V/1176/2019
Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 bis 2020 um ein weiteres Jahr bis 2021
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Anlage A
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Anlage A zur V/1176/2019 Kurzüberblick Der bis Ende 2020 laufende Kontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (V/1056/2017) soll um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 auf eine insgesamt fünfjährige Laufzeit verlängert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge- ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts- disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent- lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden durch die Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage 1_V_1176_2019_MMK_swms_2017-2021_ENTWURF
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Anlage 1 zur Vorlage V/1176/2019 1 Stand 20.12.2017 (ENTWURF 05.12.2019) Nachtrag für das Jahr 2021 zum am 16.04.2018 unterzeichneten Managementkontrakt zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster Vorbemerkung Die Vereinbarungen aus dem aktuell bestehenden Managementkontrakt (Anlage 2) zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster vom 16.04.2018 (V/1058/2017) behalten Ihre Gültigkeit mit Ausnahme der nachfolgenden geänderten bzw. um das Jahr 2021 erweiterten Angaben und sind mit Unterzeichnung d ieses Nachtrages bis zum 31.12.2021 gültig. 1. Präambel unverändert 2. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH unverändert bis 2.3.2 Finanzziele/Kenngrößen zur Leistungszielerreichung unverändert bis Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung der Stadtwerke Münster GmbH sieht für die Jahre 2020 bis 2021 laut Wirtschaftsplan 2020 (AR - Vorlage Nr. 29/2019) die folgende Ergebnisentwicklung vor: 2020 2021 Jahresüberschuss 8.132 T€ 8.942 T€ Angemessene Eigenkapitalausstattung: unverändert Angemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnausschüttung an die Stadt Münster: unverändert bis - Auf Basis der oben g enannten Jahresergebnisse wird , vorbehaltlich der Erreichung der geplanten Ergebnisse, folgende haushaltswirksame Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster an die Stadt Münster vorgesehen: 2 2017 2018 2019 2020 2021 Gewinnausschüttung (in Mio. €) 4,0 6,5 6,5 6,5 6,5 Die Stadt Münster hat im Haushalt 2020 bis 2021 eine jährliche Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 6,5 Mio. € vorgesehen. In Ergänzung zu den vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsplanes, der jeweils Ausschüttungen in Höhe von 5 Mio. € bis 2020 vorsieht, wird eine höhere Ausschüttung durch nicht in der Planung enthaltene aperiodische Ergebnisverbesserungen , wie z.B. Sondererträge aus Grundstücksverkäufen, angestrebt. Grundstücksverkäufe führen nicht zu einer Erhöhung der Ausschüttung. Wenn Grundstücksverkäufe nicht stattfinden, kann dies zu einer Absenkung der Ausschüttung führen. - im Weiteren - inkl. 2.4. - unverändert 2.4 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele unverändert bis - Die dem aktuellen Finanzierungskonzept 1.0 der FMO -Geschäftsführung zugrundeliegenden Kapitalzuführungen stellen sich für die Laufzeit des Managementkontraktes unverändert wie folgt dar: 2017 2018 2019 2020 Kapitalzuführung FMO 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € - Bereits seit 2018 entstehen bei der Stadtwerke Münster GmbH keinerlei Belastungen mehr aus der Kapitalzuführung an den FMO , da diese bereits im Jahr 2017 vollständig abgeschrieben werden konnten. Die Zahlungen der Stadt Münster zum Ausgleich der Kapitaleinlagen für den FMO erfolgen bis 2020. - Auf Basis des Finanzierungskonzept 2.0 (V/0925/2019) sollen dem FMO, konkret für die Jahre 2021 bis 2025, Gesellschafterdarlehen in Höhe von je 7 Mio. € p.a. zur Verfügung gestellt werden . Auf die Stadtwerke Münster entfallen im Jahr 2021 2.501.708 €, die in der Wirtschaftsplanung 2020 berücksichtigt wurden. im Weiteren unverändert 3. Laufzeit der Vereinbarung Diese erweiterte Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2021. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen. Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben der Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die mittelfristige Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses Strategiekonzept dient als Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs - und Finanzzielen für die Zukunft. 3 4. Sonstiges unverändert Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert. Münster, den Für die Für die Für die Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH Stadt Münster ______________________ ______________________ ___________________ Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen Alfons Reinkemeier Geschäftsführer Geschäftsführer Stadtkämmerer Anlage MMK Stadtwerke Münster GmbH / Stadt Münster 2017 - 2020 (V/1058/2017)
Anlage 2_MMK_SWMS_2017-2020_Original_Unterzeichnet 16.04.2018
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Anlage 2 zur Vorlage V/1176/2019
Beschlussvorlage
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V/1176/2019 V/1176/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 bis 2020 um ein weiteres Jahr bis 2021 Beratungsfolge 11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verlängerung des bestehenden Managementkontraktes ( V/1058/2017) mit der Stadtwerke Münster GmbH um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 durch den Abschluss des Nachtrages für das Jahr 2021 (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Nachtrages für das Jahr 2021 zum bestehenden Managementkontrakt zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster folgende A usschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster ab 2020 vorgesehen sind: - 2020: 6,5 Mio. € - 2021: 6,5 Mio. € 3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt und im Nach- trag für das Jahr 2021 unter Ziffer 2.3.2 und 2.4 definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. II. Finanzielle Auswirkungen: relevante Gewinnausschüttung an die Stadt Münster lt. Haushaltsplan 2020 ff.: Geschäftsjahr 2020 2021 Gewinnausschüttung lt. Haushaltsplan 2020 6.500 T€ 6.500 T€ Amt für Finanzen und Beteiligungen 09.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/1176/2019 Die Stadt Münster hat im Haushalt 2020 für die Jahre 2020 ff. eine jährliche Ausschüttung der Stadt- werke Münster GmbH im Ergebnis wie oben dargestellt vorgesehen. Eine jährliche Ausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist ebenfalls im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Münster GmbH (V/1151/2019) für die Jahre 2020 bis 2024 vorgesehen. Begründung: Der bis Ende 2020 laufende Kontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH soll um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 auf eine insgesamt fünfjährige Laufzeit verlängert werden. Ziel des Kontraktes und aller übrigen Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellscha ften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster einerseits und die G e- sellschaft andererseits. In beso nderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den M a- nagementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontro l- lings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbe trieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig- keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinb a- rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zw ischen der Gesellschafterin/ den Gesel l- schaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Der als Anlage 1 beigefügte und um ein Jahr verlängerte Nachtrag zum Managementkontrakt basiert auf dem aktuell laufenden Managementkontrakt mit den Stadtwerken Münster (V/1058/2017), der am 14.03.2018 im Rat zunächst für die Jahre 2017 bis 2020 beschlossen und am 16.04.2018 von den Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Der Nachtrag enthält ausschließlich geänderte oder erweiterte Passagen. Ansonsten gelten die Bestimmungen der bestehenden Vereinbarung (Anlage 2) unverän- dert bis nunmehr zum 31.12.2021. Allgemeine Hinweise: Der Vertrag sieht nunmehr eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsab- lauf soll mit den Verhandlungen über einen neuen fünfjährigen Managementkontrakt begonnen we r- den. Die Verlängerung des MMK ist aus zwei Gründen notwendig: 1. Seit September bzw. Oktober des laufenden Jahres ist die neue Geschäftsführung der Stad t- werke Münster GmbH im Amt. Die se beabsichtigt, im Frühjahr 2020 eine neue Strategie zu erarbeiten. Diese soll durch den Managementkontrakt aufgenommen werden und die wesen t- lichen Meilensteine dieser Strategie berücksichtigen. 2. Da im Herbst 2020 die nächsten Kommunalwahlen anstehen, soll dem neu zusammengesetz- ten Rat der Stadt die Möglichkeit eröffnet werden, über die mittelfristige Strategie und die G e- staltung der Zusammenarbeit mit der für die Stadt Münster wichtigsten Beteiligung in den dann folgenden fünf Jahren zu bestimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat der Verlängerung des Kontraktes in der bisheri- gen Fassung um ein weiteres Jahr bis 2021 am 03.12.2019 zugestimmt. - 3 - V/1176/2019 i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen Anlage 1 Nachtrag für das Jahr 2021 zum am 16.04.2018 unterzeichneten MMK 2017 - 2020 Anlage 2 Scan des am 16.04.2018 unterzeichneten MMK 2017 – 2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1176/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37