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Neuwahl eines stellvertretend beratenden JHA-Mitglieds

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1096/2021 vom 01.04.2021

Stand: Am 06.05.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 1096/2021 Freigabedatum 01.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neuwahl eines stellvertretend beratenden JHA-Mitglieds Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt in den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie: Herrn Jochen Schäfer (Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH) gemäß §5 Abs.3, 1.AG-KJHG NRW und §4 Abs.3 lit i der Satzung des Jugendamtes als stellvertretend beratendes Mitglied für Herrn Wolfgang Schmidt für die Kinder- und Familien- hilfen Michaelshoven gGmbH. Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß §5 Abs.3, 1.AG-KJHG NRW und §4 Abs.3 lit i der Satzung des Jugendamtes können weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Für die beratenden Mitglieder ist je ein persönlicher Vertreter zu be- stellen. Dem Träger Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH Rom e.V. wurde mit Ratsbe- schluss vom 03.12.2020 einer der beratenden Sitze im Jugendhilfeausschuss gemäß §4 S lit. i der Satzung des Jugendamtes i.V.m. §5 Abs.3 AG-KJHG NRW zugeteilt. Dieser Sitz ist mit Herrn Wolfgang Schmidt besetzt worden. Bislang wurde noch kein persönlicher Stellvertreter für Herrn Wolfgang Schmidt bestellt. Herr Schmidt hat vorgeschlagen, Herrn Jochen Schäfer (Kinder- und Familienhilfen Micha- elshoven gGmbH) im Jugendhilfeausschuss als seinen persönlichen Stellvertreter einzuset- zen.

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 06.05.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 17.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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