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A-R/0028/2024

Bildung ernst nehmen: Das Schlaun zieht nach Angelmodde, Schulzentren in Hiltrup und Wolbeck zeitnah sanieren

Antrag an den Rat 11.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 12.4

A-R-0028-2024

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A-R-0028-2024

3505 Zeichen

Münster, 11. Juni 2024 
RATSANTRAG 
zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates  
 
Bildung ernst nehmen: Das Schlaun zieht nach Angelmodde, 
Schulzentren in Hiltrup und Wolbeck zeitnah sanieren 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Auf dem ehem. Westfalen-Gelände in Angelmodde wird das Johann-Conrad-
Schlaun-Gymnasium 4-zügig baulich erstellt und dorthin umgesiedelt. Dabei 
werden die Voraussetzungen für die Schaffung eines (-teil-)gebundenen 
Ganztages in Rückkopplung mit der Schulgemeinde geprüft. 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen für das Schulzentrum Wolbeck 
in zwei Abschnitte zu unterteilen und im ersten Bauabschnitt durch einen 
Solitärbau die bereits bestehenden Schulraumdefizite zu beseitigen. Das schließt 
den Ersatz der Container ein. Der zweite Abschnitt wird unter Berücksichtigung 
der SEP Sek I und der Verlagerung des Johann- Conrad-Schlaun-Gymnasiums 
nach Angelmodde entwickelt und zeitlich nachgelagert realisiert. Der 
Planungsprozess zur Erweiterung und Renovierung des Schulzentrums Wolbeck 
wird unverzüglich wiederaufgenommen und zeitnah realisiert. 
3. Am Standort Hiltrup wird unverzüglich mit der Realisierung der 
Sporthallenkapazitäten begonnen. Der Planungsprozess zur Erweiterung und 
Renovierung des Schulzentrums wird wiederaufgenommen. 
 
 
Begründung: 
Vorbemerkung: 
Zum zeitlichen Ablauf heißt es in der Vorlage zur SEP (V/0341/2024): "Die im Zuge der 
Erarbeitung einer SEP gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse für die Sekundarstufe 
I sind im Herbst dieses Jahrs zu erwarten, so dass auf dieser Grundlage Maßnahmen 
abzuleiten sind. Als zeitliches Ziel für die Verfassung und Veröffentlichung des 
Gesamtberichts, einschließlich der Betrachtung für die Primarstufe, ist das I. Quartal 
2025 vorgesehen." Auf der SEP-Grundlage kann eine Erweiterung von Zügigkeiten u.a. in 
den Schulzentren bei der Bezirksregierung beantragt und dann ggf. beschlossen werden. 
Davon sind weitere Planungen abhängig. 
Nichtsdestoweniger muss der Knoten für das Schlaun, den Südosten und Hiltrup 
durchschlagen werden: 
 
Zu 1. 
Das Schlaun befindet sich seit fast 20 Jahren im Schwebezustand. Zuletzt hatte die 
Schulkonferenz dem Umzug aus der Innenstadt zugestimmt. Die CDU sieht sich im Wort 
gegenüber dem Schlaun. 
Die Ansiedlung eines Gymnasiums im Südosten (Gremmendorf/Angelmodde) ist 
Bestandteil unseres Wahlprogramms aus dem Jahre 2020. Demgegenüber sind wir 
verpflichtet. Der Bedarf an Ganztagsschulplätzen ist stadtweit hoch. Beim Neubau eines 
Gymnasiums sollte zumindest dieser Aspekt mitgeplant werden. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2024

Zu 2. 
Der bauliche Zustand des SZ Wolbeck ist beschämend für die Bildungsstadt Münster. 
Auch wenn die SEP nicht vorliegt und damit die Zügigkeiten noch nicht feststehen, ist 
eine umfassende Modernisierung und Renovierung zwingend erforderlich. Die 
Raumbedarfe in Wolbeck sind gegeben, dort werden - egal in welcher Schulform - 
Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Daher ist zumindest kurzfristig die 
Beseitigung der Jahrzehnte langen „Übergangslösung“ - i.e. Container- zu realisieren 
durch einen Anbau. 
 
Zu 3 
Das Schulzentrum Hiltrup muss saniert werden. Die derzeitig prognostizierten 
Baukosten sind explodiert: Es muss dennoch zeitnah in neue Planungen eingestiegen 
werden. Die Frage der Sporthallenkapazitäten ist davon losgelöst. Daher sollte dies 
schnellst möglich realisiert werden. 
 
 
Gez. 
Meik Bruns und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 12.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0028/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.06.2024
Erstellt
11.06.2024 18:04