Mandari Insight

3106/2017

Antrag auf Anerkennung als Interkulturelles Zentrum, hier: Soziales und Kulturelles Zentrum Rhein-Peri-Kreis e.V., Modemann Str. 3, 51065 Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 16.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.12.2017, TOP 3.1

Anlage 2 - Rhein-Peri-Kreis Satzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Kurzbeschreibung Rhein-Peri-Kreis

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Wochenplan Rhein-Peri-Kreis, Stand 22.09.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Rhein-Peri-Kreis Satzung

6365 Zeichen

4078804 
37070024 
Dt. Bank 
Konto Nr. 
BLZ 
Bank 
RHEIN - PERI - KREIS e.V. 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de 
 
RHEIN - PERI - KREIS e.V 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/188003, Fax.02203/188004 
Satzung 
§1  
Der Name des Vereins lautet: 
RHEIN-PERl-KREIS e.V. 
Kigi. Karakocan . Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
§2  
Der Verein mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 
und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der 
Abgabeordnung. Er ist im Vereinsregister eingetragen. 
§3  
Zweck des Vereins ist: 
-  Förderung von Bildung und Erziehung 
-  Förderung von Kunst und Kultur 
§4  
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch: 
-  Hausaufgabenhilfe für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund 
- muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht für Kinder und 
Erwachsene 
- Informationsveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen, politischen und 
wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland 
- Kurse zur künstlerischen Betätigung, Musikunterricht 
- Konzerte mit traditioneller, aber auch moderner Musik 
- Kunstausstellungen 
§5  
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie igenwirtschaftliche 
Zwecke.

4078804 
37070024 
Dt. Bank 
Konto Nr. 
BLZ 
Bank 
RHEIN - PERI - KREIS e.V. 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de 
 
RHEIN - PERI - KREIS e.V 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
Modemannstraße 3- 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/188003, Fax.02203/188004 
§6  
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet 
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
§7  
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd 
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 
§8  
Die Mitgliedschaft besteht aus: 
a)  Ordentlichen Mitgliedern, 
b)  Ehrenamtlichen Mitgliedern, 
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, wenn 
sie volljährig und im Besitze ihrer geistigen und seelischen Kräfte ist. Der 
Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet 
nach positiver Stellungnahme des Vorstandes die Mitgliederversammlung. 
Ehrenamtliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie 
Vereinigungen werden, welche die Ziele des Vereins zu fördern wünschen und 
deren Mitgliedschaft in Interesse des Vereins liegt, jedoch die Voraussetzungen 
des Erwerbs der Ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Ehrenamtliche 
Mitglieder sind berechtigt, an Mitgliederversammlung mit beratender Stimme 
teilzunehmen. 
§9  
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung gegenüber 
einem Vorstandsmitglied oder Ausschluss. Der Austritt ist unter Einhaltung 
einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schluss des Geschäftsjahres 
möglich.

4078804 
37070024 
Dt. Bank 
Konto Nr. 
BLZ 
Bank 
RHEIN - PERI - KREIS e.V. 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de 
 
RHEIN-PERl-KREIS e.V 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/188003, Fax.02203/188004 
§10  
Ein Mitglied, das in erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen 
hat, kann durch Beschluss Vorstandes ausgeschlossen werden. Zuvor ist 
das betreffende Mitglied zu hören. Die Entscheidung muss schriftlich 
begründet werden. Hiergegen ist Beschwerde binnen 1 Monat zulässig, über 
die die Mitgliederversammlung entscheidet. 
§11  
Die Beitragspflicht wird durch die Umlagen auf die Mitglieder erfüllt. Zuständig ist 
die Mitgli ederversammlung, die auf Vorschlag des Vorstandes beschließt. 
Können die anfallenden Unkosten durch einen jährlichen Beitrag von nicht mehr 
als € 60.- bestritten werden, entscheidet insoweit der Vorstand. 
§12  
Der Vorstand besteht aus 9 Personen und 3 Kassenprüfern: 
a)  dem ersten Vorsitzenden, 
b)  dem zweiten Vorsitzenden, 
c)  zwei Schriftführern, 
d)  zwei Kassierern, 
e)  drei Beisitzern 
Von den Mitgliedern der Arbeitsgruppen ist jeweils eine Person berechtigt, an 
Vorstandsversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. 
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ersten oder zweiten 
Vorsitzender zusammen mit einem Vorstandsmitglied vertreten. 
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit 
für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. 
Der Vorstand ist zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als € 
25.000,00 verpflichten sowie Grundstücksgeschäften nur mit einem 
zustimmenden Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.

4078804 
37070024 
Dt. Bank 
Konto Nr. 
BLZ 
Bank 
RHEIN - PERI - KREIS e.V. 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de 
 
RHEIN - PERI - KREIS e.V 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/ 188003, Fax.02203/188004 
§ 1 3 
Der Verein richtet folgende Arbeitsgruppen ein: 
Frauenarbeitsgruppe 
Jugendarbeitsgruppe. 
Bildungs- und Kultur-Arbeitsgruppe 
§ 1 4 
Einmal jährlich hat der Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. 
Die Mitgliederversammlung ist auch auf schriftlichen Antrag von 5% der 
Mitglieder sowie nach Bedarf einzuberufen. Die vom Vorstand einzuhaltende Frist 
zur Einberufung der Mitgliederversammlung beträgt zwei Wochen. 
Die Mitglieder werden per E-Mail oder per Post eingeladen. 
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform. Über sie ist 
ein Protokoll aufzunehmen. 
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgenden Aufgaben: 
Genehmigung des Haushaltsplanes, Prüfung und Entlastung des Vorstandes, 
Satzungsänderungen und Auflösung. 
§ 1 5 
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter 
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an: 
Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. 
(Steuer Nr.: 205/5783/0030), der es unmittelbar und ausschließlich für 
gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Anlage 1 - Kurzbeschreibung Rhein-Peri-Kreis

3178 Zeichen

RHEIN - PERI - KREIS e.V 
Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum 
Vorstandsvorsitzender: Arif Okcuoglu, RATHENAUSTR.139, 51373 LEVERKUSEN, TEL: 01775855551, 
arif.o@gmx.net  
Ort: Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 0221/29499345, Fax: 0221/29499350, info@rhein-
peri-kreis.de 
 
 
Organisationsform Eingetragener Verein, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Mitglied 
im: Der Paritätische (MO-Nr. 4861) 
Ziele (Auszug aus Satzung) 
 
 
 
 
 
Satzungszweck:  
Zweck des Vereins ist: 
 Förderung von Bildung und Erziehung 
 Förderung von Kunst und Kultur 
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch: 
 Hausaufgabenhilfe für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund 
 muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht für Kinder und Er-
wachsene 
 Informationsveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen, politischen und 
wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland 
 Kurse zur künstlerischen Betätigung, Musikunterricht 
 Konzerte mit traditioneller, aber auch moderner Musik 
 Kunstausstellungen 
 
Zielgruppe/Zielgruppen a) Frauen, Kinder, Jugendliche, Senioren/Seniorinnen 
b) Alle nationale/ethnische Zugehörigkeiten (Kurdische Besucher aus der 
Türkei bilden den Schwerpunkt) 
 
Personal  HA 
 
Honorar 
 
14 Ehren-
amtliche 
keine 
 
keine 
 
 
Yildirim Sezek, Fachlehrer (Türkei) 
Hasan Taskale, Lehrer Muttersprache (Türkei) 
Sevil Inal, Sozialpädagogin (Türkei) 
Sevgi Izgi, Projektleitung (Türkei) u.a. 
Räumlichkeiten Das Zentrum befindet sich in der Modemannstr. 3 in Buchforst. Es verfügt 
über großzügige Räume im Erdgeschoss und im Souterrain. Die Einrichtung 
ist ebenerdig leicht erreichbar. Im EG befinden sich der Eingangsbereich, 
Toiletten und ein Unterrichtsraum, der auch als Beratungsraum genutzt wer-
den kann. Im Untergeschoss befindet sich ein großer Versammlungsraum mit 
einer semiprofessionell ausgestatteten Küche und weiteren Räumen. 
Fachlichkeit/Erfahrung in der 
Integrationsarbeit 
Die Fachlichkeit wird durch viele Jahre Erfahrung und durch die Kooperation 
mit Zurück in die Zukunft, der Dersim Gemeinde, dem Alevitischen Kulturver-
ein und dem Paritätischen gestützt. 
Angebote (Kursform) 5 Kurse, pro Woche 10 Stunden, zum Teil an 40 Wochen im Jahr,  
Angebote (nicht in Kursform)  Offener Treff, 18 Std/Woche; monatliches Familienfrühstück, Senioren-Treff, 
Kulturreisen / Ausflüge 
Einzelveranstaltungen im 
Jahr 
 
8 unterschiedliche Angebote, etwa 25 Veranstaltungen im Jahr 
Durchführung von Projekten 
anderer Zuschussgeber 
Geplant/beantragt sind Projekte mit der Bezirksvertretung Mülheim (Senioren 
und Heimat und Brauchtum) 
Darstellung der Öffentlich-
keitsarbeit 
Internet: Der Internetauftritt ist auf Deutsch (sehr viele Infos) und Türkisch 
(noch etwas lückenhaft), sonstige Bekanntmachungen auch über Presse. 
Vernetzung/Kooperationen 
(mit Kooperationsvertrag) z.B. 
Vernetzungen finden eher punktuell statt. Es bestehen Kooperationsverträge 
mit „Zurück in die Zukunft e.V.“ und dem Paritätischen NRW.  
Vernetzung/Kooperationen 
(ohne Kooperationsvertrag) 
z.B. 
Teilnahme an Arbeitskreise besteht derzeit nicht. Mit einigen Organisationen 
besteht ein Erfahrungsaustausch.

Beschlussvorlage Ausschuss

3151 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3106/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Antrag auf Anerkennung als Interkulturelles Zentrum, hier: Soziales und Kulturelles Zentrum 
Rhein-Peri-Kreis e.V., Modemann Str. 3, 51065 Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Anerkennung des Sozialen und Kulturellen 
Zentrums Rhein-Peri-Kreis e.V. als Interkulturelles Zentrum.  
 
 
Alternative: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren lehnt die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum ab.  
 
 
Integrationsrat 04.12.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren entscheidet nach § 18 der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln über die Anerkennung von Interkulturellen Zentren. Der Ausschuss Soziales und Senioren hat 
am 29.10.2007 die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren beschlos-
sen.  
 
Das Soziales und Kulturelles Zentrum Rhein-Peri-Kreis e.V. hat bereits in 2015 die Anerkennung als 
Interkulturelles Zentrum beantragt. Damals lagen die Voraussetzungen zur Anerkennung noch nicht 
vor. Im Kalenderjahr 2016 wurde das Zentrum vor Ort über die erforderlichen Voraussetzungen in-
formiert und per Telefon und E-Mail beraten, am 28.10.2016 wurde ein neuer Antrag gestellt. Die bis 
dahin noch offene Darstellung der Aktivitäten auf der Website in deutscher Sprache ist inzwischen 
online gestellt worden. Aufgrund dieses Antrages ist festzustellen, dass das Zentrum die Vorausset-
zungen gemäß der oben erwähnten Richtlinie erfüllt.  
Eine Kurzbeschreibung der Einrichtung ist als Anlage 1 beigefügt.  
Zu den bisher durchgeführten Aktivitäten gehören z.B. soziale Beratung, Sprachförderung, Hausauf-
gabenbetreuung, praktisch orientierte Angebote und interkulturelle Veranstaltungen.  
Zu den Zielen teilt der Rhein-Peri-Kreis e.V. folgendes mit:  
 
Zweck des Vereins ist: 
 Förderung von Bildung und Erziehung 
 Förderung von Kunst und Kultur 
 
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch: 
 Hausaufgabenhilfe für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund 
 Muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht für Kinder und Erwachsene 
 Informationsveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhält-
nissen in Deutschland 
 Kurse zur künstlerischen Betätigung, Musikunterricht 
 Konzerte mit traditioneller, aber auch moderner Musik 
 Kunstausstellungen 
 
Die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum wird empfohlen.  
 
Eine positive Entscheidung im Anerkennungsverfahren bedeutet noch keine Förderungszusage. Die 
Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige 
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Dies betrifft sowohl die Höhe der Förderung als auch 
die Anzahl der zu fördernden Zentren. Der Verein wird entsprechend informiert.  
 
Anlagen  
 
Anlage 1 - Kurzbeschreibung  
Anlage 2 - Satzung 
Anlage 3 - Programm

Anlage 3 - Wochenplan Rhein-Peri-Kreis, Stand 22.09.2017

750 Zeichen

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 
1000-1100h geschlossen     1000-1400h 
Sazkurs 
Großes 
Familienfrühstück 
an jedem 1. 
Sonntag im 
Monat 
1100-1200h        
1200-1300h        
1300-1400h        
1400-1500h   1400-1800h 
Beratung für 
Migranten 
   1400-1630h 
Kochkurs 
1500-1600h      1500-1900 
Eltern-Kind-
Tag 
 
1600-1700h    1600-1830h 
Frauenchor 
   
1700-1800h  1700-1830h 
Hausaufgaben-
hilfe 
 1700-1830h 
Sprachkurs 
Kurdisch 
   
1800-1900h   1800-2100h 
Frauentreff 
 1800-1930h 
Frauensprachkurs 
Deutsch 
  
1900-2000h     1800-2100h 
Männertreff + 
Frauentreff 
  
2000-2100h        
 Quelle: 
Webseite 
www.rhein-peri-
kreis.de am  
22.09.2017 und 
Antragsunterlagen 
     
Rhein-Peri-Kreis, Wochenplan

Beratungsverlauf (2)

04.12.2017 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3106/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.02.2018
Erstellt
06.10.2017 13:23