Mandari Insight

2996/2023

Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.8

Anlage 10 - Stellungnahme zu BV 1

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Anlage 6 Vorabzug_Schnitte

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabzug_Straßenoberfläche

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Anlage 9, BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

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Anlage 8 - Stellungnahme zu Fragen aus Verkehrsausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 11 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024

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Anlage 4 Vorabzug_Fahrebene_01

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Anlage 5 Vorabzug_Fahrebene_02

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Anlage 12, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024

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Anlage 3 Vorabzug_Verteilerebene

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Anlage 10 - Stellungnahme zu BV 1

1116 Zeichen

Anlage 10 
 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen 
an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Führen eines 2. Aufzugs an 
die Oberfläche im Rahmen der Aufzugsnachrüstung  
 
Hier: Ergänzter Beschluss aus der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt 
vom 25.01.2024 (Vorlage 2996/2023) 
 
Im Zuge eines Ergänzungsantrages wurde am 25.01.2024 folgender ergänzter 
Beschluss von der Bezirksvertretung Innenstadt gefasst:  
 
Die Bäume an der Nordseite der Straße Friesenplatz sollen bew ahrt bzw . durch 
gleichw ertige Ersatzpflanzungen auf dem Friesenplatz ersetzt w erden. Die 
Planungen sollen in einem Ortstermin der Bezirksvertretung Innenstadt vorgestellt 
w erden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die genauen Baumstandorte werden im Zuge der laufenden Entwurfsplanung 
festgelegt. Hierbei wird möglichst der Erhalt der Bäume bzw. alternativ die 
Ausweisung von Ersatzpflanzungen berücksichtigt. Nach Abschluss der 
Entwurfsplanung und zur Vorbereitung der Baubeschlussfassung wird die 
Verwaltung die Bezirksvertretung Innenstadt zu einem Ortstermin einladen.

Anlage 6 Vorabzug_Schnitte

4593 Zeichen

A
+38.720
+37.520
+42.310
OK Gelände +48.941
603.190723.591.2076
5.914.31
+46.220
+42.920+43.030
452.851.0030
30 1.60 23 1.20
2.90
+45.770
1.97 3.54
+43.030
32 4
32.222.22
+37.520
+46.220
+36.760
+38.830
OK Gelände +48.623
+38.720
+42.310
+42.920
2
3.481.31
1.31 3.48 61 3.30 60
1.702.102.12603.30613.481.31
+46.820
+48.940
+38.720+38.830
+37.820 +37.820
OK Gelände +48.771
3.30 3.802.08
B C
Erkundung Leitungsbestand erforderlich
+37.520
+32.720
+43.030
+31.060
+38.770
OK Gelände +48.820 OK Gelände +48.710
603.30614.79764.096695
3.794.2651.20
70
30 1.70 30 0 30
73 2.10 1.92 1.132.06
+46.964
+32.620
+32.010
+36.760
+42.310
+45.770
+46.220
4.79
2.85
+32.740
B A
+32.730
+36.760
+32.010
OK Gelände +48.666
+38.861
+37.520
+42.310
+46.220
95 4.75 76 1.13 12 3.54 61 2.85 45 85 +46.220
+42.920
2.23 30 1.60 30 30
4.155.405.51
72 2.10 1.93 4.79 1.092.1011
+32.620
+38.770
+43.030
+46.984
2.29
+31.060
+47.781
+37.520
60 Stg.
17.03/29.00
+44.251
+46.976
+41.525
26.54 m²
Hebeanlage
6.3.4
Entwässerungsrinne
Entwässerungsrinne
Entwässerung der neuen Treppen
über Hebeanlage zum öffentlichen
Abwasserkanal.
Siehe Fachplanung TGA
Entwässerungsrinne
Schneefang /
Entwässerungsrinne
+49.020
3.48
4.02
+38.830 +38.720
4.35 2.79 4.35 5.02 4.35 2.79 3.19
3.10
3.10
+47.025
4.343.293.19
Entwässerugnsrinne
Schneefang /
Entwässerungsrinne
Entwässerungsrinne
+49.081
+44.283
Entwässerung der neuen Treppen
über Hebeanlage zum öffentlichen
Abwasserkanal.
Siehe Fachplanung TGA
3.10
+41.542
+38.720
+47.814
3.10
4.353.294.35
26.58 m²
Hebeanlage
6.3.5
59 Stg.
17.14/29.00
Entwässerungsrinne
4.02
3.48
+38.830
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemannufer 72a
Telefon 0221.92 58 12-0
Telefax 0221.92 58 12-7
Schüßler-Plan
Vorplanung(LP2)
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz
Aufzugnachrüstung inkl. erforderlicher technischer Ausrüstung
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692 und 692/1
Stadt Köln
Amt 692/11
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
Bezeichnung
Legende Bestand und Neuba
Planung Neubau
Rückbau Bestand
Bestand
KVB-AG
27010 Herr Th. Baumer
Generalplanung
Rauchschutzwand temporär
demontierbar:freier
Querschnitt raumhoch und
barrierefrei
Rauchschutzwand temporär
demontierbar: freier
Querschnitt raumhoch
Brandschutz
Feuerbeständige Wand
(F90-A)
fb
Feuerhemmende, rauchdichte
Tür und selbstschließende
(T30-RS)
fh RS
Feuerbeständige, rauchdichte
und selbstschließende Tür
(T90-RS)
fb RS
C:\Users\AAghabozorgi\OneDrive - Schüßler-Plan GmbH\Desktop\FP\RVT\Friesenplatz_LP3_R22(Wiederherstellen)_gelöst.rvt 15.08.2023 17:03:58
D
1 : 100
FS07.08.2023
AA/AE
MB/FS
04
15.08.2023
15.08.2023
P6921710
+0.00=57.00 ü.NHN
Schnitte
0005V OB SN
15.08.2023
DWG
1 : 100
Schnitt Aufzug 1
1 : 100
Schnitt Aufzug  2 & 3
1 : 100
Schnitt Aufzug 4
1 : 100
Schnitt Aufzug 5
1 : 100
Neubau Treppenausgang
fester Ausgang
Skizze Aufzug  1 Skizze Aufzug 2 & 3
Skizze Aufzug 4 Skizze Aufzug 5
2
3
Beispielhafte Darstellung
eines Aufzugsbauwerks
VE
FE.01
VE
FE.01
VE
FE.01
FE.02
VE
FE.01
FE.02
FE.01FE.01
1 : 100
Neubau Treppenausgang
fester Ausgang
Änderungen Gen. Gepr. Bear. Datum Index
Hochführung Aufzug 2 an die Oberfläche gem EV01,
Standort Aufzug 5 gem EV03, Entfall von Öffnungen des
Haltestellendeckels im Bereich der Überfahrten der Aufzüge
3, 4 und 5, Detaillierung Aufzüge
AA FS AA 10.07.2023 C
Überarbeitung feste Treppenausgänge, Optimierung
Türposition , Darstellung temporäre Demontage
Rauchschutzwand, Legende
AA FS AA 07.08.2023 D

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024

3761 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 24.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.01.2024  
öffentlich 
4.4 Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zu-
gangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Füh-
ren eines 2. Aufzugs an die Oberfläche im Rahmen der Aufzugsnachrüs-
tung 
2996/2023 
SE Vietzke bedankt sich bei der Verwaltung nachdrücklich für die guten Planungen, 
die eine wesentliche Verbesserung für die Fahrgäste mit sich bringen werden. Den-
noch möchte er einige Fragen aufwerfen:  
 
 Sind zusätzlich zu den vorgesehenen ergänzenden festen Treppen auch Rolltrep-
pen für mobilitätseingeschränkte Personen möglich? 
 Am südlichen Aufgang ist ein 45 m langer Gang geplant, der weder vom Bahnsteig 
noch von der Platzfläche her einsehbar ist; hier ist ein Angstraum zu befürchten. 
Warum kann der Treppenaufgang nicht näher Richtung Venloer Straße errichtet 
werden, war das nicht anders lösbar, beispielsweise durch eine gradlinige und kürzere 
oder zumindest weniger stark versetzte Treppenführung . 
 Warum muss die Fahrbahn der Venloer Straße derart überbreit sein, so dass die 
Durchwegung im Bereich des nördlichen Treppenaufgangs zur Fassade deutlich zu 
schmal ist, um dort komfortabel aneinander vorbei zu kommen? Ist eine Verschma-
lerung der MIV-Spuren und eine Verlegung der Fahrbahn Richtung Süden möglich?  
 Warum muss der Rechtsabbieger auf den Hohenzollernring Richtung Rudolf-
platz so übermäßig lang sein? Dies lade zum Falschparken ein. Ein kombinierter 
Geradeaus- und Rechtsabbieger sei hier sicherlich möglich. Die Fläche könnte 
dann alternativ für Baumpflanzungen genutzt werden. 
 Weiterhin ist nicht nachvollziehbar, warum mitten auf dem Friesenplatz ein weiterer 
Taxihalteplatz eingerichtet werden soll. Nach Angaben des Taxi Ruf Köln befinden 
sich Halteplätze am Hohenzollernring/Friesenplatz, an der Magnusstraße 20 und in 
der Friesenstraße/Römergasse, also in unmittelbarer Umgebung.

2 
 
SB Meinhard weist darauf hin, dass auch bei diesen Planungen die Treppenstufen auf 
der unteren Fahrebene – Linien 12 und 15 – nicht beseitigt werden. Er plädiere für 
den Einbau von Rolltreppen, die durchgängig bis nach unten gehen.  
  
Der Anmerkung seines Vorredners zum neuen Aufgang könne er sich anschließen. 
Wenn dies anders geplant werden würde, könnte ggf. die Engstelle am „Weingarten“ 
beseitigt werden. 
 
Verwundert sei er, dass nun ein durchgehender Aufzug über 3 Ebenen doch möglich 
sei (Aufzug Nr. 2). 2021 habe die Verwaltung eine andere Aussage getroffen. Anregen 
möchte er daher zu prüfen, ob noch weitere Aufzüge durchgehend errichtet werden 
können, auch wenn dies zu Lasten der vorhandenen Räume gehen würde. Sofern 
diese Räume zwingend erforderlich seien, sollte alternativ eine Verlagerung der 
Räume auf die Westseite geprüft werden. Dies würde den Fahrgästen jedenfalls lange 
Wege ersparen. 
 
Frau Rosenstein, Vertreterin des Amtes für Verkehrsmanagement, teilt mit, dass eine 
Verkürzung des Rechtsabbiegers aufgrund des vorhandenen Taxistandes und der 
vorhandenen hoch frequentierten Fußgängerquerung nicht möglich sei. Die Länge der 
Abbiegespur werde auch für die geradeaus fahrenden Radfahrer*innen (Richtung 
Magnusstraße) benötigt, damit diese nicht durch sich rückstauende Rechtsabbie-
ger*innen gefährdet werden. 
 
Die übrigen Fragen werden im Verlauf des weiteren Beratungsganges schriftlich be-
antwortet. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre-
mien.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

17088 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 2996/2023 
Freigabedatum 
12.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Führen eines 2. Aufzugs an die Oberfläche 
im Rahmen der Aufzugsnachrüstung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von zwei zusätzlichen Treppenanlagen an 
der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz, um Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept zu 
erfüllen, sowie zur Verbesserung der Zugänglichkeit das Führen eines 2. Aufzuges von der 
Verteilerebene an die Oberfläche. Die voraussichtlichen Gesamtplanungskosten betragen 
rund 11.000.000 € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen 
i. H. v. 5.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 (500.000 € in 2025, 
500.000 € in 2026, 4.000.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesen-
platz - Einbau von Aufzügen -, im Haushaltsjahr 2024. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt 
uneingeschränkt zustimmt.  
 
 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca. 
11.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Am 26.03.2020 hat der Rat (siehe Vorlage 1260/2019) die Fortführung der Planung für die 
Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz inklusive erforderlicher technischer 
Ausrüstung beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die Finanzierung sicherzustel-
len, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung 
vorzubereiten. 
 
Nachrüstung von zwei zusätzlichen Treppenanlagen 
Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes hat die Räumungsberechnung erge-
ben, dass es erforderlich ist, an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz zusätzliche Treppenan-
lagen von der Fahrebene 1 (Haltepunkt der Linien 3, 4 und 5) zur Oberfläche nachzurüsten. 
Die vorhandenen Treppenanlagen, welche sich lediglich im südöstlichen Bereich der Bahn-
steige befinden, sind bereits für die heutigen Fahrgastzahlen nicht ausreichend dimensioniert. 
Zusätzliche Zugänge verbessern nicht nur die Zugänglichkeit und Räumung der Stadtbahnhal-
testelle, sie verbessern gleichzeitig die Erschließung des Friesenplatzes. Zudem kann die ge-

3 
plante Kapazitätserweiterung auf der Linie 4 mit 70 m langen Zügen und damit mehr Fahrgäs-
ten in der Stadtbahnhaltestelle brandschutztechnisch abgedeckt werden.  
 
Grundsätzlich unterliegen Stadtbahnanlagen der „Verordnung über den Bau und Betrieb der 
Straßenbahnen“ (BOStrab). Die dazugehörigen Technischen Regeln für Straßenbahnen 
(TRStrab) gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik und konkretisieren die Grundan-
forderungen der BOStrab. Die Grundlagen der geplanten Aufzugsnachrüstung inklusive 
brandschutztechnischer Maßnahmen bilden hierbei insbesondere die Technischen Regeln für 
Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen (TRStrab Brandschutz), die im Juni 2014 in 
Kraft getreten sind. 
 
Zum sicheren Betrieb der Stadtbahnhaltestelle sind die oben genannten Verordnungen und 
Richtlinien einzuhalten, wobei auf deren Grundlage ein haltestellenspezifisches Brandschutz-
konzept erstellt wird. In dem Brandschutzkonzept sind alle Maßnahmen beschrieben, die er-
forderlich sind, um die Stadtbahnhaltestelle entsprechend den gültigen Vorschriften zu ertüch-
tigen und sicher zu betreiben. Bei Änderungen baulicher, fahrzeugspezifischer, betrieblicher 
und organisatorischer Art, die den Brandschutz betreffen, sind vorhandene Brandschutzkon-
zepte anzupassen oder fortzuschreiben. 
 
Aufgrund der geplanten Kapazitätserweiterung der Linie 4 und der damit verbundenen höhe-
ren Fahrgastzahlen mussten die Brandsimulations- und Räumungsberechnungen angepasst 
werden.  
 
Unter Berücksichtigung der Brandsimulation wird beim Räumungsnachweis die Zeit ermittelt, 
die benötigt wird, um die Stadtbahnhaltestelle zu räumen und alle Fahrgäste ins Freie zu eva-
kuieren. Dabei muss die Räumungszeit kleiner sein als die Verrauchungszeit.  
 
Beim Räumungsnachweis auf Grundlage der zurzeit verkehrenden 2-fach-Traktion wurde für 
den Bestand festgestellt, dass wegen der Position der Treppenanlagen auf den Bahnsteigen 
in Fahrebene 1 sowie der niedrigen Deckenhöhe bauliche Maßnahmen zur Beschleunigung 
der Räumung und / oder zur Verzögerung der Verrauchung ergriffen werden müssen.  
 
Der Räumungsnachweis für eine höhere Personenanzahl als bisher im Bestand angesetzt 
kann in der bestehenden Haltestelle nicht erbracht werden. 
 
Wegen der komplexen Gebäudegeometrie mit schmalen Treppen und niedrigen Decken so-
wie der einseitigen Position der Treppenanlage auf den Bahnsteigen der Fahrebene 1 (Halte-
punkt der Linien 3, 4 und 5) konnten die untersuchten Simulationsmodelle für eine maschi-
nelle Entrauchung nicht erfolgreich geführt werden. Eine gesicherte Räumung der Stadtbahn-
haltestelle ist nur durch Schaffung zusätzlicher Treppenausgänge sowie durch eine Trennung 
der Fahrebenen untereinander nachweisbar.  
 
Um eine Lösung zu entwickeln, die den sicheren Betrieb der Stadtbahnhaltestelle gewährleis-
tet, wurden im Rahmen einer Studie sechs Varianten für zusätzliche Treppenanlagen an den 
Bahnsteigen erstellt. Zur Ermittlung einer Vorzugsvariante wurden Bewertungsmerkmale wie 
Risiken, Fahrbetrieb, Brandschutz, Straßenverkehr, Lage der Ausgänge im öffentlichen Stra-
ßenland und Kosten berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass endständig angeordnete Treppenanlagen, welche 
als feste Treppenanlagen konzipiert werden, im nordwestlichen Bereich der Fahrebene 1 (Li-
nie 3,4 und 5) die geeignetste Lösung darstellen. Die Nutzbreite der Treppenanlage auf dem 
stadtauswärtigen Bahnsteig der Fahrebene 1 wird circa 2,45 m betragen, auf dem stadtein-
wärtigen circa 2,70 m. Die Treppenanlage auf dem Bahnsteig stadtauswärts wird mit einer ge-
ringen Verkrümmung nach oben geführt. Die Treppenanlage auf dem Bahnsteig stadteinwärts 
wird mit einem 45 Grad abgehenden Tunnel versehen, welcher dann über eine weitere Trep-
penanlage an die Oberfläche führt. Eine neue Verteilerebene ist nicht vorgesehen. Der erfor-
derliche Platz an der Straßenoberfläche entsteht, wenn auf der nördlichen Seite des Friesen-
platzes eine Bushaltestelle in Richtung Kreuzungsbereich Friesenplatz/ Hohenzollernring ver-
schoben wird. Durch die neue Treppenanlage beträgt die Breite des Gehwegs vor den Ge-
schäften bereichsweise 2,65m. Darüber hinaus muss eine Ladezone entfallen. Der südliche

4 
Treppenausgang wird auf der Platzfläche des Friesenplatzes erfolgen. An beiden Treppenauf-
gängen besteht ein unmittelbarer Übergang auf die Buslinien 172 und 173. Der motorisierte 
Individualverkehr (MIV) und der Radverkehr werden auf der Straßenoberfläche unter Berück-
sichtigung des Radverkehrskonzepts für die Innenstadt angepasst. Mit der Überplanung die-
ses Bereichs sind auch Verbesserungen für den Fußverkehr vorgesehen, da beispielsweise 
der noch vorhandene bauliche Radweg auf dem Friesenplatz entfernt wird (vgl. Anlage 2).  
 
Die Errichtung zusätzlicher Treppenanlagen ist mit erheblichen Eingriffen in das Bauwerk und 
mit verkehrlichen Einschränkungen in der Bauphase verbunden und war im erweiterten Pla-
nungsbeschluss für die Aufzugsnachrüstung nicht vorgesehen.  
 
Neben der Sicherstellung des Fahrbetriebs stellen die zusätzlichen Zugänge eine erhebliche 
Verbesserung für die Erschließung der Stadtbahnhaltestelle dar. Durch einen zweiten Zugang 
je Bahnsteig zur Fahrebene 1 (Linie 3, 4 und 5) verkürzen sich die Zugangswege für die Fahr-
gäste aus den dicht besiedelten angrenzenden Wohngebieten. 
 
Durch die Nachrüstung der Treppenanlagen reduzieren sich die Bahnsteiglängen auf ca. 
78 m. Dies ist mit den Kölner Verkehrs-Betrieben abgestimmt. Mit dieser Bahnsteiglänge ist 
der Einsatz von ca. 70 m langen Zügen auf der Linie 4 möglich.  
 
Fortschreibung der Aufzugsplanung 
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde geprüft, ob ein zusätzlicher Aufzugsschacht zur 
Erreichung der Straßenoberfläche in das Bauwerk integriert werden kann. Um die hohe Fre-
quentierung von Fahrgästen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz aufnehmen zu können, 
soll ein zweiter Aufzug von der Verteilerebene zur Oberfläche geführt werden. In Summe wer-
den zwei Aufzüge die Verteilerebene mit der Oberfläche verbinden. Da an der Oberfläche der 
bestehende, nicht in die Signalisierung eingebundene Rechtsabbiegefahrstreifen (freier 
Rechtsabbieger) und die Dreiecksinsel in der westlichen Zufahrt Friesenplatz auf den Hohen-
zollernring zurückgebaut werden sollen, wird der Knotenpunkt in diesem Bereich kompakter. 
Folglich wird mehr zusätzliche Platzfläche auf der Straßenebene entstehen, welche genutzt 
werden kann (vgl. Anlage 1 und Vorlagen-Nr. 0913/2018, 3106/2019 und 0779/2023).  
 
Daraus ergibt sich eine geänderte Verkehrsführung an dem Knotenpunkt und neben dem be-
stehenden Fahrstreifen für den MIV und Radverkehr wird ein neuer gesonderter Rechtsabbie-
gefahrstreifen erforderlich, der in die bestehende Signalisierung eingebunden werden muss. 
Die derzeitige, im Rahmen der Vorplanung befindliche Planung zur Umgestaltung des Knoten-
punktes wird im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch verfeinert. Dies gilt insbeson-
dere auch für die Planung des neuen gesonderten Rechtsabbiegefahrstreifens mit einer aus-
reichenden Aufstelllänge. 
 
Durch die Konkretisierung des Brandschutzkonzeptes ergibt sich eine Fortschreibung und Er-
gänzung der Aufzugsplanung um folgende Maßnahmen: 
 
 Aus dem Brandschutzkonzept ergibt sich eine notwendige Trennung der unterirdi-
schen Ebenen untereinander, um eine Rauchausbreitung über die Ebenen hinaus zu 
verhindern. Um diese Trennung zu gewährleisten, werden neben den zusätzlichen 
Treppenanlagen auch neue Türanlagen in den zwei Fahrebenen (Fahrebene 1 mit Li-
nie 3, 4 und 5; Fahrebene 2 mit Linie 12 und 15) umgesetzt, welche die Bahnsteige 
von den Bestandstreppenanlagen abtrennen.  
 Der Bau des Aufzugs Nr. 5 (Verbindung der Fahrebene 2 mit der Verteilerebene) be-
wirkt einen großräumigen Eingriff in die Betriebsräume der Verteilerebene. Bei der 
Neuplanung der Betriebsräume wird darauf geachtet, dass keine sozialen Angsträume 
entstehen. In diesem Zuge wird der Bereich der Toilettenräume ebenfalls umgebaut 
und barrierefrei angepasst.  
 
Die in dieser Beschlussvorlage genannten Termine und Kosten beziehen sich auf die benann-
ten zusätzlichen Leistungen.

5 
Termine und Zeitplanung 
Mit der Planung kann nach der Zustimmung des Rates zu diesem Beschluss begonnen wer-
den. Die Baubeschlussfassung soll bis Ende 2024 erfolgen. 
 
 
Kosten 
Auf Basis der Kostenschätzung belaufen sich die zusätzlichen Baukosten für den Neubau der 
Treppenanlagen, der zusätzlichen Türanlagen, sowie des Umbaus des Toilettenbereiches in 
der Verteilerebene und die Verbindung der Verteilerebene mit der Oberfläche mit einem 2. 
Aufzug nach derzeitigem Kenntnistand auf ca. 10.700.000 € brutto.  
 
Im erweiterten Planungsbeschluss (1260/2019) wurden vor dem Beginn der Planung die Pla-
nungs- und Baukosten von 18.000.000 € brutto ausgewiesen. Gemäß der Fortschreibung der 
Kosten in der Leistungsphase 2 belaufen sich die Planungs- und Baukosten voraussichtlich 
auf ca. 46.000.000 € brutto. Die Kostensteigerung lässt sich unter anderem durch den Bau der 
brandschutzrelevanten zusätzlichen Treppenanlagen von der ersten Fahrebene (Linie 3,4 und 
5) zur Oberfläche, dem Bau der Türanlagen zur Abtrennung der Ebenen untereinander, der 
Umgestaltung der Verteilerebene, sowie durch die erweiterte Aufzugsfahrt eines zweiten Auf-
zuges an die Oberfläche von der Verteilerebene begründen. Daneben führten die Corona-
Pandemie sowie die Ukrainekrise zu deutlichen Preiserhöhungen in der Bauwirtschaft. 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im 
Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für 
die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen.  
 
Finanzierung und Förderung 
Wie oben dargestellt, belaufen sich die Planungskosten der Gesamtmaßnahme auf 
11.000.000 € brutto.  
 
Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar: 
2024 2025 2026 2027 2028 
1.000.000 € 500.000 € 500.000 € 4.000.000 € 5.000.000 € 
 
Die in 2024 benötigten Planungsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan 
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzügen in Höhe von 900.000 
€ zur Verfügung.  
Die in 2024 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 100.000 € werden 
innerhalb des oben genannten Teilfinanzplans in der gleichen Produktgruppe im Wege der 
echten Deckung gem. § 9 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 durch eine Umschichtung 
von nicht benötigten Mitteln der Finanzstelle 6901-1202-4-0330 – Ertüchtigung Tunnel Herku-
lesstr. - RABT- zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden wegen Verzögerungen bei der Reali-
sierung dieser Maßnahme nicht im vorgesehenen Umfang benötigt. 
 
Um weitere Planungsleistungen mit einem Volumen von rd. 5.000.000 Mio. € vergeben zu 
können, ist im Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 
der Haushaltssatzung 2023/2024 die Bereitstellung von zusätzlichen Verpflichtungsermächti-
gungen i. H. v. insgesamt 375.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan 
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 6903-1202-1-7090, Hast. Friesenplatz – Einbau von Aufzügen, erforderlich. Die De-
ckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen 
in der gleichen Produktgruppe, die bisher bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0330, Ertüchti-

6 
gung Tunnel Herkulesstr. - RABT, veranschlagt sind. Die Verpflichtungsermächtigungen wer-
den wegen Verzögerungen bei der Realisierung dieser Maßnahme nicht im vorgesehenen 
Umfang benötigt.  
 
Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 bis 2027 und die im 
Jahr 2028 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezernat für Mobili-
tät im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an den entsprechenden 
Stellen bedarfsgerecht berücksichtigen. 
 
Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wird, sobald die notwendigen Unterlagen aus der Pla-
nung hervorgehen, über den go.Rheinland beantragt. Die Maßnahme ist grundsätzlich förder-
fähig. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gerechnet 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und Liegen-
schaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mo-
bil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies 
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dar-
gestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Vorabzug Straßenoberfläche 
3. Vorabzug Grundriss Verteilerebene 
4. Vorabzug Grundriss Fahrebene 1 
5. Vorabzug Grundriss Fahrebene 2 
6. Vorabzug Schnitte

Anlage 2 Vorabzug_Straßenoberfläche

12396 Zeichen

M
MM
M M
M
M
MM
MMM
M M M
M
M
M
Friesenplatz
Hohenzollernring
- z.Z. Baustelle - - z.Z. Baustelle -
Radweg
Radweg
Radweg Radweg
Magnusstraße
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Bushaltestelle
Bushaltestelle
Radweg
FV
VIF
FI
V
F
F
I
III
I
FIV
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F
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I FF
VI
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I
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XIVIIFF
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I
-I
IV
I
IIV
V
IV
F
F
F VI
VIVI IFSIIIIVIIIIVFF IV
F
FIISSF F
VIII IIIV XVIII(2)
(1)
(2)
(1)(2)(1)(1)
(1)
(1)
A
A
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
0,2/4
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
Pflaster
Pflaster
Asphalt
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
0,3/8
Stufen
0,35/10 0,15/4
0,45/10
0,4/10
0,4/8
0,35/9
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
Platten
0,4/8
0,4/8
Fahrrad- ständer
Pflaster
Ladezone
Asphalt
Pflaster
0,35/7
0,25/6
0,25/6
0,4/7
Platten
Split
Fahrrad-ständer
0,3/7
0,3/7
Pflaster
0,35/8
Platten
Pflaster
0,5/14
0,4/5
Platten
PflasterPflaster
Asphalt
Platten
Platten
Pflaster
TaktileElemente
TaktileElemente
0,2/4
0,3/7
0,25/6Taktile Elemente
0,2/5
0,3/7 0,1/2
0,7/16 0,6/12
0,45/10
0,45/7
0,6/10
Fahrradständer
Fahrradständer
Aufzug.01
Hohenzollernring
HohenzollernringFriesenplatz1-11-14-44-43-33-3
2-22-2 Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringTatsächliche Grenzen des Anpassungsbereichswerden in  den folgenden Leistungsphasen definiert
Entfall QuerungsanlageVollausbau FahrbahnBuskapÜbergangssteinBuskapÜbergangssteinGem. Handbuch d. Straßenplanung(in Ausnahmefällen 15.00)Gehwegüberfahrt
Aufzug.02MagnusstraßeBUSBUS R7.00R7.00R4.00R6.00Entfall BaumbestandEntfall BaumbestandVersetzenStraßeneinlaufVersetzenStraßeneinlaufVersetzenStraßeneinlauf
AnpassenStraßeneinlaufEntfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
 Fahrradabstellanlage von Fahrbahnebene aufGehwegebene. Ggf. Erweiterung der FahrradabstellanlagenLimburger Str.
18.001.001.00PEinlauf vsl. aus Haltestelleversetzen
3.002.502.503.5016.502.502.503.003.003.002.5050705.003.255.001.006.001.005.00
14.00
14.505.501.005.003.003.002.502.5012.50
3.253.502.505.001.009.002.203.0570
75753.6050502.6511.123.603.003.0011.123.252.502.002.502.002.002.502.502.003.402.503.253.1012.603.453.10502.10 7518.00Taxistandzw. 20-7h Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringEhemaliger Radweggraphitgraue Pflaster
Baulicher RadwegEntfall BaumbestandEntfall BaumbestandGem. Handbuch d. Straßenplanung(in Ausnahmefällen 15.00)Ausbildung & Maße Inselin der nächsten Lph.
M
MM
M M MM
M
M
M
Friesenplatz
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Bushaltestelle
Bushaltestelle
F F
VIS
MD
F
VIIFVII
IV
F
VS
VIII VI(2)(2)
(1)
0,5/14
0,4/5
Pflaster
Taktile Elemente
TaktileElemente
Taktile Elemente
0,2/4
0,3/7
0,25/6Taktile Elemente
0,2/5
0,3/7 0,1/2
0,7/16 0,6/12
0,45/10
0,6/10
Fahrradständer
Fahrradständer
FriesenplatzBuskapÜbergangssteinGem. Handbuch d. Straßenplanung(in Ausnahmefällen 15.00)GehwegüberfahrtBUSBUSEntfall BaumbestandEntfall Baumbestand
 Fahrradabstellanlage von Fahrbahnebene aufGehwegebene. Ggf. Erweiterung der FahrradabstellanlagenLimburger Str.
18.001.00Einlauf vsl. aus Haltestelleversetzen3.6050502.6511.123.603.003.0011.123.402.503.253.1012.603.453.1018.00Taxistandzw. 20-7h Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringEhemaliger Radweggraphitgraue Pflaster
Entfall BaumbestandGem. Handbuch d. Straßenplanung(in Ausnahmefällen 15.00)
MM
MM
MM
M
Friesenplatz
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Bushaltestelle
Bushaltestelle
VIVIV
IFIF
FF
VI
SSIV
-IVIIF-I
IV
FVI
SVIVS
IIIVI
(1)
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
0,2/4
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
Pflaster
Pflaster
Asphalt
Pflaster
0,35/8
Platten
Pflaster
Platten
0,2/4
0,3/7
0,25/6
0,7/16 0,6/12
0,45/10
0,45/7
Friesenplatz1-14-44-43-3 Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringTatsächliche Grenzen des Anpassungsbereichswerden in  den folgenden Leistungsphasen definiert
Entfall QuerungsanlageVollausbau FahrbahnBuskapÜbergangssteinBuskapÜbergangssteinGem. Handbuch d. Straßenplanung(in Ausnahmefällen 15.00)Gehwegüberfahrt
Aufzug.02BUSBUS R7.00R6.00Entfall BaumbestandEntfall BaumbestandVersetzenStraßeneinlaufVersetzenStraßeneinlauf Fahrradabstellanlage von Fahrbahnebene aufGehwegebene. Ggf. Erweiterung der Fahrradabstellanlagen
18.001.001.00PEinlauf vsl. aus Haltestelleversetzen
3.002.502.50703.256.001.005.0014.503.05
3.6050502.6511.123.603.0011.123.253.402.503.253.1012.603.453.10502.1018.00Taxistandzw. 20-7h Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringEhemaliger Radweggraphitgraue Pflaster
Entfall BaumbestandEntfall BaumbestandGem. Handbuch d. Straßenplanung(in Ausnahmefällen 15.00)M
MM
M M
M
M
Hohenzollernring
- z.Z. Baustelle -
Radweg
Radweg Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
VIV
FI
FF
A
A
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
Pflaster
Pflaster
Asphalt
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
0,3/8 0,35/10
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
Fahrrad- ständer
Pflaster
0,4/7
Platten
Split
Fahrrad-ständer
0,3/7
0,3/7
Pflaster
0,35/8
Platten
Platten
PflasterPflaster
Asphalt
Platten
Aufzug.01
Hohenzollernring1-11-14-44-43-33-3
2-22-2 Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringTatsächliche Grenzen des Anpassungsbereichswerden in  den folgenden Leistungsphasen definiert
Entfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
Aufzug.02MagnusstraßeR7.00R7.00R4.00R6.00VersetzenStraßeneinlauf
VersetzenStraßeneinlauf
AnpassenStraßeneinlaufEntfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
3.002.502.503.5016.502.502.503.003.003.002.5050705.003.255.001.006.001.005.00
14.00
14.505.501.005.003.003.002.502.5012.50
3.253.502.505.001.009.002.203.0570
7575
3.252.502.002.502.002.002.502.502.0075Baulicher RadwegEntfall BaumbestandAusbildung & Maße Inselin der nächsten Lph.M
MM
M M
M
M
M
Hohenzollernring
- z.Z. Baustelle -
Radweg
Radweg Radweg
Magnusstraße
Radweg
Radweg
Radweg
FXIVII FF
XVII
A
A
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
Pflaster
Pflaster
Asphalt
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
0,3/8 0,35/10 0,15/4
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
0,4/8
Fahrrad- ständer
Pflaster
0,35/7
0,4/7
Platten
Split
0,3/7
Platten
PflasterPflaster
Asphalt
Platten
Platten
Aufzug.01
Hohenzollernring
Hohenzollernring1-11-14-44-43-33-3
2-22-2 Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringTatsächliche Grenzen des Anpassungsbereichswerden in  den folgenden Leistungsphasen definiert
Entfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
Aufzug.02MagnusstraßeR7.00R7.00R4.00R6.00VersetzenStraßeneinlauf
VersetzenStraßeneinlauf
AnpassenStraßeneinlaufEntfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
3.5016.502.502.503.003.003.002.5050705.005.001.006.001.005.00
14.00
5.501.005.003.003.002.502.5012.50
3.253.502.505.001.009.002.203.0570
75752.502.002.502.002.002.502.502.0075Baulicher RadwegAusbildung & Maße Inselin der nächsten Lph.M
MM
M M
M
M
M
Hohenzollernring
- z.Z. Baustelle -
Radweg
Radweg Radweg
Magnusstraße
Radweg
Radweg
Radweg
FXIVII FF
XVII
A
A
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
Pflaster
Pflaster
Asphalt
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
0,3/8 0,35/10 0,15/4
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
0,4/8
Fahrrad- ständer
Pflaster
0,35/7
0,4/7
Platten
Split
0,3/7
Platten
PflasterPflaster
Asphalt
Platten
Platten
Aufzug.01
Hohenzollernring
Hohenzollernring1-11-14-44-43-33-3
2-22-2 Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringTatsächliche Grenzen des Anpassungsbereichswerden in  den folgenden Leistungsphasen definiert
Entfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
Aufzug.02MagnusstraßeR7.00R7.00R4.00R6.00VersetzenStraßeneinlauf
VersetzenStraßeneinlauf
AnpassenStraßeneinlaufEntfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
3.5016.502.502.503.003.003.002.5050705.005.001.006.001.005.00
14.00
5.501.005.003.003.002.502.5012.50
3.253.502.505.001.009.002.203.0570
75752.502.002.502.002.002.502.502.0075Baulicher RadwegAusbildung & Maße Inselin der nächsten Lph.M
MM
M M
M
M
Hohenzollernring
- z.Z. Baustelle -
Radweg
Radweg Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
VIV FIVFFVIIIFF(1)
A
A
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
Pflaster
Pflaster
Asphalt
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.
Tr.
0,3/8
Gitter
Gitter
Roll-Tr. Roll-Tr.Tr.
0,4/8
Fahrrad- ständer
Pflaster
0,35/7
0,4/7
Platten
Split
0,3/7
Platten
PflasterPflaster
Asphalt
Platten
Aufzug.01
Hohenzollernring
Hohenzollernring1-11-14-44-43-33-3
2-22-2 Entfall freilaufender Rechtsabbiegervon Friesenplatz auf HohenzollernringTatsächliche Grenzen des Anpassungsbereichswerden in  den folgenden Leistungsphasen definiert
Entfall QuerungsanlageVollausbau Fahrbahn
Aufzug.02R7.00R7.00R4.00R6.00VersetzenStraßeneinlauf
VersetzenStraßeneinlauf
AnpassenStraßeneinlaufEntfall QuerungsanlageVollausbau FahrbahnEinlauf vsl. aus Haltestelleversetzen
3.002.502.503.5016.502.502.503.003.003.002.5050705.003.255.001.006.001.005.00
14.00
14.505.501.005.003.003.002.502.5012.50
3.253.502.505.001.009.002.203.0570
7575
3.252.502.002.502.002.002.502.502.0075Baulicher RadwegEntfall BaumbestandAusbildung & Maße Inselin der nächsten Lph.
O:\KBI\17169-21-2120 - Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz Köln\CAD\DWG\BE-Plan\Leistungsphase 2\Lageplan - Friesenplatz_V06.dwg
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnStadt KölnStadt KölnBauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanstufe:
TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:Vorplanung1:250XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
Planverfasser/in:
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHGustav-Heinemann-Ufer 72a50968 KölnStadtbahnhaltestelle FriesenplatzAufzugnachrüstung inkl. erforderlicher technischer Ausrüstung
Bordstein geplantFahrbahnmarkierung geplantAnpassungsbereich geplantLichtsignalanlage geplant/ anpassenPfeilmarkierungen geplantBordstein BestandLegende  (unter Berücksichtigung des Gestaltungshandbuchs Stadt Köln, Bereich Ringe)Pfeilmarkierungen BestandFahrbahnmarkierung BestandLichtsignalanlage BestandPiktrogramm Fahrrad geplantAufzug geplantGehweg geplant / BestandFahrbahn geplant / BestandPoller geplant / BestandRadfahrstreifen geplantGebäude Bestand
Befahrungsnachweis - Großer LKWHohenzollernring - nördlicher ArmBefahrungsnachweis - Großer LKWHohenzollernring - östlicher Arm
Bemessungsfahrzeug - BefahrungsnachweisBreiteZeit zw. max. LenkeinschlägenSpurbreite inkl ReifenLenkwinkel:::6.00 m2.55 m2.55 m39.2 m:1.505.289.70Großer Lkw Rückbau geplant
freigegebenohne EinträgenichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 61Stadt KölnStadt Kölnfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXXAmt 64Amt 66Amt 68Amt 69Amt
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Änderung Stempelfeld
--217100VVPLP0002dP---- -25.05.2023Rosbach25.05.23RosbachSchülkeLageplan25.05.2325.05.23
82
Grenze Zuständigkeit Neubau Treppenanlage und Aufzüge
CRoÄnderung gem. Entscheidungsvorlage (Stand 14.07.2023) CRoCRoaJuli 23
Befahrungsnachweis - Großer LKWHohenzollernring - südlicher ArmBefahrungsnachweis - Großer LKWHohenzollernring - westlicher Arm
CRoAnpassung geplanter AnpassungsbereichCRoMGrbAugust 23CRoAnpassungen gem. Abstimmung Hr. DuwenhöggerCRoCRocSeptember 23
Befahrungsnachweis - GelenkbusHaltestelle Friesenplatz
Straßeneinlauf geplant2,705,909,581,794,210,816,80BreiteZeit zw. max. LenkeinschlägenSpurbreite inkl ReifenLenkwinkel:::6.00 m2.55 m2.55 m43.5 m:GelenkbusGelenkwinkel70.0 m: Lichtmast, Beschilderung BestandParkfläche geplant / BestandCRoAnpassungen gem. Abstimmung Hr. DuwenhöggerCRoCRodOktober 23
Befahrungsnachweis - Großer LKWLimburger Straße - Friesenplatz

Anlage 9, BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

2110 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 25.01.2024  
öffentlich 
3.17 Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zu-
gangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Füh-
ren eines 2. Aufzugs an die Oberfläche im Rahmen der Aufzugsnachrüs-
tung 
2996/2023 
 
I. Ergänzungsantrag  (B90/Die Grünen): 
Die Bäume an der Nordseite der Straße Friesenplatz sollen bewahrt bzw. durch 
gleichwertige Ersatzpflanzungen auf dem Friesenplatz ersetzt werden. Die Pla-
nungen sollen in einem Ortstermin der Bezirksvertretung Innenstadt vorgestellt 
werden. 
 
II. Ergänzter Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von zwei zusätzlichen Treppenan-
lagen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz, um Anforderungen aus dem Brand-
schutzkonzept zu erfüllen, sowie zur Verbesserung der Zugänglichkeit das Führen ei-
nes 2. Aufzuges von der Verteilerebene an die Oberfläche. Die voraussichtlichen Ge-
samtplanungskosten betragen rund 11.000.000 € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. 5.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 
(500.000 € in 2025, 500.000 € in 2026, 4.000.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi-
nanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzügen -, im 
Haushaltsjahr 2024. 
 
Die Bäume an der Nordseite der Straße Friesenplatz sollen bewahrt bzw. durch 
gleichwertige Ersatzpflanzungen auf dem Friesenplatz ersetzt werden. Die Pla-
nungen sollen in einem Ortstermin der Bezirksvertretung Innenstadt vorgestellt 
werden.

I. Abstimmungsergebnis Ergänzungsantrag  (B90/Die Grünen): 
Einstimmig zugestimmt 
 
 
II. Abstimmungsergebnis ergänzte Beschlussvorlage: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 8 - Stellungnahme zu Fragen aus Verkehrsausschuss

5590 Zeichen

Anlage 8 
 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Führen eines 2. Aufzugs an die 
Oberfläche im Rahmen der Aufzugsnachrüstung 
Hier: mündliche Anfragen aus der 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 
23.01.2024 (Vorlage 2996/2023) 
 
 
Frage: Sind zusätzlich zu den vorgesehenen ergänzenden festen Treppen auch 
Rolltreppen für mobilitätseingeschränkte Personen möglich? 
 
Antwort: Der Einbau von Fahrtreppen ist aufgrund der beengten innerstädtischen 
Lage der zusätzlichen Ausgänge nicht möglich.   
 
 
Frage: Am südlichen Aufgang ist ein 45 m langer Gang geplant, der weder vom 
Bahnsteig noch von der Platzfläche her einsehbar ist; hier ist ein Angstraum zu 
befürchten. Warum kann der Treppenaufgang nicht näher Richtung Venloer Straße 
errichtet werden, war das nicht anders lösbar, beispielsweise durch eine gradlinige 
und kürzere oder zumindest weniger stark versetzte Treppenführung. 
 
Antwort: Die Lage des Treppenausgangs unterliegt zahlreichen geometrischen 
Zwängen. Die Länge und der Winkel des südlichen Zugangstunnels wurden unter 
Beachtung der sozialen Sicherheit sowie der angrenzenden unteririschen 
Leitungsverläufe sorgfältig im Rahmen der Planung überprüft. Der Einbau von 
zusätzlichen Spiegeln zur Verbesserung der Übersichtlichkeit im Zugangsbauwerk 
wird planerisch geprüft. 
 
 
Frage: Warum muss die Fahrbahn der Venloer Straße derart überbreit sein, so dass 
die Durchwegung im Bereich des nördlichen Treppenaufgangs zur Fassade deutlich 
zu schmal ist, um dort komfortabel aneinander vorbei zu kommen? Ist eine 
Verschmalerung der Venloer Straße möglich? 
 
Antwort: Im Rahmen der Planung wurden Befahrungsnachweise mit 
Schleppkurvenuntersuchungen durchgeführt, aus dessen Ergebnis die vorliegenden 
Fahrbahnbreiten hervorgehen. Maßgebend waren zum einen der ausschwenkende 
Bus auf der Fahrbahn Richtung stadtauswärts und der abbiegende motorisierte 
Individualverkehr (MIV) aus der Limburger Straße Richtung stadteinwärts. Eine 
Verkleinerung der Breiten ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. 
 
 
Frage: Warum muss der Rechtsabbieger stadteinwärts Richtung Süden auf die 
Ringe so übermäßig lang sein? Dies lade zum Falschparken ein. Ein kombinierter 
Geradeaus- und Rechtsabbieger sei hier sicherlich möglich. Die Fläche könnte dann 
alternativ für Baumpflanzungen genutzt werden. 
 
Antwort: Die Länge und Positionierung der Rechtsabbiegerspur wurden im Rahmen 
der Planung sorgfältig überprüft und mit der Verwaltung abgestimmt. Von Seiten des 
Fachamtes wird die Länge des Rechtsabbiegers auf Grundlage von

Erfahrungswerten gefordert, um die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens zu 
erhalten. Bei einer kürzeren oder gar entfallenden Rechtsabbiegerspur wird ein 
Rückstau auf der geradeausführenden Spur durch u.a. dem querenden 
Fußgängerverkehr auf dem Hohenzollernring erwartet, der die Anfahrt des Busses an 
die Haltestelle blockieren würde. Die Position der Bushaltestelle kann nicht weiter in 
Richtung stadtauswärts verschoben werden, da sonst der abbiegende MIV aus der 
Limburger Straße blockiert würde. Ein Leistungsfähigkeitsnachweis auf Grundlage 
aktueller Verkehrszahlen wird derzeit erstellt. Abhängig von dessen Ergebnis wird 
eine Anpassung in Bezug auf die Länge des Rechtsabbiegers überprüft. 
 
 
Frage: Weiterhin ist nicht nachvollziehbar, warum mitten auf dem Friesenplatz ein 
weiterer Taxihalteplatz eingerichtet werden soll. Nach Angaben des Taxi Ruf Köln 
befinden sich Halteplätze am Hohenzollernring/Friesenplatz, an der Magnusstraße 
20 und in der Friesenstraße/Römergasse, also in unmittelbarer Umgebung. 
 
Antwort: Es wird kein weiterer Taxistand auf dem Friesenplatz eingerichtet. Der 
bestehende Taxistand (Hohenzollernring/Friesenplatz) bleibt erhalten. Die 2 Schilder, 
welche auf dem Oberflächenplan zu sehen sind, zeigen lediglich an, in welchem 
Bereich die Taxen stehen dürfen.  
 
Frage: Warum bleiben Treppenstufen vor den Treppenaufgängen bzw. Fahrtreppen 
erhalten? 
 
Antwort: Bei vielen Haltestellen in Köln sind Treppenstufen und Zwischenpodeste 
zwischen den Treppenaufgängen bzw. Fahrtreppen und den Bahnsteigen 
angeordnet. Bei der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz wird die Barrierefreiheit über 
die geplanten Aufzüge erreicht. Mit Hilfe der Aufzüge können die Bahnsteige ohne 
eine Überwindung von Barrieren erreicht werden.  
In Hinblick auf die erforderliche Barrierefreiheit würden durch den Entfall der 
Treppenstufen vor dem Zwischenpodest keine Vorteile entstehen. Fahrtreppen 
können eine barrierefreie Erschließung mit Aufzügen nicht ersetzen. Insbesondere 
sind sie für die Benutzung mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen nicht 
geeignet.  
 
Frage: Warum ist doch ein durchgehender Aufzug möglich? 
 
Antwort: Erste Aussagen zu möglichen Standorten wurden zum Planungsbeschluss 
im Zuge einer Machbarkeitsstudie getroffen. Nach Planungsbeginn wurden im 
Rahmen der Vorplanung die Aufzugsstandorte im Detail überprüft und optimiert. Bei 
dieser Betrachtung hat sich herausgestellt, dass ein weiterer Aufzug an die 
Oberfläche geführt werden kann. Hierfür waren genaue statische Betrachtungen der 
Deckendurchbrüche erforderlich, die mit Hilfe von dreidimensionalen 
Berechnungsmethoden (FEM) geführt worden sind. Als Ergebnis lässt sich 
festhalten, dass der Aufzug 02 die Fahrebene 1 mit der Verteilerebene und der 
Oberfläche verbinden wird. Der Aufzug 01 verbindet die Verteilerebene mit der 
Oberfläche, was in der ursprünglichen Studie bereits berücksichtigt wurde.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

905 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeit wird fortlaufend über den Stand der Planung informiert 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 11 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024

3909 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 11.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 05.03.2024  
öffentlich 
4.3 Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zu-
gangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Füh-
ren eines 2. Aufzugs an die Oberfläche im Rahmen der Aufzugsnachrüs-
tung 
2996/2023 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 04.03.2024 
AN/0382/2024 
RM Lorenz möchte wissen, ob der eingereichte Änderungsantrag AN/0382/2024 eine 
Zeitverzögerung zur Konsequenz hätte. Wichtig sei eine zügige Umsetzung dieser 
Maßnahme.  
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt erneut mit, 
dass Punkt 1 des Änderungsantrages nicht umsetzbar sei. Es handele sich um Tech-
nikräume der KVB, die genutzt würden. Auch die Beseitigung der Treppen und Po-
deste vor den Rolltreppen und eine entsprechende Verlängerung der Rolltreppen ma-
che keinen Sinn; die Barrierefreiheit werde über den Aufzug sichergestellt. Eine Ver-
längerung der Rolltreppen würde zu einer verkleinerten Aufstellfläche in diesem Be-
reich führen, die aus Brandschutzgründen abgelehnt werde.  
 
RM Wahlen merkt an, dass der südliche Treppenaufgang unglücklich platziert sei; er 
komme quasi mitten auf dem Friesenplatz heraus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen möchte daher wissen, ob eine Verkürzung des Rechtsabbiegers von der Venloer 
Straße auf den Hohenzollernring und eine Verschiebung der Bushaltestelle Richtung 
Kreuzung möglich sei. Hierdurch verkürze sich zum einen der lange, schlecht einseh-
bare Gang und zum anderen könne der Treppenaufgang wie auf der anderen Stra-
ßenseite angeordnet werden.  
 
RM De Bellis-Olinger fragt, ob der Verzicht auf den Taxistand zu einer verbesserten 
Zugänglich zur Haltestelle führen würde und wie stark der Taxistand frequentiert 
werde. Hinsichtlich der Fragestellung von RM Wahlen zur Verkürzung des Rechtsab-
biegers sei für ihre Fraktion von Interesse, wie viele Pkw dort täglich abbiegen.  
Sie schlage vor, auch diese Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen.

SB Meinhardt gibt eingangs zu bedenken, dass der Taxistand nach seiner Beobach-
tung insbesondere nachts stark frequentiert werde; bei einer Verlegung müsse ein 
adäquater Standort gefunden werden. Anschließend nimmt er Stellung zum einge-
reichten Änderungsantrag und betont, dass er diesen aufrechterhalte. Die Ausführun-
gen der Verwaltung überzeugen ihn nicht. 
 
SB Dr. Beese zeigt sich unzufrieden, dass nun auch im 2. Beratungsgang weitere Fra-
gen an die Verwaltung gestellt und auch diese Vorlage ohne Votum weiter verwiesen 
werden soll. Es wäre wünschenswert, wenn bei derart wichtigen Maßnahmen zügig 
Beschlüsse durch den hiesigen Ausschuss gefasst werden würden.   
 
Abschließend teilt Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau, mit dass sie die verkehrlichen Fragen mitnehme und die Verwaltung diese im 
weiteren Planungsprozess prüfen werde.   
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0382/2024): 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu ermitteln, ob noch weitere der geplanten Fahr-
stühle zwischen den beiden Fahrebenen und der Verteilerebene durchgebunden wer-
den können. Durch Umbau der Räumlichkeiten nahe den Rolltreppen der Fahrebenen 
scheint dies möglich zu sein. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, in der unteren Fahrebene die Podeste und Trep-
pen vor den Rolltreppen zu beseitigen und längere Rolltreppen einzubauen, die bis 
auf die Niederflur-Bahnsteige hinuntergehen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 
 
2. Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion

Anlage 4 Vorabzug_Fahrebene_01

8641 Zeichen

BB
3
3
A A
C C
2
2
4
41
1
5
5
6
6
A.01A.01
A.02-3
A.02-3
A.04A.04
A.05 A.05
Fester Ausgang
Fester Ausgang
Aufzug.02
Aufzug.03
OKRD +38.720
OKR +38.560
5.80%
5.80%
5.80%
5.80%
55 4.49
6.725
4.49 55
552.75301.375
3.085633.135
1.125303.0055
553.0260
3.89
63
3.91
603.05555
55
15.70
55
16.80
55
7.50
55
8.60
2.36
60
12.25
15.28
8.62
21.395
30
2.45
30
2.69
11
2.36
60
63.285
11
2.36
57.14
5.87
65.37
2.34
60
12.25
15.29
8.665
1.545
3.65
30
2.45
30
57.68
2.34
68.25
85 3.51 25 5.155 175 4.755 175 2.555 24 3.985 30 4.60 65
85 25.70 65
27.20
854.60304.2951753.295245.60301.6030
10
304.6085
85 4.60 50 16.44 65 3.51 85
27.40
55 2.25 30 2.45 301.01 5 23.81 1.765 3.085 41 5.525 25 94 17 5 10.58 175 6.575 60
5.315 28.54 7.60 25 18.445 60
16.725 8.93 35.095
55 5.995 2.76 3.36 1.595 26.635 175 1.55 24 2.50 24 3.795 175
85
24 2.45 30 75175 1.575 175 4.825 60
55 10.71 29.01 12.125 25 7.50 60
OKRD +37.200
+37.520+38.830
2.45
87
87
T2.2
T1.1
T2.3
RT2.2
T2.4
T1.2
T2.1
RT2.1
T1.3
T1.4
Rettungsweg
Rettungsweg
RettungswegRettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
RettungswegRettungsweg
RettungswegRettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
24.51 m²
Putzraum
5.9.4
7.34 m²
Niederspannung
Hauptverteilung
7.7.2 UV
32.73 m²
Flur
6.0.2
12.45 m²
Lagerraum
5.5.5
32.73 m²
Flur
6.0.2
Redundanter Raum
Müllraum
6.4.1
17.07 m²
Lüftungsanlage
6.1.4
40.21 m²
Lagerraum
5.5.6
Redundanter Raum
Signalanlage
Kabelraum
8.4.3
449.72 m²
Bahnsteig
1.1.3
449.72 m²
Bahnsteig
1.1.3
449.72 m²
Bahnsteig
1.1.3
22.29 m²
Flur
9.0.1
12.29 m²
Putzraum
5.9.3
15.47 m²
Fahrstromschalter
8.9.3
16.13 m²
Niederspannung
Hauptverteilung
7.7.3 UV 18.03 m²
Lagerraum
5.5.4
23.30 m²
Signalsprechanlage
9.9
54.68 m²
Lüftungsanlage
6.1.3
18.51 m²
Lagerraum
5.5.3 60.77 m²
Flur
9.0.2
60.77 m²
Flur
9.0.2
13.95 m²
Signalanlage
Kabelraum
8.4.4
21.24 m²
Haustechnik
9.5
14.75 m²
Kommunikationsmittel
Batterie
9.8
34.50 m²
Kommunikationsmittel
9.6
19.24 m²
Hebeanlage
6.3.3
22.86 m²
Lagerraum
5.5.1
33.66 m²
Lagerraum
5.5.2
4.42
6.86
4.42
12.34 m²
Innentreppe_VE-FE1
4.4.1
3.67 m²
Kabel-
schacht
8.6
Aufzugunterfahrt
berücksichtigen
Block 6
14.40
Block 7
14.40
Block 8
14.40
Block 9
14.40
Block 4.1
39.64
Block 3
21.76
Block 5
7.59
Bahnsteiganhebung
Bahnsteiganhebung
Rufsäule
Rufsäule
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
NeubauTreppenausgangfester Ausgang
NeubauTreppenausgangfester Ausgang
60 60 1.79 40
60601.72560
60 40
6040
60
1.80
60
94
Taktiles Leitsystem
: Bestehende Gelbe Elem
ente entfernen
m
it weißen Elem
enten neu herstellen
Taktiles Leitsystem
: Bestehende Gelbe Elem
ente entfernen
m
it weißen Elem
enten neu herstellen
Taktiles Leitsystem
: Bestehende Gelbe Elem
ente entfernen
m
it weißen Elem
enten neu herstellen
Taktiles Leitsystem
: Bestehende Gelbe Elem
ente entfernen
m
it weißen Elem
enten neu herstellen
Störkante Bestandstechnik KVB
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu
herstellen
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
Taktiles Leitsystem
neu
Taktiles Leitsystem
neu
60 Stg.17.03/29.00
59 Stg.17.14/29.00
3
3
175 3.44 30 1.60 30
OKFF +38.830
OKR +38.720
2.10
90
2.10
90
6.95
Personen-
aufzug
6.94
Personen-
aufzug
6.93
Personen-
aufzug
6.92
Personen-
aufzug
Index C
Index C
Index C
Index C
OKFF +38.830
OKR +38.720
OKFF +38.830
OKR +38.720
OKFF +38.970
OKR +38.720
OKFF +38.830
OKR +38.720
OKFF +38.830
OKR +38.720
OKFF +38.290
OKR +38.220
OKFF +38.290
OKR +38.220
439.87 m²
Bahnsteig
1.1.4
26.54 m²
Hebeanlage
6.3.4
26.58 m²
Hebeanlage
6.3.5
2.70
78.72
1.37 30
2.75
1.12530
3.00
2.03
5
1.01
20
20
2.03
5
1.01
Betribsgang Neubau
Betribsgang Neubau
Stahltreppe mitGitterroststufen;
Stahltreppe mitGitterroststufen;
3 Stg.
16.67/29.00
3 Stg.
16.67/29.00
Tür neu
Tür neu
60
60
60
60
Absperrung(Schwingtür) Absperrung(Schwingtür)
Geländer Neubau
Geländer Neubau
Entwässerungs-rinne
Entwässerungs-
rinne
14.56
2.55
2.51
37
2.55
2.51
14.67
2.55
2.51
29
2.55
2.51
77.67
705
695
OKFF neu +38.830
OKFF neu +38.830
Index D
Index D
801.3080
2.07
1.01
2.12
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.12
1.26
2.12
1.26
OKFF +38.800
OKR +38.770
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.012.121.01
2.0793
2.06 5
1.33
8.138.13
80 1.30 80
80 1.76 80
801.7680
80 1.30 80
80 1.30 80
439.87 m²
Bahnsteig
1.1.4
OKFF +38.970
OKR +38.720
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
1.26
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fb
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fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
60
4.42
6.86
4.42
60
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Betriebsgang
Betriebsgang
+38.257 +38.250
OKRD +37.520OKFF +38.936
OKR +38.720
38 Stg.
15/33
37 Stg.
15/33
28 Stg.
15/33
28 Stg.
15/33
37 Stg.
15/33
37 Stg.
15/33
Absperrung
Absperrung
34432.201.665175
50 3.05 2.445
fh RS
fh RS
fb
fb
fb
fh RS
fh RS
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Betriebsgang
Betriebsgang
60865
6.735
8360
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemannufer 72a
Telefon 0221.92 58 12-0
Telefax 0221.92 58 12-7
Schüßler-Plan
Vorplanung(LP2)
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz
Aufzugnachrüstung inkl. erforderlicher technischer Ausrüstung
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692 und 692/1
Stadt Köln
Amt 692/11
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
Bezeichnung
Legende Bestand und Neuba
Planung Neubau
Rückbau Bestand
Bestand
KVB-AG
27010 Herr Th. Baumer
Generalplanung
Rauchschutzwand temporär
demontierbar:freier
Querschnitt raumhoch und
barrierefrei
Rauchschutzwand temporär
demontierbar: freier
Querschnitt raumhoch
Brandschutz
Feuerbeständige Wand
(F90-A)
fb
Feuerhemmende, rauchdichte
Tür und selbstschließende
(T30-RS)
fh RS
Feuerbeständige, rauchdichte
und selbstschließende Tür
(T90-RS)
fb RS
C:\Users\AAghabozorgi\OneDrive - Schüßler-Plan GmbH\Desktop\FP\RVT\Friesenplatz_LP3_R22(Wiederherstellen)_gelöst.rvt 16.08.2023 17:26:14
D
1 : 100
FS07.08.2023
AA
FS
04
Fahrebene 01
15.08.2023
15.08.2023
P6921710
+0.00=57.00 ü.NHN
Grundriss
0003V OB GR
15.08.2023
DWG
1 : 100
Grundriss Fahrebene.01
Beispielhafte Darstellung
einer Feuerbeständigen
Raumabtrenneung
Beispielhafte Darstellung
einer Feuerbeständigen
Raumabtrenneung
Beispielhafte Darstellung
eines Aufzugsbauwerks
Änderungen Gen. Gepr. Bear. Datum Index
Entfall der RS Konstruktionen vor den Treppenräumen T2.1
und T2.3, Anpassung der verbleibenden RS Konstruktionen,
Integration Revisionierbarkeit der Fahrtreppen, Übernahme
von Freigabeeinträgen, Detaillierung Aufzüge
AA FS AA 11.07.2023 C
Überarbeitung feste Treppenausgänge, Optimierung
Türposition , Darstellung temporäre Demontage
Rauchschutzwand, Legende
AA FS AA 07.08.2023 D
Die Angaben Brandschutz entsprechen dem
brandschutztechnischen Grundkonzept, Stand vom
01.09.2022.
Der aktuelle Planstand Objektplanung bildet keine
abschließende Darstellung der
brandschutztechnischen Anforderungen
an die Bauteile ab.

Anlage 5 Vorabzug_Fahrebene_02

8848 Zeichen

BB
3
3
A A
C C
2
2
4
4
1
1
5
5
6
6
A.04A.04
A.05 A.05
9.64%
OKRD +32.53910.00%
OKFF +33.280
9.64%
OKRD +32.400OKRD +32.400OKRD +32.400
15.64 65 5.435 9.47 25 5.25 25 3.025 24 4.005 25 1.51 11 5 1.51 11 5 2.485 25 3.00 25 3.03 25 3.765 25 2.23 25 7.70 20 8.69 5.035 25 10.895 10.15 65
15.64 91.40
107.04
32565 10.075 10.98 25 5.01 8.44 25 7.00 25 5.00 25 6.75 25 3.77 25 2.23 25 5.00 25 4.77 25 5.035 25 13.595 60 25.64
325 91.40 25.64
117.58
60
7.575
65
7.475
53 1.57 1.295
16.30
60 2.795
19.695
85 4.60 30 3.67 76 7.04 80 3.63 30 4.63 82
85 3.45 24 5.64 2.945 1.15 2.945 2.07 87 1.49 30 4.63 82
8.22 1.20 76 2.945 1.15 2.945 805 65 8.725
8.22 10.52 8.66 5.985 2.22
85 4.60 30 4.43 2.945 1.15 2.945 4.43 30 4.60 85
854.60303.65782.9451.152.945813.924.6085
8.7565782.9451.153.755658.72
6.941.2658.759.938.72
T2.2
Fahrebene.02
853.452451152.832.15
T2.1
RT2.1
T2.4 T2.3
RT2.2
6.665 10.23
2.55
2.51 20
2.985124
15.64 65 5.09 12.675 24 2.45 24 39.555 87 1.50 7.835 1.50 87 17.275 65
A.05
A.04
RettungswegRettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg Rettungsweg
Rettungsweg
23.23 m²
Signalanlage
Kabelraum
8.4.1
13.30 m²
Putzraum
5.9.1
13.93 m²
Hebeanlage
6.3.1
15.24 m²
Flur
6.0
12.27 m²
Stationstrafo
7.1.1
4.46 m²
Stationstrafo
7.1.2
3.67 m²
Kabel-
schacht
8.6
27.12 m²
Umformerraum
7.4
18.56 m²
Lüftungsanlage
6.1.1
32.94 m²
Niederspannung
Hauptverteilung
7.3 NHV
13.75 m²
Notstrombatterie
7.5
31.50 m²
Fahrstromschalter
8.9.1
24.15 m²
Signalanlage
Kabelraum
8.4.2
13.92 m²
Putzraum
5.9.2
11.01 m²
Hebeanlage
6.3.2 2.45 m²
Dusche
5.4.3
1.53 m²
WC
5.4.4
4.15 m²
Urinale
5.4.2
6.83 m²
Waschraum
5.4.1
16.08 m²
Flur
5.0.2
13.80 m²
Umkleiden
5.7.1
13.94 m²
Dienstraum
5.2
10.73 m²
Lüftungsanlage
6.1.2
9.99 m²
Flur
8.0
6.36 m²
Niederspannung
Hauptverteilung
7.7.1 UV 36.19 m²
Fahrstromschalter
8.9.2
65 17.225 87 1.50 7.74 1.50 87 49.955 24 2.45 24 2.47 87 4.22 60
18.38 m²
Flur
5.0.1
Block 4.3
15.24
Block 4.2
15.70
Block 4.1
39.64
Block 3
21.76
Block 2
15.25
10.54
29.73 m²
1. Batterieanlage
Ersatznetz
7.71 USV
Rufsäule
Rufsäule
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Taktiles Leitsystem: Bestehende Gelbe Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu herstellen
Taktiles Leitsystem: Bestehende Gelbe Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu herstellen
Taktiles Leitsystem: Bestehende Gelbe Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu herstellen
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
4 Stg.
14/29 4 Stg.
14/29 4 Stg.
13.5/29
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
Taktiles Leitsystem: Bestehende
Gelbe Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu herstellen
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
4 Stg.
14/29 4 Stg.
14/29
Taktiles Leitsystem: Bestehende
Gelbe Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu
herstellen Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
4 Stg.
13.5/29
6060
60 60
Taktiles Leitsystem: Bestehende
Gelbe Elemente entfernen
mit weißen Elementen neu herstellen
10 30 80 10 60 89
60 60
89 60 10 80 30 10
60 60
60 60
89 60 10 80 30 1010 30 80 10 60 89
6060
60 60
Taktiles Leitsystem:
Bestehende Gelbe
Elemente entfernen
mit weißen Elementen
neu herstellen
Anschluss an
bestehende
Taktilesleitsystem
OKFF +32.730
OKR +32.620
OKFF +33.280
OKR +33.150
2.19241.6040
2.10
90 Index C
Index C
Index C
Index C
Index C
Index C
OKFF +32.730
OKR +32.620
OKFF +32.730
OKR +32.620
OKFF +32.730
OKR +32.620
OKFF +33.280
OKR +33.150
OKFF +32.720
OKR +32.670
OKFF +33.280
OKR +33.150
Möglichkeit einer Rampe geprüft, keine
Planerische Notwendigkeit, da
Treppenraum ohnehin nicht barrierefrei
Möglichkeit einer Rampe geprüft, keine
Planerische Notwendigkeit, da
Treppenraum ohnehin nicht barrierefrei
OKFF +32.720
OKR +32.620OKFF +33.280
OKR +33.150
20
2.55
2.51 10.26
6.61
2.55
2.51
2.55
2.51
20
2.55
2.51 1.51
2.29 24 1.60 30
2.10
90
2.28
7.042.06871.56244.60
5.09
20
2.38
4.60
4.425
25
3.53
25
6.095
1.7825
7.575
60
2.07
1.01
2.07
1.01
2.12
1.26
202.5654.415
2.15 2.28
15 1.32
1.505
2.55
2.51 20
1.29 15
OKFF +32.740
OKR +32.620
OKFF +32.740
OKR +32.620
OKFF +32.740
OKR +32.620OKFF +32.740
OKR +32.620
2.55
2.03
2.55
2.03
2.41
Index D
Index D
2.46
OKFF neu +33.280
OKFF neu +33.280
80 1.68 80
5.09
2.42
1.25
80 1.30 80
1.00 1.00
OKFF neu +33.280
1.00 1.00
80 1.67 80
1.235
80 1.30 80
1.20
7.98
6.34
6.34
7.95
8.138.13
2.12
1.26
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.12
1.26
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
2.55
1.26
2.07
1.01
2.55
1.26
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
fb
fb
2.12
1.01
2.12
1.01
2.55
1.26
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
1.01
2.12
76 2.12
76
2.12
76
2.07
1.01 2.55
1.26
2.07
1.01
2.07
1.01
2.07
1.01
fbfb
fb
fb
fh RS
fh RS
fh RS
fh RS fb RS
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fbfb
fh RS
fh RS
fh RS
fh RS
fb fb fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fbfh RS
fh RS fh RS
fh RS
fb
fb
fb
fh RSfb
fb
fb
fh RS
fb
fh RS
fb
fb
fb
fh RS
fbfb fb
fb
fb
fb
fb
fb
fh RS
fh RS
fh RSfh RS
fh RS
fh RS
fh RS
fh RS
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
Rauchschutz-
abtrennung
Glass-Alu
fb
2.37
Betriebsgang
Betriebsgang
OKFF +32.720
+32.720
37 Stg.
15/3337 Stg.
15/33
38 Stg.
15/33
37 Stg.
15/33
7 Stg.
18.86/28
7 Stg.
18.86/28
Absperrung
AbsperrungAbsperrung
Absperrung
BetriebsgangOKRD +32.510 11.40% 10.50% OKRD +32.520
fh RS
27.02
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulischRevisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Revisionsdeckel
Bahnsteig
hydraulisch
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemannufer 72a
Telefon 0221.92 58 12-0
Telefax 0221.92 58 12-7
Schüßler-Plan
Vorplanung(LP2)
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz
Aufzugnachrüstung inkl. erforderlicher technischer Ausrüstung
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692 und 692/1
Stadt Köln
Amt 692/11
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
Bezeichnung
Legende Bestand und Neuba
Planung Neubau
Rückbau Bestand
Bestand
KVB-AG
27010 Herr Th. Baumer
Generalplanung
Rauchschutzwand temporär
demontierbar:freier
Querschnitt raumhoch und
barrierefrei
Rauchschutzwand temporär
demontierbar: freier
Querschnitt raumhoch
Brandschutz
Feuerbeständige Wand
(F90-A)
fb
Feuerhemmende, rauchdichte
Tür und selbstschließende
(T30-RS)
fh RS
Feuerbeständige, rauchdichte
und selbstschließende Tür
(T90-RS)
fb RS
C:\Users\AAghabozorgi\OneDrive - Schüßler-Plan GmbH\Desktop\FP\RVT\Friesenplatz_LP3_R22(Wiederherstellen)_gelöst.rvt 16.08.2023 17:29:37
D
1 : 100
FS07.08.2023
AA
MB/FS
04
Fahrebene 02
15.08.2023
15.08.2023
P6921710
+0.00=57.00 ü.NHN
Grundriss
0004V OB GR
15.08.2023
DWG
1 : 100
Grundriss Fahrebene.02
Beispielhafte Darstellung
eines Aufzugsbauwerks
Beispielhafte Darstellung
einer Feuerbeständigen
Raumabtrenneung
Änderungen Gen. Gepr. Bear. Datum Index
Freie Querschnitte zur Revisionierbarkeit Fahrtreppen,
Position Türen vor RT2.1 und RT2.2, Position Aufzug5
gemäß EV03, einzeichnen von Geländern, Übernahme von
Freigabeeinträgen, Detaillierung Aufzüge
AA FS AA 10.07.2023 C
Überarbeitung feste Treppenausgänge, Optimierung
Türposition , Darstellung temporäre Demontage
Rauchschutzwand, Legende
AA FS AA 07.08.2023 D
Die Angaben Brandschutz entsprechen dem
brandschutztechnischen Grundkonzept, Stand vom
01.09.2022.
Der aktuelle Planstand Objektplanung bildet keine
abschließende Darstellung der
brandschutztechnischen Anforderungen
an die Bauteile ab.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

1972 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/11 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2996/2023
Stand: 17.12.2025 
Sachstandsbericht  
Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der 
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Führen eines 2. Aufzugs an die Oberfläche 
im Rahmen der Aufzugsnachrüstung 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von zwei zusätzlichen Treppenanlagen an 
der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz, um Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept zu 
erfüllen, sowie zur Verbesserung der Zugänglichkeit das Führen eines 2. Aufzuges von der 
Verteilerebene an die Oberfläche. Die voraussichtlichen Gesamtplanungskosten betragen 
rund 11.000.000 € brutto.  
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen 
i. H. v. 5.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 (500.000 € in 2025, 
500.000 € in 2026, 4.000.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesen-
platz - Einbau von Aufzügen -, im Haushaltsjahr 2024. Die Bäume an der Nordseite der 
Straße Friesenplatz sollen bewahrt bzw. durch gleichwertige Ersatzpflanzungen auf dem Frie-
senplatz ersetzt werden. Die Planungen sollen in einem Ortstermin der Bezirksvertretung In-
nenstadt vorgestellt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bearbeitung der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung wurde in 2025 weitgehend abge-
schlossen. Weiterhin wurde als Vorabmaßnahme die Demontage der schadstoffbelasteten 
Abhangdecken in 2025 vorgenommen.  
Nächste Schritte: 
Der Baubeschluss soll im 2.Quartal 2026 eingeholt werden, so dass anschließend mit der Vor-
bereitung der Bauausführung begonnen werden kann.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
07/2026

Anlage 12, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024

1822 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 19.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 18.03.2024  
öffentlich 
10.7 Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zu-
gangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz sowie das Füh-
ren eines 2. Aufzugs an die Oberfläche im Rahmen der Aufzugsnachrüs-
tung 
2996/2023 
 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Innenstadt: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von zwei zusätzlichen Treppenan-
lagen an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz, um Anforderungen aus dem Brand-
schutzkonzept zu erfüllen, sowie zur Verbesserung der Zugänglichkeit das Führen ei-
nes 2. Aufzuges von der Verteilerebene an die Oberfläche. Die voraussichtlichen Ge-
samtplanungskosten betragen rund 11.000.000 € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. 5.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 
(500.000 € in 2025, 500.000 € in 2026, 4.000.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi-
nanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Aufzügen -, im 
Haushaltsjahr 2024. 
 
Die Bäume an der Nordseite der Straße Friesenplatz sollen bewahrt bzw. durch 
gleichwertige Ersatzpflanzungen auf dem Friesenplatz ersetzt werden. Die Pla-
nungen sollen in einem Ortstermin der Bezirksvertretung Innenstadt vorgestellt 
werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 Vorabzug_Verteilerebene

7621 Zeichen

BB
3
3
A A
C C
2
2
4
4
1
1
5
5
6
6
A.01A.01
A.02-3
A.02-3
A.04A.04
A.05 A.05
55 2.25 30 2.45 24 96 5
52 4.66 35 4.16 24 4.50 24 1.51 5 24 2.98 115 2.535 30 3.925 30 4.60 85
55 14.015 25.455 745 11.63 25 4.205 24 3.05 60
55 12.67 27.31 19.61 60
60 2.635
115
4.98 24 4.98 115
2.635
60
602.635115
10.20
1152.63560
16.90
10.745 18.015 11.42
6.86
1151.30
50
5.10
5.87
55 12.665 1.35 24.86 2.575 18.14 60
62 2.13 24 1.80 30 1.60 30 2.39 24 6.60 24 1.50 30 1.60 30 1.57 25 3.51 85 4.835 40
604.66
8.50
50
11.345
60.74
12.50 m²
Umkleiden
5.7.2
29.39 m²
Lüftungsanlage
6.1.5
12.34 m²
Innentreppe_VE-FE1
4.4.1
14.18 m²
Lagerraum
5.5.9
23.80 m²
Dienstraum
5.2.2
7.29 m²
Wasserzähler
6.8
13.58 m²
Putzraum
5.9.5
25.01 m²
Flur
5.0.4
7.41 m²
Lüftungsanlage
6.1.6
8.81 m²
Niederspannung
Hauptverteilung
7.7.414.08 m²
Dienstraum
5.34.98 m²
WC + VR
5.4.6
11.88 m²
Dienstraum
5.2.3
5.20 m²
Flur
5.0.3
1061.31 m²
Verteiler Ebene
2.1
1061.31 m²
Verteiler Ebene
2.1
1061.31 m²
Verteiler Ebene
2.1
1061.31 m²
Verteiler Ebene
2.1
4.27 m²
Aufzugs-
maschinenraum
6.93.1
61.26 m²
Laden
3.1.0
6.59 m²
Lagerraum
6.1.6
6.62 m²
Lagerraum
3.1.3
3.67 m²
Kabel-
schacht
8.6
7.84 m²
Büro
3.12
6.38 m²
Lagerraum
3.1.28.97 m²
Lüftungsanlage
3.1.1
3.74 m²
WC
3.15
5.10 m²
Aufzugs-
maschinenraum
6.91.1
4.65 m²
WC
3.2.1
29.05 m²
Kiosk
3.2.0
21.16 m²
Küche
3.2.2
10.65 m²
Lüftungsanlage
6.1.8 12.79 m²
Müllraum
6.4.2
14.80 m²
Lagerraum
5.5.10
25.01 m²
Flur
5.0.4
1061.31 m²
Verteiler Ebene
2.1
DHL  Packstation
Glasfront feuerbeständigmit Einbruchssicherungund Vandalismusschutz
Glasfront feuerbeständig
mit Einbruchssicherung
und Vandalismusschutz
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Rettungsweg
Block 4.1
39.64
Block 3
21.76
T1.2
T0.1
T0.3
RT2.1
T0.4
T0.2
RT2.2
Kunstwerk
Anschluss an
bestehende
Taktilesleitsystem
Rufsäule
Rufsäule
Rufsäule
Rufsäule
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Bauwerksfuge
Anschluss an
bestehende
Taktilesleitsystem
Anschluss an
bestehende
Taktilesleitsystem
2.325 2.345
24
2.57
24
4.37 m²
Aufzugs-
maschinenraum
6.92.1
5030 2.45 30
2.45 30 7.50
4.38 m²
Aufzugs-
maschinenraum
6.94.1
6.01 m²
Aufzugs-
maschinenraum
6.95.1
OKFF +43.030
OKR +42.920
T1.1T1.1
2.10
90
2.10
90
2.10
90
2.10
90
SpeedStile
Glasswand
Fischerautomat
17.01 m²
Vorram-WC
2.4.4
7.53 m²
B-WC
2.4.8
Redundanter Raum
Eingang-WC
2.4.1
Redundanter Raum
P-Raum
2.4.2
3.56 m²
Lager
2.4.3
1.96 m²
WC
2.4.5
1.96 m²
WC
2.4.6
4.71 m²
Urinale
2.4.74.67 m²
BMZ Raum
9.10
5.68 m²
Waschraum
5.4.5
6.95
Personen-
aufzug
6.94
Personen-
aufzug
6.93
Personen-
aufzug
6.92
Personen-
aufzug
6.91
Personen-
aufzug
Wickeltisch
klappbar
2.25
765
175 1.865 135
25
Index C
Index C
Index C
Optionale
Wand
Optionale
Tür
Bewegungs-
fläche
1,50m x 1,50m
6.85
1.10
24
1.595
125
2.31
125
2.615
2.10
90
3.435
3.26 2 55 2.195 12 1.00 5 98
25 5 1.665 5 4.905 12
1.23122.35122.2551351.51549
52 5
12
475 5 3.24 1.775
2.135
1.00
1.14
2.07
1.20
895
22
90
2.05 325
2.035
87 1.075
925 49 2 5
Rufsäule
UV
Fahrtreppen
UV
Fahrtreppen
2.12
1.01
2.0793
2.12
1.01
2.12
1.01
UV
Fahrtreppen
2.0793
2.12
1.01475
2.40
2.10
2.322.40
2.10442.12
1.01
2.12
1.01
2.035
87
2.12
1.01
2.12
1.01
2.035
87 23 5
2.035
87 18
2.035
87
OKFF +43.030
OKR +42.920
OKFF +43.030
OKR +42.920
OKFF +43.030
OKR +42.920 OKFF +43.030
OKR +42.920
OKFF +43.030
OKR +42.920
OKFF +43.030
OKFF +43.030
OKR +42.920
2.035
1.01
24
2.51
24
3.25 24
5.00 24
OKFF +43.030
OKR +42.920
Wird verfüllt
Index D
Index D
OKFF +43.030
37.465
8.138.13
55 4.66 30
90 1.25 90
1.00 1.00
80 1.76 80
⌀=80
⌀=80 ⌀=80 ⌀=80 ⌀=80
⌀=80
⌀=80⌀=80
⌀=80
⌀=80⌀=80
⌀=80
⌀=80 ⌀=80
⌀=80⌀=80
⌀=80 ⌀=80
⌀=60
⌀=60
⌀=60
1.359090
1.35 90 90
1.00 1.00
⌀=80
22 Stg.
19/26
1.171.17
90 1.28 90
37 Stg.
15/33
39 Stg.
15/33
2.035
1.01
2.035
1.01
2.035
1.01
2.035
1.01
2.035
1.01
2.035
76
2.035
1.01
2.135
885
2.035
1.01
2.135
885
2.07
93
2.12
76
2.135
885
2.07
93
801.7680
37 Stg.
14.96/33
28 Stg.
15/33
28 Stg.
15/33
1.20
7.98
6.34
6.34
7.95
60 30 1.60 30 1.70 24
7.42
24 1.70 30 1.60 30 60
50
3.405
115
1.60
30
2.45
30
50
2.51
115
2.98
30
2.45
24
2.07
1.01
2.12
76
2.07
1.01
2.12
76
2.12
76
2.1276
2.1276
27.40
30 3.51 25 3.51 24 1.50 24 4.02 26 3.14 24 1.69 30 1.60 30 30 4.60 85
62 2.13 24 6.39 24 6.60 24 1.50 30 3.47 25 3.51 60
27.265
4.728.138.139.65
OKFF +43.030
OKR +42.920
2.12
1.01
4.835
fbfb
fb
fb
fb
fh RS
fb
fb
fb
fb
fbfh RS fh RS
fb
fb
fb
fb
fb
fh RS
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
F90-A
fb
fb
fb
fb
fb fb
fh RS
2.425 7.48 24 2.45 30 7.50 60
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fh RS
fh RS fb
fb
fb
fb
fb
fb
fb
fh RS
fh RS
fh RS
fh RS
fb
fb
37 Stg.
15.07/33
fb fh RS
fh RS
fh RS
2.07
93
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemannufer 72a
Telefon 0221.92 58 12-0
Telefax 0221.92 58 12-7
Schüßler-Plan
Vorplanung(LP2)
Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz
Aufzugnachrüstung inkl. erforderlicher technischer Ausrüstung
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692 und 692/1
Stadt Köln
Amt 692/11
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
Bezeichnung
Legende Bestand und Neuba
Planung Neubau
Rückbau Bestand
Bestand
KVB-AG
27010 Herr Th. Baumer
Generalplanung
Rauchschutzwand temporär
demontierbar:freier
Querschnitt raumhoch und
barrierefrei
Rauchschutzwand temporär
demontierbar: freier
Querschnitt raumhoch
Brandschutz
Feuerbeständige Wand
(F90-A)
fb
Feuerhemmende, rauchdichte
Tür und selbstschließende
(T30-RS)
fh RS
Feuerbeständige, rauchdichte
und selbstschließende Tür
(T90-RS)
fb RS
C:\Users\AAghabozorgi\OneDrive - Schüßler-Plan GmbH\Desktop\FP\RVT\Friesenplatz_LP3_R22(Wiederherstellen)_gelöst.rvt 16.08.2023 17:28:41
D
1 : 100
FS07.08.2023
AA
FS
04
Verteilerebene
15.08.2023
15.08.2023
P6921710
+0.00=57.00 ü.NHN
Grundriss
0002V OB GR
15.08.2023
DWG
1 : 100
Grundriss Verteilerebene
Beispielhafte Darstellung
des Beleuchtungskonzepts
Beispielhafte Darstellung
einer Feuerbeständigen
Raumabtrenneung
Änderungen Gen. Gepr. Bear. Datum Index
Abgabe LP2_Arbeitstand AA AA/AE AA/AE 28.10.2022 A
Allgemeine Überarbeitung und Vorlage zur Mitzeichnung AA FS AA 09.02.2023 B
WC Anlage, Standort Aufzug 5, Lage 6.94.1
Aufzugmaschienenraum, Nebenraumorganisation der
Gewerbeflächen,Lage 9.10 BMZ Raum, Detaillierung
Aufzüge
AA FS AA 10.07.2023 C
Grundrissoptimierung Technikräume, Legende AA FS AA 07.08.2023 D
Die Angaben Brandschutz entsprechen dem
brandschutztechnischen Grundkonzept, Stand vom
01.09.2022.
Der aktuelle Planstand Objektplanung bildet keine
abschließende Darstellung der
brandschutztechnischen Anforderungen
an die Bauteile ab.

Beratungsverlauf (5)

23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2996/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.01.2024
Erstellt
15.09.2023 10:51