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3416/2024

Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 31.10.2024, betreffend "Photovoltaik auf Kölner Rheinbrücken", AN/1158/2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.10.2024, TOP 1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2024 
 3416/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.10.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün am 31.10.2024, betreffend "Photovoltaik auf Kölner Rheinbrücken", 
AN/1158/2024 
Die FDP-Fraktion bittet mit ihrer Anfrage AN/1158/2024 um Beantwortung folgender Fragen:  
1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das Bonner Projekt von Photovoltaik auf der Ken-
nedybrücke bekannt und ist hier im Austausch mit der Bonner Verwaltung? 
2. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Projekt von Photovoltaik auf der Bonner Ken-
nedybrücke? 
3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine Nutzung der Kölner Rheinbrücken als Fläche 
zur Errichtung von Solarmodulen? 
4. Welche Kölner Rheinbrücken kommen für eine solche Nutzung in Frage? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.:  
Das Projekt ist der Verwaltung bekannt. Es besteht Austausch mit der Stadtverwaltung Bonn. 
Weiterführende Informationen zum Projekt finden sich beispielsweise hier: 
https://www.phovo.de/bonn/solare-kennedybruecke-in-bonn-beuel  
Betreiberin der Anlage ist jedoch nicht die Stadt Bonn, sondern ein privates Unternehmen.  
 
Zu 2 und 3.: 
Die Leistung der Anlage auf der Bonner Kennedybrücke entspricht dem jährlichen Strombe-
darf von etwa 20 Haushalten. Ein praktisches Problem waren zeitweise wohl auch die Tau-
ben, die Teilbereiche der Anlage immer wieder mit Ihren Hinterlassenschaften beschmutzt ha-
ben, was den Ertrag massiv eingeschränkt hat.  
 
Vor dem Hintergrund, dass eine Anlage an einer Brücke kein Standardprojekt darstellt und mit 
besonderem Aufwand hinsichtlich Statik, operativer Montage und den erforderlichen Geneh-
migungen verbunden ist, muss bei derartigen Projekten Aufwand und Wirkung abgewogen 
werden. 
 
Zu 4.: 
Die Stadt Köln ist Eigentümerin von vier Rheinbrücken (Mülheimer Brücke, Zoobrücke, Deut-
zer Brücke, Severinsbrücke). Teils stehen diese Brücken unter Denkmalschutz oder es laufen 
bzw. stehen umfangreiche Instandsetzungen an. 
 
Unter Abwägung der bereits dargestellten Argumente wäre es bei Klärung der statisch-kon-
struktiven Randbedingungen, der Gestaltungsspielräume und der Denkmalschutzbelange so-

2 
 
wie bei Beachtung der Erfordernisse der noch zu erfolgenden Instandsetzungen bzw. der lau-
fenden Wartungen und Bauwerksprüfungen theoretisch möglich an einzelnen Stellen Photo-
voltaik auf Rheinbrücken zu implementieren.  
 
Dies erscheint aber bereits bei überschläglicher Betrachtung mit einem extrem hohen Auf-
wand verbunden, der den durchschnittlichen Aufwand, der bei Photovoltaik auf Dachflächen 
entstehen würde, weit übersteigt.  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

31.10.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3416/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.10.2024
Erstellt
30.10.2024 15:25