3106/2017
Antrag auf Anerkennung als Interkulturelles Zentrum, hier: Soziales und Kulturelles Zentrum Rhein-Peri-Kreis e.V., Modemann Str. 3, 51065 Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Rhein-Peri-Kreis Satzung
6365 Zeichen
4078804 37070024 Dt. Bank Konto Nr. BLZ Bank RHEIN - PERI - KREIS e.V. Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de RHEIN - PERI - KREIS e.V Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/188003, Fax.02203/188004 Satzung §1 Der Name des Vereins lautet: RHEIN-PERl-KREIS e.V. Kigi. Karakocan . Köln Soziales und Kulturelles Zentrum §2 Der Verein mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Er ist im Vereinsregister eingetragen. §3 Zweck des Vereins ist: - Förderung von Bildung und Erziehung - Förderung von Kunst und Kultur §4 Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch: - Hausaufgabenhilfe für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund - muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht für Kinder und Erwachsene - Informationsveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland - Kurse zur künstlerischen Betätigung, Musikunterricht - Konzerte mit traditioneller, aber auch moderner Musik - Kunstausstellungen §5 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie igenwirtschaftliche Zwecke. 4078804 37070024 Dt. Bank Konto Nr. BLZ Bank RHEIN - PERI - KREIS e.V. Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de RHEIN - PERI - KREIS e.V Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum Modemannstraße 3- 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/188003, Fax.02203/188004 §6 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. §7 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. §8 Die Mitgliedschaft besteht aus: a) Ordentlichen Mitgliedern, b) Ehrenamtlichen Mitgliedern, Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, wenn sie volljährig und im Besitze ihrer geistigen und seelischen Kräfte ist. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet nach positiver Stellungnahme des Vorstandes die Mitgliederversammlung. Ehrenamtliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie Vereinigungen werden, welche die Ziele des Vereins zu fördern wünschen und deren Mitgliedschaft in Interesse des Vereins liegt, jedoch die Voraussetzungen des Erwerbs der Ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Ehrenamtliche Mitglieder sind berechtigt, an Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. §9 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied oder Ausschluss. Der Austritt ist unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schluss des Geschäftsjahres möglich. 4078804 37070024 Dt. Bank Konto Nr. BLZ Bank RHEIN - PERI - KREIS e.V. Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de RHEIN-PERl-KREIS e.V Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/188003, Fax.02203/188004 §10 Ein Mitglied, das in erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss Vorstandes ausgeschlossen werden. Zuvor ist das betreffende Mitglied zu hören. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden. Hiergegen ist Beschwerde binnen 1 Monat zulässig, über die die Mitgliederversammlung entscheidet. §11 Die Beitragspflicht wird durch die Umlagen auf die Mitglieder erfüllt. Zuständig ist die Mitgli ederversammlung, die auf Vorschlag des Vorstandes beschließt. Können die anfallenden Unkosten durch einen jährlichen Beitrag von nicht mehr als € 60.- bestritten werden, entscheidet insoweit der Vorstand. §12 Der Vorstand besteht aus 9 Personen und 3 Kassenprüfern: a) dem ersten Vorsitzenden, b) dem zweiten Vorsitzenden, c) zwei Schriftführern, d) zwei Kassierern, e) drei Beisitzern Von den Mitgliedern der Arbeitsgruppen ist jeweils eine Person berechtigt, an Vorstandsversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ersten oder zweiten Vorsitzender zusammen mit einem Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand ist zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als € 25.000,00 verpflichten sowie Grundstücksgeschäften nur mit einem zustimmenden Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. 4078804 37070024 Dt. Bank Konto Nr. BLZ Bank RHEIN - PERI - KREIS e.V. Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum www. rhein.peri. kreis, de, e-Mail. Rhein.peri. kreis@hotmail. de RHEIN - PERI - KREIS e.V Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 02203/ 188003, Fax.02203/188004 § 1 3 Der Verein richtet folgende Arbeitsgruppen ein: Frauenarbeitsgruppe Jugendarbeitsgruppe. Bildungs- und Kultur-Arbeitsgruppe § 1 4 Einmal jährlich hat der Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist auch auf schriftlichen Antrag von 5% der Mitglieder sowie nach Bedarf einzuberufen. Die vom Vorstand einzuhaltende Frist zur Einberufung der Mitgliederversammlung beträgt zwei Wochen. Die Mitglieder werden per E-Mail oder per Post eingeladen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform. Über sie ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgenden Aufgaben: Genehmigung des Haushaltsplanes, Prüfung und Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderungen und Auflösung. § 1 5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an: Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Steuer Nr.: 205/5783/0030), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Anlage 1 - Kurzbeschreibung Rhein-Peri-Kreis
3178 Zeichen
RHEIN - PERI - KREIS e.V Kigi - Karakogan - Köln Soziales und Kulturelles Zentrum Vorstandsvorsitzender: Arif Okcuoglu, RATHENAUSTR.139, 51373 LEVERKUSEN, TEL: 01775855551, arif.o@gmx.net Ort: Modemannstraße 3. 51065 Köln-Buchheim, Tel. 0221/29499345, Fax: 0221/29499350, info@rhein- peri-kreis.de Organisationsform Eingetragener Verein, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Mitglied im: Der Paritätische (MO-Nr. 4861) Ziele (Auszug aus Satzung) Satzungszweck: Zweck des Vereins ist: Förderung von Bildung und Erziehung Förderung von Kunst und Kultur Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch: Hausaufgabenhilfe für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht für Kinder und Er- wachsene Informationsveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland Kurse zur künstlerischen Betätigung, Musikunterricht Konzerte mit traditioneller, aber auch moderner Musik Kunstausstellungen Zielgruppe/Zielgruppen a) Frauen, Kinder, Jugendliche, Senioren/Seniorinnen b) Alle nationale/ethnische Zugehörigkeiten (Kurdische Besucher aus der Türkei bilden den Schwerpunkt) Personal HA Honorar 14 Ehren- amtliche keine keine Yildirim Sezek, Fachlehrer (Türkei) Hasan Taskale, Lehrer Muttersprache (Türkei) Sevil Inal, Sozialpädagogin (Türkei) Sevgi Izgi, Projektleitung (Türkei) u.a. Räumlichkeiten Das Zentrum befindet sich in der Modemannstr. 3 in Buchforst. Es verfügt über großzügige Räume im Erdgeschoss und im Souterrain. Die Einrichtung ist ebenerdig leicht erreichbar. Im EG befinden sich der Eingangsbereich, Toiletten und ein Unterrichtsraum, der auch als Beratungsraum genutzt wer- den kann. Im Untergeschoss befindet sich ein großer Versammlungsraum mit einer semiprofessionell ausgestatteten Küche und weiteren Räumen. Fachlichkeit/Erfahrung in der Integrationsarbeit Die Fachlichkeit wird durch viele Jahre Erfahrung und durch die Kooperation mit Zurück in die Zukunft, der Dersim Gemeinde, dem Alevitischen Kulturver- ein und dem Paritätischen gestützt. Angebote (Kursform) 5 Kurse, pro Woche 10 Stunden, zum Teil an 40 Wochen im Jahr, Angebote (nicht in Kursform) Offener Treff, 18 Std/Woche; monatliches Familienfrühstück, Senioren-Treff, Kulturreisen / Ausflüge Einzelveranstaltungen im Jahr 8 unterschiedliche Angebote, etwa 25 Veranstaltungen im Jahr Durchführung von Projekten anderer Zuschussgeber Geplant/beantragt sind Projekte mit der Bezirksvertretung Mülheim (Senioren und Heimat und Brauchtum) Darstellung der Öffentlich- keitsarbeit Internet: Der Internetauftritt ist auf Deutsch (sehr viele Infos) und Türkisch (noch etwas lückenhaft), sonstige Bekanntmachungen auch über Presse. Vernetzung/Kooperationen (mit Kooperationsvertrag) z.B. Vernetzungen finden eher punktuell statt. Es bestehen Kooperationsverträge mit „Zurück in die Zukunft e.V.“ und dem Paritätischen NRW. Vernetzung/Kooperationen (ohne Kooperationsvertrag) z.B. Teilnahme an Arbeitskreise besteht derzeit nicht. Mit einigen Organisationen besteht ein Erfahrungsaustausch.
Beschlussvorlage Ausschuss
3151 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 3106/2017 Freigabedatum 23.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Antrag auf Anerkennung als Interkulturelles Zentrum, hier: Soziales und Kulturelles Zentrum Rhein-Peri-Kreis e.V., Modemann Str. 3, 51065 Köln Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Anerkennung des Sozialen und Kulturellen Zentrums Rhein-Peri-Kreis e.V. als Interkulturelles Zentrum. Alternative: Der Ausschuss Soziales und Senioren lehnt die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum ab. Integrationsrat 04.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Ausschuss Soziales und Senioren entscheidet nach § 18 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über die Anerkennung von Interkulturellen Zentren. Der Ausschuss Soziales und Senioren hat am 29.10.2007 die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren beschlos- sen. Das Soziales und Kulturelles Zentrum Rhein-Peri-Kreis e.V. hat bereits in 2015 die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum beantragt. Damals lagen die Voraussetzungen zur Anerkennung noch nicht vor. Im Kalenderjahr 2016 wurde das Zentrum vor Ort über die erforderlichen Voraussetzungen in- formiert und per Telefon und E-Mail beraten, am 28.10.2016 wurde ein neuer Antrag gestellt. Die bis dahin noch offene Darstellung der Aktivitäten auf der Website in deutscher Sprache ist inzwischen online gestellt worden. Aufgrund dieses Antrages ist festzustellen, dass das Zentrum die Vorausset- zungen gemäß der oben erwähnten Richtlinie erfüllt. Eine Kurzbeschreibung der Einrichtung ist als Anlage 1 beigefügt. Zu den bisher durchgeführten Aktivitäten gehören z.B. soziale Beratung, Sprachförderung, Hausauf- gabenbetreuung, praktisch orientierte Angebote und interkulturelle Veranstaltungen. Zu den Zielen teilt der Rhein-Peri-Kreis e.V. folgendes mit: Zweck des Vereins ist: Förderung von Bildung und Erziehung Förderung von Kunst und Kultur Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch: Hausaufgabenhilfe für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund Muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht für Kinder und Erwachsene Informationsveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhält- nissen in Deutschland Kurse zur künstlerischen Betätigung, Musikunterricht Konzerte mit traditioneller, aber auch moderner Musik Kunstausstellungen Die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum wird empfohlen. Eine positive Entscheidung im Anerkennungsverfahren bedeutet noch keine Förderungszusage. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Dies betrifft sowohl die Höhe der Förderung als auch die Anzahl der zu fördernden Zentren. Der Verein wird entsprechend informiert. Anlagen Anlage 1 - Kurzbeschreibung Anlage 2 - Satzung Anlage 3 - Programm
Anlage 3 - Wochenplan Rhein-Peri-Kreis, Stand 22.09.2017
750 Zeichen
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
1000-1100h geschlossen 1000-1400h
Sazkurs
Großes
Familienfrühstück
an jedem 1.
Sonntag im
Monat
1100-1200h
1200-1300h
1300-1400h
1400-1500h 1400-1800h
Beratung für
Migranten
1400-1630h
Kochkurs
1500-1600h 1500-1900
Eltern-Kind-
Tag
1600-1700h 1600-1830h
Frauenchor
1700-1800h 1700-1830h
Hausaufgaben-
hilfe
1700-1830h
Sprachkurs
Kurdisch
1800-1900h 1800-2100h
Frauentreff
1800-1930h
Frauensprachkurs
Deutsch
1900-2000h 1800-2100h
Männertreff +
Frauentreff
2000-2100h
Quelle:
Webseite
www.rhein-peri-
kreis.de am
22.09.2017 und
Antragsunterlagen
Rhein-Peri-Kreis, Wochenplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3106/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2017 13:23