2025/0224
Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 18: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2025/0224) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke
2025/0224
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt für Interne Dienste
Eigenbetrieb Bäder
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0224
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 28.08.2025
Beschlussvorschlag :
1. Die als Anlage beigefügte Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 31.12.2025 wird beschlossen.
2. Die Betriebsführung des Aufgabenbereichs „Bäder“ wird zum 01.01.2026 an die
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) übertragen, d.h. das Nordbad, das
Bezirksbad Bessungen, der Woog, das Mühltalbad Eberstadt und das Arheilger Mühlchen
werden nach Eintr itt der Wirksamkeit der Auflösung des Eigenbetriebs „Bäder“ im Wege
der Betriebsführung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in deren Namen und auf deren
Rechnung durch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG geführt. Das sogenannte
„Jugendstilbad“, wel ches gegenwärtig auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages von
einem privaten Dritten geführt und vom Eigenbetrieb Bäder verwaltet wird, wird künftig im
Wege der Betriebsführung von der DSG verwaltet werden.
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Das DSW-Freibad, welches nicht im Eigentum der Stadt steht, gegenwärtig jedoch vom
Eigenbetrieb Bäder geführt wird, wird künftig im Wege der Betriebsführung von der DSG
geführt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schließt mit der Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG einen Betriebsführungsvertrag ab.
3. Die Anpassung der Eintrittsgelder für die Nutzung der Bäder obliegt weiterhin der
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
4. Die bisher in der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder geführten
Stellen im Umfang von 47,46 VZÄ werden im Stellenplan der Kernverwaltung beim
Sportamt (Amt 52) zum 01.01.2026 eingerichtet und mit einem“ kw Vermerk“ versehen.
Die Aufgaben werden ab dem 01.01.2026 durch die Darmstädter Sportstätten GmbH &
Co. KG wahrgenommen.
5. Die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von 3.504.846 EUR sind im Haushalt
2026 zu etatisieren. Die Personalaufwendungen sind ab dem Jahr 2026 von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen.
6. Der Frauenförder - und Gleichstellungsplan des Eigenbetriebs Bäder für die Jahre 2024 –
2029 wird zum 01. Januar 2026 aufgehoben.
7. Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs B äder wird in den Kernhaushalt 2026 zur
weiteren Bewirtschaftung übernommen. Eine Ausweitung des Kernhaushalts erfolgt
dadurch in Summe nicht.
Anlagen: Satzung Auflösung EB Bäder
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2025
Der Eigenbetrieb Bäder (im Folgenden auch: „Eigenbetrieb“) betreibt gemäß seiner Satzung
gegenwärtig das Nordbad, das Bezirksbad Bessungen, den Woog, das Mühltalbad Eberstadt
und das Arheilger Mühlchen (im Folgenden auch „Bäder“).
Die DSG wird mit der Be triebsführung der nachfolgend aufgezählten, von der Stadt
unterhaltenen, Bäder beauftragt, um diese als echte Betriebsführerin im Namen und für
Rechnung der Stadt zu führen:
▪ Nordbad
▪ Bezirksbad Bessungen
▪ Woog
▪ Mühltalbad Eberstadt
▪ Arheilger Mühlchen
Des Weiteren wird das sogenannte „D SW-Freibad“, welches nicht im Eigentum der Stadt
steht, gegenwärtig jedoch vom Eigenbetrieb Bäder geführt wird, künftig im Wege der
Betriebsführung von der DSG geführt werden.
Die Betriebsführung umfasst alle verwaltungsmäßi gen und kaufmännischen Tätigkeiten .
Darüber hinaus wird d as sogenannte „Jugendstilbad“, welches gegenwärtig auf Grundlage
eines Betriebsführungsvertrages von einem privaten Dritten geführt und vom Eigenbetrieb
Bäder verwaltet wird, künftig im Wege der Bet riebsführung von der DSG verwaltet werden.
Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 2025
insgesamt Aufwendungen von 16,1 Mio. EUR veranschlagt. Im Stellenplan sind insgesamt
47,46 VZÄ Stellen (davon 1 Stelle für Beamte ) enthalten.
Infolge der angespannten Haushaltslage für das aktuelle und folgende Jahre wurde
untersucht, ob der Betrieb der in Absatz 1 genannten Bäder durch den Eigenbetrieb
weiterhin folgerichtig erscheint oder ob diese Aufgabe durch eine andere
Organisationseinheit der Darmstädter Stadtwirtschaft oder der Wissenschaftsstadt
Darmstadt besser durchgeführt werden kann. Ziel der Prüfung war insbesondere, ob durch
eine Übertragung des Betriebs der Bäder die Einsparung nicht erforderlicher Kosten sowie
die Beseitigung eventuell vorhandener Doppelstrukturen erzielt werden kann. Die
Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die zu große Zahl der
Eigenbetriebe in Darmstadt mit nur kleinem Aufgabengebiet und die hieraus resultierenden
hohen Kosten hingewiesen.
Ergebnis der Prüfung ist, dass der Betrieb der Bäder im Auftrag der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG durchgeführt werden kann.
Der Eigenbetrieb Bäder kann aufgelöst werden. Die organisatorisch en Kosten des
Eigenbetriebs Bäder fallen weg, weitere Synergieeffekte werden gehoben. Das Eigentum an
den Bädern verbleibt bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ebenso wie die Verbindlichkeiten
des Eigenbetriebs. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Bäder werden in
die Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeleitet.
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Im Einzelnen:
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG verfolgt nach ihrem Gesellschaftszweck dem
Allgemeinwohl dienende öffentliche, insbesondere sportliche, schulsportliche, kulturelle und
gesellschaftliche Zwecke.
Ferner dient sie der diskriminierungsfreien Bereitstellung einer modernen Sportinfrastruktur
für Zwecke des Breiten -, Schul-, Jugend- und Behinderten -, Leistungs- und Profisports,
welche nicht zule tzt das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheitsförderung und
Freizeitgestaltung erfüllt.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb, Umbau und die
Errichtung von Sportstätten auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich
an ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an Dritte Unternehmen
weiterreichen.
Alleinige Kommanditistin der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG ist die
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem Kapitalanteil von 200.000 EUR. Persönlich
haftende Gesellschafterin ist die Darmstädter Sportstättenverwaltungsgesellschaft mbH,
deren alleinige Gesellschafterin die Wissenschaftssta dt Darmstadt ist.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist somit die beherrschende Gesellschafterin der
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG.
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG betreibt gegenwärtig folgende Sportstätten:
• Böllenfalltorhalle
• Hirtengrundhalle
• Ludwigshöhhalle
• Rollsporthalle
• Bürgerparkhalle
• Kasinohalle
• Sportpark Bürgerpark -Nord
• Bikepark
• Leichtathletikstadion
Wie der Vergleich des Zwecks des Eigenbetriebs Bäder mit dem Gesellschaftszweck der
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG zeigt, betreibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt
gegenwärtig eine Doppelstruktur in Bezug auf den Betrieb der Bäder. Sowohl der
Eigenbetrieb als auch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG sind aufgrund ihres
jeweiligen Zwecks in der Lage, die Bäder zu betre iben. Der Eigenbetrieb Bäder andererseits
ist aufgrund seines Zwecks nicht in der Lage, die von der Darmstädter Sportstätten GmbH &
Co. KG betriebenen Sportstätten zu betreiben.
Zur Beseitigung der bestehenden Doppelstruktur wird der Eigenbetrieb Bäder a ufgelöst.
Durch die Auflösung des Eigenbetriebs fallen die Bäder in den Kernhaushalt.
Der Betrieb der Bäder wird auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages durch die
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG durchgeführt, welche diesen im Auftrag der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, in deren Namen und auf deren Rechnung durchführt. Im
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Rechtsverkehr tritt allein die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG, auf.
Dies führt dazu, dass die Wissenschaftsstadt Dar mstadt ihre wirtschaftliche Betätigung nicht
einstellt, der „Betrieb gewerblicher Art Bäder “ und dessen steuerliche Beurteilung sind somit
nicht gefährdet.
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG hat schon aufgrund des jahrelangen Betriebes
der o.g. Sportstätten nachgewiesen, dass sie die Expertise für die Betriebsführung von
Sportstätten hat. Darüber hinaus werden die gegenwärtig bei dem Eigenbetrieb Bäder
Beschäftigten der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG gestellt, wodurch der Erhalt der
Expertise dieser Mitarbeitenden bei dem Betrieb der Bäder gesichert ist.
Im Gegenzug zur Betriebsführung erhält die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG ein
Betriebsführungsentgelt, welches einem Drittvergleich standhält.
Die Arbeits- und Dienstverträge zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den bisher
beim Eigenbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch den
Betriebsführungsvertrag nicht berührt.
Die Anpassung der Eintrittsgelder für die Nutzung der Bäder obliegt weiterhin der
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine
entsprechende Regelung ist im Betriebsführungsvertrag vorzusehen.
Durch die Maßnahmen werden die Kosten eingespart, die isoliert der Aufrechterhalt ung der
Organisationseinheit „Eigenbetrieb“ dienen, insbesondere organisatorische Kosten. Die
Aufsichtsbehörde wies wiederholt darauf hin, dass aufgrund des Wandels der rechtlichen
Bestimmungen und durch die Einführung der doppelten Buchführung im Haushalt srecht
Eigenbetriebe nicht mehr notwendig seien und bemängelte die zu große Anzahl der
Eigenbetriebe in Darmstadt. Den Hinweisen der Aufsichtsbehörde wird mit der Auflösung des
Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechnung getragen.
Darüber hinaus werden durch den Betrieb und die Bewirtschaftung der Sportstätten sowie
der Bäder Synergieeffekte durch schlankere Organisationsabläufe, eine gemeinsame
Beschaffung und durch den Einsatz des Personals, welches heute bei der Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG beschäftigt ist, auch bei dem Betrieb der Bäder, gehoben.
Werkzeuge und Maschinen, insbesondere für die Gartenpflege, können gemeinsam beschafft
und genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass viele der Sportstätten,
ebenso viele der Bäder, Rasen - und Gartenflächen aufweisen, die gegenwärtig von den
Einheiten getrennt gepflegt werden. Die Pflege der Bäder, insbesondere der Freiflächen der
Freibäder, kann künftig auch durch die Beschäftigten erfolgen, die schon heute für die
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG tätig sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Bäder werden in die
Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeleitet. Dazu werden die bisher beim Eigenbetrieb Bäder
in der dortigen Stellenübersicht z um Wirtschaftsplan geführten Planstellen im Umfang von
47,46 VZÄ bei der Kernverwaltung, beim Sportamt (Amt 52) eingerichtet und mit „kw -
Vermerk“ versehen. Sobald Stellen vakant werden, wird der kw -Vermerk wirksam.
Nachbesetzungen erfolgen dann bedarfsbezo gen durch die Darmstädter Sportstätten GmbH
& Co. KG.
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Es ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Stadt an die
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG gestellt werden.
Die Personalaufwendungen betragen ca.3,436 Mio. EUR für 2025 sowie 3,505 Mio. EUR für
2026. Die Personalaufwendungen sind ab 2026 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu
tragen.
Der Personalrat, die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte sowie die
Schwerbehindertenvertretung wurden gem. Hessisches Perso nalvertretungsgesetz (HPVG),
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Vorfeld
beteiligt.
Aufsicht
Die Aufsicht über die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG wird durch deren
Aufsichtsrat ausgeübt. Die Betriebskommiss ion des Eigenbetriebs entfällt, ebenso die
Betriebsleitung.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 4: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2025/0224) Der Ausschuss für Sport und Vielfalt empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 15: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2025/0224) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke
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Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom …………… Aufgrund der §§ 5,19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebs Gesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl . I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrer Sitzung am …………… die folgende Satzung beschlossen: § 1 (1) Der Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt wird zum 31.12.2025 aufgelöst. (2) Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt vom 19.12.1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.11.2016, wird zum 31.12.2025 aufgehoben. § 2 (1) Zum Stichtag 31.12.2025 ist aufgrund der Auflösung letztmalig ein Jahresabschluss gemäß der §§ 22 bis 27 Eigenbetriebsgesetz zu erstellen. (2) Nach Vorliegen des Jahresabschlusses hat die Stadtverordnetenversammlung über diesen zu beschließen und über die Entlastung der Betriebskommission und der Betriebsleitung zu entscheiden. § 3 (1) Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab dem 01.01.2026 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Sie kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen. (2) Sämtliches Personal des Eigenbetriebs wird in die Stadtverwaltung eingegliedert. (3) Das Stammkapital, sonstiges Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie aktive und passive latente Steuern des Eigenbetriebs werden auf die Stadt Darmstadt übertragen. Rückstellungen sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind w egen der beabsichtigten Auflösung zum 31.12.2025 in ausreichendem Maße zu bilden. § 4 Diese Aufhebungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den Hanno Benz Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0224
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00