Der Fall „Marko M.“: Erfordernisse für das Bleiberechtsprogramm
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/0980/2026 vom 17.06.2026
Stand: Am 22.06.2026 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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FDP/KSG Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.06.2026 AN/0980/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/In- ternationales 22.06.2026 Der Fall „Marko M.“: Erfordernisse für das Bleiberechtsprogramm Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta- gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In- tegration am 22.06.2026 zu setzen. Medienberichten zufolge kam es am 08. Mai zu einem Vorfall im Zusammenhang mit einem ausreisepflichtigen bosnischen Staatsangehörigen, der sich während eines laufenden Straf- verfahrens durch das Verlassen des Gerichtssaals dem Verfahren entzog. Laut Berichter- stattung soll die betreffende Person trotz mehrfacher strafrechtlicher Auffälligkeiten seit vie- len Jahren geduldet werden. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Befindet sich die genannte Person im Rahmen eines Bleiberechts- oder Chancen- Aufenthaltsprogramms beziehungsweise profitiert sie von entsprechenden aufent- haltsrechtlichen Regelungen? 2. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt werden, um unter entspre- chende Bleiberechtsregelungen zu fallen? 3. Inwiefern werden strafrechtliche Auffälligkeiten bei Entscheidungen über Bleibe- rechtsregelungen berücksichtigt? 4. Gibt es vergleichbare Fälle, in denen Personen trotz wiederholter strafrechtlicher Auf- fälligkeiten unter Bleiberechtsregelungen fallen? Falls ja, nach welchen Kriterien er- folgt hierbei die Entscheidung? - 2 - www.FDP-Koeln.de 5. Welche Möglichkeiten bestehen für die zuständigen Behörden, Bleiberechtsregelun- gen bei wiederholter oder schwerwiegender Straffälligkeit zu überprüfen oder zu wi- derrufen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Volker Görzel Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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22.06.2026
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: vertagt
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