münster bezieht.
Die Pflegelandschaft in Münster ist gekennzeichnet durch ein vielfältiges und flächen-
deckendes Angebot. Die räumliche Verteilung von pflegerischen Verbundsystemen in
Stadtteilen mit mindestens 6.500 Einwohnern ist bis auf die Stadtteile Roxel und Nien-
berge durchgängig entwickelt. In beiden Stadtteilen befinden sich allerdings Projekte in
der Planungs- beziehungsweise unmittelbar vor der Bauphase. Roxel wird ab dem Jahr
2010 über ein vollstationäres Angebot mit 40 Plätzen und etwa 15 weiteren Service-
wohnangeboten verfügen. In Nienberge entsteht im Rahmen der Zentrumserweiterung
ein kombiniertes Wohn- und Pflegeangebot auf ambulanter Ebene.
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege, bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. Es ist zu erwarten, dass die Auslastung der Pflegeheime, die sich im
Jahr 2008 zwischen 93 % und 95 % bewegte und wiederum nach unten entwickelt hat,
mit Blick auf das im Januar 2009 eröffnete Johanniter Stift im Geistviertel und der im
Bau befindlichen Einrichtung der Senator Gruppe am Pottkamp, weiter sinken wird.
29
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Der Trend, in überschaubare und infrastrukturell gut platzierte Wohn- und Betreuungs-
angebote zu investieren, nimmt zu. Ebenso steigt die Nachfrage nach wohnbegleiten-
den hauswirtschaftlichen und serviceorientierten Dienstleistungen. Anbieter mit kombi-
nierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten orientieren sich an
dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler älterer Menschen
entgegen, auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit im
Wohnquartier zu verbleiben.
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten
Wohngemeinschaften fort. Inzwischen werden in 11 Wohngemeinschaften 110 Miet-
wohneinheiten für eine „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Menschen
angeboten. Analog zu den Belegungsfristen in der stationären Pflege, die landesweit
partiell zwischen 12 und 18 Monaten betragen, ist auch in diesem Angebotssegment
inzwischen ein leichter Nachfragerückgang zu beobachten.
Die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen bewegt sich seit Jahren
zwischen dem „Zuhause“ und dem „Heim“. Insbesondere ambulant betreute Wohnge-
meinschaften werden für demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige zu-
nehmend attraktiver als Alternative zum Alleinleben oder zur stationären Versorgung.
Sie erweitern und ergänzen die bisherigen Formen der pflegerischen Infrastruktur und
schließen die Lücke zwischen häuslicher Einzelversorgung und traditionellem Heim.
Bereits 1996 begann in Münster die Initiierung von ambulant betreuten Wohngemein-
schaften für ältere Menschen mit demenzieller Erkrankung. Ende 2007 wurde aus einer
Arbeitsgruppe der Pflegekonferenz Mindeststandards für diese Wohnform entwickelt,
die sich an den bereits bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Betreuungsverträgen
nach § 75 SGB XII orientieren. Diese von den Betreuungsanbietern und der Stadt
Münster vereinbarten Leistungsvereinbarungen bieten für die Mieterinnen und Mieter
ein hohes Maß an Standard und Sicherheit. Sie sind in der Broschüre des Sozialamtes
„Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ aufgeführt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsstandards ist eine Erklärung zur Selbstver-
pflichtung der Betreuungsanbieter, die den Vertragspartnern bei Abschluss des Betreu-
ungsvertrages mit den Qualitätskriterien überreicht wird. Kerninhalt dieser Erklärung ist
die Voraussetzung zum Erhalt der Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Le-
bensführung. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens sichern alle in dieser Form konzi-
pierten Wohn- und Betreuungsangebote die individuelle Auswahl von Anbietern ambu-
lanter Pflegeleistungen zu. Ebenso können die Mieterinnen und Mieter durch mehrheit-
lichen Beschluss Dienstleister für die allgemeinen Betreuungsangebote auswählen.
Darüber hinaus werden wesentliche Vorgaben zu Wohnraum und Wohnumfeld, „Rund
um die Uhr Betreuung“, Anforderung an das Personal des Betreuungsanbieters und den
Kosten insgesamt beschrieben.
Die Broschüre bietet zugleich einen Überblick zu bestehenden und geplanten Angebo-
ten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen in
Münster. Die Qualitätsstandards sind allen Interessierten bei der Auswahl einer Wohn-
gemeinschaft behilflich. Sie dienen außerdem Anbietern und Initiatoren als Richtschnur
für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften und sollen anhand der ge-
nannten guten Beispiele ermutigen, weitere Wohnformen für ein selbständiges und
selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.
30
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Broschüre „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ ist
im Informationsbüro Pflege erhältlich. Außerdem ist sie im Internet unter
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/Publikationen zu finden.
Pflegemarktbeobachtung
Im Rahmen der jährlichen Pflegemarktbeobachtung wurde auch für das Jahr 2008 deut-
lich, dass sich der Wettbewerb auf dem Pflegemarkt weiter verschärft. Waren vor drei
bis fünf Jahren noch eher lang anhaltende Versorgungsaufträge sowohl im ambulanten
als auch im stationären Bereich die Regel, sind es jetzt vermehrt kurzzeitige Kontakte
beziehungsweise Aufenthalte. Professionelle pflegerische Leistungen werden zuneh-
mend erst dann in Anspruch genommen, wenn die häusliche Versorgung durch Famili-
enangehörige an ihre Belastungsgrenze stößt.
Nicht zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Betreuungs- und Hauswirt-
schaftskräften in Privathaushalten, teilweise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche
Anteile an grundpflegerischen Aufgaben übernommen. Es ist zu erwarten, dass soge-
nannte privat organisierte Hilfen in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Die-
sem Trend ist durch passgenaue Versorgungsarrangements zu begegnen, die durch
zur Verfügung stehende familiäre Ressourcen, ehrenamtliche Angebote, wie beispiels-
weise die Stadtteilinitiative „Von Mensch zu Mensch“ sowie professionelle hauswirt-
schaftliche und pflegerische Angebote sinnvoll ergänzt beziehungsweise abgestimmt
werden.
Netzwerke „Älter werden im Stadtteil“
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung beauftragte die Verwal-
tung mit Beschluss vom 16.10.2007 in zunächst zwei ausgewählten Stadtbezirken in
Münster Arbeitskreise zur Altenarbeit zu bilden. Durch die Zusammenarbeit von Profes-
sionellen, ehrenamtlich Tätigen, bürgerschaftlich Engagierten und Interessierten entste-
hen Gremien, die sich kontinuierlich über Angebote, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse
älterer Menschen im Stadtteil austauschen.
In Hiltrup und in der nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Kreuzviertel, Buddenturm,
Aegidii, Martini, Überwasser und Dom wurden die Stadtteilnetzwerke „Älter werden in
…“, erfolgreich eingerichtet. Für weitere Arbeitskreise sind die Stadtteile Gremmendorf /
Angelmodde und Coerde vorgesehen. Die Initiierung der Arbeitskreise erfolgt in enger
Abstimmung mit der Seniorenvertretung Münster.
Neben Anbietern seniorenspezifischer Dienstleistungen sind auch Vertreter der Kom-
munalpolitik, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und alle Interessierten in den Stadt-
teilen aufgefordert, die Bedarfslage älterer Menschen vor Ort wahrzunehmen um ein
wohnortnahes Angebot für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Dabei
sollen die Herausforderungen des Wandels in der Altersstruktur in den einzelnen Stadt-
teilen aufgenommen und die Stärken und Schwächen eines Viertels mit Blick auf die
Angebote der Altenhilfe dargestellt werden. Die daraus resultierenden Handlungs-
schwerpunkte werden von den Akteuren im Stadtteil aufgegriffen und vor Ort umge-
setzt.
31
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Aufgabenfelder der Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“
• Bestandsaufnahmen der Altenhilfeangebote im Stadtteil
• Ermittlung und Analyse von Bedürfnissen älterer Menschen
• Herstellen von Infrastruktur und Netzwerk , um eine selbstbestimmte Lebensführung
bis in hohe Alter zu ermöglichen
• Integrative und generationsübergrei fende Wahrnehmung aller Altersfragen
• Entwicklung von notwendigen und nachhaltigen Projekten
• Aufbau und kontinuierliche Pflege einer Informationsplattform durch eine nutzer-
freundliche Internetdarstellung sowie eine Broschüre
6.3.2 Pflegekonferenz
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel,
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und
komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen in Münster zu gewährleis-
ten.
In 2008 haben, wie in den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonferenz“
festgeschrieben, zwei Sitzungen im Frühjahr und Herbst stattgefunden. Wie auch in den
vorangegangen Jahren, nehmen die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pflegeeinrich-
tungen, der Pflegebericht, die Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie der Bericht zu
den Einstufungen des Medizinischen Dienstes einen essentiellen Stellenwert in der Be-
ratungsarbeit der Pflegekonferenz ein.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Bearbeitung von Schwerpunktthemen durch Ar-
beitsgruppen der Pflegekonferenz die „Qualitätsstandards zu ambulant betreuten
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ und die „Handlungsempfehlungen zur
Umsetzung einer kultursensible Altenpflege für Münster“ der Konferenz präsentiert wor-
den.
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz sowie die Ergebnisse der Arbeits-
gruppen können auf den Internetseiten des Sozialamtes eingesehen werden.
6.3.3 Informationsbüro Pflege
Die Aufgaben des Informationsbüros gliedern sich in die Pflegeberatung, die Wohnbera-
tung und die Hilfen beim Umzug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen.
Zielgruppen der Pflegeberatung sind Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedroh-
te jeden Alters und ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und
professionelle Helferinnen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten Pflegebereich
und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
32
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Pflegeberatung
• umfasst die persönliche oder telefonische Beratung
• fragt nach freien Betreuungs- und Pflegekap azitäten im häuslichen, teilstationären
und stationären Bereich
• hält aktuelles Info rmationsmaterial vor
• bietet Vorträge und Veranstaltungen an
• kooperiert mit allen Anbietern und Einrichtungen im Pflegebereich
• koordiniert Angebote
Die im Jahr 2007 eingeführte Erweiterung des Beratungsangebotes um die Möglichkeit
der Terminberatung innerhalb oder außerhalb der regulären Sprechzeiten oder eines
Hausbesuches hat sich etabliert. Die Angebote werden stärker genutzt, während die
Kontakte in der allgemeinen Sprechzeit abnehmen.
Die Gesamtzahl der Klientenkontakte lag im Jahr 2008 bei 3.364 und zeigt damit eine
weiterhin sinkende Tendenz. Qualitativ ist jedoch zunehmend eine Veränderung in
Richtung Beratungsintensität zu beobachten. Dabei stiegen im Jahr 2008 im Vergleich
zum Vorjahr die Erstkontakte (neue Ratsuchende) insbesondere bei den Terminbera-
tungen und den Hausbesuchen, während Wiederholungskontakte generell gesunken
sind.
Ein Klientenkontakt kann eine Beratung, eine Kapazitätenabfrage, ein Kapazitätenan-
gebot und die Ausgabe von Informationsmaterial sein. Bei 3.364 Klientenkontakten
wurden 100 Beratungen mehr erbracht als im Vorjahr. Einen Einbruch gab es dagegen
bei Nachfragen und Angeboten zu Kapazitäten. Dies galt insbesondere für die stationä-
re Versorgung.
Die Anzahl der persönlichen Kontakte ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr gestie-
gen. Kurzkontakte haben weiter abgenommen zugunsten von länger dauernden. Insge-
samt wird Beratung immer persönlicher und intensiver, dauert länger und berührt meh-
rere Themen.
Vorherrschende Themen in der Beratung bleiben die Fragen zur häuslichen Versor-
gung. Nochmals steigend sind auch Fragen zur Finanzierung, vor allem bei vorliegen-
den Behinderungen und Überlastung der Pflegeperson. Deutlich gesunken sind erneut
Fragen zur Heimaufnahme.
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Informationsbüro Pflege Schulungen
durch, hält Vorträge und stellt auf Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsange-
bot vor.
Nähere Informationen zur Pflegesituation in Münster können dem Pflegebericht 2008
des Sozialamtes entnommen werden, der im Internet auf der Homepage des Sozialam-
tes unter Publikationen abgerufen werden kann.
33
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, Informationsmaterial
sowie im Rahmen von Angeboten für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträ-
ge mit Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Hausnotrufsysteme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung
von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenfliesen im Bad, über Hilfs-
und Pflegehilfsmittel vom Handgriff in der richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis
zur bodengleichen Dusche.
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus schwerpunktmäßig die Analyse
der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfslage, die Beratung zu
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung individueller Lösungs-
möglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere von Menschen mit ein-
geschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personenkreis wurden im Jahr
2008 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau- und Anpassungsmaß-
nahmen in insgesamt 45 Fällen durchgeführt (ungefähr ein Drittel aller Hausbesuche).
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Diagnoseangeboten für Betroffene und
Angehörige aus dieser Personengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Ko-
operationsabsprachen mit den existierenden Institutionen und Beratungsstellen in den
betreffenden Fällen regelmäßig durchgeführt und weiter ausgebaut.
Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch Informationen und Unterstüt-
zung zur Klärung von Finanzierungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpas-
sungsmaßnahmen im Wohnungsbestand.
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2008 auf erneut gestiegenem Niveau nachge-
fragt. Im Jahr 2008 sind die telefonischen Anfragen und Informationsgespräche im
Rahmen der Sprechzeiten im Büro signifikant von 1.115 im Jahr 2007 auf 1.862 ange-
stiegen. Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen wurden 160 Beratungen und
Begleitungen (2007: 144) durchgeführt.
Dabei wurden in 93 Beratungs- und Begleitungssituationen die Leistungen der Wohnbe-
ratung durch Frauen und in 67 Fällen durch Männer in Anspruch genommen.
Tabelle 21
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung
Alter in Jahren Anzahl der Personen
bis 10 keine
11 bis 20 3
21 bis 40 9
41 bis 64 30
65 bis 70 19
71 bis 74 15
75 bis 80 35
81 und älter 49
34
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die insgesamt 160 Beratungen zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen betref-
fen in 88 Fällen Einpersonenhaushalte, in 61 Fällen Zweipersonenhaushalte, in 8 Fällen
Dreipersonenhaushalte und lediglich in 3 Fällen lebten in den betreffenden Haushalten
mehr als 3 Personen.
Die 88 allein lebenden Personen waren in 64 Fällen weiblich und nur in 24 Fällen männ-
lich.
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vorstellung des Angebotes der Wohn-
beratung und zur Darstellung der Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt
18 Veranstaltungen von durchschnittlich 2 Stunden Dauer vor unterschiedlichen Perso-
nenkreisen durchgeführt.
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen in der Zeit vom
20. bis 24.08.2008 eine Projektwoche zum Thema „Wohnen im Alter“ durchführt. Insge-
samt 10 Einzelveranstaltungen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung rund um
das Thema „Wohnen im Alter“ wurden während der Veranstaltungswoche angeboten.
Das Amt für Wohnungswesen bietet als Kooperationspartner des Informationsbüros
Pflege Hilfen beim Umzug an; ein Beratungsangebot für Menschen, die wissen möch-
ten, wie ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen
sich anbieten und welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei
der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen Angelegenheiten rund um
das Thema „Mietwohnung“, bei der Erledigung von An- und Ummeldungen und bei der
Vorbereitung des Umzuges können die Betroffenen beim Amt für Wohnungswesen Un-
terstützung bekommen.
6.3.4 Heimaufsicht
Die Heimaufsicht der Stadt Münster war im Jahr 2008 für 128 Einrichtungen bezie-
hungsweise Teile von Einrichtungen mit insgesamt 4000 Plätzen zuständig. Zwar waren
die Platzzahlen leicht rückläufig, die Zahl der Einrichtungen ist aber um 5 gestiegen.
Dies ist auf die Dezentralisierung im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Be-
hinderungen zurückzuführen.
Im Jahr 2008 (Stichtag 31.12.2008) gab es in Münster 30 vollstationäre Pflegeeinrich-
tungen sowie 13 Einrichtungen der Tagespflege beziehungsweise solitäre Kurzzeitpfle-
ge. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten insgesamt 2406 Menschen be-
treut werden. In der solitären Kurzzeitpflege wurden 96 Plätze vorgehalten, in der Ta-
gespflege 113.
Die beiden Hospize in Münster verfügen über insgesamt 16 Plätze.
Im Jahr 2008 wurde eine vollstationäre Einrichtung mit 80 Plätzen gebaut, die seit dem
02.01.2009 genutzt wird. Zusätzlich befindet sich eine weitere im Bau und zwei in Pla-
nung. 17 Anträge auf Abstimmungsbescheinigungen nach dem Landespflegegesetz für
geplante Umbauten beziehungsweise Neubauten wurden gestellt, von denen aber vor-
aussichtlich nicht alle in den nächsten Jahren umgesetzt werden können. Hintergrund
der zahlreichen Baumaßnahmen ist die Tendenz, die Zahl der Doppelzimmer zuguns-
ten von Einzelzimmern zu reduzieren.
35
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
In der Stadt Münster existieren elf Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Men-
schen. Aufgrund der jeweiligen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen
werden diese von der Heimaufsicht begleitet. Die Qualitätsstandards beziehen sich zum
einen auf den Wohnraum und das Wohnraumumfeld sowie die „Rund-um-die-Uhr“-
Betreuung. Im Hinblick auf den Wohnraum und das Umfeld muss sich die Gestaltung an
den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientieren. Ausreichend bemessener
Wohnraum ist vorzuhalten sowie eine Platzierung in einem geeigneten Wohnumfeld,
das beispielsweise über Einkaufsmöglichkeiten verfügt.
Die „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung soll sicherstellen, dass Unterstützungsleistungen
erbracht werden können, die ergänzend zu den noch vorhandenen Kompetenzen der
Betroffenen und den Hilfestellungen der Angehörigen notwendig sind. Dazu gehören die
hauswirtschaftliche Versorgung, die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie die
soziale Betreuung. Grund- und behandlungspflegerische Leistungen sind nicht Bestand-
teil des „Rund-um-die-Uhr“-Betreuungsangebotes.
Im Jahr 2008 gab es personelle Veränderungen. Neben 1,5 Verwaltungskräften wird
das Team der Heimaufsicht seit Juli 2008 durch eine Pflegefachkraft (0,5 Stellen) kom-
plettiert. Dadurch konnten auch verstärkt Prüfungen bezüglich der Pflegequalität durch-
geführt werden.
Die Heimaufsicht hat im Jahr 2008 82 Prüf- und Beratungsbesuche durchgeführt. Wie in
den vergangenen Jahren, so stellte sich auch in diesem Berichtszeitraum die Betreu-
ungs- und Versorgungssituation der Menschen in den Einrichtungen in Münster insge-
samt positiv dar.
Unangekündigt waren 33 Prüf- und Beratungsbesuche. Teilweise hat die Heimaufsicht
turnusgemäß geprüft, teilweise fand die Prüfung statt, weil Beschwerden vorlagen.
Das Heimgesetz schreibt vor, dass mindestens 50 % des Personals über eine Fach-
kraftausbildung verfügen müssen. Die Vorhaltung dieser Fachkraftquote wird regelmä-
ßig von der Heimaufsicht überprüft. Im Altenpflegebereich beträgt die Quote 67,1 %
(Vorjahr: 67,2 %). Nahezu identisch geblieben ist die Fachkraftquote im Bereich der
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 2007 betrug die Quote 73,5 %, 2008
lag sie bei 73,4 %. Auch bezüglich der Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurde
die geforderte Quote von 50 % weit überschritten. Sie lag hier bei 93,4 %. In den beiden
Hospizen wurde sogar mit 93,67 % Fachpersonal gearbeitet.
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Personals von dem durch Pflegesätze
refinanzierten Personal wurden im Jahresverlauf nicht festgestellt.
Im Rahmen ihres Beratungsauftrages beantwortete die Heimaufsicht häufig Nachfragen
bezüglich der Heimmitwirkung und der Heimverträge sowie hinsichtlich durchgeführter
Fixierungen.
Beschwerden betrafen oft den Bereich der Hygiene sowie Kommunikationsschwierigkei-
ten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Objektiv grobe Verstöße waren nicht zu
verzeichnen. Bei Schwierigkeiten zwischen Angehörigen und dem Personal der Einrich-
tungen konnte die Heimaufsicht häufig vermittelnd tätig werden.
36
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Im Rahmen des Projekts „Heimbeiräte stärken“ hatte die Heimaufsicht eine begleitende
Aufgabe. So konnten Ehrenamtliche an verschiedene Pflegeeinrichtungen vermittelt
werden, um so erste Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohnern zu knüpfen. Das Ziel,
Heimbeiräte in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde dabei nicht außer Acht gelassen.
Am 10.12.2008 trat das Wohn- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft,
dessen Umsetzung ab 2009 vorzunehmen ist. Einzelheiten zu diesem Gesetz sind un-
ter Nummer 17.1 dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
6.3.5 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können.
1.232 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2008 in Münster Hilfe zur Pflege, davon
493 häusliche Pflege und 739 Pflege in stationären Einrichtungen.
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1081 Personen von der Stadt Münster finanziert, während
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 151 Personen Kostenträger ist.
Während im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster die Anzahl der
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 26,5 % gestiegen ist, ist die Zahl
der Leistungsberechtigten, die stationäre Pflege erhielt, um 2 % zurückgegangen.
Ursache für die Fallzahlsteigerung im Bereich der ambulanten Pflege ist unter ande-
rem, wie bereits unter 6.1 dargestellt, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes
(BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007 entschieden, dass die Kosten
für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsi-
cherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, sondern dass es sich dabei um Hil-
fe zur Pflege handelt. Ab dem Jahr 2008 erhalten auch Leistungsberechtigte, die keine
pflegerischen Hilfen sondern ausschließlich Unterstützung im Bereich der Hauswirt-
schaft benötigen, Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der anspruchsberechtigte Personen-
kreis ist durch diese höchstrichterliche Rechtsprechung erheblich erweitert worden.
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, sofern Leistungsansprüche gegen-
über einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind.
37
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
38
Tabelle 22
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster
(ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen
Personen
insgesamt
davon
außerhalb von Einrichtungen
davon
in Einrichtungen
31.12.2006 953 333 620
31.12.2007 996 366 630
31.12.2008 1.081 463 618
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 151 Personen Hilfe zur Pflege zu
Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle 23
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)
örtlicher und überörtlicher Träger
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E. 15
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.16
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2006 1.085 225 130 518 212
31.12.2007 1.127 252 138 529 208
31.12.2008 1.232 307 186 520 219
15 außerhalb von Einrichtungen
16 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
39
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger stellen sich
wie folgt dar:
Tabelle 24
Ausgaben und Einnahmen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren
in Euro
Ausgaben
2006
Ein-
nahmen
2006
Ausgaben
2007
Ein-
nahmen
2007
Ausgaben
2008
Ein-
nahmen
2008
i. E.17 7.260.208 1.706.122 7.128.820 1.010.887 7.054.054 676.663
a. v. E.18 2.003.294 14.062 2.341.684 29.561 2.473.048 39.762
Summe 9.263.502 1.720.184 9.470.504 1.040.448 9.527.102 716.425
Netto-
ausgaben 7.543.318 8.430.056 8.810.677
Die deutlich erhöhten Einnahmen bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im Jahr 2006
haben ihren Grund in einer einmaligen „Wohngelderstattung für Heimbewohner“ auf-
grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003, das im Neunten
Änderungsgesetz zum Wohngeldgesetz umgesetzt wurde. Im Jahr 2006 wurden die
angemeldeten Erstattungsansprüche befriedigt.
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen
Nach Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhilfe
verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaßnah-
men für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationären
Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld).
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind.
17 in Einrichtungen
18 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die zwischen den Jahren 2001 und 2008 Pflegewohngeld erhalten haben,
zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 25
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld
insgesamt und nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
01.12.2001 1.039
01.12.2002 1.057
01.12.2003 780
01.12.2004 766 608 158
01.12.2005 790 629 161
01.12.2006 749 592 157
01.12.2007 781 627 154
01.12.2008 750 595 155
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist seit einigen Jahren relativ stabil und kor-
respondiert mit der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der stationären Pflege.
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in den Jahren 2001 – 2008 folgender-
maßen dar:
Tabelle 26
Ausgaben für Pflegewohngeld in den Jahren 2001 bis 2008
in Euro
Jahr Ausgaben
2001 5.030.096
2002 5.191.786
2003 4.356.038
2004 3.968.249
2005 4.246.554
2006 4.214.220
2007 4.459.161
2008 4.440.649
40
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2008 gegenüber
dem Vorjahr um einen erhöht geändert. Die Fördersumme ist moderat gestiegen.
Tabelle 27
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2004 2005 2006 2007 2008
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 27 28 25 25 26
Fördersumme
ambulante Dienste 635.870 608.965 620.033 622.056 646.717
Für die 7 geförderten Tagespflegeeinrichtungen und die 17 Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen-/plätze wurden im Jahr 2008 Aufwendungszuschüsse in Höhe von 354.218 Euro
erbracht.
Tabelle 28
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2004 2005 2006 2007 2008
Anzahl geförderter
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7
Anzahl geförderter
Kurzzeitpflegeeinrichtungen /
-plätze
4 4 7 15 17
Fördersumme
Tagespflege- und Kurzzeit-
pflegeeinrichtungen
197.250 216.015 255.265 358.130 354.218
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze
gewährt.
41
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf (ehemalige Fürsorgestelle) sind beim Sozialamt in einer Organisations-
einheit gebündelt.
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be-
hinderungen von hier betreut.
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
eine wichtige finanzielle Maßnahme.
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben
in den Themenfeldern
• Koordinierung der Maßnahmen und Planu ngen, die die Anliegen von Menschen mit
Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und
andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen,
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Information sarbeit, Erstellen von Broschüren und
Faltblättern; Initiierung von und Beteiligung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat auch 2008 darauf hingewirkt, dass
die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
umgesetzt werden. Dazu gehörte unter anderem die Mitwirkung an der barrierefreien
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster sowie an der barrierefreien Gestaltung von
Veranstaltungen (unter anderem Tag des offenen Denkmals). Diese und weitere The-
men wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der
Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie Behindertenvereinen bear-
beitet.
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2008 in Kooperation mit
dem Gesundheitsamt erstmalig die Broschüre „Barrierefreie Praxen in Münster“ he-
rausgegeben. Ferner hat die Koordinierungsstelle an der Aktualisierung des Stadtplans
für Menschen mit Behinderungen (Neuauflage April 2008) und der Erarbeitung eines
Konzeptes für die Aktualisierung des KOMM-Projektes mitgewirkt.
42
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
KOMM (www.muenster.de/komm) ist eine Internetplattform für Menschen mit Behinde-
rungen, die unter anderem Daten zur barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen in
Münster enthält. Mit finanzieller Unterstützung der Hüfferstiftung und unter Einbezie-
hung mehrerer Kooperationspartner soll der KOMM-Internetauftritt überarbeitet werden
(unter anderem barrierefreie Gestaltung, nutzerfreundlichere Struktur der Datenbank).
Die neue Internetseite wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 fertig sein.
Zu den Aufgaben gehörte auch weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für
Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des
Forschungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle
Hilfe aus einer Hand“. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde
im September 2008 die zweite Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen – Be-
darfs- und Strukturplanung für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ durch-
geführt. In Kooperation mit der Regionalkonferenz hat die Behindertenbeauftragte der
Stadt Münster die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit geistiger Entwicklung erarbeitet (Beschlussvorlage an den
Rat V/0900/2008) und erste Umsetzungsschritte initiiert.
Im Stadtteil Handorf hat die Behindertenbeauftragte eine Sprechstunde und einen In-
formationsnachmittag angeboten sowie einen Rundgang zur Barrierefreiheit organisiert.
6.4.2 Kommission zur Förderung der Inte gration von Menschen mit Behinderun-
gen
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB)
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen be-
ziehungsweise im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner initi-
iert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation behinder-
ter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die Fach-
ausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
• Wohnen, Pflege, Betreuung
• Integration in das Erwerbsleben
• Integration in Sport, Freize it, Kultur und Weiterbildung
• Stadtplanung und Verkehr
Im Jahr 2008 hat die KIB sieben Mal getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils
zwischen 3 und 13 Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie darüber hinaus mit
Schwerpunktthemen all ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die
weitere Umsetzung gegeben.
43
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Ein Schwerpunktthema war die barrierefreie Gestaltung der Schwimmbäder in Münster.
Zu diesem Thema wurde 2007 eine Arbeitsgruppe gebildet, die für die zur Sanierung
anstehenden Bäder ausgehend von Ortsterminen und/oder einer Vorstellung der Pla-
nungen Anregungen gegeben hat. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich unter
anderem auch mit der barrierefreien Gestaltung des Preußenstadions, der Berücksich-
tigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und dem Ein-
zelhandelskonzept Münsters beschäftigt. Die KIB hat ferner angeregt, das Prinzip des
„Design für alle“ (Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestalteten Lebensbereiche für
alle Menschen) als Leitlinie in das Handlungskonzept „Demografischer Wandel in Müns-
ter“ aufzunehmen.
Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenvereine und –verbände sowie Selbsthilfe-
gruppen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen
Sitzung ein. Das Schwerpunktthema der gemeinsamen Sitzung in 2008 lautete: Selb-
ständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfen aus einer Hand – Vor-
stellung des Abschlussberichtes und der Einschätzungen zur Entwicklung in Münster
2003-2007.
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.
2008 hat die Fachstelle 102 Betriebsbesuche durchgeführt (145 in 2007 – Zahl ohne
Besuche des Integrationsfachdienstes, der bis 31.07.2007 zur Fachstelle gehörte). Die
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Informationsständen in der Stadtbücherei
und Sprechstunden im Gesundheitshaus fortgesetzt.
Die Zahl der Kündigungen ist mit 127 (darunter 55 Kündigungen von schwerbehinderten
Frauen) im Vergleich zum Vorjahr mit 63 Kündigungen deutlich angestiegen. Die Zahl
der geförderten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei
129 (darunter 57 Förderungen für Frauen) und entspricht in etwa dem Niveau des Vor-
jahres (133).
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Be-
hinderte Menschen im Beruf im Jahr 2008 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0083/2009).
6.4.4 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden.
Diese werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst
kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungs-
anbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertre-
ten. Der Fahrdienstbeirat hat im März 2008 getagt. Die Anregung des Beirates, ein
Merkblatt mit Hinweisen zu den Beschwerdemöglichkeiten zu erstellen und 2008 an alle
Nutzerinnen und Nutzer zu verschicken, wurde umgesetzt.
44
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Am 31.12.2008 waren 402 Menschen mit Behinderungen (darunter 280 Frauen) be-
rechtigt, das Angebot zu nutzen. Ungefähr 51 % der Berechtigten zahlt die Eigenbeteili-
gung. Es wurden 14.236 Fahrten durchgeführt (15.350 in 2007), darunter 5.801 Fahrten
(41 %), für die eine Eigenbeteiligung zu zahlen war.
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl vor
Einführung der Eigenbeteiligung um rund 25 % zurückgegangen.
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehin-
dertenausweise
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.
Im Jahr 2008 gingen in Münster rund 2.300 Erstanträge auf einen Schwerbehinderten-
ausweis und 3.200 Änderungsanträge ein. Hinzu kam die Bearbeitung von 1.700 Nach-
prüfungen, 1.160 Widersprüchen und 3.560 Verlängerungsanträgen.
Durch den Umzug und die Neuorganisation erhöhte sich die Bearbeitungsdauer zu-
nächst vorübergehend auf etwa vier Monate. Die Probleme konnten jedoch rasch besei-
tigt werden, so dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis in der Regel nach
zirka drei Monaten ausgestellt werden kann.
6.4.6 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr.
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe
an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen
oder zu sichern.
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungs-
hilfe. Allerdings gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung
des 65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für
die stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr voll-
endet und vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaftsverbandes bekom-
men haben.
45
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
46
Am 31.12.2008 bezogen insgesamt 168 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen und 14 Menschen erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei der
ambulanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber dem
Vorjahr erneut stark gestiegen und zwar um 33 %. Die Entwicklung der ambulanten
Eingliederungshilfe in den letzten drei Jahren zeigt die deutliche Zunahme dieser Leis-
tung:
Tabelle 29
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen
Personen insgesamt davon a. v. E.
19 davon i. E.20
31.12.2006 104 91 13
31.12.2007 140 126 14
31.12.2008 182 168 14
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen und umfassen unter ande-
rem Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädagogisches Reiten, Musiktherapie,
Autismusambulanz und heilpädagogische Familienhilfe.
Ab 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Leis-
tungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 SGB
IX in Verbindung mit der Budgetverordnung.
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB
XII), dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln.
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der
Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
Zurzeit erhalten drei Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Ursächlich für die geringe Zahl der Leistungsberechtigten, die diese
Form der Leistung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der Leistungsbe-
rechtigten von Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und deren Leistun-
gen sich oft nicht für ein Budget eignen und zum anderen, dass diese Form der Leis-
tung noch weitgehend unbekannt ist.
19 außerhalb von Einrichtungen
20 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
47
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 30
Ausgaben der Eingliederungshilfe
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Leistungsarten und Jahren
in Euro
2006 2007 2008
a. v. E.
21
i. E. 22 a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Medizinische
nd 0 1.387 0 2.426Rehabilitation,
orthopädische u
andere Hilfsmittel
0 2.051
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
91.538 0 105.757 0
249.384 0
Hilfe zu einer
244.281 0 389.763 0angemessenen
Schulausbildung
486.820 0
Sonstige
Eingliederungshilfe 51.444 0 36.241 33.886
62.221 36.562
Andere Leistungen
zur Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
0 529.882 0 486.227
63 472.899
Summe 387.263 531.269 531.761 522.539 798.488 511.512
Summe
a. v. E. und i. E. 918.532 1.054.300 1.310.000
7 Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
n
Im Jahr 2008 waren die Unterhaltsansprüche von 3.938 Bedarfsgemeinschaften (2007:
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
gehört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für
den Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wen
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt zunächst für
die Dauer von zwei Jahren vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geltend ge-
macht.
4.270 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten
Personen belief sich per 31.12.2008 auf 5.256.
21 außerhalb von Einrichtungen
22 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Unterhaltsbeiträgen wie
folgt dar:
Tabelle 31
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB
II (ohne den Anteil der Bundesagentur für Arbeit) 308.503 515.920 453.701
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII
sowie Altfälle nach BSHG 289.967 327.753
282.741
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen sowie Eingliederungshilfe 291.762 282.758
251.496
Unterhaltsvorschussgesetz 507.203 630.878 629.283
Summe 1.397.435 1.757.309 1.617.221
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamteinnahmen belie-
fen sich im Jahr 2008 auf 854.899 Euro.
Die für die Jahre 2007 und 2008 aufgeführten Einnahmen bezüglich des Unterhaltsvor-
schussgesetzes enthalten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien realisierten Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung tech-
nisch nicht möglich ist.
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII im Jahr
2008 Minderausgaben verzeichnet werden.
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.2006 für den Bereich der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende keine Auswertung der angerechneten Beträge mehr mög-
lich. Für das Jahr 2008 können Angaben gemacht werden.
48
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar:
Tabelle 32
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II (2006: bis 31.07). 1.045.005 Keine Angaben 2.089.740
Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII 397.372 352.357
373.722
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 78 Titel (2007: 118 Titel) erstritten. Der Rückgang ist
darauf zurückzuführen, dass zuvor in einer Vielzahl von reinen UVG – Fällen, die seit
dem 01.03.2008 nicht mehr von der Fachstelle bearbeitet werden, eine Titulierung er-
folgte.
8 Wirtschaftliche Leist ungen für Asylsuchende
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein eigenes
Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in der Regel das
Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde inzwi-
schen mehrfach geändert, zuletzt am 28.09.2008. Die Höhe der Leistungen ist jedoch
seit dem Jahr 1993 unverändert.
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Zum Jahresende 2007 erhielten in Deutschland rund 153.000 Personen Regelleistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um zirka 20 % zurückgegangen Seit Be-
stehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) ist damit die höchste Veränderungsra-
te gegenüber dem Vorjahreswert und insgesamt der niedrigste Empfängerstand festzu-
stellen. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen verzeich-
net; seitdem ist die Zahl der Leistungsberechtigten rückläufig.
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im
Jahr 2007 bei insgesamt 1,03 Milliarden Euro, dies entspricht einem Rückgang um zirka
11 % gegenüber dem Vorjahreswert. Der größte Teil der Bruttoausgaben wurde mit
0,75 Milliarden Euro für Regelleistungen aufgewandt. Für besondere Leistungen wur-
den im Jahr 2007 rund 0,28 Milliarden Euro ausgegeben.
Die Zahlen für das Jahr 2008 sind noch nicht veröffentlicht.
49
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte, in denen Leistungen nach dem
AsylbLG gezahlt wurden, am 31.12.2008 auf 367 und lag damit im Vergleich zum glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um 25 % niedriger. Die Anzahl der Personen ist um 295
auf 740 gesunken.
In 24 von diesen Fällen wurden für 34 Personen aufgrund der gesetzlichen Vorausset-
zungen Leistungen analog zu Leistungen nach dem SGB XII gewährt.
Tabelle 33
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht
Haushalte
insgesamt
Personen
insgesamt
davon
weiblich
davon
männlich
31.12.2003 563 1.476 741 735
31.12.2004 604 1.517 770 747
31.12.2005 667 1.530 731 799
31.12.2006 636 1.413 657 756
31.12.2007 491 1.035 480 555
31.12.2008 367 740 329 411
Tabelle 34
Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsbeziehende Personen nach Altersgruppen
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 10
davon
10 bis
unter 18
davon
18 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
ab
65
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
50
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
8.3 Finanztableau
Tabelle 35
Asylbewerberleistungsgesetz
Ausgaben nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Leistungen analog BSHG /SGB XII 460.714 395.974 255.394
Grundleistungen 4.773.987 4.117.824 2.709.029
Leistungen bei Krankheit 1.739.400 1.595.404 1.046.714
Arbeitsgelegenheiten 39.998 32.303 29.307
Sonstige Leistungen 91.970 80.987 71.683
Summe Ausgaben 7.106.069 6.222.492 4.112.127
Tabelle 36
Asylbewerberleistungsgesetz
Einnahmen nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Erstattung vom Land 1.508.631 813.789 673.040
Sonstige Einnahmen 84.145 101.948 159.117
Summe Einnahmen 1.592.776 915.737 832.157
Tabelle 37
Asylbewerberleistungsgesetz
Nettoausgaben nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Nettoausgaben 5.513.293 5.306.755 3.279.970
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgaben im AsylbLG weiter zurückgegan-
gen. Allerdings wurden deswegen auch die Erstattungen des Landes NRW reduziert, so
dass die Nettoentlastung geringer ausfällt als der Ausgabenrückgang.
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Die im Jahre 2007 geschaffene Bleiberechts- beziehungsweise Altfallregelung, wonach
langjährige geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltser-
laubnis erhalten, hatte große Auswirkungen für den Personenkreis. Viele Ausländer er-
füllten die Voraussetzungen, so dass dadurch die Fallzahl der Leistungsberechtigten
nach dem AsylbLG im Laufe des Jahres deutlich reduziert wurde.
51
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Stadt Münster befindet sich jedoch seit November 2008 wieder in der Aufnahme-
pflicht, so dass die Fallzahl gegen Ende des Jahres 2008 stagnierte.
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten rund 35 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration und
Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen.
Im Jahr 2008 hat das Netzwerk, wie in der Geschäftsordnung festgelegt, zwei Plenums-
sitzungen und jeweils vier Sitzungen der Arbeitsgruppen Soziale Integration und Spra-
che/Bildung durchgeführt.
Schwerpunkte der Arbeit waren im Berichtsjahr die Entwicklung des Internetauftritts, die
Wahlen der Sprecherinnen und Sprecher des Plenums, die Vorstellung verschiedener
Projekte sowie der Austausch zu den Arbeitsinhalten der einzelnen Akteure im Netz-
werk. Die beiden Arbeitsgruppen beschäftigten sich insbesondere mit der Umsetzung
des Migrationsleitbildes und den Themen „Integration durch Stadtteilarbeit“, „Jugendge-
richtshilfe bei der Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ und „Interkulturel-
le Wochen 2008“. Darüber hinaus informierte sich das Netzwerk über Projekte ver-
schiedener Träger respektive daraus gewonnener Erkenntnisse.
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die
Koordination aller Schnittstellen.
9.2 Förderangebote für In itiativen im Feld Migration / Integration
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr.
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind.
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster und deren Aktivitäten sich überwie-
gend auf das Stadtgebiet Münster richten.
52
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Die Zuschüsse können für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Aktivitä-
ten, projektbezogene Honorarkosten, Miet- und Betriebskosten sowie einmalige Kosten
im Zusammenhang mit den Veranstaltungen bewilligt werden. Zu den in 2008 geförder-
ten 14 Vereinen und Initiativen gehören auch zwei neue, ein afrikanischer und ein russi-
scher Verein.
Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Bericht über die Förderinhalte und das Fördervo-
lumen vorgelegt.
9.3 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen
Im Jahr 2008 hat die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland erstmals nach Jahren
wieder zugenommen (2007: 19.164; 2008: 22.085). Dies ist auch ein Grund, warum die
Stadt Münster wieder Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufnehmen muss.
Insgesamt wurden in 2008 in Münster 104 Personen aufgenommen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen
ist zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies
gilt auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG.
Jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen GUS werden in einer Über-
gangseinrichtung im Stadtbezirk West untergebracht.
Tabelle 38
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster
in den Jahren 1998 bis 2008
Jahr Anzahl der Flüchtlinge
1998 535
2000 749
2002 264
2003 198
2004 285
2005 130
2006 85
2007 76
2008 104
53
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Wegen der großen Zahl der Personen, die aufgrund der Bleiberechts beziehungsweise
Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, ging die Zahl der Unterbrin-
gungen in den Übergangsheimen trotz steigender Aufnahmezahl auf 461 Personen zu-
rück
Tabelle 39
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen
nach Jahren
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen
1998 998 998
2000 1.335 1.128
2002 1.186 960
2003 984 715
2004 967 729
2005 1.002 668
2006 830 594
2007 758 518
2008 763 461
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
Auch die allgemeine Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird si-
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden an die
zuständigen Betreuerverbände in den Einrichtungen vermittelt. Auch nach dem Umzug
in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis in der Regel einer weiteren Betreu-
ung.
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblem en und Kriseninterventionen
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen
• Gemeinwesenarbeit
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders)
54
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländer noch länger in den Übergangsheimen, weil
sie keine passenden Wohnungen finden. Dann werden sie weiterhin vom Sozialdienst
für Flüchtlinge und Spätaussiedler betreut. Neben der Wohnungssuche ist die Haupt-
aufgabe die Hilfe bei der Beantragung diverser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII,
Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld).
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuungsangebotes sind, wurden entwi-
ckelt:
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung,
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen.
Im Jahr 2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen
31.714 Euro erstattet (2007: 36.760 Euro; 2006: 69.269 Euro).
9.4 Betreuung und Unterbring ung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedlern ist eine kommunale Aufgabe.
Wurden im Jahr 1998 noch insgesamt 507 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler der
Stadt Münster zugewiesen, hat sich der seit einigen Jahren andauernde Trend der rück-
läufigen Zuweisungen auch im Jahr 2008 fortgesetzt. Nach 29 zugewiesenen Personen
im Jahr 2007 wurde mit lediglich noch 2 Personen im Jahr 2008 ein absoluter Tiefstand
erreicht.
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde die letzte der Übergangseinrichtungen
für diese Zielgruppe im Jahr 2009 aufgegeben.
Sollte sich in den kommenden Jahren erneut ein kommunaler Handlungsbedarf hin-
sichtlich der wohnungsmäßigen Versorgung und sozialen Betreuung der Spätaussiedle-
rinnen und Spätaussiedler ergeben, wird zeitnah zu reagieren sein.
10 BAföG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren,
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.
55
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils
für volle Monate.
Im Jahr 2008 haben 1.078 Schülerinnen und Schüler eine Förderung erhalten (die Zahl
bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegenüber
dem Vorjahr leicht verringert (2007: 1.122; 2006: 1.089;).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 4,04 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen
werden vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Ge-
bietsrechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die Statistik des Gebietsrechenzentrums
nicht vor.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal-
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung.
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die
Kommunen sind verpflichtet unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungswei-
se zu beheben.
Im Jahr 2008 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 234 Räumungsklagen informiert.
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 159 Räumungstermine festgesetzt;
hiervon betroffen waren 46 Familien mit Kindern und 113 Haushalte ohne Kinder.
Im Berichtszeitraum wurde in 99 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der
Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB XII wur-
den in Höhe von 140.851 Euro als Darlehen gezahlt, um die Unterkunft zu sichern oder
eine vergleichbare Notlage zu beheben.
35 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz (OBG)
wurden ausgesprochen, davon 10 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 25
Fällen wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf in Anspruch genommen. Durch kontinu-
ierliche Gespräche – insbesondere mit den Wohnungsbaugesellschaften – konnten im
Jahr 2008 in insgesamt 46 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen in
Mietverträge umgewandelt werden.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2008 auf 185 (2007:
198; 2006: 216) Haushalte. Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen
517 (274 Erwachsene und 243 Kinder / Jugendliche).
Die Einstellung der Energieversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen der
Verbraucher und die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe stellen ein neues Auf-
gabenfeld für die Fachstelle dar. Hier wurden, gegebenenfalls gemeinsam mit der Ar-
beitsgemeinschaft Münster und sonstigen Transferleistungsträgern, Finanzierungsmo-
dalitäten mit den Energieversorgern abgestimmt.
56
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern
können, ist besondere Bedeutung beizumessen.
In der Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten
Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und den evangeli-
schen Beratungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundla-
ge von abgestimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungs-
bedarfe ein Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steue-
rung und Finanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.
In der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 wurden auf der Grundlage der vertraglichen
Vereinbarungen insgesamt 192 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf
belief sich auf ca. 145.000 Euro.
Die existenzsichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden in
der Außenstelle des Sozialamtes / der Arbeitsgemeinschaft Münster im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2008 haben dort insgesamt 3.029 Personen
nach Sozialleistungen nachgesucht; davon waren 1.669 Personen leistungsberechtigt.
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca. 495.000 Euro.
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte – und die sich daraus ergebende Proble-
matik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen,
wird als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kom-
menden Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen
Wohnungslosenhilfe betreffen die Themen „ Migranten in der Wohnungslosenhilfe –
Wirtschaftliche Hilfeleistungen und Unterbringungsverpflichtungen“ sowie „alte und pfle-
gebedürftige Wohnungslose / Schaffung von Unterbringungs- und Betreuungskonzep-
ten“.
12. Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Im Jahr 2008 nahmen 541 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. 58 % der ratsuchenden Personen waren 40 Jahre und älter. Der
Anteil der Single-Haushalte lag etwa bei 50 %. Arbeitslosigkeit als Auslöser einer indivi-
duellen Überschuldungssituation verlor zu Beginn des Jahres 2008 zunächst an Bedeu-
tung. Dies änderte sich allerdings schlagartig mit dem Einsetzen der Finanzkrise im
Spätsommer des Jahres 2008. Knapp 50 % der Ratsuchenden waren ohne Arbeits-
platz.
57
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Tabelle 40
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle
nach Jahren
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
2005 513 171 342
2006 491 222 269
2007 496 204 292
2008 541 232 309
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Thema: „Trennung / Scheidung und
Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die
Tilgung bestehender Verbindlichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Überschul-
dung.
Extrem hohe Schuldenlasten sind im Bereich der städtischen Schuldnerberatungsstelle
eher rückläufig. Rund 15 % der langfristig betreuten Schuldner haben Verbindlichkeiten
von mehr als 50.000 Euro (Vorjahr: 25 %); zwei Drittel aller Ratsuchenden zwischen
10.000 und 50.000 Euro. Auf 17 % ist dagegen der Anteil der gering Verschuldeten (bis
10.000 Euro) angewachsen. Dieser Wert korrespondiert mit der zunehmenden Bedeu-
tung von Geringverdienern, insbesondere mit Leistungsanspruch nach dem SGB II, un-
ter den Überschuldungsfällen.
In 1.053 Beratungsgesprächen, Telefonaten und E-Mail-Kontakten (2007: 1.135; 2006:
1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch gefun-
den. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto „Hilfe zur
Selbsthilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch die wöchentliche Außensprech-
stunde im Jugendinformations- und -beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind
hier Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Der drastische Konjunktureinbruch wird, insbesondere soweit er mit einem massiven
Abbau von Arbeitsplätzen einhergeht, für eine schnell steigende Nachfrage in den
Schuldnerberatungsstellen sorgen. Es ist daher zu erwarten, dass die rückläufigen
Verbraucherinsolvenzzahlen in 2008 nur ein kurzes Zwischenintermezzo bleiben.
Als Ansprechpartner stehen dem betroffenen Personenkreis die vor Ort tätigen Schuld-
nerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentrale und der Stadt
Münster zur Verfügung.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Beratungsstellen:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt
• Caritasverband Münster
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGmbH
58
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
• SKM - Katholischer Verein für so ziale Dienste in Münster e. V.
• Verbraucherzentrale Münster
• Schuldnerberatungsstelle, So zialamt der Stadt Münster
Diese sechs Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern
und Rechtsanwälten, kostenlos. Außerdem sind sie als „anerkannte Stellen“ im außer-
gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen sind unterschiedlich und hän-
gen maßgeblich von deren Personalausstattung ab.
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind nicht zu verzeichnen. Je nach
Beratungsstelle ist in der Regel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen auszu-
gehen. In den Sommerferien ist häufig eine zurückgehende Nachfrage zu verzeichnen;
besonderer Andrang herrscht stets zum Jahreswechsel.
13. Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen,
wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen,
• Nebenkostenabrechnungen,
• gravierender Wohnungsmängel,
• inakzeptabler Kündigungen sowie
• zurückzufordernder Kautionen.
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder der Arbeitsgemein-
schaft Münster einen Mieter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag
in Höhe von zurzeit 52 Euro wird vom Sozialamt übernommen.
59
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
In den Jahren 1999 bis 2008 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden:
Tabelle 41
Ausgaben für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro
Jahr Ausgaben
1999 2.045
2000 4.653
2001 5.011
2002 5.880
2003 4.499
2004 3.170
2005 3.453
2006 3.584
2007 6.136
2008 7.332
Summe 45.763
Im Jahr 2008 sind die bislang höchsten Ausgaben für Mieterberatungsscheine zu ver-
zeichnen. Die erhöhte Nachfrage ist auf die Kostensteigerungen im Bereich der Neben-
und Heizkosten zurückzuführen.
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.
14. Strukturinformationen zum Sozialamt
14.1 Umzug in ein anderes Dienstgebäude
Zum 15.02.2008 bezog das Sozialamt das komplett renovierte Gebäude an der Hafen-
straße 8. Bei der Instandsetzung des Gebäudes wurde besonderer Wert auf die Einhal-
tung der aktuellen energetischen Standards und auf eine behindertengerechte Gestal-
tung gelegt. Der Eingangsbereich ist stufenlos; Türöffner und Sprachansage im Aufzug
sind selbstverständlich.
In dem Gebäude stehen insgesamt 71 Büroräume sowie ein Kundenzentrum zur Verfü-
gung. Das Sozialamt kann damit seit dem Umzug alle Leistungen unter einem Dach
anbieten; ein Vorteil vor allem für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter sind zufrieden: die kurzen Wege machen den fachlichen Aus-
tausch einfacher und schneller; insgesamt eine positive Bilanz mit vielen Vorzügen für
alle Beteiligten.
60
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
14.2 Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung
Aus dem gesamten Aufgabenpaket der ehemaligen Versorgungsämter wurde dem So-
zialamt gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zum Jahresbe-
ginn 2008 die Zuständigkeit für die „Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen“
übertragen. Zur Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe wurde parallel der Über-
gang von 9,3 Vollzeitstellen mit insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum
Sozialamt verfügt, die als eigene Fachstelle der Abteilung zwei in die Organisations-
struktur des Sozialamtes integriert wurden.
Von den 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind acht Beamte, deren Beamten-
verhältnis in ein städtisches umgewandelt wurde, sowie fünf Tariflich Beschäftigte, die
weiterhin Landesbedienstete bleiben.
14.3 Einrichtung eines Proj ektes „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“
Um der zunehmenden Komplexität von Pflegesituationen, dem damit einhergehenden
Unterstützungsbedarf von (alleinlebenden) Pflegebedürftigen sowie deren (pflegenden)
Angehörigen gerecht zu werden, wurde zum 01.09.2008 das Projekt „Sozialer Fach-
dienst Senioren und Pflege“ gestartet. Die Optimierung der Schnittstelle von Leistungs-
gewährung und Sozialdienst, eine bessere Koordinierung beziehungsweise Vernetzung
von Hilfsangeboten und die Entwicklung eines Fallmanagements stehen dabei im Fo-
kus.
Die bisher im Amt für Jugendliche, Kinder und Familien wahrgenommenen Aufgaben im
Bereich Hilfen für alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Stellungnah-
men und Sozialberichte hierzu sind seit Projektbeginn im Sozialamt angesiedelt.
Der „Soziale Fachdienst Senioren und Pflege“ ist für folgende Aufgaben zuständig:
• Hilfen nach dem SGB XII
• Unterbringung in einer Einrichtung / Feststellung Heimbetreuungsbedürftigkeit
• Case-Management insbesondere in der Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege
• Hilfen für Menschen, die voraussicht lich hauswirtschaftliche Hilfen benötigen
• Allgemeine Beratung in der Altenhilfe und bei Pflegefragen
• Stadtteilarbeit in den Fe ldern Altenhilfe und Pflege
• Zusammenarbeit mit Fachdiensten anderer Ämter
Im Rahmen eines Organisationsprozesses werden zurzeit die Beratungsbereiche In-
formationsbüro Pflege und „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ zusammen ge-
führt. Die neue Organisationseinheit wird auch die kommunalen Aufgaben innerhalb der
geplanten Pflegestützpunkte übernehmen.
61
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachstelle im Bere ich der Leistungen nach
dem SGB XII
In der Leistungsgewährung nach dem SGB XII hat sich die im Jahr 2007 eingeführte
Einheitssachbearbeitung bewährt. Die Leistungsbewilligung aus „einer Hand“ bedeutet
für die Bürgerinnen und Bürger eine große Vereinfachung, weil sie für alle Leistungsar-
ten nach dem SGB XII nur eine Ansprechperson haben.
Sowohl die steigenden Fallzahlen als auch die Zunahme der Komplexität der Leistungs-
fälle und die Fallfluktuation haben die Einrichtung einer dritten Fachstelle im Leistungs-
bereich des SGB XII erforderlich gemacht. Die Maßnahme konnte ohne eine Stellen-
vermehrung im Sozialamt durchgeführt werden.
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag
Sprechstunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die ge-
samte Leistungspalette des SGB XII abdeckt werden. Die Zahl der Besucherinnen und
Besucher ist erneut gestiegen und korrespondiert mit der Steigerung der Fallzahlen,
Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter
der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.
Tabelle 42
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII
Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord
01.03. bis 31.12.2006 3754 254 182
01.01. bis 31.12.2007 4515 344 128
01.01. bis 31.12.2008 5171 477 180
14.5 Personalsituation
Die Erhöhung des Personalbestandes des Sozialamtes ist im Wesentlichen zurückzu-
führen auf die Übernahme von 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Ver-
sorgungsverwaltung. Da für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenverhältnis
der Übergang zum neuen Dienstherrn (Kommune) gesetzlich festgelegt worden ist, wa-
ren im städtischen Stellenplan entsprechend 8 Stellen neu einzurichten. Finanziert wer-
den diese Stellen aus den Landeserstattungen für diese Pflichtaufgabe.
Durch die Dezentralisierung des ehemaligen Rechtsamtes wurde der Stellenplan des
Sozialamtes um weitere 2 Stellen erhöht.
Schließlich wurde mit Blick auf die stetige Fallzahlzunahme im Bereich der Leistungs-
gewährung nach dem SGB XII eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
62
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
63
Eine Reduzierung um 1,25 Stellen erfolgte infolge der Verlagerung der Geltendma-
chung der Unterhaltsansprüche in reinen Unterhaltsvorschussfällen zum Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Durch die mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmte Einsparung des
Integrationsfachdienstes sowie Einsparung kleinerer Stellenanteile wurde eine weitere
Stellenplanreduzierung um insgesamt 1,4 Stellen erreicht.
Da sich die Verlagerung der Stellen für das Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und
Pflege“ stellenplanmäßig erst im Jahr 2009 auswirkt, fand im Jahr 2008 eine Erhöhung
der Stellenanteile auf insgesamt 114,09 Stellen statt.
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement
Zum 01.01.2008 ist das Sozialamt neben weiteren Ämtern auf die kaufmännische dop-
pelte Buchführung umgestellt worden. Damit ist die Umstellung der Finanzwirtschaft in
der Stadt Münster abgeschlossen.
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz
Mit dem Außerkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes zum 31.12.2004 endete nicht
automatisch der daraus resultierende Handlungsbedarf. Bis zum Jahresende 2007
konnten die Abschlussarbeiten aber weitgehend abgeschlossen werden. Die noch an-
hängigen Verfahren werden ab dem 01.01.2008 nicht mehr gesondert, sondern in der
normalen Sachbearbeitung mit abgewickelt.
Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen erfolgte seit dem 01.01.2007.
Es wurde befristet für zwei Jahre eine halbe zusätzliche Stelle eingerichtet. Im Jahr
2008 konnten Darlehenrückforderungen nur noch in geringer Höhe realisiert werden.
Aus diesem Grund wird das Projekt nicht über den 31.12.2008 hinaus fortgeführt.
14.8 Organigramm des Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
64
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
65
14.9 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurden im vergangenen Jahr intensiv die Auswirkungen des Pflege-
Weiterentwicklungsgesetzes und die darin vorgesehene Einrichtung von Pflegestützpunk-
ten diskutiert. Daneben war zum Jahresbeginn 2008 die Umsetzung der Kommunalisie-
rung der Versorgungsverwaltung ein Schwerpunkt der Presseberichte.
Aber auch im Bereich der sonstigen Informationen für behinderte Menschen und deren
Umfeld wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkei-
ten sowie durch Zeitungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke
hingewiesen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Informationen zukommen zu lassen,
wurde im Zusammenhang mit dem Umzug des Sozialamtes eine intensive Pressearbeit
betrieben.
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert.
Im Jahr 2008 waren folgende Informationsschriften erhältlich:
• Alt-Werden in vertrauter Umgebung
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz
• Arbeit und Behinderung
• Barrierefreie Praxen in Münster
• Barrierefreie Toiletten in Münster
• Bauen für alle! -barrierefrei-
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster
• Behindert und berufstätig
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum
• Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthaus 2
• Die Heimaufsicht
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
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• Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Münster
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster
• Informationsbüro Pflege
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung
• Mobil mit Behinderung
• Mütter mit Behinderungen in Münster
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige
Menschen in Münster
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
• Service-Wohnen in Münster
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
• Tätigkeitsbericht der Heimauf sicht der Stadt Münster 2005-2007
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und
betreute Wohnformen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
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15. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden.
Mehr als 18.500 Besucherinnen und Besucher haben vom 15.02.2008 bis Ende 2008 das
Kundenzentrum Soziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich sowohl auf den Leis-
tungsbereich des SGB XII und das Asylbewerberleistungsgesetz als auch auf das
Schwerbehindertenrecht. Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen Angelegen-
heiten und Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt.
16. Ausschuss für Soziales, Ges undheit und Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung umfassen folgende Felder:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik
• Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat ferner folgende Ent-
scheidungsbefugnisse:
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
68
In seinen sechs öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpolitischen
Beratungsschwerpunkte des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
folgende Themen:
• Förderung von Maßnahmen und Projek ten gegen Jugendarbeitslosigkeit
• Berichte über kommunale Maßnahm en und Angebote zur Beschäftigungsförderung
und Qualifizierung
• Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitslosenberatung im cuba
• Informationen an den Ausschuss über recht liche Fragen im Rechtskreis SGB II
• Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II (neu § 16a SGB
II) zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Stadt Münster
• Konzeptionelle Entwicklung eines an Haus halte mit geringem Einkommen gerichteten
Energiesparprojekts
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
• Etatberatungen 2008
• Entscheidung für die Durchführung eines Pi lotprojekts „Beratung von Zielen, Zielkenn-
zahlen und Bewirtschaftungsregeln im NKF-Haushalt“
• Handlungskonzept ‚Demografi scher Wandel in Münster’
• Pflegebericht 2008
• Förderung des Aufbaus und der Vernetzung ambulanter Palliativangebote aus Mitteln
der Stiftung Magdalenenhospital
• Informationen an den Ausschuss über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, insbeson-
dere zum Thema Pflegestützpunkte
• Information des Ausschusses über den Aufbau des neuen Aufgabenbereichs „Bera-
tung und Hilfe bei Pflegebedürftigkeit“ im Sozialamt
• Bericht über Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Handlungsempfehlungen zur Förderung eine r gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster
• Arbeitssituation im Aufgabenberei ch Schwerbehindertenausweise
• Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose, Erfahrungsbericht
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
69
• Bürgerschaftliches Engagement, Neuausri chtung der Freiwilligenagentur
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010 und Jahres-
bericht 2007/2008
• Migrationsleitbild der Stadt Münster
• Fortführung des Flüchtlingskinderfonds
17. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Diskussion über die
Umsetzung des Gesetzes über das Wohnen und die Assistenz und Pflege in Einrichtun-
gen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) und die Diskussion über die Einrichtung von
Pflegestützpunkten nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu nennen.
17.1 Wohn- und Teilhabegesetz
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit des Bundes für das Heimrecht in gro-
ßen Teilen auf die Länder übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW hat zum 10.12.2008 das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in
Kraft gesetzt. Das WTG sieht im Vergleich zum bisherigen Heimrecht folgende wesentli-
che Änderungen vor:
• Der Geltungsbereich des Gesetzes ist er weitert worden und umfasst unter anderem
künftig auch bestimmte Hausgemeinschaften, in denen ambulante Pflege angeboten
wird.
• Die Mitwirkungsrechte der Bewohner sind gestärkt worden.
• Die Prüfungen der Heimaufsicht erfolgen mindestens einmal jährlich und sind immer
unangemeldet.
• Die Qualität der Einric htungen soll transparenter werden durch die Veröffentlichung
der Prüfberichte
17.2 Pflegestützpunkte
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten. Das
Gesetz sieht die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2009 vor. Nach §
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern die
oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie sollen hierbei eng mit den Kommunen koope-
rieren.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch machen
und eine Allgemeinverfügung vermutlich im Mai 2009 erlassen. Die Einrichtung der Pfle-
gestützpunkte wird (voraussichtlich) bis zum 01.11.2009 in Nordrhein-Westfalen abge-
schlossen sein.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
70
In der Präambel der Rahmenvereinbarung, die zwischen den Landesverbänden, den Pfle-
ge- und Krankenkassen, den Ersatzkassen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden ge-
troffen wurden, wurden folgende Zielsetzungen verbindlich festgelegt:
• Die Beratungsleistung erfolgt aus einer Hand , dies betrifft die Sozialgesetzbücher I, V,
XI und XII sowie die Berücksichtigung von vorhandenen und bewährten Strukturen.
• Bereits vorhandene finanzielle, fachliche und organisatorische Ressourcen sollen op-
timal gebündelt werden, ein Aufbau neuer Parallelstrukturen ist zu verhindern.
• Pflegestützpunkte sollen als Knotenpunkte eines Gesamtnetzwerkes für vorpflegeri-
sche, komplementäre und pflegerische Angebote nach möglichst einheitlichen Krite-
rien errichtet und ausgestaltet werden.
• Pflegestützpunkte werden in Anbindung an vorhandene Beratungsstrukturen der Pfle-
ge- und Krankenkassen sowie der Kommunen eingerichtet.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
71
18. Statistische Auswertungen
18.1 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 23
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2008. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.248 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren leistungsberechtigt.
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:
Tabelle 43
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren
nach Leistungskreisen
Stand Dezember 2008
Rechtskreise Anzahl der Personen
SGB II 5.916
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 47
Asylbewerberleistungsgesetz 285
Summe 6.248
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:
Tabelle 44
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 15 Jahren
nach Altersgruppen und Geschlecht
Stand Dezember 2008
Anzahl Personen davon weiblich davon männlich
0 bis unter 3 1.509 751 758
3 bis unter 7 1.804 895 909
7 bis unter 15 2.935 1.437 1.498
Summe 6.248 3.083 3.165
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes
23 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen. Die entspre-
chende Angabe im Geschäftsbericht 2007 bezog sich auf die Altersgruppe von 0 bis unter 18 Jahren und ist
daher mit dieser Zahl nicht vergleichbar. Für die Altersgruppe der 15 bis unter 18 jährigen leistungsberech-
tigten Personen stehen zurzeit keine validen Daten zur Verfügung.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
72
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2008
Tabelle 45
Arbeitslose Frauen und Männer
mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen
im Jahr 2008
Janu-
ar
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust
Sep-
tem-
ber
Ok-
tober
No-
vem-
ber
De-
zem-
ber
Frauen
und
Männer
insgesamt
6.586 6.394 6.286 6.270 6. 260 6.235 6.367 6.468 6. 193 5.962 5.744 5.817
darunter
Jüngere
unter 25
Jahren
477 478 482 482 481 477 573 630 557 514 487 467
darunter
50 Jahre
und älter
1.348 1.322 1.292 1.304 1. 310 1.326 1.321 1.355 1. 336 1.340 1.327 1.332
darunter
Ausländer 1.355 1.292 1.254 1.271 1. 266 1.268 1.291 1.320 1. 245 1.174 1.155 1.175
darunter
Schwer-
behinderte
336 329 315 341 340 341 332 345 346 342 338 329
Tabelle 46
Arbeitslose Frauen
mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen
im Jahr 2008
Janu-
ar
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust
Sep-
tem-
ber
Ok-
tober
No-
vem-
ber
De-
zem-
ber
Frauen
insge-
samt
2.862 2.762 2.727 2.739 2. 747 2.804 2.919 2.999 2. 877 2.776 2.621 2.627
darunter
Jüngere
unter 25
Jahren
220 209 206 208 210 219 282 281 266 240 220 205
darunter
50 Jahre
und älter
561 554 538 550 548 562 565 587 565 575 569 556
darunter
Ausländer 597 561 544 548 560 572 600 627 610 566 539 538
darunter
Schwer-
behinderte
121 124 113 121 118 119 119 123 119 116 119 111
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
73
Tabelle 47
Arbeitslose Männer
mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen
im Jahr 2008
Janu-
ar
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust
Sep-
tem-
ber
Ok-
tober
No-
vem-
ber
De-
zem-
ber
Männer
insge-
samt
3.724 3.632 3.559 3.531 3.513 3.431 3.448 3.469 3.316 3.186 3.123 3.190
darunter
Jüngere
unter 25
Jahren
257 269 276 274 271 258 291 349 291 274 267 262
darunter
50 Jahre
und älter
787 768 754 754 762 764 756 768 771 765 758 776
darunter
Ausländer 758 731 710 723 706 696 691 693 635 608 616 637
darunter
Schwer-
behinderte
215 205 202 220 222 222 213 222 227 226 219 218
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
74
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste
19.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize
Tabelle 48
Einrichtungen der vollstationären Pflege
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii
Altenheim St. Elisa-
beth 115 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Friederike-Fliedner-
Haus 76 4 Tannenbergstr. 1 -
11 48147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf
LWL Pflegezentrum
Münster 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn -
Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit
52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West
Kardinal-von-Galen-
Stift 72 6 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde
Altenzentrum Klara-
stift 143 Andreas-Hofer-Str.
70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim St. Lamber-
ti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 129 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddenturm
Ev. Altenzent. Meck-
mannshof 171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim Micha-
elweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
75
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Achatius-Haus Wol-
beck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck
Haus v. Guten Hirten 16 Mauritz-Lindenweg
61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Seniorenzentrum
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten
Papst Johannes Paul
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde
Gesamtplatzzahl 2406 67
Tabelle 49
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbüren
Kurzzeitpflege „Haus
Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Gesamtplatzzahl 96
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
76
Tabelle 50
Einrichtungen der Tagespflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Wohnstift am Süd-
park 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Gesamtplatzzahl 110
Tabelle 51
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Villa Hittorf 10 Hittorstraße 10 48149 Mitte Schloss
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Irmgard-
Buschmann-
Haus
11/8 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck
Kirmstraße –
Gartenstiege 7/7 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Josef-
Beckmann-
Straße
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus
Villa Kahmann 11 Gremmendorfert Weg 44 48167 Südost Gremmendorf
Gesamtplatzzahl 110
Tabelle 52
Hospize
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu
Gesamtplatzzahl 16
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
77
19.2 Ambulante Dienste
Tabelle 53
Ambulante Dienste
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Acticom Münsterstr. 25 48167
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Diekmannstr. 6-10 48161
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Düesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
Diakonisches Werk Münster
V /F ili fl
Am Blaukreuzwäldchen 31 48167
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145
Humanitas Grevener Str. 105 48159
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Mathildenstift – Alten- und Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143
Meinert Hauptstraße 30 48727 Billerbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48153
Pensler Handorfer Straße 23 48157
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Raphaelsklinik – Ambulante Kranken-
fl
Loerstraße 23 48143
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
78
19.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Tabelle 54
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Alexianer-
Wohnbereiche
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung
Wohngruppe Bern-
hard-Poether-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Felix Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Georg Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und seelische Behinde-
rung (Senioren)
Wohngruppe Haus
Ida
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Pater-Kolbe-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Bonifatius Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Lioba Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Markus Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Wohnverbund
Philipp-Neri
Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Alexianer Service
Wohnen
Ambulant
Betreutes Wohnen
Geistige Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Alexianer
Krankenhaus
Münster
GmbH
BEWO der
Alexianer
Ambulant
Betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Arbeitskreis
Jugend- und
Drogenbera-
tung e.V.
Ambulant
Betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Sozial-
therapeutische
Wohneinrichtung
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Dezentrales
stationäres Angebot
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Bischof-
Hermann-
Stiftung
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
v. Bodel-
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Geistige Behinderung, Epilepsie,
autistische Störung
Haus vom
Guten Hirten
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung, leichte
geistige Behinderung und psychi-
sche Störung
Deutsche
Provinz der
Schwestern
vom Guten
Hirten
Ambulant
betreutes Wohnen
geistige oder psychische
Behinderungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
79
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Wohngemeinschaft Essstörungen
Psycho-Soziales
Zentrum gGmbH
Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Wohnstätte Coerde Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Förderkreis
Sozialpsychi-
atrie e.V., Di-
akonisches
Werk Münster Wohnstätte
Friedrich-Ebert-
Straße
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Indro e. V. ProBeWo Betreutes Wohnen Suchtstoffabhängigkeit
Landschafts-
verband
Westfalen-
Lippe
Westf. Wohnverbund
Münster
Verschiedene
Wohnformen
Geistige und psychische
Behinderung, Suchterkrankung
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Dachsleite
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe Zum-
sandestraße
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohnstätte Haus
Edelbach
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige Behinderung
Wohnnest – Kurz-
zeitwohnheim für
Kinder und
Jugendliche mit
Behinderung
Kurzzeitwohn-
angebot
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Lebenshilfe
Münster
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung
Stationäre Wohnein-
richtung
Geistige u. mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Netzwerk
Suchthilfe
gGmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchterkrankung
Pro domicil
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Psychische Erkrankung
Sozialdienst
Kath. Frauen
e.V.
Anna-Katharinenstift
Karthaus
- Klaragruppe -
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
(nur Frauen)
Start e.V. Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Ludgerushaus Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und psychische
Behinderung
Stift Tilbeck
GmbH Haus Nikolai Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
80
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Haus Matthäus Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung Stift Tilbeck
GmbH Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Geistige oder mehrfache
Behinderung
St. Rochus-
Hospital
Telgte GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Verbund so-
zialtherapeu-
tischer Ein-
richtungen
e.V.
Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Seelische Behinderung,
Suchtstoffabhängigkeit
Verein der
Angehörigen
psychisch
Kranker
BEWO Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Erkrankung
Haus
Gremmendorf
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohnstätte
Gut Kinderhaus
Stationäre Wohnein-
richtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Albersloher Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Am Oedingteich
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
An der Meerwiese
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in
Wolbeck
Stationäres
Einzelwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in
Gremmendorf und
Angelmodde
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
GmbH
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
wohnAssis-
tenz
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Zentrum Mo-
biler Dienste
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
81
19.4 Grafik zur Lage der Pflegeeinrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
82
20. Auswertungen in Statis tischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptw ohnung nach verschiedenen Merkmalen
Tabelle 55
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008
nach Staatsangehörigkeit
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
insgesamt darunter Ausländer
darunter Deutsche
mit zweiter ausländischer
Staatsangehörigkeit
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1 260 95 7,5 40 3,2
12 Überwasser 1 138 129 11,3 46 4,0
13 Dom 1 936 168 8,7 70 3,6
14 Buddenturm 2 022 142 7,0 67 3,3
15 Martini 1 188 106 8,9 46 3,9
21 Pluggendorf 3 593 294 8,2 139 3,9
22 Josef 7 309 546 7,5 231 3,2
23 Bahnhof 909 86 9,5 41 4,5
24 Hansaplatz 5 975 419 7,0 225 3,8
25 Mauritz - West 5 376 293 5,5 149 2,8
26 Schlachthof 4 613 252 5,5 324 7,0
27 Kreuz 10 883 484 4,4 281 2,6
28 Neutor 3 335 485 14,5 184 5,5
29 Schloss 1 765 155 8,8 52 2,9
31 Aaseestadt 5 168 531 10,3 298 5,8
32 Geist 8 286 548 6,6 387 4,7
33 Schützenhof 6 607 750 11,4 437 6,6
34 Düesberg 6 456 262 4,1 256 4,0
43 Hafen 864 127 14,7 23 2,7
44 Herz - Jesu 4 853 309 6,4 165 3,4
45 Mauritz - Mitte 9 594 406 4,2 332 3,5
46 Rumphorst 7 669 418 5,5 412 5,4
47 Uppenberg 7 267 674 9,3 595 8,2
Stadtbezirk Mitte 108 066 7 679 7,1 4 800 4,4
51 Gievenbeck 17 554 2 359 13,4 2 086 11,9
52 Sentrup 5 469 514 9,4 241 4,4
54 Mecklenbeck 8 939 556 6,2 622 7,0
56 Albachten 5 494 331 6,0 448 8,2
57 Roxel 8 150 592 7,3 446 5,5
58 Nienberge 6 171 241 3,9 230 3,7
Stadtbezirk West 51 777 4 593 8,9 4 073 7,9
61 Coerde 9 869 1 452 14,7 1 869 18,9
62 Kinderhaus -
Ost 4 895 369 7,5 470 9,6
63 Kinderhaus -
West
10 148 1 259 12,4 1 569 15,5
68 Sprakel 2 893 101 3,5 124 4,3
Stadtbezirk Nord 27 805 3 181 11,4 4 032 14,5
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
83
71 Mauritz - Ost 9 619 482 5,0 311 3,2
76 Gelmer -
Dyckburg 3 372 144 4,3 105 3,1
77 Handorf 7 387 287 3,9 345 4,7
Stadtbezirk Ost 20 378 913 4,5 761 3,7
81 Gremmendorf-
West
4 651 292 6,3 422 9,1
82 Gremmendorf-
Ost
6 146 280 4,6 293 4,8
86 Angelmodde 7 337 622 8,5 750 10,2
87 Wolbeck 8 514 373 4,4 335 3,9
Stadtbezirk
Südost 26 648 1 567 5,9 1 800 6,8
91 Berg Fidel 5 583 887 15,9 946 16,9
95 Hiltrup - Ost 6 551 280 4,3 383 5,8
96 Hiltrup - Mitte 9 569 663 6,9 621 6,5
97 Hiltrup - West 8 796 669 7,6 822 9,3
98 Amelsbüren 5 833 262 4,5 368 6,3
Stadtbezirk
Hiltrup 36 332 2 761 7,6 3 140 8,6
nicht zuzuordnen X X X X X
Stadt Münster 271 006 20 694 7,6 18 606 6,9
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz
insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
84
Tabelle 56
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung
am Ort der
Hauptwoh-
nung
Arbeitslose
insgesamt
davon
SGB III Empfänger
davon
SGB II Empfänger
Anzahl Anzahl Anzahl In Prozent Anzahl In Prozent
11 Aegidii 1 260 23 10 0,8 13 1,0
12 Überwasser 1 138 30 16 1,4 14 1,2
13 Dom 1 936 35 19 1,0 16 0,8
14 Buddenturm 2 022 44 16 0,8 28 1,4
15 Martini 1 188 31 16 1,3 15 1,3
21 Pluggendorf 3 593 77 37 1,0 40 1,1
22 Josef 7 309 272 60 0,8 212 2,9
23 Bahnhof 909 33 13 1,4 20 2,2
24 Hansaplatz 5 975 195 64 1,1 131 2,2
25 Mauritz - West 5 376 123 55 1,0 68 1,3
26 Schlachthof 4 613 132 46 1,0 86 1,9
27 Kreuz 10 883 205 98 0,9 107 1,0
28 Neutor 3 335 89 39 1,2 50 1,5
29 Schloss 1 765 35 21 1,2 14 0,8
31 Aaseestadt 5 168 130 54 1,0 76 1,5
32 Geist 8 286 270 76 0,9 194 2,3
33 Schützenhof 6 607 270 75 1,1 195 3,0
34 Düesberg 6 456 160 58 0,9 102 1,6
43 Hafen 864 29 10 1,2 19 2,2
44 Herz - Jesu 4 853 132 44 0,9 88 1,8
45 Mauritz - Mitte 9 594 223 108 1,1 115 1,2
46 Rumphorst 7 669 164 65 0,8 99 1,3
47 Uppenberg 7 267 316 99 1,4 217 3,0
Stadtbezirk Mitte 108 066 3 018 1 099 1,0 1 919 1,8
51 Gievenbeck 17 554 475 135 0,8 340 1,9
52 Sentrup 5 469 97 43 0,8 54 1,0
54 Mecklenbeck 8 939 199 92 1,0 107 1,2
56 Albachten 5 494 123 63 1,1 60 1,1
57 Roxel 8 150 221 70 0,9 151 1,9
58 Nienberge 6 171 148 46 0,7 102 1,7
Stadtbezirk West 51 777 1 263 449 0,9 814 1,6
61 Coerde 9 869 767 128 1,3 639 6,5
62 Kinderhaus - Ost 4 895 185 40 0,8 145 3,0
63 Kinderhaus - West 10 148 676 75 0,7 601 5,9
68 Sprakel 2 893 54 27 0,9 27 0,9
Stadtbezirk Nord 27 805 1 682 270 1,0 1 412 5,1
71 Mauritz - Ost 9 619 195 87 0,9 108 1,1
76 Gelmer - Dyckburg 3 372 56 19 0,6 37 1,1
77 Handorf 7 387 170 58 0,8 112 1,5
Stadtbezirk Ost 20 378 421 164 0,8 257 1,3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
85
81 Gremmendorf-West 4 651 155 64 1,4 91 2,0
82 Gremmendorf-Ost 6 146 142 49 0,8 93 1,5
86 Angelmodde 7 337 333 82 1,1 251 3,4
87 Wolbeck 8 514 175 71 0,8 104 1,2
Stadtbezirk Südost 26 648 805 266 1,0 539 2,0
91 Berg Fidel 5 583 314 82 1,5 232 4,2
95 Hiltrup - Ost 6 551 143 59 0,9 84 1,3
96 Hiltrup - Mitte 9 569 363 89 0,9 274 2,9
97 Hiltrup - West 8 796 284 81 0,9 203 2,3
98 Amelsbüren 5 833 117 40 0,7 77 1,3
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 1 221 351 1,0 870 2,4
nicht zuzuordnen X 17 11 X 6 X
Stadt Münster 271 006 8 427 2 610 1,0 5 817 2,1
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz
insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
86
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Tabelle 57
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Personenzahl nach Altersgruppen am 31.12.2008
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Personen
insge-
samt
davon
0 – 14
Jahre
davon
15 – 17
Jahre
davon
18 – 24
Jahre
davon
25 – 29
Jahre
davon
30 – 64
Jahre
davon
65 – 79
Jahre
davon
80 Jahre
und
älter
11 Aegidii 1 260 72 14 150 189 529 194 112
12 Überwasser 1 138 59 8 175 223 480 138 55
13 Dom 1 936 81 16 274 316 834 287 128
14 Buddenturm 2 022 111 19 302 309 767 190 324
15 Martini 1 188 63 11 176 186 532 157 63
21 Pluggendorf 3 593 157 28 523 566 1 477 462 380
22 Josef 7 309 467 87 912 1 250 3 450 781 362
23 Bahnhof 909 34 10 219 206 338 61 41
24 Hansaplatz 5 975 409 68 799 1 098 2 947 448 206
25 Mauritz - West 5 376 459 72 593 815 2 755 490 192
26 Schlachthof 4 613 571 108 379 477 2 301 548 229
27 Kreuz 10 883 1 014 177 1 109 1 253 5 612 1 152 566
28 Neutor 3 335 210 29 724 703 1 305 248 116
29 Schloss 1 765 159 22 152 203 868 225 136
31 Aaseestadt 5 168 536 120 451 423 2 319 928 391
32 Geist 8 286 975 186 842 865 4 041 998 379
33 Schützenhof 6 607 578 98 763 1 074 3 147 653 294
34 Düesberg 6 456 839 160 525 405 3 015 1 063 449
43 Hafen 864 43 13 130 163 404 80 31
44 Herz - Jesu 4 853 441 106 434 545 2 076 716 535
45 Mauritz - Mitte 9 594 999 218 721 885 4 768 1 379 624
46 Rumphorst 7 669 1 161 258 699 539 3 530 1 016 466
47 Uppenberg 7 267 904 162 703 864 3 524 801 309
Stadtbezirk Mitte 108 066 10 342 1 990 11 755 13 557 51 019 13 015 6 388
51 Gievenbeck 17 554 3 239 511 2 465 1 971 7 444 1 333 591
52 Sentrup 5 469 674 134 1 021 714 2 108 503 315
54 Mecklenbeck 8 939 1 261 316 1 034 613 4 183 1 140 392
56 Albachten 5 494 1 018 197 440 226 2 703 701 209
57 Roxel 8 150 1 312 229 690 528 3 946 1 157 288
58 Nienberge 6 171 766 182 580 367 2 943 1 087 246
Stadtbezirk West 51 777 8 270 1 569 6 230 4 419 23 327 5 921 2 041
61 Coerde 9 869 1 768 360 978 654 4 354 1 369 386
62 Kinderhaus - Ost 4 895 640 153 473 369 2 324 720 216
63 Kinderhaus -
West 10 148 1 626 397 1 013 587 4 669 1 463 393
68 Sprakel 2 893 458 99 213 123 1 374 497 129
Stadtbezirk Nord 27 805 4 492 1 009 2 677 1 733 12 721 4 049 1 124
71 Mauritz - Ost 9 619 1 286 283 621 461 4 746 1 583 639
76 Gelmer - Dyck-
burg
3 372 536 109 248 128 1 713 504 134
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
87
77 Handorf 7 387 1 196 280 557 304 3 429 1 271 350
Stadtbezirk Ost 20 378 3 018 672 1 426 893 9 888 3 358 1 123
81 Gremmendorf-
West 4 651 802 165 376 242 2 316 560 190
82 Gremmendorf-
Ost
6 146 1 071 224 450 295 3 050 774 282
86 Angelmodde 7 337 1 060 264 605 409 3 492 1 132 375
87 Wolbeck 8 514 1 229 331 680 382 4 114 1 441 337
Stadtbezirk Süd-
ost
26 648 4 162 984 2 111 1 328 12 972 3 907 1 184
91 Berg Fidel 5 583 880 187 483 408 2 453 856 316
95 Hiltrup - Ost 6 551 823 248 502 285 3 192 1 263 238
96 Hiltrup - Mitte 9 569 1 268 273 697 647 4 466 1 625 593
97 Hiltrup - West 8 796 1 481 372 778 498 4 509 995 163
98 Amelsbüren 5 833 1 084 159 380 293 2 803 890 224
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 5 536 1 239 2 840 2 131 17 423 5 629 1 534
Außenbezirke 162 940 25 478 5 473 15 284 10 504 76 331 22 864 7 006
Stadt Münster 271 006 35 820 7 463 27 039 24 061 127
350 35 879 13 394
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
88
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht
Tabelle 58
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht
am 31.12.2008
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Personen
insgesamt davon männlich davon weiblich Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1 260 586 46,5 674 53,5
12 Überwasser 1 138 485 42,6 653 57,4
13 Dom 1 936 888 45,9 1 048 54,1
14 Buddenturm 2 022 872 43,1 1 150 56,9
15 Martini 1 188 512 43,1 676 56,9
21 Pluggendorf 3 593 1 535 42,7 2 058 57,3
22 Josef 7 309 3 296 45,1 4 013 54,9
23 Bahnhof 909 449 49,4 460 50,6
24 Hansaplatz 5 975 2 843 47,6 3 132 52,4
25 Mauritz - West 5 376 2 407 44,8 2 969 55,2
26 Schlachthof 4 613 2 042 44,3 2 571 55,7
27 Kreuz 10 883 4 989 45,8 5 894 54,2
28 Neutor 3 335 1 641 49,2 1 694 50,8
29 Schloss 1 765 818 46,3 947 53,7
31 Aaseestadt 5 168 2 398 46,4 2 770 53,6
32 Geist 8 286 3 872 46,7 4 414 53,3
33 Schützenhof 6 607 3 092 46,8 3 515 53,2
34 Düesberg 6 456 3 076 47,6 3 380 52,4
43 Hafen 864 455 52,7 409 47,3
44 Herz - Jesu 4 853 2 060 42,4 2 793 57,6
45 Mauritz - Mitte 9 594 4 319 45,0 5 275 55,0
46 Rumphorst 7 669 3 578 46,7 4 091 53,3
47 Uppenberg 7 267 3 507 48,3 3 760 51,7
Stadtbezirk Mitte 108 066 49 720 46,0 58 346 54,0
51 Gievenbeck 17 554 8 461 48,2 9 093 51,8
52 Sentrup 5 469 2 627 48,0 2 842 52,0
54 Mecklenbeck 8 939 4 370 48,9 4 569 51,1
56 Albachten 5 494 2 651 48,3 2 843 51,7
57 Roxel 8 150 4 004 49,1 4 146 50,9
58 Nienberge 6 171 3 061 49,6 3 110 50,4
Stadtbezirk West 51 777 25 174 48,6 26 603 51,4
61 Coerde 9 869 4 775 48,4 5 094 51,6
62 Kinderhaus - Ost 4 895 2 321 47,4 2 574 52,6
63 Kinderhaus - West 10 148 4 888 48,2 5 260 51,8
68 Sprakel 2 893 1 445 49,9 1 448 50,1
Stadtbezirk Nord 27 805 13 429 48,3 14 376 51,7
71 Mauritz - Ost 9 619 4 564 47,4 5 055 52,6
76 Gelmer - Dyckburg 3 372 1 621 48,1 1 751 51,9
77 Handorf 7 387 3 589 48,6 3 798 51,4
Stadtbezirk Ost 20 378 9 774 48,0 10 604 52,0
81 Gremmendorf- 4 651 2 310 49,7 2 341 50,3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
89
West
82 Gremmendorf-Ost 6 146 2 989 48,6 3 157 51,4
86 Angelmodde 7 337 3 544 48,3 3 793 51,7
87 Wolbeck 8 514 4 132 48,5 4 382 51,5
Stadtbezirk Südost 26 648 12 975 48,7 13 673 51,3
91 Berg Fidel 5 583 2 634 47,2 2 949 52,8
95 Hiltrup - Ost 6 551 3 146 48,0 3 405 52,0
96 Hiltrup - Mitte 9 569 4 350 45,5 5 219 54,5
97 Hiltrup - West 8 796 4 291 48,8 4 505 51,2
98 Amelsbüren 5 833 2 942 50,4 2 891 49,6
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 17 363 47,8 18 969 52,2
Außenbezirke 162 940 78 715 48,3 84 225 51,7
Stadt Münster 271 006 128 435 47,4 142 571 52,6
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
90
20.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht
Tabelle 59
Arbeitslose Personen am 31.12.2008
nach Rechtskreisen und Geschlecht
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Arbeits
lose
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB III
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB II
insge-
samt
davon
männl
ich
davon
weib-
lich
11 Aegidii 23 8 15 10 . . 13 . .
12 Überwasser 30 20 10 16 10 6 14 10 4
13 Dom 35 21 14 19 . . 16 . .
14 Buddenturm 44 29 15 16 10 6 28 19 9
15 Martini 31 17 14 16 9 7 15 8 7
21 Pluggendorf 77 50 27 37 22 15 40 28 12
22 Josef 272 198 74 60 38 22 212 160 52
23 Bahnhof 33 22 11 13 9 4 20 13 7
24 Hansaplatz 195 121 74 64 34 30 131 87 44
25 Mauritz - West 123 69 54 55 23 32 68 46 22
26 Schlachthof 132 71 61 46 26 20 86 45 41
27 Kreuz 205 106 99 98 44 54 107 62 45
28 Neutor 89 48 41 39 16 23 50 32 18
29 Schloss 35 20 15 21 11 10 14 9 5
31 Aaseestadt 130 75 55 54 29 25 76 46 30
32 Geist 270 158 112 76 50 26 194 108 86
33 Schützenhof 270 162 108 75 46 29 195 116 79
34 Düesberg 160 102 58 58 36 22 102 66 36
43 Hafen 29 15 14 10 6 4 19 9 10
44 Herz - Jesu 132 78 54 44 21 23 88 57 31
45 Mauritz - Mitte 223 124 99 108 55 53 115 69 46
46 Rumphorst 164 75 89 65 27 38 99 48 51
47 Uppenberg 316 178 138 99 57 42 217 121 96
Stadtbezirk Mitte 3 018 1 767 1 251 1 099 590 509 1 919 1 177 742
51 Gievenbeck 475 219 256 135 66 69 340 153 187
52 Sentrup 97 55 42 43 25 18 54 30 24
54 Mecklenbeck 199 109 90 92 47 45 107 62 45
56 Albachten 123 57 66 63 31 32 60 26 34
57 Roxel 221 129 92 70 37 33 151 92 59
58 Nienberge 148 93 55 46 33 13 102 60 42
Stadtbezirk West 1 263 662 601 449 239 210 814 423 391
61 Coerde 767 401 366 128 75 53 639 326 313
62 Kinderhaus-
Ost 185 100 85 40 24 16 145 76 69
63 Kinderhaus-
West
676 368 308 75 53 22 601 315 286
68 Sprakel 54 35 19 27 15 12 27 20 7
Stadtbezirk Nord 1 682 904 778 270 167 103 1 412 737 675
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
91
71 Mauritz - Ost 195 112 83 87 53 34 108 59 49
76 Gelmer - Dyck-
burg 56 27 29 19 11 8 37 16 21
77 Handorf 170 87 83 58 31 27 112 56 56
Stadtbezirk Ost 421 226 195 164 95 69 257 131 126
81 Gremmendorf-
West
155 79 76 64 35 29 91 44 47
82 Gremmendorf-
Ost
142 74 68 49 21 28 93 53 40
86 Angelmodde 333 173 160 82 46 36 251 127 124
87 Wolbeck 175 105 70 71 48 23 104 57 47
Stadtbezirk
Südost
805 431 374 266 150 116 539 281 258
91 Berg Fidel 314 175 139 82 52 30 232 123 109
95 Hiltrup - Ost 143 74 69 59 32 27 84 42 42
96 Hiltrup - Mitte 363 178 185 89 51 38 274 127 147
97 Hiltrup - West 284 161 123 81 52 29 203 109 94
98 Amelsbüren 117 57 60 40 21 19 77 36 41
Stadtbezirk
Hiltrup
1 221 645 576 351 208 143 870 437 433
nicht zuzuordnen 17 8 9 11 4 7 6 4 2
Stadt Münster 8 427 4 643 3 784 2 610 1 453 1 157 5 817 3 190 2 627
Quellen: Bundesagentur für Arbeit und Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
177560 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
1
2008
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2009
2
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes informiert Sie wieder über die sozialen
Leistungen der Stadt Münster für einkommensschwache, zugewanderte, behinderte
und pflegebedürftige junge und ältere Menschen. Er beschreibt die gesetzlichen und
freiwilligen Aufgaben und Leistungen, gibt Auskunft über die Zahl der Leistungsberech-
tigten sowie die Aufwendungen und Erträge; er informiert über die Arbeit und Aktivitäten
der einzelnen Organisationseinheiten des Amtes und zieht damit Bilanz für 2008.
Ich freue mich, dass im vergangenen Jahr die Leistungen und Angebote des Sozialam-
tes für die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt freundlicher und mit gesteigerter
Servicequalität erbracht werden konnten. Das möchte ich an verschiedenen Beispielen
aufzeigen:
• Das neue Dienstgebäude an der Hafenstraße 8 wirkt durch seine Farbgestaltung,
seinen barrierefreien Zugang, sein ansprechendes Kundenzentrum im Eingangsbe-
reich und die Raumgestaltung auf Besucherinnen und Besucher einladend, freund-
lich und funktional.
• Das Informationsbüro Pflege konnte 2008 mit seiner neuen Homepage „online“ ge-
hen. Unter www.muenster.de/stadt/pflege erhalten die virtuellen Besucherinnen und
Besucher nun umfassende Informationen zu Leistungen und Angeboten rund um
die Pflege in Münster. Die Seite ist benutzerfreundlich vernetzt mit den Informatio-
nen der Anbieter des Pflegemarktes. Besuchen Sie uns doch einmal.
• Das neue Kundenzentrum Soziales als erste Anlaufstelle des Sozialamtes ist
durchgehend während der Servicezeiten geöffnet. Sie erhalten dort umfassende In-
formationen, nicht nur für den Aufgabenbereich des Sozialamtes, und können klei-
nere Anliegen direkt erledigen. Fast 19.000 Menschen konnten wir dort 2008 infor-
mieren und beraten. Ich freue mich auch, dass wir im Kundenzentrum drei familien-
freundliche Teilzeitarbeitsplätze schaffen konnten.
• Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise, se it fast eineinhalb Jahren im Haus,
stellt eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Aufgabenangebotes des Sozialam-
tes für Menschen mit Behinderungen dar. Die engagierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die gut zugänglichen Räume und die langen Öffnungszeiten sind bei
den Besucherinnen und Besuchern auf eine gute Resonanz gestoßen. Die Bearbei-
tungszeiten konnten nach anfänglichen Problemen inzwischen deutlich reduziert
werden.
3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
• Eine große Herausforderung stellt auch die schrittweise Herstellung von Barriere-
freiheit für unsere Informationsangebote für Menschen mit unterschiedlichen Behin-
derungen dar. Wichtige Informationen des Amtes im Internet müssen neu gestaltet
werden. Die Barrierefreiheit dieses Geschäftsberichtes ist ebenfalls eine Premiere;
fast alle Tabellen mussten neu formatiert werden. Über eine Reaktion behinderter
oder nicht behinderter Menschen auf das neue Layout würde ich mich freuen.
Abschließend möchte ich auf einen langfristigen Erfolg des Sozialamtes hinweisen. Im
Jahr 2000 hatte der Rat den Aufbau eines stadtweiten stadtteilorientierten Wohn- und
Pflegekonzeptes beschlossen. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Investoren,
Betreibern und der Pflege- und Sozialplanung des Sozialamtes, aber auch der städti-
schen Bau- und Planungsverwaltung, können Sie das Ergebnis der gemeinsamen Be-
mühungen der Grafik unter Ziffer 19.4 entnehmen. Fast alle größeren Stadtteile verfü-
gen bereits jetzt oder in naher Zukunft über Wohn- und Pflegeangebote.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich für ihre gute Arbeit und ihren großen
Einsatz herzlich danken.
Im Mai 2009
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
4
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ..............................................................................................................7
2. Aufgaben des So zialamtes ...................................................................................7
3. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................10
4. Umsetzung SGB II ..............................................................................................13
4.1 Finanzdaten der Stadt Münste r im Bereich des SGB II.......................................13
4.2 Weitere Leistungs daten zum SGB II ...................................................................15
5. Sozialhilfe zur Ex istenzsicherung........................................................................ 17
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außer halb von Einrichtungen....................................17
5.1.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................18
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen.......................................................19
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von
Einrichtungen ......................................................................................................19
5.2.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................20
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................21
5.2.3 Finanzta bleau .....................................................................................................22
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Gr undsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung in Einrichtungen ...................................................................23
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozi alhilfe zur Existenzsicherung .....................23
6. Weitere Leistungen nach dem SGB X II und anderen Rechtsvorschriften...........23
6.1 Entwicklung in Münster .......................................................................................23
6.2 Hilfen zur Ge sundheit..........................................................................................26
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit................................................28
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................29
6.3.2 Pflegekon ferenz ..................................................................................................32
6.3.3 Informations büro Pflege......................................................................................32
6.3.4 Heimauf sicht .......................................................................................................35
6.3.5 Hilfe zur Pflege....................................................................................................37
6.3.6 Investitionskostenförder ung von Pflegeeinrichtungen.........................................39
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung.........................................................42
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen........................................................42
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integrat ion von Menschen mit Behinderungen..43
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................44
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen ................................44
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht /
Schwerbehindertenausweise ..............................................................................45
6.4.6 Einglieder ungshilfe..............................................................................................45
7. Rechts- und Unter haltsangelegenheiten.............................................................47
8. Wirtschaftliche Leistun gen für Asylsuchende......................................................49
8.1 Überregionale und regi onale Entwicklung...........................................................49
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................50
8.3 Finanzta bleau .....................................................................................................51
8.4 Aktuelle Entwi cklung, Ausblick............................................................................51
5
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
9. Menschen mit Migrati onsvorgeschichte ..............................................................52
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .52
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................52
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtli ngen..................................................53
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaus siedlerinnen und Spätaussiedlern ...55
10. BAföG für Schüler innen und Schüler ..................................................................55
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose.................................................................56
12. Schuldner beratung..............................................................................................57
13. Mieter beratung....................................................................................................59
14. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................60
14.1 Umzug in ein anderes Dienstgebäude ................................................................60
14.2 Kommunalisierung der Ve rsorgungsverwaltung..................................................61
14.3 Einrichtung eines Projektes „Sozia ler Fachdienst Senioren und Pflege“ ............61
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachst elle im Bereich der Leistungen nach dem
SGB XII...............................................................................................................62
14.5 Personalsit uation ................................................................................................62
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement ...........................................................63
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz...................................63
14.8 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................63
14.9 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................65
15. Kundenzentrum Soziales ....................................................................................67
16. Ausschuss für Soziales, Ge sundheit und Arbeitsförderung ................................67
17. Aktuelle sozialpo litische Themen ........................................................................69
17.1 Wohn- und Teil habegesetz .................................................................................69
17.2 Pflegestü tzpunkte ...............................................................................................69
18. Statistische Auswertungen.................................................................................. 71
18.1 Leistungsbeziehende Kind er und Jugendliche nach Rechtskreisen ...................71
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewäh lten Personengruppen im Jahr 2008............72
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste ..............................................................................................74
19.1 Einrichtungen der vollstationären Pf lege, der Kurzzeit- und Tagespflege,
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................74
19.2 Ambulante Dienste..............................................................................................77
19.3 Wohnmöglichkeiten für M enschen mit Behinderung ...........................................78
19.4 Grafik zur Lage der Pflegeeinrichtungen.............................................................81
20. Auswertungen in Statistischen Bezirk en ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .......82
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwo hnung nach verschiedenen Merkmalen .........82
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen.............................86
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht .................................88
20.4 Arbeitslose nach Empf ängergruppen und Geschlecht ........................................90
6
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen
Dienstleistungen des Sozialamtes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Finan-
zen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammen und zeigt
die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf.
2008 ist das vierte Jahr nach der grundlegenden Reform der sozialen Sicherungssys-
teme zum 01.01.2005. Mittlerweile können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu
konzipierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufgezeigt werden.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach
Geschlecht differenziert. Soweit die Angaben auf externen statistischen Auswertungen
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifischen Darstellung nicht immer gege-
ben.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten
nachrichtlich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den Finanzstatistiken
nur die Ausgaben und Einnahmen zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die
Ausgaben zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen
Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch einen kurzen Überblick über die we-
sentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt die Ausga-
ben und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des SGB II ent-
stehen.
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierefreie Fassung des Geschäftsbe-
richts.
2. Aufgaben des Sozialamtes
Die Leistungen des Sozialamtes richten sich in ihrem Schwerpunkt an ältere und behin-
derte Menschen. Existenzsichernde Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Hilfe zur Pflege,
der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Gesundheit erhalten Personengruppen, die in
der Regel die Situation nicht aus eigener Kraft verbessern können. Im Ergebnis gilt das
auch für Flüchtlinge, die im Normalfall ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit sicher-
stellen dürfen.
Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von der
Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben
zu, die mit der Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft Münster, der gesetzlich
festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einzelne Leistungen – vor allem die Unter-
kunftskosten –, dem Haushalt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu Lasten
der Stadt Münster handelt, und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als Re-
ferenzsystem für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zusammenhängen.
7
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Zum 01.01.2008 hat das Sozialamt weitere Aufgaben des Schwerbehindertenrechts
vom ehemaligen Versorgungsamt übernommen. Die Feststellung der Schwerbehinder-
teneigenschaft und die damit verbundenen Aufgabenfelder runden das bisherige Auf-
gabenspektrum sinnvoll ab.
Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebündelt werden:
• Leistungen als Einkommensersatz
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe in Einrichtungen
- Leistungen für Flüchtlinge
• Leistungen für Erwerbssuchende SGB II
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen (Richtlinienkompetenz)
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16a SGB II)
• Wohnen
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit
- Verwaltung von Übergangswohnungen
- Betrieb von Übergangseinrichtun gen für Spätaussiedler und Flüchtlinge
• Pflege
- Pflegeplanung
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb von Einrichtungen
- Wohnraumanpassungsberatung
- Heimaufsicht
- Pflegeberatung
- Pflegewohngeldgewährung
• Seniorenarbeit / Altenhilfe
- Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“
- Förderung von Seni orenbegegnungsstätten
• Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe
- Fahrdienst für außergewöhn lich gehbehinderte Menschen
• Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
• Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehinder-
tenausweise
8
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
• Stadtteilarbeit
- Koordination des Programms „Sozia le Stadt Kinderhaus/Brüningheide“
• Integration von Einwanderern
- Erstversorgung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie von Flüchtlingen mit
Wohnraum
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen
- Finanzierung der sozialen Betreu ung und Beratung von Aussiedlerinnen und
Aussiedlern
- Koordination des Stadtweiten Netzwer ks – Integration von Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte und der AG „Soziale Integration“
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausl ändischen Vereine und Initiativen
• Zusammenarbeit mit und Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Zusammenarbeit mit
- der Kommission zur Förderung der Integr ation von Menschen mit Behinderun-
gen (Geschäftsführung)
- der Pflegekonferenz (Geschäftsführung)
- der Gesundheitskonferenz
- dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster
- dem Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster
Förderung folgender Aufgabenfelder
- Frauenhäuser
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt
- Wohnungslosenhilfe
- Träger / Vereine der Behindertenhilfe
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen
- Beratung von Selbsthilfeinitiativen
- Angebote für Pflegebedür ftige und ihre Angehörigen
- Schuldnerberatung
- Zielgruppenspezifische Angebote, Stadtteilarbeit und Grundsatzaufgaben der
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Soziale Begegnungs- und Berat ungsangebote in den Stadtteilen
9
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
3. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2008 ergeben
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen
• - 05.01 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, kommunaler Anteil,
• - 05.02 Sicherung des Lebensunterhalts, ohne SGB II und
• - 05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe.
Tabelle 1
Teilergebnisplan für das Jahr 2008
in Euro
Produkt-
gruppe
05.01
Produkt-
gruppe
05.02
Produkt-
gruppe
05.03
Summe
Ordentliche
Erträge 18.708.114 4.281.922 4.207.228 27.197.264
abzüglich Ordentliche
Aufwendungen 50.515.919 26.029.059 30.642.558 107.187.536
ergibt
Ergebnis der
laufenden Verwal-
tungstätigkeit
minus
31.807.805
minus
21.747.137
minus
26.435.330
minus
79.990.272
weitere
Aufwendungen aus
internen Leistungs-
beziehungen
317.380 133.090 2.156.490 2.606.960
ergibt Ergebnis minus
32.125.185
minus
21.880.227
minus
28.591.820
minus
82.597.232
Es handelt sich hier um vorläufige Werte, da die bilanziellen Abschreibungen und ein
Teil der Personalaufwendungen noch nicht gebucht wurden.
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapiteln.
Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig
dargestellt die wesentlichen
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008
• Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostener-
stattungen) für das Jahr 2008
10
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
11
Tabelle 2
Auszug der wesentlichen Bruttoausgaben der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Ausgaben insgesamt davon
a. v. E.1
davon
i. E.2
Insgesamt 35.880.435 23.439.230 12.441.205
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.847.000 3.358.621 1.488.379
davon
laufende Leistungen 4.677.557 3.290.543 1.387.014
einmalige Leistungen 169.443 68.078 101.365
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung 14.492.932 13.428.605 1.064.327
davon
laufende Leistungen 14.414.568 13.350.391 1.064.177
einmalige Leistungen 78.364 78.214 150
Hilfe zur Pflege 9.527.102 2.473.048 7.054.054
davon
in Form von Pflegegeld 233.830 233.830 0
in Form von anderen Leistungen 2.239.218 2.239.218 0
teilstationär 129.308 0 129.308
vollstationär 6.924.746 0 6.924.746
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen 1.310.000 798.488 511.512
davon
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2.051 0 2.051
Heilpädagogische Leistungen für Kinder 249.384 249.384 0
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 486.820 486.820 0
sonstige Eingliederungshilfe 571.745 62.284 509.461
Hilfen zur Gesundheit 4.415.677 2.121.829 2.293.848
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.287.724 1.258.639 29.085
davon
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 96 96 0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 958.620 952.621 5.999
Bestattungskosten 329.008 305.922 23.086
1 außerhalb von Einrichtungen
2 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
12
Tabelle 3
Auszug der wesentlichen Einnahmen der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2008 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Einnahmen insgesamt davon
a. v. E.3
davon
i. E.4
Insgesamt 1.923.349 1.111.132 812.217
davon
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz;
Kostenersatz 178.591 75.811 102.780
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 70.666 70.666 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 150 150 0
Hilfen zur Gesundheit 11.171 2.685 8.486
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 76.664 688 75.976
Hilfe zur Pflege 19.940 1.622 18.318
Übergeleitete Unterhaltsansprüche
gegen Unterhaltspflichtige 535.459 284.821 250.638
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 283.963 283.963 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 34.078 156 33.922
Hilfe zur Pflege 217.418 702 216.716
Leistungen von Sozialleistungsträgern 365.446 244.655 120.791
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 118.325 116.338 1.987
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 88.369 86.537 1.832
Hilfen zur Gesundheit 13.522 13.522 0
Hilfe zur Pflege 144.980 28.008 116.972
Hilfe zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten5 250 250 0
Sonstige Ersatzleistungen 110.473 26.136 84.337
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 7.207 7.207 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 13.872 13.784 88
Hilfen zur Gesundheit 0 0 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1.685 1.685 0
Hilfe zur Pflege 87.709 3.460 84.249
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 733.380 479.709 253.671
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 405.059 395.485 9.574
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 77.296 73.833 3.463
Hilfen zur Gesundheit 226 0 226
Hilfe zur Pflege 246.378 5.970 240.408
Hilfen zur Überwindung b. s. Schwierigkeiten6 4.421 4.421 0
3 außerhalb von Einrichtungen
4 in Einrichtungen
5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
4. Umsetzung SGB II
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 01.01.2005 von den Leistungsträ-
gern Stadt Münster und Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufgaben der
Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II wahrzunehmen.
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Münster erfolgt mit dem Ziel, den Leis-
tungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hilfen aus einer Hand anzubieten.
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 20.12.2007 die einheitliche Wahr-
nehmung der Aufgaben nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die Bun-
desagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften für nicht mit der Verfassung verein-
bar erklärt hat und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die
Umsetzung des SGB II neu zu regeln. Eine Entscheidung steht bislang noch aus.
4.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2005 durch die Grundsicherung für Arbeit-
suchende die nachfolgend aufgeführten Ausgaben und Einnahmen. Es handelt sich
dabei um den kommunalen Teil der Ausgaben und Einnahmen, die für Leistungen nach
dem SGB II anfallen, nicht um die Gesamtausgaben.
13
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
14
Tabelle 4
Ausgaben und Einnahmen der Stadt Münster
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
in Euro
Für das Jahr 2005 sind keine Kostenerstattungsbeiträge gemäß § 36a SGB II bei Auf-
enthalten in Frauenhäusern enthalten, weil diese nach einer Gesetzesänderung im Jahr
2005 erstmalig im Jahr 2006 geflossen sind.
7 Seit Anfang des Jahres 2008 werden Rückforderungen von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die
entsprechenden Einnahmen der Stadt Münster werden mit den Ausgaben verrechnet, so dass die Beträ-
ge hier nicht als Einnahmen erscheinen. Dadurch ist der Einnahmerückgang zu erklären.
2005 2006 2007 2008
Ausgaben 42.465.112 47.100.159 46.840.498 45.696.024
davon
laufende Leistungen für
Unterkunft und Heizung 41.283.973 45.787.180 45.447.288 44.332.624
sonstige Leistungen für
Unterkunft und Heizung 470.170 523.803 607.068
538.480
einmalige Leistungen
(Bekleidung, Hausrat,
Klassenfahrten)
710.969 783.654 754.286
786.300
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufenthalten
in Frauenhäusern
5.522 31.856
38.620
Einnahmen 15.730.736 18.156.405 16.518.573 13.708.980
davon
Bundeserstattung
(zu den Kosten für Unterkunft
und Heizung)
11.872.818 13.008.252 13.868.390
12.524.375
Landeserstattung
(aus eingespartem Wohngeld) 3.322.605 3.888.849 1.333.003
301.992
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufenthalten
in Frauenhäusern
205.391 273.145
283.382
Sonstige Einnahmen
(Unterhalt, sonstige
Forderungen)
535.313 1.053.913 1.044.035
599.2317
Nettoausgaben 26.734.376 28.943.754 30.321.925 31.987.044
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2008 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 341 gesunken. Auch
die Zahl der anspruchsberechtigten Personen ist zurückgegangen.
Tabelle 5
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften
Personen Bedarfsgemeinschaften
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300
Dezember 2006 21.034 10.731
Dezember 2007 20.829 10.316
Dezember 2008 19.860 9.975
Tabelle 6
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
Dezember 2005 ca. 19.600
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389
Dezember 2008 19.860 10.109 9.751
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007 und
2008.
Im Dezember 2008 waren 5.817 Personen mit Leistungsansprüchen nach dem SGB II
arbeitslos, davon 2.627 Frauen und 3.190 Männer. Dies sind 549 Personen weniger als
im Vergleichsmonat des Vorjahres (6.366 Personen).
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos,
wenn sie
• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro
Woche arbeiten,
• eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Ver-
mittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
• sich bei der Agentur für Arbeit beziehungs weise der Arbeitsgemeinschaft arbeitslos
gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Schülerinnen und Schüler
und sonstige Personen, die den Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung
stehen, gelten als nicht arbeitslos.
15
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Personen im SGB II aufgeteilt nach ausge-
wählten Personengruppen findet sich unter Nummer 18.2 dieses Geschäftsberichts.
Insgesamt waren im Dezember 2008 in Münster 8.427 Personen arbeitslos (SGB II und
SGB III), davon 3.784 Frauen und 4.643 Männer. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf
alle zivilen Erwerbspersonen) betrug 6,0 %.
16
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistungen zur Existenzsicherung, dazu ge-
hören die Hilfe zum Lebensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich an Personen, die
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt
und war bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sicherungsleistung neben der
Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhilferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch
XII – SGB XII) aufgenommen.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen.
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen.
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jahresenden 2005, 2006, 2007
und 2008 in Münster wie folgt dar:
Tabelle 7
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung)
Personen insgesamt davon a. v. E. davon i. E.
31.12.2005 2.684 2.398 286
31.12.2006 2.897 2.610 287
31.12.2007 3.167 2.866 301
31.12.2008 3.353 3.044 309
Von den 309 Personen, die im Jahr 2008 Leistungen in Einrichtungen erhielten, beka-
men 58 nur existenzsichernde Leistungen und 251 existenzsichernde Leistungen plus
Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe.
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008
100 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem
SGB II.
17
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht
hat. Danach betrugen die Bruttoausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im
Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2005 waren es noch knapp 1,2 Milliarden
Euro und in den Jahren 2006 und 2007 ist diese Summe auf jeweils unter 1,1 Milliarden
Euro zurückgegangen.
5.1.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2008 erhielten in Münster 479 Menschen in 437 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
In dieser Zahl nicht enthalten sind 100 Personen in 99 Haushalten, die diese Leistung
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr
15 %.
Die Steigerung liegt im zweiten Jahr in Folge bei über 10 %. Dieser Anstieg ist ein Indiz
dafür, dass vermehrt Leistungsberechtigte aus dem SGB II in das SGB XII wechseln.
Trotz des nicht unerheblichen Anstiegs der Leistungsberechtigten ist die Hilfe zum Le-
bensunterhalt nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an die sich häufig Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung anschlie-
ßen.
Der Wechsel und die damit verbundene Steigerung der Leistungsberechtigten manifes-
tieren sich daher auch im Vierten Kapitel des SGB XII bei der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhafter Erwerbsminderung und hier bei den Leistungsberechtigten unter 65
Jahren. Deren Zahl ist von 987 im Jahr 2007 weiter um knapp 16 % auf 1.140 im Jahr
2008 gestiegen.
18
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 479 Menschen, die am 31.12.2008 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 264 (55,2%) männlich und 215 weiblich (44,8%).
Tabelle 8
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
15 Jahre
Davon 15
bis unter
25 Jahre
Davon 25
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
Tabelle 9
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl der
Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2008 100 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Er werbsminderung außerhalb von Einrich-
tungen
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
19
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die im-
mer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung im Jahr 2003 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren 2006 und 2007 wa-
ren es bereits knapp 3,2 beziehungsweise knapp 3,6 Milliarden Euro. Diese bundeswei-
te Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.
5.2.1 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.565 Menschen in 2.268 Haushal-
ten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
wird ausschließlich zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht.
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr um 114 Personen ge-
stiegen. Erstmals ist dabei die Zahl der Leistungsberechtigten über 65 Jahre um 2,7 %
zum Vorjahr gesunken. Diese Entwicklung ist gegenläufig zur demographischen Bevöl-
kerungsentwicklung und wird sich daher wohl nicht fortsetzen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren ist gegenüber dem Vor-
jahr um 15,5 % gestiegen. Damit sind zwischenzeitlich mehr als 44 % aller Leistungsbe-
rechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre. Die
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält damit an.
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt
zwischen 25 und 65 Jahre, so ist festzustellen, dass zurzeit knapp 51 % der Leistungs-
berechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind. Die Leistungen zur Exis-
tenzsicherung nach dem SGB XII sind damit immer öfter für jüngere und nicht mehr vor-
rangig für ältere Menschen erforderlich.
20
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.565 Menschen, die am 31.12.2008 Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1073 (41,8 %) männlich und 1.492 weiblich (58,2 %).
Tabelle 10
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Gesamtzahl der
Personen
davon
Personen
über 65 Jahre
davon
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.256 1.371 885
31.12.2007 2.451 1.464 987
31.12.2008 2.565 1.425 1.140
Zusätzlich erhielten am 31.12.2008 321 Personen Grundsicherung im Alter und bei
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 251 zu Lasten der Stadt Münster
und 70 zu Lasten des Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Tabelle 11
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
der Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.256 1.855 401
31.12.2007 2.451 2.026 425
31.12.2008 2.565 2.086 479
21
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
22
5.2.3 Finanztableau
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2007
und 2008:
Tabelle 12
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2007 2008
a. v. E.8 i. E.9 a. v. E. i. E.
Personen
über 65 Jahre 6.510.878 973.468 6.853.783 946.317
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert 6.097.751 105.239
6.574.822 118.010
Summe Ausgaben 12.608.629 1.078.707 13.428.605 1.064.327
Tabelle 13
Einnahmen in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2007 2008
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erstattung vom Bund 2.047.805 2.000.329
Sonstige Ersatzleistungen 141.059 13.339 174.304 5.383
Summe Einnahmen 2.188.864 13.339 2.174.633 5.383
Tabelle 14
Summe der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro
2007 2008
Nettoausgaben 11.485.133 12.312.916
8 außerhalb von Einrichtungen
9 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
5.3 Hilfe zum Lebensunterha lt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung in Einrichtungen
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Die Leistungen für den Lebensunterhalt
sind dabei in der Regel ergänzend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zah-
len.
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrichtungen erhielten in Münster
lediglich 58 Personen. Es handelt sich im Wesentlichen um Personen, die bislang keine
eigene Wohnung hatten.
5.4 Zu erwartende Entwicklung der So zialhilfe zur Existenzsicherung
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden die Fallzahlen und damit die Aus-
gaben bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung wei-
ter steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist erneut eine deutliche Steigerung festzu-
stellen; ob dieser Trend anhält, bleibt abzuwarten. Nach wie vor ist zu beobachten, dass
Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häufig nur kurzfristig Leistungen nach dem
Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann nach der Feststellung einer dauerhaft
vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen.
Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet
sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen schwierig.
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person von der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter und dem Sozialamt unterschiedlich beurteilt wird, entscheidet die gemeinsame Eini-
gungsstelle der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit. Die gemeinsame Einigungs-
stelle tagte im Jahr 2008 insgesamt vier Mal. Von den 15 strittigen Fällen konnten 8
Verfahren abschließend entschieden werden, 7 Verfahren sind zurzeit noch anhängig.
6 Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen,
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.
6.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2008 erhielten insgesamt 1.231 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.
Von diesen insgesamt 1.231 Menschen erhielten 38,7 % Hilfe zur Gesundheit nach
dem Fünften Kapitel, 37,7 % Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 13,6 % Ein-
gliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 10 % verteilten sich auf
die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
23
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr verschoben. Die Zahl der
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von ambulanter Hilfe zur Pflege ist um
97 Personen gestiegen, dies entspricht einem Prozentsatz von 26,5 %.
Ursache für diese außergewöhnliche Steigerung ist unter anderem die Rechtsprechung
des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007
entschieden, dass die Kosten für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Le-
bensunterhalt oder der Grundsicherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind,
sondern dass es sich dabei um Hilfe zur Pflege handelt. Ab 2008 erhalten daher alle
Leistungsberechtigten, die im Rahmen der existenzsichernden Leistungen auch Kosten
für eine Haushaltshilfe erhielten, diese Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege.
Tabelle 15
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe
außerhalb von Einrichtungen
Personen
insgesamt
davon
Hilfe zur
Pflege
davon
Eingliederungs-
hilfe für behinderte
Menschen
davon
Hilfen zur
Gesundheit
davon
Hilfen in
anderen
Lebenslagen
31.12.2005 979 334 89 347 209
31.12.2006 1.180 333 91 579 177
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 30 Personen Hilfe zur
Pflege und eine Person sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden,
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
24
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
25
Tabelle 16
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
Personen
insge-
samt
davon
Leistungen zur Exis-
tenzsicherung
(Hilfe zum Lebensun-
terhalt und Grundsi-
cherung im Alter und
bei Erwerbsminderung)
davon
Eingliede-
rungshilfe
für behinder-
te Menschen
davon
Hilfe
zur
Pflege
davon
sonstige
Hilfen10
31.12.2005 844 78 18 748
31.12.2006 705 60 13 620 12
31.12.2007 730 69 14 630 17
31.12.2008 711 58 14 618 21
Von den insgesamt 653 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 251 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 121 Personen Hilfe zur
Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 121 Personen erhielten 70 Perso-
nen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel
auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages
Tabelle 17
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
nach Altersgruppen in Jahren
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 30
davon
30 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
davon
ab 65
31.12.2005 844 1 21 121 701
31.12.2006 705 - 4 23 678
31.12.2007 730 4 27 699
31.12.2008 711 2 31 678
10 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Tabelle 18
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2005 844 556 288
31.12.2006 705 501 204
31.12.2007 730 516 214
31.12.2008 711 497 214
6.2 Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe
• Hilfe bei Krankheit
• Hilfe zur Familienplanung
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
• Hilfe bei Sterilisation
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert.
26
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
27
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte,
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur
Gesundheit) bezogen, haben ab 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen
oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich.
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist mit 476 Personen gegenüber dem Vorjahr mit
488 Personen nahezu stabil geblieben.
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen des SGB XII zu
Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren
2005 bis 2008 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch
die Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthalten, die von den
Krankenkassen betreut werden.
Tabelle 19
Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger
nach Jahren in Euro
2005 2006 2007 2008
Hilfe bei Krankheit a. v. E.11
2.621.000 1.424.000 1.903.000 2.120.000
Hilfe bei Krankheit i. E.12 1.830.000 3.355.000 2.333.000 2.294.000
Summe 4.451.000 4.779.000 4.236.000 4.414.000
Veränderungen zum Vorjahr
in Prozent - 29,7 + 7,4 - 11,4
+ 4,2
Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe bei Krankheit in Einrichtun-
gen vom Jahr 2005 auf das Jahr 2006 hat buchungstechnische Gründe.
Der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 ist zum Teil auf die Reduzierung der Anzahl
der Leistungsberechtigten zurückzuführen. Aber auch die zeitversetzte Abrechnung der
Krankenkosten führt dazu, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderungen sich erst
verspätet bei den Ausgaben bemerkbar machen.
11 außerhalb von Einrichtungen
12 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
28
Die Gesamtausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe bei den
Hilfen zur Gesundheit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 20
Ausgaben und Einnahmen der Hilfen zur Gesundheit
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Jahren in Euro
Ausgaben
2006
Ein-
nahmen
2006
Ausgaben
2007
Ein-
nahmen
2007
Ausgaben
2008
Ein-
nahmen
2008
i. E. 13
3.355.380 3.891 2.332.634 2.185 2.293.848 8.712
a. v. E. 14 1.436.338 32.474 1.905.079 34.972 2.121.829 16.207
Summe 4.791.718 36.365 4.237.713 37.157 4.415.677 24.919
Netto-
ausgaben 4.755.353 4.200.556 4.390.758
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Jahr 2015 voraussichtlich nahezu
konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährigen wächst in diesem Zeitraum moderat, die
absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren verzeichnet einen deutlichen Anstieg. Der
Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankten an der Gesamtbevölkerung
nimmt kontinuierlich zu, ebenso die Singularisierungstendenzen mit nachlassender be-
ziehungsweise nicht vorhandener familiärer Unterstützung.
Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowie dem Verbleib im Wohnquartier
wird das Instrument des Case Management als Angebot für hilfe- und pflegebedürftige
Menschen im Stadtteil durchgeführt und weiter ausgebaut werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und Pfle-
ge“ beraten, ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen ab und über-
prüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexibler und ressourcenorientierter ambulanter
Hilfe- und Pflegemix, der mit Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von haus-
haltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege abgestimmt und vereinbart wird.
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernetzung und Kooperation mit
den beteiligten Hilfeerbringern und Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht-
zeitig die Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientierte Unterstützung und Pflege
im Einzelfall stoßen kann. In solchen Situationen ist dann eine gut organisierte Überlei-
tung in eine angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Versorgung zu ge-
währleisten.
13 in Einrichtungen
14 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Informationsbüros Pflege über die Leistungen des
Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimauf-
sicht.
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste sowie die ambulant betreute Wohngemein-
schaften für Menschen mit Demenz aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft
über die Lage der Pflegeeinrichtungen in Münster.
6.3.1 Altenhilfe- und Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot.
Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplanung mit der Pflegekonferenz und
dem Informationsbüro Pflege können bei der Sicherung und Weiterentwicklung der
Pflege die örtlichen Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Kompetenzen
und Erfahrungen in den Stadtteilen und Quartieren genutzt werden.
Im Jahr 2008 legte das Sozialamt zum dritten Mal einen Pflegebericht vor, der sich auf
die Pflegestatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS)
sowie auf eigene Erhebungen im Bereich vollstationäre Pflege, Tagespflege und ambu-
lante Pflege für Münster bezieht.
Die Pflegelandschaft in Münster ist gekennzeichnet durch ein vielfältiges und flächen-
deckendes Angebot. Die räumliche Verteilung von pflegerischen Verbundsystemen in
Stadtteilen mit mindestens 6.500 Einwohnern ist bis auf die Stadtteile Roxel und Nien-
berge durchgängig entwickelt. In beiden Stadtteilen befinden sich allerdings Projekte in
der Planungs- beziehungsweise unmittelbar vor der Bauphase. Roxel wird ab dem Jahr
2010 über ein vollstationäres Angebot mit 40 Plätzen und etwa 15 weiteren Service-
wohnangeboten verfügen. In Nienberge entsteht im Rahmen der Zentrumserweiterung
ein kombiniertes Wohn- und Pflegeangebot auf ambulanter Ebene.
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege, bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. Es ist zu erwarten, dass die Auslastung der Pflegeheime, die sich im
Jahr 2008 zwischen 93 % und 95 % bewegte und wiederum nach unten entwickelt hat,
mit Blick auf das im Januar 2009 eröffnete Johanniter Stift im Geistviertel und der im
Bau befindlichen Einrichtung der Senator Gruppe am Pottkamp, weiter sinken wird.
29
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Der Trend, in überschaubare und infrastrukturell gut platzierte Wohn- und Betreuungs-
angebote zu investieren, nimmt zu. Ebenso steigt die Nachfrage nach wohnbegleiten-
den hauswirtschaftlichen und serviceorientierten Dienstleistungen. Anbieter mit kombi-
nierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten orientieren sich an
dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler älterer Menschen
entgegen, auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit im
Wohnquartier zu verbleiben.
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten
Wohngemeinschaften fort. Inzwischen werden in 11 Wohngemeinschaften 110 Miet-
wohneinheiten für eine „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Menschen
angeboten. Analog zu den Belegungsfristen in der stationären Pflege, die landesweit
partiell zwischen 12 und 18 Monaten betragen, ist auch in diesem Angebotssegment
inzwischen ein leichter Nachfragerückgang zu beobachten.
Die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen bewegt sich seit Jahren
zwischen dem „Zuhause“ und dem „Heim“. Insbesondere ambulant betreute Wohnge-
meinschaften werden für demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige zu-
nehmend attraktiver als Alternative zum Alleinleben oder zur stationären Versorgung.
Sie erweitern und ergänzen die bisherigen Formen der pflegerischen Infrastruktur und
schließen die Lücke zwischen häuslicher Einzelversorgung und traditionellem Heim.
Bereits 1996 begann in Münster die Initiierung von ambulant betreuten Wohngemein-
schaften für ältere Menschen mit demenzieller Erkrankung. Ende 2007 wurde aus einer
Arbeitsgruppe der Pflegekonferenz Mindeststandards für diese Wohnform entwickelt,
die sich an den bereits bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Betreuungsverträgen
nach § 75 SGB XII orientieren. Diese von den Betreuungsanbietern und der Stadt
Münster vereinbarten Leistungsvereinbarungen bieten für die Mieterinnen und Mieter
ein hohes Maß an Standard und Sicherheit. Sie sind in der Broschüre des Sozialamtes
„Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ aufgeführt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsstandards ist eine Erklärung zur Selbstver-
pflichtung der Betreuungsanbieter, die den Vertragspartnern bei Abschluss des Betreu-
ungsvertrages mit den Qualitätskriterien überreicht wird. Kerninhalt dieser Erklärung ist
die Voraussetzung zum Erhalt der Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Le-
bensführung. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens sichern alle in dieser Form konzi-
pierten Wohn- und Betreuungsangebote die individuelle Auswahl von Anbietern ambu-
lanter Pflegeleistungen zu. Ebenso können die Mieterinnen und Mieter durch mehrheit-
lichen Beschluss Dienstleister für die allgemeinen Betreuungsangebote auswählen.
Darüber hinaus werden wesentliche Vorgaben zu Wohnraum und Wohnumfeld, „Rund
um die Uhr Betreuung“, Anforderung an das Personal des Betreuungsanbieters und den
Kosten insgesamt beschrieben.
Die Broschüre bietet zugleich einen Überblick zu bestehenden und geplanten Angebo-
ten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen in
Münster. Die Qualitätsstandards sind allen Interessierten bei der Auswahl einer Wohn-
gemeinschaft behilflich. Sie dienen außerdem Anbietern und Initiatoren als Richtschnur
für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften und sollen anhand der ge-
nannten guten Beispiele ermutigen, weitere Wohnformen für ein selbständiges und
selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.
30
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Broschüre „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ ist
im Informationsbüro Pflege erhältlich. Außerdem ist sie im Internet unter
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/Publikationen zu finden.
Pflegemarktbeobachtung
Im Rahmen der jährlichen Pflegemarktbeobachtung wurde auch für das Jahr 2008 deut-
lich, dass sich der Wettbewerb auf dem Pflegemarkt weiter verschärft. Waren vor drei
bis fünf Jahren noch eher lang anhaltende Versorgungsaufträge sowohl im ambulanten
als auch im stationären Bereich die Regel, sind es jetzt vermehrt kurzzeitige Kontakte
beziehungsweise Aufenthalte. Professionelle pflegerische Leistungen werden zuneh-
mend erst dann in Anspruch genommen, wenn die häusliche Versorgung durch Famili-
enangehörige an ihre Belastungsgrenze stößt.
Nicht zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Betreuungs- und Hauswirt-
schaftskräften in Privathaushalten, teilweise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche
Anteile an grundpflegerischen Aufgaben übernommen. Es ist zu erwarten, dass soge-
nannte privat organisierte Hilfen in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Die-
sem Trend ist durch passgenaue Versorgungsarrangements zu begegnen, die durch
zur Verfügung stehende familiäre Ressourcen, ehrenamtliche Angebote, wie beispiels-
weise die Stadtteilinitiative „Von Mensch zu Mensch“ sowie professionelle hauswirt-
schaftliche und pflegerische Angebote sinnvoll ergänzt beziehungsweise abgestimmt
werden.
Netzwerke „Älter werden im Stadtteil“
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung beauftragte die Verwal-
tung mit Beschluss vom 16.10.2007 in zunächst zwei ausgewählten Stadtbezirken in
Münster Arbeitskreise zur Altenarbeit zu bilden. Durch die Zusammenarbeit von Profes-
sionellen, ehrenamtlich Tätigen, bürgerschaftlich Engagierten und Interessierten entste-
hen Gremien, die sich kontinuierlich über Angebote, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse
älterer Menschen im Stadtteil austauschen.
In Hiltrup und in der nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Kreuzviertel, Buddenturm,
Aegidii, Martini, Überwasser und Dom wurden die Stadtteilnetzwerke „Älter werden in
…“, erfolgreich eingerichtet. Für weitere Arbeitskreise sind die Stadtteile Gremmendorf /
Angelmodde und Coerde vorgesehen. Die Initiierung der Arbeitskreise erfolgt in enger
Abstimmung mit der Seniorenvertretung Münster.
Neben Anbietern seniorenspezifischer Dienstleistungen sind auch Vertreter der Kom-
munalpolitik, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und alle Interessierten in den Stadt-
teilen aufgefordert, die Bedarfslage älterer Menschen vor Ort wahrzunehmen um ein
wohnortnahes Angebot für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Dabei
sollen die Herausforderungen des Wandels in der Altersstruktur in den einzelnen Stadt-
teilen aufgenommen und die Stärken und Schwächen eines Viertels mit Blick auf die
Angebote der Altenhilfe dargestellt werden. Die daraus resultierenden Handlungs-
schwerpunkte werden von den Akteuren im Stadtteil aufgegriffen und vor Ort umge-
setzt.
31
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Aufgabenfelder der Stadtteilnetzwerke „Älter werden in …“
• Bestandsaufnahmen der Altenhilfeangebote im Stadtteil
• Ermittlung und Analyse von Bedürfnissen älterer Menschen
• Herstellen von Infrastruktur und Netzwerk , um eine selbstbestimmte Lebensführung
bis in hohe Alter zu ermöglichen
• Integrative und generationsübergrei fende Wahrnehmung aller Altersfragen
• Entwicklung von notwendigen und nachhaltigen Projekten
• Aufbau und kontinuierliche Pflege einer Informationsplattform durch eine nutzer-
freundliche Internetdarstellung sowie eine Broschüre
6.3.2 Pflegekonferenz
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel,
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und
komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen in Münster zu gewährleis-
ten.
In 2008 haben, wie in den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonferenz“
festgeschrieben, zwei Sitzungen im Frühjahr und Herbst stattgefunden. Wie auch in den
vorangegangen Jahren, nehmen die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pflegeeinrich-
tungen, der Pflegebericht, die Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie der Bericht zu
den Einstufungen des Medizinischen Dienstes einen essentiellen Stellenwert in der Be-
ratungsarbeit der Pflegekonferenz ein.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Bearbeitung von Schwerpunktthemen durch Ar-
beitsgruppen der Pflegekonferenz die „Qualitätsstandards zu ambulant betreuten
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ und die „Handlungsempfehlungen zur
Umsetzung einer kultursensible Altenpflege für Münster“ der Konferenz präsentiert wor-
den.
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz sowie die Ergebnisse der Arbeits-
gruppen können auf den Internetseiten des Sozialamtes eingesehen werden.
6.3.3 Informationsbüro Pflege
Die Aufgaben des Informationsbüros gliedern sich in die Pflegeberatung, die Wohnbera-
tung und die Hilfen beim Umzug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen.
Zielgruppen der Pflegeberatung sind Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedroh-
te jeden Alters und ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und
professionelle Helferinnen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten Pflegebereich
und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
32
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Pflegeberatung
• umfasst die persönliche oder telefonische Beratung
• fragt nach freien Betreuungs- und Pflegekap azitäten im häuslichen, teilstationären
und stationären Bereich
• hält aktuelles Info rmationsmaterial vor
• bietet Vorträge und Veranstaltungen an
• kooperiert mit allen Anbietern und Einrichtungen im Pflegebereich
• koordiniert Angebote
Die im Jahr 2007 eingeführte Erweiterung des Beratungsangebotes um die Möglichkeit
der Terminberatung innerhalb oder außerhalb der regulären Sprechzeiten oder eines
Hausbesuches hat sich etabliert. Die Angebote werden stärker genutzt, während die
Kontakte in der allgemeinen Sprechzeit abnehmen.
Die Gesamtzahl der Klientenkontakte lag im Jahr 2008 bei 3.364 und zeigt damit eine
weiterhin sinkende Tendenz. Qualitativ ist jedoch zunehmend eine Veränderung in
Richtung Beratungsintensität zu beobachten. Dabei stiegen im Jahr 2008 im Vergleich
zum Vorjahr die Erstkontakte (neue Ratsuchende) insbesondere bei den Terminbera-
tungen und den Hausbesuchen, während Wiederholungskontakte generell gesunken
sind.
Ein Klientenkontakt kann eine Beratung, eine Kapazitätenabfrage, ein Kapazitätenan-
gebot und die Ausgabe von Informationsmaterial sein. Bei 3.364 Klientenkontakten
wurden 100 Beratungen mehr erbracht als im Vorjahr. Einen Einbruch gab es dagegen
bei Nachfragen und Angeboten zu Kapazitäten. Dies galt insbesondere für die stationä-
re Versorgung.
Die Anzahl der persönlichen Kontakte ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr gestie-
gen. Kurzkontakte haben weiter abgenommen zugunsten von länger dauernden. Insge-
samt wird Beratung immer persönlicher und intensiver, dauert länger und berührt meh-
rere Themen.
Vorherrschende Themen in der Beratung bleiben die Fragen zur häuslichen Versor-
gung. Nochmals steigend sind auch Fragen zur Finanzierung, vor allem bei vorliegen-
den Behinderungen und Überlastung der Pflegeperson. Deutlich gesunken sind erneut
Fragen zur Heimaufnahme.
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Informationsbüro Pflege Schulungen
durch, hält Vorträge und stellt auf Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsange-
bot vor.
Nähere Informationen zur Pflegesituation in Münster können dem Pflegebericht 2008
des Sozialamtes entnommen werden, der im Internet auf der Homepage des Sozialam-
tes unter Publikationen abgerufen werden kann.
33
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, Informationsmaterial
sowie im Rahmen von Angeboten für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträ-
ge mit Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Hausnotrufsysteme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung
von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenfliesen im Bad, über Hilfs-
und Pflegehilfsmittel vom Handgriff in der richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis
zur bodengleichen Dusche.
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus schwerpunktmäßig die Analyse
der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfslage, die Beratung zu
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung individueller Lösungs-
möglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere von Menschen mit ein-
geschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personenkreis wurden im Jahr
2008 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau- und Anpassungsmaß-
nahmen in insgesamt 45 Fällen durchgeführt (ungefähr ein Drittel aller Hausbesuche).
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Diagnoseangeboten für Betroffene und
Angehörige aus dieser Personengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Ko-
operationsabsprachen mit den existierenden Institutionen und Beratungsstellen in den
betreffenden Fällen regelmäßig durchgeführt und weiter ausgebaut.
Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch Informationen und Unterstüt-
zung zur Klärung von Finanzierungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpas-
sungsmaßnahmen im Wohnungsbestand.
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2008 auf erneut gestiegenem Niveau nachge-
fragt. Im Jahr 2008 sind die telefonischen Anfragen und Informationsgespräche im
Rahmen der Sprechzeiten im Büro signifikant von 1.115 im Jahr 2007 auf 1.862 ange-
stiegen. Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen wurden 160 Beratungen und
Begleitungen (2007: 144) durchgeführt.
Dabei wurden in 93 Beratungs- und Begleitungssituationen die Leistungen der Wohnbe-
ratung durch Frauen und in 67 Fällen durch Männer in Anspruch genommen.
Tabelle 21
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung
Alter in Jahren Anzahl der Personen
bis 10 keine
11 bis 20 3
21 bis 40 9
41 bis 64 30
65 bis 70 19
71 bis 74 15
75 bis 80 35
81 und älter 49
34
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die insgesamt 160 Beratungen zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen betref-
fen in 88 Fällen Einpersonenhaushalte, in 61 Fällen Zweipersonenhaushalte, in 8 Fällen
Dreipersonenhaushalte und lediglich in 3 Fällen lebten in den betreffenden Haushalten
mehr als 3 Personen.
Die 88 allein lebenden Personen waren in 64 Fällen weiblich und nur in 24 Fällen männ-
lich.
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vorstellung des Angebotes der Wohn-
beratung und zur Darstellung der Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt
18 Veranstaltungen von durchschnittlich 2 Stunden Dauer vor unterschiedlichen Perso-
nenkreisen durchgeführt.
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen in der Zeit vom
20. bis 24.08.2008 eine Projektwoche zum Thema „Wohnen im Alter“ durchführt. Insge-
samt 10 Einzelveranstaltungen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung rund um
das Thema „Wohnen im Alter“ wurden während der Veranstaltungswoche angeboten.
Das Amt für Wohnungswesen bietet als Kooperationspartner des Informationsbüros
Pflege Hilfen beim Umzug an; ein Beratungsangebot für Menschen, die wissen möch-
ten, wie ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen
sich anbieten und welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei
der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen Angelegenheiten rund um
das Thema „Mietwohnung“, bei der Erledigung von An- und Ummeldungen und bei der
Vorbereitung des Umzuges können die Betroffenen beim Amt für Wohnungswesen Un-
terstützung bekommen.
6.3.4 Heimaufsicht
Die Heimaufsicht der Stadt Münster war im Jahr 2008 für 128 Einrichtungen bezie-
hungsweise Teile von Einrichtungen mit insgesamt 4000 Plätzen zuständig. Zwar waren
die Platzzahlen leicht rückläufig, die Zahl der Einrichtungen ist aber um 5 gestiegen.
Dies ist auf die Dezentralisierung im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Be-
hinderungen zurückzuführen.
Im Jahr 2008 (Stichtag 31.12.2008) gab es in Münster 30 vollstationäre Pflegeeinrich-
tungen sowie 13 Einrichtungen der Tagespflege beziehungsweise solitäre Kurzzeitpfle-
ge. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten insgesamt 2406 Menschen be-
treut werden. In der solitären Kurzzeitpflege wurden 96 Plätze vorgehalten, in der Ta-
gespflege 113.
Die beiden Hospize in Münster verfügen über insgesamt 16 Plätze.
Im Jahr 2008 wurde eine vollstationäre Einrichtung mit 80 Plätzen gebaut, die seit dem
02.01.2009 genutzt wird. Zusätzlich befindet sich eine weitere im Bau und zwei in Pla-
nung. 17 Anträge auf Abstimmungsbescheinigungen nach dem Landespflegegesetz für
geplante Umbauten beziehungsweise Neubauten wurden gestellt, von denen aber vor-
aussichtlich nicht alle in den nächsten Jahren umgesetzt werden können. Hintergrund
der zahlreichen Baumaßnahmen ist die Tendenz, die Zahl der Doppelzimmer zuguns-
ten von Einzelzimmern zu reduzieren.
35
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
In der Stadt Münster existieren elf Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Men-
schen. Aufgrund der jeweiligen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen
werden diese von der Heimaufsicht begleitet. Die Qualitätsstandards beziehen sich zum
einen auf den Wohnraum und das Wohnraumumfeld sowie die „Rund-um-die-Uhr“-
Betreuung. Im Hinblick auf den Wohnraum und das Umfeld muss sich die Gestaltung an
den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientieren. Ausreichend bemessener
Wohnraum ist vorzuhalten sowie eine Platzierung in einem geeigneten Wohnumfeld,
das beispielsweise über Einkaufsmöglichkeiten verfügt.
Die „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung soll sicherstellen, dass Unterstützungsleistungen
erbracht werden können, die ergänzend zu den noch vorhandenen Kompetenzen der
Betroffenen und den Hilfestellungen der Angehörigen notwendig sind. Dazu gehören die
hauswirtschaftliche Versorgung, die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie die
soziale Betreuung. Grund- und behandlungspflegerische Leistungen sind nicht Bestand-
teil des „Rund-um-die-Uhr“-Betreuungsangebotes.
Im Jahr 2008 gab es personelle Veränderungen. Neben 1,5 Verwaltungskräften wird
das Team der Heimaufsicht seit Juli 2008 durch eine Pflegefachkraft (0,5 Stellen) kom-
plettiert. Dadurch konnten auch verstärkt Prüfungen bezüglich der Pflegequalität durch-
geführt werden.
Die Heimaufsicht hat im Jahr 2008 82 Prüf- und Beratungsbesuche durchgeführt. Wie in
den vergangenen Jahren, so stellte sich auch in diesem Berichtszeitraum die Betreu-
ungs- und Versorgungssituation der Menschen in den Einrichtungen in Münster insge-
samt positiv dar.
Unangekündigt waren 33 Prüf- und Beratungsbesuche. Teilweise hat die Heimaufsicht
turnusgemäß geprüft, teilweise fand die Prüfung statt, weil Beschwerden vorlagen.
Das Heimgesetz schreibt vor, dass mindestens 50 % des Personals über eine Fach-
kraftausbildung verfügen müssen. Die Vorhaltung dieser Fachkraftquote wird regelmä-
ßig von der Heimaufsicht überprüft. Im Altenpflegebereich beträgt die Quote 67,1 %
(Vorjahr: 67,2 %). Nahezu identisch geblieben ist die Fachkraftquote im Bereich der
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 2007 betrug die Quote 73,5 %, 2008
lag sie bei 73,4 %. Auch bezüglich der Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurde
die geforderte Quote von 50 % weit überschritten. Sie lag hier bei 93,4 %. In den beiden
Hospizen wurde sogar mit 93,67 % Fachpersonal gearbeitet.
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Personals von dem durch Pflegesätze
refinanzierten Personal wurden im Jahresverlauf nicht festgestellt.
Im Rahmen ihres Beratungsauftrages beantwortete die Heimaufsicht häufig Nachfragen
bezüglich der Heimmitwirkung und der Heimverträge sowie hinsichtlich durchgeführter
Fixierungen.
Beschwerden betrafen oft den Bereich der Hygiene sowie Kommunikationsschwierigkei-
ten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Objektiv grobe Verstöße waren nicht zu
verzeichnen. Bei Schwierigkeiten zwischen Angehörigen und dem Personal der Einrich-
tungen konnte die Heimaufsicht häufig vermittelnd tätig werden.
36
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Im Rahmen des Projekts „Heimbeiräte stärken“ hatte die Heimaufsicht eine begleitende
Aufgabe. So konnten Ehrenamtliche an verschiedene Pflegeeinrichtungen vermittelt
werden, um so erste Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohnern zu knüpfen. Das Ziel,
Heimbeiräte in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde dabei nicht außer Acht gelassen.
Am 10.12.2008 trat das Wohn- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft,
dessen Umsetzung ab 2009 vorzunehmen ist. Einzelheiten zu diesem Gesetz sind un-
ter Nummer 17.1 dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
6.3.5 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können.
1.232 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2008 in Münster Hilfe zur Pflege, davon
493 häusliche Pflege und 739 Pflege in stationären Einrichtungen.
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1081 Personen von der Stadt Münster finanziert, während
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 151 Personen Kostenträger ist.
Während im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster die Anzahl der
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 26,5 % gestiegen ist, ist die Zahl
der Leistungsberechtigten, die stationäre Pflege erhielt, um 2 % zurückgegangen.
Ursache für die Fallzahlsteigerung im Bereich der ambulanten Pflege ist unter ande-
rem, wie bereits unter 6.1 dargestellt, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes
(BSG) zur Hilfe zur Pflege. Das BSG hat am 11.12.2007 entschieden, dass die Kosten
für Haushaltshilfen nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsi-
cherung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, sondern dass es sich dabei um Hil-
fe zur Pflege handelt. Ab dem Jahr 2008 erhalten auch Leistungsberechtigte, die keine
pflegerischen Hilfen sondern ausschließlich Unterstützung im Bereich der Hauswirt-
schaft benötigen, Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der anspruchsberechtigte Personen-
kreis ist durch diese höchstrichterliche Rechtsprechung erheblich erweitert worden.
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, sofern Leistungsansprüche gegen-
über einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind.
37
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
38
Tabelle 22
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster
(ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen
Personen
insgesamt
davon
außerhalb von Einrichtungen
davon
in Einrichtungen
31.12.2006 953 333 620
31.12.2007 996 366 630
31.12.2008 1.081 463 618
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2008 151 Personen Hilfe zur Pflege zu
Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle 23
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)
örtlicher und überörtlicher Träger
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E. 15
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.16
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2006 1.085 225 130 518 212
31.12.2007 1.127 252 138 529 208
31.12.2008 1.232 307 186 520 219
15 außerhalb von Einrichtungen
16 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
39
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger stellen sich
wie folgt dar:
Tabelle 24
Ausgaben und Einnahmen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren
in Euro
Ausgaben
2006
Ein-
nahmen
2006
Ausgaben
2007
Ein-
nahmen
2007
Ausgaben
2008
Ein-
nahmen
2008
i. E.17 7.260.208 1.706.122 7.128.820 1.010.887 7.054.054 676.663
a. v. E.18 2.003.294 14.062 2.341.684 29.561 2.473.048 39.762
Summe 9.263.502 1.720.184 9.470.504 1.040.448 9.527.102 716.425
Netto-
ausgaben 7.543.318 8.430.056 8.810.677
Die deutlich erhöhten Einnahmen bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im Jahr 2006
haben ihren Grund in einer einmaligen „Wohngelderstattung für Heimbewohner“ auf-
grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003, das im Neunten
Änderungsgesetz zum Wohngeldgesetz umgesetzt wurde. Im Jahr 2006 wurden die
angemeldeten Erstattungsansprüche befriedigt.
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen
Nach Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhilfe
verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaßnah-
men für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationären
Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld).
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind.
17 in Einrichtungen
18 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die zwischen den Jahren 2001 und 2008 Pflegewohngeld erhalten haben,
zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 25
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld
insgesamt und nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
01.12.2001 1.039
01.12.2002 1.057
01.12.2003 780
01.12.2004 766 608 158
01.12.2005 790 629 161
01.12.2006 749 592 157
01.12.2007 781 627 154
01.12.2008 750 595 155
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist seit einigen Jahren relativ stabil und kor-
respondiert mit der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der stationären Pflege.
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in den Jahren 2001 – 2008 folgender-
maßen dar:
Tabelle 26
Ausgaben für Pflegewohngeld in den Jahren 2001 bis 2008
in Euro
Jahr Ausgaben
2001 5.030.096
2002 5.191.786
2003 4.356.038
2004 3.968.249
2005 4.246.554
2006 4.214.220
2007 4.459.161
2008 4.440.649
40
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2008 gegenüber
dem Vorjahr um einen erhöht geändert. Die Fördersumme ist moderat gestiegen.
Tabelle 27
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2004 2005 2006 2007 2008
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 27 28 25 25 26
Fördersumme
ambulante Dienste 635.870 608.965 620.033 622.056 646.717
Für die 7 geförderten Tagespflegeeinrichtungen und die 17 Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen-/plätze wurden im Jahr 2008 Aufwendungszuschüsse in Höhe von 354.218 Euro
erbracht.
Tabelle 28
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2004 2005 2006 2007 2008
Anzahl geförderter
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7
Anzahl geförderter
Kurzzeitpflegeeinrichtungen /
-plätze
4 4 7 15 17
Fördersumme
Tagespflege- und Kurzzeit-
pflegeeinrichtungen
197.250 216.015 255.265 358.130 354.218
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze
gewährt.
41
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf (ehemalige Fürsorgestelle) sind beim Sozialamt in einer Organisations-
einheit gebündelt.
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be-
hinderungen von hier betreut.
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
eine wichtige finanzielle Maßnahme.
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben
in den Themenfeldern
• Koordinierung der Maßnahmen und Planu ngen, die die Anliegen von Menschen mit
Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und
andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen,
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Information sarbeit, Erstellen von Broschüren und
Faltblättern; Initiierung von und Beteiligung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat auch 2008 darauf hingewirkt, dass
die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
umgesetzt werden. Dazu gehörte unter anderem die Mitwirkung an der barrierefreien
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster sowie an der barrierefreien Gestaltung von
Veranstaltungen (unter anderem Tag des offenen Denkmals). Diese und weitere The-
men wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der
Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie Behindertenvereinen bear-
beitet.
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2008 in Kooperation mit
dem Gesundheitsamt erstmalig die Broschüre „Barrierefreie Praxen in Münster“ he-
rausgegeben. Ferner hat die Koordinierungsstelle an der Aktualisierung des Stadtplans
für Menschen mit Behinderungen (Neuauflage April 2008) und der Erarbeitung eines
Konzeptes für die Aktualisierung des KOMM-Projektes mitgewirkt.
42
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
KOMM (www.muenster.de/komm) ist eine Internetplattform für Menschen mit Behinde-
rungen, die unter anderem Daten zur barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen in
Münster enthält. Mit finanzieller Unterstützung der Hüfferstiftung und unter Einbezie-
hung mehrerer Kooperationspartner soll der KOMM-Internetauftritt überarbeitet werden
(unter anderem barrierefreie Gestaltung, nutzerfreundlichere Struktur der Datenbank).
Die neue Internetseite wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 fertig sein.
Zu den Aufgaben gehörte auch weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für
Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des
Forschungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle
Hilfe aus einer Hand“. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde
im September 2008 die zweite Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen – Be-
darfs- und Strukturplanung für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ durch-
geführt. In Kooperation mit der Regionalkonferenz hat die Behindertenbeauftragte der
Stadt Münster die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit geistiger Entwicklung erarbeitet (Beschlussvorlage an den
Rat V/0900/2008) und erste Umsetzungsschritte initiiert.
Im Stadtteil Handorf hat die Behindertenbeauftragte eine Sprechstunde und einen In-
formationsnachmittag angeboten sowie einen Rundgang zur Barrierefreiheit organisiert.
6.4.2 Kommission zur Förderung der Inte gration von Menschen mit Behinderun-
gen
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB)
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen be-
ziehungsweise im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner initi-
iert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation behinder-
ter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die Fach-
ausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
• Wohnen, Pflege, Betreuung
• Integration in das Erwerbsleben
• Integration in Sport, Freize it, Kultur und Weiterbildung
• Stadtplanung und Verkehr
Im Jahr 2008 hat die KIB sieben Mal getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils
zwischen 3 und 13 Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie darüber hinaus mit
Schwerpunktthemen all ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die
weitere Umsetzung gegeben.
43
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Ein Schwerpunktthema war die barrierefreie Gestaltung der Schwimmbäder in Münster.
Zu diesem Thema wurde 2007 eine Arbeitsgruppe gebildet, die für die zur Sanierung
anstehenden Bäder ausgehend von Ortsterminen und/oder einer Vorstellung der Pla-
nungen Anregungen gegeben hat. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich unter
anderem auch mit der barrierefreien Gestaltung des Preußenstadions, der Berücksich-
tigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und dem Ein-
zelhandelskonzept Münsters beschäftigt. Die KIB hat ferner angeregt, das Prinzip des
„Design für alle“ (Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestalteten Lebensbereiche für
alle Menschen) als Leitlinie in das Handlungskonzept „Demografischer Wandel in Müns-
ter“ aufzunehmen.
Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenvereine und –verbände sowie Selbsthilfe-
gruppen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen
Sitzung ein. Das Schwerpunktthema der gemeinsamen Sitzung in 2008 lautete: Selb-
ständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfen aus einer Hand – Vor-
stellung des Abschlussberichtes und der Einschätzungen zur Entwicklung in Münster
2003-2007.
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.
2008 hat die Fachstelle 102 Betriebsbesuche durchgeführt (145 in 2007 – Zahl ohne
Besuche des Integrationsfachdienstes, der bis 31.07.2007 zur Fachstelle gehörte). Die
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Informationsständen in der Stadtbücherei
und Sprechstunden im Gesundheitshaus fortgesetzt.
Die Zahl der Kündigungen ist mit 127 (darunter 55 Kündigungen von schwerbehinderten
Frauen) im Vergleich zum Vorjahr mit 63 Kündigungen deutlich angestiegen. Die Zahl
der geförderten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei
129 (darunter 57 Förderungen für Frauen) und entspricht in etwa dem Niveau des Vor-
jahres (133).
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Be-
hinderte Menschen im Beruf im Jahr 2008 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0083/2009).
6.4.4 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden.
Diese werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst
kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungs-
anbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertre-
ten. Der Fahrdienstbeirat hat im März 2008 getagt. Die Anregung des Beirates, ein
Merkblatt mit Hinweisen zu den Beschwerdemöglichkeiten zu erstellen und 2008 an alle
Nutzerinnen und Nutzer zu verschicken, wurde umgesetzt.
44
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Am 31.12.2008 waren 402 Menschen mit Behinderungen (darunter 280 Frauen) be-
rechtigt, das Angebot zu nutzen. Ungefähr 51 % der Berechtigten zahlt die Eigenbeteili-
gung. Es wurden 14.236 Fahrten durchgeführt (15.350 in 2007), darunter 5.801 Fahrten
(41 %), für die eine Eigenbeteiligung zu zahlen war.
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl vor
Einführung der Eigenbeteiligung um rund 25 % zurückgegangen.
6.4.5 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht / Schwerbehin-
dertenausweise
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.
Im Jahr 2008 gingen in Münster rund 2.300 Erstanträge auf einen Schwerbehinderten-
ausweis und 3.200 Änderungsanträge ein. Hinzu kam die Bearbeitung von 1.700 Nach-
prüfungen, 1.160 Widersprüchen und 3.560 Verlängerungsanträgen.
Durch den Umzug und die Neuorganisation erhöhte sich die Bearbeitungsdauer zu-
nächst vorübergehend auf etwa vier Monate. Die Probleme konnten jedoch rasch besei-
tigt werden, so dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis in der Regel nach
zirka drei Monaten ausgestellt werden kann.
6.4.6 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr.
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe
an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen
oder zu sichern.
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungs-
hilfe. Allerdings gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung
des 65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für
die stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr voll-
endet und vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaftsverbandes bekom-
men haben.
45
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
46
Am 31.12.2008 bezogen insgesamt 168 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen und 14 Menschen erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei der
ambulanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber dem
Vorjahr erneut stark gestiegen und zwar um 33 %. Die Entwicklung der ambulanten
Eingliederungshilfe in den letzten drei Jahren zeigt die deutliche Zunahme dieser Leis-
tung:
Tabelle 29
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen
Personen insgesamt davon a. v. E.
19 davon i. E.20
31.12.2006 104 91 13
31.12.2007 140 126 14
31.12.2008 182 168 14
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen und umfassen unter ande-
rem Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädagogisches Reiten, Musiktherapie,
Autismusambulanz und heilpädagogische Familienhilfe.
Ab 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Leis-
tungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 SGB
IX in Verbindung mit der Budgetverordnung.
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB
XII), dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln.
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der
Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
Zurzeit erhalten drei Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Ursächlich für die geringe Zahl der Leistungsberechtigten, die diese
Form der Leistung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der Leistungsbe-
rechtigten von Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und deren Leistun-
gen sich oft nicht für ein Budget eignen und zum anderen, dass diese Form der Leis-
tung noch weitgehend unbekannt ist.
19 außerhalb von Einrichtungen
20 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
47
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 30
Ausgaben der Eingliederungshilfe
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Leistungsarten und Jahren
in Euro
2006 2007 2008
a. v. E.
21
i. E. 22 a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Medizinische
nd 0 1.387 0 2.426Rehabilitation,
orthopädische u
andere Hilfsmittel
0 2.051
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
91.538 0 105.757 0
249.384 0
Hilfe zu einer
244.281 0 389.763 0angemessenen
Schulausbildung
486.820 0
Sonstige
Eingliederungshilfe 51.444 0 36.241 33.886
62.221 36.562
Andere Leistungen
zur Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
0 529.882 0 486.227
63 472.899
Summe 387.263 531.269 531.761 522.539 798.488 511.512
Summe
a. v. E. und i. E. 918.532 1.054.300 1.310.000
7 Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
n
Im Jahr 2008 waren die Unterhaltsansprüche von 3.938 Bedarfsgemeinschaften (2007:
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
gehört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für
den Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wen
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt zunächst für
die Dauer von zwei Jahren vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geltend ge-
macht.
4.270 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten
Personen belief sich per 31.12.2008 auf 5.256.
21 außerhalb von Einrichtungen
22 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Unterhaltsbeiträgen wie
folgt dar:
Tabelle 31
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB
II (ohne den Anteil der Bundesagentur für Arbeit) 308.503 515.920 453.701
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII
sowie Altfälle nach BSHG 289.967 327.753
282.741
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen sowie Eingliederungshilfe 291.762 282.758
251.496
Unterhaltsvorschussgesetz 507.203 630.878 629.283
Summe 1.397.435 1.757.309 1.617.221
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamteinnahmen belie-
fen sich im Jahr 2008 auf 854.899 Euro.
Die für die Jahre 2007 und 2008 aufgeführten Einnahmen bezüglich des Unterhaltsvor-
schussgesetzes enthalten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien realisierten Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung tech-
nisch nicht möglich ist.
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII im Jahr
2008 Minderausgaben verzeichnet werden.
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.2006 für den Bereich der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende keine Auswertung der angerechneten Beträge mehr mög-
lich. Für das Jahr 2008 können Angaben gemacht werden.
48
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar:
Tabelle 32
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II (2006: bis 31.07). 1.045.005 Keine Angaben 2.089.740
Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII 397.372 352.357
373.722
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 78 Titel (2007: 118 Titel) erstritten. Der Rückgang ist
darauf zurückzuführen, dass zuvor in einer Vielzahl von reinen UVG – Fällen, die seit
dem 01.03.2008 nicht mehr von der Fachstelle bearbeitet werden, eine Titulierung er-
folgte.
8 Wirtschaftliche Leist ungen für Asylsuchende
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein eigenes
Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in der Regel das
Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde inzwi-
schen mehrfach geändert, zuletzt am 28.09.2008. Die Höhe der Leistungen ist jedoch
seit dem Jahr 1993 unverändert.
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Zum Jahresende 2007 erhielten in Deutschland rund 153.000 Personen Regelleistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um zirka 20 % zurückgegangen Seit Be-
stehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) ist damit die höchste Veränderungsra-
te gegenüber dem Vorjahreswert und insgesamt der niedrigste Empfängerstand festzu-
stellen. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen verzeich-
net; seitdem ist die Zahl der Leistungsberechtigten rückläufig.
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im
Jahr 2007 bei insgesamt 1,03 Milliarden Euro, dies entspricht einem Rückgang um zirka
11 % gegenüber dem Vorjahreswert. Der größte Teil der Bruttoausgaben wurde mit
0,75 Milliarden Euro für Regelleistungen aufgewandt. Für besondere Leistungen wur-
den im Jahr 2007 rund 0,28 Milliarden Euro ausgegeben.
Die Zahlen für das Jahr 2008 sind noch nicht veröffentlicht.
49
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte, in denen Leistungen nach dem
AsylbLG gezahlt wurden, am 31.12.2008 auf 367 und lag damit im Vergleich zum glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um 25 % niedriger. Die Anzahl der Personen ist um 295
auf 740 gesunken.
In 24 von diesen Fällen wurden für 34 Personen aufgrund der gesetzlichen Vorausset-
zungen Leistungen analog zu Leistungen nach dem SGB XII gewährt.
Tabelle 33
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht
Haushalte
insgesamt
Personen
insgesamt
davon
weiblich
davon
männlich
31.12.2003 563 1.476 741 735
31.12.2004 604 1.517 770 747
31.12.2005 667 1.530 731 799
31.12.2006 636 1.413 657 756
31.12.2007 491 1.035 480 555
31.12.2008 367 740 329 411
Tabelle 34
Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsbeziehende Personen nach Altersgruppen
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 10
davon
10 bis
unter 18
davon
18 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
ab
65
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
50
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
8.3 Finanztableau
Tabelle 35
Asylbewerberleistungsgesetz
Ausgaben nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Leistungen analog BSHG /SGB XII 460.714 395.974 255.394
Grundleistungen 4.773.987 4.117.824 2.709.029
Leistungen bei Krankheit 1.739.400 1.595.404 1.046.714
Arbeitsgelegenheiten 39.998 32.303 29.307
Sonstige Leistungen 91.970 80.987 71.683
Summe Ausgaben 7.106.069 6.222.492 4.112.127
Tabelle 36
Asylbewerberleistungsgesetz
Einnahmen nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Erstattung vom Land 1.508.631 813.789 673.040
Sonstige Einnahmen 84.145 101.948 159.117
Summe Einnahmen 1.592.776 915.737 832.157
Tabelle 37
Asylbewerberleistungsgesetz
Nettoausgaben nach Jahren in Euro
2006 2007 2008
Nettoausgaben 5.513.293 5.306.755 3.279.970
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgaben im AsylbLG weiter zurückgegan-
gen. Allerdings wurden deswegen auch die Erstattungen des Landes NRW reduziert, so
dass die Nettoentlastung geringer ausfällt als der Ausgabenrückgang.
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Die im Jahre 2007 geschaffene Bleiberechts- beziehungsweise Altfallregelung, wonach
langjährige geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltser-
laubnis erhalten, hatte große Auswirkungen für den Personenkreis. Viele Ausländer er-
füllten die Voraussetzungen, so dass dadurch die Fallzahl der Leistungsberechtigten
nach dem AsylbLG im Laufe des Jahres deutlich reduziert wurde.
51
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Stadt Münster befindet sich jedoch seit November 2008 wieder in der Aufnahme-
pflicht, so dass die Fallzahl gegen Ende des Jahres 2008 stagnierte.
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten rund 35 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration und
Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen.
Im Jahr 2008 hat das Netzwerk, wie in der Geschäftsordnung festgelegt, zwei Plenums-
sitzungen und jeweils vier Sitzungen der Arbeitsgruppen Soziale Integration und Spra-
che/Bildung durchgeführt.
Schwerpunkte der Arbeit waren im Berichtsjahr die Entwicklung des Internetauftritts, die
Wahlen der Sprecherinnen und Sprecher des Plenums, die Vorstellung verschiedener
Projekte sowie der Austausch zu den Arbeitsinhalten der einzelnen Akteure im Netz-
werk. Die beiden Arbeitsgruppen beschäftigten sich insbesondere mit der Umsetzung
des Migrationsleitbildes und den Themen „Integration durch Stadtteilarbeit“, „Jugendge-
richtshilfe bei der Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ und „Interkulturel-
le Wochen 2008“. Darüber hinaus informierte sich das Netzwerk über Projekte ver-
schiedener Träger respektive daraus gewonnener Erkenntnisse.
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die
Koordination aller Schnittstellen.
9.2 Förderangebote für In itiativen im Feld Migration / Integration
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr.
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind.
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster und deren Aktivitäten sich überwie-
gend auf das Stadtgebiet Münster richten.
52
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Die Zuschüsse können für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Aktivitä-
ten, projektbezogene Honorarkosten, Miet- und Betriebskosten sowie einmalige Kosten
im Zusammenhang mit den Veranstaltungen bewilligt werden. Zu den in 2008 geförder-
ten 14 Vereinen und Initiativen gehören auch zwei neue, ein afrikanischer und ein russi-
scher Verein.
Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Bericht über die Förderinhalte und das Fördervo-
lumen vorgelegt.
9.3 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen
Im Jahr 2008 hat die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland erstmals nach Jahren
wieder zugenommen (2007: 19.164; 2008: 22.085). Dies ist auch ein Grund, warum die
Stadt Münster wieder Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufnehmen muss.
Insgesamt wurden in 2008 in Münster 104 Personen aufgenommen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen
ist zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies
gilt auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG.
Jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen GUS werden in einer Über-
gangseinrichtung im Stadtbezirk West untergebracht.
Tabelle 38
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster
in den Jahren 1998 bis 2008
Jahr Anzahl der Flüchtlinge
1998 535
2000 749
2002 264
2003 198
2004 285
2005 130
2006 85
2007 76
2008 104
53
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Wegen der großen Zahl der Personen, die aufgrund der Bleiberechts beziehungsweise
Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, ging die Zahl der Unterbrin-
gungen in den Übergangsheimen trotz steigender Aufnahmezahl auf 461 Personen zu-
rück
Tabelle 39
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen
nach Jahren
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen
1998 998 998
2000 1.335 1.128
2002 1.186 960
2003 984 715
2004 967 729
2005 1.002 668
2006 830 594
2007 758 518
2008 763 461
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
Auch die allgemeine Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird si-
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden an die
zuständigen Betreuerverbände in den Einrichtungen vermittelt. Auch nach dem Umzug
in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis in der Regel einer weiteren Betreu-
ung.
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblem en und Kriseninterventionen
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen
• Gemeinwesenarbeit
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders)
54
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländer noch länger in den Übergangsheimen, weil
sie keine passenden Wohnungen finden. Dann werden sie weiterhin vom Sozialdienst
für Flüchtlinge und Spätaussiedler betreut. Neben der Wohnungssuche ist die Haupt-
aufgabe die Hilfe bei der Beantragung diverser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII,
Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld).
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuungsangebotes sind, wurden entwi-
ckelt:
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung,
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen.
Im Jahr 2008 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen
31.714 Euro erstattet (2007: 36.760 Euro; 2006: 69.269 Euro).
9.4 Betreuung und Unterbring ung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedlern ist eine kommunale Aufgabe.
Wurden im Jahr 1998 noch insgesamt 507 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler der
Stadt Münster zugewiesen, hat sich der seit einigen Jahren andauernde Trend der rück-
läufigen Zuweisungen auch im Jahr 2008 fortgesetzt. Nach 29 zugewiesenen Personen
im Jahr 2007 wurde mit lediglich noch 2 Personen im Jahr 2008 ein absoluter Tiefstand
erreicht.
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde die letzte der Übergangseinrichtungen
für diese Zielgruppe im Jahr 2009 aufgegeben.
Sollte sich in den kommenden Jahren erneut ein kommunaler Handlungsbedarf hin-
sichtlich der wohnungsmäßigen Versorgung und sozialen Betreuung der Spätaussiedle-
rinnen und Spätaussiedler ergeben, wird zeitnah zu reagieren sein.
10 BAföG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren,
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.
55
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils
für volle Monate.
Im Jahr 2008 haben 1.078 Schülerinnen und Schüler eine Förderung erhalten (die Zahl
bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegenüber
dem Vorjahr leicht verringert (2007: 1.122; 2006: 1.089;).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 4,04 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen
werden vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Ge-
bietsrechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die Statistik des Gebietsrechenzentrums
nicht vor.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal-
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung.
11. Obdachlose Fam ilien, Wohnungslose
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die
Kommunen sind verpflichtet unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungswei-
se zu beheben.
Im Jahr 2008 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 234 Räumungsklagen informiert.
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 159 Räumungstermine festgesetzt;
hiervon betroffen waren 46 Familien mit Kindern und 113 Haushalte ohne Kinder.
Im Berichtszeitraum wurde in 99 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der
Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB XII wur-
den in Höhe von 140.851 Euro als Darlehen gezahlt, um die Unterkunft zu sichern oder
eine vergleichbare Notlage zu beheben.
35 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz (OBG)
wurden ausgesprochen, davon 10 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 25
Fällen wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf in Anspruch genommen. Durch kontinu-
ierliche Gespräche – insbesondere mit den Wohnungsbaugesellschaften – konnten im
Jahr 2008 in insgesamt 46 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen in
Mietverträge umgewandelt werden.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2008 auf 185 (2007:
198; 2006: 216) Haushalte. Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen
517 (274 Erwachsene und 243 Kinder / Jugendliche).
Die Einstellung der Energieversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen der
Verbraucher und die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe stellen ein neues Auf-
gabenfeld für die Fachstelle dar. Hier wurden, gegebenenfalls gemeinsam mit der Ar-
beitsgemeinschaft Münster und sonstigen Transferleistungsträgern, Finanzierungsmo-
dalitäten mit den Energieversorgern abgestimmt.
56
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern
können, ist besondere Bedeutung beizumessen.
In der Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten
Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und den evangeli-
schen Beratungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundla-
ge von abgestimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungs-
bedarfe ein Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steue-
rung und Finanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.
In der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 wurden auf der Grundlage der vertraglichen
Vereinbarungen insgesamt 192 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf
belief sich auf ca. 145.000 Euro.
Die existenzsichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden in
der Außenstelle des Sozialamtes / der Arbeitsgemeinschaft Münster im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2008 haben dort insgesamt 3.029 Personen
nach Sozialleistungen nachgesucht; davon waren 1.669 Personen leistungsberechtigt.
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca. 495.000 Euro.
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte – und die sich daraus ergebende Proble-
matik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen,
wird als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kom-
menden Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen
Wohnungslosenhilfe betreffen die Themen „ Migranten in der Wohnungslosenhilfe –
Wirtschaftliche Hilfeleistungen und Unterbringungsverpflichtungen“ sowie „alte und pfle-
gebedürftige Wohnungslose / Schaffung von Unterbringungs- und Betreuungskonzep-
ten“.
12. Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Im Jahr 2008 nahmen 541 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. 58 % der ratsuchenden Personen waren 40 Jahre und älter. Der
Anteil der Single-Haushalte lag etwa bei 50 %. Arbeitslosigkeit als Auslöser einer indivi-
duellen Überschuldungssituation verlor zu Beginn des Jahres 2008 zunächst an Bedeu-
tung. Dies änderte sich allerdings schlagartig mit dem Einsetzen der Finanzkrise im
Spätsommer des Jahres 2008. Knapp 50 % der Ratsuchenden waren ohne Arbeits-
platz.
57
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
Tabelle 40
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle
nach Jahren
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
2005 513 171 342
2006 491 222 269
2007 496 204 292
2008 541 232 309
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Thema: „Trennung / Scheidung und
Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die
Tilgung bestehender Verbindlichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Überschul-
dung.
Extrem hohe Schuldenlasten sind im Bereich der städtischen Schuldnerberatungsstelle
eher rückläufig. Rund 15 % der langfristig betreuten Schuldner haben Verbindlichkeiten
von mehr als 50.000 Euro (Vorjahr: 25 %); zwei Drittel aller Ratsuchenden zwischen
10.000 und 50.000 Euro. Auf 17 % ist dagegen der Anteil der gering Verschuldeten (bis
10.000 Euro) angewachsen. Dieser Wert korrespondiert mit der zunehmenden Bedeu-
tung von Geringverdienern, insbesondere mit Leistungsanspruch nach dem SGB II, un-
ter den Überschuldungsfällen.
In 1.053 Beratungsgesprächen, Telefonaten und E-Mail-Kontakten (2007: 1.135; 2006:
1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch gefun-
den. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto „Hilfe zur
Selbsthilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch die wöchentliche Außensprech-
stunde im Jugendinformations- und -beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind
hier Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Der drastische Konjunktureinbruch wird, insbesondere soweit er mit einem massiven
Abbau von Arbeitsplätzen einhergeht, für eine schnell steigende Nachfrage in den
Schuldnerberatungsstellen sorgen. Es ist daher zu erwarten, dass die rückläufigen
Verbraucherinsolvenzzahlen in 2008 nur ein kurzes Zwischenintermezzo bleiben.
Als Ansprechpartner stehen dem betroffenen Personenkreis die vor Ort tätigen Schuld-
nerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentrale und der Stadt
Münster zur Verfügung.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Beratungsstellen:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt
• Caritasverband Münster
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGmbH
58
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
• SKM - Katholischer Verein für so ziale Dienste in Münster e. V.
• Verbraucherzentrale Münster
• Schuldnerberatungsstelle, So zialamt der Stadt Münster
Diese sechs Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern
und Rechtsanwälten, kostenlos. Außerdem sind sie als „anerkannte Stellen“ im außer-
gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen sind unterschiedlich und hän-
gen maßgeblich von deren Personalausstattung ab.
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind nicht zu verzeichnen. Je nach
Beratungsstelle ist in der Regel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen auszu-
gehen. In den Sommerferien ist häufig eine zurückgehende Nachfrage zu verzeichnen;
besonderer Andrang herrscht stets zum Jahreswechsel.
13. Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen,
wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen,
• Nebenkostenabrechnungen,
• gravierender Wohnungsmängel,
• inakzeptabler Kündigungen sowie
• zurückzufordernder Kautionen.
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder der Arbeitsgemein-
schaft Münster einen Mieter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag
in Höhe von zurzeit 52 Euro wird vom Sozialamt übernommen.
59
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
In den Jahren 1999 bis 2008 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden:
Tabelle 41
Ausgaben für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro
Jahr Ausgaben
1999 2.045
2000 4.653
2001 5.011
2002 5.880
2003 4.499
2004 3.170
2005 3.453
2006 3.584
2007 6.136
2008 7.332
Summe 45.763
Im Jahr 2008 sind die bislang höchsten Ausgaben für Mieterberatungsscheine zu ver-
zeichnen. Die erhöhte Nachfrage ist auf die Kostensteigerungen im Bereich der Neben-
und Heizkosten zurückzuführen.
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.
14. Strukturinformationen zum Sozialamt
14.1 Umzug in ein anderes Dienstgebäude
Zum 15.02.2008 bezog das Sozialamt das komplett renovierte Gebäude an der Hafen-
straße 8. Bei der Instandsetzung des Gebäudes wurde besonderer Wert auf die Einhal-
tung der aktuellen energetischen Standards und auf eine behindertengerechte Gestal-
tung gelegt. Der Eingangsbereich ist stufenlos; Türöffner und Sprachansage im Aufzug
sind selbstverständlich.
In dem Gebäude stehen insgesamt 71 Büroräume sowie ein Kundenzentrum zur Verfü-
gung. Das Sozialamt kann damit seit dem Umzug alle Leistungen unter einem Dach
anbieten; ein Vorteil vor allem für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter sind zufrieden: die kurzen Wege machen den fachlichen Aus-
tausch einfacher und schneller; insgesamt eine positive Bilanz mit vielen Vorzügen für
alle Beteiligten.
60
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
14.2 Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung
Aus dem gesamten Aufgabenpaket der ehemaligen Versorgungsämter wurde dem So-
zialamt gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zum Jahresbe-
ginn 2008 die Zuständigkeit für die „Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen“
übertragen. Zur Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe wurde parallel der Über-
gang von 9,3 Vollzeitstellen mit insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum
Sozialamt verfügt, die als eigene Fachstelle der Abteilung zwei in die Organisations-
struktur des Sozialamtes integriert wurden.
Von den 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind acht Beamte, deren Beamten-
verhältnis in ein städtisches umgewandelt wurde, sowie fünf Tariflich Beschäftigte, die
weiterhin Landesbedienstete bleiben.
14.3 Einrichtung eines Proj ektes „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“
Um der zunehmenden Komplexität von Pflegesituationen, dem damit einhergehenden
Unterstützungsbedarf von (alleinlebenden) Pflegebedürftigen sowie deren (pflegenden)
Angehörigen gerecht zu werden, wurde zum 01.09.2008 das Projekt „Sozialer Fach-
dienst Senioren und Pflege“ gestartet. Die Optimierung der Schnittstelle von Leistungs-
gewährung und Sozialdienst, eine bessere Koordinierung beziehungsweise Vernetzung
von Hilfsangeboten und die Entwicklung eines Fallmanagements stehen dabei im Fo-
kus.
Die bisher im Amt für Jugendliche, Kinder und Familien wahrgenommenen Aufgaben im
Bereich Hilfen für alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Stellungnah-
men und Sozialberichte hierzu sind seit Projektbeginn im Sozialamt angesiedelt.
Der „Soziale Fachdienst Senioren und Pflege“ ist für folgende Aufgaben zuständig:
• Hilfen nach dem SGB XII
• Unterbringung in einer Einrichtung / Feststellung Heimbetreuungsbedürftigkeit
• Case-Management insbesondere in der Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege
• Hilfen für Menschen, die voraussicht lich hauswirtschaftliche Hilfen benötigen
• Allgemeine Beratung in der Altenhilfe und bei Pflegefragen
• Stadtteilarbeit in den Fe ldern Altenhilfe und Pflege
• Zusammenarbeit mit Fachdiensten anderer Ämter
Im Rahmen eines Organisationsprozesses werden zurzeit die Beratungsbereiche In-
formationsbüro Pflege und „Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege“ zusammen ge-
führt. Die neue Organisationseinheit wird auch die kommunalen Aufgaben innerhalb der
geplanten Pflegestützpunkte übernehmen.
61
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
14.4 Einrichtung einer zusätzlichen Fachstelle im Bere ich der Leistungen nach
dem SGB XII
In der Leistungsgewährung nach dem SGB XII hat sich die im Jahr 2007 eingeführte
Einheitssachbearbeitung bewährt. Die Leistungsbewilligung aus „einer Hand“ bedeutet
für die Bürgerinnen und Bürger eine große Vereinfachung, weil sie für alle Leistungsar-
ten nach dem SGB XII nur eine Ansprechperson haben.
Sowohl die steigenden Fallzahlen als auch die Zunahme der Komplexität der Leistungs-
fälle und die Fallfluktuation haben die Einrichtung einer dritten Fachstelle im Leistungs-
bereich des SGB XII erforderlich gemacht. Die Maßnahme konnte ohne eine Stellen-
vermehrung im Sozialamt durchgeführt werden.
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag
Sprechstunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die ge-
samte Leistungspalette des SGB XII abdeckt werden. Die Zahl der Besucherinnen und
Besucher ist erneut gestiegen und korrespondiert mit der Steigerung der Fallzahlen,
Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter
der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.
Tabelle 42
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII
Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord
01.03. bis 31.12.2006 3754 254 182
01.01. bis 31.12.2007 4515 344 128
01.01. bis 31.12.2008 5171 477 180
14.5 Personalsituation
Die Erhöhung des Personalbestandes des Sozialamtes ist im Wesentlichen zurückzu-
führen auf die Übernahme von 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Ver-
sorgungsverwaltung. Da für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenverhältnis
der Übergang zum neuen Dienstherrn (Kommune) gesetzlich festgelegt worden ist, wa-
ren im städtischen Stellenplan entsprechend 8 Stellen neu einzurichten. Finanziert wer-
den diese Stellen aus den Landeserstattungen für diese Pflichtaufgabe.
Durch die Dezentralisierung des ehemaligen Rechtsamtes wurde der Stellenplan des
Sozialamtes um weitere 2 Stellen erhöht.
Schließlich wurde mit Blick auf die stetige Fallzahlzunahme im Bereich der Leistungs-
gewährung nach dem SGB XII eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
62
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
63
Eine Reduzierung um 1,25 Stellen erfolgte infolge der Verlagerung der Geltendma-
chung der Unterhaltsansprüche in reinen Unterhaltsvorschussfällen zum Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Durch die mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmte Einsparung des
Integrationsfachdienstes sowie Einsparung kleinerer Stellenanteile wurde eine weitere
Stellenplanreduzierung um insgesamt 1,4 Stellen erreicht.
Da sich die Verlagerung der Stellen für das Projekt „Sozialer Fachdienst Senioren und
Pflege“ stellenplanmäßig erst im Jahr 2009 auswirkt, fand im Jahr 2008 eine Erhöhung
der Stellenanteile auf insgesamt 114,09 Stellen statt.
14.6 Neues Kommunales Finanzmanagement
Zum 01.01.2008 ist das Sozialamt neben weiteren Ämtern auf die kaufmännische dop-
pelte Buchführung umgestellt worden. Damit ist die Umstellung der Finanzwirtschaft in
der Stadt Münster abgeschlossen.
14.7 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz
Mit dem Außerkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes zum 31.12.2004 endete nicht
automatisch der daraus resultierende Handlungsbedarf. Bis zum Jahresende 2007
konnten die Abschlussarbeiten aber weitgehend abgeschlossen werden. Die noch an-
hängigen Verfahren werden ab dem 01.01.2008 nicht mehr gesondert, sondern in der
normalen Sachbearbeitung mit abgewickelt.
Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen erfolgte seit dem 01.01.2007.
Es wurde befristet für zwei Jahre eine halbe zusätzliche Stelle eingerichtet. Im Jahr
2008 konnten Darlehenrückforderungen nur noch in geringer Höhe realisiert werden.
Aus diesem Grund wird das Projekt nicht über den 31.12.2008 hinaus fortgeführt.
14.8 Organigramm des Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
64
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
65
14.9 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurden im vergangenen Jahr intensiv die Auswirkungen des Pflege-
Weiterentwicklungsgesetzes und die darin vorgesehene Einrichtung von Pflegestützpunk-
ten diskutiert. Daneben war zum Jahresbeginn 2008 die Umsetzung der Kommunalisie-
rung der Versorgungsverwaltung ein Schwerpunkt der Presseberichte.
Aber auch im Bereich der sonstigen Informationen für behinderte Menschen und deren
Umfeld wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkei-
ten sowie durch Zeitungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke
hingewiesen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Informationen zukommen zu lassen,
wurde im Zusammenhang mit dem Umzug des Sozialamtes eine intensive Pressearbeit
betrieben.
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert.
Im Jahr 2008 waren folgende Informationsschriften erhältlich:
• Alt-Werden in vertrauter Umgebung
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz
• Arbeit und Behinderung
• Barrierefreie Praxen in Münster
• Barrierefreie Toiletten in Münster
• Bauen für alle! -barrierefrei-
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster
• Behindert und berufstätig
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum
• Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthaus 2
• Die Heimaufsicht
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
66
• Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Münster
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster
• Informationsbüro Pflege
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung
• Mobil mit Behinderung
• Mütter mit Behinderungen in Münster
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige
Menschen in Münster
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
• Service-Wohnen in Münster
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
• Tätigkeitsbericht der Heimauf sicht der Stadt Münster 2005-2007
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und
betreute Wohnformen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
67
15. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden.
Mehr als 18.500 Besucherinnen und Besucher haben vom 15.02.2008 bis Ende 2008 das
Kundenzentrum Soziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich sowohl auf den Leis-
tungsbereich des SGB XII und das Asylbewerberleistungsgesetz als auch auf das
Schwerbehindertenrecht. Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen Angelegen-
heiten und Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt.
16. Ausschuss für Soziales, Ges undheit und Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung umfassen folgende Felder:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik
• Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat ferner folgende Ent-
scheidungsbefugnisse:
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
68
In seinen sechs öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpolitischen
Beratungsschwerpunkte des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
folgende Themen:
• Förderung von Maßnahmen und Projek ten gegen Jugendarbeitslosigkeit
• Berichte über kommunale Maßnahm en und Angebote zur Beschäftigungsförderung
und Qualifizierung
• Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitslosenberatung im cuba
• Informationen an den Ausschuss über recht liche Fragen im Rechtskreis SGB II
• Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 16 II S. 2 Nr. 1-4 SGB II (neu § 16a SGB
II) zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Stadt Münster
• Konzeptionelle Entwicklung eines an Haus halte mit geringem Einkommen gerichteten
Energiesparprojekts
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
• Etatberatungen 2008
• Entscheidung für die Durchführung eines Pi lotprojekts „Beratung von Zielen, Zielkenn-
zahlen und Bewirtschaftungsregeln im NKF-Haushalt“
• Handlungskonzept ‚Demografi scher Wandel in Münster’
• Pflegebericht 2008
• Förderung des Aufbaus und der Vernetzung ambulanter Palliativangebote aus Mitteln
der Stiftung Magdalenenhospital
• Informationen an den Ausschuss über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, insbeson-
dere zum Thema Pflegestützpunkte
• Information des Ausschusses über den Aufbau des neuen Aufgabenbereichs „Bera-
tung und Hilfe bei Pflegebedürftigkeit“ im Sozialamt
• Bericht über Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Handlungsempfehlungen zur Förderung eine r gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster
• Arbeitssituation im Aufgabenberei ch Schwerbehindertenausweise
• Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose, Erfahrungsbericht
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
69
• Bürgerschaftliches Engagement, Neuausri chtung der Freiwilligenagentur
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010 und Jahres-
bericht 2007/2008
• Migrationsleitbild der Stadt Münster
• Fortführung des Flüchtlingskinderfonds
17. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Diskussion über die
Umsetzung des Gesetzes über das Wohnen und die Assistenz und Pflege in Einrichtun-
gen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) und die Diskussion über die Einrichtung von
Pflegestützpunkten nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu nennen.
17.1 Wohn- und Teilhabegesetz
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit des Bundes für das Heimrecht in gro-
ßen Teilen auf die Länder übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW hat zum 10.12.2008 das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in
Kraft gesetzt. Das WTG sieht im Vergleich zum bisherigen Heimrecht folgende wesentli-
che Änderungen vor:
• Der Geltungsbereich des Gesetzes ist er weitert worden und umfasst unter anderem
künftig auch bestimmte Hausgemeinschaften, in denen ambulante Pflege angeboten
wird.
• Die Mitwirkungsrechte der Bewohner sind gestärkt worden.
• Die Prüfungen der Heimaufsicht erfolgen mindestens einmal jährlich und sind immer
unangemeldet.
• Die Qualität der Einric htungen soll transparenter werden durch die Veröffentlichung
der Prüfberichte
17.2 Pflegestützpunkte
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten. Das
Gesetz sieht die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2009 vor. Nach §
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern die
oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie sollen hierbei eng mit den Kommunen koope-
rieren.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch machen
und eine Allgemeinverfügung vermutlich im Mai 2009 erlassen. Die Einrichtung der Pfle-
gestützpunkte wird (voraussichtlich) bis zum 01.11.2009 in Nordrhein-Westfalen abge-
schlossen sein.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
70
In der Präambel der Rahmenvereinbarung, die zwischen den Landesverbänden, den Pfle-
ge- und Krankenkassen, den Ersatzkassen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden ge-
troffen wurden, wurden folgende Zielsetzungen verbindlich festgelegt:
• Die Beratungsleistung erfolgt aus einer Hand , dies betrifft die Sozialgesetzbücher I, V,
XI und XII sowie die Berücksichtigung von vorhandenen und bewährten Strukturen.
• Bereits vorhandene finanzielle, fachliche und organisatorische Ressourcen sollen op-
timal gebündelt werden, ein Aufbau neuer Parallelstrukturen ist zu verhindern.
• Pflegestützpunkte sollen als Knotenpunkte eines Gesamtnetzwerkes für vorpflegeri-
sche, komplementäre und pflegerische Angebote nach möglichst einheitlichen Krite-
rien errichtet und ausgestaltet werden.
• Pflegestützpunkte werden in Anbindung an vorhandene Beratungsstrukturen der Pfle-
ge- und Krankenkassen sowie der Kommunen eingerichtet.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
71
18. Statistische Auswertungen
18.1 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 23
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2008. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.248 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren leistungsberechtigt.
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:
Tabelle 43
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren
nach Leistungskreisen
Stand Dezember 2008
Rechtskreise Anzahl der Personen
SGB II 5.916
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 47
Asylbewerberleistungsgesetz 285
Summe 6.248
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:
Tabelle 44
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 15 Jahren
nach Altersgruppen und Geschlecht
Stand Dezember 2008
Anzahl Personen davon weiblich davon männlich
0 bis unter 3 1.509 751 758
3 bis unter 7 1.804 895 909
7 bis unter 15 2.935 1.437 1.498
Summe 6.248 3.083 3.165
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes
23 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen. Die entspre-
chende Angabe im Geschäftsbericht 2007 bezog sich auf die Altersgruppe von 0 bis unter 18 Jahren und ist
daher mit dieser Zahl nicht vergleichbar. Für die Altersgruppe der 15 bis unter 18 jährigen leistungsberech-
tigten Personen stehen zurzeit keine validen Daten zur Verfügung.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
72
18.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2008
Tabelle 45
Arbeitslose Frauen und Männer
mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen
im Jahr 2008
Janu-
ar
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust
Sep-
tem-
ber
Ok-
tober
No-
vem-
ber
De-
zem-
ber
Frauen
und
Männer
insgesamt
6.586 6.394 6.286 6.270 6. 260 6.235 6.367 6.468 6. 193 5.962 5.744 5.817
darunter
Jüngere
unter 25
Jahren
477 478 482 482 481 477 573 630 557 514 487 467
darunter
50 Jahre
und älter
1.348 1.322 1.292 1.304 1. 310 1.326 1.321 1.355 1. 336 1.340 1.327 1.332
darunter
Ausländer 1.355 1.292 1.254 1.271 1. 266 1.268 1.291 1.320 1. 245 1.174 1.155 1.175
darunter
Schwer-
behinderte
336 329 315 341 340 341 332 345 346 342 338 329
Tabelle 46
Arbeitslose Frauen
mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen
im Jahr 2008
Janu-
ar
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust
Sep-
tem-
ber
Ok-
tober
No-
vem-
ber
De-
zem-
ber
Frauen
insge-
samt
2.862 2.762 2.727 2.739 2. 747 2.804 2.919 2.999 2. 877 2.776 2.621 2.627
darunter
Jüngere
unter 25
Jahren
220 209 206 208 210 219 282 281 266 240 220 205
darunter
50 Jahre
und älter
561 554 538 550 548 562 565 587 565 575 569 556
darunter
Ausländer 597 561 544 548 560 572 600 627 610 566 539 538
darunter
Schwer-
behinderte
121 124 113 121 118 119 119 123 119 116 119 111
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
73
Tabelle 47
Arbeitslose Männer
mit Leistungsanspruch SGB II nach ausgewählten Personengruppen
im Jahr 2008
Janu-
ar
Feb-
ruar März April Mai Juni Juli Au-
gust
Sep-
tem-
ber
Ok-
tober
No-
vem-
ber
De-
zem-
ber
Männer
insge-
samt
3.724 3.632 3.559 3.531 3.513 3.431 3.448 3.469 3.316 3.186 3.123 3.190
darunter
Jüngere
unter 25
Jahren
257 269 276 274 271 258 291 349 291 274 267 262
darunter
50 Jahre
und älter
787 768 754 754 762 764 756 768 771 765 758 776
darunter
Ausländer 758 731 710 723 706 696 691 693 635 608 616 637
darunter
Schwer-
behinderte
215 205 202 220 222 222 213 222 227 226 219 218
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
74
19. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste
19.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize
Tabelle 48
Einrichtungen der vollstationären Pflege
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii
Altenheim St. Elisa-
beth 115 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Friederike-Fliedner-
Haus 76 4 Tannenbergstr. 1 -
11 48147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf
LWL Pflegezentrum
Münster 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn -
Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit
52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West
Kardinal-von-Galen-
Stift 72 6 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde
Altenzentrum Klara-
stift 143 Andreas-Hofer-Str.
70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim St. Lamber-
ti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 129 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddenturm
Ev. Altenzent. Meck-
mannshof 171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim Micha-
elweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
75
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Achatius-Haus Wol-
beck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck
Haus v. Guten Hirten 16 Mauritz-Lindenweg
61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Seniorenzentrum
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten
Papst Johannes Paul
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde
Gesamtplatzzahl 2406 67
Tabelle 49
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbüren
Kurzzeitpflege „Haus
Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Gesamtplatzzahl 96
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
76
Tabelle 50
Einrichtungen der Tagespflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Wohnstift am Süd-
park 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Gesamtplatzzahl 110
Tabelle 51
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Villa Hittorf 10 Hittorstraße 10 48149 Mitte Schloss
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Irmgard-
Buschmann-
Haus
11/8 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck
Kirmstraße –
Gartenstiege 7/7 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Josef-
Beckmann-
Straße
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus
Villa Kahmann 11 Gremmendorfert Weg 44 48167 Südost Gremmendorf
Gesamtplatzzahl 110
Tabelle 52
Hospize
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu
Gesamtplatzzahl 16
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
77
19.2 Ambulante Dienste
Tabelle 53
Ambulante Dienste
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Acticom Münsterstr. 25 48167
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Diekmannstr. 6-10 48161
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Düesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
Diakonisches Werk Münster
V /F ili fl
Am Blaukreuzwäldchen 31 48167
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145
Humanitas Grevener Str. 105 48159
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Mathildenstift – Alten- und Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143
Meinert Hauptstraße 30 48727 Billerbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48153
Pensler Handorfer Straße 23 48157
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Raphaelsklinik – Ambulante Kranken-
fl
Loerstraße 23 48143
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
78
19.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Tabelle 54
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Alexianer-
Wohnbereiche
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung
Wohngruppe Bern-
hard-Poether-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Felix Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Georg Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und seelische Behinde-
rung (Senioren)
Wohngruppe Haus
Ida
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Pater-Kolbe-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Bonifatius Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Lioba Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Markus Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Wohnverbund
Philipp-Neri
Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Alexianer Service
Wohnen
Ambulant
Betreutes Wohnen
Geistige Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Alexianer
Krankenhaus
Münster
GmbH
BEWO der
Alexianer
Ambulant
Betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Arbeitskreis
Jugend- und
Drogenbera-
tung e.V.
Ambulant
Betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Sozial-
therapeutische
Wohneinrichtung
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Dezentrales
stationäres Angebot
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Bischof-
Hermann-
Stiftung
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
v. Bodel-
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Geistige Behinderung, Epilepsie,
autistische Störung
Haus vom
Guten Hirten
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung, leichte
geistige Behinderung und psychi-
sche Störung
Deutsche
Provinz der
Schwestern
vom Guten
Hirten
Ambulant
betreutes Wohnen
geistige oder psychische
Behinderungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
79
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Wohngemeinschaft Essstörungen
Psycho-Soziales
Zentrum gGmbH
Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Wohnstätte Coerde Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Förderkreis
Sozialpsychi-
atrie e.V., Di-
akonisches
Werk Münster Wohnstätte
Friedrich-Ebert-
Straße
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Indro e. V. ProBeWo Betreutes Wohnen Suchtstoffabhängigkeit
Landschafts-
verband
Westfalen-
Lippe
Westf. Wohnverbund
Münster
Verschiedene
Wohnformen
Geistige und psychische
Behinderung, Suchterkrankung
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Dachsleite
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe Zum-
sandestraße
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohnstätte Haus
Edelbach
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige Behinderung
Wohnnest – Kurz-
zeitwohnheim für
Kinder und
Jugendliche mit
Behinderung
Kurzzeitwohn-
angebot
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Lebenshilfe
Münster
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung
Stationäre Wohnein-
richtung
Geistige u. mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Netzwerk
Suchthilfe
gGmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchterkrankung
Pro domicil
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Psychische Erkrankung
Sozialdienst
Kath. Frauen
e.V.
Anna-Katharinenstift
Karthaus
- Klaragruppe -
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
(nur Frauen)
Start e.V. Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Ludgerushaus Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und psychische
Behinderung
Stift Tilbeck
GmbH Haus Nikolai Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
80
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Haus Matthäus Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung Stift Tilbeck
GmbH Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Geistige oder mehrfache
Behinderung
St. Rochus-
Hospital
Telgte GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Verbund so-
zialtherapeu-
tischer Ein-
richtungen
e.V.
Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Seelische Behinderung,
Suchtstoffabhängigkeit
Verein der
Angehörigen
psychisch
Kranker
BEWO Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Erkrankung
Haus
Gremmendorf
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohnstätte
Gut Kinderhaus
Stationäre Wohnein-
richtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Albersloher Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Am Oedingteich
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
An der Meerwiese
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in
Wolbeck
Stationäres
Einzelwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen in
Gremmendorf und
Angelmodde
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
GmbH
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
wohnAssis-
tenz
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Zentrum Mo-
biler Dienste
Ambulant Unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
81
19.4 Grafik zur Lage der Pflegeeinrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
82
20. Auswertungen in Statis tischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken
20.1 Bevölkerung am Ort der Hauptw ohnung nach verschiedenen Merkmalen
Tabelle 55
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008
nach Staatsangehörigkeit
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
insgesamt darunter Ausländer
darunter Deutsche
mit zweiter ausländischer
Staatsangehörigkeit
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1 260 95 7,5 40 3,2
12 Überwasser 1 138 129 11,3 46 4,0
13 Dom 1 936 168 8,7 70 3,6
14 Buddenturm 2 022 142 7,0 67 3,3
15 Martini 1 188 106 8,9 46 3,9
21 Pluggendorf 3 593 294 8,2 139 3,9
22 Josef 7 309 546 7,5 231 3,2
23 Bahnhof 909 86 9,5 41 4,5
24 Hansaplatz 5 975 419 7,0 225 3,8
25 Mauritz - West 5 376 293 5,5 149 2,8
26 Schlachthof 4 613 252 5,5 324 7,0
27 Kreuz 10 883 484 4,4 281 2,6
28 Neutor 3 335 485 14,5 184 5,5
29 Schloss 1 765 155 8,8 52 2,9
31 Aaseestadt 5 168 531 10,3 298 5,8
32 Geist 8 286 548 6,6 387 4,7
33 Schützenhof 6 607 750 11,4 437 6,6
34 Düesberg 6 456 262 4,1 256 4,0
43 Hafen 864 127 14,7 23 2,7
44 Herz - Jesu 4 853 309 6,4 165 3,4
45 Mauritz - Mitte 9 594 406 4,2 332 3,5
46 Rumphorst 7 669 418 5,5 412 5,4
47 Uppenberg 7 267 674 9,3 595 8,2
Stadtbezirk Mitte 108 066 7 679 7,1 4 800 4,4
51 Gievenbeck 17 554 2 359 13,4 2 086 11,9
52 Sentrup 5 469 514 9,4 241 4,4
54 Mecklenbeck 8 939 556 6,2 622 7,0
56 Albachten 5 494 331 6,0 448 8,2
57 Roxel 8 150 592 7,3 446 5,5
58 Nienberge 6 171 241 3,9 230 3,7
Stadtbezirk West 51 777 4 593 8,9 4 073 7,9
61 Coerde 9 869 1 452 14,7 1 869 18,9
62 Kinderhaus -
Ost 4 895 369 7,5 470 9,6
63 Kinderhaus -
West
10 148 1 259 12,4 1 569 15,5
68 Sprakel 2 893 101 3,5 124 4,3
Stadtbezirk Nord 27 805 3 181 11,4 4 032 14,5
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
83
71 Mauritz - Ost 9 619 482 5,0 311 3,2
76 Gelmer -
Dyckburg 3 372 144 4,3 105 3,1
77 Handorf 7 387 287 3,9 345 4,7
Stadtbezirk Ost 20 378 913 4,5 761 3,7
81 Gremmendorf-
West
4 651 292 6,3 422 9,1
82 Gremmendorf-
Ost
6 146 280 4,6 293 4,8
86 Angelmodde 7 337 622 8,5 750 10,2
87 Wolbeck 8 514 373 4,4 335 3,9
Stadtbezirk
Südost 26 648 1 567 5,9 1 800 6,8
91 Berg Fidel 5 583 887 15,9 946 16,9
95 Hiltrup - Ost 6 551 280 4,3 383 5,8
96 Hiltrup - Mitte 9 569 663 6,9 621 6,5
97 Hiltrup - West 8 796 669 7,6 822 9,3
98 Amelsbüren 5 833 262 4,5 368 6,3
Stadtbezirk
Hiltrup 36 332 2 761 7,6 3 140 8,6
nicht zuzuordnen X X X X X
Stadt Münster 271 006 20 694 7,6 18 606 6,9
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz
insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
84
Tabelle 56
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2008
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung
am Ort der
Hauptwoh-
nung
Arbeitslose
insgesamt
davon
SGB III Empfänger
davon
SGB II Empfänger
Anzahl Anzahl Anzahl In Prozent Anzahl In Prozent
11 Aegidii 1 260 23 10 0,8 13 1,0
12 Überwasser 1 138 30 16 1,4 14 1,2
13 Dom 1 936 35 19 1,0 16 0,8
14 Buddenturm 2 022 44 16 0,8 28 1,4
15 Martini 1 188 31 16 1,3 15 1,3
21 Pluggendorf 3 593 77 37 1,0 40 1,1
22 Josef 7 309 272 60 0,8 212 2,9
23 Bahnhof 909 33 13 1,4 20 2,2
24 Hansaplatz 5 975 195 64 1,1 131 2,2
25 Mauritz - West 5 376 123 55 1,0 68 1,3
26 Schlachthof 4 613 132 46 1,0 86 1,9
27 Kreuz 10 883 205 98 0,9 107 1,0
28 Neutor 3 335 89 39 1,2 50 1,5
29 Schloss 1 765 35 21 1,2 14 0,8
31 Aaseestadt 5 168 130 54 1,0 76 1,5
32 Geist 8 286 270 76 0,9 194 2,3
33 Schützenhof 6 607 270 75 1,1 195 3,0
34 Düesberg 6 456 160 58 0,9 102 1,6
43 Hafen 864 29 10 1,2 19 2,2
44 Herz - Jesu 4 853 132 44 0,9 88 1,8
45 Mauritz - Mitte 9 594 223 108 1,1 115 1,2
46 Rumphorst 7 669 164 65 0,8 99 1,3
47 Uppenberg 7 267 316 99 1,4 217 3,0
Stadtbezirk Mitte 108 066 3 018 1 099 1,0 1 919 1,8
51 Gievenbeck 17 554 475 135 0,8 340 1,9
52 Sentrup 5 469 97 43 0,8 54 1,0
54 Mecklenbeck 8 939 199 92 1,0 107 1,2
56 Albachten 5 494 123 63 1,1 60 1,1
57 Roxel 8 150 221 70 0,9 151 1,9
58 Nienberge 6 171 148 46 0,7 102 1,7
Stadtbezirk West 51 777 1 263 449 0,9 814 1,6
61 Coerde 9 869 767 128 1,3 639 6,5
62 Kinderhaus - Ost 4 895 185 40 0,8 145 3,0
63 Kinderhaus - West 10 148 676 75 0,7 601 5,9
68 Sprakel 2 893 54 27 0,9 27 0,9
Stadtbezirk Nord 27 805 1 682 270 1,0 1 412 5,1
71 Mauritz - Ost 9 619 195 87 0,9 108 1,1
76 Gelmer - Dyckburg 3 372 56 19 0,6 37 1,1
77 Handorf 7 387 170 58 0,8 112 1,5
Stadtbezirk Ost 20 378 421 164 0,8 257 1,3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
85
81 Gremmendorf-West 4 651 155 64 1,4 91 2,0
82 Gremmendorf-Ost 6 146 142 49 0,8 93 1,5
86 Angelmodde 7 337 333 82 1,1 251 3,4
87 Wolbeck 8 514 175 71 0,8 104 1,2
Stadtbezirk Südost 26 648 805 266 1,0 539 2,0
91 Berg Fidel 5 583 314 82 1,5 232 4,2
95 Hiltrup - Ost 6 551 143 59 0,9 84 1,3
96 Hiltrup - Mitte 9 569 363 89 0,9 274 2,9
97 Hiltrup - West 8 796 284 81 0,9 203 2,3
98 Amelsbüren 5 833 117 40 0,7 77 1,3
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 1 221 351 1,0 870 2,4
nicht zuzuordnen X 17 11 X 6 X
Stadt Münster 271 006 8 427 2 610 1,0 5 817 2,1
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz
insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
86
20.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Tabelle 57
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Personenzahl nach Altersgruppen am 31.12.2008
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Personen
insge-
samt
davon
0 – 14
Jahre
davon
15 – 17
Jahre
davon
18 – 24
Jahre
davon
25 – 29
Jahre
davon
30 – 64
Jahre
davon
65 – 79
Jahre
davon
80 Jahre
und
älter
11 Aegidii 1 260 72 14 150 189 529 194 112
12 Überwasser 1 138 59 8 175 223 480 138 55
13 Dom 1 936 81 16 274 316 834 287 128
14 Buddenturm 2 022 111 19 302 309 767 190 324
15 Martini 1 188 63 11 176 186 532 157 63
21 Pluggendorf 3 593 157 28 523 566 1 477 462 380
22 Josef 7 309 467 87 912 1 250 3 450 781 362
23 Bahnhof 909 34 10 219 206 338 61 41
24 Hansaplatz 5 975 409 68 799 1 098 2 947 448 206
25 Mauritz - West 5 376 459 72 593 815 2 755 490 192
26 Schlachthof 4 613 571 108 379 477 2 301 548 229
27 Kreuz 10 883 1 014 177 1 109 1 253 5 612 1 152 566
28 Neutor 3 335 210 29 724 703 1 305 248 116
29 Schloss 1 765 159 22 152 203 868 225 136
31 Aaseestadt 5 168 536 120 451 423 2 319 928 391
32 Geist 8 286 975 186 842 865 4 041 998 379
33 Schützenhof 6 607 578 98 763 1 074 3 147 653 294
34 Düesberg 6 456 839 160 525 405 3 015 1 063 449
43 Hafen 864 43 13 130 163 404 80 31
44 Herz - Jesu 4 853 441 106 434 545 2 076 716 535
45 Mauritz - Mitte 9 594 999 218 721 885 4 768 1 379 624
46 Rumphorst 7 669 1 161 258 699 539 3 530 1 016 466
47 Uppenberg 7 267 904 162 703 864 3 524 801 309
Stadtbezirk Mitte 108 066 10 342 1 990 11 755 13 557 51 019 13 015 6 388
51 Gievenbeck 17 554 3 239 511 2 465 1 971 7 444 1 333 591
52 Sentrup 5 469 674 134 1 021 714 2 108 503 315
54 Mecklenbeck 8 939 1 261 316 1 034 613 4 183 1 140 392
56 Albachten 5 494 1 018 197 440 226 2 703 701 209
57 Roxel 8 150 1 312 229 690 528 3 946 1 157 288
58 Nienberge 6 171 766 182 580 367 2 943 1 087 246
Stadtbezirk West 51 777 8 270 1 569 6 230 4 419 23 327 5 921 2 041
61 Coerde 9 869 1 768 360 978 654 4 354 1 369 386
62 Kinderhaus - Ost 4 895 640 153 473 369 2 324 720 216
63 Kinderhaus -
West 10 148 1 626 397 1 013 587 4 669 1 463 393
68 Sprakel 2 893 458 99 213 123 1 374 497 129
Stadtbezirk Nord 27 805 4 492 1 009 2 677 1 733 12 721 4 049 1 124
71 Mauritz - Ost 9 619 1 286 283 621 461 4 746 1 583 639
76 Gelmer - Dyck-
burg
3 372 536 109 248 128 1 713 504 134
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
87
77 Handorf 7 387 1 196 280 557 304 3 429 1 271 350
Stadtbezirk Ost 20 378 3 018 672 1 426 893 9 888 3 358 1 123
81 Gremmendorf-
West 4 651 802 165 376 242 2 316 560 190
82 Gremmendorf-
Ost
6 146 1 071 224 450 295 3 050 774 282
86 Angelmodde 7 337 1 060 264 605 409 3 492 1 132 375
87 Wolbeck 8 514 1 229 331 680 382 4 114 1 441 337
Stadtbezirk Süd-
ost
26 648 4 162 984 2 111 1 328 12 972 3 907 1 184
91 Berg Fidel 5 583 880 187 483 408 2 453 856 316
95 Hiltrup - Ost 6 551 823 248 502 285 3 192 1 263 238
96 Hiltrup - Mitte 9 569 1 268 273 697 647 4 466 1 625 593
97 Hiltrup - West 8 796 1 481 372 778 498 4 509 995 163
98 Amelsbüren 5 833 1 084 159 380 293 2 803 890 224
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 5 536 1 239 2 840 2 131 17 423 5 629 1 534
Außenbezirke 162 940 25 478 5 473 15 284 10 504 76 331 22 864 7 006
Stadt Münster 271 006 35 820 7 463 27 039 24 061 127
350 35 879 13 394
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
88
20.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht
Tabelle 58
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht
am 31.12.2008
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Personen
insgesamt davon männlich davon weiblich Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk Anzahl Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent
11 Aegidii 1 260 586 46,5 674 53,5
12 Überwasser 1 138 485 42,6 653 57,4
13 Dom 1 936 888 45,9 1 048 54,1
14 Buddenturm 2 022 872 43,1 1 150 56,9
15 Martini 1 188 512 43,1 676 56,9
21 Pluggendorf 3 593 1 535 42,7 2 058 57,3
22 Josef 7 309 3 296 45,1 4 013 54,9
23 Bahnhof 909 449 49,4 460 50,6
24 Hansaplatz 5 975 2 843 47,6 3 132 52,4
25 Mauritz - West 5 376 2 407 44,8 2 969 55,2
26 Schlachthof 4 613 2 042 44,3 2 571 55,7
27 Kreuz 10 883 4 989 45,8 5 894 54,2
28 Neutor 3 335 1 641 49,2 1 694 50,8
29 Schloss 1 765 818 46,3 947 53,7
31 Aaseestadt 5 168 2 398 46,4 2 770 53,6
32 Geist 8 286 3 872 46,7 4 414 53,3
33 Schützenhof 6 607 3 092 46,8 3 515 53,2
34 Düesberg 6 456 3 076 47,6 3 380 52,4
43 Hafen 864 455 52,7 409 47,3
44 Herz - Jesu 4 853 2 060 42,4 2 793 57,6
45 Mauritz - Mitte 9 594 4 319 45,0 5 275 55,0
46 Rumphorst 7 669 3 578 46,7 4 091 53,3
47 Uppenberg 7 267 3 507 48,3 3 760 51,7
Stadtbezirk Mitte 108 066 49 720 46,0 58 346 54,0
51 Gievenbeck 17 554 8 461 48,2 9 093 51,8
52 Sentrup 5 469 2 627 48,0 2 842 52,0
54 Mecklenbeck 8 939 4 370 48,9 4 569 51,1
56 Albachten 5 494 2 651 48,3 2 843 51,7
57 Roxel 8 150 4 004 49,1 4 146 50,9
58 Nienberge 6 171 3 061 49,6 3 110 50,4
Stadtbezirk West 51 777 25 174 48,6 26 603 51,4
61 Coerde 9 869 4 775 48,4 5 094 51,6
62 Kinderhaus - Ost 4 895 2 321 47,4 2 574 52,6
63 Kinderhaus - West 10 148 4 888 48,2 5 260 51,8
68 Sprakel 2 893 1 445 49,9 1 448 50,1
Stadtbezirk Nord 27 805 13 429 48,3 14 376 51,7
71 Mauritz - Ost 9 619 4 564 47,4 5 055 52,6
76 Gelmer - Dyckburg 3 372 1 621 48,1 1 751 51,9
77 Handorf 7 387 3 589 48,6 3 798 51,4
Stadtbezirk Ost 20 378 9 774 48,0 10 604 52,0
81 Gremmendorf- 4 651 2 310 49,7 2 341 50,3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
89
West
82 Gremmendorf-Ost 6 146 2 989 48,6 3 157 51,4
86 Angelmodde 7 337 3 544 48,3 3 793 51,7
87 Wolbeck 8 514 4 132 48,5 4 382 51,5
Stadtbezirk Südost 26 648 12 975 48,7 13 673 51,3
91 Berg Fidel 5 583 2 634 47,2 2 949 52,8
95 Hiltrup - Ost 6 551 3 146 48,0 3 405 52,0
96 Hiltrup - Mitte 9 569 4 350 45,5 5 219 54,5
97 Hiltrup - West 8 796 4 291 48,8 4 505 51,2
98 Amelsbüren 5 833 2 942 50,4 2 891 49,6
Stadtbezirk Hiltrup 36 332 17 363 47,8 18 969 52,2
Außenbezirke 162 940 78 715 48,3 84 225 51,7
Stadt Münster 271 006 128 435 47,4 142 571 52,6
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
90
20.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht
Tabelle 59
Arbeitslose Personen am 31.12.2008
nach Rechtskreisen und Geschlecht
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Arbeits
lose
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB III
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB II
insge-
samt
davon
männl
ich
davon
weib-
lich
11 Aegidii 23 8 15 10 . . 13 . .
12 Überwasser 30 20 10 16 10 6 14 10 4
13 Dom 35 21 14 19 . . 16 . .
14 Buddenturm 44 29 15 16 10 6 28 19 9
15 Martini 31 17 14 16 9 7 15 8 7
21 Pluggendorf 77 50 27 37 22 15 40 28 12
22 Josef 272 198 74 60 38 22 212 160 52
23 Bahnhof 33 22 11 13 9 4 20 13 7
24 Hansaplatz 195 121 74 64 34 30 131 87 44
25 Mauritz - West 123 69 54 55 23 32 68 46 22
26 Schlachthof 132 71 61 46 26 20 86 45 41
27 Kreuz 205 106 99 98 44 54 107 62 45
28 Neutor 89 48 41 39 16 23 50 32 18
29 Schloss 35 20 15 21 11 10 14 9 5
31 Aaseestadt 130 75 55 54 29 25 76 46 30
32 Geist 270 158 112 76 50 26 194 108 86
33 Schützenhof 270 162 108 75 46 29 195 116 79
34 Düesberg 160 102 58 58 36 22 102 66 36
43 Hafen 29 15 14 10 6 4 19 9 10
44 Herz - Jesu 132 78 54 44 21 23 88 57 31
45 Mauritz - Mitte 223 124 99 108 55 53 115 69 46
46 Rumphorst 164 75 89 65 27 38 99 48 51
47 Uppenberg 316 178 138 99 57 42 217 121 96
Stadtbezirk Mitte 3 018 1 767 1 251 1 099 590 509 1 919 1 177 742
51 Gievenbeck 475 219 256 135 66 69 340 153 187
52 Sentrup 97 55 42 43 25 18 54 30 24
54 Mecklenbeck 199 109 90 92 47 45 107 62 45
56 Albachten 123 57 66 63 31 32 60 26 34
57 Roxel 221 129 92 70 37 33 151 92 59
58 Nienberge 148 93 55 46 33 13 102 60 42
Stadtbezirk West 1 263 662 601 449 239 210 814 423 391
61 Coerde 767 401 366 128 75 53 639 326 313
62 Kinderhaus-
Ost 185 100 85 40 24 16 145 76 69
63 Kinderhaus-
West
676 368 308 75 53 22 601 315 286
68 Sprakel 54 35 19 27 15 12 27 20 7
Stadtbezirk Nord 1 682 904 778 270 167 103 1 412 737 675
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2008
91
71 Mauritz - Ost 195 112 83 87 53 34 108 59 49
76 Gelmer - Dyck-
burg 56 27 29 19 11 8 37 16 21
77 Handorf 170 87 83 58 31 27 112 56 56
Stadtbezirk Ost 421 226 195 164 95 69 257 131 126
81 Gremmendorf-
West
155 79 76 64 35 29 91 44 47
82 Gremmendorf-
Ost
142 74 68 49 21 28 93 53 40
86 Angelmodde 333 173 160 82 46 36 251 127 124
87 Wolbeck 175 105 70 71 48 23 104 57 47
Stadtbezirk
Südost
805 431 374 266 150 116 539 281 258
91 Berg Fidel 314 175 139 82 52 30 232 123 109
95 Hiltrup - Ost 143 74 69 59 32 27 84 42 42
96 Hiltrup - Mitte 363 178 185 89 51 38 274 127 147
97 Hiltrup - West 284 161 123 81 52 29 203 109 94
98 Amelsbüren 117 57 60 40 21 19 77 36 41
Stadtbezirk
Hiltrup
1 221 645 576 351 208 143 870 437 433
nicht zuzuordnen 17 8 9 11 4 7 6 4 2
Stadt Münster 8 427 4 643 3 784 2 610 1 453 1 157 5 817 3 190 2 627
Quellen: Bundesagentur für Arbeit und Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Berichtsvorlage
1727 Zeichen
V/0322/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
Beratungsfolge
27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
09.06.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen Bericht
10.06.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
17.06.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
17.06.2009 Ausländerbeirat Bericht
24.06.2009 Hauptausschuss Bericht
Bericht:
Der Geschäftsbericht fasst die unterschiedlichen Aufgaben und sozialen Dienstleistungen des
Sozialamtes zusammen und gibt einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe.
Um angesichts der zunehmenden Bedeutung des Themas Pflege einen Überblick über den örtlichen
Pflegemarkt zu gewähren, sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und
Tagespflege, Hospize, ambulante Dienste und Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
aufgeführt. Erstmalig ist die Lage der Pflegeeinrichtungen auch grafisch dargestellt.
Der Geschäftsbericht ist unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit gestaltet worden und erscheint
auch im Internet in barrierefreier Fassung. Damit werden die verpflichtenden Vorgaben der
„Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ erfüllt.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage: Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
Vorlagen-Nr.:
V/0322/2009
Auskunft erteilt:
Frau Hamisch
Ruf:
492 50 29
E-Mail:
HamischB@stadt-muenster.de
Datum:
27.04.2009
Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (71)
- Hafenstraße 8
- Krumme Straße 39
- Tannenbergstraße 1
- Offenbergstraße 19
- Kinderhauser Straße 92
- Westfalenstraße 490
- Scharnhorststraße 4
- Fliednerstraße 17
- Münzstraße 38a
- Wienburgstraße 60
- Clevornstraße 5
- Münsterstraße 24b
- Handorfer Straße 24
- Marktallee 42
- Culmer Straße 16
- Klosterstraße 75
- Josefstraße 4
- Taubenstraße 8
- Andreas-Hofer-Straße 86
- Kirmstraße 18
- Josef-Beckmann-Straße 5
- Dorbaumstraße 215
- Hofstraße 17
- Pottkamp 15
- Südlohnweg 1
- Düesbergweg 143
- Meckmannweg 74
- Michaelweg 53
- Bohlweg 5
- Tibusplatz 1
- Rottkamp 49
- Alexianerweg 10
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Stratmannweg 21
- Hohenzollernring 66
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Höltenweg 116
- Albersloher Weg 539
- Zwi-Schulmann-Weg
- Hansaplatz 5
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Am Küchenbusch 15
- Am Blaukreuzwäldchen 31
- Am Oedingteich
- An der Meerwiese
- Clemens-August-Platz 8a
- Mauritz-Lindenweg 61
- An den Loddenbüschen 77
- Grevener Straße 105
- Geringhoffstraße 45
- Wolbecker Straße 140b
- Friedrich-Ebert-Straße
- Augustastraße 34
- Wichernstraße 22
- Patronatsstraße 22
- Zumsandestraße 25
- Sophienstraße 1
- Brüningheide
- Wilkinghege 64
- Gartenbreie 1
- Gartenstiege 7
- Kanalstraße 30
- Letterhausweg 103
- Kinderhaus
- Pluggendorf 3
- Edelbach
- Düesberg 6
- Neutor 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0322/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37