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2017/0299

12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 22.08.2017

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Punkt 8: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches 
Stadthaus) (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2017/0299) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen UWIGA, SPD und AfD 
Enthaltungen: FDP-Fraktion

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.04.2017: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht wird festgestellt, dass die mit dem Be- 
bauungsplanentwurf W 6.4 sowie der 12. Änderung des  Flächennutzungs- 
plans angestrebte Planung von Wohnbauflächen innerh alb des im Regio- 
nalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 20 10 (RPS/RegFNP 
2010 - StAnz. 42/2011 vom 17. Oktober 2011) für die sen Bereich festgeleg- 
ten „Vorranggebietes Siedlung/Bestand“ an die Ziele  der Raumordnung 
angepasst ist (§ 1 Abs. 4 BauGB). 
 
Auch die in Z3.4.1-9 festgelegten Dichtewerte von m indestens 60 
Wohneinheiten für den Großstadtbereich scheinen mit  der konzipierten 
Planung eingehalten zu werden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung 
des VGH Kassel vom 20. März 2014 (4 C 448/12.N) wir d jedoch angeregt, 
die Begründung zum Bebauungsplan um Ausführungen zu  den regional- 
planerischen Dichtevorgaben zu ergänzen. 
 
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird mitgeteilt, dass 
vom Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs so wie von der Ände- 
rung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich ke in Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiet berührt wird. Ein Natura 2000-G ebiet ist nicht betrof- 
fen.  
 
Zu weiteren Belangen des Naturschutzes und der Land schaftspflege wird 
auf die zuständige untere Naturschutzbehörde bei de r Stadt Darmstadt 
verwiesen. 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass die angestrebte Planung von Wohnb auflächen an die 
Ziele der Raumordnung angepasst ist, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise auf die Dichtewerte wurden zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanvor entwurf W 6.4, da- 
her erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahm e im Rahmen des Ver- 
fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. 
Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebau ungsplanverfah- 
rens die Herleitung der Dichtewerte in die Begründung aufgenommen wird. 
 
Die Hinweise, dass kein Natur- oder Landschaftsschu tzgebiet berührt wird 
und kein Natura 2000-Gebiet betroffen ist, werden z ur Kenntnis genom- 
men. Diese Hinweise werden in die Begründung mit Um weltbericht aufge- 
nommen. 
 
 
Zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurden se itens der unteren 
Naturschutzbehörde keine Bedenken geäußert. 
 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird 
mitgeteilt:  
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben.  
 
Folgende Auflagen und Hinweise sind aufzunehmen: 
 
 
Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Arbeitsschu tz und Umwelt keine 
Bedenken gegen die Planung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasserschutz/Hydrologie)  
Oberflächengewässer und Belange des Hochwasserschut zes werden nicht 
berührt. 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
Es bestehen keine wesentlichen Bedenken. Eine event uelle Nieder- 
schlagswasserversickerung ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. 
 
Die Hinweise, dass Oberflächengewässer und Belange des Hochwasser- 
schutzes nicht berührt werden, sowie dass zu Abwass er und anlagenbezo- 
genem Gewässerschutz keine wesentlichen Bedenken be stehen, wurden 
zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanvor entwurf W 6.4, da- 
her erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahm e im Rahmen des Ver- 
fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. 
Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebau ungsplanverfah- 
rens Hinweise zu Oberflächengewässer und Abwasser s owie zur Nieder- 
schlagswasserversickerung aufgenommen werden. 
 
 
Bodenschutz  
Nachsorgender Bodenschutz  
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- 
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und  die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- 
sichtigen.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ihren diesbezü glichen Verpflichtun- 
gen in vollem Umfang nachgekommen.  
 
Es handelt sich bei der Fläche um einen Altstandort , der früher durch die 
Hutier-Kaserne und durch den EAD genutzt wurde. Die  Fläche ist erfasst in 
der Altflächendatei FIS-AG unter der Schlüsselnumme r 411.000.050-
001.046. Für die Grundstücke Ingelheimer Straße 2 /  Niersteiner Straße 2, 
Gemarkung Darmstadt, Flur 18, Nr. 234/3 und 234/4 b esteht für den Wir- 
kungspfad Boden-Mensch Sanierungsbedarf. Die Zustim mung des Regie- 
rungspräsidiums Darmstadt zur Sanierung dieses Teil bereiches des Ge- 
samtgeländes befindet sich in der Abstimmung. Die S anierung soll – nach 
den Angaben der Stadt Darmstadt – im Jahr 2017 erfolgen.  
 
Grundwasserverunreinigungen sind im Plangebiet nicht bekannt. 
 
 
Folgender Hinweis ist in die Begründung zum Bebauun gsplan aufzuneh- 
men:  
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den B oden erfordern, ist auf 
 
 
Die Hinweise auf Altlasten wurden zur Kenntnis genommen. 
Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierung der A ltlasten noch vor 
des in Krafttreten der Bauleitpläne erfolgt. Ebenfa lls wird davon ausgegan- 
gen, dass auf das Problem der Bodenbelastungen vorr angig in dem aus 
dem Flächennutzungsplan hergeleiteten Bebauungsplan  eingegangen wer- 
den wird. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans is t ein allgemeiner 
Hinweis auf die Bodenbelastungen ausreichend.  
In der Begründung mit Umweltbericht wird auf die Be lange des nachsor- 
genden Bodenschutzes hingewiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass im Plangebiet keine Grundwasserve runreinigungen be- 
kannt sind, wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Die Hinweise betreffen das Bebauungsplanverfahren W  6.4 und werden 
dort berücksichtigt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbei- 
ten Kenntnisse – die über die vorhandenen Informati onen (Gutachten) hin- 
ausgehen – und somit den Verdacht einer schädlichen  Bodenveränderung 
begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behö rde, dem Regie- 
rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz u nd Umwelt Darmstadt, 
Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darü ber hinaus ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.  3 Bundes-
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Beeinträchtigunge n der Bodenfunkti- 
onen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nacht eile oder erhebliche 
Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit, herbeizuführen. 
 
Vorsorgender Bodenschutz  
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden (§ 1a Abs. 2 Bau- 
gesetzbuch). Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen 
seiner natürlichen Funktion sowie seiner Funktion a ls Archiv der Natur- und 
Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werde n (§ 1, Satz 3 Bun- 
des-Bodenschutzgesetz). 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- 
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine n eugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- 
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich gelei stet. Daher wird der 
Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgende n Bodenschutzes 
ausdrücklich begrüßt. 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründ ung zum Bebau- 
ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz betreffen  den Bebauungs- 
plan und werden dort berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immissionsschutz  
Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen  hat ergeben, dass ge- 
gen den Bebauungsplanentwurf „Östlich des Ingelheim er Gartens“ und der 
geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes hinsic htlich der zu vertre- 
tenden Belange des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. 
 
Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: 
 
Der Hinweis, dass keine Bedenken zu den Belangen de s Immissionsschut- 
zes bestehen, wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
In Abschnitt 13. der planungsrechtlichen Festsetzun gen wird die Verlage- 
rung des Schutzziels „Schutz der Außenwohnbereiche“  hin zum Schutzziel 
„Schutz Aufenthaltsräume“ und der Einbau von passiv em Schallschutz 
wegen der Überschreitung der Lärm-Richtwerte gemäß DIN 18005 empfoh- 
len. Begründung hierfür ist die hohe Belastung durc h den Groß-Gerauer 
Weg mit seinen Verkehrslärmemissionen. 
 
Auf der Flucht vor dem Verkehrslärm wird also der R ückzug in die eigenen 
„vier Wände“ angetreten. Diese „Lärmschutzmaßnahme“  bedeutet jedoch 
de facto die Kapitulation vor dem Verkehrslärm. 
Die Verlockung, diesen bequemen Weg zu beschreiten ist groß, gerade 
wenn man bedenkt, was heute (Fenster)technisch mögl ich ist. Damit be- 
steht aber auch die große Gefahr, dass das eigentli che Ziel, nämlich die 
Entlärmung der freien Umgebung der Wohnungen nicht mit dem Nachdruck 
verfolgt wird, wie es der tatsächlichen Situation d er Betroffenen eigentlich 
angemessen wäre. 
Der zwingende Einbau von Lärmschutzfenstern und Ein richtungen zur 
Zwangsbelüftung kann nur als Behandlung der Symptom e und nicht als 
echte Lösung des Problems betrachtet werden. 
An dieser Stelle wird deshalb darauf hingewiesen, d ass für den gesamten 
Bereich Eschollbrücker Straße, Groß-Gerauer Weg und  Donnersbergring 
mittel- und langfristig unbedingt eine Verkehrsentlastung anzustreben ist. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zu der perspektivischen Verkehrsentlas tung des Bereichs 
Eschollbrücker Straße, Groß-Gerauer Weg und Donners bergring, wurden 
zur Kenntnis genommen.  
Das Mobilitätsmanagement der Wissenschaftsstadt Dar mstadt ist eine 
übergeordnete Planung, die nicht im Rahmen dieses B auleitplans geregelt 
werden kann und auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung ist.  
Im Zuge der Erarbeitung des Masterplans 2030+ werde n auch Aussagen 
und Lösungsvorschläge zur Lärmminderung der innerst ädtischen Bereiche 
durch Verkehr ausgearbeitet. 
Soweit sich dieser Teil der Stellungnahme auf konkr ete Festsetzungen auf 
der Bebauungsplanebene bezieht, wird dies im parall el betriebenen Be- 
bauungsplanverfahren W 6.4 behandelt. 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Der Hinweis, dass der Änderung des Flächennutzungsp lans aus Sicht der 
Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen, wurd e zur Kenntnis ge- 
nommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus  auf einer unvollständigen 
Datenbasis.  
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist den Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
 
Vom  Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der 
beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftb ilder ergeben hat, 
dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände  in einem Bomben- 
abwurfgebiet befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- 
sätzlich ausgegangen werden. 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- 
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- 
geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksfläch en bis in einer 
Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf d enen bodeneingreifen- 
de Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlic h eine EDV-gestützte 
Datenaufnahme erfolgen. 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z .B. wg. Auffüllungen, Ver- 
siegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien),  sind aus Sicher- 
Die Hinweise auf die erforderlichen systematischen Überprüfungen auf das 
Vorhandensein von Kampfmitteln wurden zur Kenntnis genommen. 
Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen systematischen Über- 
prüfungen erst in dem jeweiligen Bebauungsplanverfa hren – spätestens vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten – durchgeführt werden sollen. 
Für einen Teilbereich der 12. Flächennutzungsplanän derung wird das Be- 
bauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheime r Gartens - im Paral- 
lelverfahren durchgeführt. Hier wurde auf das Vorha ndensein von Kampf- 
mitteln im Bebauungsplanvorentwurf hingewiesen. 
In der Begründung mit Umweltbericht wird auf das po tentielle Vorhanden- 
sein von Kampfmitteln hingewiesen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
heitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden 
Bauarbeiten erforderlich. 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der 
Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, 
sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondi erung begleitet wer- 
den. 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittel- 
räumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Techni k durchgeführt 
wurden. 
Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten 
Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwen dete Detektionsverfah- 
ren anzugeben. 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Es wird darum 
gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters au f die Verwendung des 
Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erfo rderlich, dass die 
überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den G auß/Krüger Koordina- 
ten eingemessen werden. 
Es wird nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und 
der KMIS-R-Datei gebeten, welche durch die beauftra gte Fachfirma zu 
erhalten sind. 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachst ehenden Internet- 
seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de 
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)  
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- 
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Investor/In-
vestorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind da her von diesen selbst 
bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma ist im- 
mer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05 Da 1658-20 17 anzugeben und 
eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande 
Hessen sind beigefügt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, wird die 
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwan d für unumgänglich 
gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für  eine positive Rech- 
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen. 
Eine Kopie des Auftrags ist dem Regierungspräsidium , Dez. III 31.2 zur 
Kenntnisnahme zuzusenden. 
Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
1.2  Bundesnetzagentur , Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 23.03.2017: 
 
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Anga ben wurde eine Über- 
prüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der b eigefügten Anlage 
können die Namen und Anschriften der in dem ermitte lten Koordinatenbe- 
reich tätigen Richtfunkbetreiber entnommen werden. Durch deren rechtzei- 
tige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf . möglich, Störungen des 
Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. 
Es wird empfohlen, die Informationen zur Bauleitpla nung im Zusammen- 
hang mit Richtfunkstrecken sowie die zusätzlichen H inweise auf der Inter- 
netseite der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahre n zu berücksichtigen 
(
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung ). 
 
Da in der Planungsregion auch Messeinrichtungen des  Prüf- und Mess- 
dienstes der BNetzA betrieben werden, wurde die Anf rage zur ergänzen- 
den Prüfung weitergeleitet an die: 
Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110-5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. 
 
Durch das Referat 511 werden noch Untersuchungen bz gl. der notwendi- 
gen Schutzabstände zu den vorhandenen funktechnisch en Messeinrich- 
tungen der BNetzA durchgeführt. Sollten hier noch b esondere Festlegun- 
gen zu berücksichtigen sein, wird darüber in einem gesonderten Schreiben 
in Kenntnis gesetzt. 
 
 
 
 
Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanvor entwurf W 6.4, da- 
her erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahm e im Rahmen des Ver- 
fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebau ungsplanverfah- 
rens überprüft wird, inwieweit Richtfunkstrecken vo n einer geplanten Be- 
bauung beeinträchtigt werden. 
 
Mobilfunkbetreiber sind keine Träger öffentlicher B elange (Urt. VGH Mün- 
chen 18.03.2003, 15 N 98.2262), daher sind bei der frühzeitigen Beteili- 
gung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Betei ligung gem. § 4 
Abs. 2 BauGB nur die Betreiber der öffentlichen Tel ekommunikationslinien 
eingebunden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.3  DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 03.04.2017: 
 
Die nächst gelegenen ÖPNV-Haltestellen zum Plangebi et sind die Bushal- 
testelle „Darmstadt Fliederberg“ der Buslinie H und  die Straßenbahnhalte- 
stelle „Eschollbrücker Str.“ der Straßenbahnlinien 1, 7 und  8. Wegen der 
Lagegunst ist zu  erwarten, dass die Bewohner des neuen Baugebietes a n 
der Konversionsfläche „EAD“ eher die Haltestelle „D armstadt Fliederberg“ 
nutzen werden. 
 
Die Buslinie H ist bereits jetzt die am stärksten a usgelastete Buslinie im 
Gebiet der Stadt Darmstadt. Im Verkehrsgutachten zu r Planung wird ledig- 
lich untersucht, ob die mit dem neuen Baugebiet geg ebene Mehrnachfrage 
im Individualverkehr abgewickelt werden kann 
. Wir sehen es als notwendig 
an, auch die Auswirkungen auf die Auslastung des ÖP NV und v .a. der Bus- 
linie H zu bewerten. 
 
 
 
 
Der Hinweis zu den 
ÖPNV-Haltestellen wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Haltestelle „Fliederberg“ der Buslinie H ist fü r das Plangebiet der 
nächstgelegene Anschluss ans ÖPNV-Netz. Hier beträg t die Entfernung 
zum Plangebiet weniger als 300 m. Es wird durch die  Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zurzeit die Überarbeitung des Nahverkehrs plans erarbeitet. Eine 
Taktänderung der stark frequentierten Buslinie H vo n 15 min auf 10 min 
Taktung steht zur Diskussion, um die Aufnahmekapazi tät der Strecke zu 
erhöhen. 
Im Umkreis von jeweils weniger als 400 m sind zusät zlich die beiden Stra- 
ßenbahnhaltestellen „Bessunger Straße“ (Linie 1, 6,  7 und 8) sowie „Prinz-
Emil-Garten“ (Linie 1 und 7) erreichbar. Diese Lini en werden in einer hohen 
Taktung bedient. Für das Plangebiet kann daher von einer guten Anbin- 
dung an das ÖPNV-Netz ausgegangen werden.  
 
1.4  IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.04.2017: 
 
Mit dem Bebauungsplan W 6.4 - Östlich des Ingelheim er Gartens - und der 
12. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die pl anungsrechtlichen 
Voraussetzungen geschaffen werden, um neue Wohnbauf lächen zu gene- 
rieren . 
 
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zu den P lanungen, es wird 
jedoch angeregt, aufgrund des hohen Drucks auf den Darmstädter Woh- 
nungsmarkt die Überbaubarkeit zu überdenkeni . Es wird daher vorgeschla- 
gen, östlich der Kattreinstraße die Geschosszahlen zu erhöhen. 
Da die westliche Bebauung der Kattreinstraße mit le diglich zwei Vollge- 
schossen eher die Ausnahme ist, wird es für sinnvol l und städtebaulich 
verträglich gehalten, die Geschosszahlen auf mindes tens dreigeschossig 
plus Dach zu erhöhen.  
 
 
 
 
Die Zustimmung zu den geplanten 
Wohnbauflächen wurde zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise zur Dichte beziehen sich auf den Bebau ungsplanvorentwurf 
W 6.4, diese werden dort behandelt. Daher erübrigt sich ein Eingehen auf 
die Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Fläc hennutzungs- 
planänderung.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.5  Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.04.2017: 
 
Die Änderung der Nutzung von Verwaltungseinheiten z u Wohnzwecken ist 
aus denkmalpflegerischer Sicht als kritisch zu bewe rten. Die Nutzung der 
derzeitigen Verwaltungseinheiten hat sich über Jahr e bewährt und ist sehr 
denkmalverträglich und beinhaltet gleichzeitig den größtmöglichen Erhalt 
der überkommenen Bausubstanz sowie den Charakter de r denkmalge- 
schützten ehemaligen Kasernenbauten. 
 
Eine Umnutzung der ehemaligen Kasernenbauten zu Woh nzwecken ist 
gegenüber der Denkmalverträglichkeit negativ zu bew erten. Es entstehen 
hierbei Konfliktpunkte in Bezug auf den Denkmalschutz in diversen Punkten 
(wie z.B. Dachausbau, zweiter Fluchtweg, zusätzlich e Treppenhäuser, Bal- 
kone etc.). 
 
 
 
 
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass im Fläc hennutzungsplan die 
Darstellung als Wohnbaufläche alle innerhalb eines allgemeinen Wohnge- 
biets zulässigen Nutzungen ermöglicht, d.h. neben W ohnen auch die der 
Versorgung des Gebietes dienenden Läden, nicht stör ende Handwerksbe- 
triebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale , gesundheitliche Zwecke 
sowie ebenfalls ausnahmsweise auch Anlagen der Verwaltung. 
 
Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „ Neue Artillerie-
Kaserne“ ist Teil eines um 1900 im Westen der Stadt  errichteten Wilhelmi- 
nischen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die f ünf ehemaligen 
Wohn- bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasino mit Innen hof und die das 
Kasernengeviert umgebende Einfriedigung (aus: Denkm altopographie 
Stadt Darmstadt, 1994, S. 447). 
Da der Hauptteil der Gesamtanlage ursprünglich als Wohn- bzw. Mann- 
schaftsgebäude gebaut und genutzt wurde, wird mit d er Änderung der per- 
spektivisch möglichen Nutzung von Gemeinbedarfsfläc he (Öffentliche Ver- 
waltung) in Wohnbaufläche eine der ursprünglichen F unktion der Gebäude 
angelehnte Nutzung wieder ermöglicht. 
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die der zeit als Technisches 
Stadthaus genutzten Gebäude einen erheblichen Sanie rungsbedarf auf- 
weisen. Die dringend notwendige Sanierung der Gebäu de hätte unter Bei- 
behaltung der aktuellen Nutzung ebenfalls bauliche Umbauten und Ände- 
rungen zur Folge. 
Im Falle einer perspektivischen Umnutzung der denkm algeschützten Ge- 
samtanlage wird im Rahmen der notwendigen Baugenehm igungsverfahren 
selbstverständlich eine enge Abstimmung mit der Den kmalpflege stattfin- 
den. 
In der Begründung mit Umweltbericht wird auf die Be lange der Denkmal- 
pflege  hingewiesen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
22.08.2017 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 10 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.6  HessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.04.2017: 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. dessen d irektem Umfeld 
liegt ein Bodendenkmal (abgegangene Reste der ehema ligen Artillerieka- 
serne), das nach der Vorgabe des hessischen Denkmal schutzgesetzes 
geschützt ist. 
 
Die vorliegende Planung wird vom Landesamt für Denk malpflege, hessen- 
Archäologie, im derzeitigen Stadium abgelehnt, da n icht sichergestellt ist, 
dass die öffentlichen Belange des Bodendenkmalschut zes und der Boden- 
denkmalpflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) hinreichend berücksichtigt wer- 
den. Es ist daher damit zu rechnen, dass durch die Bebauung Kulturdenk- 
mäler im Sinne von § 2 Abs. 2 (Bodendenkmäler) HDSchG zerstört werden. 
 
Um Qualität und Quantität der archäologischen Befun de zu überprüfen und 
um später zu fundierten Stellungnahmen im Rahmen vo n bauordnungs- 
rechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigu ngsverfahren (§ 18 
HDSchG) zu gelangen , ist als Ergänzung zu einem Bebauungsplan ein 
Gutachten, d.h . eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 20 Abs. 1 
Satz 2 HDSchG erforderlich, deren Kosten vom Plange ber in dessen Ei- 
genschaft als Verursacher zu tragen sind. Im Rahmen  dieses Gutachtens 
sollte anhand der historischen Bestandspläne , der aktuellen Bestandspläne 
und vorgesehenen Baufenster dokumentiert werden, wo  der Bestand der 
ehemaligen Kasernenbauten und der Nutzungsfläche im  nördlichen Teil 
des Grundstücks von der Neubebauung betroffen ist u nd wo durch die ak- 
tuelle Nutzung ggf. bereits Teile der abgegangenen Bebauung beseitigt 
wurden. 
 
Vom Ergebnis des Gutachtens ist abhängig, inwieweit  weitere archäologi- 
sche Untersuchungen (keine Ausgrabung / weitere Tei lausgrabung / Total- 
ausgrabung) erforderlich sind.  
Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Untere Den kmalschutzbehörde 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis. 
 
 
 
 
Die Hinweise zum 
Bodendenkmal wurden zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanvor entwurf W 6.4, da- 
her erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahm e im Rahmen des Ver- 
fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. 
Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen 
vorbereitenden Unter- 
suchungen und Gutachten im Bebauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich  des 
Ingelheimer Gartens - durchgeführt werden sollen. 
In der Begründung mit Umweltbericht wird auf die Be lange des 
Boden- 
denkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege  hingewiesen.

anlage 3

60614 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 22.08.2017 
Der Magistrat 
 
Begründung 
gem. § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch 
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
12. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 
Anlage 3

2 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Der Magistrat 
  
Begründung 
gem. § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch 
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
Bereich des ehem. EAD-Geländes / Techn. Stadthauses  
  
 
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen FNP mit Geltungsbereich 
 
  
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

3 
 
INHALT 
 
1.  Begründung ....................................................................................................................................... 5 
1.1. Rechtsgrundlagen ............................. .................................................................................................. 5 
1.2. Geltungsbereich .............................. .................................................................................................... 6 
1.3. Verfahren .................................... ........................................................................................................ 6 
1.4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ......... ........................................................................................ 6 
1.5. Ziele und Zwecke der Planung ................. .......................................................................................... 6 
1.6. Übergeordnete Planungen ...................... ............................................................................................ 8 
1.7. Sonstige städtebauliche Planungen ............ ........................................................................................ 9 
1.8. Flächenbilanz ................................ .................................................................................................... 11 
2.  Umweltbericht ................................................................................................................................. 12  
2.1. Planungsanlass und Planungsziele ............. ..................................................................................... 12 
2.2. Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umwelts chutzes ............................................................. 12 
2.3. Schutzgebiete ................................ ................................................................................................... 14 
2.4. Rahmen der Umweltprüfung und verwendete Verfah ren ................................................................. 14 
2.5. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung d er Umweltauswirkungen, einschließlich der 
Bestandsaufnahme, Prognose bei Durchführung der Planung ........................................................ 14 
2.5.1. Derzeitige Flächennutzung .................. ............................................................................................. 14 
2.5.2. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Was ser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge 
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt ................................................... 15 
2.5.2.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................................... 15 
2.5.2.2. Schutzgut Boden .......................... ..................................................................................................... 15 
2.5.2.3. Schutzgut Wasser ......................... .................................................................................................... 16 
2.5.2.4. Schutzgut Klima und Luft ................. ................................................................................................. 16 
2.5.2.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ...... .......................................................................................... 17 
2.5.2.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüt er ................................................................................ 17 
2.5.3. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen  und seine Gesundheit sowie die 
Bevölkerung insgesamt ..................................................................................................................... 18 
2.5.3.1. Lärm ..................................... ............................................................................................................. 18 
2.5.3.2. Luftschadstoffe .......................... ........................................................................................................ 18 
2.5.4. Wechselwirkungen zwischen den Belangen ..... ................................................................................ 19 
2.5.5. Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleic h nach der Eingriffsregelung gem. § 1 a Abs. 3 
BauGB ............................................................................................................................................... 20 
2.5.6. Zusammenfassung ............................ ................................................................................................ 20 
2.5.7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich ..................................................... 20 
2.5.7.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................................... 20 
2.5.7.2. Schutzgut Boden .......................... ..................................................................................................... 21

4 
 
2.5.7.3. Schutzgut Wasser ......................... .................................................................................................... 21 
2.5.7.4. Schutzgut Klima und Luft ................. ................................................................................................. 21 
2.5.7.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ...... .......................................................................................... 21 
2.5.7.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüt er ................................................................................ 21 
2.5.8. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen  und seine Gesundheit sowie die 
Bevölkerung insgesamt ..................................................................................................................... 22 
2.5.9. Prognose über die Entwicklung des Umweltzust andes .................................................................... 22 
2.5.9.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswi rkungen einschließlich der Prognose bei 
Durchführung der Planung ................................................................................................................ 22 
2.5.9.2. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung  .................................................................................. 22 
2.5.10. Planungsalternativen und Monitoring ....... ......................................................................................... 22 
2.5.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung ... ................................................................................. 22 
3.  Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 24

5 
 
1. Begründung 
 
 
1.1. Rechtsgrundlagen 
 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt g eändert durch Art. 6 des Ge- 
setzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) 
Baunutzungsverordnung  (BauNVO)  i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geä ndert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert durch Art. 3 
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung  (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294) 
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches  i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. S. 259), zuletzt 
geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36) 
Hess. Gemeindeordnung  (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geän dert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) 
Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt ge ändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193 ) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des G esetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607) 
Hess. Wassergesetz  (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. S. 548), zuletzt geän dert durch Gesetz vom 
28.09.2015 (GVBl. S. 338) 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt ge ändert durch Art. 1 
des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)  
Hess. Denkmalschutzgesetz  (HDSchG)  i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt g eändert 
durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S . 2771) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG )  i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.07.2017 ( BGBl. I S. 2808) 
Umweltschadensgesetz (USchadG)  i.d.F. vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt ge ändert durch Art. 4 
des Gesetzes vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972) 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG ) i.d.F. vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt g eändert 
durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BG Bl. I S. 2808) 
Hess. Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01.09.2005 (GVBl. I S. 624), zuletzt geä ndert durch 
Artikel 4 der Verordnung vom 22.09.2015 (GVBl. S. 3 39)

6 
 
 
1.2. Geltungsbereich 
 
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das ehemalige EAD-Betriebsgelände / Technische 
Stadthaus. Das ca. 3,5 h große Gebiet liegt im Südw esten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadtteil 
Bessungen). Die Fläche befindet sich zwischen Niers teiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstraße 
und Bessunger Straße. 
 
 
1.3. Verfahren 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat am 30.03.2017 den allgemeinen 
Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt und den A ufstellungsbeschluss zur 12. Änderung zum Flä- 
chennutzungsplan (ehem. EAD-Betriebsgelände / Techn isches Stadthaus) gefasst. 
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur 
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke  der Planung und deren Auswirkungen wurden die 
Planungsunterlagen gemäß Beschluss des Magistrats v om 08.03.2017 für die Dauer von einem Monat zur 
allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Auslegung fand vom 20.03.2017 bis einschließlich 20.04.2017 statt.  
Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Unterrich- 
tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Ab- 
stimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte in schri ftlicher Form am 16.03.2017. 
 
 
1.4. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Die Flächen des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes sow ie des Technisches Stadthauses sind im rechts- 
wirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstad t Darmstadt im nördlichen Bereich als gemischte 
Baufläche und ansonsten als Gemeinbedarfsfläche (Öf fentliche Verwaltung) dargestellt. 
 
Nach erfolgter Verlagerung des EAD-Betriebsgeländes  in den Sensfelderweg werden diese Flächen nun 
nicht mehr für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung  benötigt. Ebenfalls soll auch perspektivisch das 
Technische Stadthaus mit anderen Verwaltungseinheit en zusammengeführt und an einen anderen Stand- 
ort verlagert werden. Ziel ist, diese beiden Teilbe reiche einer Wohnnutzung zuzuführen. 
 
Die Flächendarstellung des Flächennutzungsplans sol l daher von gemischter Baufläche und Gemeinbe- 
darfsfläche in Wohnbaufläche geändert werden. 
 
 
1.5. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Bei dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich  um den Standort der ehemaligen „Neue Artillerie-
Kaserne“ aus wilhelminischer Zeit im Darmstädter St adtteil Bessungen. Nach Auflösung der innerstädti- 
schen Militäreinrichtungen nach dem 2. Weltkrieg un d der Erweiterung der bebauten Stadt mit der Entste - 
hung des Wohngebiets Bessungen-West, wurde Anfang d er 1970er Jahre durch die Aufstellung des Be- 
bauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – Baurecht zu r Nachnutzung des Kasernengeländes und der Ka- 
sernengebäude durch den EAD und das Technische Stad thaus ermöglicht. Dieser Bebauungsplan W 6, 
rechtsverbindlich seit 29.01.1971, setzt für das Pl angebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
Gemeinbedarf „Verwaltungsgebäude“ fest.

7 
 
Nach der Flächenaufgabe und Beendigung der Nutzung durch den EAD ist es Ziel, diesen Teilbereich 
zügig einer Wohnnutzung zuzuführen. Ebenso soll das  unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble 
des Technischen Stadthauses in absehbarer Zeit, nac h Verlagerung der dort angesiedelten technischen 
Ämter, zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Mittels der  Planungen sollen dem auch künftig zu erwarten- 
den Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfra ge nach Wohnraum in Darmstadt Rechnung 
getragen werden. 
 
Zur Umsetzung der beabsichtigten Planungsziele und Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und 
Ordnung wird der neue Bebauungsplan W 6.4 – Östlich  des Ingelheimer Gartens – für den Bereich des 
ehemaligen EAD-Betriebsgeländes aufgestellt. Mit de m Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelhei- 
mer Gartens – sollen die planungsrechtlichen Voraus setzungen geschaffen werden, um für die Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt neue Wohnbauflächen zu ge nerieren. 
 
Nach § 8 Abs.  2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungs plan zu entwickeln. Nach der 
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennut- 
zungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzung en des Bebauungsplans „die zugrunde liegenden 
Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter au sgestaltet und damit zugleich verdeutlicht wer- 
den“. Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan v orgegebenen Rahmens kann die Gemeinde ei- 
genständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungs- 
plans hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen w erden, sofern die Festsetzungen des Bebauungs- 
plans innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben b zw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. 
Abb. 1: Orthofoto mit ehemaligem Betriebsgelände de s Eigenbetriebs für kommunale  
            Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) und  Gelände des Technischen Stadthauses 
 
Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebi etes im Bereich des ehem. EAD-Geländes 
durch den Bebauungsplanentwurf W 6.4 entspricht nic ht der Grundkonzeption des Flächennutzungs- 
plans. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB k ann demnach nicht hinreichend Rechnung ge-

8 
 
tragen werden. Um die genannten städtebaulichen Zie le des Bebauungsplans W 6.4 umsetzen zu kön- 
nen, ist für den Geltungsbereich die Änderung des F lächennutzungsplans planungsrechtlich erforder- 
lich. Die Änderung des FNPs erfolgt daher im Parall elverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 
– Östlich des Ingelheimer Gartens – gem. § 8 Abs. 3  BauGB. Somit wird dem Entwicklungsgebot des 
§ 8 Abs. 2 BauGB hinreichend entsprochen. 
 
Zur Ermöglichung von Wohnnutzung im Bereich des Tec hnischen Stadthauses soll in einem weiteren 
Schritt für den derzeit gültigen Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – ein Aufhebungsverfahren 
durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den B ebauungsplan festgesetzten Nutzung „Sonder- 
gebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf – Verwa ltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der 
unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (Gesamtanlage  Neue Artillerie-Kaserne) gem. § 34 BauGB 
aufgrund der das Gebiet prägenden Nutzung von Wohne n ermöglicht. 
 
Die nachrichtliche Übernahme der Signatur „Kulturde nkmale (Gesamtanlage)“ (s. Legende FNP 2006 
III. 1.12) im Bereich des Technischen Stadthauses b leibt erhalten. 
 
 
1.6. Übergeordnete Planungen 
 
Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennut zungsplan 
Der Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Fläche nnutzungsplan wurde mit Bekanntmachung vom 
17.10.2011 (Staatsanzeiger 42/2011) rechtskräftig. Im Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flä- 
chennutzungsplan wird das Plangebiet als bestehendes „Vorranggebiet Siedlung“ ausgewiesen (s. Abb. 
2). Durch die Ausweisung eines Wohngebietes wird der Ausweisung des Regionalplans Südhessen 2010 
/ Regionaler Flächennutzungsplan entsprochen, d.h. durch die geplanten Nutzungen entsteht kein Kon- 
flikt.  
Abb. 2: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010 / Regionaler Flä- 
chennutzungsplan (ohne Maßstab) mit grober Darstellung des Planungsgebietes (blau).

9 
 
Denkmalschutz 
Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „ Neue Artillerie-Kaserne“ ist Teil eines um 1900 
im Westen der Stadt errichteten Wilhelminischen Kas ernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf 
ehemaligen Wohn- bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasin o mit Innenhof (Klinkerbau) und die das Ka- 
sernengeviert umgebende Einfriedigung (aus: Denkmal topographie Stadt Darmstadt, 1994, S. 447). 
Da der Hauptteil der Gesamtanlage ursprünglich als Wohn- bzw. Mannschaftsgebäude gebaut und 
genutzt wurde, wird mit der Änderung der Nutzung vo n Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung) 
in Wohnbaufläche eine der ursprünglichen Funktion d er Gebäude angelehnte Nutzung perspektivisch 
wieder ermöglicht. 
 
 
Landschaftsplan 
Im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt  von 2004 wird das Planungsgebiet als stark 
versiegelte Baufläche und als Biotopergänzungsfläch e bezeichnet. Durch die hohe Versiegelung hat 
die Fläche eine stark eingeschränkte ökologische Be deutung. Im gesamtstädtischen Biotopverbund- 
netz haben Bauflächen mit einem hohen Freiflächenan teil eine wichtige Biotopfunktion, daher sind 
vorrangig neue Biotope zu schaffen. Der Landschafts plan nennt hierzu folgende Maßnahmen: 
-  Neuschaffung von Grünflächen u.a. in Baulücken u nd auf Parkplätzen 
-  Erhalt vorhandener Grünflächen 
-  Entsiegelung und Vermeidung neuer Versiegelungen  
-  Erhalt von Wildkräutern. 
Auswirkungen durch die Änderung des Flächennutzungs planes sind durch Ausgleichs- und Ersatz- 
maßnahmen zu kompensieren. 
 
Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung w erden umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen 
und eine signifikante Erhöhung der Grünflächenantei le ermöglicht. 
 
 
1.7. Sonstige städtebauliche Planungen 
 
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan W 6.4 
Für die Nachnutzung des ehemaligen EAD-Geländes ist  ein Entwicklungskonzept vorgesehen, welches 
die besonderen städtebaulichen und landschaftsplane rischen Aspekte der unmittelbaren Umgebung 
berücksichtigt und aufgreift. Um gleichzeitig ein g emischtes Quartier für unterschiedliche Bevölke- 
rungsgruppen, insbesondere auch Familien, zu schaff en, soll ein breites Angebot an kleinen und gro- 
ßen Wohnungen entstehen. In Darmstadt besteht auch ein hoher Bedarf an Sozialwohnungen, sodass 
ein festgesetzter Anteil von Sozialwohnungen an der  gesamten Zahl der Wohnungen im Grundstücks- 
kaufvertrag geregelt wurde. 
 
Die Anzahl der Geschosse orientiert sich an der Höh e der umliegenden Gebäude, um eine Entwicklung 
zu gewährleisten, die sich dem Standort entsprechen d städtebaulich harmonisch einfügt und anpasst. 
Eine fünfgeschossige Bebauung am nördlichen Gebiets rand bewirkt zugleich eine schallschützende 
Wirkung für die rückseitig liegenden Bereiche, was die Wohnqualität vor Ort zusätzlich erhöht. Die vor - 
gesehene Zweigeschossigkeit entlang der Kattreinstr aße passt sich der Geschossigkeit der dortigen 
Doppelhäuser an und bildet ein städtebaulich angeme ssenes Gegenüber. Die geplanten viergeschos- 
sigen Gebäude entlang der Niersteiner Straße stehen  aufgrund einer fehlenden Umgebungsbebauung 
für sich und bilden als Kopfbauten eine räumliche K ante zum Ingelheimer Garten aus.

10 
 
Abb. 3.: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan W 6.4 (ohne Maßstab) 
 
Die vorgesehene Bebauungsstruktur und Gebäudeausric htung mit Quer- und Längsriegeln sowie 
Punkthäusern orientiert sich einerseits am örtliche n Gebäudebestand, reagiert aber zugleich auch auf 
städtebauliche Erfordernisse wie Wohnraumbedarf, Hö henentwicklung, Schallschutz und Frischluftzu- 
fuhr. Darüber hinaus werden Hofsituationen geschaff en, die im Sinne des städtebaulichen Konzepts

11 
 
eine begrünte und ruhige Wohnlage im Innern des Pla ngebiets schaffen. Während hier zugunsten der 
neuen Bewohner eine erhöhte Privatheit herrscht, bl eibt das Gebiet durch seine zahlreichen Wegever- 
bindungen aber für alle Nutzer durchlässig. 
Mittels neuer Zugänge und durchquerender Wegeverbin dungen sollen die das Gebiet umgebenden 
Grünflächen, Plätze, Alleen und Grünstreifen in das  Gebiet überführt und hineingezogen werden, um 
dem Quartier auch im Sinne des namensgebenden Bebau ungsplans („Östlich des Ingelheimer Gar- 
tens“) einen begrünten und ruhigen Charakter zu ver schaffen. 
 
Die vorgesehene Entwicklung des Plangebiets ist auc h im Gesamtkontext denkmalschutzrechtlicher 
Überlegungen zu betrachten. Die denkmalgeschützte K aserne im Süden sowie die das Gebiet teilweise 
umgrenzende historische Mauer sind stadtbildprägend e Elemente, die sich im Plangebiet widerspie- 
geln sollen. 
 
 
1.8. Flächenbilanz 
 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden  bestehende Gemeinbedarfsflächen zuguns- 
ten von Wohnbauflächen verringert. Die geänderte Fl äche der Gemischten Baufläche mit einer Größe 
von 0,3 ha liegt unter der tabellarischen Darstellu ngsgrenze. 
 
Nutzungsart 
 
Ausweisung Flächennut- 
zungsplan 2006 
Ausweisung mit allen Ände- 
rungen einschl. aktuellem 
Änderungsverfahren  
 
ha % ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12 1.587 
(1.584 vorher) 
13,0 
Gemischte Baufläche 115 1 170 1,5 
Gewerbliche Baufläche 558 5 578 4,5 
Sonderbaufläche 204 2 194   1,5 
Gemeinbedarfsfläche 123 1 117 
(120  vorher) 
1,0 
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2,0 
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2,0 
Ver- und Entsorgungsfläche 44  47  
künstl. Grundwasseranreicherung 10  10  
Grünfläche 850 7 928 8,0 
• besiedelte Fläche  3.910 32 4.104 33,5 
Wasserfläche 38  38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11,0 
Ökologisch wertvolles Grünland 595 5 712 6,0 
Streuobstwiese 125 1 165 1,0 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46,0 
Aufforstungsfläche   29  
waldartige Brache 35  44  
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2,0 
Brache mit Gehölzgruppe 103 1   
• unbesiedelte Fläche  8.314 68 8.120 66,5 
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100,0

12 
 
2. Umweltbericht 
 
2.1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes i st die Aufhebung des Bebauungsplanes W 6 
sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes W 6.4. Hi er wird die Umnutzung des Planungsgebietes 
von Gemeinbedarfsfläche und gemischter Baufläche zu r Wohnbaufläche ermöglicht. Der Flächennut- 
zungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufhebung d es Bebauungsplanes W 6 und zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes W 6.4 geändert. 
 
Das ca. 3,5 ha große Betrachtungsgebiet des Umweltb erichtes, der Bereich des Technischen Stadt- 
hauses und das ehemalige EAD-Gelände, liegt im Südw esten der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Stadtteil Bessungen). Naturräumlich liegt es im Gr iesheim-Weiterstädter Sand (225.9), einer Teilein- 
heit der Hessischen Rheinebene (225). Nach erfolgte r Verlagerung des EAD-Betriebsgeländes in den 
Sensfelderweg werden diese Flächen nun nicht mehr f ür Aufgaben der öffentlichen Verwaltung benö- 
tigt. Ebenfalls soll auch perspektivisch das Techni sche Stadthaus mit anderen Verwaltungseinheiten 
zusammengefasst und an einen anderen Standort verla gert werden. Ziel ist, diese beiden Teilbereiche 
einer Wohnnutzung zuzuführen. 
 
 
2.2. Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umwelts chutzes 
 
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG )  ist in § 2 als Inhalt der Umweltverträg- 
lichkeitsprüfung die „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Aus- 
wirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließl ich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflan- 
zen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Lu ft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vor genannten Schutzgütern“ formuliert. Zweck des 
Gesetzes ist laut § 1 sicherzustellen, dass bei bes timmten privaten und öffentlichen Vorhaben zur wirk - 
samen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen  die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig 
und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet w erden und die Ergebnisse so früh wie möglich bei 
allen behördlichen Entscheidungen berücksichtigt we rden. 
 
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  formuliert in § 1 als Zweck des Gesetzes „Men- 
schen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, d ie Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sach- 
güter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ... zu sch ützen und dem Entstehen schädlicher Umweltein- 
wirkungen vorzubeugen.“ In § 50 wird formuliert: „B ei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen 
sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Fl ächen einander so zuzuordnen, dass schädliche 
Umwelteinwirkungen N auf die ausschließlich oder üb erwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete 
sowie sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.“ 
 
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  setzt im § 1 fest: „Natur und Landschaft sind auf Grund 
ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben un d Gesundheit des Menschen auch in Verantwor- 
tung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der 
nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 
1. die biologische Vielfalt, 
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturh aushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit 
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter s owie 
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der E rholungswert von Natur und Landschaft 
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch d ie Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich , 
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (all gemeiner Grundsatz).“

13 
 
Gemäß § 1 Abs. 2-4 BNatSchG sind die wildlebenden T iere und Pflanzen und ihre Lebensgemein- 
schaften sowohl außerhalb als auch innerhalb des be siedelten Bereiches als Teil des Naturhaushaltes 
in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Art envielfalt zu schützen, zu entwickeln und wieder- 
herzustellen. 
Im § 1 Abs. 5 BNatSchG werden u.a. folgende Grundsä tze genannt: 
- Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstruk turen bei baulichen Neuanlagen, wie Verkehrs- 
wegen, 
- Möglichst geringer Verbrauch und Zerschneidung vo n Landschaft. 
Die Landschaft ist insbesondere als Erlebnis- und E rholungsraum des Menschen zu sichern, ein- 
schließlich charakteristischer Strukturen und Eleme nte. Für die Erholung geeignete Flächen sind zu 
gestalten und zugänglich zu erhalten. Insbesondere im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichend 
Erholungsflächen bereitgestellt werden. 
Der § 30 BNatSchG stellt bestimmte Biotope unter be sonderen Schutz; ihre Zerstörung oder eine sons- 
tige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung i st unzulässig. Rechtliche Vorgaben für den Schutz 
natürlicher Lebensräume und Arten ergeben sich auch  aus dem EU-Recht, der Vogelschutzrichtlinie 
und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtli nie). 
 
Gemäß § 2 Nr. 1a-c Umweltschadensgesetz (USchadG)  sind 
a) „eine Schädigung von Arten und natürlichen Leben sräumen nach Maßgabe des § 19 des Bundesna- 
turschutzgesetzes,“ 
b) „eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des §  22a des Wasserhaushaltsgesetzes,“ 
c) „eine Schädigung des Bodens durch eine Beeinträc htigung der Bodenfunktionen im Sinn des § 2 
Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, die N Gefahr en für die menschliche Gesundheit verur- 
sacht;“ 
Umweltschäden, bei deren Eintrittsgefahr bzw. Eintr itt der Verantwortliche gemäß § 4 die entsprechen- 
de Behörde zu informieren hat, gemäß § 5 erforderli che Vermeidungsmaßnahmen oder gemäß § 6 bei 
Eintritt des Umweltschadens die erforderlichen Scha densbegrenzungsmaßnahmen und die Sanie- 
rungsmaßnahmen zu ergreifen hat. Es gelten die folg enden Rechtsvorschriften des Bundes, die die 
Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden näher be stimmen. 
 
Gemäß § 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG)  ist es „Aufgabe von Denkmalschutz 
und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und 
Entwicklung (...) zu schützen und zu erhalten sowie  darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche  
Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einb ezogen werden.“ 
 
Gemäß § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)  sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu 
sichern oder wieder herzustellen. Dafür sollen schä dliche Bodenveränderungen vermieden und Altlas- 
ten sowie dadurch bedingte Grundwasserverunreinigun gen saniert werden. Im Fall einer Einwirkung 
auf den Boden gilt ein Vermeidungsgebot hinsichtlic h der Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funk- 
tionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. 
 
In § 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)  wird der Grundsatz formuliert, die Gewässer als Be - 
standteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften,  „dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Ein- 
klang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unter- 
bleibt." Dabei wird besonders die Verhütung von Ver unreinigungen und die gebotene sparsame Ver- 
wendung des Wassers hervorgehoben. In § 18a Abs. 1 ist ausgeführt: „Abwasser ist so zu beseitigen, 
dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtig t wird“. 
 
Im Hessischen Wassergesetz (HWG)  werden Schutz- und Bewirtschaftungsbestimmungen fü r das 
Grundwasser in den §§ 33 und 37 und für oberirdisch e Gewässer in den §§ 8, 9, 12 und 13 gegeben.

14 
 
2.3. Schutzgebiete 
 
Die als Gesamtanlage gemäß Hessischem Denkmalschutz gesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz 
stehende „Neue Artillerie-Kaserne“ ist Teil eines u m 1900 im Westen der Stadt errichteten Wilhelmini- 
schen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fün f ehemaligen Wohn- bzw. Mannschaftsgebäu- 
de, das Kasino mit Innenhof und die das Kasernengev iert umgebende Einfriedigung (vgl. Denkmalto- 
pographie Stadt Darmstadt, 1994, S. 447).  
 
Im Geltungsbereich des Planungsgebietes und seiner Umgebung sind keine FFH-Gebiete gemäß 
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 ode r Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 
79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 festgesetzt.  
 
Weitere Schutzgebiete und -gegenstände nach Fachrec ht (Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaus- 
haltsgesetz etc.) werden durch die Flächennutzungsp lanänderung ebenfalls nicht betroffen. 
 
 
2.4. Rahmen der Umweltprüfung und verwendete Verfah ren 
 
Dieser Umweltbericht ist gemäß § 2 Abs. 4, Anlage 1  und § 2a BauGB erstellt worden. Der Umfang 
und der Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umwel tbelange entsprechen der Genauigkeit des Flä- 
chennutzungsplanes. Die Bewertungen der Umweltauswi rkungen fundieren insbesondere auf den Um- 
weltberichten für die parallelen Bebauungsplanverfa hren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - und 
das Bebauungsplanaufhebungsverfahren W 6 - Nierstei ner Straße – Teilbereich Technisches Stadt- 
haus. 
In der Umweltprüfung werden die Umweltauswirkungen bei einer Realisierung der Umnutzung den 
Auswirkungen bei Nicht-Realisierung gegenübergestel lt. Die Veränderungen werden in Bezug auf die 
Schutzgüter des § 1 Abs. 
 6 Nr. 7 BauGB mit und ohne erfolgter Umnutzung verg lichen und verbal-
argumentativ bewertet. 
Sofern sich keine oder nur eine geringe Erheblichke it ergibt, kann auf eine vertiefende Beschreibung 
bzw. Wirkungsprognose verzichtet werden. 
 
 
2.5. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung d er Umweltauswirkungen, einschließ- 
lich der Bestandsaufnahme, Prognose bei Durchführun g der Planung 
 
2.5.1. Derzeitige Flächennutzung 
 
Die Fläche liegt innerstädtisch unweit der stark be fahrenen Straßen Groß-Gerauer Weg, Donnersberg- 
ring und Eschollbrücker Straße. Das Untersuchungsge biet selbst ist derzeit im Flächennutzungsplan 
als Gemeinbedarfsfläche und Gemischte Baufläche aus gewiesen. Die angrenzenden Nutzungen sind 
hauptsächlich Wohnbauflächen, sowie Gemischte Baufl ächen und eine Grünfläche, der öffentliche 
Park „Ingelheimer Garten“.

15 
 
2.5.2. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Was ser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge 
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi sche Vielfalt 
 
2.5.2.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
 
Bestand 
Circa 90 % des Planungsgebietes sind heute überbaut , versiegelt oder vegetationsfrei, sie besitzen 
keinen oder nur einen sehr geringen Wert für die Ti er- und Pflanzenwelt. 
Die ca. 10 % der Fläche setzen sich vor allem aus Z iergehölzpflanzungen und artenarmen Wiesen 
zusammen. 
Größere Baumbestände befinden sich an der nördliche n Spitze des Untersuchungsgebietes auf einer 
ruderalisierten Grünfläche mit überwiegend Pionierb aumarten. Weiterhin liegt in der Vorgartenzone zur 
Bessunger Straße am südlichen Rand des Gebietes ein e extensiv gepflegte, artenarme Wiese mit ei- 
nem heimischen Baumbestand junger bis mittlerer Aus prägung und im Innenhof des Technischen 
Stadthauses steht eine große Gruppe heimischer Bäum e mittlerer Ausprägung. Insgesamt sind die 
meist kleinflächigen unversiegelten Bereiche überwi egend durch einen dichten Bewuchs gekennzeich- 
net mit einem geringen bis mittleren Wert. Die Baum bestände sind von mittlerem bis hohem Wert für 
die Tier- und Pflanzenwelt. 
Das vorgefundene Artenspektrum umfasst weitverbreit ete Arten in durchgrünten Siedlungsbereichen. 
Bemerkenswert ist das Vorkommen von gebäudebesiedel nden Mauerseglern und Zwergfledermäusen 
(Pipistrellus pipistrellus). Die vorkommenden Arten  profitieren von nahe liegenden Grünbereichen 
(Hausgärten, Ingelheimer Garten) und etwa 5 der 12 vorgefundenen Arten nutzen das Untersuchungs- 
gebiet als Revier und Brutstätte. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Die Umnutzung des Untersuchungsgebietes zu einem Wo hngebiet ermöglicht umfangreiche Entsiege- 
lungen und Begrünungen. Hierdurch kann das Untersuc hungsgebiet eine vernetzende Funktion zwi- 
schen den Grünflächen der Umgebung, dem Ingelheimer  Garten und Hausgärten einnehmen (Bio- 
topverbund) sowie dem lokalen Mangel an Biotopfläch en entgegenwirken. 
Im Zuge der Umnutzung und Neubebauung des Untersuch ungsgebietes werden die meisten Gebäude 
abgebrochen und Vegetationsflächen gerodet, wodurch  Habitate (Brut und/oder Nahrung) der vorkom- 
menden Vogel- und Fledermausarten zerstört werden k önnten. Durch entsprechende Kontrollen der 
Gebäude sind Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr . 1 bis 3 BNatSchG zu verhindern und Maß- 
nahmen zur Reaktion auf die Eingriffe vorzusehen. 
Die höherwertigen Baumbestände im Innenhof des Tech nischen Stadthauses und entlang der Bessun- 
ger Straße können erhalten werden. 
 
 
2.5.2.2. Schutzgut Boden 
 
Bestand 
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im  Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad 
des Areals weitgehend stark anthropogen verändert u nd überprägt. Die natürlichen Böden in der Um- 
gebung des Planungsraumes werden als quartäre Sande  und Kiese beschrieben, außerdem sind diese 
teilweise mit Flugsanddünen überdeckt. Oberflächenn ah findet man die Bodenarten schwach schluffi- 
ger bis lehmiger Sand, darunter kann der Sand lehmi g bis tonig sein (Hess. Landesamt für Bodenfor- 
schung 1990). 
Eine abfalltechnische Einstufung der Aushubmaterial ien sowie ein Sanierungskonzept liegen vom Büro 
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH vom 23. Augu st 2016 für die Fläche des EAD-Geländes

16 
 
vor. Aufgrund der Schadstoffbelastung werden daher im Bereich des EAD-Geländes entsprechende 
Sanierungs- und Schutzmaßnahmen durchgeführt. 
Im Teilbereich des Technischen Stadthauses werden i m Zuge einer Umnutzung sicherlich auch bislang 
versiegelte Flächen in Freiflächen umgewandelt. Vor  einer derartigen Umwandlung sind die Notwen- 
digkeit eines abfalltechnischen Gutachtens und ggfs . von Sanierungs- und Schutzmaßnahmen sowie 
einer Untersuchung auf Kampfmittel zu prüfen. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Im Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutz ungsplanes werden insgesamt Entsiegelungen 
in der Größenordnung von ca. 1 ha möglich, die sich  positiv auf alle natürlichen Bodenfunktionen aus- 
wirken können. 
 
 Bestand 
 Planung W 6.4  
Grünflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) 4.255  m²  14.395 m²  
Gebäude, versiegelte Nebenflächen (privat/öffentlic h) 33.420 m²  23.280 m²  
 
Die Möglichkeiten der Entsiegelungen und Steigerung  der Grünflächenanteile ermöglichen eine deutli- 
che Verbesserung der biotischen Lebensraumfunktione n und der Speicher-, Filter- und Regulations- 
funktionen und haben ebenso Wohlfahrtswirkungen u.a . auch für den Wasserhaushalt (Niederschlags- 
retention, Grundwasserneubildung) und das lokale Kl ima (Kaltluftproduktion). 
 
Nach Angaben des Kampfmittelräumdienstes befindet s ich das Bebauungsplangebiet W 6.4 – Östlich 
des Ingelheimer Gartens – in einem Bombenabwurfgebi et. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf 
solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werd en. Auf der Ebene des Bebauungsplanes sind 
dazu die entsprechenden Hinweise zu geben und Fests etzungen zu treffen. 
 
 
2.5.2.3. Schutzgut Wasser 
 
Bestand 
Aufgrund des derzeitig sehr hohen Versiegelungsgrad es im Planungsgebiet ist seine Bedeutung für 
alle Wasserhaushaltsfunktionen nur als gering bis s ehr gering zu bewerten. 
Weiterhin begründen die natürlichen Gegebenheiten ( relativ niederschlagsarmes, trockenwarmes Kli- 
ma und hohe Durchlässigkeit des Bodens) eine gering e Bedeutung des Planungsgebietes im Hinblick 
auf die Grundwasserneubildungsfunktion, die Grundwa sserschutzfunktion sowie die Abflussregulati- 
onsfunktion. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist mittel-groß (HLNUG 2016a). 
Im Untersuchungsgebiet und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Die Planungen ermöglichen Flächenentsiegelungen im Untersuchungsgebiet im Sinne der Nutzungs- 
änderung zu einem Wohngebiet. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der jährlichen Grundwasser- 
neubildung und einer Verringerung des Oberflächenab flusses kommen, wodurch sich Verbesserungen 
im Wasserhaushalt einstellen können. 
 
 
2.5.2.4. Schutzgut Klima und Luft 
 
Bestand 
Das Untersuchungsgebiet ist in der Karte „Lokalklim a Bewertung“ des Landschaftsplans der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt als thermisches Belastungsge biet ausgewiesen. Die lokalklimatische Situation

17 
 
ist geprägt von Wärmeinseleffekten, sommerlicher Sc hwüle und Inversionswetterlagen im Winter sowie 
Smog. 
Das Planungsgebiet soll gemäß der Karte „Lokalklima  Leitbild“ des Landschaftsplans zum Schutz und 
Entwicklung lokalklimatisch besonders wichtiger Aus gleichsräume für das Stadtgebiet besser durch- 
grünt werden. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Durch die geplante Umnutzung können wesentlich höhe re Flächenanteile des Untersuchungsgebietes 
begrünt werden. Die geplanten Vorhaben entsprechen daher dem Leitbild des Landschaftsplans. 
 
 
2.5.2.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild 
 
Bestand 
Das Planungsgebiet ist bislang vor allem von dem de nkmalgeschützten Gebäudeensemble der Neuen 
Artillerie-Kaserne und den großflächigen Versiegelu ngen geprägt. Im Teilbereich des ehemaligen EAD-
Geländes fallen weiterhin unterschiedliche Gebäude verschiedenen Alters und Stils auf. Von den ver- 
schiedenartigen meist zweckmäßigen Bauten des EAD-G eländes geht keine besondere Bedeutung für 
das Stadtbild aus. Ebenso ist die Bedeutung für nat urbezogene Erholung gering. 
Die Neue Artillerie-Kaserne mit der umlaufenden his torischen, begrünten Mauer hat einen prägenden 
Charakter auf das Ortsbild. Die Mauer zur Kattreins traße zeichnet sich durch ihre attraktive Struktur,  
durch einen niedrigen Abschnitt mit einem gusseinse rnen Geländer und durch dichte Begrünung aus. 
Der Bestand großer Bäume und ausgeprägter Fassadenb egrünungen hat einen besonderen Charme 
und großen Einfluss auf das bestehende Erscheinungs bild des denkmalgeschützten Ensembles. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Während das gesamte EAD-Gelände neu bebaut und begr ünt werden kann, werden die Gebäude und 
die Einfriedung der Neuen Artillerie-Kaserne erhalt en, umgenutzt und in die neuen Gestaltungen inte- 
griert. Ihr ortsbildprägende Charakter bleibt erhal ten. 
Im Bereich des EAD-Geländes wird eine erhebliche Ve rbesserung des Ortsbildes ermöglicht. Die 
Durchlässigkeit des Geländes für die Öffentlichkeit  kann durch Schaffung neuer fußläufiger Verbindun- 
gen erreicht werden.  
 
 
2.5.2.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüt er 
 
Bestand 
Die Neue Artillerie-Kaserne, auch Hutier-Kaserne ge nannt, ist heute aus stadtgeschichtlichen Gründen 
ein Kulturdenkmal. Sie wurde um 1900 als Standort d er Feldartillerie mit fünf Mannschafts- und Wohn- 
gebäuden sowie dem Kasino mit Innenhof und umlaufen der Einfriedung errichtet (vgl. Günter Fries et 
al.: Darmstadt, Denkmaltopographie Bundesrepublik D eutschland, Kulturdenkmäler in Hessen. Magist- 
rat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Braunschweig 1994, S. 447). 
Das Kasinogebäude ist ein Klinkerbau, die anderen G ebäude wurden in Putz-Sandstein ausgeführt. 
Die Gebäude sind zwei- und dreigeschossig und zeich nen sich durch Turmausbildungen und Zwillings-
Schleppgauben, sowie schiefergedeckte Dächer aus (v gl. Neue Artillerie-Kaserne (Darmstadt). URL: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaser ne_(Darmstadt), Stand: 24.05.2017). 
Gemäß § 13 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HD SchG) in der Fassung vom 28. November 
2016 sind Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflich tige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im 
Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Es ist eine Nutzung anzustreben, die 
eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz a uf Dauer gewährleistet. Weiterhin heißt es, dass

18 
 
u.a. sowohl eine Umgestaltung und Instandsetzung al s auch eine Errichtung oder Änderung von Anla- 
gen in der Umgebung, die das Erscheinungsbild des D enkmals verändern können, einer Genehmigung 
der Denkmalschutzbehörde bedürfen. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Die Umnutzung des Technischen Stadthauses zur Wohnu ngsnutzung wird das Orts- und Landschafts- 
bild nicht nachteilig verändern. Eine Umgestaltung des Innenhofes mit einem höheren Grünanteil wird 
durch die FNP-Änderung ermöglicht. 
Im Kontext mit den angrenzenden neuen Wohnbaufläche n des EAD-Geländes, die zukünftig offen und 
durchgrünt gestaltet werden sollen, kann eine zusam menhängende und für die Öffentlichkeit durch- 
gängige, parkartige Siedlung entstehen. 
Die geplanten Maßnahmen haben keine negativen Auswi rkungen auf das Schutzgut Kulturgüter. 
 
 
2.5.3. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen  und seine Gesundheit sowie die Be- 
völkerung insgesamt 
 
2.5.3.1. Lärm 
 
Bestand 
Als innerstädtisches Gebiet weist der Änderungsbere ich bereits Vorbelastungen durch Lärmimmissio- 
nen auf. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplane s W 6.4 liegt eine schalltechnische Untersu- 
chung von DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH (2 016) zu Lärmeinwirkungen durch Straßen- 
verkehr vor. 
Für den Teilbereich des Technischen Stadthauses lie gt keine entsprechende Untersuchung vor. Bei 
einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngeb äude ist ggfs. das Erfordernis von Schall- 
schutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Durch die Wohnungsnutzung werden keine weiteren Lär mimissionen in der Umgebung erwartet, da die 
Verkehrsbelastungen durch den Wegfall des Verkehrs zum Technischen Stadthaus und zum EAD-
Gelände wegfallen. Aufgrund einer Belastung der Woh nungen durch Verkehrslärm des Groß-Gerauer 
Weges wurden verschiedene Schallschutzmaßnahmen vor geschlagen und im Bebauungsplan W 6.4 
festgesetzt. Diese beinhalten vor allem passive Sch allschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden. 
 
 
2.5.3.2. Luftschadstoffe 
 
Bestand 
Als innerstädtisches Gebiet ist das Planungsgebiet durch verkehrs- und hausbrandbedingte Immissio- 
nen aus der Umgebung belastet. Zusätzlich führen di e Nutzung der bestehenden Gebäude als Techni- 
sches Stadthaus sowie der Besucherverkehr zu einer weiteren Freisetzung von Luftschadstoffen. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Zukünftig soll das Untersuchungsgebiet zum Wohnen g enutzt werden. Da generell nach dem neuesten 
Stand der Technik im Hinblick auf Wärmedämmung und Gebäudeheizung gebaut und saniert werden 
muss, ist nicht mit einer nennenswerten Erhöhung de r Immissionsbelastung zu rechnen. Negative 
Umweltauswirkungen durch die mit der Änderung des F lächennutzungsplanes ermöglichten Planungs- 
vorhaben sind insgesamt nicht zu erwarten.

19 
 
2.5.4. Wechselwirkungen zwischen den Belangen 
 
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wech selwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht 
leistbar. Vielmehr ist eine Beschränkung auf die en tscheidungserheblichen Hauptwirkungen unum- 
gänglich (siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. März 19 96 - 4 C 19.94, BVerwGE 100, 370, 377). Dem- 
entsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgut bezogenes Vorgehen gelegt. 
Im Folgenden werden Wechselwirkungen zwischen den S chutzgütern und Landschaftsfunktionen be- 
nannt, die im Untersuchungsraum vorhanden und im Ra hmen einer Auswirkungsprognose schutzgut- 
bezogen zu berücksichtigen sind. Je komplexer die W echselwirkungen sind, desto empfindlicher kön- 
nen die betroffenen Schutzgüter bereits auf kleine Änderungen reagieren. 
 
Bestand 
Folgende Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern  werden bei der Umsetzung des Vorhabens 
prognostiziert: 
- Der Gebäudeabriss auf dem EAD-Gelände könnte Habi tate für Vögel, Kleintiere und Fledermäuse 
zerstören und bauzeitliche Störungen und Immissione n verursachen. 
- Die Rodungen von Grünflächen und Bäumen haben ein e negative Wirkung auf das Lokal- und 
Bioklima, Lebensräume für Tiere und Pflanzen und di e biologische Vielfalt. Ebenso beeinträchti- 
gen sie das Ortsbild und damit auch die Erholungsfu nktion für den Menschen. 
- Durch die Neubebauung und Umgestaltung der Außena nlagen entstehen positive Auswirkungen 
auf das Ortsbild und die Erholungsfunktion für den Menschen. 
- Die ermöglichten Bodenentsiegelungen können sich vielfältig positiv auf Bodenfunktionen (Filter-, 
Puffer- und Speicherwirkung), Wasserhaushalt und Gr undwasserneubildung, Lokal- und Bioklima, 
Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die biologis che Vielfalt auswirken. 
 
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung 
Die bei der Realisierung des Vorhabens prognostizie rten Wechselwirkungen, wie z.B. Bodenentsiege- 
lungen, haben positive Effekte. Die durch die Bauma ßnahmen verursachten Rodungen und Verluste an 
begrünten Flächen, werden durch Neuanlage und Neupf lanzung ausgeglichen. 
Der durch den Gebäudeabriss verursachte Verlust an Habitaten für Tiere ist nicht zu vermeiden und 
führt zu einem Eingriff, der einen Ausgleich erford ert. 
 
Schutzgut Beeinträchtigungen 
  erheblich mittel gering 
Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt    x  
Boden     x 
Wasser     x 
Klima und Luft     x 
Orts- und Landschaftsbild     x 
Kultur- und Sachgüter     x 
Mensch und Gesundheit     x 
Tabelle 1: Wechselwirkungen zwischen den Landschaft sfunktionen/Schutzgütern

20 
 
2.5.5. Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleic h nach der Eingriffsregelung gem. § 1a 
Abs. 3 BauGB 
 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1 a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich vo- 
raussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen (Eingr iffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung na ch 
dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach §  1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. 
Die Eingriffsbewertung erfolgt auf Basis der Progno sen über die Entwicklung des Umweltzustands bei 
Durchführung der Planung und der dargestellten Maßn ahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. 
Die Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsma ßnahmen erfolgt nach der Hessischen Kompen- 
sationsverordnung (KV) vom 01.09.2005, GVBl. I S. 6 24, zuletzt geändert am 22.09.2015, GVBl. 
S. 339 und ist in den Umweltberichten zum Bebauungs planverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer 
Gartens – und im Verfahren zur Aufhebung des Bebauu ngsplanes W 6 im Bereich des Technischen 
Stadthauses dargestellt. 
Die Bilanzierung ergibt für die betrachteten Unters uchungsgebiete eine positive Biotopwertbilanz, 
wodurch die Eingriffe als ausgeglichen zu bewerten sind. Anderweitige Ausgleichsmaßnahmen sind 
daher nicht erforderlich. Das Vermeidungs- und Ausg leichsgebot des § 1a BauGB wird durch die Pla- 
nungen daher vollinhaltlich berücksichtigt. 
 
 
2.5.6. Zusammenfassung 
 
Die Flächen des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes sow ie des Technisches Stadthauses sind im 
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaf tsstadt Darmstadt im nördlichen Bereich als 
gemischte Baufläche und ansonsten als Gemeinbedarfs fläche (Öffentliche Verwaltung) dargestellt. Ziel 
ist, diese beiden Teilbereiche einer Wohnnutzung zu zuführen und den Flächennutzungsplan entspre- 
chend zu ändern. Die Flächengröße beträgt ca. 3,5 h a. 
Während die denkmalgeschützte Neue Artillerie-Kaser ne mit ihrer Einfriedung erhalten bleibt, werden 
die Gebäude des EAD-Geländes überwiegend abgerissen . Auf der Fläche entsteht eine offene Wohn- 
bebauung mit parkartiger Durchgrünung. In beiden Be reichen wird eine großflächige Entsiegelung der 
Außenanlagen gemäß der zulässigen Grundflächenzahl ermöglicht. 
Durch die vorgesehenen Bodenentsiegelungen in Form neuer Außenanlagen und zusätzlicher Grünflä- 
chen sind erhebliche positive Effekte auf die betra chteten Schutzgüter zu prognostizieren, so dass 
Eingriffe ausgeglichen werden. 
 
 
2.5.7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich 
 
Nachfolgend werden Maßnahmen beschrieben, um Beeint rächtigungen von Natur und Landschaft zu 
vermeiden oder vermindern: 
 
2.5.7.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
 
- Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtak tiven Insektenarten ist für die Außenbeleuch- 
tung ausschließlich insektenfreundliche Außenbeleuc htung zulässig, 
- Untersuchung von Gebäuden auf Besatz von Vögeln u nd Fledermäusen vor Abriss von Gebäu- 
den, 
- Zur Kompensation des Verlustes von potenziellen B rutbiotopen für Vogel- und Fledermausarten in 
den abzureißenden Gebäuden sind Ersatzquartiere für  gebäudebesiedelnde Arten vorzusehen,

21 
 
- Die nicht überbauten Grundstücksflächen und die f estgesetzten privaten Grünflächen sind gärtne- 
risch anzulegen, dauerhaft zu erhalten und zu pfleg en. Es sind standortheimische Laubgehölze II. 
oder III. Ordnung zu pflanzen und zu unterhalten, 
- Flachdächer und Tiefgaragendächer sind zu begrüne n, 
- Verwendung heimischer Pflanzenarten, 
- Erhalt des Baumbestandes. 
 
 
2.5.7.2. Schutzgut Boden 
 
- Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen belasteter Böden im Planungsraum können die festgestellten 
Altlasten beseitigt werden, 
- Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan sind zur  Anlage von Stellplätzen versickerungsfä- 
hige Beläge zu verwenden, 
- anfallendes Oberflächenwasser ist zu versickern o der zu verwerten. 
 
 
2.5.7.3. Schutzgut Wasser 
 
- Versickerung und Nutzung des Niederschlagswassers  der überbauten und befestigten Flächen 
(ggf. unter Beachtung von Altlastenbereichen) zum B eispiel für die Gartenbewässerung, 
- Anlage von privaten und öffentlichen Grünflächen,  
- Entsiegelung von Flächen, 
- Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbef estigungen, soweit wasserwirtschaftliche 
Belange nicht entgegenstehen. 
 
 
2.5.7.4. Schutzgut Klima und Luft 
 
- Pflanzung großkroniger Laubgehölze sowie Anlage v on Grünflächen mit positiven Auswirkungen 
auf das Kleinklima, 
- Begrünung von Dächern und unterbauten Flächen. 
 
 
2.5.7.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild 
 
- Der ausgeprägte Baumbestand und die Fassadenbegrü nung der Neuen Artillerie-Kaserne sind zu 
erhalten und bei Bedarf nachzupflanzen, 
- Anlage von durchgrünten, qualitätsvollen Freiräum en, 
- Gebäudebegrünung, 
- Festsetzung der Bauweise und des Maßes der baulic hen Nutzung, 
- Gestalterische Vorgaben in Bezug auf Werbeanlagen  und Einfriedungen. 
 
 
2.5.7.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüt er 
 
- Erhalt und Entwicklung des Baumbestandes und der Fassadenbegrünungen, 
- Erhalt des historischen Gebäudebestandes mit der Einfriedungsmauer, 
- Gestaltung der Außenanlagen in Abstimmung mit der  historischen Gebäudestruktur.

22 
 
2.5.8. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen  und seine Gesundheit sowie die Be- 
völkerung insgesamt 
 
- Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie durch  Grundrissorientierung sind vorzusehen. 
 
 
2.5.9. Prognose über die Entwicklung des Umweltzust andes 
 
2.5.9.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswi rkungen einschließlich der Prognose bei 
Durchführung der Planung 
 
Im Planungsgebiet kommt es zur Entwicklung eines ne uen Wohnquartiers unter Berücksichtigung städ- 
tebaulicher, grünordnerischer und denkmalpflegerisc her Aspekte. Da die Flächen bereits bebaut sind, 
sind die nachteiligen Umweltauswirkungen als gering  einzustufen. Die zu erwartenden nachteiligen 
Umweltauswirkungen beziehen sich vor allem auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Viel- 
falt, da Bäume und Habitate der gebäudebesiedelnden  Arten entfallen und ersetzt werden müssen. 
Es überwiegen jedoch die positiven Auswirkungen der  vorgesehenen großflächigen Entsiegelungen 
und Begrünungen, die langfristig eine vorteilhafte Entwicklung der Schutzgüter und von deren Zusam- 
menwirken begünstigen. 
 
 
2.5.9.2. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung  
 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet  in seinem heutigen Zustand weitestgehend erhal- 
ten. Hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachtet en Schutzgüter ergeben sich keine Veränderungen. 
 
 
2.5.10. Planungsalternativen und Monitoring 
 
Die geplante (Neu-)Bebauung findet zum größten Teil  auf einem bereits versiegelten und bebauten 
Areal statt. Das Vermeidungsgebot, insbesondere auc h im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit 
Grund und Boden und auf den Vorrang der Innenentwic klung und der Wiedernutzbarmachung von 
Flächen gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, wurde somit im Zug e der Standortwahl bereits berücksichtigt. Aus 
den vorliegenden Fachgutachten für das EAD-Gelände liegen keine Aussagen vor, die gegen den 
Standort oder die geplanten Nutzungen sprechen. 
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und  alternativer Standorte ist dementsprechend, 
sofern der Standort aus Sicht der anderen städtebau lichen, ökonomischen und sozialen Belange ge- 
wünscht wird, zumindest unter den Gesichtspunkten d er in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gelisteten Belange 
nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. 
Ein Monitoring ist auf der Ebene des Flächennutzung splanes nicht notwendig. 
 
 
2.5.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung 
 
Das ca. 3,5 ha große Planungsgebiet liegt im Südwes ten der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der größ- 
te Teil des Planungsgebietes wird derzeit vom ehem.  Gelände des EAD (Eigenbetrieb für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen) eingenommen und ist nahezu vollständig durch Gebäude und Hofflä- 
chen versiegelt. Im nördlichen Teil des Planungsgeb ietes befindet sich ein Wohnhaus und kleinräumig 
Gewerbebebauung. Im Süden grenzen städtische Verwal tungsgebäude (Technisches Stadthaus) an.

23 
 
An der Kattreinstraße grenzt Wohnbebauung an. Westl ich des Planungsgebietes liegt eine kleine städ- 
tische Grünanlage, der Ingelheimer Garten. 
 
Das Planungsgebiet ist durch Bebauung und großfläch ige Versiegelung in Bezug auf die Naturraumpo- 
tentiale als vorbelastet einzustufen. Der Baumbesta nd, insbesondere im Innenhof des Technischen 
Stadthauses und entlang der Bessunger Straße, hat j edoch eine hohe Bedeutung für die Tier- und 
Pflanzenwelt. 
 
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eine s neuen Wohnquartiers unter Berücksichtigung der 
städtebaulichen, grünordnerischen und denkmalpflege rischen Belange, das sich verträglich in das 
Stadtbild und in die Gesamtstadt einfügt. 
 
Wichtigstes Ziel der Planung ist die Umgestaltung d es ehem. EAD-Geländes zu einer Wohnsiedlung 
mit parkartig angelegten, öffentlich durchgängigen Grünzügen. Für die südlich angrenzenden Verwal- 
tungsgebäude des Technischen Stadthauses in der Neu en Artillerie-Kaserne ist eine Umnutzung zur 
Wohnungsnutzung vorgesehen. Damit einhergehen auch Umgestaltungen der Außenanlagen mit einer 
Erhöhung des Grünflächenanteils. 
 
Somit wird sich das Planungsgebiet in die umgebende n durchgrünten Wohngebiete einfügen. 
Durch die geplanten Änderungen des Flächennutzungsp lanes kommt es zu keinen erheblichen negati- 
ven Auswirkungen auf die meisten Schutzgüter. 
 
Das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielf alt wird durch den Entfall von Habitaten der gebäu-
debesiedelnden Arten beeinträchtigt. Das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit wird durch den 
Straßenlärm auf die zukünftige Wohnbebauung belaste t. Jedoch werden auf der verbindlichen Bauleit- 
planebene im Bebauungsplan W 6.4 entsprechende Maßn ahmen zur Vermeidung, Minderung und 
Kompensation festgesetzt.

24 
 
3. Quellenverzeichnis 
 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Denkma lschutzbehörde (1994): Denkmaltopogra- 
phie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in  Hessen - Stadt Darmstadt. Braunschweig.   
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ( 1985) : Geologische Übersichtskarte 
1 : 200.000, Blatt CC6318 Frankfurt a.M.-Ost. Hanno ver. 
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH (2016) : Schalltechnische Untersuchung. Wohngebiets- 
entwicklung auf dem ehemaligen EAD-Gelände, Darmsta dt. Bericht-Nr. 16-2660. Darmstadt. 
FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung (2016) : Stadt Darmstadt Bebauungsplan W 6.4 „Östlich 
des Ingelheimer Gartens“, Stadtteil Bessungen. Arte nschutzrechtlicher Fachbeitrag. Darmstadt. 
Hess. Landesamt für Bodenforschung (1990) : Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene 
1 : 50.000. Nordteil. Wiesbaden.  
Hess. Landesamt für Bodenforschung (1991) : Geologische Abhandlungen Hessen Bd. 95. Wiesba- 
den.  
Hess. Landesamt für Bodenforschung (1997) : Standorttypisierung für die Bodenentwicklung 
1 : 50.000. Blatt L6116 Darmstadt West. Wiesbaden.  
Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologi e (HLNUG) (2016a) : Umweltatlas Hessen. 
URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (Aufruf 3 0.09.2016).  
Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologi e (HLNUG) (2016b) : Hydrologisches Kar- 
tenwerk Hessische Rhein- und Mainebene. Grundwasser flurabstand im Oktober 2015. Wiesbaden. 
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Lan dwirtschaft und Verbraucherschutz 
(HMUKLV) (2015) : 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballu ngsraum Rhein-Main. Teilplan 
Darmstadt. Wiesbaden. 
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH (2016a) : Umnutzung des ehemaligen EAD-Geländes / 
Hutier-Kaserne, Groß-Gerauer Weg und Niersteiner St raße 2 / Ingelheimer Straße 2 in Darmstadt (Flur 
18, Flurstücke 234/3,234/4). Sanierungskonzept. Dar mstadt. 
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH (2016b) : Regenwasserkonzept zum Bebauungsplan 
Ehemaliges EAD-Gelände Darmstadt. Darmstadt. 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017a) : Allgemeine Ziele und Zwecke der 12. Ände- 
rung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 
 1 BauGB. Darmstadt. 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017b) : Bekanntmachung der Beschlüsse zur frühzei- 
tigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleit planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Darmstadt. 
Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (24.04.2017) : Neue Artillerie-Kaserne (Darmstadt). URL: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaser ne_(Darmstadt). (Aufruf: 24.05.2017). 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

anlage 5

238 Zeichen

Punkt 12: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches 
Stadthaus) (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2017/0299) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 4

5893 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Grünflächenamt  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 67 
V 56 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0299 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
364 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches 
Stadthaus) (Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 22.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 12. Änderung 
des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus)  gingen 
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie 
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung 
erfolgt im Rahmen des Fests tellungsbeschlusses.  
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-
Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) gingen keine Stellungnahmen ein.

- 3 - 
 
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2, Plan wird 
zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wird zugestimmt. 
3. Der Entwurf und die Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-
Betriebsgelände / Technisches Stadthaus)  sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich 
auszulegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4  Abs. 2 
BauGB parallel zu beteiligen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: FNP 12 Prüfung der TÖB -Stellungnahmen  
Anlage 2: FNP 12 Planentwurf  
Anlage 3: FNP 12 Begründung mit Umweltbericht  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0299 vom 22.08.2017:  
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen 
„Neuen Artillerie Kaserne“ im nördlichen Teil als „gemischte Baufläche“ und im größeren  
südlichen Teil als „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung)“ aus.  
 
Nach der Aufgabe des Standorts des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) sowie der perspektivischen Verlagerung des Sitzes der technischen 
Verwaltung der St adt sollen diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert werden. Um 
dem künftig zu erwartenden Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nach 
Wohnraum in Darmstadt begegnen zu können ist es Ziel, diese Flächen einer Wohnnutzung 
zuzuführen. 
 
Die Darstellung von „gemischte Baufläche“ und „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche 
Verwaltung)“ im Flächennutzungsplan soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren W  6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - gem. § 8 Abs. 3 BauGB.  
 
Am 30.03.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 12. 
Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) 
gefasst. Dieser wurde am 0 6.04.2017 im Darmstädter Echo bekannt gemacht.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des 
Magistratsbeschlusses vom 08.03.2017 (V. -Nr. 2017/0049), nach öffentlicher 
Bekanntmachung vom 17.03.2017 in der Zeit vom 20. 03.2017 bis einschließlich 20.04.2017 
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 16.03.2017 hierüber und über die Ziele und 
Zwecke der Planung gemäß §  4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.  
 
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 12. 
Änderung des Flächennutzungsplanes zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
Im Rahmen der frühzeitige n Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3  Abs. 1 BauGB gingen 
keine Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 handelt es sich um eine vorläufige Abwägungstabelle, die in diesem 
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, da sie nach der Offenl age 
fortgeschrieben wird. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der 
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage insgesamt 
entschieden. 
 
 
Zu 2. und 3.:  
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Be teiligung der Öffentlichkeit) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des 
Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden beteiligt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
 9 Exemplare des Entwurfs zur 12. FNP -Änderung für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung  
 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters  
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 22.08.2017  
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

anlage 2

4936 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP06.04.2017.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 08.03.2017.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP17.03.2017.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP20.03.2017ELVHLQVFKOLH‰OLFK20.04.2017.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EV%DX*%PLW6FKUHLEHQYRP16.03.2017.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom             .%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP            .gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HXQG(LQVWHOOXQJLQGDV,QWHUQHWJHP†D$EV%DX*%LQGHU=HLWYRP            ELVHLQVFKOLH‰OLFK            .%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH%HWHLOLJXQJJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EVBauGB mit Schreiben vom             .Feststellungsbeschluss:'HU)HVWVWHOOXQJVEHVFKOXVV]XUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWZXUGHYRQGHUStadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJ]XP=ZHFNGHU%HNDQQWPDFKXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHU+DXSWVDW]XQJGHU:LVVHQVFKDIWVVWDGW'DUPVWDGWLP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV
Lage im Stadtgebiet
,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ($'?3OlQH?&$''DWHL?)13bQGHUXQJBGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ:RKQEDXIOlFKHQLegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100 m500 m1000 mN
21.08.2017
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 2 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ (UVPG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6

2017/0299

5817 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Grünflächenamt  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0299 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches 
Stadthaus) (Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 22.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 12. Änderung 
des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus)  gingen 
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie 
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung 
erfolgt im Rahmen des Fests tellungsbeschlusses.  
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-
Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) gingen keine Stellungnahmen ein.

- 2 - 
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2, Plan wird 
zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wird zugestimmt. 
3. Der Entwurf und die Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-
Betriebsgelände / Technisches Stadthaus)  sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich 
auszulegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4  Abs. 2 
BauGB parallel zu beteiligen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: FNP 12 Prüfung der TÖB -Stellungnahmen  
Anlage 2: FNP 12 Planentwurf  
Anlage 3: FNP 12 Begründung mit Umweltbericht  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0299 vom 22.08.2017: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen 
„Neuen Artillerie Kaserne“ im nördlichen Teil als „gemischte Baufläche“ und im größeren  
südlichen Teil als „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung)“ aus.  
 
Nach der Aufgabe des Standorts des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) sowie der perspektivischen Verlagerung des Sitzes der technischen 
Verwaltung der St adt sollen diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert werden. Um 
dem künftig zu erwartenden Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nach 
Wohnraum in Darmstadt begegnen zu können ist es Ziel, diese Flächen einer Wohnnutzung 
zuzuführen. 
 
Die Darstellung von „gemischte Baufläche“ und „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche 
Verwaltung)“ im Flächennutzungsplan soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren W  6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - gem. § 8 Abs. 3 BauGB.  
 
Am 30.03.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 12. 
Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) 
gefasst. Dieser wurde am 0 6.04.2017 im Darmstädter Echo bekannt gemacht.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des 
Magistratsbeschlusses vom 08.03.2017 (V. -Nr. 2017/0049), nach öffentlicher 
Bekanntmachung vom 17.03.2017 in der Zeit vom 20. 03.2017 bis einschließlich 20.04.2017 
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 16.03.2017 hierüber und über die Ziele und 
Zwecke der Planung gemäß §  4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.  
 
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 12. 
Änderung des Flächennutzungsplanes zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
Im Rahmen der frühzeitige n Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3  Abs. 1 BauGB gingen 
keine Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 handelt es sich um eine vorläufige Abwägungstabelle, die in diesem 
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, da sie nach der Offenl age 
fortgeschrieben wird. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der 
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage insgesamt 
entschieden. 
 
 
Zu 2. und 3.:  
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Be teiligung der Öffentlichkeit) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger

- 4 - 
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des 
Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden beteiligt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
 9 Exemplare des Entwurfs zur 12. FNP -Änderung für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung  
 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters  
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 22.08.2017  
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

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  • Groß-Gerauer Weg
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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0299
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00