Mandari Insight

0883/2022

Mitteilung über das Bauleitplanverfahren „Östlich Reitweg" in Köln-Deutz und die Baumfällungen in diesem Zusammenhang

Mitteilung Ausschuss 11.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2022, TOP 7.1.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4782 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer  11.03.2022 
 0883/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 14.03.2022 
 
Mitteilung über das Bauleitplanverfahren „Östlich Reitweg" in Köln-Deutz und die 
Baumfällungen in diesem Zusammenhang 
Mitteilung der Verwaltung: 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das "Ingenieurwissenschaftliche Zent-
rum" (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz beizubehalten und stufenweise neu zu 
entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelt-
technik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden 
überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebrochen und 
durch Neubauten ersetzt werden. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hochschule (TH) 
Köln, die Bezeichnung für das frühere IWZ lautet jetzt "Campus Deutz". 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen 
städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, 
Gross (ksg) aus Köln wurde detailliert fortentwickelt und berücksichtigte insbesondere die Bedingun-
gen der stufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die 
angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und 
der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
(„Masterplan“) soll nunmehr ein Bebauungsplan-Entwurf für den künftigen neu gestalteten Campus 
der TH Köln am Standort Deutz ausgearbeitet werden, der die heutigen städtebaulichen Entwick-
lungsziele und Erfordernisse konkretisiert und in planungsrechtliche Festsetzungen überleitet. 
In 2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes und mit den bishe-
rigen Planungen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Abendveranstaltung 
am 02. Mai 2017 durchgeführt. Über die dort bzw. anschließend noch schriftlich eingegangenen Stel-
lungnahmen und die weitere Vorgehensweise haben die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) und der 
Stadtentwicklungsausschuss im September 2019 in einem sog. Vorgabenbeschluss entschieden, 
einsehbar im Ratsinformationssystem der Stadt Köln unter der Vorlagennummer 2494/2019.  
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung am 28.10.2021 
baumschutz- und baurechtliche Gesichtspunkte im Bauleitplanverfahren und im Antragsverfahren 
nach Baumschutzsatzung (BSchS) erläutert. 
Am 19.01.2022 hat die TH Deutz eine öffentliche virtuelle Informationsveranstaltung unter Teilnahme 
des Vorhabenträgers und der Verwaltung durchgeführt, bei der Fragen Interessierter beantwortet 
wurden. 
Derzeit laufen die Abstimmungen zu dem Bebauungsplan-Entwurf mit den öffentlichen und umweltre-
levanten Belangen. Im Anschluss sind dann die Beteiligung der Dienststellen und Behörden im Früh-
jahr 2022 sowie die Offenlage des Bebauungsplanes im Herbst 2022 geplant. 
Bestandteil des Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht als Teil der Begründung sowie ein Grünord-
nungsplan. Im Grünordnungsplan wird der sog. „ausgleichpflichtige Eingriffsbereich“ bestimmt, der 
auszugleichen ist, während in Bereichen, in denen das aktuelle Bauplanungsrecht bereits einen Ein-
griff zulässt, nicht auszugleichen ist. Das bedeutet, dass nur für den im bestehenden Bebauungsplan 
festgesetzten Bereich der Schutzpflanzung und der Grünfläche (ausgleichpflichtiger Eingriffsbereich) 
die Eingriffsregelung anzuwenden ist. Der Eingriff im Bereich der Schutzpflanzung entlang des Deut-
zer Ringes und der angrenzenden Grünfläche wird innerhalb des Bebauungsplanes, ggf. auch außer-

2 
 
halb ausgeglichen.  
In den übrigen Bereichen des Plangebietes und somit auch auf dem AWB-Gelände ist die Eingriffsre-
gelung nicht anzuwenden, hier sind die Bestimmungen der Kölner Baumschutzsatzung maßgeblich. 
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Fällung von 65 nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäu-
men vor. Der Antrag ist begründet mit dem Abbruch von Bestandsgebäuden. Die Erlaubnis zur Fäl-
lung von Bäumen im Rahmen des Abbruchs von Bestandsgebäuden auf dem Gelände der TH Deutz 
ist wegen des baurechtlichen Vorrangs nach Information an die Bezirksvertretung unter der Auflage 
einer Ausgleichszahlung erteilt worden. 
Der Vollständigkeit halber wird ergänzt, dass im Bereich des ausgleichpflichtigen Eingriffsbereiches 
derzeit keine Baumfällungen beantragt und geplant sind. Dieser Baumbestand wird im Zuge des Be-
bauungsplanverfahrens betrachtet und in die Abwägung aller Belange eingestellt. 
 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

14.03.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gießener Straße
  • Reitweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0883/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.03.2022
Erstellt
10.03.2022 16:34