1906/2018
Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage
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ANLAGE 01_EM_180521_autonomes zentrum_offener brief zur standortfrage
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Anlage 1 Von: Autonomes Zentrum Köln <parkstadtsued@riseup.net> Gesendet: Montag, 21. Mai 2018 15:23 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin; Grüne-Fraktion Poststelle; SPD-Fraktion, NN; CDU-Fraktion Poststelle; DieLinke; ratsgruppe@bunt-koeln.de; Gut cc: Frank, Jörg; Blömer-Frerker, Helga; Detjen, Jörg (Weiterleitung); Kienitz, Niklas; Strehle, Isabel; Wolfgramm, William Betreff: Offener Brief des AZ Köln: Wir fordern endlich ernsthafte Verhandlungen! Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Köln, der Nutzungsvertrag des Autonomen Zentrums Köln (AZ) für die Luxemburger Straße 93 läuft am 31.12.2018 aus. Die vertraglich vereinbarten Gespräche über einen alternativen Standort verlaufen bislang enttäuschend und vollkommen ergebnislos. Wir fordern daher: Schluss mit der Hinhaltetaktik - sofort! Ernsthafte Gespräche zur AZ-Zukunft vonseiten der Stadt und der Politik! Lösungsorientierte Gespräche über mögliche Ersatzobjekte unter Berücksichtigung der Bürger_innenbeteiligungsresolution vom 8.7.2017![1] Eine Vertragsverlängerung am aktuellen Standort, solange es kein Ersatzobjekt gibt! Wir haben in den vergangenen drei Jahren reihenweise Führungen mit Besichtigungs- und Austauschmöglichkeiten angeboten. Die CDU, die Grünen, die SPD, die Linke sowie mehrere Delegationen der Verwaltung haben unser Angebot in Anspruch genommen. Sie haben sich ein umfassendes Bild vom AZ gemacht. Bereits 2016 forderten wir von der Stadt Köln Gespräche mit uns - für eine frühzeitige und dauerhafte Lösung.[2] Erst im Februar 2018 kam es zum ersten Gespräch zwischen Vertreter_innen des AZ und der Stadtverwaltung, vertreten durch Herrn Wolfgramm und Frau Strehle. Die Vertreter_innen der Stadt wollten im März konkrete Vorschläge unterbreiten. Diese Vorschläge (so sie denn überhaupt als solche bezeichnet werden können) haben sich als völlig substanzlos erwiesen: Es handelte es sich um völlig unerschlossenes, winziges Brachland ohne Gebäude, nicht einmal im städtischem Besitz befindlich und eher für Bauwägen oder Container geeignet. Dann wurde uns ein äußerst abgelegenes, verfallenes und denkmalgeschütztes Objekt am äußersten Stadtrand im Wald genannt. Keiner dieser "Vorschläge" hält einer belastbaren Bewertung stand oder erfüllt auch nur ansatzweise unsere Mindestkriterien, um unsere soziale, kulturelle und politische Arbeit weiterhin aufrecht erhalten zu können.[3] Es wären nicht einmal Besichtigungen möglich gewesen und auch Raumpläne o.ä. wurden uns nicht zugänglich gemacht. Die Flächen und das Objekt sind nicht ernst zu nehmen und die Gespräche mit der Stadtverwaltung sind unserem Eindruck nach auch nicht ernst gemeint! Wir würden gerne am aktuellen Standort bleiben. Das wäre für die Stadt die schnellste, einfachste und kostengünstigste Lösung, zahlt sich positiv auf das Allgemeinwohl aus und wäre sinnvoll, zumal unser AZ konzeptionell hervorragend in den Park passt. Keine Partei und kein Verwaltungsmitglied hat dies bisher ernsthaft in Frage gestellt. Und selbst das häufig vorgetragene Argument der angeblich abgeschlossenen Planung von Parkstadt Süd wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Frage gestellt.[4] Auch die Öffentlichkeit ist eindeutig für das AZ, der Kölner Stadtanzeiger fragte schon, wo eigentlich für die Stadt das Problem sei?[5] Wir sind jederzeit bereit, lösungsorientierte Gespräche über realistische und dauerhafte Ersatzobjekte zu führen. Die Grenzen unserer Gesprächsbereitschaft machen wir hiermit allerdings deutlich! Wir wissen auch, dass es Alternativen gibt, welche perspektivisch möglicherweise für eine Nutzung in Frage kommen könnten. Auf dem Großmarktgelände gibt es nutzbare Gebäude und eine planerische Integration des AZ wäre durchaus denkbar. Nachdem die Kunsthochschule für Medien Köln erklärt hat, nicht in das leerstehende Rautenstrauch-Joest-Museum zu ziehen, könnte das AZ auch diesen Standort dauerhaft revitalisieren und aufwerten. Da in der Lokalpolitik bereits alternative Standorte für die Helikopter-Station geprüft werden, sind auch die Gebäude auf dem Kalkberg Vorschläge, über die das Autonome Zentrum Gesprächsbereitschaft signalisiert. Das Autonome Zentrum Köln ist das wichtigste unkommerzielle Projekt für Kultur und Politik in Köln. Seit inzwischen über acht Jahren ist das AZ ein wichtiger Ort der Partizipation, Vielfalt und Emanzipation. Gruppenräume, Sport- und Bewegungsraum, Konzertraum, Atelier, Fahrrad- und Holzwerkstatt, Umsonstladen, Infoladen, Proberaum, Fotolabor, Siebdruckwerkstatt und viele weiter Räume werden gemeinsam und selbstverwaltet genutzt. Die politischen und kulturellen Veranstaltungen schaffen einen Anlaufpunkt für Menschen aus ganz Köln und weit darüber hinaus. Die tausenden Nutzer_innen machen deutlich: Köln braucht einen Ort wie das AZ! [6] Für eine lebendige Stadt! Für ein Autonomes Zentrum in Köln! Kein Tag ohne! gez. Die Interessengemeinschaft des Autonomen Zentrums Köln Verweise: [1] Resolution der Bürger_beteiligungswerkstatt vom 8.7.2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Parkstadt Süd; https://az-koeln.org/resolution-buergerbeteiligungs-veranstaltung-stolzestrasse-8-7-2017/ [2] Pressemitteilung "Autonomes Zentrum fordert Gespräch mit Stadt Köln zu „Parkstadt Süd“ vom 16.11.2016: https://az-koeln.org/presse-news/autonomes-zentrum-fordert-gesprach-mit-stadt-koln-zu-parkstadt-su/ und Pressemitteilung "Lippenbekenntnisse und Luftschlösser für das Autonome Zentrum Köln? Nein danke!" vom 16.02.2017 https://az-koeln.org/presse-news/lippenbekenntnisse-und-luftschloesser-fuer-das- autonome-zentrum-koeln-nein-danke/ [3] Vgl. hierzu Presseberichte über unsere wichtige soziale, kulturelle und politische Arbeit https://az- koeln.org/pressespiegel/ und unsere Selbstdarstellung "Aktiven Freiraum erhalten!" https://az-koeln.org/wp-content/uploads/2016/11/blue1.pdf [4] Bereits 2016 hat das AZ die Planungsarbeit der Stadt kritisieirt, vgl. unsere Pressemitteilung "Autonomes Zentrum fordert Gespräch mit Stadt Köln zu „Parkstadt Süd“ vom 16.11.2016: https://az-koeln.org/presse-news/autonomes-zentrum-fordert-gesprach-mit-stadt-koln-zu-parkstadt-su/ und unsere Pressemitteilung "PM: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kritik des Autonomen Zentrums an der Stadt Köln" vom 11. April 2018: https://az-koeln.org/presse-news/pm-bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-auch-kritik-des-autonomen- zentrums-an-der-stadt-koeln/ [5] Sammlung des vollständigen Medienechos zum Verbleib des Autonomen Zentrums im Park https: //az- koeln.org/presse-news/medienecho-zur-kampagne-azbleibt/ [6] Wir haben bereits 2016 unsere Arbeit transparent gemacht und auch jenseits von Führungen und Vor- Ort-Terminen diese dargestellt: https://az-koeln.org/wp-content/uploads/2016/11/blue1.pdf Interessengemeinschaft Autonomes Zentrum Arbeitsgemeinschaft Zukunft #AZbleibt Luxemburger Str. 93 - Köln http://www.az-koeln.org
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 25.06.2018 1906/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 25.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Liegenschaftsausschuss 03.07.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage Im Folgenden berichtet die Stadtverwaltung über den Sachstand der Gespräche mit dem Autonomen Zentrum allgemein und beantwortet zugleich die seitens der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 13.06.2018 übermittelten Fragen (AN/0952/2018). Ausgangslage Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertraglich für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um den damals leerstehenden, nicht erhaltenswerten Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer Hofanlage. Der Vertragsabschluss zur befristeten Nut- zungsüberlassung war das Ergebnis eines Dialogprozesses, der 2014 durch Vertreter der Stadtver- waltung und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche Verlagerung weiter fort- geführt wurde. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum spätestens im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Eine Verpflichtung, dem Autonomen Zentrum von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubieten oder bereitzustel- len, resultiert daraus ausdrücklich nicht. Allgemeine Vorbemerkung zum Dialogprozess mit dem Autonomen Zentrum Im Dezember 2016 kam es erstmals zu einem Austausch zwischen Vertretern des Autonomen Zent- rums und der Stadtverwaltung, in dessen Ergebnis die Stadtverwaltung angeboten hat, nach entspre- chender Prüfung und soweit vorhanden, mögliche Alternativstandorte für den Betrieb eines Autono- men Zentrums nach dem 31.12.2018 vorzuschlagen. Dezernat VI betrieb daraufhin unter Beteiligung 2 der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine umfassende eigentümerunabhängige Standortrecherche. Das Autonome Zentrum wurde im Juli 2017 im Rahmen eines informellen Informationsaustauschs vor Ort über die Vorgehensweise der Stadtverwaltung informiert. Im telefonischen Austausch der Folge- monate bekräftigt das Autonome Zentrum seine Position, am bisherigen Standort dauerhaft verblei- ben zu wollen, es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und beziehbares Ersatzobjekt angeboten. Von städtischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die Grundlage weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort Luxemburgerstraße sein kann. Die Standortalternative sollte vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome Zentrum haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die Zukunft zu vermeiden. Um den Dialogprozess effizient und verlässlich zu gestalten, wird einvernehmlich die Durchführung regelmä- ßiger Treffen als hilfreich erachtet. Ab November 2017 übernimmt hierfür das Büro der Oberbürgermeisterin die Gesprächsführung. Auf einen Auftakttermin im Februar folgen weitere drei Termine im März, April und Mai 2018. Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Gespräche einen konkreten Alternativstandort sowie verschie- dene Lösungsansätze unter Ausnutzung von Containermodulen einschließlich möglicher Ortstermine angeboten und die aktive Mitwirkung der Vertreter des Autonomen Zentrums im Hinblick auf Initiativ- vorschläge eingefordert. In dem bislang letzten Gesprächstermin am 04.05.2018 hat das Autonome Zentrum die Verhandlun- gen einseitig abgebrochen, mit der Begründung, dass die Erwartungen des Autonomen Zentrums an den Dialog mit der Stadtverwaltung – nämlich die Präsentation konkreter und mietkostenfreier Stand- ortangebote – nicht erfüllt worden seien. Das Autonome Zentrum formuliert ferner als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gespräche, die Unterbreitung eines konkreten Ersatzobjektes zum Standort Luxemburger Straße 93. Die Stadtverwaltung möchte die Dialoggespräche mit dem Autonomen Zentrum insbesondere zu dem konkret identifizierten Standortvorschlag fortführen und hat hierfür als nächsten Schritt das Angebot eines Ortstermins unterbreitet. Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion AN/0952/2018) Sind weitere Gespräche mit dem AZ geplant? Sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bzw. die Bürgerinitiative bei den Gesprächen beteiligt, oder zumindest dar- über informiert worden? Die Verhandlungsgruppe des Autonomen Zentrums hat im Rahmen des vorerst letzten Gesprächs- termins Anfang Mai 2018 eine Stellungnahme des Autonomen Zentrums vorgetragen und damit ver- bunden die Nachricht übermittelt, die Gespräche mit der Stadtverwaltung bis auf Weiteres einzustel- len. Seitens der Stadtverwaltung besteht gleichwohl Interesse daran, den Dialog zur Standortfrage des Autonomen Zentrums fortzuführen. Der aktuell laufende Dialogprozess ist Bestandteil des Ver- trags über die Nutzungsüberlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93. Er umreisst im Wesent- lichen Grundstücksangelegenheiten und ist insofern nicht für eine öffentliche, bürgerbeteiligte Debatte geeignet. Im Rahmen des Wettbewerbs „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am Eifelwall“ soll nach der Som- merpause 2018 erneut eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, die der Ausstellung, Vorstel- lung und Diskussion der Entwurfsarbeiten dient (Wiederholung der Veranstaltungsreihe von Juli 2017). Seitens der Stadtverwaltung ist vorgesehen, in diesem Zusammenhang auch über den Ge- sprächsstand zur Standortfrage des Autonomen Zentrums zu berichten. 3 Nach welchen Kriterien wurden die zwei angebotenen Grundstücke ausgewählt? Wie ist deren Lage, Beschaffenheit, bisherige Nutzung etc.? Befinden sich beide Grundstücke im Eigentum der Stadt? Die Stadtverwaltung hat unter Beteiligung der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine in- tensive eigentümerunabhängige Flächenrecherche durchgeführt. Als Prüfkriterien wurden angeführt: Lage im Stadtgebiet Eigentümer Verfügbarkeit (zeitlich | räumlich) Flächen (Gebäude | Freifläche) Planungsrechtliche Beurteilung (Gebietskategorie nach BauGB) Benachbarte Nutzungen Zustand der Liegenschaft Erschließung (Strom | Wasser | Gas | Kanal) Konflikte Ohne weitere Vertiefung ausgeschlossen wurden potentielle, für den Schulbau und/oder den Woh- nungsbau geeignete oder reservierte Flächen. Auszuschließen waren ferner Liegenschaften mit sen- siblen Anforderungen an den Naturschutz, den Landschaftsschutz oder den Trinkwasserschutz. In der darauf folgenden vertieften Untersuchung konnte ein Standort identifiziert werden, der für die Nut- zung als Autonomes Zentrum im Hinblick auf das Raumangebot und das unmittelbare städtebauliche Umfeld grundsätzlich geeignet und zugleich absehbar verfügbar war. Der Standortvorschlag hat ins- besondere das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome Zentrum. Die Standortrecherche schloss jenseits der Suche nach geeigneten und grundsätzlich verfügbaren Bestandsgebäuden auch die Überprüfung des Schulcontainerbestandes bei der Gebäudewirtschaft ein. So sind dort derzeit drei intakte Schulcontaineranlagen (1 eingeschoßige Anlage bestehend aus 2 naturwissenschaftlichen Klassencontainern | 2 zweigeschoßige Anlagen bestehend aus je 4 Klas- senzimmercontainern) vollständig abgeschrieben und – da ein weiterer Einsatz im Schulbetrieb nicht vorgesehen bzw. aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist – für alternative Nachnut- zungen kostenfrei abzugeben. Die damit verknüpfte Flächenrecherche für einen geeigneten Aufstell- ort hat bislang zwei gegebenenfalls mögliche Flächen identifiziert. Diese befinden sich nicht im Eigen- tum der Stadt Köln. Prüft die Verwaltung derzeit weitere Alternativstandorte? Bezieht sie dabei private Grundstücke mit ein? Die Standortrecherche wird eigentümerunabhängig betrieben. Sie ist grundsätzlich noch nicht abge- schlossen. Was passiert, wenn keine Einigung bis zum 31.12.2018 erreicht werden kann? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Umsetzung des Stadtentwicklungsprojektes Park- stadt Süd –Teilbereich Eifelwall? Wie gedenkt die Verwaltung die bestehenden Be- schlüsse umzusetzen? Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Das Autonome Zentrum hat sich verpflichtet, die Liegen- schaft spätestens zu diesem Stichtag vollständig geräumt an die Stadt zurückzugeben. Die Stadtver- waltung wird insofern die vertragsgemäße Rückgabe des Objektes vorbereiten. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum spätestens im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Auto- nome Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Die Stadtverwaltung ist dieser Vereinbarung vertragsgemäß nachgekommen, indem sie bereits im Dezember 2016 den Dialog be- 4 gonnen, ab Mitte 2017 intensiviert und mit Beginn des Jahres 2018 in ein strukturiertes Format über- führt hat. Derzeit stehen ein konkreter Standortvorschlag sowie weitere alternative Lösungsansätze (Schulcontainer, etc.) im Raum. Seitens der Stadtverwaltung besteht Interesse daran, die Gespräche mit dem Autonomen Zentrum zu diesen Vorschlägen fortzuführen und zu konkretisieren. Sofern das Autonome Zentrum die Gespräche wieder aufnimmt und gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine verlässliche Grundlage für eine Standortalternative erarbeitet, sollte eine Verlängerung des o.a. Ver- trags über die Nutzungsüberlassung zum Zwecke der geordneten Umsiedlung des Autonomen Zent- rums (z.B. von 6 Monaten) nicht ausgeschlossen werden. Die Rückgabe des Objektes Luxemburger Straße 93 und dessen anschließender Abbruch sind not- wendig, um die durch den Rat der Stadt Köln beschlossene Schaffung einer neuen öffentlichen, räumlich qualitätvollen Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und damit die Fortführung des Inne- ren Grüngürtels (= erster Schritt zur Realisierung der „Parkstadt Süd“) umzusetzen. Ein aktualisierter Zeitplan zum weiteren Vorgehen im Wettbewerbsverfahren „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am Eiffelwall“ wird im Anschluss an die, für nach der Sommerpause 2018 avisierte Bür- gerinformationsveranstaltung erarbeitet. Anlage Offener Brief des Autonomen Zentrums vom 21.05.2018 Gez. Reker
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1906/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 05.06.2018 13:58