Errichtung einer Querungshilfe, Herler Ring in Köln-Buchheim
Mitteilung BV 1019/2023 vom 18.04.2023
Stand: Am 17.04.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 - Herler Ring QH
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Herler Ring RB 15/25 weiß a=3cm Sportanlage Anbindung zu: - Kita - Schule - Sportplatz Anlage 1 SK 47.70 SK 47.74 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 9-Herler Ring 767 mm 307 mm x x 9/ Buchheim Lageplan Blumberg/ Nov 2021 Throm/ 21.02.2023 Herler Ring Herstellung einer Querungshilfe 9-903-01383 - LP A Ausführungsplanung . / . 19.10.2022 gez. Dietz 08.09.2022 gez. Scheper 18.08.2022 gez. Blumberg 19.10.2022 Anpassung der QH zur besseren Anfahrt in den Geh-Und Rad weg (siehe Schleppkurve) und Anpassung der takt. Elemente Bl Thr Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein/ Läuferstein Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt W-Stein Möblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: Jahr 2018 -
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 1019/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.04.2023 Errichtung einer Querungshilfe, Herler Ring in Köln-Buchheim Mitteilung der Verwaltung Im Bereich des Herler Rings in Köln-Buchheim, angrenzend zu den dort bestehenden Sport- anlagen, errichtet die Verwaltung eine Querungshilfe (siehe Anlage 1). Die durch die Bürger- schaft gewünschte Errichtung eine Querungsmöglichkeit, wird somit von der Verwaltung um- gesetzt. Hierfür wird der bestehende Mittelstreifen befestigt und die Gehwege zu den Fahr- streifen vorgezogen, um eine bessere Sichtbeziehungen zu schaffen. Die Querungsstelle wird mit taktilen Leitelementen versehen. Hierdurch wird eine direkte, verkehrssichere und barrie- refreie Wegeverbindung zwischen den Sportstätten geschaffen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch die Verwaltung sichergestellt. Die Umsetzung er- folgt im 2. Halbjahr 2024.
Beratungsverlauf
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17.04.2023
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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