Mandari Insight

2294/2024

Beantwortung der Anfrage AN/0579/2024, Kita Mülheim - wie geht es weiter

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 7.1.13

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3706 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 
 2294/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0579/2024, Kita Mülheim - wie geht es weiter 
Die BV Mülheim hatte in ihrer Sitzung am 22.04.2024 folgende Anfrage 
(AN/0579/2024) auf der Tagesordnung: 
 
Ende März gab es zahlreiche Berichte in den Medien zu den Vorfällen einer städti-
schen Kita im Stadtteil Köln-Mülheim. Laut Berichterstattung wurde dort ein Geschwis-
terpaar seit dem Sommer 2023 betreut. Die Konflikte zwischen zumindest einem El-
ternteil und dem Personal der Kindertagesstätte seien so eskaliert, dass schon im De-
zember vergangenen Jahres die Polizei hinzugezogen werden musste. Das gesamte 
Personal hat sich laut Berichterstattung so bedroht gefühlt, dass es Ende Februar ar-
beitsunfähig wurde und der Betrieb der Kita eingestellt werden musste.  
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 
 
1. Seit wann hatte die Stadt Köln Kenntnis von den Konflikten und der Bedrohungs-
lage des Personals der betroffenen Kindertagesstätte? 
2. Wie viele Tage konnte der Kita-Betrieb in konkretem Zusammenhang mit der Be-
drohungslage nicht aufrechterhalten werden? 
3. Ab wann und für welche Dauer ist der Einsatz des Sicherheitsdienstes geplant? 
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den Sicherheitsdienst? 
4. Wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung des betroffenen Geschwister-
paares künftig mit Auflagen für die Eltern umgesetzt? 
5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit das betroffene Geschwisterpaar im 
Sinne der Teilhabe ohne Stigmatisierung in einer anderen Kindertagesstätte von der 
frühkindlichen Bildung profitieren kann? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1: 
Zwischen dem Träger Stadt Köln und einer Familie der Kita kam es nach ersten Vor-
kommnissen im Verlauf des ersten Kitahalbjahres 23/24 zu intensiven Gesprächen mit 
der Familie. Im Januar 2024 wurde den Eltern nach einem erneuten Vorfall ein Betre-
tungsverbot der Kita ausgesprochen, so dass deren Sohn an der Eingangstür in Emp-
fang genommen und abgeholt wurde. Im Februar 2024 fand ein Polizeieinsatz in der 
Einrichtung statt, woraufhin nach Abwägung der Vorkommnisse sowie der geführten 
Gespräche eine Kündigung des Betreuungsvertrages erfolgte.

2 
 
 
Zu 2: 
Aufgrund von Krankmeldungen der Mitarbeitenden konnte zum Ende des Monats Feb-
ruar für den Zeitraum von vier Tagen kein Betrieb in der Einrichtung stattfinden. Eltern 
erhielten währenddessen die Möglichkeit, eine Betreuungsalternative zu nutzen. Nach 
vollständiger Rückkehr der Mitarbeitenden erfolgte die Wiederaufnahme des regulären 
Betriebes. 
 
Zu 3: 
Der Sicherheitsdienst wurde vom 04.03.2024 bis zum 05.07.2024 eingesetzt. Die mo-
natlichen Kosten betrugen rund 10.000 EUR netto. 
 
Zu 4: 
Die Eltern erhielten ab Januar 2024 ein Hausverbot. Die Kündigung des Betreuungs-
platzes erfolgte zum 01.03.2024. Zukünftige Auflagen für die Eltern sind vorerst nicht 
angedacht, um in zukünftigen Einrichtungen einen Neustart ohne Stigmatisierung zu 
ermöglichen. 
 
Zu 5: 
Der Sohn konnte zeitnah nach Kündigung des Betreuungsvertrages einen Betreu-
ungsplatz in einer Kita unter freier Trägerschaft erhalten. Zum diesjährigen Schuljah-
resbeginn erfolgt die Einschulung des Sohnes. Dessen jüngere Schwester besucht 
derzeit noch keine Kita, jedoch wird die Familie in Kürze ein Betreuungsangebot für 
eine städtische Einrichtung erhalten. Um eine Stigmatisierung der Familie zu verhin-
dern, agieren die Pädagog*innen in den Kindertageseinrichtungen mit größtmöglicher 
Sensibilität und Professionalität.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2294/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.08.2024
Erstellt
23.07.2024 18:06