0481/2023
Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgbirgstor" und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen
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Anlage 3_Lageplan Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße
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Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 22 Variante Schutzstreifen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 682/2 Vorlagen-Nummer 0481/2023 Freigabedatum 03.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgbirgstor" und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Raderthalgürtel“ zu erstellen. Beschlussalternative: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung einer Fahrspur in einen Parkstreifen für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Raderthalgürtel“ zu erstellen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Rodenkir- chen der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 25.04.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Verkehrsausschuss 23.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der zu untersuchende Bereich der Vorgebirgstraße ist ca. 1,2 km lang und verfügt aktuell über eine überbreite Kfz-Fahrspur. Die Vorgebirgstraße wurde vor etwa zehn Jahren saniert. Hier- bei wurden vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr berücksichtigt. Ansonsten gibt es für den Radverkehr keine Infrastruktur. Die Vorgebirgstraße ist Teil des gelben Netzes des Rad- verkehrskonzepts Rodenkirchen, welches durch die Bezirksvertretung am 03.05.2022 be- schlossen wurde (Vorlagen-Nr.:1209/2022). Sie stellt die kürzeste Verbindung über die Ver- längerung Ulrichgasse aus Zollstock in die Innenstadt dar. In der Sitzung am 03.05.2021 wurde durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen, eine Bürgerbeteiligung als Präsenzveranstaltung durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bürger und Bürgerinnen zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße einzuholen. Anlass der Diskussion war der Antrag (AN/0041/2021), Fahrradspuren auf der Vorgebirgstra- ße einzuführen. Ergebnis der Bürgerversammlung Am 20.06.2022 fand die öffentliche Informationsveranstaltung zur möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock in der Europaschule am Raderthalgürtel statt, zu der das Bürgeramt Rodenkirchen im Auftrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen eingeladen hat. Cir- ca 60 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt. Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Bezirksbürgermeister Herrn Görtz wurde das Projekt durch die Fachverwal- tung vorgestellt. Eine verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass eine Reduzierung der derzeit überbreiten Fahrspuren auf eine pro Richtung auf der Vorgebirgstraße in diesem Bereich aufgrund des Verkehrsaufkommens möglich ist. Es werden keine nennenswerten Rückstauerscheinungen beim Autoverkehr erwartet. Durch die Einspurigkeit wird eine Reduzierung der Kfz- Fahrgeschwindigkeit erreicht, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehme*:innen erhöht wird. Auf der Bürgersammlung wurden zwei mögliche Varianten für eine Umgestaltung vorgestellt: Die „Variante Fahrradschutzstreifen“, die eine Umwandlung der rechten Fahrspur in einen Fahrradschutzstreifen vorsieht. Das Schrägparken auf der Mittelinsel bliebe erhalten. Durch den Entfall des temporären Parkens auf der rechten Fahrspur entstünden geringe Parkplatz- verluste. Zum anderen wurde die „Variante Parkstreifen“ vorgestellt. Bei dieser Variante würde die rechte Fahrspur in einen Längsparkstreifen und das Parken in der Mittelallee von Schräg- in Längsparken gewandelt. Der Grundtenor der Veranstaltung war, dass bei den Anwesenden grundsätzlich eine deutli- che Mehrheit für eine Umgestaltung mit Wegnahme einer Kfz-Spur auf der Vorgebirgstraße zur Verbesserung der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit vorhanden ist. Vorzugsvarian- te der Teilnehmenden war die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in Form eines Schutz- streifens zu Lasten einer Kfz-Spur. 3 Durch die Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf der Vorgebirgstraße würde eine Radver- kehrsinfrastruktur auf der Radachse Vorgebirgstraße - Ulrichgasse geschaffen. Es würde eine durchgängige, geradlinige Verbindung vom Hönninger Platz bis zur Cäcilienstraße von 4,0 km entstehen. Des Weiteren würde die bestehende Route durch den Vorgebirgspark vom All- tagsverkehr entlastet und so Konflikte im Vorgebirgspark minimiert werden. Insgesamt würden die Verkehrssicherheit sowie die Attraktivität für Radfahrende spürbar erhöht. Ergebnis der Aktuellen Stunde der BV Rodenkirchen Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 29.08.2022 wurde eine Aktu- elle Stunde zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße im Abschnitt zwischen „Am Vorgbirgstor“ und „Raderthalgürtel“ auf Antrag (AN/1447/2022) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP durchgeführt. Die Erörterung wurde abgeschlossen mit dem Be- schluss, dass die Angelegenheit zur weiteren Behandlung aufgrund der Zuständigkeitsord- nung an den Verkehrsausschuss überwiesen wird. Umfang der Planung, Umsetzungszeitraum und Ressourcenbindung Nach Beschlussfassung einer Variante wird die Verwaltung im weiteren Verfahren eine Pla- nung bis zur Anordnung erstellen. Für die Erstellung dieser Planung werden circa sechs Mo- nate benötigt. Nach Abschluss der Planung wird ein Baubeschluss durch den Verkehrsaus- schuss eingeholt werden, bevor die Umsetzung beginnen kann. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die Schaffung einer Radverkehrsanlage auf der Vorgebirgstraße ist eine Maßnahme zur Rad- verkehrsförderung. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_Mitteilung Anlage 3_Querschnitt Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße Anlage 4_Lageplan Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße Anlage 5_Querschnitt Parkstreifen Vorgebirgstraße Anlage 6_Lageplan Parkstreifen Vorgebirgstraße
Anlage 4_Querschnitt Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße
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Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 21 Querschnitt Schutzstreifen
Anlage 2_Mitteilung_BV 2
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 682 Vorlagen-Nummer 2411/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Bürgerbeteiligung zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgsstraße in Zollstock Am 20.06.2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur möglichen Umgestaltung der Vor- gebirgsstraße in Zollstock in der Europaschule am Raderthalgürtel statt, zu der das Bürgeramt Ro- denkirchen im Auftrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen eingeladen hat. Circa 60 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt. Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Bezirksbür- germeister Herrn Görtz wurde das Projekt durch die Fachverwaltung vorgestellt, die Präsentation ist dieser Mitteilung beigefügt (Anlage 1). In der Sitzung am 03.05.2021 (AN/0041/2021) hatte die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlos- sen, diese Bürgerbeteiligung als Präsenzveranstaltung durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bür- ger und Bürgerinnen zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgsstraße auf dem Abschnitt zwi- schen dem „Gürtel“ und der Straße „Am Vorgebirgstor“ einzuholen. Hintergrund ist die Idee, zur Ver- besserung der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität an der Vorgebirgstraße die Fahrbahn um eine Kfz-Spur je Richtung zu reduzieren. Die Vorgebirgsstraße wurde vor etwa zehn Jahren saniert. Hierbei wurden bereits vorgezogene Halt- elinien für den Radverkehr berücksichtigt. Auf eine Markierung der Mittellinie wurde indes verzichtet. Die Vorgebirgstraße wird aktuell zweispurig vom Kfz-Verkehr genutzt. Für den Radverkehr gibt es ansonsten keine Infrastruktur. Der zu untersuchende Bereich der Vorgebirgsstraße ist ca. 1,2 km lang und Teil des gelben Netzes des Radverkehrskonzepts Rodenkirchen, welches die Bezirksvertretung am 03.05.2022 beschlossen hat (AN1209/2022). Eine verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass eine Reduzierung der Fahrspuren auf eine pro Richtung auf der Vorgebirgsstraße in diesem Bereich aufgrund der Verkehrsbelastung möglich ist. Durch die Einspurigkeit wird eine Reduzierung der Kfz-Fahrgeschwindigkeit erreicht, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen erhöht wird. Auf der Bürgersammlung am 20.06.2022 in der Europaschule wurden zwei mögliche Varianten für eine Umgestaltung vorgestellt: Umwandlung rechte Fahrspur in einen Längsparkstreifen und Umordnung des Parkens in der Mittelallee von Schräg- in Längsparken: „Variante Parkstreifen“; Markierung eines Schutzstreifens auf der rechten Fahrspur unter Beibehaltung der Parksitua- tion in der Mittelallee: „Variante Fahrradschutzstreifen“. Bei der Variante „Parkstreifen“ entfällt die rechte Fahrspur für den fließenden Verkehr. Der gewon- nene Raum kann zum Parken in Längsparkständen genutzt werden und das Parken auf der Mittelal- lee soll, wie ursprünglich vorgesehen, wieder in Längsparkständen erfolgen. Dadurch ist eine Entsie- gelung der Mittelallee möglich. Durch die Umorganisation des Parkens auf der Mittelinsel fallen rund 250 Stellplätze auf der Mittelinsel weg. Dafür wird rund die gleiche Anzahl an Parkständen auf dem rechten Fahrstreifen permanent geschaffen. 2 Argumente für die Variante Parkstreifen: Die Mittelallee würde entsiegelt werden, dadurch würde das Mikroklima verbessert. Es würden keine Parkplätze verloren gehen. Argumente dagegen: Der Radverkehr würde nicht verbessert werden. Es bestünde ein hohes Gefahrenpotenzial wegen der sog. Dooringzone (unachtsames Öffnen der Autotür nach dem Parkvorgang). Radfahrende müssten auf der Fahrbahn ohne eigene Radverkehrsinfrastruktur fahren, und das Überholen von Radfahrenden durch KFZ ist bei der Fahrbahnbreite von 4,25 m nicht mög- lich. Bei der Variante „Fahrradschutzstreifen“ würde die rechte Fahrspur in einen Fahrradschutzstreifen umgewandelt werden. Das Schrägparken auf der Mittelinsel bliebe erhalten. Argumente dafür: Es würde eine Radverkehrsinfrastruktur auf der Radachse Vorgebirgsstraße-Ulrichgasse ge- schaffen. Die Verkehrssicherheit und Attraktivität für Radfahrende würde spürbar erhöht. Argumente dagegen: Es entstünden geringe Parkplatzverluste durch den Entfall des temporären Parkens auf der rechten Fahrspur. Im Anschluss an die Präsentation wurde diese beiden Varianten an Schautafeln mit den ca. 60 anwe- senden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und es wurden Wünsche und Anregungen dazu aufge- nommen (Anlage 2 bis 4) Dabei wurde vielfach der Wunsch nach dringendem Umgestaltungsbedarf auf der Vorgebirgstraße geäußert. Auch ein Tempolimit von 30 km/h wurde von mehreren Teilnehmenden sehr begrüßt. Von der teilnehmenden Bürger*innen wurden in diesem Straßenraum insbesondere die zu hohen Kfz- Geschwindigkeiten und fehlende Radinfrastruktur bemängelt. Zum Thema „Parken“ wurde auch der Wunsch geäußert, die Anzahl der Stellplätze zu erhalten. Zu- dem wurde gefordert, die das kostenlosen Parken im öffentlichen Raum abzuschaffen. Des Weiteren wurden angeregt, dass bei den Planungen E-Ladestationen für Pkw und Fährräder, Fahrradabstellanlagen, sowie Car-Sharing Flächen mitberücksichtigt werden sollen. Fazit: Der Grundtenor der Veranstaltung war, dass bei den Anwesenden grundsätzlich eine deutliche Mehr- heit für eine Umgestaltung mit Wegnahme einer Kfz-Spur auf der Vorgebirgsstraße zur Verbesserung der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit vorhanden ist. Vorzugsvariante an diesem Abend ist die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in Form eines Schutzstreifens zu Lasten einer Kfz-Spur. Anlagen Anlage 1_Präsentation 3 Anlage 2_Variante Fahrradstreifen Foto Stellwand Anlage 3_Parkstreifen Foto 1 Stellwand Anlage 4_Variante Parkstreifen Foto 2 Stelland
Anlage 6_Querschnitt Parkstreifen Vorgebirgstraße
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Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 28 Querschnitt Längsparken
Anlage 7- Bürgereingabe
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Anlage 7 Anliegen: An die Stadt Köln An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln An den Bezirksbürgermeister Rodenkirchen Herrn Manfred Giesen Bürgeramt Rodenkirchen Industriestraße 161 50999 Köln Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 18. März 2023 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss zu fassen: 1. Planung eines Radfahrstreifens anstatt eines Schutzstreifens auf der Vorgebirgsstraße Begründung: Radfahrstreifen bieten gegenüber Schutzstreifen eine erhöhte Sicherheit durch den durchgezogenen Breitstreich. Autofahrer nehmen diese Begrenzung ihrer Fahrspur deutlicher wahr. Außerdem erhöht sich für Radfahrer auch die gefühlte Sicherheit, dies wurde in Studie belegt. Für einen möglichst attraktiven Radverkehr ist auch die gefühlte Sicherheit wichtig. Die Erfahrungen mit den neuen Radfahrstreifen in der Innenstadt zeigen, dass diese besser angenommen werden als Schutzstreifen und somit einen stärkeren Effekt für die Förderung des Radverkehrs haben. Für eine zusätzliche Erhöhung der Sichtbarkeit des Radverkehrs und der Sicherheit sollte der Radfahrstreifen nach Möglichkeit durchgehend eingefärbt werden. Zwischen den rot markierten Gefahrenstellen könnte als Pilotprojekt auch grüne Farbe nach Berliner Vorbild verwendet werden und so neue Erfahrungen gewonnen werden. Idealerweise sollte zwischen dem 2m breiten Radfahrstreifen und der Fahrbahn ein 50cm breiter Sicherheitsstreifen markiert werden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Für den Autoverkehr würden keinerlei Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 12 - Eingabe
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An die Stadt Köln
An den Rat der Stadt Köln
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
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h:::.)�:_{:-dt Köln
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Köln, 19. Mai 2023
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW
An den Bezirksbürgermeister Rodenkirchen Herrn Manfred Giesen
Sehr geehrter Herr Giesen,
ich wohne in Zollstock und möchte mich zu den „Mobilitätsplänen" der Bezirksvertretung Köln
Rodenkirchen für die Vorgebirgstrasse äußern.
Ihnen dürfte wahrscheinlich bekannt sein, dass bereits jetzt Parkplätze in Zollstock fehlen. Nun
einen Fahrradstreifen auf der Vorgebirgstrasse einrichten zu wollen, kostet viele weitere
Parkplätze für die Abend- und Nachtstunden.
Der ADAC hat als unabhängiges Institut eine Bürgerbefragung durchgeführt, mit dem Ergebnis,
dass die Mehrheit in Zollstock dagegen ist. Als gewählte Vertretung der Bürger:innen können
Sie sich nicht einfach gegen die Meinung einer Mehrheit durchsetzen. Das wirkt wie blinder
Aktionismus für eine reine grüne Anti-Auto-Politik, die jeder Grundlage entbehrt.
Hinzu kommt, dass Sie keine Alternative für die wegfallenden Parkplätze haben. Wie soll denn
der tägliche „Kampf" um die Parkplätze hier demnächst aussehen? Mal ehrlich: Glauben Sie,
dass durch diese Ma�nahme plötzlich hunderte von Autos abgemeldet werden?
Des Weiteren wurde erst vor kurzer Zeit der Fahrradstreifen im nur 100m entfernten
Vorgebirgspark ausgebaut. Dieser führt wunderbar und ohne Einschränkungen vom Heeresamt
bis hin zur Eisenbahnbrücke. Glauben Sie, dass jemand freiwillig die Fahrradroute im Park
verlässt, um sich über die Vorgebirgstrasse mit Ampeln zu winden?
Ich bin selbst Fahrrad- und Autofahrer. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind leider nicht für
jedermann und jedes Szenario geeignet, weshalb viele Menschen auf das Auto und einen
Parkplatz angewiesen sind. Ich stimme zu, dass man für die Erreichung der Umweltziele Dinge
verändern muss, aber dann bitte mit Sinn und Verstand und nicht durch blinden Aktionismus
der bisher kolportierten Mobilitätspläne.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 9 - Stellungnahme der Verwaltung
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/ 2 Anlage 9 „Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vor- gebirgstor“ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen“ Vorlagen-Nr.: 0481/2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 Frage 1: „RM Wahlen schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die BV Rodenkirchen zu verweisen. Grundsätzlich seien die Planungen begrüßenswert; dennoch möchte er einige Fragen aufwerfen. Der Schutzstreifen sei aktuell mit einer Breite von lediglich 2,00 m geplant und er bitte um Prüfung, ob dieser noch auf 2,50 m verbreitert werden könne. Zudem möchte er wissen, wie der Planungsstand zur Kreuzung Vorgebirgstraße/Am Vorgebirgstor sei.“ Antwort der Verwaltung: Die in der Beschlussvorlage dargestellte Variante Fahrradschutzstreifen, indem ein 2,00 m breiter Schutzstreifen dargestellt ist, ist ein erster Vorentwurf. Die Verwaltung prüft im weite- ren Entwurfsprozess, ob eine Verschmälerung des Sicherheitstrennstreifens zugunsten des Fahrradschutzstreifens möglich ist. Die Fahrbahnbreite ist bei 3,0 m zu belassen. Am Knoten Vorgebirgstraße/Am Vorgebirgstor soll die LSA erneuert werden. Aktuell führt die Verwaltung die Grundlagenermittlung durch und prüft in diesem Zuge die Einrichtung einer Querung für zu Fuß Gehende und Radfahrende über den nördlichen Ast der Vorgebirg- straße. Frage 2: „RM De Bellis-Olinger fragt, ob die Straße zum MIV-Grundnetz gehöre. Des Weiteren bittet sie um Darstellung der Fortsetzung und Zusammenhänge zum beschlossenen Radachsen- beschluss und zum beschlossenen Radverkehrskonzept Rodenkirchen. Ebenfalls von Interesse seien die zeitlichen Varianten/Abläufe im Hinblick auf den Umbau der Bonner Straße, da die Vorgebirgstraße die einzig verbleibende Straße sei, die die Ver- bindung von Rodenkirchen nach Innenstadt darstelle – neben der Rheinuferstraße. Sollten die Maßnahmen parallel laufen, befürchte sie, dass der Verkehr zusammenbricht.“ Antwort der Verwaltung: Nach aktuellen Bearbeitungsstand wird die Vorgebirgstraße nicht Teil des künftigen MIV- Grundnetzes sein, eine Ausnahme stellt lediglich der kurze Abschnitt zwischen Am Vorge- birgstor und Bischofsweg dar. Dieser Abschnitt ist als „Streckenzüge die mittelfristig im MIV Grundnetz verbleiben, die jedoch Potenzial für ein untergeordnetes Netz aufweisen“ gekenn- zeichnet. Die Vorgebirgstraße ist Bestandteil des gelben Radnetzes, welches durch die Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 02.Mai 2022 im Rahmen des Radverkehrskonzepts beschlossen wurde (1209/2022). - 2 - 2 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.04.2023 AN/0723/2023 Aus dem Änderungsantrag: „Es werden Radfahrstreifen, d. h. exklusive Anlagen für den Radverkehr, statt Fahrrad- schutzstreifen eingerichtet.“ Stellungnahme der Verwaltung: In der Beschlussvariante „Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrrad- schutzstreifen“ wurde statt eines Radfahrstreifens ein Fahrradschutzstreifen vorgesehen, da für das Rangieren der ausparkenden Kfz auf der Mittelinsel eine Rangierfläche vorgehalten werden muss und nur ein Fahrradschutzstreifen eine Überfahrbarkeit für Kfz vorsieht. Aus dem Änderungsantrag: „Die Radfahrstreifen haben jeweils eine Breite von 2,50 Meter.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die in der Beschlussvorlage dargestellte Variante Fahrradschutzstreifen, indem ein 2,00 m breiter Schutzstreifen dargestellt ist, ist ein erster Vorentwurf. Die Verwaltung prüft im weite- ren Entwurfsprozess, ob eine Verschmälerung des Sicherheitstrennstreifens zugunsten des Fahrradschutzstreifens möglich ist. Die Fahrbahnbreite ist bei 3,0m zu belassen. Aus dem Änderungsantrag: „Jeweils wird eine physikalische Abtrennung (Protection) der Radfahrstreifen von der Fahr- bahn installiert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Da für das Ausparken der Kfz in Senkrechtaufstellung auf der Mittelinsel eine Rangierfläche vorgehalten werden muss, kann eine physikalische Abtrennung (Protection) nicht aufge- bracht werden. Aus dem Änderungsantrag: „Anstelle von Quer- oder Schrägparken findet ausschließlich Längsparken auf der Mittelinsel statt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Umsetzung der Vorzugsvariante „Fahrradschutzstreifen“ (u. a. Ergebnis der Bürgerbetei- ligung vom 20.06.2022) führt dazu, dass die auf den rechten Fahrstreifen heute temporär nutzbaren insgesamt rd. 240 Parkmöglichkeiten sowie die etwa 20 dauerhaften im Straßen- raum entfallen werden. Von diesen Parkmöglichkeiten wird gegenwärtig allerdings nur ein ganz geringer Anteil überhaupt genutzt. Damit Anwohner*innen künftig weiterhin Parkmög- lichkeiten in ausreichender Anzahl vorfinden, sieht die Vorzugsvariante die Duldung des heute praktizierten Schrägparkens mit rd. 500 Parkmöglichkeiten vor. Diese Anzahl von Parkflächen bietet aus Sicht der Verwaltung genügend Reserven. Die Umsetzung von „Längsparken“ würde dagegen eine Reduzierung um rd. die Hälfte der 500 Stellplätze be- deuten. Einen solchen Vorschlag kann die Verwaltung aus fachlicher Sicht nicht empfehlen. - 3 - 3 Aus dem Änderungsantrag: „Evaluiert wird im Vorfeld, wie der größtmögliche Schutz von Bäumen und anderem städti- schen Grün auf der Mittelinsel garantiert werden kann. Beispielsweise werden Baumschutz- bügel installiert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Baumstandorte entlang der Vorgebirgstraße im besagten Abschnitt sind durch zahlreiche Rohrzaunbügel gegen das Befahren durch Kfz geschützt. An einigen Stellen ist dieser Schutz lückenhaft und müsste vervollständigt werden. Vielerorts werden die Bügel jedoch zum Anschließen von Fahrrädern genutzt, wodurch die Baumscheiben auch verdichtet wer- den. Um diesen Nutzungsdruck zu reduzieren, müssen in ausreichender Anzahl Fahrrad- ständer (Haarnadeln) bereitgestellt werden. Langfristig können zum Baumschutz auch Poller statt Bügel verwendet werden, da diese nicht zum Anschließen genutzt werden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 20.06.22 stattgefunden (siehe auch Mitteilung Anlage 2) Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 27.04.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 öffentlich 2.2 Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwi- schen „Am Vorgebirgstor“ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen 0481/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.04.2023 AN/0723/2023 RM Wahlen schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die BV Rodenkir- chen zu verweisen. Grundsätzlich seien die Planungen begrüßenswert; dennoch möchte er einige Fragen aufwerfen. Der Schutzstreifen sei aktuell mit einer Breite von lediglich 2,00 m geplant und er bitte um Prüfung, ob dieser noch auf 2,50 m verbreitert werden könne. Zudem möchte er wissen, wie der Planungsstand zur Kreuzung Vorgebirgstraße/Am Vorgebirgstor sei. RM De Bellis-Olinger fragt, ob die Straße zum MIV-Grundnetz gehöre. Des Weiteren bittet sie um Darstellung der Fortsetzung und Zusammenhänge zum beschlossenen Radachsenbeschluss und zum beschlossenen Radverkehrskonzept Rodenkirchen. Ebenfalls von Interesse seien die zeitlichen Varianten/Abläufe im Hinblick auf den Um- bau der Bonner Straße, da die Vorgebirgstraße die einzig verbleibende Straße sei, die die Verbindung von Rodenkirchen nach Innenstadt darstelle – neben der Rheinufer- straße. Sollten die Maßnahmen parallel laufen, befürchte sie, dass der Verkehr zu- sammenbricht. SE Klusemann signalisiert Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. Kritisch hingegen sehe er den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. In Zollstock gebe es viele Ar- beitnehmer*innen, die auf einen Pkw angewiesen seien. Darüber hinaus seien auch viele Senior*innen auf den Pflegedienst angewiesen, so dass ein gewisser Park- und Halteraum dringend benötigt werde. Dies sei in der Bürgerveranstaltung auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht worden. 2 SE Wienke wendet ein, dass sie den Wunsch nach einem Wegfall des Parkstreifens wahrgenommen habe; insofern könne sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht nachvollziehen. Zudem seien auf dem Streifen schöne große Bäume vorhanden, deren Wurzeln nicht beschädigt werden sollten. Sie erläutert anschließend den eingereichten Änderungsantrag und wirbt um Zustim- mung. RM Syndicus dankt der Verwaltung für die gute Vorlage; dennoch halte sie auch den Änderungsantrag für Unterstützens wert. Herr Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, legt dar, dass hier die Möglichkeit bestehe, relativ schnell auf einer Strecke von 1 km ein gutes zu- sätzliches Angebot für Radfahrende zu schaffen. Beide Varianten seien in der Bürger- versammlung besprochen worden, keine Variante sei von einem Wegfall des Parkens auf der Mittelallee ausgegangen; insofern müsse er Frau Wienke in diesem Punkt deutlich widersprechen. Vielmehr wurde diskutiert, ob es ein Längs- oder Schrägpar- ken geben sollte. Die Varianten seien nach Regelwerk ausgearbeitet worden. Ein 2,00 m breiter Schutz- streifen sei auch schon ein enormer Gewinn. Die Verwaltung werde jedoch prüfen, ob eine Verbreiterung möglich sei. Durchaus möglich sei eine Verschmälerung des Par- kens aber auch ein Wegfall einer Fahrspur; die tägliche Verkehrsmenge ließe dies zu. Auf die Frage von Frau De Bellis-Olinger eingehend teilt Herr Siggelkow weiter mit, dass die Vorgebirgstraße nicht im MIV-Grundnetz enthalten sei. Die Baumaßnahme Bonner Straße stehe dieser Maßnahme nach seiner Einschätzung nicht im Wege. Er werde die Fragen jedoch mitnehmen und noch schriftlich Stellung nehmen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag AN/0723/2023, der da lautet: „Bei der Beschlussvariante „Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsan- lage/Fahrradschutzstreifen“ werden folgende Änderungen vorgenommen: Es werden Radfahrstreifen, d. h. exklusive Anlagen für den Radverkehr, statt Fahr- radschutzstreifen eingerichtet. Die Radfahrstreifen haben jeweils eine Breite von 2,50 Meter. Jeweils wird eine physikalische Abtrennung (Protection) der Radfahrstreifen von der Fahrbahn installiert. Anstelle von Quer- oder Schrägparken findet ausschließlich Längsparken auf der Mittelinsel statt. Evaluiert wird im Vorfeld, wie der größtmögliche Schutz von Bäumen und anderem städtischen Grün auf der Mittelinsel garantiert werden kann. Beispielsweise werden Baumschutzbügel installiert.“ zur Anhörung in die BV Rodenkirchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 10 - Auszug BV Rodenkirchen 08.05.20263
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Anlage 10 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 08.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2023 öffentlich Bereits auf der am 20.06.2022 stattgefundenen öffentlichen Informationsveranstaltung zur möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock in der Europaschule am Raderthalgürtel haben die Bürger*innen und Anwohner*innen regen Anteil an den Vorplanungen und Vorüberlegungen zu einer fahrradfreundlichen Umgestaltung ge- nommen. Es ist daher zu erwarten, dass ebenfalls ein hohes Interesse daran besteht, wie nun- mehr die Umplanung im Detail umgesetzt wird. Die Fraktionen haben sich daher auf Ergänzungen verständigt. 1. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird sowohl beim Beschlussvorschlag als auch bei der Beschlussalternative wie folgt ergänzt: „Im Hinblick auf eine noch anzuberaumende Bürger*innen-Informationsveran- staltung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Verkehrsausschuss ergänzend folgendes zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Fachverwaltung ferner, nach voraus- sichtlichem Abschluss der Planung in sechs Monaten und noch vor dem Bau- beschluss des Verkehrsausschusses eine Informationsveranstaltung für die An- wohner*innen und andere Interessierte in Zollstock zu organisieren, in der die Ergebnisse der Planung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker) In der Aktuellen Stunde der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 29.08.2022 zu diesem Thema wurde folgendes beschlossen: „Die Erörterung wird abgeschlossen mit dem Beschluss, dass die Sache zur weiteren Behandlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung an den Rat überwiesen wird. Die BV 2 beauftragt die Verwaltung, dem Rat hierzu eine Beschlussvorlage zur Entscheidung mit folgendem Inhalt zu unterbreiten: Detailplanung zur Umwandlung jeweils die rechte Fahrspur in eine Fahrradspur auf der Vorgebirgstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Kreuzung Raderthalgürtel und der Kreuzung „Am Vorgebirgstor“. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist über die Detailplanung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu informieren. Die durch diese Maßnahme, wegfallenden Parkplätze, sollen möglichst kompensiert werden.“ Das Thema Kompensation der Parkplätze wird in der Vorlage der Fachverwaltung nicht thematisiert und ist daher in der Informationsveranstaltung nachzuholen. Die FDP-Fraktion bittet daher um Ergänzung des Beschlusstenors. 2. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt im Beschlussvorschlag ergänzt: Die Fachverwaltung wird gebeten, den damals beschlossenen dritten Punkt die Kompensation der wegfallenden Parkplätze möglichst umzusetzen und die Bür- gerInnen in der Informationsveranstaltung zu informieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker) Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage in der Empfehlungs- variante der Fachverwaltung „Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutz- streifen“ abstimmen. 3. Beschluss „Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen“: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen für die Vorgebirg- straße auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Radert- halgürtel“ zu erstellen. Im Hinblick auf eine noch anzuberaumende Bürger*innen-Informationsveran- staltung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Verkehrsausschuss ergänzend folgendes zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Fachverwaltung ferner, nach voraus- sichtlichem Abschluss der Planung in sechs Monaten und noch vor dem Baube- schluss des Verkehrsausschusses eine Informationsveranstaltung für die An- wohner*innen und andere Interessierte in Zollstock zu organisieren, in der die Ergebnisse der Planung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden. Die Fachverwaltung wird gebeten, den damals beschlossenen dritten Punkt die Kompensation der wegfallenden Parkplätze möglichst umzusetzen und die Bür- gerInnen in der Informationsveranstaltung zu informieren Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker) Zur Kontrolle lässt Herr Giesen über die andere so ergänzten Beschlussvariante „Parkstreifenvariante“ abstimmen: 4. Beschluss – „Parkstreifenvariante“: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss ergänzten zu fassen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung einer Fahrspur in einen Parkstreifen für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwi- schen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Raderthalgürtel“ zu erstellen. Im Hinblick auf eine noch anzuberaumende Bürger*innen-Informationsveran- staltung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Verkehrsausschuss ergänzend folgendes zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Fachverwaltung ferner, nach voraus- sichtlichem Abschluss der Planung in sechs Monaten und noch vor dem Baube- schluss des Verkehrsausschusses eine Informationsveranstaltung für die An- wohner*innen und andere Interessierte in Zollstock zu organisieren, in der die Ergebnisse der Planung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt. (nicht anwesend: Frau Becker)
Anlage 11 - Eingabe
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2. Wie in der Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.06.2022 von der Verwaltung mittgeteilt wurde, beträgt aktuell der durchschnittliche tägliche Fahrzeugdurchfluss je nach Abschnitt auf der Vorgebirgsstraße zwischen 15.000 und 20.000 Fahrzeuge. Wie die Verwaltung weiter mitteilte, rechnet sie nach Umsetzung der Maßnahme mit ca. 30 % weniger Fahrzeuge. Da es sich bei den Nutzern der Vorgebirgsstraße zu einem hohen Maße nicht um Ziel- oder Quellverkehr handelt sondern um Durchgangs-verkehr, führt die Reduzierung des Durchflusses ganz offensichtlich zu Umweg-fahrten, und zwar bei nur 2 km Umweg täglich von 4500 bis 6000 Fahrzeugen zu (30 %) mehreren Millionen MIV-Kilometern pro Jahr mit einer entsprechenden Emission an Kohlendioxid und Feinstaub. Die Klimabewertung in Ihrer Vorlage 0481/2023 muss daher dringend überarbeitet werden, da nie und nimmer soviele KFZ-Nutzer auf den Umweltverbund umsteigen werden, um das zu kompensieren, vor allem weil 3. bereits eine Radwegeverbindung besteht, die nur ca. 200 Meter parallel zu Vorgebirgstraße als separater, gut ausgebauter Radweg durch den Vorgebirgspark führt. Dieser wird auch jetzt bereits gut genutzt, so dass sich die Zahl der zusätzlichen Umsteiger auf den Umweltverbund - sprich, auf das Fahrrad - iri engen Grenzen halten wird. Fazit: Um ein Problem zu lösen, das bereits gelöst ist (s.o. 3), werden zusätzliche Probleme geschaffen, die den Klimazielen der Stadt massiv entgegenYJirken. Daher wäre es unverantwortlich, diese Vorlage zu beschließen und noch unverantwortlicher, sie auch umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 5_Lageplan Parkstreifen Vorgebirgstraße
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Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 29 Variante Parken
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0481/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.03.2023
- Erstellt
- 03.02.2023 14:22