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Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 31.10.2024, betreffend "Photovoltaik auf Kölner Rheinbrücken", AN/1158/2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3416/2024 vom 31.10.2024

Stand: Am 31.10.2024 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 31.10.2024 3416/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.10.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 31.10.2024, betreffend "Photovoltaik auf Kölner Rheinbrücken", AN/1158/2024 Die FDP-Fraktion bittet mit ihrer Anfrage AN/1158/2024 um Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das Bonner Projekt von Photovoltaik auf der Ken- nedybrücke bekannt und ist hier im Austausch mit der Bonner Verwaltung? 2. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Projekt von Photovoltaik auf der Bonner Ken- nedybrücke? 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine Nutzung der Kölner Rheinbrücken als Fläche zur Errichtung von Solarmodulen? 4. Welche Kölner Rheinbrücken kommen für eine solche Nutzung in Frage? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Das Projekt ist der Verwaltung bekannt. Es besteht Austausch mit der Stadtverwaltung Bonn. Weiterführende Informationen zum Projekt finden sich beispielsweise hier: https://www.phovo.de/bonn/solare-kennedybruecke-in-bonn-beuel Betreiberin der Anlage ist jedoch nicht die Stadt Bonn, sondern ein privates Unternehmen. Zu 2 und 3.: Die Leistung der Anlage auf der Bonner Kennedybrücke entspricht dem jährlichen Strombe- darf von etwa 20 Haushalten. Ein praktisches Problem waren zeitweise wohl auch die Tau- ben, die Teilbereiche der Anlage immer wieder mit Ihren Hinterlassenschaften beschmutzt ha- ben, was den Ertrag massiv eingeschränkt hat. Vor dem Hintergrund, dass eine Anlage an einer Brücke kein Standardprojekt darstellt und mit besonderem Aufwand hinsichtlich Statik, operativer Montage und den erforderlichen Geneh- migungen verbunden ist, muss bei derartigen Projekten Aufwand und Wirkung abgewogen werden. Zu 4.: Die Stadt Köln ist Eigentümerin von vier Rheinbrücken (Mülheimer Brücke, Zoobrücke, Deut- zer Brücke, Severinsbrücke). Teils stehen diese Brücken unter Denkmalschutz oder es laufen bzw. stehen umfangreiche Instandsetzungen an. Unter Abwägung der bereits dargestellten Argumente wäre es bei Klärung der statisch-kon- struktiven Randbedingungen, der Gestaltungsspielräume und der Denkmalschutzbelange so- 2 wie bei Beachtung der Erfordernisse der noch zu erfolgenden Instandsetzungen bzw. der lau- fenden Wartungen und Bauwerksprüfungen theoretisch möglich an einzelnen Stellen Photo- voltaik auf Rheinbrücken zu implementieren. Dies erscheint aber bereits bei überschläglicher Betrachtung mit einem extrem hohen Auf- wand verbunden, der den durchschnittlichen Aufwand, der bei Photovoltaik auf Dachflächen entstehen würde, weit übersteigt. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 31.10.2024

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 1.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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