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V/1176/2019

Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 bis 2020 um ein weiteres Jahr bis 2021

Vorlagen 05.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 15.1

Anlage A

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Anlage 1_V_1176_2019_MMK_swms_2017-2021_ENTWURF

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Anlage 2_MMK_SWMS_2017-2020_Original_Unterzeichnet 16.04.2018

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1789 Zeichen

Anlage A zur V/1176/2019 
Kurzüberblick 
Der bis Ende 2020 laufende Kontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (V/1056/2017) soll um 
ein weiteres Jahr bis Ende 2021 auf eine insgesamt fünfjährige Laufzeit verlängert werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie 
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge-
ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und 
die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts-
disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in 
den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent-
lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden durch die Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Anlage 1_V_1176_2019_MMK_swms_2017-2021_ENTWURF

4398 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/1176/2019 
1 
Stand 20.12.2017 
(ENTWURF 05.12.2019) 
 
Nachtrag für das Jahr 2021  
zum am 16.04.2018 unterzeichneten 
Managementkontrakt 
zwischen der 
Stadtwerke Münster GmbH 
und der Stadt Münster 
 
 
 
Vorbemerkung 
 
Die Vereinbarungen aus dem  aktuell bestehenden Managementkontrakt (Anlage 2) zwischen 
der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster vom 16.04.2018 (V/1058/2017) behalten 
Ihre Gültigkeit mit Ausnahme der nachfolgenden geänderten bzw. um das Jahr 2021 
erweiterten Angaben und sind mit Unterzeichnung d ieses Nachtrages bis zum 31.12.2021 
gültig. 
 
1. Präambel 
 
unverändert 
 
2. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH 
 
unverändert bis 
 
2.3.2  Finanzziele/Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
 
unverändert bis  
 
 Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung der Stadtwerke 
Münster GmbH sieht für die Jahre 2020 bis 2021 laut Wirtschaftsplan 2020 (AR -
Vorlage Nr. 29/2019) die folgende Ergebnisentwicklung vor: 
 
 2020 2021 
Jahresüberschuss 8.132 T€ 8.942 T€ 
 
 Angemessene Eigenkapitalausstattung: unverändert 
 
 Angemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnausschüttung an die Stadt 
Münster: 
 
unverändert bis 
 
- Auf Basis der oben g enannten Jahresergebnisse wird , vorbehaltlich der 
Erreichung der geplanten Ergebnisse, folgende haushaltswirksame 
Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster an die Stadt Münster 
vorgesehen:

2 
 
 2017 2018 2019 2020 2021 
Gewinnausschüttung  
(in Mio. €)  4,0 6,5 6,5 6,5 6,5 
 
Die Stadt Münster hat im Haushalt 2020 bis 2021 eine jährliche Ausschüttung der 
Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 6,5 Mio. € vorgesehen. In Ergänzung zu 
den vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsplanes, der jeweils Ausschüttungen in  
Höhe von 5 Mio. €  bis 2020 vorsieht, wird eine höhere Ausschüttung durch  nicht 
in der Planung enthaltene  aperiodische Ergebnisverbesserungen , wie z.B. 
Sondererträge aus Grundstücksverkäufen,  angestrebt. Grundstücksverkäufe 
führen nicht zu einer Erhöhung der Ausschüttung. Wenn Grundstücksverkäufe 
nicht stattfinden, kann dies zu einer Absenkung der Ausschüttung führen. 
 
- im Weiteren - inkl. 2.4. - unverändert 
 
 
2.4 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele 
 
unverändert bis  
 
- Die dem aktuellen Finanzierungskonzept  1.0 der FMO -Geschäftsführung 
zugrundeliegenden Kapitalzuführungen stellen sich für die Laufzeit des 
Managementkontraktes unverändert wie folgt dar: 
 
 2017 2018 2019 2020 
Kapitalzuführung FMO 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 
 
- Bereits seit 2018 entstehen bei der Stadtwerke Münster GmbH keinerlei Belastungen 
mehr aus der Kapitalzuführung an den FMO , da diese bereits im Jahr 2017 
vollständig abgeschrieben werden  konnten. Die Zahlungen der Stadt Münster zum 
Ausgleich der Kapitaleinlagen für den FMO erfolgen bis 2020. 
 
- Auf Basis des Finanzierungskonzept 2.0 (V/0925/2019) sollen dem FMO, konkret für 
die Jahre 2021 bis 2025, Gesellschafterdarlehen in Höhe von je 7 Mio. € p.a. zur 
Verfügung gestellt werden . Auf die Stadtwerke Münster entfallen im Jahr 2021 
2.501.708 €, die in der Wirtschaftsplanung 2020 berücksichtigt wurden. 
 
im Weiteren unverändert 
 
 
3. Laufzeit der Vereinbarung 
 
Diese erweiterte Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2021. Die Vereinbarungspartner 
verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit  erneuten 
Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen.  
 
Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben 
der Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die 
mittelfristige Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses 
Strategiekonzept dient als Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs - 
und Finanzzielen für die Zukunft.

3 
 
4. Sonstiges 
 
unverändert 
 
 
 
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Stadtwerke 
Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert.  
 
 
Münster, den 
 
 
 
Für die Für die  Für die  
Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH Stadt Münster 
 
 
 
______________________ ______________________ ___________________ 
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen  Alfons Reinkemeier 
Geschäftsführer Geschäftsführer  Stadtkämmerer 
 
 
 
 
 
Anlage 
 
MMK Stadtwerke Münster GmbH / Stadt Münster 2017 - 2020 (V/1058/2017)

Anlage 2_MMK_SWMS_2017-2020_Original_Unterzeichnet 16.04.2018

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/1176/2019

Beschlussvorlage

5122 Zeichen

V/1176/2019 
V/1176/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für 
die Jahre 2017 bis 2020 um ein weiteres Jahr bis 2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Verlängerung des bestehenden Managementkontraktes ( V/1058/2017) mit der Stadtwerke 
Münster GmbH um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 durch den Abschluss des Nachtrages für das 
Jahr 2021 (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
2. Es wird zur  Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Nachtrages für das Jahr 2021 
zum bestehenden Managementkontrakt zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt 
Münster folgende A usschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster ab 
2020 vorgesehen sind: 
 
- 2020:  6,5 Mio. € 
- 2021:  6,5 Mio. € 
 
3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt und im Nach-
trag für das Jahr 2021 unter Ziffer 2.3.2 und 2.4 definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
relevante Gewinnausschüttung an die Stadt Münster lt. Haushaltsplan 2020 ff.: 
 
Geschäftsjahr 2020 2021 
Gewinnausschüttung lt. Haushaltsplan 2020 6.500 T€ 6.500 T€ 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
09.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1176/2019 
 
Die Stadt Münster hat im Haushalt 2020 für die Jahre 2020 ff. eine jährliche Ausschüttung der Stadt-
werke Münster GmbH im Ergebnis wie oben dargestellt vorgesehen. Eine jährliche Ausschüttung in 
Höhe von 6,5 Mio. € ist ebenfalls im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Münster GmbH (V/1151/2019) für 
die Jahre 2020 bis 2024 vorgesehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der bis Ende 2020 laufende Kontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH soll um ein weiteres Jahr bis 
Ende 2021 auf eine insgesamt fünfjährige Laufzeit verlängert werden. Ziel des Kontraktes und aller 
übrigen Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellscha ften bzw. dem Eigenbetrieb sowie 
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. 
Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster einerseits und die G e-
sellschaft andererseits. In beso nderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin 
bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den M a-
nagementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen 
(Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontro l-
lings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbe trieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig-
keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinb a-
rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zw ischen der Gesellschafterin/ den Gesel l-
schaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. 
 
Der als Anlage 1 beigefügte und um ein Jahr verlängerte Nachtrag zum Managementkontrakt basiert 
auf dem aktuell laufenden Managementkontrakt mit den Stadtwerken Münster (V/1058/2017), der am 
14.03.2018 im Rat zunächst für die Jahre 2017 bis 2020 beschlossen und am 16.04.2018 von den 
Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Der Nachtrag enthält ausschließlich geänderte oder erweiterte 
Passagen. Ansonsten gelten die Bestimmungen der bestehenden Vereinbarung (Anlage 2) unverän-
dert bis nunmehr zum 31.12.2021. 
 
 
Allgemeine Hinweise: 
 
Der Vertrag sieht nunmehr eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsab-
lauf soll mit den Verhandlungen über einen neuen fünfjährigen Managementkontrakt begonnen we r-
den. Die Verlängerung des MMK ist aus zwei Gründen notwendig: 
 
1. Seit September bzw. Oktober des laufenden Jahres ist die neue Geschäftsführung der Stad t-
werke Münster GmbH im Amt. Die se beabsichtigt, im Frühjahr 2020 eine neue Strategie zu 
erarbeiten. Diese soll durch den Managementkontrakt aufgenommen werden und die wesen t-
lichen Meilensteine dieser Strategie berücksichtigen. 
 
2. Da im Herbst 2020 die nächsten Kommunalwahlen anstehen, soll dem neu zusammengesetz-
ten Rat der Stadt die Möglichkeit eröffnet werden, über die mittelfristige Strategie und die G e-
staltung der Zusammenarbeit mit der für die Stadt Münster wichtigsten Beteiligung in den 
dann folgenden fünf Jahren zu bestimmen. 
 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat der Verlängerung des Kontraktes in der bisheri-
gen Fassung um ein weiteres Jahr bis 2021 am 03.12.2019 zugestimmt.

- 3 - 
V/1176/2019 
 
 
 
i.V.  
 
 
 
gez. 
Reinkemeier  
Stadtkämmerer  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Nachtrag für das Jahr 2021 zum am 16.04.2018 unterzeichneten MMK 2017 - 2020 
Anlage 2 Scan des am 16.04.2018 unterzeichneten MMK 2017 – 2020

Beratungsverlauf (2)

11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1176/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37