0883/2022
Mitteilung über das Bauleitplanverfahren „Östlich Reitweg" in Köln-Deutz und die Baumfällungen in diesem Zusammenhang
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4782 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 11.03.2022 0883/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 14.03.2022 Mitteilung über das Bauleitplanverfahren „Östlich Reitweg" in Köln-Deutz und die Baumfällungen in diesem Zusammenhang Mitteilung der Verwaltung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das "Ingenieurwissenschaftliche Zent- rum" (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz beizubehalten und stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelt- technik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hochschule (TH) Köln, die Bezeichnung für das frühere IWZ lautet jetzt "Campus Deutz". Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln wurde detailliert fortentwickelt und berücksichtigte insbesondere die Bedingun- gen der stufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes („Masterplan“) soll nunmehr ein Bebauungsplan-Entwurf für den künftigen neu gestalteten Campus der TH Köln am Standort Deutz ausgearbeitet werden, der die heutigen städtebaulichen Entwick- lungsziele und Erfordernisse konkretisiert und in planungsrechtliche Festsetzungen überleitet. In 2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes und mit den bishe- rigen Planungen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Abendveranstaltung am 02. Mai 2017 durchgeführt. Über die dort bzw. anschließend noch schriftlich eingegangenen Stel- lungnahmen und die weitere Vorgehensweise haben die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) und der Stadtentwicklungsausschuss im September 2019 in einem sog. Vorgabenbeschluss entschieden, einsehbar im Ratsinformationssystem der Stadt Köln unter der Vorlagennummer 2494/2019. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung am 28.10.2021 baumschutz- und baurechtliche Gesichtspunkte im Bauleitplanverfahren und im Antragsverfahren nach Baumschutzsatzung (BSchS) erläutert. Am 19.01.2022 hat die TH Deutz eine öffentliche virtuelle Informationsveranstaltung unter Teilnahme des Vorhabenträgers und der Verwaltung durchgeführt, bei der Fragen Interessierter beantwortet wurden. Derzeit laufen die Abstimmungen zu dem Bebauungsplan-Entwurf mit den öffentlichen und umweltre- levanten Belangen. Im Anschluss sind dann die Beteiligung der Dienststellen und Behörden im Früh- jahr 2022 sowie die Offenlage des Bebauungsplanes im Herbst 2022 geplant. Bestandteil des Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht als Teil der Begründung sowie ein Grünord- nungsplan. Im Grünordnungsplan wird der sog. „ausgleichpflichtige Eingriffsbereich“ bestimmt, der auszugleichen ist, während in Bereichen, in denen das aktuelle Bauplanungsrecht bereits einen Ein- griff zulässt, nicht auszugleichen ist. Das bedeutet, dass nur für den im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Bereich der Schutzpflanzung und der Grünfläche (ausgleichpflichtiger Eingriffsbereich) die Eingriffsregelung anzuwenden ist. Der Eingriff im Bereich der Schutzpflanzung entlang des Deut- zer Ringes und der angrenzenden Grünfläche wird innerhalb des Bebauungsplanes, ggf. auch außer- 2 halb ausgeglichen. In den übrigen Bereichen des Plangebietes und somit auch auf dem AWB-Gelände ist die Eingriffsre- gelung nicht anzuwenden, hier sind die Bestimmungen der Kölner Baumschutzsatzung maßgeblich. Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Fällung von 65 nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäu- men vor. Der Antrag ist begründet mit dem Abbruch von Bestandsgebäuden. Die Erlaubnis zur Fäl- lung von Bäumen im Rahmen des Abbruchs von Bestandsgebäuden auf dem Gelände der TH Deutz ist wegen des baurechtlichen Vorrangs nach Information an die Bezirksvertretung unter der Auflage einer Ausgleichszahlung erteilt worden. Der Vollständigkeit halber wird ergänzt, dass im Bereich des ausgleichpflichtigen Eingriffsbereiches derzeit keine Baumfällungen beantragt und geplant sind. Dieser Baumbestand wird im Zuge des Be- bauungsplanverfahrens betrachtet und in die Abwägung aller Belange eingestellt. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Gießener Straße
- Reitweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0883/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.03.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 16:34