Beantwortung der Anfrage AN/0579/2024, Kita Mülheim - wie geht es weiter
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2294/2024 vom 12.08.2024
Stand: Am 02.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 2294/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Beantwortung der Anfrage AN/0579/2024, Kita Mülheim - wie geht es weiter Die BV Mülheim hatte in ihrer Sitzung am 22.04.2024 folgende Anfrage (AN/0579/2024) auf der Tagesordnung: Ende März gab es zahlreiche Berichte in den Medien zu den Vorfällen einer städti- schen Kita im Stadtteil Köln-Mülheim. Laut Berichterstattung wurde dort ein Geschwis- terpaar seit dem Sommer 2023 betreut. Die Konflikte zwischen zumindest einem El- ternteil und dem Personal der Kindertagesstätte seien so eskaliert, dass schon im De- zember vergangenen Jahres die Polizei hinzugezogen werden musste. Das gesamte Personal hat sich laut Berichterstattung so bedroht gefühlt, dass es Ende Februar ar- beitsunfähig wurde und der Betrieb der Kita eingestellt werden musste. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 1. Seit wann hatte die Stadt Köln Kenntnis von den Konflikten und der Bedrohungs- lage des Personals der betroffenen Kindertagesstätte? 2. Wie viele Tage konnte der Kita-Betrieb in konkretem Zusammenhang mit der Be- drohungslage nicht aufrechterhalten werden? 3. Ab wann und für welche Dauer ist der Einsatz des Sicherheitsdienstes geplant? Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den Sicherheitsdienst? 4. Wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung des betroffenen Geschwister- paares künftig mit Auflagen für die Eltern umgesetzt? 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit das betroffene Geschwisterpaar im Sinne der Teilhabe ohne Stigmatisierung in einer anderen Kindertagesstätte von der frühkindlichen Bildung profitieren kann? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1: Zwischen dem Träger Stadt Köln und einer Familie der Kita kam es nach ersten Vor- kommnissen im Verlauf des ersten Kitahalbjahres 23/24 zu intensiven Gesprächen mit der Familie. Im Januar 2024 wurde den Eltern nach einem erneuten Vorfall ein Betre- tungsverbot der Kita ausgesprochen, so dass deren Sohn an der Eingangstür in Emp- fang genommen und abgeholt wurde. Im Februar 2024 fand ein Polizeieinsatz in der Einrichtung statt, woraufhin nach Abwägung der Vorkommnisse sowie der geführten Gespräche eine Kündigung des Betreuungsvertrages erfolgte. 2 Zu 2: Aufgrund von Krankmeldungen der Mitarbeitenden konnte zum Ende des Monats Feb- ruar für den Zeitraum von vier Tagen kein Betrieb in der Einrichtung stattfinden. Eltern erhielten währenddessen die Möglichkeit, eine Betreuungsalternative zu nutzen. Nach vollständiger Rückkehr der Mitarbeitenden erfolgte die Wiederaufnahme des regulären Betriebes. Zu 3: Der Sicherheitsdienst wurde vom 04.03.2024 bis zum 05.07.2024 eingesetzt. Die mo- natlichen Kosten betrugen rund 10.000 EUR netto. Zu 4: Die Eltern erhielten ab Januar 2024 ein Hausverbot. Die Kündigung des Betreuungs- platzes erfolgte zum 01.03.2024. Zukünftige Auflagen für die Eltern sind vorerst nicht angedacht, um in zukünftigen Einrichtungen einen Neustart ohne Stigmatisierung zu ermöglichen. Zu 5: Der Sohn konnte zeitnah nach Kündigung des Betreuungsvertrages einen Betreu- ungsplatz in einer Kita unter freier Trägerschaft erhalten. Zum diesjährigen Schuljah- resbeginn erfolgt die Einschulung des Sohnes. Dessen jüngere Schwester besucht derzeit noch keine Kita, jedoch wird die Familie in Kürze ein Betreuungsangebot für eine städtische Einrichtung erhalten. Um eine Stigmatisierung der Familie zu verhin- dern, agieren die Pädagog*innen in den Kindertageseinrichtungen mit größtmöglicher Sensibilität und Professionalität.
Beratungsverlauf
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02.09.2024
TOP 7.1.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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