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AN/1767/2021

Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung am Parkgürtel und Mauenheimer Gürtel in eine Fahrradspur als Teil der Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel (KFG)

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 25.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 8.1.8

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

4353 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1767/2021
Stand: 24.02.2026 
Sachstandsbericht  
Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung am Parkgürtel und Mauenheimer 
Gürtel in eine Fahrradspur als Teil der Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel 
(KFG) 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, GUT und Klima Freunden - 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln die Umwidmung 
jeweils einer Fahrspur pro Richtung (mind. 3,75m Breite) am Mauenheimer Gürtel und am 
Parkgürtel in eine Fahrradspur als Teil einer zu schaffenden Radschnellverbindung Köl-
nerFahrradGürtel (KFG) zur Abstimmung vorzulegen. 
 
2. Die Maßnahme wird begleitet von einem Rückbau der bisherigen Radwege auf den Geh-
wegen. Der freiwerdende Platz wird dem Fußverkehr zugeordnet. Da wo es sinnvoll er-
scheint, können auf dem deutlich verbreiterten Gehweg Fahrrad- und Lastenradabstell-
plätze eingerichtet werden. Die 2m-Gehweg-Regel muss berücksichtigt werden.  
 
3. Entlang des Fahrrad-Gürtels muss Tempo 30 gelten.  
 
4. Der Radverkehr über den KölnerFahrradGürtel wird durch eine einheitliche und konsis-
tente Beschilderung benutzerfreundlich geführt. 
 
5. Alle freilaufenden Rechtsabbieger entlang des „KölnerFahrradGürtel“ werden, sofern zum 
Zeitpunkt der Umwidmung noch nicht geschehen, zurückgebaut. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1: 
Der Mauenheimer Gürtel wird als Abschnitt 1 im Rahmen des Vorhabens „Radverbindung 
Niehler Gürtel“ mitbetrachtet. Priorität haben aktuell jedoch die Abschnitte 2 (GrünZug Nippes) 
und 4 (Niehler Gürtel zwischen Boltensternstraße und Mülheimer Brücke) sowie die Vorberei-
tung der Entscheidung zur Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke. Im Jahr 2023 
wurde als vorgezogene Maßnahme bereits ein Teilabschnitt der südlichen Richtungsfahrbahn 
des Mauenheimer Gürtels eine Spurumwandlung zwischen Geldernstraße und Kempener 
Straße umgesetzt. Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnlinie 13 wird derzeit auf

2 
 
Initiative der KVB die Straßenoberfläche des Knotenpunktes Geldernstraße / Parkgürtel / 
Mauenheimer Gürtel überplant. Bei der Planung werden die Erfordernisse der Radverkehrs-
führung in entlang des Gürtels in vollem Umfang berücksichtigt. Die weiteren Planungen für 
den Mauenheimer Gürtel und Parkgürtel sind derzeit nicht priorisiert. 
Zu Punkt 2: 
Die Planungsmaßgaben werden bei den zukünftigen Überlegungen berücksichtigt. Aktuell 
wird mit Priorität an der Planung der Abschnitte 2 und 4 gearbeitet 
Zu Punkt 3: 
Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterliegt u.a. den An-
ordnungsvoraussetzungen des § 45 StVO. Die Umsetzbarkeit wird im Rahmen der Planung 
geprüft. Aktuell wird mit Priorität an der Planung der Abschnitte 2 und 4 gearbeitet. 
Zu Punkt 4: 
Kein neuer Sachstand. Die Umsetzbarkeit wird im Rahmen der Planung geprüft.  
Zu Punkt 5: 
Entlang des Parkgürtels und des Mauenheimer Gürtels gibt es fünf signalisierte Knoten mit 
freilaufenden Rechtsabbiegern: Parkgürtel/A 57, Parkgürtel/Osterather Straße, Parkgürtel/E-
scher Straße, Parkgürtel/Geldernstraße/Longericher Straße und Mauenheimer Gürtel/Merhei-
mer Straße. 
Die freilaufenden Rechtsabbieger am Knoten Parkgürtel/Geldernstraße/Longericher Straße 
werden im Rahmen der Umplanung für die Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnlinie 13 zurück 
gebaut. Die Umgestaltung des Knoten Mauenheimer Gürtel/Merheimer Straße ist Teil des 
Projekts Radverbindung Niehler Gürtel. Es wird derzeit geprüft, ob die Verkehrssicherheit am 
freilaufenden Rechtsabbieger vorab mit provisorischen Maßnahmen verbessert werden kann. 
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Entfall der übrigen freilaufenden Rechtsabbie-
ger wird im Rahmen der Priorisierung des stadtweiten Arbeitsprogramms geprüft. Die Maß-
nahmen für das Arbeitsprogramm werden unter Berücksichtigung der Priorisierung aus der 
Machbarkeitsstudie, aktueller Unfallgeschehnisse und der Verknüpfung von anderen Maßnah-
men wie z. B. Erneuerungen von Lichtsignalanlagen gewählt. Ein Zeitplan kann noch nicht ge-
nannt werden. 
Nächste Schritte: 
Als nächste Schritte wird, wie oben dargestellt, mit Priorität an der Planung der Abschnitte 2 
und 4 gearbeitet.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das:  
4. Quartal 2026

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

7193 Zeichen

Grüne 
Linke 
GUT 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.08.2021 
AN/1767/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung am Parkgürtel und Mauenheimer 
Gürtel in eine Fahrradspur als Teil der Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel 
(KFG) 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermsieterin, 
die Fraktion der Grünen und die Einzelmandatsträger*innen von Die Linke, GUT und Klima 
Freunde stellen folgenden Antrag:  
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln die Umwidmung 
jeweils einer Fahrspur pro Richtung (mind. 3,75m Breite) am Mauenheimer Gürtel und 
am Parkgürtel in eine Fahrradspur als Teil einer zu schaffenden Radschnellverbindung 
KölnerFahrradGürtel (KFG) zur Abstimmung vorzulegen. 
2. Die Maßnahme wird begleitet von einem Rückbau der bisherigen Radwege auf den 
Gehwegen. Der freiwerdende Platz wird dem Fußverkehr zugeordnet. Da wo es sinnvoll 
erscheint, können auf dem deutlich verbreiterten Gehweg Fahrrad- und 
Lastenradabstellplätze eingerichtet werden. Die 2m-Gehweg-Regel muss berücksichtigt 
werden.  
3. Entlang des Fahrrad-Gürtels muss Tempo 30 gelten.  
4. Der Radverkehr über den KölnerFahrradGürtel wird durch eine einheitliche und 
konsistente Beschilderung benutzerfreundlich geführt.

- 2 - 
 
5. Alle freilaufenden Rechtsabbieger entlang des „KölnerFahrradGürtel“ werden, sofern zum 
Zeitpunkt der Umwidmung noch nicht geschehen, zurückgebaut. 
Begründung: 
Der Deutsche Städtetag hat in seinem Papier “Nachhaltige städtische Mobilität für alle“ vom 
21.06.2018 seine Forderungen für eine Verkehrswende aus kommunaler Sicht formuliert. Er 
adressiert vor allem „Wegelängen für Pendler im motorisierten Individualverkehr und den 
Freizeitverkehr per Pkw“ und kommt zum Schluss, dass diese Verkehre deutlich verringert 
werden müssen. 
„Mit der Mobilitätsstrategie Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, den motori-
sierten Individualverkehr auf ein Drittel des Aufkommens zu reduzieren und den Umweltver-
bund aus nichtmotorisiertem Individualverkehr (zum Beispiel Fuß und Radverkehr) und öf-
fentlichem Nahverkehr auf zwei Drittel zu erhöhen.“ 1 
Ohne neue und weitreichende Ansätze in der Verkehrsführung ist dieses Ziel nicht zu errei-
chen. Aus vielen Untersuchungen in anderen Städten wissen wir, dass gute Rad-
Infrastruktur den Umstieg aufs Fahrrad induziert. Dazu gehören Radschnellverbindungen, 
die wichtige städtische Ziele verbinden und eine attraktive Alternative zum PKW darstellen. 
Merkmale sind unter anderem: 
- Mindestbreite von 3,75 Metern  
- besonders hohe Qualitätsstandards in der Linienführung, der Ausgestaltung, der 
Netzverknüpfung  
- Mindestlänge sollte etwa 5 km betragen 
Um das Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dem Radverkehr mehr Raum zu geben. Dies ist 
auch im Sinne einer gerechteren Flächenverteilung unter den Verkehrsträgern. Folgende 
Gründe sprechen für die Einrichtung des KölnerFahrradGürtels:  
1. Der Gürtel ist die optimale Strecke für eine Radschnellverbindung 
Der Gürtel ist eine wichtige Verbindung zwischen den Bezirken rund um die Innenstadt und 
wird vor allem von Pendler:innen genutzt.  
Aus vielen anderen Städten ist bekannt, dass ca. 30% der Pendler:innen aufgrund einer 
besseren und sicheren Fahrradinfrastruktur vom PKW auf das Fahrrad umsteigen. Aktuelle 
Zahlen liegen aufgrund der Pedelec-Entwicklung sogar darüber. Im Pendler-Verkehr werden 
demnach Strecken bis zu 20 km mit dem Fahrrad zurückgelegt.  
Radfahrer:innen benötigen im fließenden Verkehr lediglich 1/7 der Fläche des MIV (nach 
movum, Umweltbundesamt, 2016). Vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt Köln ist 
die Umwidmung auch aus Kapazitätsgründen eine nötige Maßnahme, um Staus im Pendler-
verkehr zu vermeiden. Das ist auch volkswirtschaftlich geboten. 
2. Wichtiger Schüler*innen-Korridor  
Der Gürtel ist DIE Schulstraße Kölns. In unmittelbarer Nähe des Gürtels zwischen den Bezir-
ken Rodenkirchen und Mülheim liegen 27 Schulen. Der KölnerFahrradGürtel ist DIE Lösung 
für den Schüler-Verkehr zu den angrenzenden Schulen.  
3. Verkehrsaufkommen und Verkehrsspitzen ermöglichen Umwidmung schon jetzt 
                                                 
1 Kölner Perspektiven 2030+: https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf

- 3 - 
 
Der Regelquerschnitt von 10,5 m (eine Fahrspur pro Richtung) gewährleistet bereits heute 
durch Einrichtung von Tempo 30 - durch eine verstetigten Verkehrsfluss - in Kombination mit 
einer vernetzten Steuerung der Lichtsignalanlagen, dass die Knoten ihre volle Leistungsfä-
higkeit aufrechterhalten. 
Selbst bei einer zeitnahen Umsetzung der einspurigen Führung sind die aktuellen MIV-
Kapazitäten abbildbar, weil Staus bzw. Rückstaus reduziert werden.   
4. Tangenten sind wichtig im Fahrradnetz, weil sie schnelle Verbindungen ermöglichen 
Der Gürtel ermöglicht - als Verkehrstangente – schnelle Quer-Verbindungen. Solch schnelle 
und direkte Wege sind für den Radverkehr nötig, um eine sinnvolle Alternative zum Autover-
kehr darzustellen.  
5. Maßnahme gegen Luftschadstoffe und Klimawandel  
Der Gürtel gehört zu den Straßen in Köln mit einer hohen toxischen Belastung. Die RAD-
KOMM hat im Mai 2017 eine mittlere NOX-Belastung in Höhe von 52 µm an der Kreuzung 
Ehrenfeldgürtel/Vogelstraße gemessen. Diese Belastung kam zustande, obwohl an der Stel-
le keine geschlossene Randbebauung besteht, sondern eine freies Baufeld liegt. Es ist da-
von auszugehen, dass die weitere Stickstoffdioxidbelastung am Gürtel noch höher ist. Der 
Grenzwert liegt bei 40 µm. Die Belastung liegt also über 25 % über dem Grenzwert. 
Die Reduktion der PKW-Verkehrs ist überall in Europa eine wichtige Säule für die angestreb-
te Mobilitätswende. Der Umwidmung einer Fahrspur des Gürtels ist eine Maßnahme, die 
dazu beitragen kann, dass Schadstoffe durch den MIV reduziert werden und sie ist ein 
Schritt für den Klimaschutz. 
6. Wirksames Mittel gegen den Verkehrslärm

- 4 - 
 
Die Lärmkarten für die Stadt Köln zeigen einen Handlungsbedarf am Parkgürtel, da hier stel-
lenweise der Lden 70 dB(A) bis an die Wohnbebauung übeschreitet. Eine einspurige Füh-
rung ist ein wirksames Mittel, den Lärm deutlich zu reduzieren.  
7. Der Nippeser Abschnitt als Teil des KölnerFahrradGürtel  
Der hier beantragte Ehrenfelder Teil des KölnerFahrradGürtels ist ein Streckenabschnitt in 
einem Fahrrad-Gürtel, der sich um ganz Köln legt. Damit würde eine Radinfrastruktur für 
Pendler*innen geschaffen, die ein schnelles Fortkommen auf asphaltierter Strecke ermög-
licht. Bestehende Radrouten, die in Seitenstraßen geführt werden, sind keine wirkliche Alter-
native für Berufspendler*innen und laden nicht zum Umstieg aufs Fahrrad ein.  
 
gez. Beckhaus gez. Frank gez. Schlieper gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Boltensternstraße
  • Geldernstraße
  • Schulstraße
  • Mülheimer Brücke
  • Longericher Straße
  • Mauenheimer Gürtel
  • Osterather Straße
  • Merheimer Straße
  • Kempener Straße
  • Ehrenfeldgürtel
  • Niehler Gürtel
  • Parkgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/1767/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
25.08.2021
Erstellt
25.08.2021 17:08