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0481/2023

Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgbirgstor" und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen

Beschlussvorlage Ausschuss 03.03.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.08.2023, TOP 2.1

Anlage 3_Lageplan Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße

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Anlage 2_Mitteilung_BV 2

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Anlage 6_Querschnitt Parkstreifen Vorgebirgstraße

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Anlage 7- Bürgereingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023

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Anlage 9 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 10 - Auszug BV Rodenkirchen 08.05.20263

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Anlage 11 - Eingabe

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Anlage 12 - Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4_Querschnitt Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße

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Anlage 5_Lageplan Parkstreifen Vorgebirgstraße

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Ansehen

Anlage 3_Lageplan Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße

105 Zeichen

Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 22
Variante Schutzstreifen

Anlage 2_Mitteilung_BV 2

5780 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/68/682/2 
682 
Vorlagen-Nummer 
2411/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
Bürgerbeteiligung zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgsstraße in Zollstock 
Am 20.06.2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur möglichen Umgestaltung der Vor-
gebirgsstraße in Zollstock in der Europaschule am Raderthalgürtel statt, zu der das Bürgeramt Ro-
denkirchen im Auftrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen eingeladen hat. Circa 60 Bürgerinnen und 
Bürger waren der Einladung gefolgt. Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Bezirksbür-
germeister Herrn Görtz wurde das Projekt durch die Fachverwaltung vorgestellt, die Präsentation ist 
dieser Mitteilung beigefügt (Anlage 1). 
In der Sitzung am 03.05.2021 (AN/0041/2021) hatte die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlos-
sen, diese Bürgerbeteiligung als Präsenzveranstaltung durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bür-
ger und Bürgerinnen zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgsstraße auf dem Abschnitt zwi-
schen dem „Gürtel“ und der Straße „Am Vorgebirgstor“ einzuholen. Hintergrund ist die Idee, zur Ver-
besserung der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität an der Vorgebirgstraße die Fahrbahn um 
eine Kfz-Spur je Richtung zu reduzieren. 
Die Vorgebirgsstraße wurde vor etwa zehn Jahren saniert. Hierbei wurden bereits vorgezogene Halt-
elinien für den Radverkehr berücksichtigt. Auf eine Markierung der Mittellinie wurde indes verzichtet. 
Die Vorgebirgstraße wird aktuell zweispurig vom Kfz-Verkehr genutzt. Für den Radverkehr gibt es 
ansonsten keine Infrastruktur. Der zu untersuchende Bereich der Vorgebirgsstraße ist ca. 1,2 km lang 
und Teil des gelben Netzes des Radverkehrskonzepts Rodenkirchen, welches die Bezirksvertretung 
am 03.05.2022 beschlossen hat (AN1209/2022).  
Eine verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass eine Reduzierung der Fahrspuren auf eine pro 
Richtung auf der Vorgebirgsstraße in diesem Bereich aufgrund der Verkehrsbelastung möglich ist. 
Durch die Einspurigkeit wird eine Reduzierung der Kfz-Fahrgeschwindigkeit erreicht, wodurch die 
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen erhöht wird.  
Auf der Bürgersammlung am 20.06.2022 in der Europaschule wurden zwei mögliche Varianten für 
eine Umgestaltung vorgestellt: 
 Umwandlung rechte Fahrspur in einen Längsparkstreifen und Umordnung des Parkens in der
Mittelallee von Schräg- in Längsparken: „Variante Parkstreifen“;
 Markierung eines Schutzstreifens auf der rechten Fahrspur unter Beibehaltung der Parksitua-
tion in der Mittelallee: „Variante Fahrradschutzstreifen“.
Bei der Variante „Parkstreifen“ entfällt die rechte Fahrspur für den fließenden Verkehr. Der gewon-
nene Raum kann zum Parken in Längsparkständen genutzt werden und das Parken auf der Mittelal-
lee soll, wie ursprünglich vorgesehen, wieder in Längsparkständen erfolgen. Dadurch ist eine Entsie-
gelung der Mittelallee möglich. Durch die Umorganisation des Parkens auf der Mittelinsel fallen rund 
250 Stellplätze auf der Mittelinsel weg. Dafür wird rund die gleiche Anzahl an Parkständen auf dem 
rechten Fahrstreifen permanent geschaffen.

2 
 
Argumente für die Variante Parkstreifen: 
 
 Die Mittelallee würde entsiegelt werden, dadurch würde das Mikroklima verbessert. 
 Es würden keine Parkplätze verloren gehen. 
 
 
Argumente dagegen: 
 
 Der Radverkehr würde nicht verbessert werden. 
 Es bestünde ein hohes Gefahrenpotenzial wegen der sog. Dooringzone (unachtsames Öffnen 
der Autotür nach dem Parkvorgang). 
 Radfahrende müssten auf der Fahrbahn ohne eigene Radverkehrsinfrastruktur fahren, und 
das Überholen von Radfahrenden durch KFZ ist bei der Fahrbahnbreite von 4,25 m nicht mög-
lich. 
 
 
Bei der Variante „Fahrradschutzstreifen“ würde die rechte Fahrspur in einen Fahrradschutzstreifen 
umgewandelt werden. Das Schrägparken auf der Mittelinsel bliebe erhalten. 
 
Argumente dafür: 
 
 Es würde eine Radverkehrsinfrastruktur auf der Radachse Vorgebirgsstraße-Ulrichgasse ge-
schaffen. 
 Die Verkehrssicherheit und Attraktivität für Radfahrende würde spürbar erhöht. 
 
 
Argumente dagegen: 
 
 Es entstünden geringe Parkplatzverluste durch den Entfall des temporären Parkens auf der 
rechten Fahrspur. 
 
Im Anschluss an die Präsentation wurde diese beiden Varianten an Schautafeln mit den ca. 60 anwe-
senden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und es wurden Wünsche und Anregungen dazu aufge-
nommen (Anlage 2 bis 4) 
 
Dabei wurde vielfach der Wunsch nach dringendem Umgestaltungsbedarf auf der Vorgebirgstraße 
geäußert. Auch ein Tempolimit von 30 km/h wurde von mehreren Teilnehmenden sehr begrüßt. 
 
Von der teilnehmenden Bürger*innen wurden in diesem Straßenraum insbesondere die zu hohen Kfz-
Geschwindigkeiten und fehlende Radinfrastruktur bemängelt.  
 
Zum Thema „Parken“ wurde auch der Wunsch geäußert, die Anzahl der Stellplätze zu erhalten. Zu-
dem wurde gefordert, die das kostenlosen Parken im öffentlichen Raum abzuschaffen. 
 
Des Weiteren wurden angeregt, dass bei den Planungen E-Ladestationen für Pkw und Fährräder, 
Fahrradabstellanlagen, sowie Car-Sharing Flächen mitberücksichtigt werden sollen. 
 
 
Fazit: 
Der Grundtenor der Veranstaltung war, dass bei den Anwesenden grundsätzlich eine deutliche Mehr-
heit für eine Umgestaltung mit Wegnahme einer Kfz-Spur auf der Vorgebirgsstraße zur Verbesserung 
der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit vorhanden ist. Vorzugsvariante an diesem Abend ist die 
Einrichtung einer Radverkehrsanlage in Form eines Schutzstreifens zu Lasten einer Kfz-Spur. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1_Präsentation

3 
 
Anlage 2_Variante Fahrradstreifen Foto Stellwand 
Anlage 3_Parkstreifen Foto 1 Stellwand 
Anlage 4_Variante Parkstreifen Foto 2 Stelland

Anlage 6_Querschnitt Parkstreifen Vorgebirgstraße

105 Zeichen

Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 28
Querschnitt Längsparken

Anlage 7- Bürgereingabe

1773 Zeichen

Anlage 7 
 
Anliegen:  
An die Stadt Köln 
 
An den Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
 
An den Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
Herrn Manfred Giesen 
Bürgeramt Rodenkirchen 
Industriestraße 161 
50999 Köln 
 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 18. März 2023 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
 
ich bitte die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Planung eines Radfahrstreifens anstatt eines Schutzstreifens auf der Vorgebirgsstraße 
 
Begründung: 
Radfahrstreifen bieten gegenüber Schutzstreifen eine erhöhte Sicherheit durch den 
durchgezogenen Breitstreich. 
Autofahrer nehmen diese Begrenzung ihrer Fahrspur deutlicher wahr. 
Außerdem erhöht sich für Radfahrer auch die gefühlte Sicherheit, dies wurde in Studie 
belegt. Für einen möglichst attraktiven Radverkehr ist auch die gefühlte Sicherheit wichtig. 
 
Die Erfahrungen mit den neuen Radfahrstreifen in der Innenstadt zeigen, dass diese besser 
angenommen werden als Schutzstreifen und somit einen stärkeren Effekt für die Förderung 
des Radverkehrs haben. 
 
Für eine zusätzliche Erhöhung der Sichtbarkeit des Radverkehrs und der Sicherheit sollte 
der Radfahrstreifen nach Möglichkeit durchgehend eingefärbt werden. Zwischen den rot 
markierten Gefahrenstellen könnte als Pilotprojekt auch grüne Farbe nach Berliner Vorbild 
verwendet werden und so neue Erfahrungen gewonnen werden.  
 
Idealerweise sollte zwischen dem 2m breiten Radfahrstreifen und der Fahrbahn ein 50cm 
breiter Sicherheitsstreifen markiert werden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. 
 
Für den Autoverkehr würden keinerlei Nachteile entstehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

932 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 20.06.22 stattgefunden (siehe auch Mitteilung Anlage 2) 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023

4707 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 27.04.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 25.04.2023  
öffentlich 
2.2 Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwi-
schen „Am Vorgebirgstor“ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung 
der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen  
0481/2023 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.04.2023 
AN/0723/2023 
RM Wahlen schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die BV Rodenkir-
chen zu verweisen. Grundsätzlich seien die Planungen begrüßenswert; dennoch 
möchte er einige Fragen aufwerfen. 
 
Der Schutzstreifen sei aktuell mit einer Breite von lediglich 2,00 m geplant und er bitte 
um Prüfung, ob dieser noch auf 2,50 m verbreitert werden könne. Zudem möchte er 
wissen, wie der Planungsstand zur Kreuzung Vorgebirgstraße/Am Vorgebirgstor sei.  
 
RM De Bellis-Olinger fragt, ob die Straße zum MIV-Grundnetz gehöre. Des Weiteren 
bittet sie um Darstellung der Fortsetzung und Zusammenhänge zum beschlossenen 
Radachsenbeschluss und zum beschlossenen Radverkehrskonzept Rodenkirchen.  
 
Ebenfalls von Interesse seien die zeitlichen Varianten/Abläufe im Hinblick auf den Um-
bau der Bonner Straße, da die Vorgebirgstraße die einzig verbleibende Straße sei, die 
die Verbindung von Rodenkirchen nach Innenstadt darstelle – neben der Rheinufer-
straße. Sollten die Maßnahmen parallel laufen, befürchte sie, dass der Verkehr zu-
sammenbricht. 
 
SE Klusemann signalisiert Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. Kritisch hingegen 
sehe er den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. In Zollstock gebe es viele Ar-
beitnehmer*innen, die auf einen Pkw angewiesen seien. Darüber hinaus seien auch 
viele Senior*innen auf den Pflegedienst angewiesen, so dass ein gewisser Park- und 
Halteraum dringend benötigt werde. Dies sei in der Bürgerveranstaltung auch sehr 
deutlich zum Ausdruck gebracht worden.

2 
 
 
SE Wienke wendet ein, dass sie den Wunsch nach einem Wegfall des Parkstreifens 
wahrgenommen habe; insofern könne sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung 
nicht nachvollziehen. Zudem seien auf dem Streifen schöne große Bäume vorhanden, 
deren Wurzeln nicht beschädigt werden sollten.  
 
Sie erläutert anschließend den eingereichten Änderungsantrag und wirbt um Zustim-
mung. 
 
RM Syndicus dankt der Verwaltung für die gute Vorlage; dennoch halte sie auch den 
Änderungsantrag für Unterstützens wert. 
 
Herr Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, legt dar, dass 
hier die Möglichkeit bestehe, relativ schnell auf einer Strecke von 1 km ein gutes zu-
sätzliches Angebot für Radfahrende zu schaffen. Beide Varianten seien in der Bürger-
versammlung besprochen worden, keine Variante sei von einem Wegfall des Parkens 
auf der Mittelallee ausgegangen; insofern müsse er Frau Wienke in diesem Punkt 
deutlich widersprechen. Vielmehr wurde diskutiert, ob es ein Längs- oder Schrägpar-
ken geben sollte.  
 
Die Varianten seien nach Regelwerk ausgearbeitet worden. Ein 2,00 m breiter Schutz-
streifen sei auch schon ein enormer Gewinn. Die Verwaltung werde jedoch prüfen, ob 
eine Verbreiterung möglich sei. Durchaus möglich sei eine Verschmälerung des Par-
kens aber auch ein Wegfall einer Fahrspur; die tägliche Verkehrsmenge ließe dies zu.  
 
Auf die Frage von Frau De Bellis-Olinger eingehend teilt Herr Siggelkow weiter mit, 
dass die Vorgebirgstraße nicht im MIV-Grundnetz enthalten sei. Die Baumaßnahme 
Bonner Straße stehe dieser Maßnahme nach seiner Einschätzung nicht im Wege.  
 
Er werde die Fragen jedoch mitnehmen und noch schriftlich Stellung nehmen.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag 
AN/0723/2023, der da lautet: 
 
„Bei der Beschlussvariante „Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsan-
lage/Fahrradschutzstreifen“ werden folgende Änderungen vorgenommen: 
 Es werden Radfahrstreifen, d. h. exklusive Anlagen für den Radverkehr, statt Fahr-
radschutzstreifen eingerichtet.  
 Die Radfahrstreifen haben jeweils eine Breite von 2,50 Meter. 
 Jeweils wird eine physikalische Abtrennung (Protection) der Radfahrstreifen von 
der Fahrbahn installiert.  
 Anstelle von Quer- oder Schrägparken findet ausschließlich Längsparken auf der 
Mittelinsel statt.  
 Evaluiert wird im Vorfeld, wie der größtmögliche Schutz von Bäumen und anderem 
städtischen Grün auf der Mittelinsel garantiert werden kann. Beispielsweise werden 
Baumschutzbügel installiert.“ 
zur Anhörung in die BV Rodenkirchen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 9 - Stellungnahme der Verwaltung

6039 Zeichen

/ 2 
  Anlage 9 
 
„Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vor-
gebirgstor“ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine 
Radverkehrsanlage/Schutzstreifen“  
Vorlagen-Nr.: 0481/2023 
 
Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses 
vom 25.04.2023 
Frage 1:  
„RM Wahlen schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die BV Rodenkirchen zu 
verweisen. Grundsätzlich seien die Planungen begrüßenswert; dennoch möchte er einige 
Fragen aufwerfen. 
Der Schutzstreifen sei aktuell mit einer Breite von lediglich 2,00 m geplant und er bitte um 
Prüfung, ob dieser noch auf 2,50 m verbreitert werden könne. Zudem möchte er wissen, wie 
der Planungsstand zur Kreuzung Vorgebirgstraße/Am Vorgebirgstor sei.“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die in der Beschlussvorlage dargestellte Variante Fahrradschutzstreifen, indem ein 2,00 m 
breiter Schutzstreifen dargestellt ist, ist ein erster Vorentwurf. Die Verwaltung prüft im weite-
ren Entwurfsprozess, ob eine Verschmälerung des Sicherheitstrennstreifens zugunsten des 
Fahrradschutzstreifens möglich ist. Die Fahrbahnbreite ist bei 3,0 m zu belassen. 
Am Knoten Vorgebirgstraße/Am Vorgebirgstor soll die LSA erneuert werden. Aktuell führt die 
Verwaltung die Grundlagenermittlung durch und prüft in diesem Zuge die Einrichtung einer 
Querung für zu Fuß Gehende und Radfahrende über den nördlichen Ast der Vorgebirg-
straße. 
 
Frage 2:  
„RM De Bellis-Olinger fragt, ob die Straße zum MIV-Grundnetz gehöre. Des Weiteren bittet 
sie um Darstellung der Fortsetzung und Zusammenhänge zum beschlossenen Radachsen-
beschluss und zum beschlossenen Radverkehrskonzept Rodenkirchen.  
Ebenfalls von Interesse seien die zeitlichen Varianten/Abläufe im Hinblick auf den Umbau 
der Bonner Straße, da die Vorgebirgstraße die einzig verbleibende Straße sei, die die Ver-
bindung von Rodenkirchen nach Innenstadt darstelle – neben der Rheinuferstraße. Sollten 
die Maßnahmen parallel laufen, befürchte sie, dass der Verkehr zusammenbricht.“ 
Antwort der Verwaltung: 
Nach aktuellen Bearbeitungsstand wird die Vorgebirgstraße nicht Teil des künftigen MIV-
Grundnetzes sein, eine Ausnahme stellt lediglich der kurze Abschnitt zwischen Am Vorge-
birgstor und Bischofsweg dar. Dieser Abschnitt ist als „Streckenzüge die mittelfristig im MIV 
Grundnetz verbleiben, die jedoch Potenzial für ein untergeordnetes Netz aufweisen“ gekenn-
zeichnet. 
Die Vorgebirgstraße ist Bestandteil des gelben Radnetzes, welches durch die Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen am 02.Mai 2022 im Rahmen des Radverkehrskonzepts beschlossen 
wurde (1209/2022).

- 2 - 
 
2 
 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.04.2023 AN/0723/2023 
 
Aus dem Änderungsantrag:  
„Es werden Radfahrstreifen, d. h. exklusive Anlagen für den Radverkehr, statt Fahrrad-
schutzstreifen eingerichtet.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Beschlussvariante „Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrrad-
schutzstreifen“ wurde statt eines Radfahrstreifens ein Fahrradschutzstreifen vorgesehen, da 
für das Rangieren der ausparkenden Kfz auf der Mittelinsel eine Rangierfläche vorgehalten 
werden muss und nur ein Fahrradschutzstreifen eine Überfahrbarkeit für Kfz vorsieht. 
 
Aus dem Änderungsantrag:  
„Die Radfahrstreifen haben jeweils eine Breite von 2,50 Meter.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die in der Beschlussvorlage dargestellte Variante Fahrradschutzstreifen, indem ein 2,00 m 
breiter Schutzstreifen dargestellt ist, ist ein erster Vorentwurf. Die Verwaltung prüft im weite-
ren Entwurfsprozess, ob eine Verschmälerung des Sicherheitstrennstreifens zugunsten des 
Fahrradschutzstreifens möglich ist. Die Fahrbahnbreite ist bei 3,0m zu belassen. 
 
Aus dem Änderungsantrag:  
„Jeweils wird eine physikalische Abtrennung (Protection) der Radfahrstreifen von der Fahr-
bahn installiert.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Da für das Ausparken der Kfz in Senkrechtaufstellung auf der Mittelinsel eine Rangierfläche 
vorgehalten werden muss, kann eine physikalische Abtrennung (Protection) nicht aufge-
bracht werden. 
 
Aus dem Änderungsantrag:  
„Anstelle von Quer- oder Schrägparken findet ausschließlich Längsparken auf der Mittelinsel 
statt.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Umsetzung der Vorzugsvariante „Fahrradschutzstreifen“ (u. a. Ergebnis der Bürgerbetei-
ligung vom 20.06.2022) führt dazu, dass die auf den rechten Fahrstreifen heute temporär 
nutzbaren insgesamt rd. 240 Parkmöglichkeiten sowie die etwa 20 dauerhaften im Straßen-
raum entfallen werden. Von diesen Parkmöglichkeiten wird gegenwärtig allerdings nur ein 
ganz geringer Anteil überhaupt genutzt. Damit Anwohner*innen künftig weiterhin Parkmög-
lichkeiten in ausreichender Anzahl vorfinden, sieht die Vorzugsvariante die Duldung des 
heute praktizierten Schrägparkens mit rd. 500 Parkmöglichkeiten vor. Diese Anzahl von 
Parkflächen bietet aus Sicht der Verwaltung genügend Reserven. Die Umsetzung von 
„Längsparken“ würde dagegen eine Reduzierung um rd. die Hälfte der 500 Stellplätze be-
deuten. Einen solchen Vorschlag kann die Verwaltung aus fachlicher Sicht nicht empfehlen.

- 3 - 
 
3 
 
Aus dem Änderungsantrag:  
„Evaluiert wird im Vorfeld, wie der größtmögliche Schutz von Bäumen und anderem städti-
schen Grün auf der Mittelinsel garantiert werden kann. Beispielsweise werden Baumschutz-
bügel installiert.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Baumstandorte entlang der Vorgebirgstraße im besagten Abschnitt sind durch zahlreiche 
Rohrzaunbügel gegen das Befahren durch Kfz geschützt. An einigen Stellen ist dieser 
Schutz lückenhaft und müsste vervollständigt werden. Vielerorts werden die Bügel jedoch 
zum Anschließen von Fahrrädern genutzt, wodurch die Baumscheiben auch verdichtet wer-
den. Um diesen Nutzungsdruck zu reduzieren, müssen in ausreichender Anzahl Fahrrad-
ständer (Haarnadeln) bereitgestellt werden. Langfristig können zum Baumschutz auch Poller 
statt Bügel verwendet werden, da diese nicht zum Anschließen genutzt werden.

Anlage 10 - Auszug BV Rodenkirchen 08.05.20263

5836 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 08.05.2023  
öffentlich 
 
Bereits auf der am 20.06.2022 stattgefundenen öffentlichen Informationsveranstaltung 
zur möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock in der Europaschule am 
Raderthalgürtel haben die Bürger*innen und Anwohner*innen regen Anteil an den 
Vorplanungen und Vorüberlegungen zu einer fahrradfreundlichen Umgestaltung ge-
nommen. 
Es ist daher zu erwarten, dass ebenfalls ein hohes Interesse daran besteht, wie nun-
mehr die Umplanung im Detail umgesetzt wird. 
 
Die Fraktionen haben sich daher auf Ergänzungen verständigt. 
 
1. Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird sowohl beim Beschlussvorschlag als auch bei der 
Beschlussalternative wie folgt ergänzt:  
 
„Im Hinblick auf eine noch anzuberaumende Bürger*innen-Informationsveran-
staltung: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Verkehrsausschuss ergänzend 
folgendes zu beschließen: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Fachverwaltung ferner, nach voraus-
sichtlichem Abschluss der Planung in sechs Monaten und noch vor dem Bau-
beschluss des Verkehrsausschusses eine Informationsveranstaltung für die An-
wohner*innen und andere Interessierte in Zollstock zu organisieren, in der die 
Ergebnisse der Planung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker)

In der Aktuellen Stunde der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 29.08.2022 zu 
diesem Thema wurde folgendes beschlossen:  
„Die Erörterung wird abgeschlossen mit dem Beschluss, dass die Sache zur weiteren 
Behandlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung an den Rat überwiesen wird. 
Die BV 2 beauftragt die Verwaltung, dem Rat hierzu eine Beschlussvorlage zur  
Entscheidung mit folgendem Inhalt zu unterbreiten: 
 Detailplanung zur Umwandlung jeweils die rechte Fahrspur in eine  
Fahrradspur auf der Vorgebirgstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen  
Kreuzung Raderthalgürtel und der Kreuzung „Am Vorgebirgstor“. 
 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist über die Detailplanung im Rahmen des 
Anhörungsverfahrens zu informieren. 
 Die durch diese Maßnahme, wegfallenden Parkplätze, sollen möglichst  
kompensiert werden.“ 
 
Das Thema Kompensation der Parkplätze wird in der Vorlage der Fachverwaltung 
nicht thematisiert und ist daher in der Informationsveranstaltung nachzuholen. Die 
FDP-Fraktion bittet daher um Ergänzung des Beschlusstenors. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt im Beschlussvorschlag ergänzt:  
 
Die Fachverwaltung wird gebeten, den damals beschlossenen dritten Punkt die 
Kompensation der wegfallenden Parkplätze möglichst umzusetzen und die Bür-
gerInnen in der Informationsveranstaltung zu informieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker) 
 
 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage in der Empfehlungs-
variante der Fachverwaltung „Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutz-
streifen“ abstimmen. 
 
3. Beschluss „Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen“:  
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung 
einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen für die Vorgebirg-
straße auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Radert-
halgürtel“ zu erstellen. 
 
 
Im Hinblick auf eine noch anzuberaumende Bürger*innen-Informationsveran-
staltung: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Verkehrsausschuss ergänzend 
folgendes zu beschließen:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Fachverwaltung ferner, nach voraus-
sichtlichem Abschluss der Planung in sechs Monaten und noch vor dem Baube-
schluss des Verkehrsausschusses eine Informationsveranstaltung für die An-
wohner*innen und andere Interessierte in Zollstock zu organisieren, in der die 
Ergebnisse der Planung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden. 
 
Die Fachverwaltung wird gebeten, den damals beschlossenen dritten Punkt die 
Kompensation der wegfallenden Parkplätze möglichst umzusetzen und die Bür-
gerInnen in der Informationsveranstaltung zu informieren 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion 
und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.  
(nicht anwesend: Frau Becker) 
 
Zur Kontrolle lässt Herr Giesen über die andere so ergänzten Beschlussvariante 
„Parkstreifenvariante“ abstimmen: 
 
4. Beschluss – „Parkstreifenvariante“:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden 
Beschluss ergänzten zu fassen: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung 
einer Fahrspur in einen Parkstreifen für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwi-
schen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Raderthalgürtel“ zu erstellen. 
 
 
Im Hinblick auf eine noch anzuberaumende Bürger*innen-Informationsveran-
staltung: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Verkehrsausschuss ergänzend 
folgendes zu beschließen: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Fachverwaltung ferner, nach voraus-
sichtlichem Abschluss der Planung in sechs Monaten und noch vor dem Baube-
schluss des Verkehrsausschusses eine Informationsveranstaltung für die An-
wohner*innen und andere Interessierte in Zollstock zu organisieren, in der die 
Ergebnisse der Planung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig abgelehnt. 
(nicht anwesend: Frau Becker)

Anlage 11 - Eingabe

1589 Zeichen

2. Wie in der Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.06.2022 von der Verwaltung
mittgeteilt wurde, beträgt aktuell der durchschnittliche tägliche
Fahrzeugdurchfluss je nach Abschnitt auf der Vorgebirgsstraße zwischen
15.000 und 20.000 Fahrzeuge. Wie die Verwaltung weiter mitteilte, rechnet sie
nach Umsetzung der Maßnahme mit ca. 30 % weniger Fahrzeuge. Da es sich
bei den Nutzern der Vorgebirgsstraße zu einem hohen Maße nicht um Ziel- oder
Quellverkehr handelt sondern um Durchgangs-verkehr, führt die Reduzierung
des Durchflusses ganz offensichtlich zu Umweg-fahrten, und zwar bei nur 2 km
Umweg täglich von 4500 bis 6000 Fahrzeugen zu (30 %) mehreren Millionen
MIV-Kilometern pro Jahr mit einer entsprechenden Emission an Kohlendioxid
und Feinstaub. Die Klimabewertung in Ihrer Vorlage 0481/2023 muss daher 
dringend überarbeitet werden, da nie und nimmer soviele KFZ-Nutzer auf den 
Umweltverbund umsteigen werden, um das zu kompensieren, vor allem weil 
3. bereits eine Radwegeverbindung besteht, die nur ca. 200 Meter parallel zu
Vorgebirgstraße als separater, gut ausgebauter Radweg durch den
Vorgebirgspark führt. Dieser wird auch jetzt bereits gut genutzt, so dass sich die
Zahl der zusätzlichen Umsteiger auf den Umweltverbund - sprich, auf das
Fahrrad - iri engen Grenzen halten wird.
Fazit: Um ein Problem zu lösen, das bereits gelöst ist (s.o. 3), werden zusätzliche 
Probleme geschaffen, die den Klimazielen der Stadt massiv entgegenYJirken. Daher 
wäre es unverantwortlich, diese Vorlage zu beschließen und noch unverantwortlicher, 
sie auch umzusetzen. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 12 - Eingabe

2087 Zeichen

An die Stadt Köln 
An den Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
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NJ 
I 
Köln, 19. Mai 2023 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW 
An den Bezirksbürgermeister Rodenkirchen Herrn Manfred Giesen 
Sehr geehrter Herr Giesen, 
ich wohne in Zollstock und möchte mich zu den „Mobilitätsplänen" der Bezirksvertretung Köln­
Rodenkirchen für die Vorgebirgstrasse äußern. 
Ihnen dürfte wahrscheinlich bekannt sein, dass bereits jetzt Parkplätze in Zollstock fehlen. Nun 
einen Fahrradstreifen auf der Vorgebirgstrasse einrichten zu wollen, kostet viele weitere 
Parkplätze für die Abend- und Nachtstunden. 
Der ADAC hat als unabhängiges Institut eine Bürgerbefragung durchgeführt, mit dem Ergebnis, 
dass die Mehrheit in Zollstock dagegen ist. Als gewählte Vertretung der Bürger:innen können 
Sie sich nicht einfach gegen die Meinung einer Mehrheit durchsetzen. Das wirkt wie blinder 
Aktionismus für eine reine grüne Anti-Auto-Politik, die jeder Grundlage entbehrt. 
Hinzu kommt, dass Sie keine Alternative für die wegfallenden Parkplätze haben. Wie soll denn 
der tägliche „Kampf" um die Parkplätze hier demnächst aussehen? Mal ehrlich: Glauben Sie, 
dass durch diese Ma�nahme plötzlich hunderte von Autos abgemeldet werden? 
Des Weiteren wurde erst vor kurzer Zeit der Fahrradstreifen im nur 100m entfernten 
Vorgebirgspark ausgebaut. Dieser führt wunderbar und ohne Einschränkungen vom Heeresamt 
bis hin zur Eisenbahnbrücke. Glauben Sie, dass jemand freiwillig die Fahrradroute im Park 
verlässt, um sich über die Vorgebirgstrasse mit Ampeln zu winden? 
Ich bin selbst Fahrrad- und Autofahrer. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind leider nicht für 
jedermann und jedes Szenario geeignet, weshalb viele Menschen auf das Auto und einen 
Parkplatz angewiesen sind. Ich stimme zu, dass man für die Erreichung der Umweltziele Dinge 
verändern muss, aber dann bitte mit Sinn und Verstand und nicht durch blinden Aktionismus 
der bisher kolportierten Mobilitätspläne. 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

6612 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
682/2 
Vorlagen-Nummer 
 0481/2023 
Freigabedatum 
 03.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am 
Vorgbirgstor" und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine 
Radverkehrsanlage/Schutzstreifen  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung einer 
Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen für die Vorgebirgstraße auf dem 
Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem „Raderthalgürtel“ zu erstellen. 
 
 
Beschlussalternative: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planung für die Umwandlung einer 
Fahrspur in einen Parkstreifen für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwischen der Straße 
„Am Vorgebirgstor“ und dem „Raderthalgürtel“ zu erstellen. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Rodenkir-
chen der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
Verkehrsausschuss 23.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der zu untersuchende Bereich der Vorgebirgstraße ist ca. 1,2 km lang und verfügt aktuell über 
eine überbreite Kfz-Fahrspur. Die Vorgebirgstraße wurde vor etwa zehn Jahren saniert. Hier-
bei wurden vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr berücksichtigt. Ansonsten gibt es für 
den Radverkehr keine Infrastruktur. Die Vorgebirgstraße ist Teil des gelben Netzes des Rad-
verkehrskonzepts Rodenkirchen, welches durch die Bezirksvertretung am 03.05.2022 be-
schlossen wurde (Vorlagen-Nr.:1209/2022). Sie stellt die kürzeste Verbindung über die Ver-
längerung Ulrichgasse aus Zollstock in die Innenstadt dar. 
 
In der Sitzung am 03.05.2021 wurde durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen, 
eine Bürgerbeteiligung als Präsenzveranstaltung durchzuführen, um ein Meinungsbild der 
Bürger und Bürgerinnen zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße einzuholen. 
Anlass der Diskussion war der Antrag (AN/0041/2021), Fahrradspuren auf der Vorgebirgstra-
ße einzuführen. 
 
 
Ergebnis der Bürgerversammlung 
 
Am 20.06.2022 fand die öffentliche Informationsveranstaltung zur möglichen Umgestaltung 
der Vorgebirgstraße in Zollstock in der Europaschule am Raderthalgürtel statt, zu der das 
Bürgeramt Rodenkirchen im Auftrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen eingeladen hat. Cir-
ca 60 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt. Nach der Begrüßung durch den 
stellvertretenden Bezirksbürgermeister Herrn Görtz wurde das Projekt durch die Fachverwal-
tung vorgestellt. 
 
Eine verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass eine Reduzierung der derzeit überbreiten 
Fahrspuren auf eine pro Richtung auf der Vorgebirgstraße in diesem Bereich aufgrund des 
Verkehrsaufkommens möglich ist. Es werden keine nennenswerten Rückstauerscheinungen 
beim Autoverkehr erwartet. Durch die Einspurigkeit wird eine Reduzierung der Kfz-
Fahrgeschwindigkeit erreicht, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehme*:innen erhöht 
wird.  
 
Auf der Bürgersammlung wurden zwei mögliche Varianten für eine Umgestaltung vorgestellt: 
Die „Variante Fahrradschutzstreifen“, die eine Umwandlung der rechten Fahrspur in einen 
Fahrradschutzstreifen vorsieht. Das Schrägparken auf der Mittelinsel bliebe erhalten. Durch 
den Entfall des temporären Parkens auf der rechten Fahrspur entstünden geringe Parkplatz-
verluste. Zum anderen wurde die „Variante Parkstreifen“ vorgestellt. Bei dieser Variante würde 
die rechte Fahrspur in einen Längsparkstreifen und das Parken in der Mittelallee von Schräg- 
in Längsparken gewandelt. 
 
Der Grundtenor der Veranstaltung war, dass bei den Anwesenden grundsätzlich eine deutli-
che Mehrheit für eine Umgestaltung mit Wegnahme einer Kfz-Spur auf der Vorgebirgstraße 
zur Verbesserung der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit vorhanden ist. Vorzugsvarian-
te der Teilnehmenden war die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in Form eines Schutz-
streifens zu Lasten einer Kfz-Spur.

3 
 
Durch die Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf der Vorgebirgstraße würde eine Radver-
kehrsinfrastruktur auf der Radachse Vorgebirgstraße - Ulrichgasse geschaffen. Es würde eine 
durchgängige, geradlinige Verbindung vom Hönninger Platz bis zur Cäcilienstraße von 4,0 km 
entstehen. Des Weiteren würde die bestehende Route durch den Vorgebirgspark vom All-
tagsverkehr entlastet und so Konflikte im Vorgebirgspark minimiert werden. Insgesamt würden 
die Verkehrssicherheit sowie die Attraktivität für Radfahrende spürbar erhöht. 
 
 
Ergebnis der Aktuellen Stunde der BV Rodenkirchen 
 
Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 29.08.2022 wurde eine Aktu-
elle Stunde zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgstraße im Abschnitt zwischen „Am 
Vorgbirgstor“ und „Raderthalgürtel“ auf Antrag (AN/1447/2022) der Fraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen, SPD und FDP durchgeführt. Die Erörterung wurde abgeschlossen mit dem Be-
schluss, dass die Angelegenheit zur weiteren Behandlung aufgrund der Zuständigkeitsord-
nung an den Verkehrsausschuss überwiesen wird.  
 
 
Umfang der Planung, Umsetzungszeitraum und Ressourcenbindung 
 
Nach Beschlussfassung einer Variante wird die Verwaltung im weiteren Verfahren eine Pla-
nung bis zur Anordnung erstellen. Für die Erstellung dieser Planung werden circa sechs Mo-
nate benötigt. Nach Abschluss der Planung wird ein Baubeschluss durch den Verkehrsaus-
schuss eingeholt werden, bevor die Umsetzung beginnen kann.  
 
 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die Schaffung einer Radverkehrsanlage auf der Vorgebirgstraße ist eine Maßnahme zur Rad-
verkehrsförderung. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung 
des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen 
Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum 
Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2_Mitteilung  
Anlage 3_Querschnitt Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße 
Anlage 4_Lageplan Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße 
Anlage 5_Querschnitt Parkstreifen Vorgebirgstraße 
Anlage 6_Lageplan Parkstreifen Vorgebirgstraße

Anlage 4_Querschnitt Fahrradschutzstreifen Vorgebirgstraße

108 Zeichen

Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 21
Querschnitt Schutzstreifen

Anlage 5_Lageplan Parkstreifen Vorgebirgstraße

98 Zeichen

Stadt Köln, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stand: 20.06.2022 Folie: 29 
Variante Parken

Beratungsverlauf (3)

25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0481/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.03.2023
Erstellt
03.02.2023 14:22