0629/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Men-schen in Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 22.04.2025 0629/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 23.01.2025 zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln (Mitteilung 1253/2024) Die Verwaltung nimmt zur mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 23.01.2025 zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln (Mitteilung 1253/2024) (Herr Rudolph, Fragen 1 bis 3 sowie Frau Dierksmeier, Fragen 4 und 5, s. Proto- koll der Sitzung zu TOP 7.3) wie folgt Stellung: Frage 1: Im Bericht werden die Frühwarnsysteme zur Sicherungen der Mietverhältnisse thematisiert, unter anderem mit dem Vorschlag Essens- und Kitabeiträge als Indikatoren zu verwenden? Haben bereits Gespräche mit Dez IV dazu stattgefunden? Gibt es Überlegungen für weitere Indikatoren? Antwort zu Frage 1: Unter der aktuellen Datenschutzbestimmung lässt sich dies derzeit noch nicht realisieren. Für den dazu erforderlichen Informationsaustausch fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Leider hat es auch im Prozess der Entwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Bekämp- fung der Obdachlosigkeit (NAP) keine zufriedenstellende Neuregelung der Datenschutzbe- stimmungen gegeben. Das Bundesjustizministerium war nicht bereit, die erforderlichen Schritte zu vollziehen. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung die bisherige Posi- tion dazu verändert. Der Prozess wird noch weitergeführt und die Verwaltung wird sich aktiv im Rahmen der Facharbeitsgruppen zum NAP dafür einsetzen. Die Verwaltung bemüht sich bereits im Rahmen von Beratung und Mietcoaching (BerMico) ef- fektiver gegen Wohnraumverlust zu kämpfen. Die Eröffnung zusätzlicher Beratungsangebote in den ausgewählten Sozialräumen Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Mühlheim und Porz zeigt Wir- kung hinsichtlich der Erreichbarkeit gefährdeter Haushalte und erhöht die Anzahl der vermie- denen Wohnraumverluste. Frage 2: Im Bericht wird ein Abbau von Sozialhäusern und Umwandlungen in reguläre Mietverhältnisse angeregt und die kritische Diskussion dazu mit der Fachverwaltung transparent dargestellt. 2 Was ist von Seiten der Verwaltung vorgesehen? Antwort zu Frage 2: Für einen Abschluss von Mietverträgen statt bisheriger Unterbringung kommen grundsätzlich solche Objekte in Betracht, die in städtischem Eigentum stehen und einen baulichen Standard aufweisen, der dem von Mietwohnraum entspricht. Bei den sogenannten Sozialhäusern handelt es sich um Mehrfamilienhäuser im städtischen Eigentum, die in den 50er bis 70er Jahren gebaut wurden. In den vergangenen Jahren wur- den diverse dieser Unterbringungsstandorte aufgrund des schlechten baulichen Zustandes aufgegeben, die maroden Bestandsgebäude niedergelegt und neue Wohngebäude mit öffent- lich geförderten Wohneinheiten errichtet. Ein weiteres Objekt wurde mit Mitteln der öffentli- chen Wohnraumförderung im laufenden Betrieb saniert. Auch dort ist regulärer Wohnraum für die Zielgruppe entstanden und ist entsprechend belegt. Ein weiteres Sozialhaus wurde nieder- gelegt und ein neues freifinanziertes Wohngebäude zur ordnungsbehördlichen Unterbringung errichtet. Die übrigen städtischen Sozialhäuser mit aktueller Nutzung zur ordnungsbehördlichen Unter- bringung von rund 400 Erwachsenen – Familien mit Kindern sind dort nicht untergebracht - weisen einen veralteten energetischen Standard und nicht zeitgemäße Wohnungszuschnitte auf. In der Regel verfügen sie lediglich über Gemeinschaftssanitäreinrichtungen. Eine Eignung als Mietvertragsobjekte besteht im derzeitigen baulichen Zustand nicht. Diese werden sukzessive entweder kernsaniert oder abgerissen und durch einen Wohnungs- neubau ersetzt. Derzeit sind elf Projekte in Planung und Umsetzung bezüglich Sanierung bzw. Neubau. Da die Kapazitäten des Baubereichs im Amt für Wohnungswesen begrenzt sind, ist für sechs Objekte vorgesehen, die Schaffung von Wohnraum mit einem Investor zu realisie- ren. Soweit neu entstehender Wohnraum öffentlich gefördert errichtet wird, werden bei der Erstbe- legung im Rahmen der integrativen Belegung zu einem Drittel bislang durch das Wohnungs- amt untergebrachte Menschen mit Mietwohnraum versorgt. Für weiterhin bestehende Unter- bringungsbedarfe werden Neubauten mit zeitgemäßem Standard freifinanziert realisiert. Bei- spielhaft wird hier auf das Neubauvorhaben Lüderichstraße verwiesen, vgl. Vorlage 4081/2023. Die Verwaltung ist mit ersten grundsätzlichen konzeptionellen Überlegungen zur Umwandlung von OBG-Unterkünften in Mietvertragsobjekte bereits befasst. Bei verstärkter Umwandlung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung in reguläre Mietverhältnisse in geeigneten städtischen Objekten ist es allerdings aus Sicht der Verwaltung wesentlich, notwendige Rahmenbedingun- gen sicherzustellen, um ein Gelingen und eine hohe Akzeptanz im Quartier und der Nachbar- schaft wie auch seitens der Wohnungswirtschaft zu unterstützen. Hierzu ist eine begleitende soziale Betreuung sinnvoll und erforderlich, um ein stabiles und nachhaltiges Mietverhältnis zu gewährleisten. Eine deutliche Ausweitung der durch das Wohnungsamt betreuten Mietverhält- nisse löst zur Wahrnehmung der daraus zu erfüllenden bzw. auszuübenden Vermieterpflich- ten/-rechte zusätzlichen Aufwand aus. Personelle wie finanzielle Ressourcen stehen hierfür nicht zur Verfügung und in Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation auch nicht in Aussicht. Frage 3: Für queere Menschen wurde empfohlen, keine separaten Angebote zu schaffen, sondern direkt mit Wohnraum zu versorgen. Wie ist der Plan dies umzusetzen? Antwort zu Frage 3: Eine bevorzugte Unterbringung queerer Menschen ist aufgrund des Gleichbehandlungsgrund- satz des Art 3 GG nicht möglich. Andere Zielgruppen, so insbesondere Straßenobdachlose, Familien mit Kindern und Menschen, die schon sehr lange in den Notversorgungsangeboten leben, haben ebenfalls ein berechtigtes Interesse an bedarfsgerechter Versorgung. Es ist viel- mehr die Aufgabe, alle Versorgungsangebote diskriminierungsfrei zu gestalten und zwar nicht nur hinsichtlich sexueller Orientierung, sondern auch hinsichtlich anderer Gründe, die allesamt in Art. 3 Grundgesetz (GG) aufgeführt werden. 3 Frage 4: Gibt es zu der Vorlage eine Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpoli- tik? Antwort zu Frage 4: Eine Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik zu dem Bericht liegt nicht vor. Frage 5: Gibt es Vereinfachungen und Verbesserungen hinsichtlich der Kooperationen zwischen den beiden in den Handlungsempfehlungen genannten Ämtern und wie lassen sich diese darstel- len? Antwort zu Frage 5: Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie das Amt für Wohnungswesen arbeiten konti- nuierlich an der Optimierung der Prozesse an den gemeinsamen Schnittstellen. Prozessbe- schreibungen werden regelmäßig überprüft und bearbeitet. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0629/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 26.02.2025 11:46