Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) hier: Möllerstraße, Gemarkung Gladbeck, Flur 122, Flurstücke 162 und 145
Beschlussvorlage 13/0355 vom 22.08.2013
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13/0355
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 7, Entscheidung.
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