2456/2024
Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zum Schuljahr 2024/25.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Schulkonferenz Stellungnahme zur Errichtung eines Teilstandortes
7919 Zeichen
Die Schulkonferenz der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg fasst folgenden Eilbeschluss: Der Einrichtung eines Teilstandortes (Gymnasium Zusestraße) wird unter Hinweis auf nachfolgende Stellungnahme zugestimmt. Stellungnahme der Schulkonferenz der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkraben- weg zur Errichtung eines Teilstandortes Die Schulkonferenz wurde im späten Verlauf des Schuljahres 2023/24 darüber unterrichtet, dass ein Teilstandort für die dringend benötigten Plätze an der Förderschule Geistige Entwick- lung eingerichtet werden könne. Trotz der vehementen und eindringlichen Dokumentationen der Schule wurde der steigende Bedarf an Schulplätzen nicht in die kurz- oder mittelfristige Planung des Schulträgers zur Be- reitstellung von Schulplätzen im Vorfeld aufgenommen. Schon im Schuljahr 2022/23 ( wie in den letzten 4-5 Jahren ebenfalls) wurde von der Schule auf dringend benötigten Förderra um verzichtet und eine Mehrklassen gebildet - mit der Zusage des Schulträgers, dass spätestens zum Start des Schuljahres 2023/24 der fehlende Raum bereit gestellt würde. Dieser ist in Form von Containern realisiert, die möglicherweise in den nächsten Schulwochen verspätet bezugs- fertig sein könnten. Die Schülerinnen und Schüler haben somit schon in der Vergangenheit unter höchst unglück- lichen räumlichen Bedingungen lernen müssen. Um unserem Bildungsanspruch nachkommen zu können, den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Förderung zukommen zu las- sen, ist die Bereitstellung von Raum dringend notwendig. Dass dieser Lernraum in einem aus- gegliederten Gymnasium stattfindet , hat weitreichenden Folgen für die Schulgemeinde. Die zusätzlich bereitgestellten Schulplätze an einem entfernten Standort zergliedern unsere Schul- gemeinschaft. Dies ist weder von der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft noch von der Schülervertretung gewünscht und führt zu einer erheblichen Mehrbelastung auf allen Seiten. Die Tatsache, dass die Entscheidung zur Einrichtung eines Teilstandortes für die FÖS Geistige Entwicklung nicht langfristig geplant, sondern zum Ende des Schuljahres kurz- fristig - unter dem Druck von fehlenden Schulplätzen - getroffen wurde, hatte und hat weitreichende Folgen. Die nicht vorausschauende Planung von Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bedeutete für unsere Schule massive Herausforderungen für Planung und Orga- nisation des Schuljahres. Konzepte (Vertretungskonzept zur Aufrechterhaltung des Unterrichtes) für die Organisa- tion von einer Schule an auseinanderliegenden Standorten konnten nicht erstellt und/oder angepasst werden. Materialien, Tische, Stühle ( in angemessener Größe für motorisch beeinträchtigte SuS) konnten für die neu aufzunehmenden SuS am Hauptstandort erst spät bestellt werden, da die Anzahl an Neuaufnahmen an die Bereitstellung eines Außenstandortes gekoppelt war. Die verschiedenen Lieferungen dieser grundlegenden Ausstattungen stehen zum jetzigen Zeitpunkt (02.09.2024) noch aus! Die Eltern der Einschulungskinder wurden erst zu einem sehr verspäteten Zeitpunkt über einen Schulplatz unterrichtet. Dies führte zu massiver Unsicherheit bei der Elternschaft und hohem Gesprächsaufwand auf Seiten der Schulleitung. Die späte Vergabe der Schul- plätze führt dazu, dass alle 24 Einschulungskinder und ebenfalls alle „Wechsler“ aus dem GU erst ab dem 02.09.2024 befördert werden können. Eine frühere Beförderung ist durch den Schülerspezialverkehr nicht umsetzbar. Faktisch kommen die schwer beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler bestenfalls zur Einschulungsfeier und können dann bis zum 02.09. nicht am Unterricht teilnehmen, weil die Eltern den Transport aus nachvollziehbaren Gründen nicht leisten können. Für den Aussenstandort bedeutet die späte Planung konkret: Der Schülerspezialverkehr konnte die neuen Bustouren nicht planen. Faktisch sind Busse eingerichtet, die die Kinder um 6:11 Uhr abholen und über zwei Stunden pro Tour zum Standort Zusestraße fahren, da Busse spontan bereitgestellt werden sollten. Schwer be- einträchtigten Schülerinnen und Schülern wird zu ihrem sieben Stunden Unterrichtstag ein vierstündiger Transport zusätzlich abverlangt; dies ist in keiner Weise zu verantworten. Die Unterrichtsräume konnten erst verspätet für eine dem Minimum entsprechende Förde- rung vorbereitet werden, da Möbellieferungen verzögert eingetroffen sind und Fluchtwege durch Möbel verstellt waren. Fachräume sind frühestens zu den Herbstferien mit Möbeln bestückt - eine dringend not- wendige Förderung in Differenzierungsräumen ist nicht möglich. Die Verwaltung ist lediglich mit Möbeln ausgestattet, Telefone ode r Computer sind nicht vorhanden, zudem besteht kein Mobilfunkempfang im Gebäude. Die Kolleginnen und Kol- legen können sich weder untereinander, noch kann die Schulleitung diese vom Haupt- standort aus, erreichen. Eltern können lediglich Nachrichten im Hauptst andort hinterlas- sen, die nicht weitergegeben werden können. Das Mittagessen konnte nicht geplant werden und den Eltern in angemessenem Zeitraum Informationen zu neuen Verträgen übermittelt werden. Zum verspäteten Schulstart war das zugesagte Mittagessen nicht verfügbar und musste durch die Schulleitung kurzfristig mit dem Schulträger durch massiven Eigeneinsatz gewährleistet werden. Es fehlen dringend notwendige Sicherheitsmaßnahmen an verschiedenen Türen, die durch die fehlende Zeit nicht umgesetzt werden konnte. Die Gefahr, dass SuS, trotz inten- siver Betreuung, in Notsituationen geraten, ist nicht auszuschliessen (Ohne Alarm gesi- cherter Notausgang neben den Schülertoiletten, der auf den ungesicherten Straßenbe- reich vor dem Schulgebäude führt.). Der Zaun zur Begrenzung des Schulgebäudes, zur Absicherung für unsere SuS mit stark herausfordernden Verhaltensweisen, Autismusspektrumstörung und fehlendem Gefahren- bewusstsein wurde mittels eines Bauzaunes realisiert, da die Vorbereitung zur Errichtung eines stabilen Zaunes zu kurzfristig war. Dieser Bauzaun ist regelmäßig demontiert und muss von den Kolleginnen und Kollegen vor Ort bislang täglich neu gesichert werden. Die Errichtung eines Teilstandortes mit unzureichender Vorlaufzeit in der Planung und Umset- zung führen somit sehr eindrücklich zu einer nicht zu vertretenden Mehrbelastung der Schul- gemeinde, der einzelnen Schülerinnen und Schüler, der Elternschaft und der Kolleginnen und Kollegen der Schule. Als Schulleitung ist die Koordination der verschiedenen Gewerke und Zuständigkeiten des Schulträgers im Zuge der kurzfristigen Bereitstellung von Schulplätzen nicht weiter leistbar und hinnehmbar. Die bislang fehlende verlässliche kurz-, mittel- und langfristige Planung des Schulträgers für die Schulplätze im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung führt unsere Schulgemeinde wei- terhin vor große Herausforderungen. Als Schulkonferenz sind wir uns einig, dass die adäquate, angemessene und individuelle För- derung unserer Schülerinnen und Schüler die höchste Priorität hat. Da am Standort Kolkrabenweg keine räumlichen Kapazitäten zu Verfügung stehen, der För- derort „Förderschule“ durch die Elternschaft explizit gewünscht ist, sehen wir die Notwendig- keit eines weiteren Standortes (= einer erheblichen Erwei terung der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg). Die Schulkonferenz weist ausdrücklich darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt keine Perspektive durch den Schulträger vorliegt, wie nach Ende der Nutzungsdauer des Außenstandortes (die- ser ist begrenzt auf vier Jahre) die ausgelagerten Klassen untergebracht/wiedereingegliedert werden sollen. Die Schulkonferenz wünscht eine Wiedereingliederung in die Schulgemeinde und die Bereit- stellung des vollständigen Schulgebäudes Kolkrabenweg für die Förderschule Geistige Ent- wicklung. Köln, 03.09.2024 Die Schulkonferenz FÖS Kolkrabenweg
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
505 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die obere Schulaufsicht duldet die Bildung des Teilstandortes zum Schuljahresbeginn 2024/25 unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 01.10.2024 den erforderlichen Beschluss fasst. Aus diesem Grund ist die Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09.09.2024 erforderlich. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beschlussvorlage Rat
11108 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2456/2024 Freigabedatum 09.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zum Schuljahr 2024/25. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die zeitlich befristete Bildung eines Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum- mer: 154260) am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln ab dem Schuljahr 2024/25 bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen An- trag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Bildung und zeitlich begrenzte Fortführung des Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwick- lung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) am Standort Zu- sestraße 47, 50859 Köln zu den Schuljahren 2024/25 bis einschließlich 2027/28 bereit- zustellen. 4. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ver- waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 10.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begrün- dung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 0. Ausgangslage Nach Auskunft der unteren Schulaufsicht reichen die Plätze im Gemeinsamen Lernen und an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunk Geistige Entwicklung nicht aus, um alle erwar- teten Schulneulinge mit diesem Förderschwerpunkt zum Schuljahr 2024/25 aufzunehmen. Es fehlen dafür in diesem Jahr rd. 50 Schulplätze in den Eingangsklassen. Plätze im Gemeinsamen Lernen, für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, können auch unter Berücksichtigung der neuen oder der in ihrer Zügigkeit veränderten Schulen nicht in der erforderlichen Anzahl eingerichtet werden. Die bestehenden Schulstandorte der vier Förderschulen Geistige Entwicklung sind vollkommen ausgelastet. Um jedem schulpflichtigen Kind mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum Schul- jahr 2024/25 einen Schulplatz anbieten zu können, hat die Verwaltung daher eine „Task- Force“ zur kurz- und mittelfristigen Bereitstellung von Schulplätzen für den Förderschwerpunkt 3 Geistige Entwicklung gegründet. Die Aufgabe der Task-Force bestand darin, im vorhandenen gesamten Schulraumbestand kurzfristig verfügbare Raumpotentiale zu identifizieren. In den Abstimmungen zwischen Schulverwaltung, Schulaufsicht und Schulleitungen haben sich zwei kurzfristig umsetzbare Handlungsoptionen herauskristallisiert. An zwei Schulen konnten Raumkapazitäten generiert werden, die zur notwendigen Erweiterung der Förder- schulkapazitäten mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung beitragen können. Am Standort Zusestraße (Gymnasium) sollen maximal 52 Schüler*innen aus der Mittelstufe untergebracht werden, deren konkrete Förderbedarfe schon eingeschätzt werden können. So werden für Schulneulinge der Förderschule Kolkrabenweg zusätzliche Kapazitäten geschaf- fen. Wird eine Schule ausgelagert oder bildet eine Nebenstelle – egal ob temporär oder dauerhaft – ist durch den Schulträger ein schulrechtlicher Änderungsbeschluss gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW zu fassen und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Daher ist es erforderlich, für die Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg die Einrich- tung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW zu beschließen. Der Beschluss ist demnach rückwirkend ab Schuljahresbeginn zu fassen, um den versiche- rungsrechtlichen und innerschulischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) muss den Beschluss über den Teilstandort genehmi- gen. Zur rechtlichen Absicherung hat die Verwaltung bereits die Einrichtung eines Teilstandor- tes beantragt, um die Schulplätze ab Schuljahresbeginn nutzen zu können. Der Teilstandort kann aufgrund des Raumbedarfes des aufwachsenden Gymnasiums am sel- ben Standort Zusestraße lediglich für vier Jahre genutzt werden. Daher wird eine befristete Genehmigung bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28 beantragt. Die Verwaltung wird die Zeit bis zu den Sommerferien 2028 nutzen, um eine schulorganisatorisch einfachere Lösung für die Schüler*innen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung dieser Schule zu finden. 1. Zur Raumsituation Am Standort Kolkrabenweg werden aktuell Mobilräume zugesetzt (Vgl. Vorlage 0382/2024). Dieser Räume entlasten sowohl die dorthin ausgelagerte Grundschule Kunterbunt als auch die Förderschule im Rahmen ihrer bisher festgelegten Aufnahmekapazitäten. Sie schaffen so- mit die Möglichkeit, den Rahmen der bisher festgelegten Aufnahmekapazitäten auszuschöp- fen. Die zugesetzten Räume am Standort Kolkrabenweg 8-10 stellen die größtmögliche bauli- che Erweiterung dar, die kurzfristig umzusetzen war. Für die Förderschule reichen diese Kapazitäten jedoch nicht aus, um im erforderlichen (stadt- weiten) Maß zur Bedarfsdeckung an Förderschulplätzen beizutragen. Daher werden am zukünftigen Teilstandort Zusestraße vier Klassenräume inkl. Nebenräume zur Verfügung gestellt. Die Räume der Förderschule verteilen sich auf EG und 1. OG im C- Trakt. Je Etage gibt es zwei Klassenräume und verschiedene Differenzierungs- und Fach- räume (u. A. Bewegung, Kunst/Musik, Sinne). Mit dem Gymnasium Zusestraße ist vereinbart, dass die Nutzung der Räume vier Jahre lang parallel möglich ist. Die Stadt Köln wird dafür Sorge tragen, dass auch ab dem Schuljahr 2028/29 ausreichend Schulräume für die Förderschule Kolkrabenweg zur Verfügung stehen. Ergänzend wird die die Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln, zwei Unterrichtsräume aus dem Raumbestand der Janusz-Korczak-Schule (Teilstandort 4 Siegburger Straße, 51105 Köln) nutzen. Beide Schulgebäude befinden sich auf einem Schul- grundstück, weisen dabei jedoch unterschiedliche Postanschriften auf. Finanzierung Aufgrund der Bildung eines Teilstandortes am Standort Zusestr. 47 bzw. aufgrund der Nut- zung der Räumlichkeiten der Janusz-Korczak-Schule werden Aufwendungen in voraussichtli- cher Höhe von rund 173.000 € für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar, Lehr- und Un- terrichtsmittel in 2024 entstehen. Die Finanzierung der konsumtiven Ausstattungskosten er- folgt in 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 46.000 € werden im Jahr 2024 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanz- stelle 4015-0301-0-0972 finanziert. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von rund 3.067 €/a voraussichtlich ab 2025 erfolgt aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulent- wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab- schreibungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplansaufstellungspro- zesses 2025ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Um- schichtungen, vorsehen. 2. Beteiligung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg hat sich mit der Be- schulungssituation für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung inten- siv auseinandergesetzt. Dabei steht die Situation der Förderschule Kolkrabenweg und die Rahmenbedingungen bei der Einrichtung des Teilstandortes im Fokus. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 1 beigefügt. 3. Schulentwicklungsplanerischer Kontext Die Stadt Köln maximiert das Gemeinsame Lernen flächendeckend und bekennt sich aktiv zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention. Dennoch ist das aus dem Gemeinsamen Lernen resultierende aktuelle und geplant zukünftige Schulplatzangebot quantitativ nicht aus- reichend, um allen Schüler*innen mit Förderbedarfen perspektivisch einen Schulplatz anbie- ten zu können. Um dem aktuellen und dem erwarteten Bedarf entsprechen zu können, plant die Stadt Köln alle neuen Schulstandorte so, dass in den Schulgebäuden Gemeinsames Lernen angeboten werden kann Dennoch werden auch zukünftig Förderschulstandorte zur Bedarfsdeckung erforderlich sein. Die Anzahl der Schüler*innen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung ist in den vergangenen Jahren sehr deutlich angestiegen. Das Wachstum wird nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin anhalten. Um zum Schuljahr 2024/25 allen Kindern mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung einen Schulplatz anbieten zu können, ist es unumgänglich, zusätzliche Räume für be- stehende Förderschulen bereit zu stellen. 4. Anordnung der sofortigen Vollziehung 5 Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Än- derung der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum- mer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zum Schuljahr 2024/25 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, Klarheit über das Angebot an Schulplätzen für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzu- ordnen. Anlagen: Stellungnahme Schulkonferenz
Anlage 2, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024
1803 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 10.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 öffentlich 10.9 Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolk- rabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zum Schul- jahr 2024/25. 2456/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt lehnt die zeitlich befristete Bildung eines Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln ab dem Schuljahr 2024/25 bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28 ab. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Geneh- migung der Schule zu stellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Bil- dung und zeitlich begrenzte Fortführung des Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zu den Schuljahren 2024/25 bis ein- schließlich 2027/28 bereitzustellen. 4. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 5. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu 50 Plätze für gemeinsames Ler- nen einzurichten Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 3 - Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld
5243 Zeichen
Anlage 3 Vorlage 2456/2024 - Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8 -10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zum Schuljahr 2024/25. Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Beschlussvorlage am 10.09.2024 als Tischvorlage erhalten und eine geänderte Empfehlung an den Rat der Stadt Köln beschlossen: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt lehnt die zeitlich befristete Bildung eines Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8 -10, 50829 Köln (Sc hulnummer: 154260) am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln ab dem Schuljahr 2024/25 bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28 ab. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Bildung und zeitlich begrenzte Fortführung des Teilstandortes der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8 -10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) am Standort Zusestraße 47, 50859 Köln zu den Schuljahren 2024/25 bis einschließlich 2027/28 bereitzustellen. 4. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 5. Die Verwaltung wird aufgefordert , bis zu 50 Plätze für gemeinsames Lernen einzurichten Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung Nach Rücksprache mit Herrn Bezirksbürgermeister Spelthann ging für die Bezirksvertretung Ehrenfeld aus der Beschlussvorlage nicht ausreichend deutlich hervor, ob ggf. Kinder im gemeinsamen Lernen keinen Platz erhalten h ätten und deshalb der Teilstandort de r Förderschule eingerichtet werden solle. Die Verwaltung räumt dieses Missverständnis gerne aus: In der Vorlage sollte dargestellt werden, dass für Schulneulinge, also Kinder, die in die Primarstufe aufgenommen werden, und bei denen sich die Eltern für ihr Kind ausdrücklich für eine Förderschule Geistige Entwicklung entschieden haben, dort nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Anders als in der Sekundarstufe I gibt es in der Primarstufe keine n maximalen Orientierungswert der Anzahl der GL -Plätze je Eingangsklasse. Auch ist „Förderbedarf“ keines der in der Ausbildungs - und Prüfungsordnung für die Primarstufe festgelegten Aufnahmekriterien, welches die Schulleitungen im Falle eines Anmeldeüberhanges berücksichtigen könnten. Das bedeutet, dass wenn sich Eltern für ihr Kind (mit Behinderung) für eine Regelgrundschule mit gemeinsamem Lernen entscheiden, dann erhalten sie auch einen Platz. Wenn der Elternwunsch zum Besuch einer Förderschule vorliegt (unabhängig davon, was die Eltern zu dieser Entscheidung bewogen haben könnte), muss die Verwaltung diesem Wunsch entsprechen und einen entsprechenden Schulplatz bereitstellen. Somit ist es nicht möglich, ein Kind, dessen Eltern sich ausdrücklich für die Förderschule entschie den haben, an eine Schule des Gemeinsamen Lernens zuzuweisen. Die Verwaltung weist gleichzeitig darauf hin, dass die Stadt Köln als Schulträgerin aufgrund der schulrechtlichen Regelungen keine Plätze im gemeinsamen Lernen einrichten kann. Die Einrichtung d es gemeinsamen Lernens an einer Schule erfolgt durch die Untere Schulaufsicht an Grundschulen beziehungsweise durch die Obere Schulaufsicht an den Schulen in der Sekundarstufe I. Die Stadt Köln als Schulträgerin schafft die (insbesondere gebäudlichen) Rahmenbedingungen, um Schüler*innen mit den unterschiedlichsten Förderschwerpunkten in einem Schulgebäude beschulen zu können. Die jeweilige Sch ulleitung entscheidet im Rahmen der jeweils aktuellen schulrechtlichen Vorgaben über die Anzahl der aufzunehmenden K inder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Schon aus diesem Grund könnte die Verwaltung der Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld nicht folgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Schulneulinge bereits an der Förderschule Kolkrabenweg aufgenommen worden sind. Für diese Kinder wurden die erforderlichen Schulräume durch die Auslagerung von Mittelstufenklassen an den neuen Teilstandort verfügbar. Um Rechtssicherheit für die Beschulung der bereits an die Schule aufgenommenen Kinder zu erreichen und damit die Beschulung der Kinder weiterhin sicher stellen zu können ist der Beschluss des Teilstandortes unumgänglich. Daher bittet die Verwaltung die nachfolgenden Gremien , dem Verwaltungsvorschlag zu folgen. Die Verwaltung wird weiterhin nach Lösungen suchen, u m die Schüler*innen der Förderschule Kolkrabenweg schnellstmöglich wieder an einem Standort zusammen zu führen. Dabei wird selbstverständlich auch geprüft, welche Möglichkeiten sich dafür ergeben, wenn die aktuell ausgelagerte Grundschule Kunterbunt nach d er Fertigstellung ihres Gebäudes in Bocklemünd/Mengenich dorthin zurückgezogen sein wird.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2456/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 12.08.2024 15:41