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SV-2012/0008

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 24. Januar 2012 betr. Mitsprache bei Führungspositionen im Staatstheater

Antrag 25.01.2012

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SV-2012/0008

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SV-2012/0008

2923 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2012/0008 
 
 
 
 
                          Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
 
Darmstadt, 24. Januar 2012 
 
 
Antrag - Mitsprache bei Führungspositionen im Staatstheater  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, 
1. zu prüfen, ob es eine rechtliche Grundlage für eine vorzeitige Abberufung des Intendanten des 
Staatstheaters gibt, den Stadtverordneten über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten und eine 
Beschlussempfehlung vorzubereiten. 
2. künftig bei der Ausschreibung, Auswahl und Besetzung einer leitenden Stelle im Staatstheater 
entsprechend §3 des Theatervertrages die Stadtverordneten in geeigneter Form einzubinden.  
3. die Entscheidung der Stadt Darmstadt zu Berufung bzw. Abberufung einer leitenden Person im 
Staatstheater im Sinne des §3 des Theatervertrages künftig stets im Einvernehmen mit der 
Stadtverordnetenversammlung festzulegen 
 
Begründung: 
Die Stadt Darmstadt trägt nahezu die Hälfte der jährlichen Kosten für das Staatstheater in Höhe von 
etwa 12-13 Mio. Euro. Andererseits ist davon auszugehen, dass die überwiegende Zahl der 
Theaterbesucher Darmstädter Bürgerinnen und Bürger sind, es also ein sehr großes Interesse an 
dieser kulturellen Einrichtung gibt. Die Reaktionen auf die derzeitigen Turbulenzen belegen dies. 
In §3 des Vertrages zwischen Stadt und Land zum Staatstheater aus 1971/72 ist die Bestellung und 
Abberufung der Leitenden Positionen im Staatstheater wie folgt geregelt: 
„Der Intendant, der Verwaltungsdirektor und der Generalmusikdirektor werden im 
Einvernehmen zwischen dem Land und der Stadt berufen und abberufen. Dienstherr ist das 
Land. Es schließt die Anstellungsverträge ab, über deren Inhalt zwischen den 
Vertragsschließenden Übereinstimmung bestehen muss“. 
Damit ist de facto festgelegt, dass eine solche Besetzung oder Abberufung eine gemeinsame 
Entscheidung zwischen Land Hessen und der Stadt Darmstadt sein muss.  
In der Vergangenheit wurde diese Entscheidung „hinter den Kulissen“ des politischen Kultur- und  
Theaterbetriebes vorbereitet, abgesprochen, entschieden und dann der Öffentlichkeit mitgeteilt. 
Gewählte (kultur-) politische Gremien der Stadt wie Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung 
waren an dieser Entscheidung nicht beteiligt, es war allein Sache des Kulturdezernenten.  
Das muss sich ändern und es muss ein geeignetes Vorgehen verabredet werden, welches ein offenes 
und transparentes Verfahren bei der Besetzung der Leitung des Theaters gewährleistet.  
Die Bedeutung des Staatstheater für das Image der Stadt Darmstadt nach innen und außen machen 
dies ebenso notwendig wie die besonderen kultur- und finanzpolitischen Aspekte. 
Weitere Begründung mündlich

2 
 
Stadtverordnete 
Jürgen Barth, Jörg Dillmann, Roswita Emig, Georg Hang, Kerstin Lau

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  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0008
Typ
Antrag
Datum
25.01.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00