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2025/0224

Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 28.08.2025

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226 Zeichen

Punkt 18: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0224) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Die Linke

2025/0224

13523 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Amt für Interne Dienste  
Eigenbetrieb Bäder  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0224 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 28.08.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die als Anlage beigefügte Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 31.12.2025 wird beschlossen.  
 
2. Die Betriebsführung des Aufgabenbereichs „Bäder“ wird zum 01.01.2026 an die 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) übertragen, d.h. das Nordbad, das 
Bezirksbad Bessungen, der Woog, das Mühltalbad Eberstadt und das Arheilger Mühlchen 
werden nach Eintr itt der Wirksamkeit der Auflösung des Eigenbetriebs „Bäder“ im Wege 
der Betriebsführung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in deren Namen und auf deren 
Rechnung durch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG geführt. Das sogenannte 
„Jugendstilbad“, wel ches gegenwärtig auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages von 
einem privaten Dritten geführt und vom Eigenbetrieb Bäder verwaltet wird, wird künftig im 
Wege der Betriebsführung von der DSG verwaltet werden.

- 2 - 
Das DSW-Freibad, welches nicht im Eigentum der Stadt steht, gegenwärtig jedoch vom 
Eigenbetrieb Bäder geführt wird, wird künftig im Wege der Betriebsführung von der DSG 
geführt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schließt mit der Darmstädter 
Sportstätten GmbH & Co. KG einen Betriebsführungsvertrag ab.  
 
3. Die Anpassung der Eintrittsgelder für die Nutzung der Bäder obliegt weiterhin der 
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
4. Die bisher in der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder geführten 
Stellen im Umfang von 47,46 VZÄ werden im Stellenplan der Kernverwaltung beim 
Sportamt (Amt 52) zum 01.01.2026 eingerichtet und mit einem“ kw Vermerk“ versehen. 
Die Aufgaben werden ab dem 01.01.2026 durch die Darmstädter Sportstätten GmbH & 
Co. KG wahrgenommen.  
 
5. Die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von 3.504.846 EUR sind im Haushalt 
2026 zu etatisieren.  Die Personalaufwendungen sind ab dem Jahr 2026 von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  zu tragen. 
 
6. Der Frauenförder - und Gleichstellungsplan des Eigenbetriebs Bäder für die Jahre 2024 – 
2029 wird zum 01. Januar 2026 aufgehoben.  
 
7. Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs B äder wird in den Kernhaushalt 2026 zur 
weiteren Bewirtschaftung übernommen. Eine Ausweitung des Kernhaushalts erfolgt 
dadurch in Summe nicht.  
 
Anlagen: Satzung Auflösung EB Bäder  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz  des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2025 
 
 
Der Eigenbetrieb Bäder (im Folgenden auch: „Eigenbetrieb“) betreibt gemäß seiner Satzung 
gegenwärtig das Nordbad, das Bezirksbad Bessungen, den Woog, das Mühltalbad Eberstadt 
und das Arheilger Mühlchen (im Folgenden auch „Bäder“).  
 
Die DSG wird mit der Be triebsführung der nachfolgend aufgezählten, von der Stadt 
unterhaltenen, Bäder beauftragt, um diese als echte Betriebsführerin im Namen und für 
Rechnung der Stadt zu führen:  
 
▪ Nordbad 
▪ Bezirksbad Bessungen  
▪ Woog 
▪ Mühltalbad Eberstadt  
▪ Arheilger Mühlchen  
 
Des Weiteren wird das sogenannte „D SW-Freibad“, welches nicht im Eigentum der Stadt 
steht, gegenwärtig jedoch vom Eigenbetrieb Bäder geführt wird, künftig im Wege der 
Betriebsführung von der DSG geführt werden.  
 
Die Betriebsführung umfasst alle verwaltungsmäßi gen und kaufmännischen Tätigkeiten . 
 
Darüber hinaus wird d as sogenannte „Jugendstilbad“, welches gegenwärtig auf Grundlage 
eines Betriebsführungsvertrages von einem privaten Dritten geführt und vom Eigenbetrieb 
Bäder verwaltet wird, künftig im Wege der Bet riebsführung von der DSG verwaltet werden.  
 
Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 2025 
insgesamt Aufwendungen von 16,1 Mio. EUR veranschlagt. Im Stellenplan sind insgesamt 
47,46 VZÄ Stellen (davon 1 Stelle für Beamte ) enthalten. 
 
Infolge der angespannten Haushaltslage für das aktuelle und folgende Jahre wurde 
untersucht, ob der Betrieb der in Absatz 1 genannten Bäder durch den Eigenbetrieb 
weiterhin folgerichtig erscheint oder ob diese Aufgabe durch eine andere 
Organisationseinheit der Darmstädter Stadtwirtschaft oder der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt besser durchgeführt werden kann. Ziel der Prüfung war insbesondere, ob durch 
eine Übertragung des Betriebs der Bäder die Einsparung nicht erforderlicher Kosten sowie 
die Beseitigung eventuell vorhandener Doppelstrukturen erzielt werden kann. Die 
Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die zu große Zahl der 
Eigenbetriebe in Darmstadt mit nur kleinem Aufgabengebiet und die hieraus resultierenden 
hohen Kosten hingewiesen.  
 
Ergebnis der Prüfung ist, dass der Betrieb der Bäder im Auftrag der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt durch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG durchgeführt werden kann. 
Der Eigenbetrieb Bäder kann aufgelöst werden. Die organisatorisch en Kosten des 
Eigenbetriebs Bäder fallen weg, weitere Synergieeffekte werden gehoben. Das Eigentum an 
den Bädern verbleibt bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ebenso wie die Verbindlichkeiten 
des Eigenbetriebs. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Bäder werden in 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeleitet.

- 4 - 
Im Einzelnen: 
 
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG verfolgt nach ihrem Gesellschaftszweck dem 
Allgemeinwohl dienende öffentliche, insbesondere sportliche, schulsportliche, kulturelle und 
gesellschaftliche Zwecke.  
 
Ferner dient sie der diskriminierungsfreien Bereitstellung einer modernen Sportinfrastruktur 
für Zwecke des Breiten -, Schul-, Jugend- und Behinderten -, Leistungs- und Profisports, 
welche nicht zule tzt das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheitsförderung und 
Freizeitgestaltung erfüllt.  
 
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb, Umbau und die 
Errichtung von Sportstätten auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich 
an ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an Dritte Unternehmen 
weiterreichen.  
 
Alleinige Kommanditistin der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG ist die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem Kapitalanteil von 200.000 EUR. Persönlich 
haftende Gesellschafterin ist die Darmstädter Sportstättenverwaltungsgesellschaft mbH, 
deren alleinige Gesellschafterin die Wissenschaftssta dt Darmstadt ist.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist somit die beherrschende Gesellschafterin der 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG.  
 
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG betreibt gegenwärtig folgende Sportstätten:  
 
• Böllenfalltorhalle  
• Hirtengrundhalle 
• Ludwigshöhhalle  
• Rollsporthalle  
• Bürgerparkhalle  
• Kasinohalle 
• Sportpark Bürgerpark -Nord 
• Bikepark 
• Leichtathletikstadion  
 
Wie der Vergleich des Zwecks des Eigenbetriebs Bäder mit dem Gesellschaftszweck der 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG zeigt,  betreibt die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
gegenwärtig eine Doppelstruktur in Bezug auf den Betrieb der Bäder. Sowohl der 
Eigenbetrieb als auch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG sind aufgrund ihres 
jeweiligen Zwecks in der Lage, die Bäder zu betre iben. Der Eigenbetrieb Bäder andererseits 
ist aufgrund seines Zwecks nicht in der Lage, die von der Darmstädter Sportstätten GmbH & 
Co. KG betriebenen Sportstätten zu betreiben.  
 
Zur Beseitigung der bestehenden Doppelstruktur wird der Eigenbetrieb Bäder a ufgelöst. 
Durch die Auflösung des Eigenbetriebs fallen die Bäder in den Kernhaushalt.  
 
Der Betrieb der Bäder wird auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages durch die 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG durchgeführt, welche diesen im Auftrag der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, in deren Namen und auf deren Rechnung durchführt. Im

- 5 - 
Rechtsverkehr tritt allein die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Darmstädter 
Sportstätten GmbH & Co. KG, auf.  
 
Dies führt dazu, dass die Wissenschaftsstadt Dar mstadt ihre wirtschaftliche Betätigung nicht 
einstellt, der „Betrieb gewerblicher Art Bäder “ und dessen steuerliche Beurteilung sind somit 
nicht gefährdet.  
 
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG hat schon aufgrund des jahrelangen Betriebes 
der o.g. Sportstätten nachgewiesen, dass sie die Expertise für die Betriebsführung von 
Sportstätten hat. Darüber hinaus werden die gegenwärtig bei dem Eigenbetrieb Bäder 
Beschäftigten der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG gestellt, wodurch der Erhalt der 
Expertise dieser Mitarbeitenden bei dem Betrieb der Bäder gesichert ist.  
 
Im Gegenzug zur Betriebsführung erhält die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG ein 
Betriebsführungsentgelt, welches einem Drittvergleich standhält.  
 
Die Arbeits- und Dienstverträge zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den bisher 
beim Eigenbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch den 
Betriebsführungsvertrag nicht berührt.  
 
Die Anpassung der Eintrittsgelder für die Nutzung der Bäder  obliegt weiterhin der 
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine 
entsprechende Regelung ist im Betriebsführungsvertrag vorzusehen.  
 
Durch die Maßnahmen werden die Kosten eingespart, die isoliert der Aufrechterhalt ung der 
Organisationseinheit „Eigenbetrieb“ dienen, insbesondere organisatorische Kosten. Die 
Aufsichtsbehörde wies wiederholt darauf hin, dass aufgrund des Wandels der rechtlichen 
Bestimmungen und durch die Einführung der doppelten Buchführung im Haushalt srecht 
Eigenbetriebe nicht mehr notwendig seien und bemängelte die zu große Anzahl der 
Eigenbetriebe in Darmstadt. Den Hinweisen der Aufsichtsbehörde wird mit der Auflösung des 
Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechnung getragen.  
 
Darüber hinaus werden durch den Betrieb und die Bewirtschaftung der Sportstätten sowie 
der Bäder Synergieeffekte durch schlankere Organisationsabläufe, eine gemeinsame 
Beschaffung und durch den Einsatz des Personals, welches heute bei der Darmstädter 
Sportstätten GmbH & Co. KG beschäftigt ist, auch bei dem Betrieb der Bäder, gehoben.  
 
Werkzeuge und Maschinen, insbesondere für die Gartenpflege, können gemeinsam beschafft 
und genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass viele der Sportstätten, 
ebenso viele der Bäder, Rasen - und Gartenflächen aufweisen, die gegenwärtig von den 
Einheiten getrennt gepflegt werden. Die Pflege der Bäder, insbesondere der Freiflächen der 
Freibäder, kann künftig auch durch die Beschäftigten erfolgen, die schon heute für die 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG tätig sind.  
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Bäder werden in die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeleitet. Dazu werden die bisher beim Eigenbetrieb Bäder 
in der dortigen Stellenübersicht z um Wirtschaftsplan geführten Planstellen im Umfang von 
47,46 VZÄ bei der Kernverwaltung, beim Sportamt (Amt 52) eingerichtet und mit „kw -
Vermerk“ versehen. Sobald Stellen vakant werden, wird der kw -Vermerk wirksam. 
Nachbesetzungen erfolgen dann bedarfsbezo gen durch die Darmstädter Sportstätten GmbH 
& Co. KG.

- 6 - 
Es ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Stadt an die 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG gestellt werden.  
 
Die Personalaufwendungen betragen ca.3,436 Mio. EUR für 2025 sowie 3,505 Mio. EUR für 
2026. Die Personalaufwendungen sind ab 2026 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
tragen.  
 
Der Personalrat, die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte sowie die 
Schwerbehindertenvertretung wurden gem. Hessisches Perso nalvertretungsgesetz (HPVG), 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Vorfeld 
beteiligt. 
 
Aufsicht 
 
Die Aufsicht über die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG wird durch deren 
Aufsichtsrat ausgeübt. Die Betriebskommiss ion des Eigenbetriebs entfällt, ebenso die 
Betriebsleitung.  
 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Hanno Benz      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

215 Zeichen

Punkt 4: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0224) 
 
Der Ausschuss für Sport und Vielfalt empfiehlt einstimmig der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

155 Zeichen

Punkt 15: Auflösung des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0224) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Die Linke

anlage 1

2018 Zeichen

Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
vom …………… 
 
Aufgrund der §§ 5,19, 20,  51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der 
Fassung vom 07.03.2005 (GVBl.  S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 
01.04.2025 (GVBl.  2025 Nr. 24), und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebs Gesetzes (EigBGes) 
in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl . I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des 
Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrer Sitzung am …………… die folgende Satzung 
beschlossen:  
 
§ 1 
 
(1) Der Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt wird zum 31.12.2025 aufgelöst.  
 
(2) Die Betriebssatzung für  den Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt vom 19.12.1990, 
zuletzt geändert durch Satzung vom 11.11.2016, wird zum 31.12.2025 aufgehoben.  
 
§ 2 
 
(1) Zum Stichtag 31.12.2025 ist aufgrund der Auflösung letztmalig ein Jahresabschluss 
gemäß der §§ 22 bis 27 Eigenbetriebsgesetz zu erstellen.  
 
(2) Nach Vorliegen des Jahresabschlusses hat die Stadtverordnetenversammlung über 
diesen zu beschließen und über die Entlastung der Betriebskommission und der 
Betriebsleitung zu entscheiden.  
 
§ 3 
 
(1) Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab dem 01.01.2026 durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Sie kann sich zur Erfüllung dieser 
Aufgaben Dritter bedienen.  
 
(2) Sämtliches Personal des Eigenbetriebs wird in die Stadtverwaltung eingegliedert.  
 
(3) Das Stammkapital, sonstiges Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die 
Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie aktive und passive latente Steuern des 
Eigenbetriebs werden auf die Stadt Darmstadt übertragen. Rückstellungen sowie 
Rechnungsabgrenzungsposten sind w egen der beabsichtigten Auflösung zum 
31.12.2025 in ausreichendem Maße zu bilden.  
 
§ 4 
 
Diese Aufhebungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.  
 
Darmstadt, den  
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0224
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.08.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00