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AN/0980/2026

Der Fall „Marko M.“: Erfordernisse für das Bleiberechtsprogramm

FDP/KSG Anfrage nach § 4 17.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 22.06.2026, TOP 6.4

FDP/KSG Anfrage nach § 4

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FDP/KSG Anfrage nach § 4

2316 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
 
FDP/KSG-Fraktion 
Im Rat der Stadt Köln  
 
Rathaus · 50667 Köln  
Telefon 0221. 221-23830 
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.06.2026 
AN/0980/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/In-
ternationales 22.06.2026 
 
Der Fall „Marko M.“: Erfordernisse für das Bleiberechtsprogramm 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In-
tegration am 22.06.2026 zu setzen. 
Medienberichten zufolge kam es am 08. Mai zu einem Vorfall im Zusammenhang mit einem 
ausreisepflichtigen bosnischen Staatsangehörigen, der sich während eines laufenden Straf-
verfahrens durch das Verlassen des Gerichtssaals dem Verfahren entzog. Laut Berichter-
stattung soll die betreffende Person trotz mehrfacher strafrechtlicher Auffälligkeiten seit vie-
len Jahren geduldet werden. 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Befindet sich die genannte Person im Rahmen eines Bleiberechts- oder Chancen-
Aufenthaltsprogramms beziehungsweise profitiert sie von entsprechenden aufent-
haltsrechtlichen Regelungen? 
2. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt werden, um unter entspre-
chende Bleiberechtsregelungen zu fallen? 
3. Inwiefern werden strafrechtliche Auffälligkeiten bei Entscheidungen über Bleibe-
rechtsregelungen berücksichtigt? 
4. Gibt es vergleichbare Fälle, in denen Personen trotz wiederholter strafrechtlicher Auf-
fälligkeiten unter Bleiberechtsregelungen fallen? Falls ja, nach welchen Kriterien er-
folgt hierbei die Entscheidung?

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
5. Welche Möglichkeiten bestehen für die zuständigen Behörden, Bleiberechtsregelun-
gen bei wiederholter oder schwerwiegender Straffälligkeit zu überprüfen oder zu wi-
derrufen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Volker Görzel 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0980/2026
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
17.06.2026
Erstellt
12.06.2026 14:07